Merkblatt für die Ausbildung zur Fachlehrerin / zum Fachlehrer. Stand: Februar 2017
|
|
- Sabine Weiß
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Merkblatt für die Ausbildung zur Fachlehrerin / zum Fachlehrer Stand: Februar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen Einstellungstermine Bewerbungsverfahren.2 4. Zugangsvoraussetzungen Auswahlverfahren 4 6. Weitere Informationen Arbeitsplatz und Aufgabenfelder Ausbildung und Prüfung Unterhaltsbeihilfe Ausbildungsseminare Hinweise 8 1. Allgemeine Informationen Grundlage dieser Ausbildung ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) vom in der zurzeit gültigen Fassung. Das Ziel ist, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die fachlichen Voraussetzungen für die erzieherische, pflegerische und unterrichtliche Tätigkeit bei Schülerinnen und Schülern mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder für die Tätigkeit in der pädagogische Frühförderung von Kindern mit einer Hör- oder Sehschädigung zu vermitteln, sie auf diese Tätigkeiten vorzubereiten und sie mit den Aufgaben ihres Berufes vertraut zu machen ( 1 APO FLFS). 1
2 2. Einstellungstermine Das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) hat den als Zulassungstermin für einen Ausbildungsgang an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster festgelegt. 3. Bewerbungsverfahren Das Bewerbungsverfahren beginnt am und endet am Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie in der Stellenausschreibung. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen nebst Stellenausschreibung werden in der Zeit vom bis zum zum Download zur Verfügung gestellt. Sie finden diese Unterlagen hier. Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber wird voraussichtlich deutlich höher sein als die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze. Verspätet eingereichte oder unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen. Beachten Sie bitte, dass keine rechtliche Verpflichtung besteht, Sie zu benachrichtigen, wenn die Unterlagen fehlerhaft ausgefüllt oder unvollständig sind. 4. Zugangsvoraussetzungen Zum Ausbildungsgang Fachlehrer/in kann zugelassen werden, wer einen mindestens mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) besitzt. Darüber hinaus muss folgende berufliche Qualifikation nachgewiesen werden. oder nach Ableisten der in der Fachrichtung vorgeschriebenen Berufsausbildung die Prüfung als Handwerks-, Industrie- oder Hauswirtschaftsmeister/in. o Bewerberinnen und Bewerber mit den v. g. Zulassungsvoraussetzungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Vorbildung einen Einsatz innerhalb der Fächer Arbeitslehre/Technik, Hauswirtschaft, Textilgestaltung oder Gartenbau ermöglicht, 2
3 eine Technikerausbildung in Verbindung mit der Ausbilderinnen- und Ausbildereignungsprüfung. o Bewerberinnen und Bewerber mit den v. g. Zulassungsvoraussetzungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Vorbildung einen Einsatz innerhalb der Fächer Arbeitslehre/Technik, Hauswirtschaft, Textilgestaltung oder Gartenbau ermöglicht, oder erfolgreiche Abschlussprüfung an einer Fachschule für Sozialpädagogik und danach eine für die Laufbahn förderliche hauptberufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten ausgeübt hat. Darüber hinaus hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung mit Erlass vom gem. 2 Abs. 3 APO FLFS und 41 Abs. 2 LVO folgende Qualifikationen als gleichwertig anerkannt: Staatlich anerkannte Erzieher/in Kindergärtner/in und Hortner/in Sozialpädagoge/in mit staatlicher Anerkennung Gymnastiklehrer/in Gesundheits- und Krankenpfleger/in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Physiotherapeut/in Ergotherapeut/in Heilerziehungspfleger/in Heilpädagoge/in Motopäde/in Logopäde/in Akademische(r) Sprachtherapeut/in Absolventen des Studiengangs Bachelor-Rehabilitationspädagogik Die Anerkennung der genannten Vorbildungen und Prüfungen erfordert jeweils eine mindestens achtzehnmonatige hauptberufliche Tätigkeit an einer Förderschule (hierunter fällt auch die pädagogische Tätigkeit als Integrationshelferin / Integrationshelfer an einer Förderschule), einer Einrichtung für Behinderte (Erziehung oder Rehabilitation) oder an einer integrativen Einrichtung nach Erwerb der Qualifikation. 3
4 Zeiten eines Anerkennungsjahres, eines freiwilligen sozialen Jahres, des Zivildienstes oder von Praktika werden nicht berücksichtigt. 5. Auswahlverfahren Sofern die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Ausbildungsplätze übersteigt, werden die Bewerbungen nach Art und Dauer der nachzuweisenden laufbahnförderlichen hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten in folgender Reihenfolge berücksichtigt: a. Tätigkeit, die an einer Förderschule oder an einer Schule für Kranke ausgeübt wurde, vorrangig im Schwerpunkt der sonderpädagogische Förderung Sehen, Hören oder Kommunikation, Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung b. Tätigkeit, die an einem Ort der sonderpädagogischen Förderung gemäß 2 Abs. 1 AO-SF vorranging im Schwerpunkt der sonderpädagogischen Förderung Sehen, Hören und Kommunikation, Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung ausgeübt wurde. c. Tätigkeit, die an einer Förderschule oder an einem Ort der sonderpädagogischen Förderung vorrangig im Schwerpunkt der sonderpädagogischen Förderung Sehen, Hören und Kommunikation, Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung gemäß 2 Abs. 1 AO-SF in Verbindung mit einer anderen Tätigkeit als Erzieherin oder Erzieher ausgeübt wurde, d. Tätigkeit, die mindestens 3 Jahre an einer Einrichtung für Behinderte ausgeübt wurde. Die Plätze, die nach Berücksichtigung der Bewerbungen gemäß a. bis c. noch verbleiben, werden - unter Berücksichtigung der erforderlichen Mindestdauer der nachzuweisenden Tätigkeit - nach Maßgabe der Dauer der von den Bewerberinnen und Bewerbern nachgewiesenen Tätigkeiten vergeben. Eine hauptberufliche Tätigkeit ist entgeltlich und muss den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beanspruchen ( 6 Abs. 3 Satz 2 LVO). Hierfür ist in der Regel eine Beschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erforderlich. Der jeweilige Stundenumfang wird bei der Bildung der Rangfolge nicht berücksichtigt. 4
5 Ein Einsatz in einer laufbahnförderlichen Tätigkeit mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit im Rahmen einer insgesamt hauptberuflichen Tätigkeit ist entsprechend seines Verhältnisses zur hälftigen Beschäftigung zu berücksichtigen. 6. Weitere Informationen 6.1 Arbeitsplatz und Aufgabenfelder Fachlehrerinnen und Fachlehrer arbeiten an Schulen für Geistigbehinderte oder Körperbehinderte oder in der vorschulischen Erziehung und speziellen vorschulischen Förderung seh- oder hörgeschädigter Kinder. Sie erziehen und unterrichten Kinder und Jugendliche im Alter von 6-25 Jahren (bzw. 3-7 Jahren im Bereich der vorschulischen Erziehung). Sie üben ihre Tätigkeit in der Regel in enger Zusammenarbeit mit Förderschullehrkräften aus. Die berufliche Praxis umfasst ein weites Spektrum: die Auseinandersetzung mit den Lernmöglichkeiten der jeweiligen Schülerinnen und Schüler, einschließlich schwerst- und schwer-mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher die Anleitung der Schülerinnen und Schüler zu konstruktiver Freizeitgestaltung die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern/Erziehungsberechtigten und außerschulischen Einrichtungen der Betreuung behinderter Schülerinnen und Schüler die Erstellung geeigneter Lern- und Arbeitsmittel die Durchführung pflegerischer Tätigkeiten. 6.2 Ausbildung und Prüfung Die Ausbildung dauert ein Jahr und sechs Monate. Die Bewerber(innen) treten nach der Zulassung durch die Bezirksregierung mit Abschluss eines entsprechenden Vertrages in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis und führen die Bezeichnung "Fachlehrer(in) in Ausbildung". Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen schulpraktischen Bereich. 5
6 Die theoretische Ausbildung umfasst durchschnittlich 8 Stunden pro Woche im Haupt- bzw. Fachseminar. Ausbildungsinhalte sind neben Sonderpädagogik (einschließlich Sozialpädagogik), sonderpädagogische Psychologie, Medizinische Aspekte, Schulrecht sowie fachliche und didaktisch-methodische Fragen des Unterrichts und der Erziehung im Hinblick auf das angestrebte Tätigkeitsfeld. Die schulpraktische Ausbildung an einer Ausbildungsschule umfasst durchschnittlich 12 Unterrichtsstunden und Stunden während der Mahlzeiten und in den Pausen. Die schulpraktische Ausbildung dient der Einübung in die Aufgaben des Fachlehrers/der Fachlehrerin an Förderschulen. Dazu gehören pflegerische Tätigkeit, Durchführung von Freizeitmaßnahmen, Mitarbeit im Unterricht und Unterricht. Die Ausbildungsschule wird durch das Ausbildungsseminar zugewiesen. Ausbilden können sowohl öffentliche Schulen als auch Schulen in privater Trägerschaft. Neben den Tätigkeiten am Ausbildungsseminar und an der Ausbildungsschule fallen in der Regel weitere Tätigkeiten an, die an der Ausbildungsschule und/oder zu Hause zu erledigen sind. Hierzu zählen u. a.: Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, inkl. Herstellung und Besorgung von Materialien, Erstellung und Verschriftlichung von Unterrichtsentwürfen sowie eines Pflegeund Erziehungsberichtes, Verschriftlichung und Auswertung von Schülerbeobachtungen, Teilnahme an Teambesprechungen, Konferenzen, Elternabenden und - gesprächen, Organisation und Teilnahme an Klassenausflügen und -festen, Studium von Fachliteratur. Der Ausbildungsgang schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Über die bestandene Prüfung erhalten die Teilnehmer/innen ein Zeugnis. 6.3 Unterhaltsbeihilfe Für die Dauer der Teilnahme an diesem Ausbildungsgang erhalten Sie eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe der jeweils geltenden Sätze der Anwärterbezüge für Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes. 6
7 Die Anwärterbezüge gemäß Anlage VIII Bundesbesoldungsgesetz BBesG - (Stand: ) ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht: Eingangsamt: A 9 Grundbetrag: 1.112,82 Neben den Anwärterbezügen kann ein Familienzuschlag gezahlt werden. Die Höhe des Familienzuschlages richtet sich ausschließlich nach Ihrem Familienstand (z.b. verheiratet ohne berücksichtigungsfähige Kinder = Stufe 1). Der Familienzuschlag gemäß Anlage V BBesG (Stand: ) ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht: Stufe 1 - verheiratet 125,82 Stufe 2-1 Kind 233,39 Mit den Anwärterbezügen für den Monat Dezember jeden Jahres erhalten Sie eine jährliche Sonderzahlung. Die Sonderzahlung wird unter dem Vorbehalt gezahlt, dass Sie mindestens bis einschließlich 31. März des folgenden Jahres im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen verbleiben, es sei denn, dass Sie ein früheres Ausscheiden nicht selbst zu vertreten haben. Anderenfalls ist die Sonderzahlung in voller Höhe zurück zu zahlen. 7. Ausbildungsseminare Die Ausbildung zur Fachlehrerin/zum Fachlehrer an Förderschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf erfolgt durch das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Düsseldorf, Seminar sonderpädagogische Förderung. Zur Internetseite des ZfsL Düsseldorf gelangen Sie hier. Weitere Ausbildungsseminare in NRW befinden sich in: Bielefeld Gelsenkirchen Hamm (Bezirksregierung Detmold) (Bezirksregierung Münster) (Bezirksregierung Arnsberg) 7
8 Köln (Bezirksregierung Köln) Die jeweiligen Seminare bilden grundsätzlich nur an Ausbildungsschulen aus, die im Bereich ihrer Bezirksregierung liegen. 8. Hinweise Das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis ist ein beamtenähnliches Verhältnis. Für die Zeit ihrer Ausbildung sind Fachlehrer in Ausbildung beihilfeberechtigt. Sie müssen sich privat gegen Krankheit versichern. Nebentätigkeiten bedürfen einer besonderen Genehmigung durch die Bezirksregierung. Änderungen aufgrund von neuen Verordnungen und Erlassen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen als auch hinsichtlich der Organisation der Ausbildung sind grundsätzlich nicht auszuschließen. Mit der Absolvierung der Ausbildung ist eine Übernahme in den Landesdienst nicht garantiert. Vielmehr kann eine Einstellung nur im Rahmen freier und besetzbarer Stellen im Lehrereinstellungsverfahren erfolgen. 8
Ausbildung zur Fachlehrerin / zum Fachlehrer an Förderschulen
Ausbildung zur Fachlehrerin / zum Fachlehrer an Förderschulen Zugangsvoraussetzungen Zum Ausbildungsgang für Fachlehrer an Förderschulen kann zugelassen werden, wer mindestens einen mittleren Schulabschluss
MehrZugangsvoraussetzungen
Informationen über die Ausbildung zur Fachlehrerin / zum Fachlehrer an Förderschulen für Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Bielefeld
MehrAngaben zur Ausbildung
Antrag auf Zulassung zum Ausbildungsgang für die Laufbahn der Fachlehrerin/des Fachlehrers an Förderschulen Angaben zur Person Familienname Vorname Geburtsname Geburtsdatum Anschrift Telefon/Handy/ ggf.
Mehr2 Angaben zur Ausbildung
Gesuch um Zulassung zum Ausbildungsgang für die Laufbahn der Fachlehrerin / des Fachlehrers an Förderschulen bei der Bezirksregierung Köln 1 Angaben zur Person Familienname Geburtsname Vorname Geburtsdatum
MehrAusbildung zur Fachlehrerin / zum Fachlehrer an Förderschulen für geistig- oder körperbehinderte Schüler und Schülerinnen
Ausbildung zur Fachlehrerin / zum Fachlehrer an Förderschulen für geistig- oder körperbehinderte Schüler und Schülerinnen Zugangsvoraussetzungen Zum Ausbildungsgang für Fachlehrer kann zugelassen werden,
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zum staatlichen Vorbereitungsdienst für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zum staatlichen Vorbereitungsdienst für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen
MehrLehrerausbildung in NRW Ihr Weg in den Lehrerberuf. Übersicht
Lehrerausbildung in NRW Ihr Weg in den Lehrerberuf Düsseldorf, 24. November 2016 Übersicht 1. Der Weg in den Lehrerberuf. Stationen bis zur Einstellung als Lehrerin oder Lehrer. 2. Ein Beruf mit Perspektive.
MehrRahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein sonderpädagogisches Lehramt. (Lehramtstyp 6)
Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.05.1994 i. d. F. vom 10.10.2013) Sekretariat der Ständigen
Mehr1 Allgemeinbildende Abschlüsse der Klassen 9 und 10
Allgemeine Hinweise zur Externenprüfung 1 Allgemeinbildende Abschlüsse der Klassen 9 und 10 Die folgenden schulischen Abschlüsse der Sekundarstufe I können außerhalb einer öffentlichen Schule durch eine
MehrZu einer schulpraktischen Ausbildung in einem Fach, in einer Fachrichtung oder in einem Förderschwerpunkt kann zugelassen werden, wer
Stand: Dezember 2016 Merkblatt zur schulpraktischen Ausbildung in einem Fach / in einer Fachrichtung / in einem Förderschwerpunkt gemäß QualiVO Lehrer 1, Ausbildungsbeginn: 01.08.2017, Bewerbungsschluss:
MehrHeiko Seibt für die Bezirksregierung Münster
Heiko Seibt für die Bezirksregierung Münster Fachleiter fachliche Fachleiter überfachliche ZfsL Münster -BK Berater für das Eignungspraktikum Intention: Unterstützung beim Übergang aus der ersten in die
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung Kultus, Wissenschaft Kunst Bewerbungs- Zulassungsverfahren zum staatlichen Vorbereitungsdienst für Fachlehrerinnen Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen
MehrRahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6)
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 775_Rahmenvereinbarung_Ausbildung_Lehramtstyp 6_2009.doc Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung
MehrAn die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und
Mehr1 von :50
1 von 5 07.12010 12:50 Abschnitt VIII Studium der sonderpädagogischen Qualifikationen 101 Anerkannte sonderpädagogische Qualifikationen 1 Das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation kann neben
MehrEingangsvoraussetzungen zum Studiengang HEAT
Eingangsvoraussetzungen zum Studiengang HEAT Impressum Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 16OH21003
MehrAuswahlverfahren BA Gesundheitsförderung i.d.f. v
Auswahlverfahren Pädagogische Hochschule 7 3.19 Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang vom 26. Juli 27 Auf Grund von 6 Abs. 2 S. 5
MehrVertrag zur Ableistung des. Berufspraktikums
Vertrag zur Ableistung des Berufspraktikums (gemäß 9 Abs. 3 Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung) der/dem
MehrM e r k b l a t t. Städtebau. Stadtbauwesen. Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Stand: 6. Januar 1997 SD05b I A 3. 1733 M e r k b l a t t für die Bewerbung um Einstellung als Regierungsbaureferendarin
MehrGliederung. Lehrerausbildung in NRW: Über den Vorbereitungsdienst zum Lehramt. Der Weg in den Lehrerberuf
Dr. Wolfgang Hehemeyer Bezirksregierung Köln Gliederung Lehrerausbildung in NRW: Über den Vorbereitungsdienst zum Lehramt Aachen, Januar 2011 I. Der Weg in den Lehrerberuf II. Chancen im Lehrerberuf III.
MehrMerkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10
Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10 entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom 22.10.2007
MehrZulassung zur Nichtschüler- bzw. Externenprüfung an einer staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik
Checkliste: Zulassung zur Nichtschüler- bzw. Externenprüfung an einer staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik Sie erfüllen die Kriterien der Zulassung, wenn Sie folgende Zugangsvoraussetzungen Nachweise
MehrFakS. Zukunft gestalten. Fachakademie für Sozialpädagogik des Landkreises Aschaffenburg
FakS Zukunft gestalten Fachakademie für Sozialpädagogik des Landkreises Aschaffenburg Struktur und Dauer Die Erzieherausbildung in Bayern besteht aus einem dreijährigen Fachakademiestudium, das auf einer
MehrBILDUNG UND ERZIEHUNG IM KINDESALTER
BACHELOR-STUDIENGANG BILDUNG UND ERZIEHUNG IM KINDESALTER ZULASSUNGSORDNUNG 1 Zugangsvoraussetzungen 2 Anrechnung berufspraktischer Tätigkeiten auf das Vorpraktikum 3 Einstufung 4 Zulassungsantrag, Ausschlussfrist
MehrAbschnitt I Allgemeines
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes des Saarlandes (Saarländische Feuerwehrr- laufbahnverordnung SFeuLVO) Vom 27. September 2011 (Amtsbl. 2011 S.
Mehr» Berufs- und Ausbildungsmöglichkeiten
» Berufs- und Ausbildungsmöglichkeiten «Jetzt starten! Gemeinnützige Gesellschaft für Behindertenarbeit www.gfb-hachenburg.de » Staatl. anerkannte/r Erzieherin / Erzieher Sven «In der Tagesförderstätte
MehrVertrag zur Ableistung des Berufspraktikums
Vertrag zur Ableistung des Berufspraktikums (3 - fach) (gemäß 9 Abs. 3 Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung)
MehrMSW Düsseldorf, den 26. Mai 2015
MSW - 312 Düsseldorf, den 26. Mai 2015 Vermerk Anwendung des Mindestlohngesetzes für Praktika in der Fachschule für Sozialpädagogik I. Sachverhalt In der Fachschule für Sozialpädagogik (Ausbildung zur
Mehr% der in der Klausur zu erreichenden Punkte Punktwert
8 Erste Ordnung zur Änderung der Zugangs- und Zulassungsordnung für das Studienprogramm Junior Class Experimentelle Medizin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 23.03.2015 vom 15. Januar
MehrSatzung über die Zulassung zur Berufsfachschule für Ergotherapie der Landeshauptstadt
Satzung über die Zulassung zur Berufsfachschule für Ergotherapie der Landeshauptstadt München vom... Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung
MehrL E H R G A N G S R E I H E. Ausbildung. zum/zur. Familienpfleger/in
Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Ausbildungsort und Büro In der Bredde 1, 58636 Iserlohn Geschäftsstelle Handwerkerstrasse 2, 58638 Iserlohn fon 02371 95 39-18 fax 02371 95 39-22 mail familienpflege@kh-mk.de
MehrLaufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA)
Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA) Verordnung vom 20. September 1992 (GVBl. LSA S. 698), zuletzt geändert durch VO vom 29. Oktober 2003 (GVBl. LSA S.
MehrZulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences
Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Fachbereich Angewandte Gesundheitswissenschaften für die Masterstudiengänge Gesundheitsforschung
MehrInklusion. Inklusiver Unterricht und. sonderpädagogische Förderung
I Inklusion Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung II Impressum Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Telefon 0251 411-0 Telefax 0251 411-2525 E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
MehrStudienordnung für das Lehramt an Förderschulen im Fach Sonderpädagogik als Aufbaustudiengang
Studienordnung für das Lehramt an Förderschulen im Fach Sonderpädagogik als Aufbaustudiengang vom 25. Juni 1998 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums
MehrBerufsbildende Schule in Trägerschaft des Bistums Trier
Berufsbildende Schule in Trägerschaft des Bistums Trier AUSBILDUNG Sozialassistentin Sozialassistent Erzieherin Erzieher Heilpädagogin Heilpädagoge Unsere Vorstellung von Schule Miteinander wachsen Die
MehrOrdnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung
Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.
MehrRahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt. (Lehramtstyp 5)
Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.05.1995
Mehreiner technische Dezernentin/ eines technischen Dezernenten
Bei der Bezirksregierung Köln sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen einer technische Dezernentin/ eines technischen Dezernenten (Besoldungsgruppe A 13 LBesO NRW oder Entgeltgruppe 13 TV-L) im
MehrMinisterium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. ist zum 01. August 2018 ein Ausbildungsplatz im Berufsbild der / des
Im Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum 01. August 2018 ein Ausbildungsplatz im Berufsbild der / des Fachinformatikerin / Fachinformatikers für Systemintegration zu
MehrRahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt. (Lehramtstyp 5)
Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.05.1995
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 22. Jahrgang Potsdam, den 7. November 2011 Nummer 68 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes
MehrSCHULFORMEN IM BERUFSBILDENDEN SCHULWESEN
Schulformen auf einen Blick Zugangsvoraussetzungen Abschlüsse an berufsbildenden Schulen 6. FACHSCHULE (FS) Die Fachschule vermittelt ihren Absolventen/-innen nach einer beruflichen Ausbildung einer langjährigen
MehrAbschnitt 3 Schlussvorschriften 31 Übergangsregelung 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) Vom 25. April 2016 (Fn 1) (Artikel 3 der Verordnung vom
Mehr20/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 16. April Seite
20/07 16. April 2007 Amtliches Mitteilungsblatt Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den Bachelorstudiengang Public Management (Öffentliches Dienstleistungsmanagement
Mehr- III Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung
- III - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 0.1. Vorwort 1 0.2. Übersicht über die berücksichtigten Hochschulen der Länder der Bundesrepublik Deutschland, an denen ein Studium zur Ausbildung für das Lehramt
MehrVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein- Westfalen (LVOFeu)
Aktuelle Fassung Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein- Westfalen (LVOFeu) Vom 6. Mai 2014 Auf Grund des 117 Absatz 4 des Landesbeamtengesetzes
MehrAmtliche Mitteilungen der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin
Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin - University of Applied Sciences - 06/2007 16.04.2007 Inhalt Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von
MehrUmschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)...... Zwischen dem nebenbezeichneten Träger der Umschulungsmaßnahme... (Umschulungsträger) (Straße und Hausnummer)... (PLZ, Ort) und Umzuschulende/r... geb.
MehrDie Stadt Gerlingen bildet aus
Die Stadt Gerlingen bildet aus Sind Sie engagiert sowie teamfähig und können Sie gut mit Menschen umgehen? Suchen Sie außerdem eine interessante, abwechslungsreiche und qualifizierte Ausbildung? Dann sind
MehrCheckliste Bewerbungsunterlagen
Checkliste Bewerbungsunterlagen Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, über Ihr Interesse an einer Einstellung bei der Bezirksregierung Detmold freuen wir uns. Da es oftmals nicht einfach ist
MehrVerordnung für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsverordnung)
Verordnung für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsverordnung) Lehrerausbildungsverordnung Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 17.03.2006 bis
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Satzung zur Regelung des Verfahrens zur Auswahl von Teilnehmern für den Bachelorstudiengang Molekulare Biomedizin Vom 13.
MehrDas Referendariat der Einstieg in die Lehrerlaufbahn
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Das Referendariat der Einstieg in die Lehrerlaufbahn Career Week an der Universität zu Köln, 15. Juni 2009 Einstellungsverfahren www.schulministerium.nrw.de Lehrerausbildung
Mehr(Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der KMK vom i.d.f. vom )
Informationen zur berufsbegleitenden Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in (Stand: 16.07.2015) Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen
MehrHeilerziehungspflegerIn
HeilerziehungspflegerIn Definition HeilerziehungspflegerInnen sind die sozialpädagogisch-pflegerischen Fachkräfte in der Behindertenhilfe. der Assistenz (Beratung, Begleitung, Pflege und Versorgung) der
MehrMinisterium für Schule und Bildung. des Landes Nordrhein-Westfalen. ist zum 1. August 2018 ein Ausbildungsplatz im Berufsbild der / des
Im Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum 1. August 2018 ein Ausbildungsplatz im Berufsbild der / des Kauffrau / Kaufmanns für Büromanagement zu besetzen. Der Ausbildungsplatz
MehrAnmeldung zur Abschlussprüfung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin gemäß 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz
Eingangsvermerk der zuständigen Stelle Eingegangen am: über die Dienststelle: Anmeldung zur Abschlussprüfung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin gemäß 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz Personalien:
MehrWenn Sie die folgenden Fragen alle mit Ja beantworten können, erfüllen Sie die Voraussetzungen, um zur Externenprüfung zugelassen zu werden.
Informationen zur Externenprüfung in Bildungsgängen der Fachschulen - Fachbereich Sozialwesen - - Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik - Diese Informationsschrift informiert Sie über
MehrAusbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz. Gestaltung J. Larisch
Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz Gestaltung J. Larisch 1 Berufsleben Hochschule Fachhochschule Meisterausbildung Berufliches Gymnasium 3 Schuljahre Vollzeit Höhere
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012 Zulassungsordnung des Bachelor-Fernstudiengangs Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine
MehrEinstellungsverfahren in den pädagogischen Vorbereitungsdienst
Fakten statt Gerüchte zum Arbeitsmarkt für Lehrerinnen und Lehrer Bewerbung und Zugang zum Vorbereitungsdienst für Lehrerinnen und Lehrer Heidi Götte Hessische Lehrkräfteakademie Wer sind wir? Für die
MehrSozialpädagogisches Seminar. 1. Dauer. 2. Ziele des sozialpädagogischen Seminars. 3. Aufnahme in das sozialpädagogische Seminar. 4.
FakO: Anlage 3 Sozialpädagogisches Seminar Anlage 3 (zu 6) Sozialpädagogisches Seminar 1. Dauer 1 Das sozialpädagogische Seminar dauert zwei Jahre. 2 Bewerberinnen und Bewerber mit einer abgeschlossenen
MehrZ U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions
Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions an der Westfälischen
MehrDie Sozialen Fachschulen des Evangelischen Johannesstifts. Die Sozialen Fachschulen des Evangelischen Johannesstifts.
Die Sozialen Fachschulen des Evangelischen Johannesstifts 1 Die Sozialen Fachschulen des Evangelischen Johannesstifts Johannesstifts 2 Die Sozialen Fachschulen des Evangelischen Johannesstifts Privatschule
MehrAmtliches Mitteilungsblatt
Amtliches Mitteilungsblatt Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät II Studienordnung für den postgradualen Ausbildungsgang Psychologische Psychotherapie Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident
MehrStaatliche Schulberatung Obb.-Ost
Berufsschulen Fachschulen Berufsfachschulen Berufliches Schulwesen Fachakademien Wirtschaftsschule Berufliche Oberschule Fachoberschulen Berufsoberschulen 1 Berufsschulen ZIELE: Die Berufsschule ist ein
MehrInformationen. zum Entgelt. für. Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. (Stand
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Informationen zum Entgelt für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 01.01.2018)
MehrInformationsveranstaltung des tlv thüringer lehrerverband für Lehramtsanwärter auf den Vorbereitungsdienst
Informationsveranstaltung des tlv thüringer lehrerverband für Lehramtsanwärter auf den Vorbereitungsdienst Universität Erfurt, Audimax 26. Januar 2011 1. Welches sind wichtige gesetzliche Grundlagen im
MehrVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) Vom xx.
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) Vom xx. Monat 2016 Auf Grund des 116 Absatz 4 des Landesbeamtengesetzes
MehrHinweise zum Betriebs oder Sozialpraktikum
Zentrum für Lehrerbildung Hinweise zum Betriebs oder Sozialpraktikum 1. Wozu wird das Praktikum benötigt? Das Betriebs oder Sozialpraktikum ist nicht Bestandteil des Lehramtsstudiums an der Universität,
MehrOrdnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschule im Studiengang Zahnmedizin. Vom 13.
Technische Universität Dresden Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschule im Studiengang Zahnmedizin
MehrDer Beruf. sich in die Zusammenarbeit im Pflegeteam und zwischen den Berufsgruppen im Gesundheitswesen konstruktiv einzubringen;
Der Beruf Die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege an unserer Berufsfachschule soll Ihnen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die Sie dazu befähigen, Menschen kompetent zu pflegen und zu
MehrFit für den Master of Education Abschluss???
Fit für den Master of Education Abschluss??? Ein Fahrplan zum erfolgreichen Abschluss Stand: Mai 2009 Didaktisches Zentrum (diz) Dezernat 3 Prüfungsamt Zentrale Studienberatung (ZSB) Fit für den Master
MehrOrdnung über die Vergabe von Studienplätzen in den Bachelor-Studiengängen. * Änderungen ausschließlich aufgrund der Namensumstellung der THGA
Technische Hochschule Georg Agricola AMTLICHE MITTEILUNG Bochum, 05.07.2016 Laufende Nr.: 40/16 Bekanntgabe der Änderung* der Ordnung über die Vergabe von Studienplätzen in den Bachelor-Studiengängen vom
MehrBerufsschule Berufsfachschule Berufskolleg Wirtschaftsgymnasium. Unsere Schule
Berufsschule Berufsfachschule Berufskolleg Wirtschaftsgymnasium Unsere Schule Unsere Leitsätze Wir unterstützen Wir fördern Wir kommunizieren Wir begleiten Im Zentrum unseres Unterrichts steht der Schüler
MehrBewerbungen als Polizeikommissaranwärter
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/709 Landtag 18. Wahlperiode 18.12.12 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Bewerbungen als Polizeikommissaranwärter Antwort des Senats auf
MehrRichtlinien. für den Dienst. bei der Berufsgenossenschaft. Handel und Warendistribution (BGHW)
Richtlinien für den Dienst bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) Stand: 01.07.2012 I N H A L T I. Allgemeines...3 1 Geltungsbereich...3 2 Begriffsbestimmungen...3 3 Leistungsgrundsatz...3
MehrBei der Bezirksregierung Köln
Bei der Bezirksregierung Köln sind im Dezernat 24 öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Sozialwesen, Krankenhausförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete
MehrMINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADENWÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen gemäß 2 Abs. 1 Nr.
MehrFachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik
Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik In der Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik bilden wir Staatlich anerkannte Erzieherinnen/ Staatlich anerkannte Erzieher aus,
MehrErklärung der Optionen
Erklärung der Optionen 1: Fußnote 1 2: Fußnote 2 3: Fußnote 3 4: Fußnote 4 5: Fußnote 5 Nachrangig Einstellungsvoraussetzungen Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Laufbahnbefähigung für ein Lehramt
MehrErklärung der Optionen
Erklärung der Optionen 1: Fußnote 1 2: Fußnote 2 3: Fußnote 3 4: Fußnote 4 5: Fußnote 5 Nachrangig Einstellungsvoraussetzungen Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Laufbahnbefähigung für ein Lehramt
MehrSatzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11.
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Februar 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1727 6. Wahlperiode 10.05.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Prüfungen im Rahmen der Ausbildung von staatlich anerkannten
MehrSatzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit
Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit vom 19. Mai 2011 in der Fassung vom 6. März 2012 Aufgrund von 6 Abs.
MehrAnmeldung für das Schuljahr 2017/2018
Schulstraße 55, 26506 Norden Telefon: 04931 9337-0, Fax: 04931 933750 Email: post@bbsnorden.de www.bbsnorden.de Anmeldung für das Schuljahr 2017/2018 Fu r folgende Schulformen melden Sie sich bitte in
Mehr(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom )
Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.05.1995
MehrAM 73/2016. Amtliche Mitteilungen 73/2016
AM 73/2016 Amtliche Mitteilungen 73/2016 Ordnung zur Änderung der Zulassungsordnung für das Masterstudium mit dem Abschluss Master of Education und für das Masterstudium in Erweiterungsfächern des Lehramts
MehrBremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz (BremAPOVerfSch)
Bremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz (BremAPOVerfSch) Zum 03.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
MehrBrandreferendarin/Brandreferendar: Erfurt
Brandreferendarin/Brandreferendar: Erfurt Behörde Geschäftszeichen 18/2015 Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Einsatzort Erfurt Stelle Brandreferendarin/Brandreferendar Vertragsart unbefristet
MehrErläuterungen zum Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2018/2019
Erläuterungen zum Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2018/2019 Weiterbildungsmasterstudiengang Suchthilfe/Suchttherapie (M.Sc.) mit integrierter Weiterbildung zum/r Suchttherapeuten/in KatHO NRW
MehrFachschule für Wirtschaft
Berufskolleg RheydtMülfort für Wirtschaft und Verwaltung Fachschule für Wirtschaft Beigesteuert von H. Liewald Weitere Informationen über das Studium zum Betriebswirt im Bildungsgang Fachschule für Wirtschaft
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Hochschulzulassungssatzung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 18. August 2009 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2009/2009-39.pdf)
MehrDas Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen sucht. Verwaltungsassessorinnen und -assessoren
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen sucht Verwaltungsassessorinnen und -assessoren für den höheren Dienst in der allgemeinen inneren Verwaltung. Es erwartet Sie eine
MehrPersonal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege
Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 27. April 2009-201D-3211-05/560 -
Mehr