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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Abg. Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Soziales und Integration Stärkung der Allgemeinmedizin Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Studierende von den im Rahmen des Landärzteprogramms gewährten Stipendien für das Praktische-Jahr-Tertial in der Allgemeinmedizin sowie wie viele Lehrpraxen von Zuwendungen mittels Pauschalbetrag profitiert haben und wie sie den Erfolg dieses Fördertatbestands bewertet; 2. welcher Rückgang der Absolventen des Wahltertials Allgemeinmedizin seit Auslaufen der Förderung im Sommer 2015 zu verzeichnen ist; 3. anhand welcher Eckpunkte sie das Landärzteprogramm weiterentwickeln wird; 4. mit welchen Maßnahmen sie die angekündigte Stärkung des Fachs Allgemeinmedizin unter Angabe des entsprechenden Mittelansatzes umsetzen wird; 5. wie die Modellprojekte für Stipendien für junge Mediziner für den ländlichen Raum gestaltet werden sollen; 6. in welcher Weise sie sich für eine verstärkte Niederlassung von grundversorgenden Fachärzten im ländlichen Raum einsetzen wird; 7. wie sie den Beitrag der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zur Förderung des Wahltertials Allgemeinmedizin für Studierende im Praktischen Jahr in akkreditierten Lehrpraxen bewertet; 8. ob sie ihrerseits zur Verbesserung der Rahmenbedingungen eine Aufwandsentschädigung für die akkreditierten Lehrpraxen anstrebt; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 9. was konkret unter den Zielsetzungen des Koalitionsvertrags, sie wolle mehr Handlungsautonomie für die Gesundheitsfachberufe und setze sich deshalb im Bund für eine Weiterentwicklung der Heilkundeübertragungsrichtlinie ein, zu verstehen ist Haußmann, Keck, Dr. Timm Kern, Dr. Rülke, Dr. Schweickert, Hoher, Dr. Aden FDP/DVP Begründung Die Förderung des medizinischen Nachwuchses im Bereich der Allgemeinmedizin ist neben der Steigerung der Attraktivität des Arztberufs ein wichtiger Baustein, um die ärztliche Versorgung in Zukunft sicherstellen zu können. Der Koalitionsvertrag für die 16. Legislaturperiode des Landtags von Baden-Württemberg führt hierzu auf den Seiten 86 f. mehrere Zielsetzungen auf, von denen einige in den Fragen dieses Antrags aufgenommen sind. Stellungnahme Mit Schreiben vom 5. Oktober 2016 Nr /123 nimmt das Ministerium für Soziales und Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Studierende von den im Rahmen des Landärzteprogramms gewährten Stipendien für das Praktische-Jahr-Tertial in der Allgemeinmedizin sowie wie viele Lehrpraxen von Zuwendungen mittels Pauschalbetrag profitiert haben und wie sie den Erfolg dieses Fördertatbestands bewertet; Das Projekt Finanzielle Förderung des PJ-Tertials Allgemeinmedizin wurde im Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2015 vom Lehrbereich Allgemeinmedizin des Universitätsklinikums Freiburg durchgeführt. Es wurden insgesamt 119 Studierende mit einem Stipendium von 500 Euro pro Monat und 47 Lehrpraxen mit einer Aufwandsentschädigung von Euro pro Tertial gefördert. Im Vergleich zu einer Abfrage aus dem Jahr 2009 (damals 16 Studierende) konnte im Laufe des Bewilligungszeitraumes die Zahl der Studierenden, die sich für die Allgemeinmedizin als Wahlfach im PJ entschieden haben, kontinuierlich erhöht und im letzten Förderjahr mehr als verdreifacht werden (1. Projektjahr 24 Studierende, 2. Projektjahr 43 Studierende und 3. Projektjahr 52 Studierende). Der Erfolg des Förderprogrammes kann aber erst dann endgültig bewertet werden, wenn feststeht, ob dadurch tatsächlich mehr Ärztinnen und Ärzte nach Abschluss ihres Studiums eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin absolviert haben und die Zahl der Fachärzte Allgemeinmedizin erhöht werden konnte. Aus diesem Grunde führt der Lehrbereich Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Freiburg derzeit eine Alumni-Befragung der ehemaligen PJ-Teilnehmenden und auch der PJ-Lehrpraxen durch. Mit ersten Ergebnissen wird bis Jahresende gerechnet. 2

3 2. welcher Rückgang der Absolventen des Wahltertials Allgemeinmedizin seit Auslaufen der Förderung im Sommer 2015 zu verzeichnen ist; Während sich im ersten Halbjahr 2015 noch 16 Studierende für das Wahlfach Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr entschieden, ging diese Zahl im zweiten Halbjahr 2015 auf 13 und im ersten Halbjahr 2016 auf 6 zurück. Im zweiten Halbjahr 2016 ist wieder ein leichter Anstieg auf 10 Studierende zu verzeichnen. 3. anhand welcher Eckpunkte sie das Landärzteprogramm weiterentwickeln wird; Im Sommer 2012 hat das Sozialministerium ein überarbeitetes Förderprogramm für Landärzte mit einem Fördervolumen von 2 Mio. Euro initiiert. Hausärztinnen und Hausärzte können auf Antrag bis zu Euro Landesförderung erhalten, wenn sie sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlassen, die als Fördergebiet ausgewiesen ist. Ziel des Programms ist es, möglichst passgenau dort Anreize für eine Niederlassung zu setzen, wo Schwierigkeiten bei der hausärztlichen Versorgung bestehen oder sich diese aus Gründen des Alters der praktizierenden Mediziner abzeichnen. Die bisherige Bilanz des Förderprogramms ist positiv: Stand September 2016 wurden 78 Anträge aus 20 Landkreisen bewilligt und mit insgesamt über 1,6 Millionen Euro gefördert. Durch die gemeindescharfe Betrachtungsweise der Versorgungssituation, die stets in aktueller Absprache mit der KV erfolgt, kommen die Fördermittel genau dort an, wo sie benötigt werden. Darüber hinaus zeigt auch die steigende Zahl der Fördergebiete, dass das Förderprogramm ein sinnvoller Baustein zur Unterstützung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum ist. Die konzeptionelle Grundausrichtung des Programms hat sich also bewährt und ist als Erfolg zu bewerten. Baden-Württemberg wird mit dem Förderprogramm Landärzte auch in Zukunft die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten auf dem Land fördern. In diesem Zusammenhang findet im Ministerium für Soziales und Integration aktuell eine Überprüfung der Programminhalte statt, um Änderungs- und Anpassungsbedarfe zu identifizieren. Die internen Gespräche zur Weiterentwicklung dauern derzeit noch an. Der Landtag wird zu gegebener Zeit über die Ergebnisse informiert. 4. mit welchen Maßnahmen sie die angekündigte Stärkung des Fachs Allgemeinmedizin unter Angabe des entsprechenden Mittelansatzes umsetzen wird; Die weitere Stärkung des Faches Allgemeinmedizin ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Das Wissenschaftsministerium strebt daher an, dass bis zum Jahr 2020 an allen medizinischen Fakultäten des Landes in der Allgemeinmedizin Institute bzw. Abteilungen aufgebaut sind und mindestens eine ordentliche Professur Allgemeinmedizin eingerichtet ist. Alle fünf Medizinischen Fakultäten haben dem Land zugesichert, dieses Ziel bis zum Ende der Laufzeit des Hochschulfinanzierungsvertrags umzusetzen. Neben den bestehenden Professuren für Allgemeinmedizin an den Medizinischen Fakultäten in Heidelberg und Ulm wird auch in Tübingen eine Professur (W 3) für Allgemeinmedizin etabliert. Außerdem wurde in Tübingen ein Institut für Allgemeinmedizin und Interprofessionelle Versorgung gegründet. Die Medizinischen Fakultäten in Freiburg und Mannheim streben ebenfalls die Besetzung ordentlicher Professuren mit der Fachrichtung Allgemeinmedizin an. Nicht nur Professuren und Institute bzw. Abteilungen tragen zu einer Stärkung der Allgemeinmedizin bei, sondern auch ein qualitativ hochwertiges Lehrangebot und eine Curriculumsentwicklung, die speziell auf das Fach Allgemeinmedizin ausgerichtet ist. Um die Qualität der Lehre im Medizinstudium zu verbessern, werden diese Bereiche durch Mittel aus der Sonderlinie Medizin des Hochschulfinanzierungsvertrags speziell gefördert. Das Wissenschaftsministerium unterstützt entsprechende Projekte an den fünf Medizinischen Fakultäten (Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen, Ulm) im Land mit rund 10 Mio. Euro jährlich ab 2016 bis zunächst Die geförderten Projekte sollen die Sichtbarkeit der Allgemeinme- 3

4 dizin sowohl durch strukturelle Weiterentwicklungen oder aber verbesserte Einbindung ins Curriculum erhöhen. Vorgesehen sind u. a. die langfristige Präsenz des Faches Allgemeinmedizin im Curriculum während des gesamten Studiums, die Ausweitung von Praxishospitationen in Lehrpraxen oder von Blockpraktika sowie eine stärkere Verknüpfung mit Lehrmodulen zu ambulanter Medizin. Vorgesehen ist auch, in der Lehre demographisch bedingte medizinische Effekte stärker zu fokussieren, also z. B. die Zunahme chronischer Krankheiten bei älteren Arbeitnehmern oder älteren Menschen insgesamt. Die Projekte sollen zudem die demographisch bedingten Veränderung der Versorgungsrealität, die hohe Kompetenzen des Allgemeinmediziners in der Zusammenarbeit mit Prävention und Gesundheitsförderung in den Blick der Ausbildung nehmen, nicht zuletzt etwa durch eine Fokussierung auf den Aspekt Allgemeinmedizin im Ländlichen Raum (Ländliche Modellpraxen). Über weitere Maßnahmen und den dafür erforderlichen Mittelansatz wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. 5. wie die Modellprojekte für Stipendien für junge Mediziner für den ländlichen Raum gestaltet werden sollen; Über die konkrete Ausgestaltung der genannten Modellprojekte wurde noch nicht entschieden. 6. in welcher Weise sie sich für eine verstärkte Niederlassung von grundversorgenden Fachärzten im ländlichen Raum einsetzen wird; Kurzfristig bieten sich Förderprogramme als effektives Mittel an, grundversorgende Fachärzte zu einer Niederlassung im ländlichen Raum zu bewegen. Diese gezielten finanziellen Anreize können Ärztinnen und Ärzte in ihrer Entscheidung, sich in einem ländlichen Gebiet niederzulassen, unterstützen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) mit Beschluss vom 13. Juli 2016 ihr bestehendes Förderprogramm Ziel und Zukunft erweitert hat. Die bislang nur für hausärztliche Praxen gewährte Förderung zur Neugründung oder Übernahme einer Praxis in ausgewiesenen Fördergebieten wurde auf die Neugründung oder Übernahme einer fachärztlichen Praxis ausgeweitet. Die konkreten Fördergebiete werden derzeit von der KVBW erarbeitet. Das zu gleichen Teilen von der KVBW und den Krankenkassen aus dem Strukturfonds gemäß 105 Abs. 1 a SGB V gespeiste Förderprogramm Ziel und Zukunft zeigt auf, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in der Lage ist, gemeinsam zu handeln und die Probleme anzugehen. Um die Niederlassung von grundversorgenden Fachärzten im ländlichen Raum zu verstärken, bedarf es daher auf Landesebene keines weiteren Förderprogramms. Stattdessen werden derzeit Initiativen geprüft, die die Rahmenbedingungen der Aus- und Weiterbildung sowie der ärztlichen Tätigkeit verbessern und eine mittel- und langfristige Wirkung erzielen sollen. Dabei werden auch die mit dem Landesgesundheitsgesetz geschaffenen Instrumente Anwendung finden. Dies gilt insbesondere für den Sektorenübergreifenden Landesausschuss, in dem die Spitzen der Selbstverwaltung, die Patientenvertretungen und die Kommunalen Landesverbände in einen Dialog über vor allem für den ländlichen Raum wichtige ambulante und stationäre Versorgungsfragen treten. Ferner können die kommunalen Gesundheitskonferenzen einen Beitrag zur langfristigen fachärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten leisten. Durch diese wurde eine Plattform geschaffen, bei der alle Gesundheitsakteure innerhalb einer Region gemeinsam nach Lösungen für die zukünftige Versorgung suchen können. Durch die Landesgesundheitskonferenz werden die Akteure des baden-württembergischen Gesundheitswesens vernetzt und die Themen der kommunalen Gesundheitskonferenzen aufgegriffen. Beispielhaft können erste Erfahrungen in bestimmten Regionen publiziert und in andere Gebiete übertragen werden. 4

5 7. wie sie den Beitrag der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zur Förderung des Wahltertials Allgemeinmedizin für Studierende im Praktischen Jahr in akkreditierten Lehrpraxen bewertet; Die Vertreterversammlung der KVBW hat mit Beschluss vom 13. Juli 2016 ihr bestehendes Förderprogramm Ziel und Zukunft erweitert und mit Wirkung vom 1. August 2016 eine bis 31. Dezember 2019 befristete Förderung des Wahl-Tertials in akkreditierten Lehrpraxen der Allgemeinmedizin eingeführt. Pro Haushaltsjahr steht hierfür ein Betrag von Euro zur Verfügung. Die Förderung wird aus den Mitteln des Strukturfonds gezahlt (siehe Antwort zu Frage 6). Förderberechtigt sind die Studierenden. Die Förderhöhe beträgt 595 Euro pro Monat; insgesamt Euro bei Ableistung des gesamten Wahl-Tertials. Findet das Wahl-Tertial in ausgewiesenen Fördergebieten des Programms Ziel und Zukunft statt, wird zusätzlich auf Nachweis eine Förderung von bis zu 300 Euro für den Mehraufwand gewährt. Die den im Rahmen des Förderprogramms Ziel und Zukunft für Studierende zur Verfügung gestellten Mittel erhöhen die Attraktivität von akkreditierten Lehrpraxen der Allgemeinmedizin. Dies gilt insbesondere für solche Lehrpraxen, die in ausgewiesenen Fördergebieten des Programms Ziel und Zukunft liegen und wegen ihrer weiten Entfernung zum Studienort, bislang den Studierenden einen Wohnungswechsel oder hohe Fahrkosten abverlangt haben. Hier setzt der bei nachgewiesenen Mehrkosten gewährte Zuschlag zur Fördersumme einen sinnvollen finanziellen Anreiz für ein Ableisten des Wahl-Tertials in der Allgemeinmedizin. Das Ministerium für Soziales und Integration begrüßt daher die Ausweitung des Förderprogramms Ziel und Zukunft und wertet diese Initiative als einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Allgemeinmedizin. 8. ob sie ihrerseits zur Verbesserung der Rahmenbedingungen eine Aufwandsentschädigung für die akkreditierten Lehrpraxen anstrebt; Die positiven Auswirkungen einer solchen Aufwandsentschädigung auf die hausärztliche Versorgung können erst dann abgeschätzt werden, wenn feststeht, dass dadurch die Zahl der Fachärzte für Allgemeinmedizin erhöht werden kann. Es muss daher zunächst das Ergebnis der unter Ziff. 1 genannten Befragung des Universitätsklinikums Freiburg abgewartet werden. 9. was konkret unter den Zielsetzungen des Koalitionsvertrags, sie wolle mehr Handlungsautonomie für die Gesundheitsfachberufe und setze sich deshalb im Bund für eine Weiterentwicklung der Heilkundeübertragungsrichtlinie ein, zu verstehen ist. Die Gespräche der Landesregierung über ein Modellprojekt auf der Grundlage von 63 Abs. 3 c SGB V und der geltenden Fassung der Heilkundeübertragungsrichtlinie sind schon relativ weit fortgeschritten. Geplant ist eine akademische Ausbildung, die die Absolventen zur Ausübung bestimmter heilkundlicher Maßnahmen befähigt. Ein solches Modellprojekt wäre bundesweit das zweite überhaupt. Mittelfristig wären jedoch allgemein, d. h. nicht nur in Form von Modellvorhaben, erweiterte heilkundliche Kompetenzen von Pflege- und Gesundheitsfachberufen wünschenswert, z. B. durch Änderungen der bundesrechtlich geregelten Berufsgesetze. Lucha Minister für Soziales und Integration 5

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