Open Source-Lizenzfragen aus Softwareentwickler- und KMU-Sicht. Ein Überblick von Informatiker zu Informatiker
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- Jesko Schäfer
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1 Open Source-Lizenzfragen aus Softwareentwickler- und KMU-Sicht Ein Überblick von Informatiker zu Informatiker
2 Agenda Freie und Open Source Software (FOSS) und Recht in den Medien Überblick der relevanten Gesetze Urheberrecht, Vertragsrecht, Markenrecht, Patentrecht, Haftung praktische Bedeutung für Nutzer/Autoren Beurteilung der Auswirkungen auf FOSS Fragen und Antworten 2
3 Quellen und Referenzen relevante CH-Gesetzestexte Gutachten betreffend Rechtsfragen... Dr. Widmer und Partner, Rechtsanwälte Foundation for a Free Information Infrastructure diverse Artikel, Vorträge und Diskussionen 3
4 FOSS und Recht in den Medien oft beliebter Schlagzeilen-Lieferant SCO vs. IBM Novell und Microsoft meistens schlecht recherchiert Vermischung der relevanten juristischen Aspekte Schlagzeile und Inhalt differieren krass diffuse Bedrohungs-Szenarien für FOSS postuliert 4
5 Beispiel: Klage SCO vs. IBM Wer hat schon von davon gehört? Worum geht/ging es Ihrer Meinung nach? Verletzung von Patenten? Verletzung des Urheberrechts? Verletzung des Markenrechts? Kern der Klage: IBM habe mit der Freigabe von SW-Komponenten (JFS, NUMA) Verträge zwischen SCO und IBM verletzt geht allenfalls diese beiden Firmen etwas an Argumente von SCO wurden mit Hilfe der Community (Groklaw) zerpflückt 5
6 Beispiel: Microsoft und Novell wird oft dargestellt als Eingeständnis dass (Novell-) Linux mit Patenten (IP rights) von Microsoft verseucht ist Wie kann Novell für die FOSS Community sprechen? Netto-Geldfluss ist USD 300 Mio von Microsoft an Novell Novell wird die Verletzung der GPL (Abschnitt 7) unterstellt die Vereinbarung Novell/MS umgeht diesen Paragraphen, indem die bloss die User von Novell- Linux von Patent-Ansprüchen befreit werden, nicht Novell selbst 6
7 Fazit der Medien-Berichte dienen oft dazu, um FUD zu verbreiten fear, uncertainty and doubt kaum je substantielle Argumente gegen das solide juristische Gebäude FOSS wichtig: fundiert und sachlich Stellung gegen solche Berichte nehmen Beispiel: Groklaw 7
8 Überblick der relevanten Gesetze Urheberrecht (URG), Patentrecht (PatG), Vertragsrecht, Markenrecht (MaschG), Haftungsrecht
9 Urheberrecht rechtliches Fundament für FOSS Autor behält das Urheberrecht Urheber besitzt ausschliessliche Nutzungsrechte Verwendung der Software Änderung der Software Lizenzen regeln die Nutzungsrechte auch Abtretung gewisser Rechte ist möglich 9
10 CH URG ziemlich ähnlich wie andere URG Software wird behandelt wie ein Kunstwerk :-) Urheberrechte entstehen automatisch nicht erst durch Copyright-Vermerk Urheber ist immer die natürliche Person die meisten Rechte übertragbar meistens in Arbeits/Werkverträgen fixiert gewisse Rechte bleiben beim Autor (Erstveröffentlichung, Anerkennung der Urheberschaft, Werkintegrität) fehlende Regelung zugunsten des Urhebers interpretiert 10
11 CH URG Revision (aktuell in Beratung) seit 2000 ist eine Teilrevision pendent WIPO Internet-Abkommen einbauen Urheberrechts-Schutz in der digitalen Welt (DRM) Entwurf 2004 mit z.t. strittigen Themen Verbot der Umgehung von Kopierschutzmassnahmen Recht auf Privatkopie beschränken (Download aus Internet) Abgaben auf Leerträger und Geräte Entwurf voraussichtlich in dieser Wintersession im Parlament nur Doppelabgaben Leerträger/Aufnahmegerät wurde aufgrund der Vernehmlassung entfernt 11
12 FOSS Lizenzen FOSS-Lizenzen sind Verträge Abtretung sehr vieler Rechte an den Nutzer Software benutzen und verbreiten Software studieren Software verändern veränderte Software verbreiten No Warranty! keine Gewährleistung (Behebung von Mängeln) keine Haftung (durch Fehler in FOSS) 12
13 Beispiele von FOSS Lizenzen GPL - GNU General Public License am weitesten verbreitet Copyleft-Prinzip: Software-Modifikationen nach Veröffentlichung auch unter GPL stellen BSD-Style License kein Copyleft Einbau in proprietäre Produkte möglich 13
14 Verletzung des Urheberrechts unberechtigtes Kopieren von Programmcode proprietäre Software wird in FOSS verwendet FOSS mit inkompatibler Lizenz wird in anderer FOSS verwendet Konsequenz: wahrer Urheber kann weitere Nutzung des Programms untersagen u.u. auch Schadenersatz einklagbar u.u. auch Herausgabe der erzielten Gewinne einklagbar 14
15 Verletzung des Urheberrechts (2) in FOSS nicht sehr problematisch grössere FOSS-Projekte sind sehr aufmerksam Verletzungen können schnell entdeckt werden gut nachvollziehbar durch Versions-Kontrolle evtl. kritische Teile schnell ersetzt Verwendung von FOSS in proprietären Produkten kommt ab und zu vor wird meist relativ rasch entdeckt FOSS-Lizenzen werden meist aussergerichtlich durchgesetzt 15
16 Vertragsrecht regelt Abtretung der Rechte des Urhebers FOSS-Lizenzen sind Verträge FOSS-Lizenzen durch nationales Recht limitiert z.b. erlaubt CH-Recht keinen absoluten Haftungsausschluss FOSS-Lizenzen nehmen darauf explizit Rücksicht 16
17 Verträge mit Distributoren FOSS-Lizenzen erlauben die Übernahme der Gewährleistung durch Dritte jegliche Art der Gewährleistung denkbar SW-Autor (Urheber) FOSS-Lizenz z.b. GPL Distributor FOSS-Lizenz z.b. GPL spezieller Vertrag als Erweiterung zur FOSS-Lizenz Nutzer 17
18 Verletzung des Vertragsrecht ein Vertrag kann fast alles regeln nur wenig ist illegal in einem Vertrag Limitierung der Haftungsansprüche Schutz vor Ansprüchen Dritter (indemnification) Konsequenzen bei Verletzung meist im Vertrag geregelt z.b. Rückerstattung von Vergütungen Konventionalstrafen GPL: Verbot des weiteren Vertriebs 18
19 Markenrecht Marke als Unterscheidungsmerkmal für Waren und Dienstleistungen Inhaber der Marke hat das ausschliessliche Recht zur Kennzeichnung Namensgebung für OS-Projekte Marken sind eingetragen (z.b. Linux, Apache ) nationale Registrierungen oft lokal erfolgt (z.b. hält LUGS die CH-Marke Linux ) 19
20 Markenrecht für Linux-Distributoren Linux-Distributoren versehen ihre Produkte mit einem Markennamen Red Hat Linux SuSE Linux dadurch Verhinderung einer kommerziellen Verteilung/Verwendung durch Dritte Entfernung der Marke notwendig identische FOSS, aber Marken und Logos ersetzt z.b. CentOS 20
21 Verletzung des Markenrechts grössere FOSS-Projekte unproblematisch Namens-Recherchen werden akribisch gemacht Marken werden registriert kleinere oder neue FOSS-Projekte manchmal betroffen JDE (Java Development Environment) vs. J.D. Edwards neu: JDEE KIllustrator vs. Adobe Illustrator neu: Kontour manchmal erstaunliche Auswüchse Obelix vs. Mobilix 21
22 Patentrecht schützt neue technische Erfindungen Erfindung wird offen gelegt Patent schützt die Rechte des Inhabers wichtige Aspekte technisch: es muss eine technische Lösung sein neu: sie darf nicht offensichtlich sein CH hat eigenes Patentrecht CH ist aber auch Mitglied des EPÜ Europäisches Patentübereinkommen übernimmt damit Europäische Patente 22
23 Software-Patente Software als solche nach geltendem CHund EPÜ-Recht nicht patentierbar in den USA und Japan hingegen schon Grauzone aufgrund unklarer Formulierung Software als Teil eines technischen Apparats ist patentierbar (z.b. embedded systems) eigenmächtige Bewilligungs-Praxis der Patentämter aktuell bis zu 30'000 akzeptierte europäische Software-Patente Zitat: The EPO is an out-of-control bureaucracy... 23
24 Software-Patente (2) aktuelle Diskussion wegen neuer EU- Richtlinie für SW-Patente 2000: EPO versucht, Limitierung der SW-Patente aufzuheben; öffentlicher Widerstand 2002: EU Kommission präsentiert Vorschlag, der SW-Patente erlaubt, EU Parlament reduziert diesen 2004: EU Rat ignoriert Zusätze des EU Parlament, präsentiert weitergehenden Vorschlag, EU Kommission akzeptiert diesen Juli 2005: EU Parlament lehnt Vorschlag ab 2006: neuer Anlauf der Patent-Lobby: EPLA hätte direkte Auswirkungen auch auf CH 24
25 Verletzung des Patentrechts unberechtigtes Verwenden einer patentierten Erfindung in einem Programm Patentinhaber kann weitere Nutzung des Programms untersagen u.u. Schadenersatz einklagbar u.u. Herausgabe von Gewinnen einklagbar in der Praxis viele existierende SW-Patente nicht durchsetzbar sie widersprechen geltendem Recht viele sind nicht neu (prior art) oder trivial Kosten für einen Prozess können jedoch sehr hoch sein 25
26 Haftungsrecht eigentlich kein eigenständiges Recht regelt Haftungs-Ansprüche die aus Verträgen entstehen Gewährleistung: Behebung von Mängeln Haftung: Schadenersatz bei Mängeln CH verbietet vollständigen Ausschluss der Haftung bei arglistig verschwiegenen Mängeln, grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Handeln ansonsten maximale Höhe der Haftung mit Preis korreliert (bei FOSS also gegen 0.- tendierend :-) 26
27 Praktische Auswirkungen Was ist zu beachten? Welche Risiken existieren? Für reine Nutzer? Für Entwickler?
28 Risiken für Nutzer von FOSS für reine Nutzer kaum Risiken bisher kaum bekannte Fälle SCO vs. Autozone Urheberrechts-Verletzung Möglichkeit dazu ist durchaus vorhanden (auch unbeabsichtigt) Unterlassungs-Klagen sind möglich Code würde schnell ersetzt durch FOSS-Projekt Schadenersatz-Forderungen kaum realistisch Markenrechts-Verletzung Nutzer nicht belangbar Programm muss umbenannt werden 28
29 Risiken für Nutzer von FOSS (2) Patentrechts-Verletzung fast jedes Programm verletzt irgendein obskures SW- Patent Klagen gegen Nutzer extrem unrealistisch Klagen gegen Projekte/Distributoren sind denkbar viele SW-Patente dürften nicht durchsetzbar sein Folgen könnten allerdings spürbar sein Programm kann u.u. nur schwer bereinigt werden geplante EU-Richtlinie würde Risiko erhöhen Haftungsansprüche gegenüber reinen Nutzern von FOSS kaum durchsetzbar ausser nach Missachtung einer Unterlassung- Aufforderung 29
30 Massnahmen für Nutzer von FOSS Distributor-Verträge können Schutz bieten Support-Dienstleistungen Gewährleistungs- und Haftungsansprüche definieren Rechtswahl ausüben Vorsicht bei Beschaffung von FOSS normale Evaluation und Tests durchführen Geschichte des FOSS-Projekts berücksichtigen 30
31 Massnahmen für Nutzer von FOSS (2) bei Erbringung von Dienstleistungen mit FOSS Haftungsansprüche limitieren Vorsicht bei Verträgen, falls Klauseln wie Abtretung aller Rechte oder frei von Rechten Dritter evtl. durch Vertragszusätze wie soweit möglich ergänzen bei Problemen schnell FOSS-Community einschalten schnelle Abklärung von Ansprüchen pro bono Dienstleistungen 31
32 Risiken für Entwickler von FOSS Risiken sind höher als für reine Nutzer vor allem für grosse, multinationale Firmen könnten Ziel von Klagen werden Urheberrecht bei Mischung von verschiedenen FOSS aufpassen Rechte von internen und externen Mitarbeitern regeln bei normaler Vorsicht jedoch unproblematisch Markenrecht unbedingt Markennamen recherchieren und registrieren keine lustigen Anlehnungen an existierende Marken 32
33 Risiken für Entwickler von FOSS (2) Patentrecht mögliche Verletzung aufgrund der Vielfalt der Patente gar nicht abklärbar im schlimmsten Fall Software einstampfen Haftungsansprüche nur schwer kontrollierbar nicht-ch Recht kann gültig werden im Zweifelsfall lieber durch Einzelperson(en) veröffentlichen 33
34 Massnahmen für Entwickler von FOSS bei (Weiter-)Entwicklungen Verwendung von Dritt-Material kritisch prüfen Kompatibilität der Lizenzen Rechte der Entwickler (intern und extern) regeln evtl. Veröffentlichung durch Personen, nicht durch Firma Vermeidung von Haftungsansprüchen Vertrieb von FOSS muss kritisch geprüft werden 34
35 Zusammenfassung
36 Aktuelle Situation FOSS hat keine konkreten juristischen Probleme! FOSS-Lizenzen erweisen sich als robust Urheberrechte werden von FOSS-Projekten genau geprüft FOSS-Projekte wehren sich erfolgreich gegen US-Patent behaftete Technologien SW-Patente in CH/EU nicht problematisch 36
37 Empfehlenswerte Massnahmen für FOSS-Nutzer klare Evaluation und Beurteilung der FOSS-Projekte Verträge mit Distributoren (wenn möglich mit Rechtswahl CH-Recht) für FOSS-Dienstleister Haftungslimitierung in Dienstleistungs-Verträgen wenn möglich Rechtswahl auf CH-Recht für FOSS-Entwickler bei Wiederverwendung von Dritt-Software Rechte/Lizenzen genau abklären Abtretung von Rechten mit Arbeitgeber regeln Marken eintragen, Urheberrechte markieren 37
38 Vielen Dank Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen? 38
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