Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler
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- Helge Hartmann
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1 Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler Zwischen Praktikumsbetrieb: und Praktikantin/Praktikant: Name Praktikantenbetreuer/in Straße Ort Telefon Fax Vorname Name Straße Wohnort Geburtsdatum gesetzlicher Vertreter Telefon wird nachstehender Vertrag über die fachpraktische Ausbildung in der Fachrichtung Informationstechnik geschlossen. 1 Dauer der Ausbildung / Ausbildungszeit / Urlaub Die Fachoberschülerin/der Fachoberschüler absolviert das im ersten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (Form A) vorgesehene gelenkte Betriebspraktikum im Schuljahr...im o.g. Praktikumsbetrieb. Die Ausbildung dauert vom 1. August bis zum Ende der vorletzten Woche vor den Sommerferien. Die fachpraktische Ausbildung findet an drei Tagen in der Woche statt. Die Ausbildung richtet sich unter Berücksichtigung der schulischen Zeiten nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Sie beträgt in der Regel 8 Stunden pro Tag und findet auch an jeweils drei Tagen in den Schulferien statt. Der Jahresurlaub ist im Rahmen des gesetzlich und tarifvertraglich festgelegten Umfangs in den Schulferien zu nehmen. Für die Berechnung der Dauer des Jahresurlaubs ist eine 6-Tage-Woche zu Grunde zu legen.
2 2 Probezeit, Auflösung des Vertrages Die ersten vier Wochen der Ausbildungszeit gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Praktikantenvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nach der Probezeit kann der Praktikantenvertrag nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, 2. von der Fachoberschülerin/vom Fachoberschüler mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie/er die Ausbildung aufgeben will. Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. 3 Pflichten des Praktikumsbetriebes Der Praktikumsbetrieb meldet die Praktikantin/den Praktikanten bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft an. Der Praktikumsbetrieb führt die Ausbildung der Praktikantin/des Praktikanten nach einem Praktikumsplan durch, der Bestandteil dieser Praktikumsvereinbarung ist. Er erklärt sich bereit, der Fachoberschülerin/dem Fachoberschüler nur Verrichtungen zu überragen, die dem Ausbildungsziel dienen. Der Betrieb nennt eine geeignete Praktikumsanleiterin bzw. einen geeigneten Praktikumsanleiter, die/der die Ausbildung überwacht und der/dem die Ausbildungsnachweise der Praktikantin/des Praktikanten vorzulegen sind. Der Betrieb teilt (die) Fehltage zum Ende des Schulhalbjahres der Schule mit. Schule und Praktikumsbetrieb arbeiten in der Ausbildung der Praktikantin/des Praktikanten zusammen. Bei Erfordernis können Informationstreffen in der Schule oder Besuche der Lehrer/innen im Betrieb vereinbart werden. Gegen Ende des Praktikums beurteilt der Betrieb Verlauf und Erfolg des Praktikums schriftlich. Er erstellt eine Bescheinigung und ein Zeugnis, das nicht nur über die fachliche Qualifikation, sondern auch über die Präsenz und Leistungsbereitschaft, die Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten und kreativem Problemlösungsverhalten, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft der Praktikantin/ des Praktikanten Auskunft gibt. 4 Pflichten der Fachoberschülerin / des Fachoberschülers Vor Aufnahme der fachpraktischen Ausbildung muss sie/er gemäß den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes dem Praktikumsbetrieb eine gesundheitliche Bescheinigung vorlegen. Die Praktikantin/der Praktikant unterliegt der betrieblichen Ordnung, den Unfallverhütungsvorschriften, dem Datenschutz und der Schweigepflicht. Sie/er ist verpflichtet, die angebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Versäumnisse hat sie/er entsprechend den betrieblichen Regeln unverzüglich anzuzeigen. Die Praktikantin/der Praktikant fertigt zwei Tätigkeitsberichte an, welche als Ausbildungsnachweis über den zeitlichen und sachlichen Ablauf der fachpraktischen Ausbildung Auskunft geben.
3 5 Versicherungsschutz Die Praktikantin/der Praktikant ist durch die jeweilige Berufsgenossenschaft nach 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII Hessen unfallversichert. Die Haftpflichtversicherung erfolgt durch die Sparkassenversicherung. Falls Erziehungsberechtigte eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, geht dies vor (Richtlinien über Betriebspraktika für Schülerinnen und Schüler an beruflichen Vollzeitschulen in der jeweils gültigen Fassung). Die Praktikantin/der Praktikant unterliegt nicht der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Unterschriften: Ort, Datum Praktikumsbetrieb Praktikant/in Erziehungsberechtigte Zuständige Fachoberschule: August-Bebel-Schule Richard-Wagner-Straße Offenbach am Main Telefon: (069) Telefax: (069)
4 Anlage 1 zum Praktikumsvertrag: Stellung der Schülerin oder des Schülers im gelenkten Praktikum gemäß 4 der Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen für den Schwerpunkt Informationstechnik Im ersten Jahr der Organisationsform A wird allgemeiner und fachtheoretischer Unterricht erteilt und eine fachpraktische Ausbildung in Form eines gelenkten Praktikums durchgeführt. Das Praktikum kann sowohl in Industrie-, Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieben als auch in öffentlichen Verwaltungen, Behörden oder Institutionen, in sozialen oder gemeinnützigen Einrichtungen sowie in begründeten Ausnahmefällen in der Schule absolviert werden. Im Praktikum müssen Kenntnisse vermittelt werden, die im Bereich Computerhard- und Software liegen. Folgende Bereiche könne je nach betrieblichen Möglichkeiten Gegenstand des Praktikums sein: PC- und/oder DV-Anlagen bedienen. PC- und/oder DV-Anlagen warten, einrichten und in Betrieb nehmen. Programme im praktischen Einsatz kennen lernen. Programme für den praktischen Einsatz erstellen und testen. Dabei werden Einblicke in unterschiedliche Bereiche und Hauptfunktionen, Überblicke über fachrichtungsspezifische Zusammenhänge, Mitarbeit in jeweils typischen Arbeitsabläufen, sowie das Kennen lernen und Erproben vielfältiger Arbeitsmethoden vermittelt. Die Schülerinnen oder Schüler des ersten Ausbildungsabschnitts sind zugleich Praktikantinnen oder Praktikanten. Sie schließen einen Vertrag mit einer Praxiseinrichtung ab und erhalten dort ihre fachpraktische Ausbildung. Die Vereinbarung (Praktikumsplan) bedarf der Schriftform. Die wöchentliche Arbeitszeit der Praktikantinnen und Praktikanten in der Praxiseinrichtung richtet sich unter Berücksichtigung der schulischen Zeiten nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Das Praktikum dauert vom 1. August bis zum Ende der vorletzten Woche vor den Sommerferien. Den Praktikantinnen und Praktikanten steht Jahresurlaub nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu. Der Jahresurlaub ist in den Schulferien in Anspruch zu nehmen. In der Zeit, in der während der Schulferien kein Urlaub in Anspruch genommen wird, wird an drei Tagen in der Woche das Praktikum absolviert. Die Praktikantinnen und Praktikanten fertigen mindestens zwei Tätigkeitsberichte an. Diese sind der Ausbildungsleitung des Betriebes und der Schule vorzulegen. Nach Beendigung des Praktikums erstellt der Betrieb eine Bescheinigung und ein Zeugnis, das neben der fachlichen Qualifikation auch die folgenden Gesichtspunkte umfassen sollte: - Präsenz und Leistungsbereitschaft, - selbstständiges Arbeiten und kreatives Problemlösungsverhalten, - Kooperations- und Teamfähigkeit, - Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft. Ein Muster dazu finden Sie in der Anlage 2 zum Praktikumsvertrag.
5 Anlage 2 zum Praktikumsvertrag - Muster
6 Bescheinigung Hiermit bescheinigen wir, dass der Schüler/die Schülerin geb. am in im Rahmen der Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen vom 02. Mai 2001 (ABl. S. 299), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juni 2006 (ABl. S. 463) vom bis ein gelenktes Praktikum in unserem Hause in der Fachrichtung Informationstechnik durchgeführt hat. Die o.g. Schülerin/der Schüler hat das Praktikum erfolgreich bestanden. (Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift des Ausbildenden)
7 Zeugnis Im Rahmen der Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen Vom 02. Mai 2001 (ABl. S. 299), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juni 2006 (ABl. S. 463) hat Herr/Frau geb. am in vom 1.8. bis ein gelenktes Praktikum in unserem Hause in der Fachrichtung Informationstechnik durchgeführt. Er/sie wird dabei folgendermaßen beurteilt: 1. Fachliche Qualifikation 2. Präsenz- und Leistungsbereitschaft 3. Selbstständiges Arbeiten und kreatives Problemlösungsverhalten 4. Kooperations- und Teamfähigkeit 5. Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft 6. Bemerkungen (Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift des Ausbildenden)
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