CAD-Richtlinie für den Datenaustausch Version 1.3

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1 Baudirektion Hochbauamt Betrieb/CAFM Postfach 6301 Zug T: ; F: Domizil / Paketadresse Aabachstrasse Zug CAD-Richtlinie für den Datenaustausch Version 1.3 Ausgabe vom 01. Oktober 2009 CAD-Basisrichtlinie (Version ) Diese CAD-Richtlinie basiert auf den Vorgaben und der Struktur der CAD- Basisrichtlinie, welche von der erarbeitet und gefördert wird. Weitere Informationen finden Sie unter

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Inhalt und Zielsetzung Verbindlichkeit Weitere Grundlagen Begriffsbestimmungen 4 2 Grafische Vorgaben Planinhalt und Darstellung Planlayout Linien- und Stifteinstellungen Text Vermassung Schraffuren Weitere Zeichnungselemente Flächenmanagement 7 3 Strukturelle Vorgaben Struktur Teilobjekte Dateibezeichnung Layerbezeichnung Zeichnungsmassstab 11 4 Technische Vorgaben Datenmedien Datenformate Datenkomprimierung CAD-System 11 5 Organisatorische Vorgaben DXF/DWG-Testdatenaustausch Definitive Lieferung 12 6 Rechtliche Vorgaben Nutzungsrecht an CAD-Daten Virenfreiheit 13 7 Hilfsmittel Anhang Vorlagezeichnungen Support 14 Vorwort zur CAD-Basisrichtlinie Die nachstehenden Abschnitte mit der Überschrift 'Basisrichtlinie' entsprechen den von der Interessengemeinschaft CADexchange erarbeiteten Grundsätzen zu den einzelnen Themen. Diese Inhalte dürfen nicht geändert werden, sofern nicht eine neue Version der Basisrichtlinie vorliegt. Sämtliche Ergänzungen und Spezialitäten sind unter der Überschrift 'Angaben des Auftraggebers / der Auftraggeberin' aufzuführen. Diese Angaben dürfen nicht im Widerspruch zu den Festlegungen der Basisrichtlinie stehen. Änderungen und Ergänzungen an der CAD-Basisrichtlinie werden auf publiziert. Der Ausdruck 'Auftraggeber / Auftraggeberin' steht in dieser Richtlinie für: Baudirektion des Kantons Zug CAD-Verantwortlicher / CAD-Verantwortliche: Hochbauamt siehe unter Aabachstrasse Zug Version Version CAD-Richtlinie: 1.3 Autor: Christoph Merz Seite 2/14 Autor: Cornelia Streuli

3 Einleitung 1.1 Inhalt und Zielsetzung Änderungsnachweis Version Allgemein: Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann. - Allgemein: Entfernung / Ersatz von individuellen Platzhaltern im Text der Basisrichtlinie. - Vorwort: Ergänzung des Änderungsnachweises auf CADexchange. - Vorwort: Ergänzung der Daten des / der CAD-Verantwortlichen. - Kapitel 1.1: Ergänzung Änderungsnachweis. - Kapitel 1.2: Bereinigung / Klarstellung der Punkte 2 und 3. - Kapitel 1.4: Ergänzung Begriff Solid. - Kapitel 2.2.4: Klarstellung von Punkt 3. - Kapitel 2.5: Bereinigung / Klarstellung des Punktes 2 zu Millimeterangaben. - Kapitel 2.6: Klarstellung / Vereinfachung der Punkte 1 und 3 (enthält Punkt 6). - Kapitel 2.8: Klarstellung von Punkt 1. - Kapitel 3.4: Ergänzung des Punktes 3 zur Layerbenennung. Version Allgemein: Neues Logo Kanton Zug Version Kapitel 2.8: Neue Raumstempel und Türstempel. - Kapitel 3.3: Dateibezeichnung. CAD-Richtlinie des Auftraggebers / der Auftraggeberin: Allgemeine Bestimmungen 1. Durch den Einsatz von CAD- und CAFM-Systemen bei der Planung und Bewirtschaftung von Gebäuden steigen die Anforderungen an jene Daten, die einen Teil der Hauptinformationen liefern. Um den effizienten Einsatz dieser Systeme sicherzustellen ist es notwendig, dass wesentliche Bestandteile der Daten bezüglich Inhalt, Form und Struktur einem einheitlichen Standard genügen. 2. Diese CAD-Richtlinie bestimmt die notwendigen technischen, inhaltlichen und strukturellen Voraussetzungen für die Erstellung von CAD-Plänen und den Datenaustausch zwischen dem Auftraggeber / der Auftraggeberin und den beauftragten Planern / Planerinnen. 3. Durch die Definition der grundlegenden Voraussetzungen soll erreicht werden, dass der CAD-Datenaustausch standardisiert wird. 1.2 Verbindlichkeit 1. Diese Richtlinie ist verbindlich für alle Beauftragten, welche für den Auftraggeber / die Auftraggeberin CAD-Pläne erstellen oder bearbeiten. 2. Spezialfälle und Ausnahmen in der Anwendung der CAD-Richtlinie sind mit dem / der zuständigen CAD- Verantwortlichen zu regeln und entsprechend zu protokollieren. 3. Die Auswertung des CAD-Tests wird in schriftlicher Form den entsprechenden Planern / Planerinnen kommuniziert. a. Diese Richtlinie ist ein integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin und muss ausdrücklich als Vertragsbestandteil genannt werden. Version Version CAD-Richtlinie: 1.3 Autor: Christoph Merz Seite 3/14 Autor: Cornelia Streuli

4 1.3 Weitere Grundlagen Für die Erstellung von Plänen gelten grundsätzlich folgende Richtlinien und Normen. 1. SIA 400 Planbearbeitung im Hochbau 2. SIA 405 Geoinformationen zu unterirdischen Leitungen 3. SIA 406 Inhalt und Darstellung von Bodenverbesserungsprojekten 4. SIA 410, 410/1 und 410/2, Kennzeichnung von Installationen in Gebäuden 5. SIA 416 Flächen und Volumen von Gebäuden 6. DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau 7. Elementkostengliederung EKG des CRB 8. SIA-Merkblatt 2014 CAD-Layerorganisation (wenn in dieser Richtlinie nicht anders definiert) 9. SIA-Merkblatt 2007 Qualitätssicherung im Bauwesen a. SIA d 0165, Kennzahlen im Immobilienmanagement b. Planarten und Dokumente zum CAD-Datenaustausch, Version 1.3 c. CAD-Layerliste HBA, Version 1.3 d. CAD-Plotstiltabellen HBA, Version Begriffsbestimmungen 1. Die Begriffe Modell und Layout tauchen hauptsächlich im Zusammenhang mit AutoCAD und Microstation auf. Unter dem Modell verstehen diese Systeme die Konstruktionsumgebung, wo die Modelle z.b. eines Gebäudes (Grundrisse, Ansichten, Details etc.) entwickelt werden. Das Layout dient der Gestaltung des Planes. Plankopf, Legenden, Beschreibungen etc. werden im Layout zusammen mit dem Modell zu einem vollständigen CAD-Plan zusammengeführt. Die meisten CAD-Systeme verfügen nur über den Modellbereich, wo die Anwender / Anwenderinnen das Modell und sämtliche Layoutelemente vereinen. Wenn diese Begriffe in der Basisrichtline erscheinen, so wird auf die Anwendungen AutoCAD und Microstation hingewiesen. 2. Der Begriff Solid entspricht dem in AutoCAD definierten Schraffurmuster für vollflächige Füllungen. In anderen Anwendungen wird für diesen Begriff z.b. Flächen- oder Füllschraffur verwendet. 2 Grafische Vorgaben 2.1 Planinhalt und Darstellung 1. Es gelten die Empfehlungen der SIA 400 betreffend Darstellung und Bearbeitung von Plänen. b. Alle Plandaten sind ohne referenzierte Symbole, Zeichnungen, Bilder oder andere Objekte abzugeben. Sie müssen ohne zusätzliche Dateien vollständig und korrekt interpretierbar sein. c. Sämtliche Räume und Türen müssen nach Vorgabe oder Absprache mit dem / der CAD-Verantwortlichen nummeriert werden. Siehe auch 2.8 Version Version CAD-Richtlinie: 1.3 Autor: Christoph Merz Seite 4/14 Autor: Cornelia Streuli

5 2.2 Planlayout Referenzpunkt 1. Die Referenzpunkte sind auf einen separaten Layer (gemäss Layerstruktur), gekennzeichnet mit REF.PKT zu legen. 2. Die Referenzpunkte sind über alle 3 Gebäudeachsen zu definieren (X/Y-, Z-Koordinate) 3. Als Referenzpunkte können in der X/Y-Ebene Rasterschnittpunkte oder Grenzpunkte der Amtlichen Vermessung (aus dem Katasterplan) verwendet werden und in der Z-Achse Koten oder Höhenangaben. 4. Die Referenzpunkte sind innerhalb des Schnittrahmens zu platzieren. 5. Bei Planunterteilungen müssen mindestens 2 Referenzpunkte sichtbar sein. 6. Falls es sinnvoll erscheint, andere Referenzpunkte zu verwenden, so sind diese mit dem / der CAD- Verantwortlichen zu besprechen und schriftlich festzuhalten. a. Die Referenzpunkte werden mit Fadenkreuz und Kreis gekennzeichnet und müssen sich wenn möglich an der jeweils unteren linken Gebäudeecke und in allen Geschossen an der der gleichen Stelle befinden. b. Beispiel mit definierten X/Y- und Z-Koordinaten: REF.PKT Y X Z Geografische Orientierung 1. Die geografische Orientierung bezogen auf angrenzende Gebäude oder auf die Landeskoordinaten wird über mindestens zwei Referenzpunkte definiert. Sie gewähren einerseits die Position des Gebäudes, aber auch eine saubere Definition / Festlegung der Himmelsrichtung Planrahmen 1. Die Faltstellen sind im A4-Bereich des Plankopfes innerhalb des Schnittrandes einzuzeichnen. 2. Alle CAD-Pläne sind mit einem Schnittrand zu zeichnen, welcher alle anderen Planinformationen umschliesst. Der Schnittrand entspricht dem jeweiligen Planformat. 3. Ausserhalb des Schnittrahmens dürfen keine weiteren Informationen platziert werden. a. Die Pläne sind im DIN A-Format (A4-A0) zu erstellen. Version Version CAD-Richtlinie: 1.3 Autor: Christoph Merz Seite 5/14 Autor: Cornelia Streuli

6 2.2.4 Plankopf 1. Die Darstellung des Plankopfes wird vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin vorgegeben 2. Jeder Plan trägt zur Vermessung einen grafischen Massstab, welcher wenn möglich im A4-Bereich des Plankopfes zu platzieren ist. 3. Jeder Grundriss-Plan trägt zur Orientierung einen Nordpfeil, welcher wenn möglich im A4-Bereich des Plankopfes zu platzieren ist. 4. Jeder Plan trägt zu Orientierung eine sinnvoll gewählte Übersichtsgrafik des Gebäudes, welche im A4-Bereich des Plankopfes zu platzieren ist. a. Der Plankopf ist im unteren rechten Layoutbereich zu platzieren und kann bei kleineren Planformaten angepasst werden. Gemäss Planvorlagen (Download CADexchange) 2.3 Linien- und Stifteinstellungen 1. Grundsätzlich wird empfohlen, möglichst wenige und deutlich abgestufte (dünn, mittel, dick) Linienstärken zu verwenden. Die Vorgaben sind der SIA 400 zu entnehmen. 2. Es dürfen nur Standard-Linientypen, welche über das DXF-Format ausgetauscht werden können, verwendet werden. Weitere Linientypen sind über den CAD-Test zu prüfen. 3. Komplexe Linientypen mit eingeschlossenen Mustern oder Symbolen sind nicht erlaubt. 4. Vorzugsweise ist ausschliesslich mit Polylinien zu arbeiten. Zusammenhängende Linienfolgen (z.b. Wände etc.) sind als geschlossene Polylinie zu zeichnen. a. Bei der Planbearbeitung hat die Zuteilung der Strichstärke zu den Plotstiften den HBA-Standard-Plottstiltabellen zu entsprechen. Die Pläne müssen jederzeit mit diesen Plotstiltabellen geplottet werden können, ohne dass sich das Erscheinungsbild des Planes verändert. Es werden 3 Plotstiltabellen vorgegeben (Download CADexchange): HBA-Standard: Für Pläne in den Mst. 1:50, 1:20, 1:10, 1:5, 1:1 HBA-Standard-100: Für Pläne in den Mst. 1:100, 1:200, 1:500, 1:1000 HBA-Standard-farbig: Für Pläne in allen Massstäben b. Empfohlene Linientypen: CONTINUOUS / AUSGEZOGENEN DASHED / GESTRICHELT DASHDOT / STRICHPUNKT c. Für den Haustechnikbereich sind Farben und Symbole anzuwenden, welche in den entsprechenden SIA- Empfehlungen und -Normen vorgeschrieben sind. 2.4 Text 1. Grundsätzlich darf nur 1 Schrifttyp verwendet werden. Dieser ist anhand des CAD-Testes zusammen mit dem / der CAD-Verantwortlichen zu definieren. 2. Grundsätzlich sind keine Sonderzeichen und Umlaute zu verwenden. Ausnahmen können anhand des CAD- Testes zusammen mit dem / der CAD-Verantwortlichen definiert werden. 3. Beim Planausdruck im Originalformat ist die minimale Schriftgrösse von 2 mm nicht zu unterschreiten. 4. Die Texte sind auf den dafür vorgesehenen Layern abzulegen (siehe Layerstruktur) a. Grundsätzlich ist der Schriftstil Arial.TTF anzuwenden. Bei Mac- oder Unix-Systemen kann auch Simplex eingesetzt werden. Breitenfaktor 1.0 Version Version CAD-Richtlinie: 1.3 Autor: Christoph Merz Seite 6/14 Autor: Cornelia Streuli

7 2.5 Vermassung 1. Die Vermassung muss nach Möglichkeit als Geometrieblock bearbeitbar sein (Assoziativvermassung). 2. Die Millimeterangaben der Masswerte dürfen nicht als Hochzahlen dargestellt werden. Bei Meter-Vermassung sind die Millimeter als dritte Nachkommastelle, bei Zentimeter-Vermassung als erste Nachkommastelle anzufügen. 3. Die Vermassungen sind auf den dafür vorgesehenen Layern abzulegen (siehe Layerstruktur) a. Für den Masstext ist der Schriftstil Arial.TTF anzuwenden. Bei Mac- oder Unix-Systemen kann auch Simplex eingesetzt werden. Breitenfaktor Schraffuren 1. Grundsätzlich dürfen nur einfache Linien-Schraffuren verwendet werden, die sich in Abstand, Winkel und Linientyp voneinander unterscheiden lassen. Die Kombination zweier solcher Schraffuren ist erlaubt. 2. Aus komplexen Einzelelementen oder Symbolen zusammengesetzte Schraffuren sind nicht erlaubt. 3. Sämtliche zu verwendenden Schraffuren und Solids müssen vorgängig über den CAD-Test geprüft und von dem / der CAD-Verantwortlichen abgenommen werden. 4. Die Schraffur muss nach Möglichkeit als Geometrieblock bearbeitbar sein (Assoziativschraffur). 5. Die Schraffuren sind auf den dafür vorgesehenen Layern abzulegen (siehe Layerstruktur). 2.7 Weitere Zeichnungselemente Keine Angaben 2.8 Flächenmanagement 1. Die Flächenpolygone müssen aus geschlossenen Polylinien bestehen und dem entsprechenden Layer (gemäss Layerstruktur) zugeordnet werden. a. Pro Raum (inkl. Verkehrszonen, Installationsschächte, etc.) ist eine geschlossene Polylinie auf dem Layer A1Z21- -E zu erstellen (Nettogeschossflächen NGF gemäss SIA Dokumentation d 0165). b. Die Vergabe von Attributen zu diesen CAD-Objekten ist nicht erwünscht, da solche Daten im DXF-Format nicht oder falsch übertragen werden. c. Zusätzlich ist für jeden Raum ein Raumstempel (Download CADexchange) als separates CAD-Objekt auf dem Layer A1Z21--T zu erstellen, welcher folgendes enthalten muss: - Raumbezeichnung (z.b. Buero) - Raumnummer (siehe 2.1 c.) (z.b. 102) - Bodenfläche in m2 (z.b. 24.4) - Fensterfläche in m2 (nur bei Mst. 1:100) (z.b. 4.7) - Koten fertig und roh Boden (nur bei Mst. 1:50) - Materialangaben Boden, Wand, Decke (nur bei Mst. 1:50) Version Version CAD-Richtlinie: 1.3 Autor: Christoph Merz Seite 7/14 Autor: Cornelia Streuli

8 Abbildung: Raumstempel und Raumnummer Abbildung: Türstempel 3 Strukturelle Vorgaben 3.1 Struktur 1. Die Basis eines CAD-Planes bildet die Layerstruktur, welche die verschiedenen Elemente organisiert und sauber voneinander trennt, so dass sie beliebig ein- und ausgeschaltet werden können. 2. Die Geometriedaten sind nach Möglichkeit in CAD-Objekte (Blöcke oder Gruppen) zu gliedern, welche bautechnischen Einheiten wie Fenster, Türen, etc. entsprechen. 3. Konstruktive Elemente und das Planlayout werden grundsätzlich im Modell gezeichnet. 4. Die Verwendung von Layouts ist mit dem / der CAD-Verantwortlichen abzusprechen. 5. Konstruktionshilfslinien sind vor der Datenübergabe zu löschen. 6. Das mehrfache Überzeichnen von Objekten auf demselben Layer ist nicht zulässig. 3.2 Teilobjekte 1. Müssen Objekte in Teilobjekte gegliedert werden, so sind diese auf einem Übersichtsschema mit ihren Referenzpunkten zu bezeichnen. 2. Muss ein einzelnes Gebäude auf zwei oder mehrere Pläne aufgeteilt werden, so ist der Bereich der Teilung resp. Überlappung auf den angrenzenden Plänen auf einem separaten Layer zu fixieren. Version Version CAD-Richtlinie: 1.3 Autor: Christoph Merz Seite 8/14 Autor: Cornelia Streuli

9 3.3 Dateibezeichnung 1. Auf Umlaute und Sonderzeichen ist bei der Benennung von Dateien und Ordner zu verzichten a. Dateinamen können aus Gross- und Kleinbuchstaben "A" bis "Z", Zahlen on "0" bis "9" und dem Sonderzeichen "_" bestehen. Die Dateinamen sind nach folgender Regel aufzubauen: NNNNN_AXN_XXXXXXXX_aaXX.dwg Objektnummer (NNNNN), 5 Stellen Objektnummer ist vor Projektbeginn mit dem Auftraggeber festzulegen. Geschoss / Ebene (AXN), 3 Stellen: E00 Erdgeschoss U01-99 Untergeschoss O01-99 Obergeschoss 01-99, auch Dachgeschosse und Dachaufsicht Z01-99 Zwischengeschoss D01-99 Detailpläne A01-99 Ansicht Fxx-yy Fassade xx-yy (N, O, S, W, NO, SO, SW, NW) S01-99 Schnitt V01-99 Verschiedene Datum (xxxxxxxx), 8 Stellen (01. Oktober 2009) Planart (aa), 2 Stellen: AN Ansicht BS Brandschutzmassnahmen DE Detail FA Fassade FL Feuerwehrlageplan FW Fluchtweg GR Grundriss KA Kanalisation AN Ansicht BS Brandschutzmassnahmen DE Detail FA Fassade FL Feuerwehrlageplan FW Fluchtweg GR Grundriss KA Kanalisation LA Layout MX Mischplan (verschiedene Planarten gemischt) SA Sammelplatz Version Version CAD-Richtlinie: 1.3 Autor: Christoph Merz Seite 9/14 Autor: Cornelia Streuli

10 SC SI PP SM VZ Schnitt Situation, Umgebung Parkplatz Sicherheitsmassnahmen Vermessungsplan Fortlaufende Nummerierung (xx), 2 Stellen Version Beispiele: _E00_ _GR00.dwg _O04_ _SC03.dxf _U01_ _FW05.ait 3.4 Layerbezeichnung 1. Grundlage für die CAD-Layerstruktur bildet das SIA-Merkblatt Die ersten 2 Zeichen des EKG (Elementkosten-Gliederung gemäss SIA Merkblatt 2014) werden in den ersten 4 Zeichen des Layernamens dargestellt a. Die Auftraggeberin beschränkt sich aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Kompatibilität zu diversen CAD- Programmen auf 8 Zeichen. b. Die Layerbezeichnung unterteilt sich in drei Bereiche: Zeichen 1 und 2 geben über den Ersteller (Agenten) Auskunft. Folgende Abkürzungen sind zulässig: A1 Architekt 1 FG Fachgebiet IH Ingenieur Heizungsanlage IL Ingenieur Lufttechnische Anlagen IS Ingenieur Wasser- und Abwasseranlagen IE Ingenieur Starkstromanlagen IT Ingenieur Telekommunikations- und Schwachstromanlagen I- Ingenieur Baustatik VA Vermessungsamt Zeichen 3 bis 7 geben Auskunft über den Inhalt des Layers und orientieren sich an der Elementkostengliederung des CRB. Die detaillierte Liste ist per Download bei CADexchange erhältlich, ein Auszug befindet sich im Anhang. Zeichen 8 bezeichnet die Art der Grafik: E Element D Dimensionierung / Bemassung G Geometrie T Text P Plankopf und Planrand H Schraffuren (Hatching) X Sonstiges Beispiele: - A1E41--E - ILI3---E Version Version CAD-Richtlinie: 1.3 Autor: Christoph Merz Seite 10/14 Autor: Cornelia Streuli

11 3.5 Zeichnungsmassstab 1. Im DXF/DWG-Format werden betreffend Massstab keine Informationen übermittelt. Der Planmassstab ist beim Datenimport einheitlich für das ganze Dokument (File) einzustellen, d.h. alle Layer inkl. Schnittrand und Plankopf müssen den gleichen Massstab aufweisen. a. Die Massstabswahl im Layout richtet sich nach den SIA-Richtlinien. Die Grundeinheit beträgt 1 Meter. 4 Technische Vorgaben 4.1 Datenmedien Keine Angaben a. Dateien sollten nicht auf mehrere Datenträger verteilt werden. Die Speichermedien müssen entsprechend gewählt werden. Folgende Datenträger werden für den Datenaustausch akzeptiert: CD-ROM Für Abschlusslieferungen obligatorisch (CD-ROM, ISO 9660; Joliet-Erweiterung) Für CAD-Tests und Zwischenlieferungen möglich (als Anhang; empfohlen ZIP-gepackt, Maximal 3.0 MB) 4.2 Datenformate Keine Angaben a. Folgende Datenformate sind für die Datenübermittlung verbindlich: CAD DWG oder DXF (AutoCAD Release 2000, 2004 oder 2007) Als massgebende Spezifikation gilt die Hersteller-Dokumentation von Autodesk. b. Daten, die mit MacOS- oder mit Unix-Systemen erstellt wurden, sind MS-Windows kompatibel zu liefern. 4.3 Datenkomprimierung Keine Angaben a. Die Datenkomprimierung für die Lieferung der CAD-Daten ist möglich, muss aber mit dem / der CAD- Verantwortlichen vorgängig getestet werden. Es wird empfohlen, das Komprimierformat ZIP zu verwenden. b. Selbstentpackende Dateien (*.exe) sind nicht erwünscht. 4.4 CAD-System Keine Angaben a. Die Auftraggeberin benutzt für die Planbearbeitung Autodesk AutoCAD 2009 und als Office-Paket momentan Microsoft Office 10. Als Betriebssystem wird derzeit Windows XP Professional eingesetzt. Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin hat dafür zu sorgen, dass die gelieferten Daten in allen Teilen ohne Nachbearbeitung unter diesem Betriebssystem genutzt werden können. Version Version CAD-Richtlinie: 1.3 Autor: Christoph Merz Seite 11/14 Autor: Cornelia Streuli

12 5 Organisatorische Vorgaben 5.1 DXF/DWG-Testdatenaustausch 1. Beauftragte, welche CAD-Daten liefern, müssen einen DXF/DWG-Testdatenaustausch durchführen. Mit dem Test soll die Datenübertragungsqualität erhöht, der Konfigurationsaufwand vermindert und eine Grundlage für die Zusammenarbeit geschaffen werden. 2. Ein Test muss vor jedem Auftrag erneut durchgeführt werden. 3. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Begründung die Durchführung eines Testes zu verlangen. Der Test läuft wie folgt ab: - Nach der Auftragserteilung hat der / die Beauftragte auf dem zum Einsatz kommenden CAD-System eine Testgrafik gemäss Vorlage zu erstellen. - Die Testgrafik ist mit der DXF/DWG-Schnittstelle des Quellsystems in eine DXF/DWG-Datei umzuwandeln und in Absprache mit dem / der CAD-Verantwortlichen dem Auftraggeber / der Auftraggeberin abzuliefern. - Der Auftraggeber / die Auftraggeberin wird die DXF/DWG-Datei auf dem Zielsystem importieren und mit der Vorgabe vergleichen. - Dem / der Beauftragten wird das Testergebnis anhand eines Protokolls mitgeteilt, welches gleichzeitig als erweiterte CAD-Richtlinie gilt. Allfällige Korrekturen und/oder Ergänzungen auf Grund von Fehlermeldungen resp. Qualitätsmängeln sind umgehend nachzubessern. a. Die Testübertragung hat zeitlich so zu erfolgen, dass das Beseitigen allfälliger Probleme die anschliessende, produktive CAD-Datenübergabe nicht verzögert. 5.2 Definitive Lieferung Keine Angaben a. Die Datenübergabe erfolgt nach Abschluss des Auftrages. Bedingung ist der bereits erfolgreich erfolgte Testdatenaustausch. Als richtig gelieferte Pläne werden Dateien betrachtet, die sich problemlos in das CAD-System der AUFTRAGGEBERIN einlesen lassen, in allen Vorgaben dieser Richtlinie entsprechen und den gleichen Inhalt haben wie die mitgelieferten Plankopien. b. Von der Auftraggeberin können keine Fremdformate wie Mac/UNIX oder alte DWG/DXF-Versionen akzeptiert werden. Technische Probleme diesbezüglich sind frühzeitig beheben zu lassen. c. Sollten die gelieferten CAD-Dateien beim Einlesen auf dem System der Auftraggeberin zu Problemen führen, werden dem Lieferanten / der Lieferantin die Dateien mit einer Spezifikation der erkennbaren Fehler wieder zugestellt. Unter einer Fehlerspezifikation werden die Angaben der im Zielsystem entstandenen Fehlermeldungen oder ein kurzer Beschrieb der festgestellten Planabweichungen verstanden. d. CAD-Dateien, die nicht eingelesen werden können oder deren Qualität und Struktur von der Auftraggeberin beanstandet werden, sind innerhalb einer gesetzten Frist (in der Regel 30 Tage) durch den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin nachzubessern und der Auftraggeberin mit allen oben genannten Dokumenten nochmals zuzustellen. e. Falls auch nach zweimaliger Nachbesserung und nach Ablauf der dafür gesetzten Fristen die CAD-Daten immer noch unlesbar oder fehlerhaft im Sinne dieser Richtlinie sind, lässt die Auftraggeberin diese Daten durch Dritte mit entsprechender Kostenfolge für den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin nachbearbeiten. f. Allfällige weitere Ansprüche der Auftraggeberin auf Schadenersatz bleiben vorbehalten. Version Version CAD-Richtlinie: 1.3 Autor: Christoph Merz Seite 12/14 Autor: Cornelia Streuli

13 6 Rechtliche Vorgaben 6.1 Nutzungsrecht an CAD-Daten 1. Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin übergibt dem Auftraggeber / der Auftraggeberin mit dem Datenträger das vollständige Nutzungsrecht, insbesondere jegliche Verwertungsrechte an den darauf gespeicherten Daten. Dies gilt auch für Daten, die durch den externen Planenden / die externe Planende von Dritten übernommen worden sind. Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin darf keine Plansymbole oder Informationen in die CAD-Daten übernehmen, an welchen Urheber- oder Nutzungsrechte bei Dritten liegen könnten. a. Dies gilt auch für Daten, die vom Projektbearbeiter / von der Projektbearbeitenden von anderen Behörden (z.b. Vermessungsamt) übernommen werden. Bezüglich Nutzungsrecht gelten im Übrigen die vertraglichen Bestimmungen sowie - im Anwendungsfall - Art. 1.9 der SIA-Ordnung 102 b. Die Übergabe der Daten entbindet den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin nicht von der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. c. Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin hat die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere diejenigen für personenbezogene Daten zu beachten. 6.2 Virenfreiheit 1. Die zu liefernden Daten müssen mit einem aktuellen Virenscanner geprüft werden, bevor sie versendet werden. 7 Hilfsmittel 7.1 Anhang Anhang 1: CAD-Test für den Datenaustausch a. Alle Vorlagen können auf der Homepage von Cadexchange herunter geladen werden b. Download: - CAD-Richtlinie für den Datenaustausch - CAD-Richtlinie für den Datenaustausch, Kurzfassung - Planarten und Dokumente zum CAD-Datenaustausch - CAD-Test für den Datenaustausch - Planvorlagen in diversen Massstäben in den Dateiformaten DWG und DXF - Datenblatt für den CAD-Datenaustausch - CAD-Layerliste HBA - Zuweisung zweifelhafter Objekte - CAD-Layerliste HBA mit Stiftzuordnung - CAD-Plottstiltabellen HBA - Beispiel Polygone + Raumstempel - Plankopf - Symbole: Nordpfeil, grafischer Massstab, Raumstempel, etc. Version Version CAD-Richtlinie: 1.3 Autor: Christoph Merz Seite 13/14 Autor: Cornelia Streuli

14 7.2 Vorlagezeichnungen Keine Angaben siehe Support 1. Bei Fragen und Anregungen zur CAD-Richtlinie wenden Sie sich bitte an den CAD-Verantwortlichen / die CAD- Verantwortliche. Version Version CAD-Richtlinie: 1.3 Autor: Christoph Merz Seite 14/14 Autor: Cornelia Streuli

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