Positionspapier zur Entwicklung gemeindepsychiatrischer Hilfen für die Jahre

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1 Positionspapier zur Entwicklung gemeindepsychiatrischer Hilfen für die Jahre Zusammenfassung der Forderungen: - Sämtliche gemeindepsychiatrische Hilfen sind entsprechend den Bevölkerungszuwächsen Berlins anzupassen und zu entwickeln. Hierbei muss besonders dem Anteil der Flüchtlinge und Migrant*innen Rechnung getragen werden. - Das Land Berlin muss seine Strukturverantwortung wahrnehmen, um die Umsetzung des PsychVVG im klinischen Bereich und die des BTHG im außerklinischen Bereich mit sämtlichen Akteuren partizipativ zu koordinieren und zu gestalten. - Vordinglich ist das Wohnrecht für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen zu sichern. Deshalb müssen soziale Träger von der Zweckenfremdungsverbotsverordnung ausgenommen werden, soziale Träger müssen Flächen für bezahlbares Bauen erhalten und die Wohnraumsicherung muss als Teil der Leistung anerkannt werden. - Die Finanzierung der Leistungen zur Eingliederungshilfe bzw. sozialen Teilhabe für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen muss wieder über ein Berliner Trägerbudget erfolgen. - Der sog. Zuverdienst ist in allen Bezirken bedarfsgerecht auszubauen. Um die Teilhabechancen am Arbeitsleben für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen zu sichern, sind Netzwerke für Arbeit zur Beratung und Begleitung in den Berliner Bezirken zu implementieren. - Die niedrigschwelligen Einrichtungen und Dienste(Kontakt- und Beratungsstellen, Suchtberatungsstellen, Zuverdienst und Krisendienst) sind bedarfsgerecht auszubauen und entsprechend den gestiegenen Kosten zu finanzieren. Sie sind ggf. in die Trägerbudgets einzubeziehen. - Mögliche Erweiterungen klinischer Kapazitäten in der Behandlung sind vornehmlich teilstationär und als aufsuchende Behandlung (Home Treatment) zu organisieren. Möglichkeiten der Verzahnung mit dem außerklinischen Bereich und integrierter Versorgung sind zu nutzen. - Die Soziotherapie sowie die Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke (RPK) sind flächendeckend bedarfsgerecht zu implementieren. - Die Sozialpsychiatrischen Dienste der Bezirksämter müssen weiterhin in die Lage versetzt sein, ihre Aufgaben als Basisdienst und Beratung zu erfüllen. - Die bezirklichen Strukturen, insbesondere die Steuerungsgremien Psychiatrie, sind zu erhalten und auszubauen. - Die Organisationen der Selbsthilfe von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen müssen eine hinreichende strukturelle Förderung erhalten. Positionspapier Seite 1 von 5

2 Vorbemerkung Die nachfolgenden Positionen 1 der Fachgruppe Psychiatrie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes LV Berlin sind insbesondere vor folgendem Hintergrund zu verstehen: 1. Berlin ist eine wachsende Stadt. Jüngste Bevölkerungsprognosen gehen davon aus, dass Berlin im Jahre 2020 mehr als 3,8 Mio. Einwohner*innen haben wird. Es mit einem Jährlichen Wachstum von ungefähr 5 % p.a. zu rechnen. Insbesondere der Bevölkerungsanteil von jungen sowie auch alten Menschen wird zunehmen. Hinzu kommen Menschen mit außereuropäischem Migrationshintergrund. Die Planungen für die gemeindepsychiatrische Infrastruktur muss den Bevölkerungszuwachs berücksichtigen. 2. Berlin ist eine multikulturelle Stadt. Insbesondere durch die Flucht- und Migrationsbewegungen der letzten Jahre wird der Anteil an nicht-europäischen Bewohner*innen Berlins zunehmen. Diesen Entwicklungen müssen die gemeindepsychiatrischen Hilfesysteme Rechnung tragen. 3. Die sozialen Unterschiede in Berlin werden sich verfestigen, wenn nicht gar verschärfen. Berlin ist nach wie vor das Bundesland mit der höchsten Quote von Haushalten/ Menschen, die von Transfereinkommen bzw. Grundsicherung leben (20,6%). Auch die Arbeitslosigkeit in Berlin ist sehr hoch mit einer sich verfestigenden Gruppe von Menschen, die dauerhaft ohne Arbeit bleiben. Verbunden hiermit sind Formen der sozialen Spaltung, die sich insbesondere auf dem Wohnungsmarkt bemerkbar machen. Da die soziale Lage mit dem Auftreten psychischer Krankheiten eng verknüpft ist, müssen auch diese Entwicklungen in Betracht gezogen werden. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) bekommt vor diesem Hintergrund eine ganz besondere Relevanz. Die Entwicklung psychiatrischer Hilfen wird darüber hinaus durch sozialrechtliche Rahmenbedingungen beeinflusst, die sowohl Chancen als auch Risiken enthalten. Im Bereich der klinisch-psychiatrischen Behandlung ist vor dem Hintergrund der Neuordnung der Finanzierung (Psych VVG) mit wesentlichen Veränderungen zu rechnen. Die gemeindepsychiatrischen Hilfen zur Teilhabe (Eingliederungshilfe) für seelisch beeinträchtigte Menschen werden sich vor dem Hintergrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gravierend wandeln. Die erreichten Standards der Berliner gemeindepsychiatrischen Hilfen können nur dann gehalten und entwickelt werden, wenn sämtliche beteiligten Akteure gemeinsam und koordiniert handeln. Die in der Psychiatrie praktizierten Formen der partizipativen Verhandlungen auf gleicher Augenhöhe bekommen angesichts der anstehenden Herausforderungen ein ganz besonderes Gewicht Das Land Berlin ist in diesem Zusammenhang aufgefordert, seine Strukturverantwortung wahrzunehmen und die anstehenden Entwicklungsschritte mit allen Beteiligten zu planen und umzusetzen. 1 Vertiefende Positionen zu einzelnen Bereichen, wie z.b. Berliner Trägerbudget, Bundesteilhabegesetz, Wohnen, Arbeit-und Beschäftigung sind verfügbar bzw. werden erarbeitet. Positionspapier Seite 2 von 5

3 1. Wohnen und ambulante Hilfen zur Teilhabe Nach wie vor ist das größte Problem lebensweltlich orientierter Hilfen für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen das Wohnen. Auf dem Berliner Wohnungsmarkt sind kaum Wohnungen verfügbar, die für die oft von Grundsicherung lebenden Menschen in Frage kommen könnten. Darüber hinaus sind auch diejenigen Wohnungen, die von den Trägern zwecks Untervermietung an ihre Klient*innen angemietet wurden, durch enge Auslegung von sog. Zweckentfremdungsregelungen stark gefährdet. Durch diese Entwicklungen werden die Menschen massiv von Ausgrenzung und Exklusion bedroht. Wir fordern: Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung muss eine generelle Freistellung für Vermietungen an soziale Träger enthalten. Die Wohnungsgemeinnützigkeit öffentlichen und privaten Eigentums muss stärker an gemeinwohlorientierte Ziele und Pflichten gebunden werden bei gleichzeitiger gesonderter Förderung. Soziale Träger sollen verstärkt zweckgebunden Flächen für bezahlbares Bauen zu Verfügung erhalten. Gewerbemietrecht darf nicht für soziale Träger gelten und der Kündigungsschutz für die Mieter ist zu gewährleisten. Die Richtwerte der AV Wohnen sind die aktuellen Mietentwicklungen (Angebotsmieten) anzupassen. Die Wohnraumsicherung ist ein integraler Bestandteil der Leistung und muss deshalb refinanziert werden. Leistungen des sog. Betreuten Wohnens als Hilfen zur Teilhabe für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen sind nach wie vor eine ganz wesentliche Unterstützung für die betroffenen Menschen; aus diesem Grund fordern wir: Im Rahmen einer möglichen Umsetzung des BTHG muss das erreichte Qualitätsniveau erhalten und ausgebaut werden, d.h. die ganzheitliche Leistung der Eingliederungshilfe mit seinem erreichten Leistungsspektrum muss mindestens erhalten bleiben. Die Bezirklichen Steuerungsstrukturen insbesondere in ihren partizipativen Elementen müssen nachhaltig gestärkt werden. Die Abschiebung von schwierigen Klient*innen ist durch die Einrichtung eines Runden Tisches möglichst zu verhindern. Die Finanzierung der Eingliederungshilfen ist von einer an Platzzahl gebundenen Form umzusteuern in eine Form der Budgetfinanzierung, die sich an den Erfahrungen des Berliner Trägerbudget der Qualitäts- und Budgetgemeinschaft orientiert. Hierbei sind auch präventive, sozialräumliche Ansätze zu berücksichtigen. 2. Hilfen im Bereich Arbeit und Beschäftigung Nach wie vor sind Hilfen in diesem Bereich nicht hinreichend vorhanden. Insbesondere im Bereich der Rehabilitation, der Fort- und Weiterbildung wie auch der weiteren Teilhabe am Positionspapier Seite 3 von 5

4 Arbeitsleben sind Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen besonders benachteiligt. Eine Inklusion in Arbeit und Beschäftigung ist für sie besonders wichtig. Deshalb fordern wir: Der sog. Zuverdienst in den Berliner Bezirken ist dringend auszubauen. Hierbei sind nicht nur die eingangs genannten Entwicklungsdaten hinzuzuziehen, sondern um eine Kostendeckung zu erreichen ist eine Erhöhung der Zuwendungen um mindestens 10 % dringend erforderlich. Um die Rehabilitations- und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Menschen zu verbessern sind lebensweltorientierte Netzwerke für Arbeit in allen Berliner Bezirken einzurichten. Nur so kann eine personenzentrierte Beratung und Begleitung effektiv gestaltet werden. Nicht nur im Rahmen einer (möglichen) Umsetzung des BTHG sind die Möglichkeiten der Unterstützung am Arbeitsplatz (supported employment) auszubauen. Die Möglichkeiten eines Budget für Arbeit sowie sog. Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen sowie von Integrationsbetrieben sind zu entwickeln und zu stärken. 3. Weiterentwicklung der niedrigschwelligen Hilfen auf regionaler Ebene Unverzichtbarer Teil der Hilfen im Rahmen der bezirklichen Pflichtversorgung sind die sog. niedrigschwelligen Hilfen. Die Kontakt- und Beratungsstellen, Suchtberatungsstellen, der Berliner Krisendienst sowie die Zuverdienstbetriebe leisten eine wichtige, vor allem präventive und sozialräumliche orientierte Arbeit in den Berliner Bezirken. Deshalb muss das Land Berlin Folgendes gewährleisten: Die Kontakt- und Beratungsstellen, der Berliner Krisendienst wie auch die Zuverdienstbetriebe müssen als Teil regionaler Pflichtversorgung erhalten und ausgebaut werden. Hierbei sind nicht nur das Bevölkerungswachstum einzuplanen, sondern gerade auch die Aufgaben, die Kontakt- und Beratungsstellen hinsichtlich der Migrant*innen und Asylbewerber*innen übernehmen müssen. Die Finanzierung muss endlich modernen Standards von Leistungserbringung angepasst werden, sich an den tatsächlich entstehenden Kosten orientieren, nach örtlichen Bedürfnissen erfolgen und nicht aufgrund einer statistischen Erfassung von Produktmengen. Auf ihrer rechtlichen Grundlage müssen die Einrichtungen bei den entsprechenden Trägern vertraglich in einem Budget verankert werden. 4. Weiterentwicklung medizinischer Hilfen in Behandlung und Rehabilitation Insbesondere vor dem Hintergrund der oben zitierten auch rechtlichen Entwicklungen kommt der Entwicklung des klinischen Behandlungsbereiches eine besondere Bedeutung zu. Es ist zu erwarten, dass vor dem Hintergrund wachsender Bevölkerung der klinische Bereich seinerseits anwachsen wird. Darüber hinaus ist mit wesentlichen Veränderungen durch das Psych VVG zu rechnen. Die Erweiterung klinischer Kapazitäten soll entsprechend den Empfehlungen des Landespsychiatriebeirates ausschließlich für die Etablierung teilstationärer und vor allem ambulanter, aufsuchender Behandlung (home treatment) genutzt werden. Möglichkeiten der Verzahnung mit dem außerklinischen Bereich im Sinne sektorübergreifender Ver- Positionspapier Seite 4 von 5

5 bundstrukturen sind zu nutzen. Eine Kooperation mit den bestehenden Formen integrierter Versorgung ( 140 ff SGB V) und niedergelassenen Praxen muss erfolgen. Vermieden werden muss, dass sich konkurrierende Doppelstrukturen ergeben. Nach wie vor fristet die Soziotherapie ( 37a SGB V) in Berlin ein Schattendasein. Die Krankenversicherungen enthalten durch eine restriktive Planungs- und Vergütungspolitik den psychisch erkrankten Menschen wichtige Hilfen vor. Dies ist eine strukturelle Benachteiligung der Menschen, die nicht mit den Ansprüchen der BRK übereinstimmt. Der Senat muss dringend seine Möglichkeiten ausschöpfen, um die Soziotherapie neben der psychiatrischen Krankenpflege in den Berliner Bezirken im Rahmen der Regelund Pflichtversorgung zu etablieren. Sie sind mit der Integrierten Versorgung zu koordinieren. In einem noch größeren Ausmaß trifft oben Genanntes für die medizinische (berufliche) Rehabilitation insbesondere für schwer psychotisch erkrankte Menschen zu. Das seit Jahren im Bundesgebiet erfolgreiche Modell der Rehabilitationseinrichtung psychisch Kranker (RPK) ist widerrechtlich seit Jahren in Berlin nicht umgesetzt. Auch in diesem Bereich muss der Senat seine Verantwortung wahrnehmen. 5. Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitsdienstes Trotz neuer Regelungen im Berliner Psychisch Kranken Gesetz (Psych-KG) werden seit Jahren die Ressourcen und Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes zurückgefahren. Gleichzeitig steigen die Aufgaben in Verwaltung und Begutachtung. Der Senat muss dafür Sorge tragen, dass die Sozialpsychiatrischen Dienste in den Berliner Bezirken nicht mehr nur hauptsächlich Begutachtungen durchführen, sondern dass sie hinreichend ausgestattet sind, um ihre wichtigen Aufgaben als Basisdienst der Beratung und Intervention angemessen wahrnehmen zu können. 6. Stärkung der Selbsthilfe Das Ziel der Inklusion von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wird dann am nachhaltigsten erreicht, wenn die Selbstorganisationskräfte, die Kommunikations- und Politikfähigkeit der Selbsthilfe von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen dauerhaft gestärkt werden. Aus diesem Grund fordern wir vom Land Berlin: Der Senat muss dafür Sorge tragen, dass die Organisationen der Selbsthilfe von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen dauerhaft eine hinreichende strukturelle Förderung (Ressourcen für Mieten, Infrastruktur etc.) erhalten. Verabschiedet von der Fachgruppe Psychiatrie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes LV Berlin auf ihrer Sitzung am 18. August Redaktion: Christian Reumschüssel - Wienert Referat Psychiatrie / Queere Lebensweisen Mailto: reumschuessel@paritaet-berlin.de Positionspapier Seite 5 von 5

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