Die deutsche Pflegeversicherung Neues in 2017
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- Anneliese Wagner
- vor 7 Jahren
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1 Die deutsche Pflegeversicherung Neues in 2017 Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein Flensburg, den
2 Wichtige Eckpunkte der Pflegereform 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2. Vollstationäre Pflege 3. Ambulante Pflege 4. Tagespflege 5. Pflegeberatung 6. Neuordnung der Qualitätssicherung
3 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff (1) Alte Definition: Pflegebedürftige sind Personen, die für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer Hilfe benötigen Neue Definition: Pflegebedürftige sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit aufweisen und deshalb die Hilfe von anderen brauchen
4 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff (2) Was hat sich geändert: Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen Umstieg erfolgte zum Besitzstandsregelung keine Schlechterstellung von aktuellen Leistungsbeziehern Einführung eines neuen Begutachtungsinstruments zur Messung des Grades der Selbständigkeit und der Fähigkeiten
5 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff (3) Sechs Lebensbereiche (Module) werden betrachtet und gewichtet:
6 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff (4)
7 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff (5) Beispiel Modul 1: Mobilität (Gewichtung: 10%)
8 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff (6) Die Bewertungssystematik im Überblick B
9 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff (7) Aus der Addition der gewichteten Punktwerte aller Module entsteht der Gesamtpunktwert. Die Gesamtpunkte werden einem Pflegegrad zugeordnet. Besondere Bedarfskonstellation: Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine
10 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff (8) Prämisse der Pflegereform: Keine Schlechterstellung bisheriger Leistungsbezieher! Formale Überleitung ohne Neubegutachtung der Pflegebedürftigen Rein somatisch beeinträchtigte Pflegebedürftige erhalten einen einfachen Stufensprung, kognitiv beeinträchtigte Personen erhalten einen zweifachen Stufensprung.
11 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff (12) Fallbeispiel 2: Pflegebedürftiger mit Pflegestufe 1 und Einschränkung der Alltagskompetenz. Ab Pflegegrad Pflegegeld 316,- 545,- Pflegesachleistung 689, ,- Vollstationäre Pflege 1.064, ,-
12 2. Vollstationäre Pflege (1)
13 Vollstationäre Pflege (2) Knapp über 600 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit über Plätzen Gewisse Anzahl davon sind spezialisierte Einrichtungen z. B. im Bereich Wachkoma oder Demenz 37,5 Prozent der Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein leben in vollstationären Pflegeeinrichtungen Bundesweit sind es 27,5 Prozent ,2 Pflegeplätze pro 100 Pflegebedürftige in Schleswig-Holstein (BARMER Pflegereport 2016)
14 Vollstationäre Pflege (3) Rahmenvertragsverhandlungen seit Anfang 2016 Ergänzungsvereinbarung ab Verbesserter Personalschlüssel für Pflegekräfte Unterer Korridor wurde um 10 Prozent, oberer Korridor um 5 Prozent angehoben Verbesserungen bei der verantwortlichen Pflegefachkraft und dem Qualitätsmanagement Problem: Wo soll das Personal herkommen?
15 Vollstationäre Pflege (4) Einführung des Einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE) für die Pflegebedürftigen einer Einrichtung Bis war die Höhe der Zuzahlung des Bewohners von der Pflegestufe abhängig Ab dem zahlen alle Bewohner unabhängig vom Pflegegrad in dem sie eingestuft sind denselben Betrag Für Pflegebedürftige hat eine Höherstufung keine finanzielle Mehrbelastung zur Folge Kosten werden nicht mehr Verursachergerecht verteilt
16 Vollstationäre Pflege (5) Berechnungsbeispiel EEE für eine Einrichtung mit 50 Betten: Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen (Pflegepersonal) Euro im Jahr Davon werden durch die Pauschalen der Pflegekassen abgedeckt Die restlichen Euro werden durch 12 Monate und die Anzahl der Plätze geteilt / 12 / 50 = 166,67 Euro EEE
17 Vollstationäre Pflege (6) Durchschnittlicher EEE in Schleswig-Holstein 289,24 Euro im Monat nur für pflegebedingten Aufwendungen Maximaler EEE rund 2.500,00 Euro Minimaler EEE -270,00 Euro Bundesweiter EEE 580,80 Euro
18 Vollstationäre Pflege (7)
19 Ambulante Pflege (1)
20 Ambulante Pflege (2) Aktuell schon 473 Pflegedienste in Schleswig-Holstein Vor rund 2 Jahren waren es noch gute gehören zu kommunalen oder freigemeinnützigen Trägern 304 private Pflegedienste Der Unterschied bzgl. der Anzahl privater und freigemeinnütziger Träger nimmt immer mehr zu Die Größe der Dienste ist sehr unterschiedlich
21 Ambulante Pflege (3) Rahmenvertragsverhandlungen seit Anfang 2016 Wesentliche Inhalte geklärt Strittig u. a. noch Mindestpersonalausstattung Problem: - Die aktuelle Vergütung ist auf die verrichtungsbezogene Pflege ausgerichtet
22 Ambulante Pflege (3) Leistungskomplex 2: Kleine Morgentoilette beinhaltet An- und Auskleiden Teilwaschen Mund- und Zahnpflege Kämmen Rasieren Punktzahl: 230
23 Ambulante Pflege (4) Leistungskomplex 11: Häusliche Betreuung Persönliche Hilfeleistungen (z. B. Unterstützung im Haushalt) Hilfen zur Orientierung und Gestaltung des Alltags sowie Aufrechterhaltung sozialer Kontakte (z. B. Spaziergänge) Sonstige Hilfen, auch solche Hilfen bei denen ein aktives Tun nicht im Vordergrund steht (z. B. Beaufsichtigung) Punktwert: 500 (ca. 30,00 Euro)
24 Ambulante Pflege (5) Welche Änderungen in der Vergütung werden noch diskutiert? Edukative Leistungen = Schulung des Patienten in Hinblick auf ihre Erkrankung mittels Information, Beratung und Anleitung Sterbebegleitung Prävention Umstellung auf Zeitvergütung für alle Leistungen
25 Tagespflege (1)
26 Tagespflege (2) Anstieg der Tagespflegeeinrichtungen von 50 in 2008 auf fast 120 Einrichtungen Über Plätze in Schleswig-Holstein Pflegebedürftige nehmen das Angebot unterschiedlich oft in der Woche war Kleinste Einrichtung mit 8 Plätzen, größte Einrichtung mit 52 Plätzen Aktuell 47 Einrichtungen freigemeinnützig und 70 privat
27 Tagespflege (3) Was hat sich im Bereich der Tagespflege zum verändert? Vergütungen wurden umgestellt Rahmenvertragsverhandlungen sind bisher zurückgestellt. Zu klärende Punkte insbesondere: - Räumliche Ausstattung - Personelle Ausstattung
28 Pflegeberatung (1)
29 Pflegeberatung (2) Allgemeinverfügung vom zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Schleswig-Holstein Ab 2009 die ersten Pflegestützpunkte Maximal 2,5 Vollzeitkräfte - 2 Vollzeitkräfte Berater - 0,5 Vollzeitkraft Verwaltung Nur Grundlagenarbeit und Initiativen im Rahmen für das regionale Care- Management Zur individuellen Pflegeberatung erfolgt eine Überleitung an die Berater der Pflegekassen
30 Pflegeberatung (3) Benennung eines zuständigen Pflegeberater Auch der pflegende Angehörige (mit Zustimmung des Pflegebedürftigen) hat Anspruch auf Beratung Empfehlungen zur erforderlichen Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern durch GKV-Spitzenverband bis zum Pflegeberatungs-Richtlinien durch GKV-Spitzenverband bis zum
31 Pflegeberatung (4) 2017 können Träger der Sozialhilfe Modellvorhaben zur Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen beantragen Aufgaben: - Gesamte Pflegeberatung - Einsätze nach 37 Abs. 3 SGB XI - Pflegekurse nach 45 SGB XI Für Schleswig-Holstein maximal 2 Modellregionen
32 Neuordnung der Qualitätssicherung (1) Qualitätsausschuss nach 113b SGB XI ersetzt die Schiedsstelle auf Bundesebene Weiterentwicklung der Pflegenoten durch Qualitätsausschuss - Bis im stationären Bereich - Bis im ambulanten Bereich Das bisherige Notensystem behält bis zur Überarbeitung weiter seine Gültigkeit
33 Neuordnung der Qualitätssicherung (2) Bis zum Entwicklung und Erprobung eines Systems der Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen durch die Institutionen nach 113 SGB XI. Gewachsene Länderstrukturen treffen auf bundeseinheitliche Vorgaben.
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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