Fahrerschulung mit STILL. Frank Blöbaum Büdelsdorf,
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- Angelika Gehrig
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1 Fahrerschulung mit STILL Frank Blöbaum Büdelsdorf,
2 Unterweisung / Ausbildung Die Unterweisung und Ausbildung der Versicherten (Beschäftigten) in einem Betrieb ist eine Unternehmerpflicht. Sie wird u.a. geregelt im Arbeitsschutzgesetz ( 12 und 7) sowie in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV A1, BGV D27). Sie dient der Vermeidung von Unfällen und somit einerseits der Verhütung von menschlichem Leid und andererseits aber auch der Verminderung von volkswirtschaftlichen Schäden.
3 Warum eine Staplerfahrerausbildung? Damit so etwas nicht passiert!
4 Warum eine Staplerfahrerausbildung? Damit so etwas nicht passiert!
5 Warum eine Staplerfahrerausbildung? Damit so etwas nicht passiert!
6 Warum eine Staplerfahrerausbildung? Damit so etwas nicht passiert!
7 Warum eine Staplerfahrerausbildung? Damit so etwas nicht passiert!
8 Kein Rückgang der Unfälle mit Flurförderzeugen 77% Maschinen- R der Staplerunfälle sind Anfahrunfälle. 33% der Anfahrunfälle ereignen sich bei einer Rückwärtsfahrt. Bei 58% der Anfahrunfälle sind Unbeteiligte betroffen.
9 Unfallschwerpunkt: Anfahrunfälle 25% der Anfahrunfälle Unbeteiligter von Gabelstaplern ereignen sich bei der Vorwärtsfahrt. Bei 33% der Anfahrunfälle verletzen sich die Fahrer selbst. 8% der Unfälle ereignen sich in Verbindung mit dem Ladegut.
10 Unfallschwerpunkt: Elektrohubwagen 89% Bei der Unfälle mit Elektrohubwagen handelt es sich um Anfahrunfälle. 18% aller Unfälle ereignen sich in den Ladebereichen von LKWs.
11 Sicherheitsbewusstsein entwickeln Bei 81% der Unfälle verletzen sich die Fahrzeugführer selbst. 5% der Unfälle ereignen sich durch kippendes Ladegut. Nur bei 19% ist eine zweite Person beteiligt. Quelle: BG Druck und Papier 2007
12 Verantwortung im Ernstfall Was bedeutet das?
13 Staplerfahrer fährt LKW-Fahrer um Ein Unternehmer haftet nicht für seinen Arbeitnehmer, wenn dieser fahrlässig handelt. Im vorliegenden Fall wurde ein Lkw-Fahrer beim Abladen auf fremdem Betriebsgelände von einem Gabelstapler am linken Fuß verletzt. Die Unfallversicherung des Lkw-Fahrers musste Euro Schadensersatzleistungen zahlen. Diesen Betrag wollte die Versicherung vom Staplerfahrer und dessen Arbeitgeber ersetzt bekommen. Nach Meinung des Gerichts haftet das Unternehmen nicht für den Schaden. Der Staplerfahrer war beim Rückwärtsfahren nicht sorgfältig genug und hat deshalb den Lkw-Fahrer übersehen. Ein solches momentanes Versagen eines erfahrenen und bis dahin unfallfreien Staplerfahrers ist auch durch zusätzliche Überwachungsmaßnahmen nicht zu verhindern. Der Staplerfahrer dagegen hat fahrlässig gehandelt und muss für die zukünftigen Ansprüche des Lkw-Fahrers aufkommen. OLG Düsseldorf, Az.: 1 U 113/00
14 Haftung - Schuld Ein Verschulden liegt vor, wenn folgende 3 Voraussetzungen bejaht werden 1. Schadensereignis war vorhersehbar 2. Schaden war vermeidbar 3. Vermeidbarkeit des Schadens war zumutbar Die Beteuerung»Das habe ich nicht gewusst und gewollt«hilft einem Schädiger vor Gericht wenig!
15 Die Sicherheit bei Flurförderzeugen Jeder ist für die sorgfältige Erfüllung der ihm übertragenen Pflichten verantwortlich! In erster Linie hauptverantwortlich ist der Unternehmer/Beauftragte Flurförderzeugführer für den betriebssicheren Zustand von Betriebsanlagen, Flurförderzeugen und deren regelmäßigen Prüfung, für das sichere Steuern des Flurförderzeuges und den Mitfahrer auf dem Fahrzeug, die Aus- und Weiterbildung sowie Unterweisung des Fahrpersonals, die Kenntnisnahme und Beachtung der Sicherheitsvorschriften, Betriebsanleitung und Betriebsanweisung, die Regelung des sicheren Betriebsablaufes und der fachgerechten Instandhaltung. das Melden von Schäden und Mängeln an Betriebseinrichtungen und Flurförderzeugen.
16 Argumente Argumente für die Durchführung von Fahrerschulungen - Erfüllen der gesetzlichen Forderungen - Vermeidung von Sachschäden - Vermeidung von Personenschäden - Effizientere Nutzung der Geräte
17 Fahrerschulung mit STILL Grundsätze und Vorgaben
18 Gesetze, Vorschriften und Grundsätze Vorschriften und Vorgaben für sicheres Steuern und bestimmungsgemäßen Einsatz von Flurförderzeugen:
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22 3.3 Zusatzausbildung In der Regel erfolgt die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) auf Frontgabelstaplern. Daher müssen Fahrer, sofern sie im Betrieb andere Flurförderzeuge fahren, an einer zusätzlichen Ausbildungsmaßnahme (Stufe 2) teilnehmen.
23 Stufe 1 allgemeine Ausbildung
24 Stufe 2 Zusatzausbildung
25 Retten aus Höhen und Tiefen
26 Retten aus Höhen und Tiefen BGR/GUV-R 199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen Die Unterweisung und Ausbildung der Versicherten (Beschäftigten) in einem Betrieb ist eine Unternehmerpflicht.
27 Erfolgreich zum Fahrausweis
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Mit Sicherheit STILL. Reiner Becker Leipzig,
Mit Sicherheit STILL Reiner Becker Leipzig, 06.09.2016 2 Unfälle sind teuer Quellen: bild.de, kleinezeitung.at, abendblatt.de 3 Unfälle sind teuer 4 Rechtsgrundlagen 5 Rechtsgrundlagen Europäisches Recht
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