Hilfen zur Erziehung. 27 ff. SGB VIII
|
|
- Maya Stein
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hilfen zur Erziehung 27 ff. SGB VIII
2 Spezifische rechtliche und pädagogische Merkmale der Hilfen zur Erziehung (HzE) HzE wird - als Leistung der Jugendhilfe - von KlientInnen freiwillig in Anspruch genommen Im Kontext der HzE wird die rechtliche Freiwilligkeit der KlientInnen aus verschiedenen Gründen eingeschränkt Als freiwillige Leistungen werden sie jedoch nur wirksam, wenn es gelingt, die Nutznießer der Angebote als aktive Partner im Hilfegeschehen zu gewinnen (Seithe 2001: 35)
3 Ausgangslagen für Hilfe zur Erziehung unzureichende Sozialisationslage, Ausgangslage für die Gewährung von HzE Bestimmung des Kindeswohls im konkreten Fall erforderlich, um rechtliche und inhaltliche und fachliche Fragen der Fallbearbeitung klären zu können Kindeswohlgefährdung ist die verschärfte Variante der Nichtgewährleistung einer dem Wohle des Kindes Minderjährigen entsprechenden Erziehung
4 Hze sind Leistungen der Jugendhilfe besonderer Art rechtlich (Gewährungsvoraussetzung nach 27 SGB VIII, Mitwirkungsbedingung, individueller Rechtsanspruch) pädagogisch (sekundäre Prävention, Ziel und Zielkontrolle, Mitwirkungspflicht und -recht) 27, Abs. 1 SGB VIII Hilfe zur Erziehung (1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
5 Zielorientierung der HzE HzE sind immer auf ein konkretes Ziel gerichtet ( 36 SGB VIII, Hilfeplanung) Es soll ein Zustand erreicht werden, der das Wohl des Kindes zu sichern hilft solch eine direkte Zielsetzung findet sich nicht bei den anderen Leistungen des SGB VIII HzE stehen immer unter einem gewissen Erfolgszwang, Output wird an vorangegangen Zielsetzung gemessen
6 HzE als Sekundärprävention HzE können nicht, wie viele andere Angebote der Jugendhilfe, als präventive Hilfe angesehen werden HzE sind eine Reaktion der Jugendhilfe auf einen Zustand, der als unzureichend im Bezug auf das Kindeswohl eingeschätzt wurde ambulante Hilfen ggf. präventiv im Sinne der Verhinderung einer Fremdplatzierung oder Entzug des Sorgerechts (teilweise) ( 1666 BGB)
7 Eingeschränkte Freiwilligkeit bei der Inanspruchnahme von HzE (Seithe 2001: 36) Hilfe zur Erziehung als Leistung der Jugendhilfe erfolgt freiwillig Freiwilligkeit der AdressatInnen ist bei HzE jedoch faktisch und psychologisch gesehen eingeschränkt (vgl. Merchel 1994:51) Angebot der HzE besteht nicht grundsätzlich im Sinne offener Zugänglichkeit, sondern ist an die Erfüllung konkreter Bedingungen geknüpft Initiative für HzE: durch Jugendhilfe oder massiver äußerer Druck (Schule, Polizei, Familiengericht, ASD, Kita, Nachbarschaft, )
8 Grundsatz: HzE sind Angebote, keine Anordnungen Ausnahme: das Gericht kann HzE zur Vermeidung einer Fremdunterbringung anordnen, oder ordnet eine Fremdunterbringung und eine Entziehung des Sorgerechts (teilweise) an Entscheidend für den Charakter der HzE und den Hilfeprozess Sie werden erst wirksam, wenn AdressatInnen das Hilfeangebot annehmen, HZE sind Kooperationsleistung (Seithe 2001: 37)
9 Inhalt der HzE Alle grundlegenden Gesetzesaussagen zum Inhalt der HzE enthält der 27 SGB VIII 28 bis 35 a SGB VIII stellen einen Beispielkatalog auf, der zeigt, wie die HzE konkret gestaltet sein können 28 SGB VIII: Erziehungsberatung 29 SGB VIII: soziale Gruppenarbeit 30 SGB VIII: Erziehungsbeistandschaft 31 SGB VIII: sozialpädagogische Familienhilfe 32 SGB VIII: Erziehung in einer Tagesgruppe 33 SGB VIII. Unterbringung in einer Pflegefamilie 34 SGB VIII: Heimerziehung oder andere betreute Wohnform 35 SGB VIII: Intensive, sozialpädagogische Einzelbetreuung
Akademie für Sozialarbeit
Richard Günder Ambulante Erziehungshilfen Eine Orientierung für Ausbildung und soziale Berufe Akademie für Sozialarbeit Kapuzinergasse 1 SeK Lamb^ EINLEITUNG TEIL A 1. AMBULANTE ERZIEHUNGSHILFEN IM KONTEXT
MehrKinder- und Jugendhilfe. Angebote und Maßnahmen (Deutschland)
Kinder- und Jugendhilfe Angebote und Maßnahmen (Deutschland) Inhalt 1. Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Hilfen Definition Selbstverständnis und Zielsetzung Angebote
MehrJH Leistung im Zwangskontext: ein im System des Kinderschutzes angelegter Gestaltungsraum. 1666a, 1666 BGB 8a SGB VIII 1 ff KKG
Kontext: Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, hat das Jugendamt die Aufgabe, die Gefährdung durch Hilfen zur Erziehung abzuwehren. Wenn es nicht gelingt, die Eltern von einer freiwilligen Annahme solcher
MehrJunge Volljährige in den erzieherischen Hilfen Befunde des HzE Berichtes 2014
www.akjstat.tu-dortmund.de Junge Volljährige in den erzieherischen Hilfen Befunde des HzE Berichtes 2014 Fachtagung Hilfen für junge Volljährige und Übergangsbegleitung 01. Dezember 2014 in Münster Sandra
MehrWohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe. Anhörung des Deutschen Ethikrates Thomas Meysen
Wohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe Anhörung des Deutschen Ethikrates Thomas Meysen Berlin, 18. Mai 2017 Wohltat & Zwang im Kontext öff. Erziehung und Kindheit/Jugend advokatorische Ethik
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Bayerisches Landesjugendamt Ganztag, Hort und HPT Entwicklungen und Rahmenbedingungen der aktuellen Betreuungsformen III Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe Nürnberg, 11. November
MehrWir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG
Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.
MehrHandbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung
Mit Beschluss des Kreistages vom 16.07.2012 besteht Übereinstimmung zwischen dem Landkreis und der Stadt Buxtehude, dass die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe von der Stadt Buxtehude für ihr Gebiet
MehrStadt Neuss - Sozialmonitoring Stand Inobhutnahme als vorläufige Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Stadt Neuss 4.5.3 Interventionen Hilfe zur Erziehung und Hilfeplan Datenquelle: Stadt Neuss - Jugendamt Die Hilfen zur Erziehung sind im Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB
MehrAktuelle Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung Empirische Befunde aus der Kinder- und
Aktuelle Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung Empirische Befunde aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik Sandra Fendrich, Jens Pothmann Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 16. April 2013
MehrPräsentation: Eckdaten zu aktuellen Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung
Präsentation: Eckdaten zu aktuellen Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (Stand: 06.03.2017) Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik ist ein
MehrGesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen
- Jugendamt Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen 1 Gesetzliche Grundlagen Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes Pflege
MehrFit for Jugendhilfe. Rechtsgrundlagen
Fit for Jugendhilfe Basisinformationen für Quereinsteiger aus anderen Systemen und Rechtskreisen Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinderund Jugendhilfe Bürgerliches Gesetzbuch
MehrAdressat(inn)en mit Migrationshintergrund in der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel der Kindertagesbetreuung und den Hilfen zur Erziehung
Adressat(inn)en mit Migrationshintergrund in der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel der Kindertagesbetreuung und den Hilfen zur Erziehung Vortrag im Rahmen des Fachforums Vielfalt leben Vielfalt zeigen.
MehrDIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016
MehrJugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz
Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz Regensburger Fachtagung Frühe Hilfen Kooperativ Bindungen stärken und Kinder schützen 16. April 2015 Prof. Dr. Barbara Seidenstücker 1 Inhalte 1 2 3
MehrMeistens kommt es anders
Fassung vom 10.03.17 mit vorläufigen Ergebnissen Meistens kommt es anders Unplanmäßig beendete Heimerziehungen aus Sicht der Statistik Agathe Tabel Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Fachtagung
MehrJUGEND GESUNDHEIT SOZIALES. Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Kreisjugendamtes Rems-Murr
JUGEND GESUNDHEIT SOZIALES Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Kreisjugendamtes Rems-Murr Dienste des Kreisjugendamtes Dienste des Kreisjugendamtes Sozialer Dienst Beratungsstelle für Jugendliche
MehrI. Die Jugendgerichtshilfe zwischen Jugendhilfe und Justiz
Prof. Peter-Christian Kunkel Fachhochschule Kehl, Hochschule für öffentliche Verwaltung, Herausgeber eines Lehr- und Praxiskommentars zum SGB VIII I. Die Jugendgerichtshilfe zwischen Jugendhilfe und Justiz
MehrProf. Dr. Klaus Wolf Universität Siegen
Prof. Dr. Klaus Wolf Universität Siegen 1 2 1 eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen
MehrSituation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach
Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Ingrid Berndt, Hans-Joachim Specht, 21.07.2015 Kreisverwaltung Bad Kreuznach Aufgaben der sozialen Dienste Basisdienst
MehrReform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung?
Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? - Auswirkungen auf ambulante Erziehungshilfen - Workshop 6 Claudia Zampolin, Martin Apitzsch (Diakonisches Werk Hamburg) Tagung AGFW/HAW 24.11.2014 Reform
MehrHilfe zur Erziehung im Zwangskontext Gebote und Verbote nach 1666 Abs. 3 BGB
Workshop Hilfe zur Erziehung im Zwangskontext Gebote und Verbote nach 1666 Abs. 3 BGB Kontrollaufträge im Kontext Hilfen zur Erziehung Wie können Zwangskonstellationen entstehen? Eltern wollen und können
MehrVORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013
19.07.2012 VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 Das Leben ist komplex! PD Dr. med. Andrea Ludolph Dr. Dipl.-Psych. Nina Spröber Übersicht Vorstellung eines komplexen Behandlungsverlaufs Zusammenarbeit mit
MehrLokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz. Einführung
Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz Einführung Der Fall Kevin - K. geboren am 23.01.2004 - KM war drogenabhängig und substituiert, HIV-positiv, Hepatitis C, insgesamt 7 Jahre Haft,
Mehrzu den im oben genannten Antrag enthaltenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner Freie Universität Berlin Arbeitsbereich Sozialpädagogik Schleswig- Holsteinischer Landtag Sozialausschuss Postfach 7121 241717 Kiel Arnimallee 12 14195 Berlin E-Mail
MehrLANDKREIS REUTLINGEN. Jahresbericht 2012 Zahlen, Daten, Fakten. Jugendhilfeplanung. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
LANDRATSAMT REUTLINGEN LANDKREIS REUTLINGEN Jugendhilfeplanung Jahresbericht 2012 Zahlen, Daten, Fakten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe - Transferleistungen - Förderung durch Zuschüsse Stand:19.07.2013
MehrIntensivpädagogische Auslandsprojekte. Urlaub, Arbeitslager oder zeitgemäße Pädagogik?
Intensivpädagogische Auslandsprojekte Urlaub, Arbeitslager oder zeitgemäße Pädagogik? Was erwartet Sie? Hintergrund Verortung im Hilfesystem Zielgruppe Länder und Zahlen Begründungen für das Ausland Einblicke
MehrLANDKREIS REUTLINGEN. Jahresbericht 2011 Zahlen, Daten, Fakten. Jugendhilfeplanung. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
LANDRATSAMT REUTLINGEN LANDKREIS REUTLINGEN Jugendhilfeplanung Jahresbericht 2011 Zahlen, Daten, Fakten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe - Transferleistungen - Förderung durch Zuschüsse 2 Inhaltsverzeichnis
MehrSteuerungsverantwortung des Jugendamtes - 36a SGB VIII und eventuelle Auswirkungen auf das Jugendstrafverfahren *
Prof. Peter-Christian Kunkel Fachhochschule Kehl Hochschule für öffentliche Verwaltung Steuerungsverantwortung des Jugendamtes - 36a SGB VIII und eventuelle Auswirkungen auf das Jugendstrafverfahren *
MehrProf.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung
Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Jahrestagung der Träger und Leiter/-innen von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und sonstigen betreuten Wohnformen am 15. und
MehrIGfH-Bundestagung Jeder Jeck ist anders! Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien , Köln
IGfH-Bundestagung Jeder Jeck ist anders! Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien 2016 14.-16.04.2016, Köln Workshop 14 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige: Rechtsanspruch und Wirklichkeit
MehrTeil 1: Institut für soziale Arbeit. Projektgruppe I - Kindeswohl(-gefährdung) - Was heißt das? Workshop 2 Mittwoch,
IS A Teil 1: Institut für soziale Arbeit Praxisforschung Beratung Qualitätsentwicklung Wissenstransfer Projektgruppe I - Kindeswohl(-gefährdung) - Was heißt das? Workshop 2 Mittwoch, 05.06.13 Kindeswohl:
MehrAbb. 2: Entwicklung der Hilfen zur Erziehung nach Leistungssegmenten *
Klaus Menne Erziehungsberatung im Kontext von Dienstleistung und Wächteramt Kommentar zum Impulsreferat für das Forum Zwischen Dienstleistungsorientierung und staatlichem Wächteramt im Rahmen der Fachtagung
MehrErziehungsberatung im Kontext der Hilfen zur Erziehung Ein Vergleich der Inanspruchnahme im Bundesdurchschnitt und in Hamburg
Erziehungsberatung im Kontext der zur Erziehung Ein Vergleich der Inanspruchnahme im esdurchschnitt und in Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII gehört zum Kanon der zur Erziehung nach 27ff. SGB VIII. Sie
MehrMike Seckinge. nforderungen an die agesgruppe heute ein lick aus der Forschung
Mike Seckinge nforderungen an die agesgruppe heute ein lick aus der Forschung Entwicklungen der letzten Jahre Steigende Inanspruchnahme Aus Gadow/Peucker/Pluto/van Santen/Seckinger (2013): Wie geht`s der
MehrErziehungsberatungsstelle für Eltern und Jugend. Was macht eigentlich die Erziehungsberatungsstelle
Was macht eigentlich die Erziehungsberatungsstelle? Überblick: - Rechtliche Grundlagen der Erziehungsberatung - Personalausstattung und Qualifikation - Tätigkeitsfelder - Aufbau und Ablauf einer Beratung
MehrDer Prozess vom Bedarf bis zur Hilfegestaltung in den Hilfen zur Erziehung
Jugendamt Der Prozess vom Bedarf bis zur Hilfegestaltung in den Hilfen zur Erziehung Dialogforum Bund trifft kommunale Praxis Zweites Expertengespräch am 26./27.10.2017 in Berlin Wolfgang Trede Gliederung
MehrVerfahrensfragen der freiheitsentziehende. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen
Verfahrensfragen der freiheitsentziehende Ziele - Voraussetzungen - Anforderungen - Verfahren 1 Einziger (!) jugendhilferechtlicher Anknüpfungspunkt für f r FM ist 42 Abs. 5 SGB VIII Inobhutnahme Freiheitsentziehende
MehrUmgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der. Stadt Marl
Umgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der Vorstellung des ASD Stadt Marl Definition von häuslicher Gewalt Präventions- und Handlungskonzept gegen Gewalt in Marl Verfahrensschritte bei
MehrDas Pflegekind und seine Entwicklung im Blick behalten Rollen und Aufgaben in der Kooperation von ASD, PKD und Vormund
Das Pflegekind und seine Entwicklung im Blick behalten Rollen und Aufgaben in der Kooperation von ASD, PKD und Vormund Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie Dr. Thomas Meysen
MehrWie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum
Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum 01.06.2015 Ablauf Organisation und Aufgaben eines Jugendamtes - Organisation und Aufgaben des Sozialen Dienstes - Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdung
MehrFachliche Standards der Sozialpädagogischen Familienhilfe
Fachliche Standards der Sozialpädagogischen Familienhilfe Projektgruppe des DW/EKD von Juli 2010- März 2011 Projektleitung Karl Späth Fachtagung DW Hamburg Projektgruppe Diakonisches Werk Rheinland- Westfalen-Lippe
MehrKindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)
Kindeswohlgefährdung hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Inhalt 1. Bedeutung der Regelung 2. Risikoeinschätzung und Hilfeangebot 3. Einrichtungsträger
MehrHochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Fakultät Wirtschaft und Soziales - Department Soziale Arbeit
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Fakultät Wirtschaft und Soziales - Department Soziale Arbeit BACHELORARBEIT - Zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Arts - Eine Bilanzierung
MehrRegeln des fachlichen Könnens für die Arbeit der Familienberatungsstellen in NRW
Regeln des fachlichen Könnens für die Arbeit der Familienberatungsstellen in NRW Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen (Runderlass des MFKJKS vom 17.02.2014-5MB!.
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Artikel-Nr. 3839 15001 K V 5 - j/15 Fachauskünfte: (0711) 641-25 40 Öffentliche Sozialleistungen 08.11.2016 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teile I.5 bis I.8 in Baden-Württemberg 2015 sowie in den
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Artikel-Nr. 3839 16001 K V 5 - j/16 Fachauskünfte: (0711) 641-25 41 Öffentliche Sozialleistungen 15.08.2017 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teile I.5 bis I.8 in Baden-Württemberg 2016 sowie in den
MehrFachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
MehrSpätstarter ohne Stütze? 18+ Umsetzung des Hilfeanspruchs nach 41 SGB VIII in der Jugendhilfe
Spätstarter ohne Stütze? 18+ Umsetzung des Hilfeanspruchs nach 41 SGB VIII in der Jugendhilfe Prof. Dr. Dirk Nüsken 18.11.2013 1 Gliederung 1. Grundlegende Aspekte und Basisdaten 2. Erziehungshilfe und
MehrPraxis und Methoden der Heimerziehung. Entwicklungen, Veränderungen und Perspektiven der stationären Erziehungshilfe
Richard Günder Praxis und Methoden der Heimerziehung Entwicklungen, Veränderungen und Perspektiven der stationären Erziehungshilfe Lambertus Inhalt EINLEITUNG 11 KAPITEL I ENTWICKLUNGEN UND VERÄNDERUNGEN
MehrKinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Gefährdungsabwehr
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Gefährdungsabwehr Vortrag zum Fachtag Schnittstellen und Abgrenzungen Früher Hilfen am 07.12.2012 in Köln Grundlegendes
MehrHilfen zur Erziehung HzE Heimerziehung / Erziehung in Wohn- und Tagesgruppen
Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik www.fsp2.hamburg.de PIZ Praxisszentrum Hilfen zur Erziehung HzE Heimerziehung / Erziehung in Wohn- und Tagesgruppen 1. Vorstellung des Arbeitsfelds 2. Der Auftrag
MehrRechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung
!"#$% & '% ( ) Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung )+) SGB IX - 2, Abs.1 Satz 1 SGB XII - 53 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit
MehrJens Pothmann / Agathe Tabel / Sandra Fendrich Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit Migrationshintergrund am Beispiel der Hilfen zur Erziehung und der Inobhutnahmen Jens Pothmann / Agathe Tabel / Sandra Fendrich
MehrDas Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922)
Das Jugendamt besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922) ist eine Behörde der Kommunalverwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise erfüllt seine Aufgaben als öffentlicher
MehrKreisjugendamt Mayen-Koblenz
Kreisjugendamt Mayen-Koblenz Soziale Dienste Jugendgerichtshilfe / Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung ASD Umsetzung einzelfallorientierter Hilfen Allgemeiner Sozialdienst
MehrInhaltsverzeichnis. Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt
Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt A. Rechtsfähigkeit.............................................. 1 1 I. Grundsätze............................................. 1 1
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien
Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,
MehrErzieherische Hilfen und Eingliederungshilfe für junge Menschen in Nordrhein-Westfalen
Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik 04/14 Erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfe für junge Menschen in Nordrhein-Westfalen Ein junger Mensch hat das Recht auf Förderung
MehrHerzlich Willkommen in Bielefeld
Herzlich Willkommen in Bielefeld Informationsveranstaltung zu rechtlichen Grundlagen und zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule Gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
MehrKindesmisshandlung,Vernachlässigung, Drangsalierung: Der Handlungsrahmen der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung
Geisteswissenschaft Sandra Meyer Kindesmisshandlung,Vernachlässigung, Drangsalierung: Der Handlungsrahmen der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung Bachelorarbeit Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung...1
MehrJugendhilfestation Waren. Diakonieverein Malchin e. V.
Jugendhilfestation Waren Diakonieverein Malchin e. V. Ambulante Hilfen zur Erziehung Bei familiären Spannungen oder Erziehungsproblemen, bei Überforderung in Schule oder Berufsausbildung und in anderen
MehrArt. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Art. 2 GG (1) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...
Mehr- Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - Diana Eschelbach. Jugendberufshilfe
Das Jugendamt als Schnittstellenmanager?! - Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - DIJuF-ZweiJahrestagung am 9. und 10. Dezember 2014 in Bonn Rechtliche Grundlagen
MehrBundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Bundestagung 2017 15. bis 17. November 2017 in Berlin und ohne Wohnung ist alles nichts! Forum B III Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach 67 ff. SGB XII für Familien? Vortrag:
MehrLebenslagen junger Menschen und Inanspruchnahme der erzieherischen Hilfen
www.akjstat.tu-dortmund.de Lebenslagen junger Menschen und Inanspruchnahme der erzieherischen Hilfen Vortrag im Rahmen der Fachtagung Ausgewählte Aspekte des 14. Kinder- und Jugendberichts 15. Oktober
MehrUnterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport
Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels
MehrSTATISTISCHER BERICHT K I 3 - j / 15
STATISTISCHER BERICHT K I 3 - j / 15 Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen, Hilfe für junge Erwachsene, sonstige Leistungen der Jugendhilfe im Land Bremen 2015 Zeichenerklärung
MehrNiedersächsisches Finanzministerium Referat VD 4
Niedersächsisches Finanzministerium Referat VD 4 Tarifrunde 2017; hier: Hinweise zu den neuen Entgeltgruppenzulagen im Sozial- und Erziehungsdienst in der für Niedersachsen geltenden Fassung vom Juli 2017
MehrZu arm für Erziehung? Einblicke in die Lebenslagen von Familien in den Hilfen zur Erziehung
Zu arm für Erziehung? Einblicke in die Lebenslagen von Familien in den Hilfen zur Erziehung Forum 6 Input im Rahmen der Fachtagung Hilfen zur Erziehung Karussellfahrt zwischen Kindeswohlgefährdung, Kompetenzentwicklung
MehrJugendhilfe Teil I - Statistik der erzieherischen Hilfe
JH10A2012 Jugendhilfe Teil I Statistik der erzieherischen Hilfe Statistikidentifikator: EVASNummer: Berichtszeit: ab 2014 Satzformat: fest Satzlänge: 209 Datensatz / Name: laut Ersteller: Materialbezeichnung(en):
MehrGrundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit
Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit Mit 62 Übersichten, 3 Tabellen, 14 Fallbeispielen und Musterlösungen 3., überarbeitete Auflage Ernst Reinhardt Verlag
MehrBeantwortung der Großen Anfrage DS/2070/VI der Fraktion der SPD- Hilfen zur Erziehung
Beantwortung der Großen Anfrage DS/2070/VI der Fraktion der SPD- Hilfen zur Erziehung Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Fallzahlen bei Hilfe zur Erziehung seit
MehrStatistische Berichte
Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im November 2010 ISSN 1610-417X K I 8 - j / 09 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben
MehrEinschätzungen zu den gesetzlichen Eckpunkten einer Reform des SGB VIII Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII am 14.
Einschätzungen zu den gesetzlichen Eckpunkten einer Reform des SGB VIII Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII am 14. Juni 2016 Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg Die Vorstellungen
MehrHerzlich Willkommen zum Fachtag. Kinder schützen? Aber klar!
Herzlich Willkommen zum Fachtag des Netzwerks Kindeswohl und Kindergesundheit, Jugendamt Germersheim Kinder schützen? Aber klar! Bürgerhaus Leimersheim, 28. Juni 2017 Inhalte Definition und Formen von
MehrDas Persönliche Budget in der Jugendhilfe
Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Veränderte Leistungserwartungen an den ASD? Gesetzliche Grundlagen 01.07.2001: Einführung des SGB IX Nach 6 SGB IX gelten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
MehrWie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG?
WORKSHOP 4 Wie funktioniert 8a SGB VIII / 4 KKG? 8a SGB VIII 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (4) 1 In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem
MehrInformationsmaterial zum Kinderschutz
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Jugend und Gesundheit Jugendamt Juli 2016 Informationsmaterial zum Kinderschutz Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Meldungen nachzugehen,
MehrVereinbarkeit von Kontrolle und Datenschutz in der Erziehungsberatung
Vereinbarkeit von Kontrolle und Datenschutz in der Erziehungsberatung Falkenberg, 1. März 2010 Kooperation Fachliche Unabhängigkeit Kontrolle durch den Träger Kontrolle durch den örtlichen Träger der öffentlichen
Mehr(Zeitweilige) Unterbringung kleiner Kinder ein Blick in den Zahlenspiegel
(Zeitweilige) Unterbringung kleiner Kinder ein Blick in den Zahlenspiegel Sandra Fendrich (sfendrich@fk12.tu-dortmund.de) 07. November 2011 Dortmunder Arbeitsstelle Familienersetzende Hilfen zur Erziehung
MehrDie Rückkehr einer autoritären Jugendhilfe? Kontrolle und Strafe unter dem Deckmantel von Schutz und Fürsorge
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Die Rückkehr einer autoritären Jugendhilfe? Kontrolle und Strafe unter dem Deckmantel von Schutz und Fürsorge Dresden am 29.05.2013 KomDAT Jugendhilfe
MehrVerantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit
Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und Kindeswohl im Familienrecht
MehrKinder- und Jugendhilfe im Wandel
Liane Pluto, Nicola Gragert, Eric van Santen, Mike Seckinger Kinder- und Jugendhilfe im Wandel Eine empirische Strukturanalyse ULB Darmstadt 16884200 Verlag Deutsches Jugenäinstitut, MüücherT2007 Inhalt
MehrOrientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1
Orientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1 I. Träger plant ein neues Projekt; mit 100 % Eigenmittel Ohne Stiftungsgelder oder anderweitige Zuschussgeber, die eine Einbeziehung,
MehrJugendhilfe Teil I - Statistik der erzieherischen Hilfe
JH10A2017 Jugendhilfe Teil I Statistik der erzieherischen Hilfe Statistikidentifikator: EVASNummer: Berichtszeit: ab 2017 Satzformat: fest Satzlänge: 230 Datensatz / Name: laut Ersteller: Materialbezeichnung(en):
MehrVereinbarung. zwischen
Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Kinderschutzes analog den 8a und 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen dem Kreisjugendamt Düren (im Folgendem
MehrPraxisfelder sozialer Arbeit im SKFM e.v. Stationäre und ambulante Erziehungshilfe
Praxisfelder sozialer Arbeit im SKFM e.v. Stationäre und ambulante Erziehungshilfe Fachbereich Erzieherische Hilfen Mutter und Kind Verselbständigungs-WG m o b i l e Wohnen wendepunkt Ambulante erzieherische
MehrHerzlich Willkommen zum Fachtag. des Netzwerks Kindeswohl und Kindergesundheit, Jugendamt Germersheim. Kinder schützen? Aber klar!
Herzlich Willkommen zum Fachtag des Netzwerks Kindeswohl und Kindergesundheit, Jugendamt Germersheim Kinder schützen? Aber klar! Bürgerhaus Ottersheim, 29. Juni 2016 Inhalte Definition und Formen von
MehrMonitor Hilfen zur Erziehung Konzeption und ausgewählte Ergebnisse
Monitor Hilfen zur Erziehung Konzeption und ausgewählte Ergebnisse Sandra Fendrich/Agathe Tabel 09. März 2013 Forschungskolloquium der IGfH und des ISS Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
MehrSystemisches Handeln und politisches Verständnis aus Sicht der Sozialpädagogischen Familienhilfe
Systemisches Handeln und politisches Verständnis aus Sicht der Sozialpädagogischen Familienhilfe Christina Hanf, Diplom Pädagogin, systemische Beraterin Tim Käsgen, Diplom Pädagoge, systemsicher Berater
MehrSTATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13
STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen im Land Bremen 2013 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert
MehrSTATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14
STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen im Land Bremen 2014 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert
MehrZwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe - Zentrale Aussagen der AGJ-Expertise
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe - Zentrale Aussagen der AGJ-Expertise Vortrag beim Fachgespräch der Diakonie am 26. Februar 2009 in Berlin Reinhold
MehrSozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Art des Angebotes / der Hilfe / Tätigkeit / Leistung Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 24.06.2014 und dem Jugendhilfeausschuss am 08.07.2014 in Kraft
MehrKreisjugendamt Konstanz
Prävention und Sozialraumorientierung Die vielfältigen Aufgaben des Jugendamtes Info-Veranstaltung zur neuen ESU am 8. und 9. 10.2008 im LRA KN Sabine Senne 1 Wichtigste gesetzliche Grundlage für das Handeln
MehrKapitel 1 Entwicklungen und Veränderungen der Heimerziehung
Einleitung... Kapitel 1 Entwicklungen und Veränderungen der Heimerziehung Das Negativimage der Heimerziehung... Die Entwicklung der Heimerziehung in ihrem historischen Kontext... Reformen und ihre Auswirkungen...
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte Kinder- und Jugendhilfe K V - j Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge, Hilfe für junge Volljährige, sonstige Leistungen der Jugendhilfe sowie Ausgaben
MehrFallverstehen Sozialpädagogische Diagnose im Hilfeprozess
Fallverstehen Sozialpädagogische Diagnose im Hilfeprozess Fachliche Position aus Sicht des Landesjugendamtes Thüringen Fachtag der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V. 27. November 2012
Mehr