ÖREB-Kataster SZ (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) Informationen für die Bauverwalter Tagung vom 21.
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- Hannelore Messner
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1 ÖREB-Kataster SZ (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) Informationen für die Bauverwalter Tagung vom 21. Oktober 2016
2 Inhalt Die Bauverwalter kennen - den Inhalt und Nutzen des ÖREB-Katasters - den Stand der Erfahrungen aus 1. Etappe «Nutzungsplanung» - die nächsten Schritte ÖREB-Kataster - Allgemein, Inhalt Kataster, Auszüge Was braucht es für den ÖREB-Kataster 1. Etappe: Bereich «Nutzungsplanung» -> Folien ARE SZ Rechtsinformationssystem ÖREBlex Kantonale Verordnung zum ÖREB-Kataster (KÖREBKV) Zusammenarbeit Adressen für weiterführende Informationen Seite 2
3 ÖREB-Kataster (1) Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) Einfacher Zugang zu übersichtlich dargestellten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) Aufbau und in Betriebnahme: bis Ende 2019 (Quelle: ÖREB-Kataster Kt. NW) Seite 3
4 ÖREB-Kataster (2) Vergleich ÖREB-Kataster zu Eintragungen im Grundbuch: Zusammenzug verschiedener ÖREB in 1 Kataster, elektronisch und öffentlich zugänglich Zusammenzug privatrechtlicher Beschränkungen im Grundbuch Grundbuchauszug Auszug ÖREB- Kataster dynamisch und statisch (Quellen: Konzept Einführung ÖREB-Kataster im Kt. SZ und B. Graeff ) Seite 4
5 ÖREB-Kataster (3) ÖREB-Themen Kantonal / Kommunal (Vorgabe durch Bund: 17 Themen) Raumplanung Nutzungsplanung (kantonal / kommunal) Nationalstrassen Projektierungszonen Nationalstrassen Baulinien Nationalstrassen Eisenbahnen Projektierungszonen Eisenbahnanlagen Baulinien Eisenbahnanlagen Flughäfen Projektierungszonen Flughafenanlagen Baulinien Flughafenanlagen Sicherheitszonenplan Belastete Standorte Kataster Allgemein im Bereich des Militärs im Bereich der zivilen Flugplätze im Bereich des öffentlichen Verkehrs Grundwasserschutz Grundwasserschutzzonen Grundwasserschutzareale Lärm Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen) Wald Waldgrenzen (in Bauzonen) Waldabstandslinien Kant. ÖREB: Stockgrenzen (Quelle: Publikumsbroschüre Bund) Seite 5
6 ÖREB-Kataster (4) Verknüpfung von - Geometrie-Daten der verschiedenen ÖREB-Themen mit - zugehörigen Rechtsdaten (Gesetze, Erlasse, ) und - der amtlichen Vermessung => ÖREB-Kataster Zugriff für Nutzer (Quelle: Publikumsbroschüre Bund) Seite 6
7 ÖREB-Kataster (5) Dynamischer Auszug Sicht: alle ÖREB kombiniert, Darstellung abhängig von ÖREB- Themenfolge (hier Raumplanung zuoberst) Im kantonalen Geoportal können die einzelnen ÖREB in beliebigen Kombinationen dargestellt werden. Beispiel: KbS und Gewässerschutz Belasteter Standort (KbS) Sicht auf ganze Gebiete bis hinab auf einzelne Grundstücke. Gewässerschutz (Quelle: ÖREB-Kataster Kt. NW) Seite 7
8 ÖREB-Kataster (6) Statischer Auszug (1) Quelle: ÖREB-Kataster Kt. NW Der statische Auszug enthält detaillierte Informationen über die einzelnen ÖREB eines ausgewählten Grundstücks. Für jede ÖREB wird eine separate Seite mit Plan und Legende sowie den gesetzlichen Grundlagen und Rechtsvorschriften erstellt. Der Auszug dient als Entscheidungsgrundlage z.b. für Planungen oder der Erteilung einer Baubewilligung / Hypothek. Seite 8
9 ÖREB-Kataster (7) Statischer Auszug (2) (Quelle: ÖREB-Kataster Kt. NW) Übersicht ÖREB-Themen Plan ÖREB mit Legende Gesetzliche Grundlagen und Rechtsvorschriften Seite 9
10 ÖREB-Kataster (8) Verbindlichkeit Der ÖREB-Kataster ist ein Informationssystem. Der Inhalt des ÖREB-Katasters wird als bekannt vorausgesetzt. Aus dem statischen Auszug lassen sich jedoch keine Rechte oder Pflichten ableiten. Rechtlich verbindlich sind diejenigen Dokumente, die rechtskräftig verabschiedet und veröffentlicht sind (Fachgesetzgebung). Die zuständigen Fachstellen müssen bescheinigen, dass die publizierten ÖREB gemäss Fachgesetzgebung genehmigt wurden, in Kraft sind und mit dem Beschluss übereinstimmen (Art. 5 ÖREBKV). (Grafiken Quelle: ÖREB-Kataster Kt. NW) Seite 10
11 Was braucht es für den ÖREB-Kataster? Daten, die kantonal gleich erhoben werden Daten, die kantonal gleich nachgeführt werden Daten, die einfach ausgetauscht werden können Datenmodell Richtlinien zur Erhebung und Nachführung der Daten des ÖREB-Thema Möglichst einheitliche Darstellung des ÖREB-Thema bei Kanton und Gemeinden Darstellungsmodell Seite 11
12 Amt für Raumentwicklung OEREB-Kataster SZ Umsetzung 1. Etappe und Stand im Bereich Nutzungsplanung (ARE-SZ, Vinzenz Erni) Themen 1. Datenmodelle 2. Umsetzung 1. Etappe 3. Kantonales Datenmodell Nutzungsplanung 4. Wie weiter?
13 Amt für Raumentwicklung Hierarchie der Datenmodelle (z. B. Nutzungsplanung) Minimales Geodatenmodell des Bundes Kantonales Datenmodell Kommunales Datenmodell (Bei Bedarf) Erstellung: Kanton Erstellung: Gemeinde» Modelle können auf der jeweils nächst tieferen Stufe ergänzt oder erweitert werden, so z. B. auf kommunaler Stufe das kantonale Modell.» Hierarchisch untergeordnete Zonentypen sind hierarchisch höheren Zonentypen zuzuordnen.» Auf hierarchisch tieferer Stufe kann ein Zonentyp direkt übernommen oder weiter unterteilt werden. 1 Bauzone 11 Wohnzone 111 W1 Wohnzone W2 Wohnzone 2 direkt unterteilt 1120 W2 Wohnzone W2a Wohnzone 2a 1122 W2b Wohnzone 2b OEREB-Kataster - Information an BV-Tagung vom
14 Amt für Raumentwicklung Umsetzung 1. Etappe Richtplanung Richtplan 2016 Nutzungsplanungen gemäss neuem Richtplan OEREB- Kataster Start / Vorber. 1. Etappe: Umsetzung Nutzungsplanung in 3 Gemeinden 2. Etappe: Umsetzung alle Themen in allen Gemeinden Betrieb Erfassungs richtlinie Modelldokumentation Interliscode Kantonales Datenmodell Nutzungsplanung (Daten-, Darstellungs- und Interlismodell) Modelldokumentation Erfassungsrichtlinie (Erfahrung 1. Etappe) Interliscode (ILI) Vernehmlassung bei Planungsbüros und KVS Erlass durch Regierung Digitale Eingabe Nutzungsplanungen OEREB-Kataster - Information an BV-Tagung vom
15 Amt für Raumentwicklung Kantonales Datenmodell Nutzungsplanung Objekte, Klassen, Abhängigkeiten Zonentypen und ihre Darstellung Interliscode Erfassungsregeln OEREB-Kataster - Information an BV-Tagung vom
16 Amt für Raumentwicklung Wie weiter? Bis 2019:» Umsetzung OEREB-Kataster Nutzungsplanung in allen Gemeinden mit rechtsgültiger Nutzungsplanung. Ab 2017» Eingabe Ortsplanungsrevision Zwingend auch digitale Daten gemäss Datenmodell Auf Papier: Plan Baureglement / Sonderbauv orschriften Ortsplanungsrevisionen Teilzonenplanrevisionen Baugebiet Gestaltungspläne GRB Bericht Art. 47 RPV Digital: Datensatz gesamter Plan» ILI-Daten» Liste mit Zonentypen» Dokumente und Rechtssätze als PDF» Liste mit Zuweisung der Dokumente zu den Zonen ganzes Gemeindegebiet (inkl. Schutz-, Landw.zonen, Wald) Auch bei Änderungen stets überarbeitete Gesamtdokumente OEREB-Kataster - Information an BV-Tagung vom
17 ÖREB-Kataster SZ 1. Etappe: Bereich «Nutzungsplanung» (6) Richtlinie Erfassung der Geodaten (1) Grundsätze: - Abbildung rechtskräftiger Zonenplan - Grundnutzung: alle Flächen sind einer Zone zugeordnet - Planerische Anpassungen, die keinem ordentlichen Verfahren unterliegen und im Plan nicht sichtbar sind, sind erlaubt. - Alle anderen Anpassungen und Flächen, die nicht zuordbar sind, sind als «Restflächen» zu erfassen. - Überlagernde Festlegungen sind abgestimmt auf die Grundnutzung zu bearbeiten Seite 17 Erfahrung: Die rechtskräftigen Zonenpläne weisen bei der Erhebung zum digitalen Zonenplan viele Restflächen und Hinweise auf Anpassungen im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens auf.
18 ÖREB-Kataster SZ 1. Etappe: Bereich «Nutzungsplanung» (7) Richtlinie Erfassung der Geodaten (2), Beispiel Planerische Anpassung Planerische Anpassung ohne ordentliches Verfahren möglich (Wechsel von CAD zu GIS-System) (Quelle: Auszug Vortrag Remund + Kuster Infoveranstaltung April 2014) Seite 18
19 ÖREB-Kataster SZ 1. Etappe: Bereich «Nutzungsplanung» (8) Richtlinie Erfassung der Geodaten (3), Beispiele Restflächen Gewässer geht nicht bis zur Strasse Wald verläuft in den Daten der amtlichen Vermessung anders als im Zonenplan Zwischen einer Seefläche und den Zonenflächen gibt es Lücken Strasse Seite 19 Nutzen: Der Revisionsbedarf für künftige Revisionen und Korrekturen wird gut aufgezeigt.
20 ÖREB-Kataster SZ 1. Etappe: Bereich «Nutzungsplanung» (9) Richtlinie Erfassung der Geodaten (4) Beispiele künftige Anpassungen im Rahmen von ordentlichen Verfahren (Revision, Zonenkorrektur) Neuer Kreisel (links) und erweiterte Erschliessungsstrasse (oben) sind im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens an die heutigen Gegebenheiten anzupassen. Seite 20 Nutzen: (Auszug Vortrag Remund + Kuster Infoveranstaltung April 2014) Der Revisionsbedarf für künftige Revisionen und Korrekturen wird gut aufgezeigt.
21 ÖREB-Kataster SZ 1. Etappe: Bereich «Nutzungsplanung» (10) Richtlinie Erfassung der Geodaten (5) Inhalt : - Bauzonen - Landwirtschaftszonen (falls nicht ausgeschieden -> von LWZ-Plan 1998 hergeleitet) - Schutzzonen ausserhalb Bauzonen - weitere Zonen ausserhalb Bauzonen (z.b. Wald = Grundnutzung, hinweisend) - Überlagernde Nutzungsplaninhalte (z.b. Gefahrenzonen, Gestaltungspläne) - Darstellung kantonaler Nutzungspläne in kommunalen Nutzungsplänen - Erfassung und Zuweisung von Rechtsdokumenten (-> ÖREBlex) Seite 21
22 ÖREB-Kataster SZ 1. Etappe: Bereich «Nutzungsplanung» (11) Qualitätskontrollen (Auszug) Zuständigkeit bei verantwortlicher Stelle (Kt, Gmde) Allgemein: aktuelle Modelle und AV-Daten? Übereinstimmung mit rechtskräftigem Plan? Digitale Datenkontrolle: Datenmodell - Interlis»Checker» Flächen - Grundnutzung ohne Lücken und Überlappungen Verschnitte - AV-Daten mit Bauzonen/Wald/ -> Erhalt Verschnittflächen Visuelle Datenkontrolle: Prüfung - Übereinstimmung digitaler Plan mit rechtskräftigem Plan. Abgrenzungen überlagernder Festlegungen mit Grundnutzung sowie Waldfeststellungen, wo Bauzone an Wald grenzt. Kleinflächen - Plausibilität vorhandener Kleinflächen und Verschnittflächen Seite 22
23 ÖREB-Kataster SZ 1. Etappe: Bereich «Nutzungsplanung» (12) Gesetzliche Grundlagen, Rechtsvorschriften und Gestaltungspläne Erfassung: - Gesetzliche Grundlagen - mittels Link auf vorhandene Quellen - Rechtsvorschriften - z.b. Baureglement mittels Link auf vorhandene Quellen - Gestaltungspläne - Scan der Pläne und Rechtsvorschriften (PDF), Namengebung der Files gemäss Vorgabe ARE SZ Gestaltungspläne und Rechtsvorschriften: - Etappe 1: Erfassung durch das ARE SZ - Etappe 2: Erfassung durch die Gemeinden gemäss den Vorgaben des ARE SZ Seite 23
24 ÖREB-Kataster SZ - ÖREBlex Rechtsinformationssystem ÖREBlex ÖREBlex -> Verknüpfung der Geometrien mit den Gesetzlichen Grundlagen, Rechtsvorschriften und zugehörigen Gestaltungsplänen Weiterer Nutzen: alle vorhandenen Gestaltungspläne sind an einem Ort («Nachschlagsystem») Stand der Arbeiten: das Rechtsinformationssystem ist beim Kanton installiert. Das AVG gibt eine Struktur vor. Erste Erfahrungen werden mit einer Gemeinde der 1. Etappe gesammelt. Seite 24
25 ÖREB-Kataster SZ - KÖREBKV Kantonale Verordnung zum ÖREB-Kataster (KÖREBKV) Inhalt: Technische und organisatorische Regelungen, die nicht in übergeordneten Rechtsgrundlagen (insbesondere eidgenössische ÖREBKV) enthalten sind. [Fachliche Vorgaben werden in Weisungen der zuständigen Fachfür eine ÖREB vorgegeben] Stand der Arbeiten: - Erarbeitung KÖREBKV ist im Gange. - Erweitertes Mitberichtsverfahren (Gemeinden, Ortsplaner, Geometer) ist für den Winter vorgesehen Seite 25
26 ÖREB-Kataster SZ - Zusammenarbeit Kanton und Gemeinden sowie die Ortsplaner/innen und andere Fachleute arbeiten zusammen Bereich Nutzungsplanung: Ortsplaner Gemeinden Kanton (Copyright Grafik: spicecon.de) Umsetzung? Der Kanton und die Planungsbüros gehen auf die Gemeinden zu (Basis Umsetzungsplan ) Seite 26
27 ÖREB-Kataster SZ - Adressen für weiterführende Informationen Kanton > Behörden > Vermessung, Geoinformation > ÖREB-Kataster Amt für Vermessung und Geoinformation (AVG), Gabriella Zanetti ( ) Amt für Raumentwicklung (ARE), Vinzenz Erni ( ) Bund Link: Publikumsbroschüre Seite 27
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