Projekt BAUM, Schülergenossenschaft Nachfolgerin des seit 1992 bestehenden Wirtschaft-Live-Projekts Projekt BAUM : Satzung. und trägt das Logo
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- Ernst Voss
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1 Seite 1 / 10 1 Name der Schülergenossenschaft 1.1 Der vollständige Name der nachhaltigen Schülergenossenschaft lautet: Projekt B B ESCHAFFUNGS- A A KTION U MWELTFREUNDLICHER M ATERIALIEN Schülergenossenschaft und trägt das Logo 1.2 Die Schülergenossenschaft hat ihren Sitz an den Berufsbildenden Schulen 2 Zweck und Gegenstand Zweck der Schülergenossenschaft ist die Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Geschäftsbetriebs ist: a) HANDEL: Einkauf umweltfreundlicher Produkte, z. B.: * Hefter und Schreibblöcke aus Recycling-Papier, * Kugelschreiber mit Papp- oder Holzhülle, * wieder befüllbare Markierer und Füllfederhalter und Verkaufen der Produkte in der Pausenhalle b) Produktion: Herstellen umweltfreundlicher Produkte, z. B.: * Briefkarten mit einem Originalfoto auf Umweltkarton in einem Recycling-Briefumschlag, * Zettelkästen aus Wellpappe, gefüllt mit zurecht geschnittenem Abfallpapier aus Fotokopierern und Laserdruckern c) RECYCLING: Sammeln und Verkauf gebrauchter Laserdrucker-Kartuschen und Tintenstrahler-Patronen an professionelle Aufkäufer zum Wiederbefüllen Zur Erfüllung der Aufgaben bedient sich die Genossenschaft ihrer Mitglieder. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen Pausenhalle, 1. große Pause Konto-Nr
2 3 Erwerb der Mitgliedschaft Seite 2 / 10 Mitglieder der Schülergenossenschaft können werden: Schüler/Innen der Klasse Einjährige Berufsfachschule Wirtschaft, Schwerpunkt Handel Schüler/Innen der Schule Berufsbildenden Schulen Lehrer/Innen der Berufsbildenden Schulen Andere Personen (z. B. Verwandte, Freunde, Personen des öffentlichen Lebens, usw.) Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung und ausdrückliche Zulassung durch den Vorstand. 4 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung. Die Kündigung erfolgt grundsätzlich zum Ende des Geschäftsjahres. Sie muss schriftlich erklärt werden und mindestens 1 Monat vor Ende des Geschäftsjahres ( bis ) erfolgen. Die Mitgliedschaft kann auch durch Übertragung des Geschäftsguthabens erfolgen. Jedes Mitglied kann sein Geschäftsguthaben auf eine andere Person übertragen, die dadurch Mitglied wird. Der Vorgang bedarf der Zustimmung des Vorstands. Sofern die Mitglieder aus der Schule ausscheiden, kann das Geschäftsguthaben auf Wunsch des Mitgliedes zum Schuljahresende ausgezahlt werden. Damit endet auch die Mitgliedschaft Pausenhalle, 1. große Pause Konto-Nr
3 5 Rechte der Mitglieder Seite 3 / 10 Jedes Mitglied hat das Recht, die Leistungen der Schülergenossenschaft in Anspruch zu nehmen, die Einrichtungen zu nutzen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Jedes Mitglied kann an der Generalversammlung teilnehmen und abstimmen. Dabei hat jedes Mitglied nur eine Stimme, unabhängig, wie viele Anteile es besitzt. 6 Höhe der Geschäftsanteile und Pflichten der Mitglieder Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Es muss den Bestimmungen der und den Beschlüssen der Generalversammlung nachkommen. Es muss mindestens einen Geschäftsanteil übernehmen und darauf das festgelegte Geschäftsguthaben einzahlen. Das Geschäftsguthaben je Anteil beträgt 5,00 Euro und ist innerhalb von 4 Wochen einzuzahlen. Die Mitglieder haben keine Nachschusspflicht. 7 Organe der Schülergenossenschaft Die Organe der Genossenschaft sind der Vorstand der Aufsichtsrat als Versammlung der Mitglieder die Generalversammlung Pausenhalle, 1. große Pause Konto-Nr
4 Seite 4 / 10 8 Der Vorstand Der Vorstand leitet die Schülergenossenschaft und vertritt sie nach außen. Damit ist der Vorstand für den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebs verantwortlich. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Diese werden von der Generalversammlung für ein Jahr gewählt. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand hat die Genossenschaft entsprechend der Zielsetzung zu führen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die Mitarbeiter und das Rechnungswesen zu kontrollieren. Der Vorstand erstellt gegen Ende jedes Schulhalbjahres einen Lagebericht und einen Rechnungsabschluss: Der Lagebericht stellt die im Geschäftsplan geplanten Aktivitäten und das Erreichte einander gegenüber Der Rechnungsabschluss im zweiten Schulhalbjahr umfasst das ganze Schuljahr und nennt sich daher Jahresergebnisrechnung Nach Erstellen der Jahresergebnisrechnung macht der Vorstand einen Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses oder für die Deckung des Jahresfehlbetrages. Lagebericht und Rechnungsabschluss jedes Schulhalbjahres sowie die Jahresergebnisrechnung mit dem Vorschlag zur Gewinnverwendung bzw. Verlustdeckung teilt der Vorstand dem Aufsichtsrat jeweils unverzüglich mit. 9 Der Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat kümmert sich darum, dass der Vorstand seinen Pflichten nachkommt. Er handelt im Auftrage der Mitglieder. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wird auf der Generalversammlung für ein Jahr gewählt. Wiederwahl ist möglich Pausenhalle, 1. große Pause Konto-Nr
5 Seite 5 / 10 Der Aufsichtsrat lässt sich vom Vorstand über wichtige Ereignisse und den Verlauf des Geschäftsjahres berichten. Wichtige Entscheidungen werden gemeinsam vom Vorstand und Aufsichtsrat beraten und getrennt beschlossen. Der Aufsichtsrat prüft das Jahresergebnis und den Vorschlag des Vorstandes zur Gewinnverwendung oder zum Verlustausgleich und informiert die Generalversammlung aus seiner Sicht. 10 Generalversammlung Die Generalversammlung ist das demokratische Element der Genossenschaft. Hier können alle Mitglieder sich zu Wort melden und ihre Meinung sagen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 11 Einberufung der Generalversammlung und Tagesordnung Der Vorstand beruft die Generalversammlung jährlich ein. Mit der Einladung wird eine Tagesordnung bekannt gemacht, aus der Ablauf und Beschlüsse der Generalversammlung hervorgehen. Jedes Mitglied kann eigene Anträge zur Tagesordnung einbringen. Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage vor der Versammlung. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Versammlungsleitung liegt beim Aufsichtsratsvorsitzenden. 12 Gegenstand der Beschlussfassung Auf der Generalversammlung berichtet der Vorstand über den Ablauf des vergangenen Geschäftsjahres. Wenn die Mitglieder mit der Arbeit des Vorstandes zufrieden sind, wird durch die Abstimmung Entlastung erteilt Pausenhalle, 1. große Pause Konto-Nr
6 Seite 6 / 10 Der Aufsichtsrat hat das wirtschaftliche Ergebnis geprüft und berichtet über das Ergebnis der Prüfung und seine Arbeit. Auch ihm wird Entlastung erteilt, wenn die Mitglieder mit der Arbeit des Aufsichtsrates zufrieden sind. Über umfangreiche Veränderungen und größere Vorhaben berichtet der Vorstand. Stehen Wahlen an, weil Gremien ergänzt oder neu gewählt werden müssen, werden Vorschläge gemacht und darüber abgestimmt. Über Veränderungswünsche der muss beraten und abgestimmt werden. Über den Versammlungsverlauf wird ein Protokoll angefertigt. Es wird am Ende der Versammlung verlesen und nach Aussprache genehmigt. 13 Rechnungswesen und Prüfung Das Projekt BAUM, Schülergenossenschaft, verfügt über ein Rechnungswesen, mit dem alle geschäftlichen Vorgänge eines Geschäftsjahres nachgewiesen werden. Grundlage ist eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung auf EDV-Basis. Die Vorgänge werden transparent und nachvollziehbar dargestellt. Am Ende des Geschäftsjahres wird eine Inventur gemacht und das wirtschaftliche Ergebnis (Jahresergebnisrechnung, siehe 8) dokumentiert, vom Vorstand unterschrieben sowie dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Nach Prüfung durch den Aufsichtsrat wird die Jahresergebnisrechnung dem Genossenschaftsverband zur Prüfung vorgelegt. In einer Schlussbesprechung haben Vorstand und Aufsichtsrat in einer gemeinsamen Sitzung den Bericht des Prüfers über das voraussichtliche Ergebnis der Prüfung entgegenzunehmen. Das Prüfungsergebnis des Genossenschaftsverbandes wird in der Generalversammlung bekannt gegeben Pausenhalle, 1. große Pause Konto-Nr
7 Seite 7 / Finanzierung Das Projekt BAUM, Schülergenossenschaft, arbeitet mit Eigenkapital. Es übernimmt das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen sowie das gesamte Fremd- und Eigenkapital auf Basis einer Übergabebilanz als Nachfolgerin von dem seit 1992 bestehenden Wirtschaft-Live-Projekt Projekt BAUM Das Eigenkapital der Genossenschaft besteht aus Einzahlungen der Mitglieder auf deren Geschäftsanteile und aus erzielten Überschüssen, die nicht ausgeschüttet worden sind, also Rücklagen (siehe 15). Kontoüberziehungen werden umgehend ausgeglichen, Verbindlichkeiten werden innerhalb kurzer Fristen bezahlt. 15 Überschüsse und deren Verteilung Zweck der Genossenschaften und damit auch der Schülergenossenschaften ist die Förderung der Mitglieder. Es muss also zwingend kein Gewinn erzielt werden. Vom Grundsatz her arbeitet das Projekt BAUM, Schülergenossenschaft, nach dem Kostendeckungsprinzip. Gewinn ist nur dann notwendig, wenn geschäftliche Risiken eingegangen werden und zur Absicherung Rücklagen gebildet werden müssen. Sollten Überschüsse erzielt werden, dann entscheidet die Generalversammlung über deren Verwendung. In einer Schülergenossenschaft werden Überschüsse nicht nach der Höhe der eingezahlten Geschäftsguthaben verteilt. (Gegensatz: Dividende bei Aktien) Sollte trotz aller Vorsicht ein Fehlbetrag entstehen, dann muss die Mitgliederversammlung darüber beraten und über dessen Deckung beschließen Pausenhalle, 1. große Pause Konto-Nr
8 Seite 8 / Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr für das Projekt BAUM, Schülergenossenschaft, beginnt am 01. April und endet am 31. März des Folgejahres. 17 Auflösung der Schülergenossenschaft Wenn der Zweck der Schülergenossenschaft als erfüllt angesehen wird und kein Interesse mehr an einem Fortbestehen erkennbar ist, dann wird die Schülergenossenschaft aufgelöst (liquidiert). In der Regel wird eine Auflösungsbilanz erstellt, aus der hervorgeht, welche Vermögenswerte vorhanden sind. Die Generalversammlung beschließt über die Auflösung und die Verwendung des Vermögens. 18 Inkrafttreten Die wird in der vorliegenden Form von der Gründungsversammlung am in beschlossen., den Unterschrift aller Gründungsmitglieder Pausenhalle, 1. große Pause Konto-Nr
9 Seite 9 / Pausenhalle, 1. große Pause Konto-Nr
10 Seite 10 / Pausenhalle, 1. große Pause Konto-Nr
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