Rechtliche Rahmenbedingungen in der Ziegenhaltung - konventionelle und biologische Landwirtschaft!

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1 Rechtliche Rahmenbedingungen in der Ziegenhaltung - konventionelle und biologische Landwirtschaft! 1

2 Rechtliche Rahmenbedingungen EU-Verordnung 2092/91 über den ökologischen Landbau Kapitel A8, Teilkapitel B des Österreichischen Lebensmittelbuches Österreichisches Tierschutzgesetz BGBl. I 118/2004 bzw. deren Verordnungen (1. Tierhalteverordnung) Richtlinien des Vereines BIO AUSTRIA weitere gesetzliche Grundlagen: zb Nitratrichtlinie, Baurecht, Tierkennzeichnungsverordnung 2

3 Zuständigkeiten Bio Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF), Lebensmittelbehörden auf Landesebene: Umsetzung der EU-VO 2092/91, Codex A8, Kontrollstellenzulassung Lebensministerium (BMLFUW): Förderungsprogramm biologische Wirtschaftsweise, Betriebsmittel (Futter-, Düngemittel..) AGES (österr. Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) Bundesämter: hoheitlich betraut mit Futtermittelkontrolle, Aufnahme Pflanzenschutzmittel ins PFM- Register etc. Staatlich autorisierte Bio-Kontrollstellen: Kontrolle der EU-VO 2092/91 und relevante VO, Codexkapitel A8, Privatrechtliche Bio-Standards per Kontrollvereinbarung, Kontrolle einzelstaatlicher Vorschriften im Einklang mit Gemeinschaftsrecht. 3

4 Planungsdaten I Mindeststallflächen für Ziegen Tierkategorie Gruppenbu cht Einzelbucht Mutterziege ohne Kitz 0,7 m 2 /Tier 1,10 m 2 /Tier Mutterziege mit einem Kitz 1,1 m 2 /Tier 1,80 m 2 /Tier Mutterziege mit mehr als einem Kitz 1,4 m 2 /Tier 2,10 m 2 /Tier Kitze, Jungziegen bis 6 Monate 0,5 m 2 /Tier -- Jungziegen ber 6 bis 12 Monate 0,6 m 2 /Tier -- Bcke 1,5 m 2 /Tier 3,0 m 2 /Tier Quelle: 1. THVO 2005 BIO: Einzelbuchtenhaltung für Zuchtwidder und Zuchtböcke möglich. Einzelbuchten ansonsten nur während Ablammung bzw. als Krankenbucht. 4

5 Planungsdaten II Mindeststall- und Auslaufflächen - BIO Tierkategorie Gruppenbu cht Auslauf* Schaf/Ziege 1,5 m 2 /Tier 2,5 m 2 /Tier Lamm/Kitz 0,35 m 2 /Tier 0,5 m 2 /Tier *Die Auslauffläche kann tw. Überdacht sein. Mind. 10% der Mindest-Auslauffläche. Anbindehaltung: Die Anbindehaltung ist verboten! (in der 1. ThVo ist unter bestimmten Bedingungen für bestehende Anlagen und Haltungseinrichtungen mit einer Übergangsfrist bis die Anbindehaltung erlaubt). 5

6 Bewegungsfreiheit und Auslauf I Anpassung an Extrembedingungen trockene Kälte wird gut vertragen Abneigung gegen Regen Auslauf und Weidegang entsprechen dem natürlichen Verhalten der Ziegen. Schattensuche bei Hitzestress schattige Plätze entsprechen dem natürlichen Verhalten der Tiere Auslauf im Winter sonnig Zugang zu Tränken Portionsweide Einzäunung (ausbruchssicher und verletzungsfrei) 6

7 Bewegungsfreiheit und Auslauf II Kitze und Jungtiere dürfen nicht in Einzelbuchten gehalten werden (bis 12 Mo.) Weidegang oder Auslauf an mind. 90 Tagen im Jahr und Sichtkontakt bei Einzelbuchtenhaltung von Ziegen BIO: Allen Tieren wird Weidegang, Freiflächenzugang oder zumindest befestigter Auslauf gewährt, wenn dies der Zustand des Bodens, der Tiere und das Klima gestatten. In keinem Fall werden bei Tieren mit einem Lebenszyklus von mehr als einem Jahr 180 Auslauftage, verteilt über das Jahr, unterschritten. Ein Auslauf ins Freie ist unter den genannten Voraussetzungen auch im Winter möglich. Wird den Ziegen während der Weidezeit Weidegang gewährt und erfolgt die Haltung in einem Laufstall, so kann die Verpflichtung zu einem ganzjährigen Auslauf entfallen. 7

8 Bewegungsfreiheit und Auslauf III Summenbildung bei BIO Sind Stall- und Auslauffläche nicht eindeutig getrennt und ist der Auslauf für alle Tiere ständig begehbar (fließender Übergang von Stall- und Auslauffläche), kann zur Einhaltung der Mindestmaße für Stall- und Auslauffläche eine Summenbildung erfolgen. Die Gesamtfläche aus Stallfläche und Auslauffläche muss dann größer oder gleich der Summe aus Mindeststall- und Mindestauslauffläche sein. Ist der Auslauf in seiner ständigen Benutzbarkeit für alle Tiere eingeschränkt, so ist auf jeden Fall die Mindestauslauffläche als Auslauf und auch die Mindeststallfläche zu gewährleisten. 8

9 Bewegungsfreiheit und Auslauf IV Textfeld 24 Punkte Stall- und Auslauffläche eindeutig getrennt Stall- und Auslauffläche nicht eindeutig getrennt Stallfläche Stallfläche SUMMENBILDUNG Stallfläche + Auslauffläche Mindeststallfläche Mindestauslauffläche Mindeststallfläche + Mindestauslauffläche 9

10 Bodengestaltung I ausreichend Platz trocken, wärmeisolierend Tiefstreuflächen hochwertiges Stroh Ziegen: erhöhte Liegeplätze keine Anrechnung von Liegenischen auf geforderte Mindeststallfläche Haltung von Ziegen: Es müssen für alle Tiere bequeme, saubere, trockene Liege- /Ruheflächen von ausreichender Größe vorhanden sein. Diese dürfen nicht perforiert sein und müssen trockene Einstreu aufweisen. Der Liegebereich muss mindestens ein Drittel der Mindeststallfläche betragen. 10

11 Bodengestaltung II Vollspaltenverbot planbefestigter Anteil an der Stallbodenfläche: mindestens die Hälfte der Mindest-Stallfläche und so groß, dass alle Tiere gleichzeitig und ungehindert darauf liegen können restliche Stallfläche kann mit Spaltenböden ausgestattet sein Liege-/Ruheflächen: nicht perforiert, bequem, sauber, trocken, ausreichend Einstreu 11

12 Stallklima und Belichtung I Kälte Textfeld wird gut 24 vertragen Punkte Vermeidung von Hitzestress ausreichend Luftwechsel (Schadgase!) zugfrei natürliche Lüftung Außenklimastall hat Vorteile Trauf-First-Lüftung Curtains, Spaceboard Offenfront: Ausrichtung nach Süden (Wintersonne) Tageslicht gewährleisten! 12

13 Stallklima und Belichtung II Die Ställe müssen offene oder transparente Flächen (Architekturlichte) - durch die Tageslicht einfallen kann - im Ausmaß von mindestens 3% der Stallbodenfläche aufweisen. Im Tierbereich des Stalles ist über mindestens acht Stunden pro Tag eine Lichtstärke von mindestens 40 Lux zu gewährleisten. Mindestausma der Fenster und sonstiger transparenter Flchen (Architekturlichte*) 3 % der Stallbodenflche (Empfehlung: 5 %) Lichtanforderungen Mindest-Lichtstrke 40 Lux ber mindestens 8 Std./Tag * Die Architekturlichte entspricht der verputzten bzw. gedmmten Mauerffnung Quelle: 1. THVO 2005, Handbuch zur Selbstevaluierung Tierschutz Zur Anzeige wird der QuickTime Dekompressor TIFF (Unkomprimiert) benötigt. 13

14 Fütterung I Wiederkäuer Weidefutter + Laub von Bäumen Futterselektierer Futtersuche (~ 11 Std. / Tag) Saugtrinker empfindlich auf verschmutztes Wasser Ftterung rationierte oder zeitlich begrenzte Futtervorlage Ftterung ad libitum bei ganztgiger Futtervorlage Quelle: 1. THVO 2005 Platzanforderungen Mindestanzahl der Fresspltze 1 Fressplatz pro Tier 1 Fressplatz pro 2,5 Tiere ausreichende Anzahl an Fressplätzen entsprechende Fressplatzbreiten mindestens 1 Fressplatz pro Tier ganztägig Raufutter Arten von Fütterungseinrichtungen: - Futterraufe (fix, mobil oder mit Futterband) - Futtertisch (mit oder ohne Fressgitter) - Rundraufe 14

15 benötigt. Fütterung II Rangordnung viel Platz! Textfeld 24 Punkte Fressplatzbreite abhängig von Rasse erhöhte Heuraufen richtig gestaltete Fressgitter Zur Anzeige wird der QuickTime Dekompressor TIFF (Unkomprimiert) Insbesondere bei der Haltung behornter Ziegen: großzügiges Tier-Fressplatzverhältnis (3 Fressplätze pro 2 Tiere) mehrere örtlich klar getrennte Fressstellen und Fressblenden einbauen Tierkategorie Fressplatzbreite Mutterziegen auch mit Kitzen 40,0 cm/tier Kitz, Jungziegen bis 6 Monate (ohne Mutterschaf) 20,0 cm/tier Jungziegen ber 6 Mona te bis 12 Monate 30,0 cm/tier Bock 50,0cm/Tier Quelle: 1. THVO

16 Fütterung III BIO: Die Tiere werden grundsätzlich mit hofeigenem und biologischem Futter ernährt. Werden Futtermittel zugekauft, so stammen diese primär von inländischen BIO AUSTRIA - zertifizierten Betrieben. Als Bio-Mischfuttermittel dürfen nur Futtermittel zugekauft werden, die im österreichischen Betriebsmittelkatalog für den biologischen Landbau gelistet sind und dort als BIO AUSTRIA-zertifiziert gelten. Umstellungsfuttermittel bis zu 30 % (50%)Umstellungsfuttermittel in der Ration bei Zukauf. Umstellungsfuttermittel vom eigenen Betrieb bis zu 60 % (80%) in der Jahresration. (bis ) Konventionelle Futtermittel Raufutterverzehrer(Wiederkäuer und Pferden): bis : 5 %, danach 0 % Die konventionellen Futtermittel in der Tagesration dürfen den Anteil von 25 % nicht überschreiten. 16

17 Futtermittel und Tränke Einsatz von Ergänzungsfuttermitteln (Ergänzung der Vitamin-, Mineral- und Wirkstoffversorgung): Entsprechung der EU-VO 2092/91 idgf. gemäß aktuellem Betriebsmittelkatalog. Nicht im BMK gelistetes Produkt: Antrag bei der Kontrollstelle notwendig. Überprüfung der Übereinstimmung mit der EU-VO 2092/91 und BIO AUSTRIA.! Eine Verschreibung von Ergänzungsfuttermitteln durch den Tierarzt ist nicht erlaubt und ersetzt auch nicht eine Zulassung gemäß EU-Verordnung. BIO: Fütterung junger Raufutterverzehrer (Kitze) Junge Säugetiere werden auf Grundlage natürlicher Milch ernährt. Mindesttränkezeiten: Schafe und Ziegen: 45 Tage 17

18 Tierbetreuung und Behandlung I Veredelung pflanzlicher Futtermittel zu hochwertigen Lebensmitteln. Wir nutzen die Tiere und übernehmen damit auch Verantwortung für ihr Befinden und Wohlergehen. Haltungssysteme müssen den Bedürfnissen der Tiere angepasst sein und ihren (verhaltens)physiologischen Ansprüchen gerecht werden. Auszug aus dem TSchG und 1. ThVo: Die Tiere werden von fachkundigen Personen betreut, gepflegt und kontrolliert. Der Zustand der Klauen ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf ist eine Klauenpflege durchzuführen. Eingriffe: Kastration männlicher Ziegen und Enthornung (befristet für weibliche Kitze -Milch) 18

19 Tierbetreuung und Behandlung II Stufenregelung 1. Phytotherapie (Pflanzenextrakte, -essenzen), Homöopathie und Spurenelemente sind zu bevorzugen. Die Herstellung von homöopathischen Arzneien und Nosoden ist für Landwirte nicht erlaubt. 2. nur wenn damit kein Erfolg zu erzielen ist, dürfen chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel vom Tierarzt verabreicht werden EU-Bioverordnung: Verdoppelung Konsumentenerwartung Wenn keine Wartezeit, dann 48 Stunden Behandlungshäufigkeit: nicht mehr als 3 Behandlungen pro Jahr, bzw. nicht mehr als eine, wenn Leben kürzer 12 Monate. Sonst konventionelle Vermarktung oder neuerliche Umstellung 19

20 Tierzukauf am Biobetrieb I Es sind Biotiere zuzukaufen. Nachfolgende Ausnahmen sind bei Nicht- Verfügbarkeit von Tieren aus biologischer Landwirtschaft möglich: Bestandeserneuerung und Bestandesergänzung Aufbau eines neuen Betriebszweiges Katastrophenfälle Sonderfall: gefährdete Nutztierrassen Die Umstellungszeiten sind konventionellem Tierzukauf auf jeden Fall einzuhalten! Eigenbedarfstiere (Geflügel, Mastschweine) und Nicht-Zeritifzierte Tiere (z.b. Pferde) - keine Vermarktung! 20

21 Tierzukauf am Biobetrieb II Lämmer und Kitze für die Mast - ausschließlich Biotiere! Lämmer und Kitze für die Zucht - nicht älter als 60 Tage Weibliche Tiere zur Bestandesergänzung - Jungtiere, nicht geworfen haben 20 % * des Bestandes ausgewachsener Tiere, bei weniger als 5 Ziegen kann ein Tier pro Jahr zugekauft werden. Böcke, Widder - ohne Einschränkungen Umstellungszeit vor Biovermarktung (Fleisch, Milch): 6 Monate Aufzeichnungen für die Vor Ort Kontrolle! Genehmigungen vor einem Zukauf bei der Kontrollstelle einholen * Bis zu 40% bei erheblicher Bestandesausweitung, Rassenumstellung etc. 21

22 Zusammenfassung alle Standards konnten nicht angeschnitten werden Rechtliche Grundlagen sind Mindeststandards - Empfehlungen in der Praxis gehen über diese hinaus optimierte Lebensbedingungen für das Tier schaffen - Management gesetzliche, tierspezifische und betriebsspezifische Ansprüche vereinen biologische Ziegenhaltung stellt höhere Ansprüche an den Halter 22

23 Danke für die Aufmerksamkeit! 23

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