1. Rechtsgrundlagen und Grundsatz der Einkommensermittlung 2. Einkommensermittlung
|
|
- Maja Schmidt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Gliederung 1. Rechtsgrundlagen und Grundsatz der Einkommensermittlung 2. Einkommensermittlung a) Betriebseinnahmen b) Betriebsausgaben c) Beispiele für Betriebsausgaben 3. Tagesmütter ( 23 SGB Vlll) 4. Förderung mit GZ oder 16c SGB ll 5. Verfahren 6. Konkrete Einkommensermittlung nach 11 SGB II 7. KV/PV und RV bei Selbständigen 8. Anlagen Anlage 1: Erläuterung zur Umsatzsteuer Anlage 2: Weitere steuerrechtliche Erläuterungen
2 2 1. Rechtsgrundlagen und Grundsatz der Einkommensermittlung Rechtsgrundlagen und Arbeitsmittel: 11 11b SGB II 3, 5, 6, Alg II-V Fachliche Hinweise zu 11 11b SGB II Arbeitshilfe zur Feststellung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Intranet: Geldleistungen à SGB II à Arbeitshilfen) Grundsatz: Betriebseinnahmen (= 3 Abs. 1 Alg II-V)./. Betriebsausgaben (= 3 Abs. 2 Alg II-V) = SGBII-Einkommen (= 11 Abs. 1 SGB II)
3 3 2.a) Betriebseinnahmen (1/2) " alle betrieblich veranlasste, tatsächliche Zuflüsse in Geld oder Geldeswert im Bewilligungszeitraum " ggf. angemessene Erhöhung der Einnahmen, wenn nachgewiesene Einnahmen unplausibel erscheinen (Missverhältnis Arbeitsaufwand/Einnahmen) " private Nutzung (Telefon, Kfz, Eigenverbrauch, z.b. von Waren, Büromaterial) " vereinnahmte MwSt (in der Rechnung enthalten) (siehe Folie 32) " Umsatzsteuererstattung (siehe Folie 32)
4 4 2.a) Betriebseinnahmen (2/2) beachte: " Privatentnahmen mindern nicht die Betriebseinnahmen; Privateinlagen erhöhen sie nicht " offene Forderungen sind zeitnah geltend zu machen " zeitnahe Rechnungsstellung
5 2.b) Betriebsausgaben " tatsächlich geleistete notwendige Ausgaben ohne Rücksicht auf steuerliche Vorschriften (mit Ausnahme der Absetzbeträge nach 11b SGB II; diese werden später bei der Bereinigung des Einkommens abgesetzt) " durch die selbständige betriebliche Tätigkeit veranlasst " das bedeutet: sie werden i.d.r. von den steuerrechtlich abzugsfähigen Betriebsausgaben abweichen " keine Absetzung, wenn Ausgaben vermeidbar, offensichtlich nicht den Lebensumständen entsprechen oder in einem auffälligen Missverhältnis zum Ertrag stehen " Hinwirkung auf Ausgabensenkung (z.b. Reduzierung der Tilgungsraten) Einkommensermittlung bei Selbständigen Stand: 02/2012 5
6 2.c) Beispiele für Betriebsausgaben (1/8) Raumkosten/Arbeitszimmer: grds. notwendig in Privatwohnung: anteilige Miete + Nebenkosten; jedoch dann keine Berücksichtigung bei KdU Bewirtung und Geschenke : i.d.r. nicht notwendig Abo der Tageszeitung: i.d.r. nicht notwendig Umsatzsteuervorauszahlung: ist Betriebsausgabe (siehe Folie 32) Vorsteuer: ist Betriebsausgabe (siehe Folie 32) Einkommensermittlung bei Selbständigen Stand: 02/2012 6
7 7 2.c) Beispiele für Betriebsausgaben (2/8) Anschaffungen/Investitionen: " Aufwendungen für den Erwerb des Wirtschaftsgutes werden in voller Höhe berücksichtigt, sofern notwendig " Notwendigkeit kann anerkannt werden bei tatsächlichen Aufwendungen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass sie für den Fortbestand des Betriebes unbedingt benötigt werden und die Wahrscheinlichkeit der Beendigung der Hilfebedürftigkeit erhöht wird: erforderliche Neuinvestitionen Tilgung von Altinvestitionen Finanzierungs- und Tilgungsmodalitäten prüfen " Abschreibungen werden nicht berücksichtigt " Prüfen: wo kommt Geld für die Anschaffung her (Vermögen, Darlehen)?
8 8 2.c) Beispiele für Betriebsausgaben (3/8) Exkurs Steuerrecht Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Kosten unter 150,- netto nur im Jahr der Anschaffung steuerrechtlich zu berücksichtigen Beispiele: Büromöbel, Elektrogeräte (aber nicht Computerbestandteile, z.b. Monitor, Drucker = Abschreibung)
9 9 2.c) Beispiele für Betriebsausgaben (4/8) Abschreibungen: AfA = Absetzung für Abnutzung: Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes " Beispiel: Computer für Graphiker Erwerb PC im März 2011; Kaufpreis 1200,- netto; Abschreibung 3 Jahre, somit jährlich 400,- : für 2011: 10/12 von 400,- für 2012 bis 2010: jährlich 400,- für 2013: 2/12 von 400,- beachte: im SGB II bei Notwendigkeit Berücksichtigung als Betriebsausgabe in Höhe von 1200,- im Bewilligungszeitraum
10 10 2.c) Beispiele für Betriebsausgaben (5/8) Kraftfahrzeugkosten: je nach betrieblicher/privater Nutzung " Kfz als Privat-Kfz (unter 50% betrieblich genutzt): tatsächliche Ausgaben sind keine Betriebsausgaben Fahrtenbuch führen: Betriebsausgaben = betrieblich gefahrene km x km-pauschale i.h.v. 0,10 auf Nachweis können höhere Benzinkosten abgesetzt werden " Kfz als Betriebs-Kfz (mind. 50% betrieblich genutzt): alle tatsächlichen, notwendigen Ausgaben als Betriebsausgabe absetzbar (z.b. Benzin, Steuer, Versicherung, Reparaturen, Leasingrate) aber: keine Abschreibung beachte: Private Nutzung ist Betriebseinnahme = geldwerter Vorteil: Führen eines Fahrtenbuches: Betriebseinnahme = privat gefahrene km x km-pauschale i.h.v. 0,10 durch explizite Regelung der km-pauschale in der Alg II-V ist sog. 1%-Regelung (pauschal 1% vom Brutto-Listenpreis pro Monat) nicht (mehr) zulässig
11 2.c) Beispiele für Betriebsausgaben (6/8) beachte: Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte sind keine Betriebsausgaben bei der Abgrenzung privates oder betriebliches Kfz sind sie dem Privatbereich zuzuordnen sie werden mit einer Entfernungspauschale von 0,20 berücksichtigt im Rahmen der Absetzbeträge nach 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II (vgl. 6 Abs. 1 Nr. 3b Alg II-V) bei Privat-Kfz sind die Kosten für die Haftpflichtversicherung über 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II absetzbar Einkommensermittlung bei Selbständigen Stand: 02/
12 12 2.c) Beispiele für Betriebsausgaben (7/8) Telefon/Internet/Fax: evtl. notwendig bei eigenen Anschluss in Geschäftsräumen = Betriebsausgabe bei Home-Office bzw. Nutzung auch als Privatanschluss (z.b. Handy): pauschal 50%; wenn höhere Kosten geltend gemacht werden, Vorlage Einzelverbindungsnachweis Wareneinkauf mit Eigenverbrauch: Eigenverbrauch ist Betriebseinnahme entweder: Einzelaufzeichnung der Warenentnahmen zum Eigenverbrauch oder: Pauschalen (Richtsätze Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben): Beispiel Gastwirtschaft mit kalten/warmen Speisen: Pauschbetrag pro Person/Jahr = 3105,- netto (258,75 monatlich) im Jahr 2011
13 2.c) Beispiele für Betriebsausgaben (8/8) Exkurs: Privatentnahme " Grundsatz: Privatentnahmen mindern nicht die Betriebseinnahmen; Privatentnahme und SGB II-Gewinn grds. nicht addieren " beachte aber: falls SGB II-Gewinn < Privatentnahme: Sachverhaltsaufklärung notwendig (mögl. Erklärung: Rücklagen, mangelhafte Gewinnermittlung, Zuwendung Dritter, Kredit, Kontoüberziehung, Schwarzgeld) " zum Verständnis: SGB II-Gewinn = Einkommensermittlung, Entnahmen (abzgl. Einlagen) = Einkommensverwendung, " vgl. Arbeitnehmer: Gehalt (= Ermittlung) à Konto à Abgänge (= Verwendung), z.b. Miete, Abhebung Einkommensermittlung bei Selbständigen Stand: 02/
14 3.) Tagesmütter ( 23 SGB Vlll) " Ab sind Einnahmen nach 23 SGB Vlll als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zu berücksichtigen. " Als Betriebsausgaben zählen gem. 3 Abs. 2 Alg ll-v nur tatsächlich anfallende Kosten im BWZ (vgl. FH zu 11 11b SGB ll, Rz a) " Steuerrechtliche Vorschriften sind nicht zu berücksichtigen " Dies gilt insbesondere für die steuerrechtliche Betriebsausgabenpauschale (siehe BMF-Schreiben vom 17. Dezember IVC3 - S2342/07/0001, BStBl I 2008,17) " Somit muss die Tagespflegeperson die tatsächlichen Kosten, wie bei selbständigen Tätigkeiten üblich, mittels Anlage EKS bescheinigen. Einkommensermittlung bei Selbständigen Stand: 02/
15 3.) Tagesmütter ( 23 SGB Vlll) " Als notwendige Betriebsausgaben können u.a. anerkannt werden: Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung im Rahmen der Kindertagespflegestelle Haushaltsenergie Hygieneverbrauchsartikel Einrichtungsgegenstände und Spielzeug Verpflegung Verwaltung und Fortbildung Versicherungen " Weitere Hinweise zu diesen Posten können der Anlage 5 der Fachlichen Hinweise zu 11 11b SGB ll entnommen werden Einkommensermittlung bei Selbständigen Stand: 02/
16 4. Förderung mit GZ oder 16c SGB ll Förderung eines Selbständigen mit Gründungszuschuss (GZ) grundsätzlich als sonstiges Einkommen anzurechnen (vgl. BSG-Urteil vom ) nicht als Betriebseinnahme zu berücksichtigen kein Verlustausgleich möglich (vgl. 5 Alg II-V) absetzbar ist der Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung nach 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II (Mindestbeitrag: 78,40 ) beachte: Einstiegsgeld (ESG) wird weder als Einkommen noch als Betriebseinnahme angerechnet Einkommensermittlung bei Selbständigen Stand: 02/
17 17 4. Förderung mit GZ oder 16c SGB ll Förderung eines Selbständigen mit 16c SGB ll Zuschüsse sowie Darlehen nach 16c SGB ll zählen nicht als Einkommen (auch nicht als Betriebseinnahme) Die mit dem Darlehen getätigten allgem. Betriebsausgaben oder Investitionen sind in Höhe des Darlehens nicht als Betriebsausgabe anzuerkennen (vgl. 3 Abs. 3 S. 4 Alg ll-v) Die Tilgung eines Darlehens nach 16c SGB ll kann i.d.r. nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden, da dieses während der Hilfebedürftigkeit vorrangig zu stunden ist. Besonderheit bei betrieblichen Darlehen " Zins- und Tilgungsbeträge sind in voller Höhe als Betriebsausgabe anzuerkennen " Ausnahme: Die getätigte Anschaffung war wegen fehlender Notwendigkeit nicht anzuerkennen (vgl. FH zu 11 11b SGB ll, Rz a)
18 5. Verfahren (1/6) " Grundsätzlich vorläufige Entscheidung gemäß 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II i. V. m. 328 SGB III: auf der Grundlage der vom Antragsteller abgegebenen Prognose der voraussichtlichen Betriebseinnahmen und der zu erwartenden notwendigen Ausgaben mittels Vordruck EKS Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum " Angaben sind vom Antragsteller zu plausibilisieren z.b. anhand Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus dem Vorjahr betriebswirtschaftliche Auswertung aus dem aktuellen Kalenderjahr (BWA) Nachweis der tatsächlichen Einnahmen/Ausgaben der letzten Monate ggf. Berechnung des Einkommens für den vorangegangenen BWZ als Anhaltspunkt Einkommensermittlung bei Selbständigen Stand: 02/
19 19 5. Verfahren (2/6) " Weicht die Prognose vom Vorjahr bzw. den letzten Monaten ab? Wenn ja, weshalb und ist die Begründung plausibel? Wenn nein, ggf. Ausgaben nicht absetzen oder Einnahmen angemessen erhöhen Einkommen schätzen " Einkommensschwankungen ist Rechnung zu tragen z.b. bei Neugründung in der Startphase kürzerer Bewilligungszeitraum " Im vorläufigen Bewilligungsbescheid wird mittels Textbaustein A2LL darauf hingewiesen, dass 1. Einnahmen/Ausgaben vorläufig festgesetzt wurden, 2. wesentliche Änderungen mitzuteilen sind, insbesondere ungeplante Betriebsausgaben,
20 5. Verfahren (3/6) 3. eine abschließende Entscheidung erst beim Feststehen der tatsächlichen Einnahmen/Ausgaben im BWZ möglich ist und diese mittels EKS nachzuweisen sind, 4. das Einkommen für die abschließende Entscheidung geschätzt werden kann, sofern die Nachweise nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des BWZ vorgelegt werden " Vor Schätzung des Einkommens bei einer abschließenden Entscheidung sollte Anhörung erfolgen " Bei Schätzung wird grundsätzlich ein höheres als bislang zu Grunde gelegtes Einkommen berücksichtigt " Vorläufige Entscheidung verliert mit abschließender Entscheidung ihre Wirksamkeit Einkommensermittlung bei Selbständigen Stand: 02/
21 5. Verfahren (4/6) Nachträgliche Vorlage von Einkommensnachweisen: " Werden erst nach Bestandskraft des abschließenden Bescheides die tatsächlichen Gewinn/Verlust-Nachweise erbracht, findet keine Neuberechnung statt " Der Träger ist zu Schätzung berechtigt ( 3 Abs. 6 Alg ll-v) " Die 44, 45, 48 SGB X finden keine Anwendung " 328 SGB lll beinhaltet eigene Erstattungsvorschrift " vgl. FH zu 11 SGB ll, Rz Einkommensermittlung bei Selbständigen Stand: 02/
22 5. Verfahren (5/6) Sonderfall: Jährliche Betrachtungsweise (aufgrund Eigenart der selbständigen Tätigkeit) " Rechtsgrundlage: 3 Abs. 5 Alg II-V: ergänzende Berücksichtigung des (über der Bedarfsgrenze liegenden) Einkommens der letzten 6 Monate " Ziel: keine Steuerung des Einkommens, um zeitweise Hilfebedürftigkeit zu konstruieren " Beispiele: Saisonbeschäftigung, Künstler u.a. trotz ausreichendem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit für die Zeit bis zur nächsten Saison bzw. zum nächsten Auftrag / Engagement Einkommensermittlung bei Selbständigen Stand: 02/
23 5. Verfahren (6/6) " Voraussetzung: vorausgegangene Belehrung über Berücksichtigung des in den letzten 6 Monaten erzielten Einkommens vor wiederholter Antragstellung (sofern nicht bereits berücksichtigt) " somit keine Anwendung bei Erstantrag (dort aber 34 SGB II prüfen) " ausführliche fachliche Hinweise : Rz Einkommensermittlung bei Selbständigen Stand: 02/
24 24 6. Konkrete Einkommensermittlung nach 11 SGB II (1/2) Vergleiche Arbeitshilfe, Punkt V.: 11 Abs. 1 Einkommen./. 11b Abs. 1 Nr. 1 Einkommens-, Kirchensteuer, Soli.- zuschlag (z.b. Voraus- /Nachzahlung)./. 11b Abs. 1 Nr. 2 Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (z.b. landwirtschaftliche Alterskasse)./. 11b Abs. 1 Nr. 3 Angemessene priv. und gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (z.b. Kfz-Versicherung für Privat-PKW; 30,- -Pauschale, falls kein GFB)./. 11b Abs. 1 Nr. 3a nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen KV (z.b. Beiträge zur privaten KV)
25 25 6. Konkrete Einkommensermittlung (2/2)./. 11b Abs. 1 Nr. 3b Keine Versicherungspflicht in der RV (z.b. Übernahme der Beiträge zur LV)./. 11b Abs. 1 Nr. 4 Altersvorsorgebeiträge nach 82 EStG (kommt i.d.r. nicht in Betracht)./. 11b Abs. 1 Nr. 5 Notwendige Aufwendungen, z.b. Fahrten zw. Wohnung und Betrieb (0,20 je Entfernungskilometer) Verpflegungskosten bei Abwesenheit > 12 Std. (6 /Tag)./. 11b Abs. 2 S.1 Grundfreibetrag 100,-./. 11b Abs. 3 Nr. 1: Freibetrag 20% von. Nr. 2: Freibetrag 10% von. = anrechenbares Einkommen
26 7. KV/PV und RV bei Selbständigen (1/5) Kranken- und Pflegeversicherung: vgl. auch Hinweise zur Sozialversicherung (Intranet: Geldleistungen à SGB ll à Sozialversicherung à Arbeitshilfen à SV ) " keine Befreiung von der Versicherungspflicht im Alg II mehr möglich: Regelung in 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V gestrichen seit 2009 " Grund: bei hauptberuflich selbständiger Tätigkeit -> keine Versicherungspflicht im Alg II " Neufälle: Nicht versicherungspflichtig ist, wer unmittelbar (= 1 Tag) vor Alg II-Bezug privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und hauptberuflich Selbständiger ist. " bei freiwilliger gesetzl. KV tritt Versicherungspflicht ein Einkommensermittlung bei Selbständigen Stand: 02/
27 27 7. KV/PV und RV bei Selbständigen (2/5) " Laufende (Alt-) Fälle, die am versicherungspflichtig waren: Versicherungspflicht gilt weiter für die Dauer der Hilfebedürftigkeit; Versicherungspflicht endet: bei Unterbrechung des Alg II-Bezugs, mindestens ein Tag, und privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und hauptberuflich Selbständiger ist
28 28 7. KV/PV und RV bei Selbständigen (3/5) Folge der Versicherungsfreiheit: Zuschuss nach 26 Abs. 1 und 2 SGB II möglich (max. in Höhe des halbierten Basistarifs 2012: 296,44 KV und 37,30 PV); Beitrag zur privaten KV bei individuellem Tarif, der den Zuschuss nach 26 Abs. 1 SGB II übersteigt, kann vom Einkommen abgesetzt werden, wenn der Hilfebezug absehbar kurz (bis zu 3 Monate) ist (vgl. FH zu 26 SGB ll, Rz ) Exkurs: KV/PV der selbständigen Landwirte seit Mehrfachversicherung möglich, vgl. Hinweise KV, Rz. A.126 keine Bereinigung der beitragspfl. Einnahmen Absetzung der Beiträge vom Einkommen nach 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II
29 29 7. KV/PV und RV bei Selbständigen (4/5) Rentenversicherung: vgl. auch Fachliche Hinweise zur Rentenversicherung (Intranet: Geldleistungen à SGB ll à Sozialversicherung à Hinweise zur Sozialversicherung à Fachliche Hinweise zur Rentenversicherung (RV)) Drei mögliche Fallgestaltungen: 1. versicherungspfl. selbständige Tätigkeit (z.b. Maler) à keine Meldung der Alg II-Zeiten zur RV à in A2LL Kennzeichnung F 2. nicht versicherungspfl. selbst. Tätigkeit (z.b. Kioskbetreiber) à Meldung der Alg II-Zeiten zur RV à in A2LL zuständiger RV- Träger erfassen 3. Person nach 1., die von der RV-Pflicht in ihrer Tätigkeit befreit ist à Meldung der Alg II-Zeiten zur RV à in A2LL zuständiger RV- Träger erfassen
30 30 7. KV/PV und RV bei Selbständigen (5/5) Exkurs: Rentenversicherung der selbständigen Landwirte Mehrfachversicherung: Pflichtversicherung nach dem Gesetz über die Altersicherung der Landwirte (ALG) und Meldung der Alg II-Zeiten zur RV à in A2LL zuständiger RV-Träger erfassen Möglichkeit: Befreiung von der Versicherungspflicht der landwirtschaftlichen Tätigkeit à Weiterhin Meldung der Alg II- Zeiten zur RV à in A2LL zuständiger RV-Träger erfassen Beachte: Keine Absetzung der Pflichtbeiträge zur ALG nach 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB ll, da diese nicht mehr anfallen
31 31 Anlagen
32 32 Anlage 1: Erläuterung zur Umsatzsteuer Beispiele: 1. Schreiner kauft Holz für 50,-, zuzüglich 9,50 MwSt. (gesamt: 59,50 ) 9,50 sind auch Betriebsausgaben (Vorsteuer) 2. Schreiner baut aus dem Holz einen Schrank und verkauft ihn für 200,-, zuzüglich 38,- MwSt. 38,- sind auch Betriebseinnahmen (vereinnahmte MwSt.) 3. Schreiner hat 38,- als MwSt. eingenommen und musste beim Holzkauf 9,50 als Vorsteuer zahlen; ans Finanzamt als Umsatzsteuer abführen muss er die Differenz in Höhe von 28,50 (38,-./. 9,50 ) (Umsatzsteuervorauszahlung)
33 Anlage 2: Weitere steuerrechtliche Erläuterungen (1/2) Gewinnermittlung: 2 Arten: a) EÜR = Einnahmen-Überschuss-Rechnung ( 4 Abs. 3 EStG) b) Bilanzierung: Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich - Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Wahlrecht, welche Gewinnermittlung: " Freiberufler " Kleingewerbetreibende (bis Gewinn, bis Umsatz) entscheiden sich meist für EÜR, da einfacher beachte: EÜR oder GuV maßgeblich für Einkommensermittlung (Bilanz gibt Hinweis auf Vermögenswerte) Einkommensermittlung bei Selbständigen Stand: 02/
34 Anlage 2: Weitere steuerrechtliche Erläuterungen (2/2) Kleinunternehmer: max Jahresumsatz im Vorjahr bzw. bei Neugründungen im Gründungsjahr; voraussichtlich max im laufenden Jahr keine Umsatzsteuerpflicht (aber freiwillig möglich) bei weniger als Jahresumsatz: formlose Gewinnermittlung möglich, Steuer-Vordruck Anlage EÜR muss nicht verwendet werden BWA: Betriebswirtschaftliche Auswertung = vorläufige Gewinnermittlung mithilfe eines Buchführungsprogramms, z.b. DATEV SuSa: Summen- und Saldenliste (Teil eines Buchführungsprogramms): enthält detaillierte Angaben zu den Einnahmen und Ausgaben; gibt Auskunft über Vermögen, Schulden, Privatentnahmen und -einlagen Einkommensermittlung bei Selbständigen Stand: 02/
1. Persönliche Daten des Selbstständigen: Vorläufige oder abschließende Gewinnermittlung. 3. Bewilligungszeitraum. 4. Zuschüsse/Beihilfen
Anlage zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum Diese Anlage ist Bestandteil des
MehrAktenzeichen. Name, Vorname der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Name, Vorname. Geburtsdatum
Anlage EKS Erklärung zum voraussichtlichen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum. Diese Anlage ist Bestandteil des Antrages auf
MehrNummer der Bedarfsgemeinschaft Familienname/ggf. Geburtsname, Vorname Geburtsdatum der Antragstellerin/des Antragstellers
Anlage EKS Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum Diese Anlage ist Bestandteil des Antrages auf Leistungen zur Sicherung
MehrDiese Anlage ist Bestandteil des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Dienststempel Team Eingangsstempel
Anlage EKS (abschließend) Abschließende Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum Diese Anlage ist Bestandteil des Antrages
MehrHome Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014
Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: } Der Gesetzgeber
MehrLandkreis Rotenburg (Wümme)
Landkreis Rotenburg (Wümme) Der Landrat Merkblatt Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (Arbeitslosengeld II) und Selbstständigkeit Auch als Selbstständige/Selbstständiger haben Sie
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
MehrBitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.
Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung
Mehr2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben
2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben Gerade wenn Sie einen neuen Pkw kaufen, liegen die tatsächlichen Kilometerkosten in aller Regel über der Kilometerpauschale von 0,30 je Kilometer. Selbst
MehrFRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:
FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung 13
Einleitung 13 1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 17 1.1 Werdarf eine Einnahme-Überschussrechnungerstellen? 17 1.2 Wasist die Besonderheit der Einnahme-Überschussrechnung? 19 1.2.1 Behandlung
MehrEingangsstempel / Eingangsvermerk Landratsamt Günzburg - Jobcenter An der Kapuzinermauer 1-89312 Günzburg. Familienname Vorname(n) Geburtsdatum
Anlage EKS2 SELBSTÄNDIGE TÄTIGKEIT ABSCHLIESSENDE ERKLÄRUNG ZUM EINKOMMEN AUS SELBSTÄNDIGER TÄTIGKEIT, GEWERBEBETRIEB ODER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT IM BEWILLIGUNGSZEITRAUM Auszufüllen, wenn Sie im ABGELAUFENEN
MehrExistenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Selbstständig werden selbstständig bleiben Agentur für Arbeit Holzkirchen Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Referent: Stephan Dieterich, Agentur für Arbeit Holzkirchen monatliche Hilfen für den
MehrErläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII
Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII 1. Häusliche Verhältnisse (Seite 1 des Antrages) Hier sind die Angaben des Antragsstellers einzutragen. Lebt darüber hinaus der Ehegatte oder Lebenspartner
MehrB e r e c h n u n g s b o g e n
Seite 7 von 12 66102BG0000001 B e r e c h n u n g s b o g e n Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 17.09.2013. Die Berechnung der Leistung ist im Merkblatt "SGB II - Grundsicherung
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrVersicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von
Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von T P P Tagespflegepersonen Familienversicherung oder freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung? Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist
MehrZuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen
Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen Erwirbt der Unternehmer einen Pkw, den er sowohl betrieblich als auch privat nutzen wird, stellt sich oftmals die Frage nach
MehrExkurs: Gewinnermittlung
NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)
MehrDie Reisekosten des Unternehmers sind die Fahrtkosten und die Übernachtung jeweils netto sowie die 18,00 Verpflegungsmehraufwand.
Sachverhalt 1 1. brutto netto Vorsteuer Fahrtkosten 113,68 98,00 15,68 Übernachtung 81,20 70,00 11,20 Verpflegung 78,88 68,00 10,88 37,76 2. Die tatsächliche Verpflegung darf nicht gesetzt werden sondern
MehrViertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz
Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz IV ) Hilfe beim Ausfüllen des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II Herzlichen Dank an die Agentur
MehrStundungsantrag mit Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Vorlage bei der Gemeinde Bad Sassendorf
Stundungsantrag mit Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Vorlage bei der Gemeinde Bad Sassendorf Antragsteller: Anschrift: Die Gemeinde Bad Sassendorf hat an den o.a. Antragsteller
MehrGA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2
GA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2 Wesentliche Änderungen Aktualisierung, Stand 08/2014 Wesentliche Änderungen Das Verfahren bei Antragstellung wurde um den Online-Antrag ergänzt. - GA 2.3 Abs.
MehrButter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center
Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im
MehrIch-AG oder Überbrückungsgeld?
Informationen für Existenzgründer oder? Ausgabe 1 Juli 2003 Mit diesem Faltblatt geben wir Ihnen Informationen zur sogenannten. In der Tabelle auf dieser Seite werden und direkt miteinander verglichen.
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
MehrAnleitung zum Vordruck Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG)
Anleitung zum Vordruck Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) 2014 Liegen Ihre Betriebseinnahmen für diesen Betrieb unter der Grenze von 17.500, wird es nicht beanstandet,
MehrRichtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009
Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrSteuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung
Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
MehrPraxisvorlaufkosten. Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater
Praxisvorlaufkosten Steuerberatungsgesellschaft mbh Neuer Wall 44, 20354 Hamburg Tel: 040/30 68 57-0, Fax: 040/30 68 57-75 info@admedio-hamburg.de, www.admedio-hamburg.de Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge
Mehr1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.
Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit
MehrVeräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens
Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens I. Grundfall 1. Sachverhalt Einzelkaufmännisches Unternehmen A Anlagevermögen 500.000 Eigenkapital 900.000 Umlaufvermögen 400.000 900.000 900.000 A veräußert
Mehr54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40
Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Mehr4.3.2 Erstattung von Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers
4.3.2 Erstattung von Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers Sofern der Arbeitnehmer für betriebliche Fahrten ein privates Fahrzeug nutzt, kann der Arbeitgeber ihm die entstandenen Aufwendungen
MehrNORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer
Soziale Absicherung für Existenzgründer Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig Es besteht keine Pflicht zur gesetzlichen
MehrMaik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013
Freiwillige Versicherung indergkv Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Agenda Freiwillige Versicherung Krankenversicherung für Nichtversicherte Beitragsberechnung
MehrBerechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-
MehrDer Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt. Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd
Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd Selbständig, was nun? Welche Abgaben? Welche Steuern? Welche Pflichten? Was bin ich? Freiberufler oder Gewerbetreibender?
MehrWesentliche Änderungen 30. Fassung vom 20.01.2010 Rz. 30.4c: Freibetragsregelung bei Insg und Kug neu aufgenommen
Wesentliche Änderungen 30 Fassung vom 20.01.2010 Rz. 30.4c: Freibetragsregelung bei Insg und Kug neu aufgenommen Rz. 30.8: Rechtsgrundlage angepasst Fassung vom 23.05.2008 Gesetzestexte: Austausch von
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat (Linz) 5 GZ. RV/0318-L/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 12. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach
MehrRechtliche Grundlagen III
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben
MehrBuchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung
Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Ralf Stahl 1 Teil 2 Buchführung GOB Aufbewahrungspflichten EÜ-Rechnung / Bilanz Steuerliche Umsatzgrenzen.
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrSteuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:
Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte
Mehr11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller
MehrNiederlassung Coesfeld
Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Versicherungen für Existenzgründer Niederlassung Coesfeld Themen Sozialversicherung für den Unternehmer Welche Versicherungen sind sonst sinnvoll Gründerwoche der wfc
MehrZuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt
Mehr2. Weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft, die die selbstständige Tätigkeit ausübt Herr Frau Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
Anlage zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum (zu Abschnitt 6 des Hauptantrags)
Mehr1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen
1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen Wird ein PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt, stellt es für steuerliche Zwecke sog. notwendiges Betriebsvermögen dar. Wird ein PKW hingegen lediglich zu weniger
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
Mehr2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?
ï» Dok.-Nr.: 0922981 Grasmück, Volker Checkliste vom 29.07.2013 Reisekosten ab 2014 - Checkliste 1 Allgemeines 2 Checkliste 2.1 Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit 2.2 Prüfungspunkte
MehrJEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! FRAGEN ÜBER FRAGEN! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder:
JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder: Wann muss ich wieviel Privatanteile für meine Fahrzeuge buchen? Muss ich überhaupt Privatanteile
MehrAnleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR"
Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR" (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) Diese Anleitung soll Ihnen das Ausfüllen dieses Vordrucks erleichtern. Weitere Hinweise entnehmen Sie der
MehrDie Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28.
Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nittendorf, den 28. Oktober 2010 Nur zwei Dinge sind uns auf dieser Welt sicher: der Tod und die Steuer
MehrAuswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital
Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine
MehrFragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen
MehrAnlage GSE 2006. Anlage GSE. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.
Anlage GSE 2006 Anlage GSE Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.de 1 Inhaltsverzeichnis Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte Neues BMF
MehrNeuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen
Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz
MehrEinmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung
1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat
MehrArbeitshilfe: Regelbedarf und Mehrbedarf im SGB II ab 1.1.2013)
Arbeitshilfe: und im SGB II ab 1.1.2013) sstufe 1 für alleinstehende oder alleinerziehende 382,- Leistungsberechtigte sstufe 2 für Ehegatten und Lebenspartner sowie sonstige 345,- volljährige Partner innerhalb
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrBetrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte
Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser
MehrFreiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010
Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen
MehrGewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung
Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung Die Einnahmen-Überschussrechnung ( 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)) ist eine einfache Art, den laufenden Gewinn eines Geschäftsjahres zu ermitteln.
MehrGesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur
MehrNummer der Bedarfsgemeinschaft (falls vorhanden) Team. Geburtsdatum
Anlage zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum (zu Abschnitt 3 des Hauptantrags) Zutreffendes
MehrSteuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
MehrKfz-Kosten für Selbständige
Kfz-Kosten für Selbständige Die Frage, in welcher Form Kfz-Kosten und eine typischerweise anfallende Privatnutzung steuerlich zu berücksichtigen sind und wie dies steueroptimal gestaltet werden kann, beschäftigt
MehrMerkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung
Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Gehaltsabrechnung und Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung. Bei allen Zuschriften und Einsendungen
MehrWesentliche Änderungen 19
Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund
MehrMerkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb
Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrWir freuen uns, dass wir Ihr Interesse an einer Photovoltaikanlage wecken konnten.
Photovoltaikanlage Alexander Winde Envire Solar AG Sembritzkistr. 26 12169 Berlin Telefon: +49 30 338 54 44-44 Fax: +49 30 338 54 44-54 Mail: info@envire-solar.de Web: www.envire-solar.de 2 SOLARENERGIE
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und
MehrSicher durch die Steuer steuern
Sicher durch die Steuer steuern Die private Nutzung des betrieblichen PKWs HLB Ratgeber I/2013 Das (Dienst-)Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Ob Freiberufler, Gewerbetreibender oder Angestellter Firmenwagen
MehrSozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)
Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1653 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1.
MehrReisekosten ab 2014. 2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?
Reisekosten ab 2014 1. Allgemeines Die Reisekosten zählen zu den bedeutendsten Werbungskosten bei der Besteuerung von Arbeitnehmern. Dies gilt ab 2014 umso mehr, da der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
MehrGesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Änderungen bei Mini- und Midijobs Alt-Regelung 1. Mini-Jobs ( 8, 8a SGB IV) Arbeitsentgelt (AE) bis 400 EUR Arbeitgeber-(ArbGeb)Pauschalbeiträge in Prozent [15/13/2 ( 8) bzw. 5/5/2 ( 8a)] Versicherungsfrei:
MehrAusbildung. Dieter Stemmer Steuerberater - März 2014 -
Steuerliche Aspekte für PsychotherapeutInnen in Ausbildung Steuern gibt es schon seit mehr als 2.000 Jahren und seit dieser Zeit beschäftigt die Menschheit die Frage: Wie kann ich weniger oder gar keine
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
MehrFörderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen des SGB II und deren Unterstützung
Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen des und deren Unterstützung Einstiegsgeld 16b Im Rahmen der Berufsausübungs- und Berufswahlfreiheit lt. GG Art. 12 GG für natürliche und juristische
MehrEinkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau
für den sozialen Wohnungsbau Alle sangaben in Euro / Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig. Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrVI. Unterhaltspflicht der Kinder
1. Grundsatz: Unterhaltsschuldner muss leistungsfähig sein! Vorrangig bleibt die Sicherung des eigenen, angemessenen Unerhalts Angemessenheit ist ggf. gerichtlich festzulegen ( individueller Lebensbedarf
MehrHaus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer
Zimmerstraße 3, 04109 Leipzig, Telefon (0341) 96400-0 www.msg-treuhand.de Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer von StB Peter Heberger 1 Grunderwerbsteuer In Sachsen (noch) 3,5% Bemessungsgrundlage
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
Mehr