Anmeldung zur Mittagsbetreuung an der Grundschule Anzing
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- Adam Lorenz
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1 Anmeldung bis spätestens 2. April 2015! an der Grundschule Anzing Gartenstraße Anzing Telefon: mb@anzing-jugend.de Träger: Gemeinde Anzing Schulstraße Anzing Leitung: Felix Aschauer Telefon: 08121/ Telefax: 08121/ Mobil: felix.aschauer@anzing.bayern.de Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch 9-12 Uhr und Donnerstag Uhr Anmeldung zur Mittagsbetreuung an der Grundschule Anzing Hiermit melde ich mein Kind für das Schuljahr 2015/16 verbindlich an. (Vorname/Nachname des Kindes) 1. ANMELDETAGE: (Es müssen mindestens zwei Tage angemeldet werden. Die Betreuungskosten finden Sie auf Seite 4.) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 2. BEUTREUUNGSZEITEN: Bitte nur eine Betreuungszeit für alle Tage ankreuzen! Betreuung bis 14:30 Uhr Betreuung bis 16 Uhr 3. ABHOLUNG: Mein Kind wird abgeholt. Folgende Personen dürfen mein Kind abholen: Mein Kind darf alleine nach Hause gehen. 4. Mein Kind wird für die folgende Tage zum MITTAGESSEN angemeldet: (Die Kosten finden Sie auf Seite 5.) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 5. ANTRAG: Es wird ein Antrag auf Zuschuss gestellt (siehe Seite 5). Es wird ein Antrag auf bevorzugte Aufnahme gestellt, weil ich Alleinerziehend und berufstätig bzw. in Ausbildung bin beide Eltern berufstätig bzw. in Ausbildung sind wir drei oder mehr Kinder haben.... Vor- und Zuname des/r Erziehungsberechtigten: Straße: Name des Kindes: PLZ, Wohnort: geb. am: Klasse (ab Sept. 2015): Kontaktmöglichkeiten: Telefon/Handy: Telefon/Handy: Hausarzt: Umstände, die besonders zu beachten sind (z.b. Allergien, gesundheitliche Probleme usw.): Die Regeln für die Mittagsbetreuung (siehe Seite 3) habe ich erhalten und erkenne sie durch meine Unterschrift an:... Ort, Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten Seite 1 von 5
2 Seite 2 von 5 SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE72ZZZ Mandatsreferenz:... (wird von der Gemeinde ausgefüllt) Ich/wir ermächtige(n) die Gemeinde Anzing widerruflich, die von uns zu entrichtenden Zahlungen für die Betreuung und das Mittagessen mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Anzing auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Personenkonto-Nr.:... (wird von der Gemeinde ausgefüllt) Zahlungspflichtiger: Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort Name Kreditinstitut: Bankleitzahl: Kontonummer: Kontoinhaber: IBAN: D E BIC: Ort, Datum Unterschrift(en) Kontoinhaber
3 Regeln für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Anzing 1. Aufnahme An der Mittagsbetreuung können nur Schülerinnen und Schüler der Volksschule Anzing teilnehmen. 2. Anmeldung, Vertragslaufzeit Der Vertrag beginnt mit dem 1. September und gilt bis 28. Februar. Er verlängert sich automatisch bis 31. August, wenn er nicht bis spätestens zum 15. Januar schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Am 31. August endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Seitens der Gemeinde Anzing kann eine Kündigung sofort ausgesprochen werden, wenn: Schüler/Schülerinnen in grober Form gegen Gruppenregeln und Hausordnung verstoßen, die Erziehungsberechtigten gegen diese Vereinbarung verstoßen oder unzureichende finanzielle Deckung vorliegt. Die Zahlungspflicht besteht auch für alle versäumten Stunden, gleichgültig ob verschuldet oder unverschuldet, kirchliche und gesetzliche Feiertage sowie für alle Ferien. 3. Öffnungszeiten Die Mittagsbetreuung ist Montag bis Freitag von (bzw. nach Unterrichtsende) bis Uhr geöffnet. An gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen findet keine Betreuung statt. Bei Krankheit muss dem Personal der Mittagsbetreuung mitgeteilt werden, dass das Kind die Einrichtung nicht besuchen kann (die aktuelle Handy-Nummer finden Sie auf Seite 1 auf diesem Anmeldeformular). Einen Wechsel der Wohnung, des Arbeitsplatzes, der Telefonnummer usw. bitten wir umgehend zu melden. 4. Ferienbetreuung Die Ferienbetreuung wird zu den unten angegebenen Zeiten garantiert. Die Tage für die Ferienbetreuung werden von den Eltern gesondert gebucht. Dazu erhalten Sie zu den jeweiligen Ferien ein separates Anmeldeformular. Zu den folgenden Ferienzeiten ist die Mittagsbetreuung geöffnet: Ferien: Buß- und Bettag: 1 Tag Ostern: 1 Woche (erste Woche) Pfingsten: 1 Woche (erste Woche) Sommerferien: je nach Beginn der Ferien bis zu 3 Wochen (die ersten Wochen) Ferienöffnungszeiten: Mo. - Fr. von 8:00-16:00 Uhr Herbst- und Faschingsferien (jeweils eine Woche): Bitte beachten Sie, dass bei den Herbst- und Faschingsferien nur bei mindestens neun Anmeldungen pro Tag eine Ferienbetreuung stattfinden kann. 5. Beitrag Mit dem Beitrag beteiligen sich die Eltern an den Betriebskosten der Mittagsbetreuung. Um pünktliche und ordnungsgemäße Zahlung zu gewährleisten, ziehen wir die Beiträge ein (SEPA- Lastschriftmandat). Der Beitrag ist in voller Höhe bis zum Ablauf des Abmeldetermins zu zahlen. Auch bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit ist der Beitrag in voller Höhe zu zahlen. In sozialen Härtefällen kann die Übernahme des Beitrags beim Jugendpfleger beantragt werden. Die Beitragsstaffelung entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Blatt Betreuungskosten (Seite 4). Die Gemeinde gewährt eine Geschwisterermäßigung von 20% für alle älteren angemeldeten Kinder. (Stand: Januar 2015) Seite 3 von 5 6. Aufsicht und Versicherung Das Kind soll regelmäßig an den vereinbarten Tagen die Einrichtung der Mittagsbetreuung aufsuchen. Es unterliegt während der Betreuungszeit immer unserer Aufsichtspflicht. Die erzieherisch tätigen Mitarbeiter/innen sind während der Öffnungszeit der Mittagsbetreuung für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Die Kinder sind während der Betreuungszeit über die Gemeinde Anzing versichert. Für den Weg von der Mittagsbetreuung nach Hause sind die Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich. Bitte holen Sie Ihr Kind stets selbst ab. Nur mit schriftlicher Erklärung der Erziehungsberechtigten darf Ihr Kind einer anderen beauftragten Person übergeben werden. Ihr Kind darf nur allein nach Hause gehen, wenn dies im Anmeldeformular angekreuzt wurde. Bei Verlust oder Verwechslung von Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Gegenstände der Kinder mit Namen zu versehen. Bei besonders gefährdenden Situationen müssen die Eltern für die Abholung des Kindes sorgen. 7. Mittagsessen Die Kinder erhalten ein warmes Mittagessen (kostenpflichtig) sowie nach Bedarf eine kleine Zwischenmahlzeit. Die Mittagsbetreuung übernimmt keine Haftung für die ausgegebenen Speisen. 8. Ablauf der Mittagsbetreuung Mitarbeit der Eltern Liebe Eltern, Sie haben Ihr Kind für die Mittagsbetreuung angemeldet. Damit vertrauen Sie uns Ihr Kind für einen Teil des Tages an. Es ist wichtig, dass sich Ihr Kind bei uns wohl fühlt, wir wollen uns deshalb um eine gute Zusammenarbeit bemühen. In der Mittagsbetreuung findet eine Hausaufgabenbetreuung statt. Die Überprüfung, ob alle Hausaufgaben gemacht sind, ist Aufgabe der Eltern. Eine Hausaufgabengewähr besteht nicht. Veränderungen, die uns an Ihrem Kind auffallen, möchten wir gerne mit Ihnen besprechen und bitten Sie im umgekehrten Fall, offen auf uns zuzugehen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass das Mittagsbetreuungspersonal mit den Lehrkräften der Schule im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes Informationen austauscht. 9. Änderungen und Zusatztage Änderung der Buchungstage: Die angemeldeten Wochentage können in der ersten Woche eines Schuljahres noch verändert werden. Dazu gibt es ein Änderungsformular, das man bei der Mittagsbetreuung oder beim Jugendpfleger erhält. Eine Aufstockung der gebuchten Tage ist möglich. Sie können aber nur zum 2. Halbjahr (Frist: 15. Januar) reduziert werden. Zusatztage: sind in Ausnahmefällen möglich, z.b. bei wichtigen Terminen wie Arztbesuch oder ähnliches. Hierfür gibt es ein Anmeldeformular, das Sie bei der Mittagsbetreuung oder beim Jugendpfleger erhalten (Kosten: siehe Seite 4). 10. Ferienbetreuung für nicht angemeldete Geschwisterkinder Sie können Geschwisterkinder, die noch in den Kindergarten, für die Ferienzeit in der Mittagsbetreuung anmelden. Das Mindestalter ist 5 Jahre (Kosten: siehe Seite 4). Die Ferienbetreuung für ältere Kinder, die an eine weiterführende Schule gehen, ist nur in Absprache möglich.
4 Betreuungskosten für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Anzing (Stand: Januar 2015) Seite 4 von 5 Die Gebühren sind unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes jeweils im Voraus zum 3. des Monats für die Dauer von 12 Monaten zu bezahlen (jeweils September bis einschließlich August). Die tägliche Betreuungszeit beginnt ab 11:15 Uhr (bzw. nach Unterrichtsende) und dauert bis 16:00 Uhr. Kostenbeitrag der Eltern Der Kostenbeitrag ist gestaffelt nach Tagen pro Woche und ergibt dann den Monatsbeitrag. Es müssen mindestens zwei Tage pro Woche angemeldet werden. Es kann bei der Anmeldung nur eine Betreuungszeit (14.30 Uhr oder 16:00 Uhr) ausgewählt werden. Eine andere Abholzeit des Kindes ist aber in Absprache trotzdem möglich. Die Abholzeiten sind 13:00 Uhr, 14:30 Uhr und 16 Uhr. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir außerhalb dieser Zeiten keine Ausnahmen machen können. Wenn Sie mehrere Kinder angemeldet haben, wird automatisch für die älteren Kinder ein Rabatt von 20% abgezogen. Monatsbeiträge bis 14:30 Uhr (Stand 1/2014): 2 Tage pro Woche: 34,00 3 Tage pro Woche: 44,00 4 Tage pro Woche: 54,00 5 Tage pro Woche: 64,00 Monatsbeiträge bis 16 Uhr (Stand 1/2014): 2 Tage pro Woche: 44,00 3 Tage pro Woche: 54,00 4 Tage pro Woche: 64,00 5 Tage pro Woche: 74,00 Kostenbeitrag für Mittagessen: Der Preis pro Essen beträgt derzeit 3,00. Aufgrund unseres qualitativen Anspruchs kann ein Wechsel des Anbieters und somit auch eine Erhöhung der Kosten für das tägliche Mittagessen erforderlich sein. Im Falle einer notwendigen Erhöhung werden die Eltern rechtzeitig darüber informiert. NEU Kostenbeitrag für Getränke und kleinere Anschaffungen: Für Getränke und Anschaffungen (z.b. Bastelbedarf, Spielsachen, etc.) werden pro Kind und angemeldeten Tag 50 Cent berechnet. NEU Kostenbeitrag für Ferienbetreuung: In den Ferien ist ein zusätzlicher Unkostenbeitrag von 5,00 pro Kind und angemeldeten Tag erforderlich, um Ausflüge mit Eintrittsgeldern, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder sonstigen Gebühren zu bezahlen. Die Gemeinde bezuschusst diese Kosten für die Ferienbetreuung zusätzlich mit 2,00 pro Kind und Tag. In Einzelfällen kann auch eine weitere Beteiligung an den Kosten durch die Eltern erforderlich sein. Kostenbeitrag für Zusatztage Zusatztage werden mit 5,00 pro Tag berechnet, hinzu kommt der Kostenbeitrag für das Mittagessen (siehe oben) sowie ein Kostenbeitrag für Getränke und kleinere Anschaffungen von 50 Cent pro Tag. Kinder können nur in Ausnahmefällen für Zusatztage angemeldet werden. Kostenbeitrag für Ferienbetreuung für nicht angemeldete Geschwisterkinder Geschwisterkinder, die noch in den Kindergarten oder in eine weiterführende Schule gehen, kosten pro Kind und Tag 10,00 (5,00 Betreuungskosten zuzüglich 5,00 Kostenbeitrag für Ferienbetreuung). Zuschüsse der Gemeinde Die Kosten für die Mittagsbetreuung werden auf Antrag (siehe Zuschuss-Antrag Seite 5) von der Gemeinde bezuschusst. Auf einen Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Bei besonderen Härtefällen kann auch höherer Zuschuss gewährt werden. Monatliche Zuschüsse bei Betreuung bis 14:30 Uhr (Stand: 1/2015): Zuschuss bei 2 Tage pro Woche: 2,00 Zuschuss bei 3 Tage pro Woche: 3,00 Zuschuss bei 4 Tage pro Woche: 4,00 Zuschuss bei 5 Tage pro Woche: 5,00 Monatliche Zuschüsse bei Betreuung bis 16 Uhr (Stand: 1/2015): Zuschuss bei 2 Tage pro Woche: 4,00 Zuschuss bei 3 Tage pro Woche: 6,00 Zuschuss bei 4 Tage pro Woche: 8,00 Zuschuss bei 5 Tage pro Woche: 10,00 Zuschüsse des Landratsamtes Die Kosten für die Mittagsbetreuung und für das Mittagessen werden auf Antrag vom Landratsamt bezuschusst. Auf einen Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Anzinger Jugendpfleger.
5 Seite 5 von 5 Zuschuss-Antrag zur Mittagsbetreuung an der Grundschule Anzing Hiermit beantrage(n) ich/wir einen monatlichen Zuschuss für die Mittagsbetreuung für unser Kind. Begründung: (Härtefall wegen besonderen familiären oder sozialen Umständen) Vor- und Zuname des/r Erziehungsberechtigten Straße: PLZ, Wohnort: Name des Kindes: geb. am: Ort, Datum und Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Anmeldung zur Mittagsbetreuung an der Grundschule Anzing Hiermit melde ich mein Kind für das Schuljahr 2014/15 verbindlich an:
Träger: Gemeinde Anzing Schulstraße 1-85646 Anzing an der Grundschule Anzing Gartenstraße 2 85646 Anzing Telefon: 0176/32 78 82 69 Notfallnummer: 0173-4528720 Leitung: Felix Aschauer Telefon: 08121/4744-12
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