Irrtum Nr. 1: Fallen bei der Geldanlage

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1 13 Irrtum Nr. 1: Fallen bei der Geldanlage Die Deutschen haben unvorstellbar viel Geld angelegt: Sage und schreibe Euro haben Privathaushalte abzüglich der Schulden gebunkert. In der Finanzkrise lösten sich zwar geschätzte elf Milliarden Euro in Rauch auf, doch unterm Strich wurde zusätzlich Geld für schlechte Zeiten zurückgelegt, sodass immer noch reichliche drei Billionen Euro verfügbar sind. Dass es nicht weniger ist, überrascht angesichts der Fülle von Anlagebetrug, Falschberatung und zwiespältigen Werbeversprechen der Anbieter in der Finanzbranche. Ein besonders krasser Fall Der Laie hat bis zum Herbst 2008, als die globale Finanzkrise sich nicht mehr verleugnen ließ, geglaubt, dass Banken nicht Pleite gehen können. Der Fachmann weiß längst: Das Gegenteil ist der Fall. Deswegen haben die Kreditinstitute nach der spektakulären Pleite der Kölner Herstatt-Bank 1974 auch einen Sicherungsschirm für die ganze Branche aufgespannt den Einlagensicherungsfonds (siehe Irrtum Nr. 2 auf Seite 25 ff.). Dennoch rutschte in der Folge manche Bank in die Insolvenz hatte es auch die BFI Bank getroffen, ein sehr kleines Kreditinstitut mit Sitz in Dresden und mit Niederlassungen in Würzburg sowie Luxemburg. Der Gründer Karl-Heinz Wehner wurde später wegen Anlagebetrugs zu über fünf Jahren Haft verurteilt. Er hatte Immobilien zu hoch bewertet, um die auf die Finanzierung von Wohnungsbauten spezialisierte BFI zu retten. Über 210 Millionen Euro Anlegergeld war in Gefahr. Die Bank gehörte jedoch lediglich der gesetzlichen Mindestdeckung des Rettungsschirms an. Folge: Jeder Anleger bekommt nur 90 Prozent eines Schadens ersetzt, seinerzeit begrenzt auf Euro je Anleger. Damit waren zwei Frauen jedoch nicht einverstanden, hatten sie doch deutlich mehr als Euro in Sparbriefen sowie als Festgeld angelegt. Sie zogen vor Gericht und verlangten vom Insolvenzverwalter ihr Geld zurück.

2 14 Irrtum Nr. 1: Fallen bei der Geldanlage Erst im Sommer 2009 haben die geprellten Anlegerinnen in dritter Instanz massive Schützenhilfe vom Bundesgerichtshof (BHG) bekommen: Berater müssen nämlich Anleger auf Pleiterisiken ausdrücklich hinweisen, wenn ein Kunde sein Geld sicher anlegen will, entschied das oberste Zivilgericht in zwei Prozessen (Az.: XI ZR 152/08 und 153/08). Mit dieser Entscheidung hat der weiteren rund 80 Geschädigten der BFI Bank Hoffnung gemacht, dass der Insolvenzverwalter ihnen ihr Geld zurückzahlt. Begründung der Richter: Wenn ein Kunde in einem Beratungsgespräch ein besonderes Interesse an der Nominalsicherheit einer Geldanlage offenbart hat, darf ein Geldinstitut keine Einlage im eigenen Haus empfehlen, das nur über begrenzte Einlagensicherung verfügt. Das Oberlandesgericht Dresden muss nun nachsitzen und prüfen, ob die beiden Sparerinnen tatsächlich eine besonders sichere Geldanlage verlangt hatten und ob sie dies auch belegen können. Das könnte schwierig werden, denn verbindliche, schriftliche Beratungsprotokolle soll es von Banken erst ab 2010 geben. Immerhin: Aufgrund einer EU-Richtlinie ist die gesetzlich verbriefte Garantiesumme zum 1. Juli 2009 auf Euro gestiegen und klettert Anfang 2011 sogar auf Euro. Auch einen Selbstbehalt des Kunden im Pleitefall gibt es nun nicht mehr (siehe Irrtum Nr. 2 auf Seite 25 ff.). Die meisten Banken gehören zusätzlich dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds von Privatbanken, Sparkassen oder Volksbanken an. Die tragen den restlichen Teil des Schadens, der von der vorgeschriebenen gesetzlichen Absicherung nicht gedeckt ist. Heikel kann es vor allem bei Auslandsbanken werden, wenn sie wie die gestrauchelte Kaupthing- Bank aus Island ohne die entsprechende Absicherung mit besonders hohen Renditen locken. Reale Renditen jenseits von Träumen und Versprechen Es gibt praktisch kein Teilgebiet der Geldanlage, auf dem Geschäftemacher nicht zu finden wären, wenn sie nur eine Chance wittern, den schnellen

3 Reale Renditen jenseits von Träumen und Versprechen 15 Euro ohne seriöse Gegenleistung zu machen. Dies passiert bei der Beratung innerhalb der Bank ebenso wie außerhalb. Häufig wird mit Versprechen auf Renditen geworben, die zwei oder gar drei Prozentpunkte höher sind als bei der Konkurrenz für dasselbe Produkt. Besonders gern wird dabei vergessen, die Kosten mit einzurechnen. Der Kunde erfährt nichts von den saftigen Provisionen, sodass er gar nicht merkt, dass sich die Anlage primär für den Vermittler und eben nicht für den Anleger lohnt. VERSTECKTE PROVISION KOSTETE VOLLE RENDITE Ein Kunde der Commerzbank legte nach der Beratung Euro plus fünf Prozent Aufgeld in einem Medienfonds an. Diese Firmenbeteiligungen sind relativ riskant und erwirtschaften keinesfalls sichere Renditen. Schließlich fuhr der Anleger mit dieser Anlageform Euro Verlust ein und verklagte die Bank auf Schadensersatz. Im Zuge des Gerichtsverfahrens stellte sich heraus, dass der Anbieter des geschlossenen Fonds die fünf Prozent Agio sowie weitere Provisionen an die Commerzbank bezahlt hatte. Mithin war die Anlage mit acht Prozent Kosten belastet, die natürlich der Anleger zu zahlen hatte, ohne es zu wissen. Um auch nur eine bescheidene Rendite auf Sparbuchniveau zu bekommen, hätte der Fonds zehn Prozent Rendite schaffen müssen ein wohl aussichtsloses Unterfangen. Immerhin sprang der Bundesgerichtshof dem geprellten Kunden zur Seite: In Beratungsgesprächen müssen Banken ihre Kunden über Provisionen informieren, die sie für den Verkauf einer Geldanlage kassieren, entschied das Gericht am 20. Januar 2009 (Az.: XI ZR 510/07). Ähnliches passiert auch ständig bei freien Finanzberatern außerhalb der Banken. Nicht nur die Deutsche Vermögensberatungs-AG, die vor allem Lebensversicherungen der Generali und Geldanlagen der Deutschen Bank vertreibt, fordert Kunden gern dazu auf, ihre bisherigen Anlagen zu kündigen und vermeintlich bessere Angebote abzuschließen. Die DVAG und andere Strukturvertriebe klären bei solchen Gelegenheiten nicht gern darüber auf, dass damit natürlich zusätzliche Abschlusskosten für den Anleger verbunden sind. Der eigene Umsatz des Finanzvermittlers ist dann womöglich wichtiger als das eigentliche Interesse des Kunden.

4 16 Irrtum Nr. 1: Fallen bei der Geldanlage WIDERRUF BEI UNGUTEM GEFÜHL Wer dem Verkaufsgeschick eines Beraters erlegen ist, sollte auf einem Beratungsprotokoll bestehen. Wurde das Geschäft in der eigenen Wohnung abgeschlossen und Sie überlegen es sich hinterher anders, bestehen 14 Tage Zeit für einen schriftlichen Widerruf. Um die Auswüchse unseriöser Finanzvermittlung zu stoppen, ist im Sommer 2009 endlich der Gesetzgeber aktiv geworden. Für Ansprüche wegen Falschberatung, die seit 5. August 2009 entstehen, gelten nun längere Verjährungsfristen: Ansprüche wegen Falschberatung verjähren nicht mehr wie bisher in drei Jahren seit Vertragsschluss. Die Dreijahresfrist beginnt vielmehr erst dann zu laufen, wenn der Anleger von dem Schaden erfahren hat, spätestens jedoch zehn Jahre nach Vertragsabschluss. Allerdings bleibt es bei kürzeren Fristen für Klagen wegen Fehlern im Verkaufsprospekt. Außerdem werden Banken ab 1. Januar 2010 verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls an die Hand zu geben. Dies soll den Anlageberater zu höherer Sorgfalt veranlassen und damit insgesamt die Qualität der Beratung erhöhen. In einem Prozess wegen schlechter Beratung kann sich der Kunde auf das Beratungsprotokoll berufen. WAS IM BERATUNGSPROTOKOLL STEHEN MUSS Vorerst gibt es keine amtlichen Vordrucke für das Beratungsprotokoll bei der Geldanlage. In jedem Fall müssen aber wahrheitsgemäße Angaben über die Aussagen des Anlegers zu seinen finanziellen Verhältnissen enthalten sein, zudem die Angabe, welches Produkt der Berater empfohlen hat und warum. So kann der Anleger besser als bisher beurteilen, ob das Produkt seinen Wünschen und vor allem seiner Risikobereitschaft entspricht.

5 Wie der Staat doppelt abkassiert 17 Damit wird die Beratungs- und Dokumentationspflicht von Kreditinstituten auf das Niveau von Versicherern und freien Versicherungsvermittlern angehoben, die solche Pflichten bereits seit Mai 2007 erfüllen müssen. Wie der Staat doppelt abkassiert Wer Geld anlegt und Vorsorge betreibt, muss von jeher mit dem Finanzamt teilen. Das ist extrem ungerecht, weil die Anlagebeträge in aller Regel aus bereits versteuertem Einkommen der Berufstätigkeit oder Vermietung stammen. Und im ewigen Kampf um seinen Anteil an den Gewinnen der Anleger lässt sich der Staat immer neue Tricks einfallen, damit bei ihm auch wirklich etwas hängen bleibt. Fette Beute wie nie zuvor verspricht die sogenannte Abgeltungsteuer. Seit 2009 sind Kursgewinne, Dividenden und Zinserträge zu 25 Prozent steuerpflichtig. Samt Solidaritätszuschlag müssen Kapitalanleger sogar 26,4 Prozent aller Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Kirchenmitglieder zahlen gar knapp 28 Prozent. Den Abzug muss die Bank, Fondsgesellschaft oder der Versicherer automatisch vornehmen und an den Fiskus abführen. Damit ist die Steuerschuld auf Kapitalvermögen für den Anleger dann vollständig abgegolten daher der Name Abgeltungsteuer. Man muss wegen der Kapitalerträge nun keine Angaben mehr in der Einkommensteuerklärung machen. GERINGVERDIENER KÖNNEN ABGELTUNGSTEUER UMGEHEN Anleger, deren persönlicher Steuersatz allerdings unter 25 Prozent liegt, sollten in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben, denn so lässt sich ein Teil der Abgeltungsteuer zurückholen. Für alle gilt: Jedem Anleger steht wie bisher ein Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro für sämtliche Kapitalerträge zu (Ehepaare Euro). Anleger können bis zu dieser Höhe einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank, Ver-

6 18 Irrtum Nr. 1: Fallen bei der Geldanlage sicherung oder Fondsgesellschaft stellen wie bisher. Bei Kapitalerträgen bis zu der beantragten Höhe fällt dann gar keine Abgeltungsteuer an. Generell gilt: Die bis 2008 individuell berechnete Kapitalertragsteuer nach persönlichem Einkommensteuersatz entfällt ebenso wie steuerfreie Spekulationsfristen und das Halbeinkünfteverfahren auf Kursgewinne und Dividenden. Anders bei echter Altersvorsorge mit einer Kapital-Lebensversicherung: Da bleibt es beim halben Steuersatz und der Besteuerung erst zum Ende der Laufzeit. Aber auch hier werden immer neue Vorschriften und Bestimmungen der Finanzverwaltung eingeführt, um so viel wie möglich an Leistungen besteuern zu können. Ganz schwer haben es inzwischen Versicherte und Geldanleger mit Policen und Konten im Ausland: Sie stehen quasi unter Generalverdacht der Steuerhinterziehung, obwohl solche Anlageverträge und Versicherungen zum großen Teil von Deutschland aus verkauft worden sind meist ganz legal. Doch diese Länder mit niedriger Besteuerung auch Steueroasen genannt werden zunehmend ausgetrocknet. Halbwegs günstig sieht es in Europa nur noch in der Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra, Gibraltar oder auf der Isle of Man aus. Staatliche Förderung: nur Tropfen auf dem heißen Stein Am liebsten ist es Beratern, wenn sie eine Geldanlage oder Altersvorsorge mit dem Argument verkaufen können, dass der Staat dann sogar Geld dazu gibt. Bei direkten Zulagen oder Steuererleichterungen gehen solche Anlagen bei Kunden nämlich wie geschnitten Brot. Häufig sind derart privilegierte Anlagen jedoch nicht von besserer Qualität als andere Anlageformen und die staatliche Förderung mithin kein staatliches Gütesiegel.

7 Staatliche Förderung: nur Tropfen auf dem heißen Stein 19 WAS DAS RIESTER-ZERTIFIKAT SAGT Jedes Angebot einer Riester-Rente, die ja breit staatlich gefördert wird, erhält von der Aufsichtsbehörde BaFin ein Zertifikat. Das ist jedoch kein Qualitätssiegel, sondern symbolisiert nur, dass die Anbieter die gesetzlichen Mindestanforderungen an das Produkt erfüllen, etwa die Garantie, dass der gesamte eingezahlte Beitrag zu Beginn der Auszahlungen im Rentenalter auch wirklich zur Verfügung steht. Nur wenn alle Anforderungen an das Produkt erfüllt sind, gibt es das staatliche Zertifikat. Die Zertifizierung kann im Internet nachgeprüft werden, auch für die sogenannte Basisrente (siehe unter Die Zertifizierung ist jedoch kein staatliches Gütesiegel. Ein Vertrag mit Zertifizierungsnummer garantiert also nicht, dass der Anbieter die Leistungen in der versprochenen Höhe auch tatsächlich erbringen kann. Ob das Angebot lohnt, muss der Anleger vorher selber durch Vergleich mehrerer Anbieter oder durch Beratung von Experten herausbekommen. Staatliche Förderung bedeutet also nicht automatisch bessere Produktqualität. Zudem gilt die Förderung häufig in der Einzahlungsphase, wird aber nicht selten in der Auszahlungsphase wieder einkassiert. Damit erweist sich die großzügige Anschubfinanzierung aus der Staatskasse in Wahrheit als ein Nullsummenspiel für den Verbraucher. Nur sagt dem das vorher niemand so deutlich. Erstens wird die Riester-Rente voll besteuert. Und bei Bedürftigkeit würde der Staat mit Grundsicherung einspringen, aber die Riester-Rente wie auch alle anderen staatlich geförderten Anlageformen anrechnen: Das heißt: Die jahrelangen Mühen des Sparens wären vergeblich gewesen. DIE RIESTER-FÖRDERUNG IM ÜBERBLICK Förderung pro Jahr Zulage Höhe bis 154 Euro Kinderzulage Euro 2 Berufsanfänger bis 25 einmalig 200 Euro

8 20 Irrtum Nr. 1: Fallen bei der Geldanlage Sonderausgaben-Freibetrag bis Euro 3 Besteuerung bei Auszahlung 100 % 4 Kranken- u. Pflegebeitrag im Alter null 5 Anrechnung bei Bedürftigkeit (Grundsicherung) voll 6 1 Voraussetzung: Es erhält auch Kindergeld 2 bei Geburt ab 2008: 300 Euro 3 Ehepaare das Doppelte 4 mit individuellem Einkommensteuersatz 5 derzeit gratis, aber bei staatlich geförderter Betriebsrente zahlen gesetzlich Versicherte vollen Beitragssatz 6 bei weniger als 660 Euro Altersrente gibt es Grundsicherung, auf die alle Ersparnisse angerechnet werden Gebührenschneiderei von Banken Banken, Fondsgesellschaften, Versicherer und andere Finanzdienstleistungsanbieter sind keine Einrichtungen der Wohlfahrt, sondern Gewinn orientierte Wirtschaftsunternehmen. Im Prinzip lebt die Bank von der Differenz aus dem Zins, den sie für Kredite verlangt, und dem Zins, den sie für Geldanlagen gewährt. Hinzu kommen Gebühren, die in Krisenzeiten auch kreativ erhöht werden. So zahlen Kunden der an sich preisgünstigen Direktbanken, die ohne eigenes Filialnetz auskommen, beim Geldabheben an fremden Automaten kräftig drauf. Bis zu 20 Euro pro Abhebung haben Verbraucherschützer im Sommer 2009 festgestellt. Mitunter wird schon von einem Kleinkrieg am Geldautomaten gesprochen. Ein anderes Beispiel: Sparen beginnt ja bekanntlich bei dem Geld, das man nicht ausgibt. Anfangs liegt es dann auf dem Girokonto und bringt meist keine Guthabenzinsen. Rutscht das Konto ins Minus, berechnet die Bank jedoch Überziehungszinsen. Zum Glück hat die Europäische Zentralbank in der Finanzkrise die Leitzinsen von 4,0 Prozent im Sommer 2008

9 Gebührenschneiderei von Banken 21 auf 1,25 Prozent im April 2009 gesenkt. Somit konnten sich Banken preisgünstig mit Geld eindecken. Diesen Zinsvorteil reichen faire Geldhäuser in angemessenem Verhältnis an ihre Kunden weiter. Soweit die Theorie, doch die Praxis sieht anders aus, was auch die Geldanlage zum Nutzen des Kunden erschwert. ZINSEN FÜR DAS GIROKONTO Die Stiftung Warentest kam bei der Analyse der Zinssätze von rund 70 Kreditinstituten im Sommer 2009 zu einem ernüchternden Ergebnis: Banken geben die Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank nur schleppend oder gar nicht an ihre Kunden weiter und haben in neun Monaten schätzungsweise 1,3 Milliarden Euro zusätzlich kassiert. Manche erhöhten in diesem Zeitraum die Dispozinsen sogar: die Berliner Sparkasse hob den Zins von 13,5 Prozent auf 14,5 Prozent an. Bei anderen Gebühren stoßen Banken zum Glück immer wieder an ihre Grenzen: Durch Klagen verärgerter Kunden oder von Verbraucherschützern sind zahlreiche Gebühren inzwischen verboten, die Banken ursprünglich kassiert hatten. ZEHN VERBOTENE BANKGEBÜHREN Gebühr für Bar-Ein- und Auszahlung (eigenes Konto) Freistellungsauftrag Kontopfändung Bearbeitung von Reklamationen Verboten durch (Az.: XI ZR 217/95) (Az.: XI ZR 279/96) (Az.: XI ZR 8/99) Landgericht Köln (Az.: 26 O 30/00)

10 22 Irrtum Nr. 1: Fallen bei der Geldanlage ZEHN VERBOTENE BANKGEBÜHREN Gebühr für Vorzeitige Rückgabe der Kreditkarte Ersatz nach Verlust der Kreditkarte Rücklastschrift Löschungsbewilligung Grundbuch Vertragsangebote (kein Abschluss) Depotübertrag auf andere Bank Verboten durch OLG Frankfurt/M. (Az.: 1 U 108/99 OLG Celle (Az.: 13 U 186/99) (Az.: XI ZR 154/04) (Az.: XI ZR 244/90) OLG Dresden (Az.: 7 U 2238/00) (Az.: XI ZR 49/04) Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 12/08 Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, denn die Kreativität der Kreditinstitute auf der Suche nach zusätzlichen Einnahmen gerade nach der Finanzkrise ist grenzenlos. Dies reicht bis zur existenziell wichtigen Sicherheit der Geldanlage für den Kunden, der häufig in falsche Sicherheit gewiegt wird (siehe Irrtum Nr. 2 auf Seite 25 ff.). Musterbrief: So wehren Sie sich bei Falschberatung Fühlen Sie sich bei einer Geldanlage eindeutig falsch beraten, können Sie die Bank dafür haftbar machen. Dazu gibt es verschiedene Gerichtsurteile. Es genügt nicht, unerfahrenen Kunden Broschüren in die Hand zu drücken. Damit kann der Laie mögliche Gefahren nicht erkennen und er ist

11 Musterbrief: So wehren Sie sich bei Falschberatung 23 überfordert, entschied der (Az.: XI ZR 188/95). Seit 1995 ist die Beratungspflicht der Banken gesetzlich festgeschrieben; trotzdem passieren immer wieder grobe Fehler. Auch deswegen ist seit 2010 ein schriftliches Beratungsprotokoll vorgeschrieben, das dem Kunden auszuhändigen ist. GELTENDMACHUNG VON SCHADENSERSATZ Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in Ihrem Haus Geld im Wert von... Euro als Anlageform.. angelegt. Ihr Anlageberater, Herr..., hatte mir diese Sparform ausdrücklich empfohlen. Im Beratungsgespräch am... wurde die hohe Sicherheit dieser Anlageform herausgestellt. Es wurde nicht darauf verwiesen, dass diese Sicherheit immer nur zu einem bestimmten Stichtag gilt und zwischendurch Kursschwankungen auftreten können, sodass die Anlage für den von mir gewünschten Zweck offenbar nicht geeignet ist. Statt der erwarteten Gewinne habe ich seither Verluste in Höhe von... Euro hinnehmen müssen. In vergleichbaren Fällen urteilten das Amtsgericht Frankfurt/Main (Az.: 31 C 3752/94-44) und das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 12 U 2130/97 und Az.: 12 U 2131/97), dass die Bank Schadensersatz wegen Falschberatung zu leisten habe. Ich fordere Sie auf, den mir entstandenen Schaden in Höhe von Euro zu ersetzen und mich ab sofort so zu stellen, als hätte es den Sparvertrag nie gegeben. Für weitere Details bin ich gesprächsbereit. Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag bis spätestens... auf mein Konto Nummer..., BLZ... bei der...-bank. Sollten Sie meine Forderung ablehnen, behalte ich mir rechtliche Schritte vor. Mit freundlichen Grüßen

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