Fachhochschulen. Emil Wettstein. Emil Wettstein Unterlagen zum Bildungssystem der Schweiz. Aufbau und Zukunft der Fachhochschulen

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1 Fachhochschulen Aufbau und Zukunft der Fachhochschulen Der Aufbau der Schweizer Fachhochschulen geht auf das Fachhochschulgesetz (FHSG) vom 6. Oktober 1995 zurück, das am 1. Oktober 1996 in Kraft gesetzt wurde. Im November 1996 wurde die Eidgenössische Fachhochschulkommission EFHK als beratendes Organ des Bundes eingesetzt und schliesslich die Strukturierung der Fachhochschullandschaft an die Hand genommen. Aus den ehemaligen 28 Ingenieurschulen resp. Höheren Abb. 1: ETH Zürich EPF Lausanne Università della Svizzera italiana Universität Zürich Technischen Lehranstalten (HTL), 21 höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) und neun Höheren Fachschulen für Gestaltung (HFG) mit fast 200 Studiengängen wurden sieben Fachhochschulen aufgebaut. Die Tabelle Seite 2 zeigt die sieben Fachhochschulen, ihre Regionen und die Adressen der FH-Direktionen. Jede Fachhochschule besteht aus verschiedenen Teilschulen, die grösstenteils mit Hochschule oder neu nach Fachbereichen oder Departementen umschrieben werden. Aufgrund der revidierten Studierende im Wintersemester 1999/2000 und 2003/ Studierende im Wintersemester 1999/2000 und 2003/2004 Päd. HS St. Gallen Universität St. Gallen Université de Neuchâtel Universitäre HS Luzern Université de Lausanne Université de Genève Université de Fribourg Universität Bern Universität Basel Universitäre Fachhochschulen Hochschulen Haute école spécialisée de Suisse occidentale Fachhochschule Nordwestschweiz Fachhochschule Zentralschweiz Scuola universitaria prof. della Svizzera italiana Fachhochschule Ostschweiz Fachhochschule Zürich Berner Fachhochschule Quelle: Bundesamt für Statistik

2 Seite 2 Abb. 2 Die sieben Fachhochschulen SUPSI (Scuola universitaria della Svizzera Italiana) Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana (SUPSI), Le Gerre, 6928 Manno, Tel , Fax , BFH FHNW FHZ ZFH FHO HES-SO (Haute école supérieure de la Suisse occidentale) Secrétariat HES-SO, Rue de la Jeunesse 1, Case postale 452, 2800 Delémont, Tel , Fax , HES-SO SUPSI BFH (Berner Fachhochschule) Berner Fachhochschule, Schwarztorstrasse 36, Postfach 5422, 3001 Bern, Tel , Fax , FHZ (Fachhochschule Zentralschweiz) FHZ Direktion, Franklinstrasse 9, Postfach 2858, 6002 Luzern, Tel , Fax , FHO (Fachhochschule Ostschweiz) Fachhochschule Ostschweiz, Geschäftsstelle, Davidstrasse 31, 9001 St. Gallen Tel , Fax FHNW (Fachhochschule Nordwestschweiz) Fachhochschule Nordwestschweiz, Schulthess-Allee 1, 5201 Brugg, Tel , ZFH (Zürcher Fachhochschule) Zürcher Fachhochschule, Sekretariat, Walchetor, 8090 Zürich, Tel , Fax , Bundesverfassung, die seit dem 1. Januar 2000 in Kraft ist, wurde dem Bund nun auch die Kompetenz über Berufe der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK-Berufe) übertragen, wozu das oben erwähnte Fachhochschulgesetz überarbeitet wurde. Zur Fachhochschul-Landschaft gehören auch die Hochschulen mit privaten Trägerschaften, unter anderen die AKAD-Hochschule für Berufstätige und die private Hochschule für Wirtschaft in Zürich. Bei der Formierung dieser sieben Fachhochschulen handelte es sich nicht nur um eine flächendeckende Aufwertung der bisherigen HTL, HWV und HFG, sondern auch um ein grosses bildungspolitisches Unterfangen, in dessen Zentrum der gleichwertige Hochschulabschluss steht. Demnach steht die Ausbildung an den Fachhochschulen unter dem Leitmotiv «gleichwertig, aber andersartig» gleichwertig im Sinne des Bildungsauftrags im Rahmen der tertiären Hochschulbildung, andersartig in der engen Verbindung von Wissenschaft und Praxis. Wesentlichstes Element der Fachhochschulreform ist der erweiterte Leistungsauftrag, der den ursprünglichen, im wesentlichen disziplinenorientierten Ausbildungsauftrag ersetzt und angewandte Forschung und Entwicklung (afue), Dienstleistungen, Weiterbildung (für Lernende und Unterrichtende), Qualitätssicherung und Didaktikförderung umfassen muss.

3 Seite 3 Studiengänge Die Fachhochschulen haben sich gesetzlich verpflichtet, den Studierenden Allgemeinbildung und grundlegendes Wissen zu vermitteln und sie insbesondere zu befähigen, Problemlösungen in der beruflichen Tätigkeit zu entwickeln und anzuwenden, neuere Erkenntnisse aus Wissenschaft, Technik und Wirtschaft zu erwerben und im Beruf anzuwenden, Führungsaufgaben und soziale Verantwortung wahrzunehmen, ganzheitlich und fächerübergreifend zu denken und zu handeln, Verantwortung für die Erhaltung der Umwelt und der Lebensgrundlagen des Menschen zu übernehmen. 1 Die Fachhochschulen bieten gegen 300 praxisbezogene Studiengänge an, die zu einem eidgenössisch anerkannten Bachelor-Abschluss führen. Bachelor-Studiengänge vermitteln den Studierenden Allgemeinbildung und Grundlagenwissen und dauern drei Jahre. Das Angebot deckt elf Fachbereiche ab: * Technik und Informationstechnologie * Architektur, Bau- und Planungswesen * Chemie und Life Sciences * Land- und Forstwirtschaft * Wirtschaft und Dienstleistungen * Design * Gesundheit * soziale Arbeit * Musik, Theater und andere Künste * angewandte Psychologie * angewandte Linguistik Hinzu kommen die Ausbildungsgänge an Pädagogischen Hochschulen in kantonaler Kompetenz. Eine Übersicht über alle an Fachhochschulen angebotenen und vom Bund bewilligten Studiengänge gibt eine Liste des BBT vgl. admin.ch/fachhoch/die_fh/angebot/d/studien.htm Abb. 3 gibt einen Eindruck von der Zahl der Studierenden pro Fachbereich und dem Anteil von Männer und Frauen. 1 Blaise Roulet: Dokumentation zum SVB-Seminar Baustelle Bildungswesen, Fachhochschulen, 23. Oktober 2002 Abb. 3: Studierende nach Fachbereich und Geschlecht 2005/ Architektur, Bau- und Planungswesen Technik und IT Chemie und life sciences Land - und Forstwirtschaft Wirtschaft u Dienstleistungen Design Sport Musik, Theater, andere Künste Angewandte Linguistik Soziale Arbeit Angewandte Psychologie Gesundheit Lehrkräftebildung Wb nicht zuteilbar Männer Frauen Quelle: BfS, Studierende an den Fachhochschulen, 2005/06, Tabelle T.3.1

4 Seite 4 Diplome / Titel Gegenwärtig ist die Umstellung auf das Bologna-System im Gange: Anstelle der bisherigen Diplome treten die eidgenössisch geschützten Titel Bachelor of Arts BA, Bachelor of Science BSc, Master of Arts MA und Master of Science MSc. Welche Titel (Arts/Science) in welchem Fachbereich verliehen wird, legen die Fachhochschulen gesamtschweizerisch fest. Abb. 4: Modular aufgebautes Nachdiplomstudium NDK Nachdiplomkurs Modul 1 NDK Nachdiplomkurs Modul 2 NDS Nachdiplomstudium/Execurtive Master Diplommodul NDK Nachdiplomkurs Modul 3 WBK Zertifikat Weiterbildungskurs Teilmodul Kursbestätigung Zertifikat Zertifikat Diplom Bsp: HSSAZ Nachdiplomstudiengänge Ebenso zum erweiterten Leistungsauftrag der Fachhochschulen gehört die Weiterbildung. In den letzten Jahren wurde namentlich das Angebot an Nachdiplomstudien (NDS) bzw. kursen (NDK) erweitert. Oft sind sie modular aufgebaut, vgl. Abb. 5. Für eine aktuelle Liste des Angebots vgl. www. bbt.admin.ch. Zugang zu den Fachhochschulen Die Frage des Zugangs zu den Hochschulen hat in der politischen Diskussion in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Dies hängt zweifellos mit der Einführung der Berufsmaturität 1994 und der Erneuerung der gymnasialen Maturität 1995 zusammen. Die Zulassungspolitik der Fachhochschulen basiert vorwiegend auf der Berufsmaturität als Hauptzubringer und orientiert sich am Artikel 5 des Fachhochschulgesetzes. Der Zugangsweg Berufsmaturität hat sich in den Disziplinen Technik und Wirtschaft weitgehend etabliert: 1997 verfügten 41% aller Studierenden der Fachhochschulen über eine Berufsmaturität waren es aber nur noch 33%, was damit zusammenhängt, dass vermehrt Institutionen aus den Bereichen Kunst, Gesundheit und Soziales mit eingerechnet werden. Der Anteil der Studierenden mit gymnasialer Maturität stieg in der gleichen Zeit von 10 auf 34%, vgl. Abb. 5. Abb. 5: Eintritte Fachhochschule nach Zulassungsausweis Eintritte FH nach Zulassungsausweis 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Berufsmaturität Eidg. Fähigkeitszeugnis Andere Ausweise Gymnasiale Maturität Ausländ. Ausweise

5 Seite 5 Die Zulassung wird abschliessend durch das Fachhochschulgesetz geregelt. Dazu vgl Fachhochschulgesetz (Art. 5), Verordnung über die Zulassung zu Fachhochschulstudien und über die Anerkennung ausländischer Diplome, vgl. Passerellen zu den Universitäten / ETH Der Ruf nach vermehrter Flexibilität und Durchlässigkeit innerhalb unseres Bildungssystems verlangt nach sachgerechten Passerellen-Lösungen. Es besteht eine Vereinbarung zwischen ETH-Rat und Fachhochschulrat der EDK vom 17. September 1998, welche den Übertritt von Inhaberinnen und Inhabern mit einem FH-Diplom an die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) regelt. Darin wird die prüfungsfreie Aufnahme für Inhaberinnen und Inhaber mit einem FH-Diplom in das erste Semester geregelt, wenn sie nicht in ihrem eigenen Fachbereich studieren wollen. Innerhalb gleicher Fachbereiche erfolgt die Zulassung ins fünfte Semester des Diplomstudiums auf Grund eines Leistungsausweises («sur dossier») und einer Kontrolle der Grundkenntnisse, die dem zweiten Vordiplom entspricht. Im Anschluss an diese Vereinbarung hat die Versammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz am 4. März 1999 und am 17. Juni 1999 ebenfalls Empfehlungen hinsichtlich Übertritten von FH-Absolventinnen und Absolventen an die kantonalen Universitäten abgegeben. Diese beschränken sich bislang vorab auf die Fachbereiche der Wirtschaft, Informatik und Wirtschaftsinformatik. Inhaberinnen und Inhaber eines FH- Diploms werden im gleichen Fachbereich auf Grund eines Leistungsausweises («sur dossier») bzw. für eine entsprechende Kreditpunktezahl in das fünfte Semester aufgenommen. Revision des Fachhochschulgesetzes 2004/05 Im Winter 04/05 wurde das Fachhochschulgesetz revidiert. Zum Anlass der Revision schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft vom : Auf der Grundlage des Fachhochschulgesetzes vom 6. Oktober 1995 (FHSG) genehmigte der Bundesrat 1998 sieben Fachhochschulen, die sich aus den früheren Höheren Technischen Lehranstalten (HTL), den Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) und den Höheren Fachschulen für Gestaltung (HFG) gebildet hatten. Die Fachhochschulen haben in der Aufbauphase ( ) verschiedene Überprüfungen ihrer Führungs- und Organisationsstrukturen sowie Studiengänge durch den Bund durchlaufen und sich als dritter Pfeiler des Hochschulbereichs neben den kantonalen Universitäten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) etabliert. Dem Bund sind mit der Totalrevision der Bundesverfassung zusätzliche Regelungskompetenzen auf Gesetzesstufe im Bildungsbereich übertragen worden. In der Berufsbildung wurde der Geltungsbereich um die Bereiche Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst (GSK- Bereiche) erweitert.(2) Mehrere parlamentarische Vorstösse haben diese Erweiterung auch auf der Fachhochschulstufe gefordert. Im Weiteren verlangen die Umsetzung der Erklärung von Bologna und die Einführung des zweistufigen Systems Bachelor/Master eine rasche Änderung des Fachhochschulgesetzes. Im Zentrum der Teilrevision stehen: die Erweiterung des Geltungsbereichs um die GSK- Bereiche, einschliesslich der Anpassung der Zulassungsbestimmungen, die Einführung der zweistufigen Ausbildung (Bachelor/Master), die Schaffung der Grundlagen für ein Akkreditierungsund Qualitätssicherungssystem, eine bessere Aufgabenteilung und -entflechtung zwischen dem Bund und den Trägern der Fachhochschulen. Ziel der Revision ist es auch, die Regelungsdichte abzubauen, die Autonomie der Fachhochschulen gezielt zu stärken und über diesen Weg die Integration der Fachhochschulen in die Hochschullandschaft Schweiz vorzubereiten. Mittelknappheit des Bundes und Schuldenbremse haben zur Folge, dass die neuen GSK-Bereiche auch nach der Überführung in die Regelungskompetenz des Bundes subventionsrechtlich nicht gleich behandelt werden. Eine subventionsrechtliche Gleichstellung mit den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design ist mit einem finanzpolitischen Vorbehalt für das Jahr 2008 in Aussicht gestellt. Die Kantone haben sich nach Gesprächen mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und nach Anpassungen des Vorentwurfs, namentlich bei der Integration der GSK-Bereiche, den Zulassungsbestimmungen und der Subventionierung, bereit erklärt, den GSK-Bereichen bis Ende 2007 mitzutragen....

6 Seite 6 Literatur Cappelli Stéphane: Fachhochschulen im Aufwind. IN: Die Volkswirtschaft 4/2004 Bundesamt für Statistik: Hochschulindikatoren. Dossier Hochschuleintritt. Neuenburg 2003 Nachgeführte Liste der Studiengänge: ttp:// 0215/index.html?lang=de Bundesamt für Statistik: Studierende an den Fachhochschulen, 2005/06, Neuchâtel 2006 KFA: Studying in Switzerland, University of Applied Science 2006, Conference of the Swiss University of Applied Science, Bern 2005 (eine Darstellung der Fachhochschulen in englischer Sprache) Martin-Reutimann Ludwig: Übersicht über alle FH-Studiengänge in der Schweiz ( d=37&itemid=105 < php?option=com_content&task=view&i d=37&itemid=105>) 7225 rh/wt

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