Denkschrift zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg RECHNUNGSHOF

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1 Denkschrift 2010 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg RECHNUNGSHOF

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3 Vorwort 1 Haushalt konsolidieren Baden-Württemberg hat 2008 und 2009 unter günstigen Bedingungen keine neuen Schulden aufgenommen. Dies zeigt: Nullverschuldung ist möglich. Dieses Ziel ist aber für den laufenden Doppelhaushalt 2010/2011 in weite Ferne gerückt - wie auch in anderen öffentlichen Haushalten. Wegbrechende Steuereinnahmen, hohe zusätzliche Belastungen und Risiken aus der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise sowie das gesamtwirtschaftliche Ziel, die Binnennachfrage zu stärken, fordern ihren Tribut. Noch ist die Krise längst nicht überwunden. Trotz eines moderaten Wachstums rechnen die Experten mit Rückschlägen. Verwerfungen können immer wieder aufs Neue drohen. Hinzu kommt, dass die zur Stärkung der Binnennachfrage in großem Umfang aufgenommenen Schulden innerhalb von sieben Jahren zurückgezahlt werden müssen. Dies kann nur gelingen, wenn die Wirtschaft weit überdurchschnittlich wächst oder aber die Ausgaben entsprechend beschränkt werden. Die Schulden des Landes werden bis 2011 von 41,7 auf 46,5 Mrd. Euro ansteigen. Die Kreditfinanzierungsquote wird in diesem Jahr die Marke von 7,6 Prozent erreichen. In der mittelfristigen Finanzplanung klafft auch 2012 und 2013 eine Deckungslücke von über zwei Milliarden Euro jährlich und dies bei weiteren neuen Schulden, die bereits eingeplant sind. Das Frühjahrsgutachten der Forschungsinstitute zeichnet eine moderate Wachstumsperspektive für die nächsten Jahre. Die Steuereinnahmen werden allerdings nicht gleichzeitig wachsen, sondern nur mit erheblicher Verzögerung. Die Mai-Steuerschätzung bleibt sogar hinter den bisherigen Erwartungen zurück. Die Konsolidierung muss daher bei den Ausgaben ansetzen. Das prognostizierte Wachstum der Wirtschaft sollte es ermöglichen, 2011 den haushaltspolitischen Kurswechsel einzuleiten, ohne die binnenwirtschaftliche Erholung zu gefährden. Im Gegenteil: Eine weiter wachsende Verschuldung der öffentlichen Hand stellt langfristig selbst ein erhebliches Risiko für die wirtschaftliche Erholung dar. Im neuen Jahrzehnt müssen haushaltspolitisch drei Herausforderungen bewältigt werden: Die Schuldenbremse muss greifen. Baden-Württemberg muss, wie andere Länder auch, ab 2020 ohne neue Schulden auskommen. Es wäre ein fatales Signal, wenn diese erst vor einem Jahr im Grundgesetz verankerte Messlatte im ersten Anlauf gerissen, das Ziel aufgeschoben oder gar aufgegeben würde. Das Land muss schrittweise seine Schulden auf die landesgesetzliche Obergrenze von 41,7 Mrd. Euro zurückführen, die es sich in der Landeshaushaltsordnung selbst gesteckt hat. In den laufenden und künftigen Haushalten muss es gelingen, das strukturelle Defizit, das die Haushalte des Landes seit Jahrzehnten belastet, durch Einsparungen zu schließen. 3

4 Die Bewältigung dieser drei Herausforderungen setzt eine mehrjährige Strategie voraus. Die Politik darf nicht dabei stehen bleiben, die einzelnen Haushaltsjahre nur punktuell zu betrachten, dort die Zwangsläufigkeiten wortreich zu beklagen, sie, weil nicht rechtzeitig für die jeweiligen Planjahre änderbar, aber weiter zugrunde zu legen. Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sollten Haushaltsaufstellung und mittelfristige Finanzplanung mit einer perspektivischen Betrachtung bis 2020 (Erreichen der Schuldengrenze) verknüpft werden. Sie müssen als gesamtpolitische Aufgabe verstanden und als solche im politischen Alltag gelebt werden. Die Konsolidierung endet in der Haushaltsaufstellung, sie beginnt aber bei der Fachpolitik. Fachpolitik und Haushaltspolitik sind zwei Seiten derselben Medaille, die nicht mehr länger in falsch verstandener Arbeitsteilung isoliert betrieben werden dürfen. Beide dienen ausschließlich dem Wohl des Landes. Gesamtpolitisch rückt jetzt die Verantwortung für den Haushalt in den Mittelpunkt. 2 Gestaltungsspielräume gewinnen Länderhaushalte sind in ihrer Struktur wenig elastisch. Sie sind dominiert von Personalausgaben und gesetzlichen Verpflichtungen. Der kommunale Finanzausgleich ist nach den Personalausgaben die zweitgrößte Position. Die Zahlungen in den Länderfinanzausgleich und der Schuldendienst übersteigen bei Weitem den frei gestaltbaren Anteil des Haushalts. Die Kernaufgaben des Landes sind personalintensiv. Darin unterscheiden sich die Länderhaushalte grundlegend von denen des Bundes und der Kommunen. Die fast menschenleere Fabrik ist technologisch möglich, praktisch machbar und vielfach Realität. Schule ohne Lehrer, Forschung ohne Wissenschaftler, innere Sicherheit ohne Polizisten und Rechtsprechung ohne Richter und Staatsanwälte wird es aber nicht geben können. Die kostenintensiven Kernaufgaben des Landes sind im weitesten Sinne personengebundene Dienstleistungen. Die Anforderungen an diese Leistungen unterliegen einer besonderen Dynamik. Es ist zunächst immer sinnvoll, mehr für Wissenschaft, mehr für Bildung und Erziehung, mehr für Sicherheit zu tun. Es dreht sich um staatliche Aufgaben, für die es aus der Sache heraus keine Obergrenze gibt und deren Erfüllung folglich immer zu einem Teil defizitär erscheint. Die Personalausgaben des Landes beanspruchen daher zwangsläufig den Löwenanteil des Haushalts. Umso wichtiger ist es, diese Ausgaben in den Griff zu bekommen. Der Rechnungshof macht dazu eine Reihe neuer grundlegender Vorschläge, die sich an die Politik richten. Er wirft damit einen Stein ins Wasser. Das Kalkül wird aber nur aufgehen, wenn auch Bürger, Gesellschaft und Wirtschaft bereit sind, ihre Anforderungen und Erwartungen an die öffentliche Hand nicht ständig nach oben zu schrauben. Wir müssen lernen, mit dem Vorhandenen auszukommen und aus weniger mehr zu machen. Ohne Aufgabenbremse versagt auch die Ausgabenbremse. 4

5 3 Vorschläge des Rechnungshofs nutzen Mit unseren Prüfungen, Beratenden Äußerungen und der vorgelegten Denkschrift 2010 wollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzkontrolle und der Senat des Rechnungshofs einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. Neben dem Schwerpunkt der Haushaltspolitik spannt die diesjährige Denkschrift wiederum einen Bogen über alle Ressortbereiche des Landes. Nicht abstrakt, sondern konkret zeigen wir auf, wo und wie im Einzelfall gespart, effizienter gehandelt oder bessere Ergebnisse erzielt werden können. Die einzelnen Beiträge stehen nicht nur für sich, sie sprechen oft strukturelle und auf andere Bereiche übertragbare Lösungsansätze an. Die Steuerthemen zeigen auf, wo bei der Erhebung mehr Einnahmen hätten erzielt werden können. Sie dokumentieren aber auch, welche Schwierigkeiten das Steuerrecht in seiner Komplexität auf der einen und einer unnötigen Kompliziertheit auf der anderen Seite für den Vollzug bereitet. Der Gesetzgeber unterschätzt fast regelmäßig den Aufwand und die Dauer, bis steuerrechtliche Änderungen in der Steuerverwaltung angekommen sind, vom Mitnehmen der Bürger ganz zu schweigen. Ganz unterschiedliche Förderverfahren hat die Finanzkontrolle auf den Prüfstand gestellt, wie den Bau von Pflegeheimen, kommunale Straßenbauvorhaben, die Behandlung kommunaler Altlasten, energetische Vorhaben oder Projekte der Internationalen Bodensee-Hochschule. Unsere Empfehlungen geben Hinweise auf Stärken und Schwächen der einzelnen Verfahren und Förderarten. Die Beiträge zur Staatsgalerie und zum Lindenmuseum runden die Untersuchungen zur Museumslandschaft ab und ermöglichen übergreifende Vorschläge, an denen wir derzeit arbeiten. Die Struktur der Vergütung von Führungspersonal in einem speziellen Fachbereich greift die vergleichende Untersuchung der vier Universitätsklinika des Landes auf. Konkrete Impulse zur Organisationsentwicklung setzen die Beiträge zu den Regierungspräsidien, zu der Landesanstalt für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume, zum Landesbetrieb Vermögen und Bau sowie zur IuK an der Universität Hohenheim. Mit dem letztgenannten Beitrag schlagen wir eine Brücke von der Landesverwaltung zu den Hochschulen. Zur IuK in der Landesverwaltung haben wir nämlich bereits im letzten Jahr perspektivische Empfehlungen entwickelt, deren Ansätze in weiteren Bereichen nutzbar gemacht werden können. Um Personaleinsatz und Ressourcenverbrauch geht es bei den öffentlichrechtlichen Fachgerichtsbarkeiten und den Beiträgen zur Schule. 5

6 Kernfragen der Privatisierung werfen vor allem die Landesimmobiliengesellschaft und die Bewährungs- und Gerichtshilfe durch freie Träger, aber auch die Polizeibegleitung bei Großraum- und Schwertransporten auf. Im Fokus stehen dabei die Wirtschaftlichkeit und die Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Einen Einblick in das Spektrum des Hochbaus geben die vergleichende Betrachtung zweier Klinikneubauten, die Optimierungspotenziale beim Energieverbrauch von Universitätsgebäuden und das Zusammenwirken verschiedener Verwaltungen am Beispiel Bebenhausen. Welchen Aufwand nicht aufeinander abgestimmte bundesgesetzliche Regelungen in sensiblen Bereichen wie Wohngeld, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II verursachen, demonstriert die Untersuchung über das Wohngeld. Bei den dadurch verursachten Parallelverfahren und Antragskreisläufen stehen weniger die Antragssteller als vielmehr die Belange der Kostenträger im Vordergrund. Eine Harmonisierung der Gesetze und klare Zuordnungen wären für alle Seiten hilfreich. Mit den Beispielen Staatsgalerie oder Arbeitszeit bei der Polizei knüpfen wir an frühere Prüfungen an und schauen nach, wie unsere Empfehlungen umgesetzt wurden. Wir wollen so Entwicklungs- und Verbesserungsprozesse begleiten und mit unseren Themen am Ball bleiben. Der Landtag und seine Fraktionen sowie die Landesregierung haben auch im vergangenen Jahr viele unserer Vorschläge und Empfehlungen aufgegriffen. Als entscheidender Katalysator für den Transport unserer Empfehlungen und Vorschläge hat sich in den letzten Jahren zunehmend der Finanzausschuss des Landtags erwiesen. Wir bedanken uns für die Aufgeschlossenheit gegenüber unserer Arbeit und für eine kritische Auseinandersetzung, die vom Ringen um die Sache und gute Lösungen geprägt ist. Trotz unserer Kritik und der Verbesserungsvorschläge, die wir anbringen, gilt: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes erfüllen verantwortungsbewusst und mit hohem Einsatz ihre Aufgaben. Karlsruhe, im Mai 2010 Max Munding Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg 6

7 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 10 Vorbemerkung 11 A. Haushaltsrechnung, Haushaltsplan und Haushaltsvollzug 1 Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2008 (14/6601) Haushaltsplan und Haushaltsvollzug für das Haushaltsjahr 2008 (14/6602) 19 3 Landesschulden (14/6603) 26 4 Vorbelastungen und Risiken des Landeshaushalts (14/6604) 34 B. Besondere Prüfungsergebnisse Einzelplan 03: Innenministerium 5 Poststellen und Registraturen der Regierungspräsidien (14/6605) 47 6 Arbeitszeit und Zeiterfassung bei der Landespolizei (14/6606) 54 7 Polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (14/6607) 61 Einzelplan 04: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 8 Sonderverwendung von Lehrkräften in der Kultusverwaltung (14/6608) 67 9 Evaluation an allgemeinbildenden Schulen (14/6609) 71 Einzelplan 05: Justizministerium 10 Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen freien Träger (14/6610) Personaleinsatz in den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten (14/6611) 85 1 Nummer der Landtagsdrucksache des jeweiligen Beitrags. 7

8 Einzelplan 06: Finanzministerium Seite 12 Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg (14/6612) 93 Einzelplan 07: Wirtschaftsministerium 13 Wohngeld vereinfachen (14/6613) Förderung von Demonstrationsvorhaben im Energiesektor (14/6614) 104 Einzelplan 08: Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz 15 Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (14/6615) 109 Einzelplan 09: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren 16 Zuwendungen zum Bau und zur Sanierung von Pflegeheimen (14/6616) 115 Einzelplan 10: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 17 Behandlung kommunaler Altlasten am Beispiel ehemaliger Gaswerkstandorte (14/6617) Förderung kommunaler Straßenbauvorhaben (14/6618) 127 Einzelplan 12: Allgemeine Finanzverwaltung 19 Organisation und Arbeitsweise der Betriebsprüfungsstellen (14/6619) Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer (14/6620) Sonderausgabenabzug für Aufwendungen zur Basisversorgung (14/6621) Baukosten der Kinderkliniken Heidelberg und Leipzig im Vergleich (14/6622) Sanierung der Klostermauer in Bebenhausen (14/6623) Landesimmobiliengesellschaft Baden-Württemberg (14/6624) 158 8

9 Seite Einzelplan 14: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 25 Vergütungen der Vorstandsmitglieder und der Chefärzte an den Universitätsklinika (14/6625) Energieverbrauch der Universitätsgebäude (14/6626) Internationale Bodensee-Hochschule (14/6627) Informations- und Kommunikationstechnik bei der Universität Hohenheim (14/6628) Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatsgalerie Stuttgart (14/6629) Haushalts- und Wirtschaftsführung des Linden-Museums in Stuttgart (14/6630) 197 9

10 Abkürzungsverzeichnis Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Beschaffung in der Landesverwaltung Dokumenten- und Schriftgutverwaltung Datenverarbeitung Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Internationale Bodensee-Hochschule Internationale Bodensee-Konferenz Informations- und Kommunikationstechnik Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank Landesbank Baden-Württemberg Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg Landesimmobiliengesellschaft Baden-Württemberg - Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH Öffentlich private Partnerschaften Bundeseinheitliches System für die Ermittlung des Personalbedarfs in der Justiz Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg Maßeinheit für die fiktive Anzahl von Voll- zeitbeschäftigten bei Umrechnung aller Teilzeit- in Vollzeitarbeitsverhältnisse Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums über die Berücksichtigung der Verwaltungskosten insbesondere bei der Festsetzung von Gebühren und sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Beschaffungsanordnung DSV DV GQS GVFG IBH IBK IuK Kultusministerium L-Bank LBBW LHO LIG-BW ÖPP PEBB Y Sozialministerium Staatshaushaltsgesetz Vollzeitäquivalent VwV-Kostenfestlegung Wissenschaftsministerium 10

11 Vorbemerkung 1 Parlamentarische Beratung der Denkschrift 2009 Der Rechnungshof leitete die Denkschrift 2009 dem Landtag und der Landesregierung am zu (Landtagsdrucksache 14/4700). Der Finanzausschuss hat die Denkschrift in den Sitzungen am , und beraten. Den Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses (Landtagsdrucksachen 14/4701 bis 14/4727) hat der Landtag am unverändert zugestimmt. Nach diesem Beschluss wurde die Landesregierung gebeten, zu einzelnen Beiträgen der Denkschrift konkrete Maßnahmen zu treffen oder zu untersuchen und dem Landtag hierüber zu berichten ( 114 Abs. 2 und 4 Landeshaushaltsordnung). Der Rechnungshof hat zuletzt im Ergebnisbericht 2008 dargestellt, wie seine Empfehlungen von Regierung und Parlament aufgegriffen und umgesetzt wurden. Im Herbst 2010 wird der Rechnungshof seinen zweiten Ergebnisbericht veröffentlichen. Am hat der Landtag auch die in der Haushaltsrechnung 2007 nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie die in der Übersicht 1 A der Haushaltsrechnung dargestellten Abweichungen von den Stellenübersichten - unter Berücksichtigung etwaiger einschlägiger Feststellungen des Rechnungshofs - nachträglich genehmigt und der Landesregierung für 2007 Entlastung erteilt (Landtagsdrucksache 14/5925). Der Landtag hat ferner auf Empfehlung des Finanzausschusses den Präsidenten des Rechnungshofs hinsichtlich der Rechnung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2007 nach 101 Landeshaushaltsordnung entlastet (Landtagsdrucksache 14/5924). 2 Weitere Berichte des Rechnungshofs seit der letzten Denkschrift Im Berichtszeitraum hat der Rechnungshof drei Beratende Äußerungen vorgelegt. 2.1 Neuausrichtung der Organisation der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) in der Landesverwaltung (Landtagsdrucksache 14/5032) Der Rechnungshof fordert eine grundlegende Neuausrichtung der IuK- Organisation im Land. Die Informations- und Kommunikationstechnik ist ein unersetzliches, aber auch teures Werkzeug für die Verwaltung. Realistische Schätzungen gehen von jährlich rund 500 Millionen Euro aus. Davon könnten durch Bündelung und Konsolidierung bis zu 40 Millionen Euro eingespart werden. 11

12 2.2 Ansätze für ein optimiertes Erhaltungsmanagement bei Landesstraßen (Landtagsdrucksache 14/5300) Der Rechnungshof hat ein optimiertes Erhaltungsmanagement bei Landesstraßen vorgeschlagen. Das Land gab in den letzten Jahren zu wenig für den Erhalt der Landesstraßen aus. Nach Auffassung des Rechnungshofs sind hierfür 100 Millionen Euro jährlich notwendig. Der Erhalt des Straßennetzes sollte daher Vorrang vor dessen Aus- und Neubau haben. 2.3 Finanzierung des Integrierten Rheinprogramms und der EG- Wasserrahmenrichtlinie (Landtagsdrucksache 14/6160) Das Land ist vertraglich verpflichtet, den Hochwasserschutz am Rhein umfassend zu verbessern. Für den Hochwasserschutz des Integrierten Rheinprogramms beläuft sich der Finanzbedarf auf 450 Millionen Euro. Die EG- Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet zu gewässerökologischen Verbesserungen an den Fließgewässern. Der Finanzbedarf für die Umsetzung der Richtlinie beträgt 250 Millionen Euro. Um diese außerordentlichen Aufgaben bewältigen zu können, ist es notwendig, konkrete und realistische Ablauf- und Finanzierungspläne zu erstellen und diese ständig zu aktualisieren. Der Rechnungshof schlägt vor, die Mittel haushaltsrechtlich zu sichern und über die Jahre kontinuierlich bereitzustellen. 12

13 A. Haushaltsrechnung, Haushaltsplan und Haushaltsvollzug 13

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15 Rechnungshof Baden-Württemberg Denkschrift 2010, Beitrag Nr. 1 Landtagsdrucksache 14/6601 Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2008 Die Haushaltsrechnung 2008 schließt mit einem rechnungsmäßigen Überschuss von 1.154,4 Millionen Euro ab. Der kassenmäßige Überschuss belief sich auf 744,1 Millionen Euro. Bei den Haushaltsüberschreitungen ergaben sich keine Beanstandungen. Die in der Haushaltsrechnung 2008 aufgeführten Beträge stimmen mit den in den Büchern nachgewiesenen Beträgen überein. Die Einnahmen und Ausgaben sind ordnungsgemäß belegt. 1 Haushaltsrechnung des Landes Der Finanzminister legte dem Landtag am (Landtagsdrucksache 14/5630) die Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2008 vor. Diese dient gemäß Artikel 83 Abs. 1 der Landesverfassung und 114 Abs. 1 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) als Grundlage, um die Landesregierung zu entlasten. 1.1 Gestaltung Die Haushaltsrechnung ist entsprechend den Vorschriften der 81 bis 85 LHO gestaltet. Sie enthält alle in 81 Abs. 1 und 2 LHO vorgeschriebenen Angaben, um die bestimmungsgemäße Ausführung des Staatshaushaltsplans nachzuweisen. Die Rechnungslegung ist dargestellt in einem kassenmäßigen Abschluss gemäß 82 LHO (Ist-Ergebnisse ohne Haushaltsreste) und einem Haushaltsabschluss gemäß 83 LHO (Ist-Ergebnisse zuzüglich Haushaltsreste). Der kassenmäßige Abschluss und der Haushaltsabschluss sind entsprechend 84 LHO in einem Abschlussbericht mit verschiedenen Zusammenstellungen auf den Seiten 17 bis 87 der Haushaltsrechnung erläutert. Die in 85 Abs. 1 LHO genannten Übersichten sind beigefügt (Seiten 853 bis 868 und 873 bis 875). 15

16 1.2 Ergebnisse der Haushaltsrechnung Tabelle: Kassenmäßiger und rechnungsmäßiger Abschluss (in Euro) Haushaltsjahr 2007 Haushaltsjahr 2008 Ist-Einnahmen , ,47 Ist-Ausgaben , ,25 Mehreinnahmen , ,22 Haushaltsmäßig noch nicht ausgeglichene (kassenmäßige) Überschüsse (+) oder Fehlbeträge (-) früherer Jahre , ,07 Kassenmäßiges Gesamtergebnis , ,29 In das Folgejahr übertragene Einnahmereste , ,76 1 In das Folgejahr übertragene Ausgabereste , ,97 Rechnungsmäßiges Gesamtergebnis (Überschuss) , ,08 Bereinigt um - den Saldo der Einnahme- und Ausgabereste des Vorjahres , ,33 - den kassenmäßigen Überschuss früherer Jahre , ,07 Rechnungsmäßiges Jahresergebnis (Überschuss/Fehlbetrag) , ,34 1 Davon ,55 Euro aus nicht verbrauchten Kreditermächtigungen. Der Landeshaushalt 2008 hat mit einem kassenmäßigen Überschuss von ,22 Euro abgeschlossen. Dieser war am im Verwahrungsbuch der Landesoberkasse nachgewiesen. Außerdem waren zu diesem Zeitpunkt auch kassenmäßige Überschüsse der Haushaltsjahre 2006 und 2007 von zusammen ,07 Euro haushaltsmäßig noch nicht vereinnahmt (siehe Denkschrift 2009, Beiträge Nr. 1 und Nr. 3). Diese Überschüsse wurden im Haushaltsjahr 2009 bei Kapitel 1212 Titel gebucht. Außerdem wurde bei dieser Buchungsstelle ein Teilbetrag von Euro des kassenmäßigen Überschusses 2008 vereinnahmt. Somit waren am noch ,29 Euro des kassenmäßigen Überschusses aus 2008 im Verwahrungsbuch nachgewiesen. Im Staatshaushaltsplan für 2010/2011 sind als Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre für das Haushaltsjahr 2010 bei Kapitel 1245 Titel Euro und für das Haushaltsjahr 2011 weitere Euro bei Kapitel 1212 Titel veranschlagt. Die restlichen Überschüsse von ,29 Euro stehen zur kassenmäßigen Deckung der nach 2009 übertragenen Ausgabereste zur Verfügung. 16

17 2 Feststellungen des Rechnungshofs nach 97 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Landeshaushaltsordnung Der Rechnungshof prüfte die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr Einnahmen und Ausgaben Die in der Haushaltsrechnung aufgeführten Einnahmen und Ausgaben stimmen mit den in den Rechnungslegungsbüchern nachgewiesenen Beträgen überein. In den geprüften Rechnungen wurden keine Einnahmen oder Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren. 2.2 Haushaltsüberschreitungen Über- und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der vorherigen Zustimmung des Finanzministeriums, die nur bei einem unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnis erteilt werden darf. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe sind in der Haushaltsrechnung einzeln nachgewiesen und in der Übersicht 1 zur Haushaltsrechnung (Seiten 853 bis 868) zusammengestellt und begründet. Sie betragen insgesamt rund 101 Mio. Euro. Hiervon waren 87 Mio. Euro Sachausgaben und 14 Mio. Euro Personalausgaben. Mehrausgaben in größerem Umfang sind für folgende Zwecke angefallen: 1,5 Mio. Euro für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen (Kapitel 0310 Titel ), 5,9 Mio. Euro für höhere Heilfürsorgeleistungen an Polizeibeamte (Kapitel 0314 Titel ), 4,2 Mio. Euro für Krankheitsvertretungen an Schulen zur Vermeidung von krankheitsbedingtem Unterrichtsausfall und für die verlässliche Grundschule (Kapitel 0436 Titel ), 1,7 Mio. Euro für höhere Erstattungen mittelbarer Verwaltungskosten der Landratsämter nach 52 Abs. 2 Landkreisordnung (Kapitel 1002 Titel ), 3,4 Mio. Euro für höhere Erstattungen an den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg für die im Rahmen des Verwaltungsstrukturreform-Gesetzes übergegangenen Beamten (Kapitel 1210 Titel ), 7,9 Mio. Euro für höhere Krankenfürsorgeleistungen an Bedienstete im Erziehungsurlaub, in Elternzeit und dergleichen wegen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und aufgrund der höheren Zahl von Anspruchsberechtigten (Kapitel 1212 Titel ), 1,7 Mio. Euro für höheren Zuschuss an die Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg zur Liquiditätssicherung im laufenden Haushaltsjahr (Kapitel 1412 Titel B). 17

18 Mit Schreiben vom teilte das Finanzministerium dem Landtag gemäß 7 Abs. 5 Staatshaushaltsgesetz 2007/08 die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2008 von mehr als Euro im Einzelfall mit. Die Mitteilung (Landtagsdrucksache 14/5105) wurde vom Finanzausschuss des Landtags in der 50. Sitzung am zur Kenntnis genommen. Nach dem Ergebnis der Gesamtrechnungsprüfung lag im Haushaltsjahr 2008 bei den über- und außerplanmäßigen Ausgaben ab 500 Euro in 27 Fällen bei 26 Haushaltsstellen die Einwilligung des Finanzministeriums nicht vor. Die Summe dieser Haushaltsüberschreitungen beträgt rund 8,4 Mio. Euro (Vorjahr: Euro). Davon entfallen auf Personalausgaben Euro (Vorjahr: Euro). Die vom Finanzministerium bewilligten Abweichungen von den Stellenübersichten sind in der Übersicht 1 A zur Haushaltsrechnung (Seiten 869 bis 872) dargestellt und begründet. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben bedürfen nach Artikel 81 Satz 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg der Genehmigung des Landtags. Diese wurde, zugleich für die Abweichungen von den Stellenübersichten, vom Finanzministerium im Zusammenhang mit der Vorlage der Haushaltsrechnung beantragt. 2.3 Buchungen an unrichtiger Stelle sowie Druck- und Darstellungsfehler In der Übersicht 1 zur Haushaltsrechnung (über- und außerplanmäßige Ausgaben einschließlich der Vorgriffe) sind auch Fälle von Buchungen an unrichtiger Haushaltsstelle - sogenannte Titelverwechslungen - enthalten, die auf Versehen der Verwaltung beruhen (Verstöße gegen 35 Abs. 1 LHO). Sie haben eine relativ geringe Bedeutung für das Gesamtbild des Landeshaushalts. Bei richtiger Buchung von zwei Titelverwechslungen (Kapitel 0448 Titel und Kapitel 0802 Titel ) wären die in der Haushaltsrechnung nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben um ,82 Euro niedriger gewesen. Bei der Gesamtrechnungsprüfung stellte der Rechnungshof keine wesentlichen Druck- und Darstellungsfehler in der Haushaltsrechnung des Landes fest. 18

19 Rechnungshof Baden-Württemberg Denkschrift 2010, Beitrag Nr. 2 Landtagsdrucksache 14/6602 Haushaltsplan und Haushaltsvollzug für das Haushaltsjahr 2008 Der Haushalt des Landes wurde im Haushaltsjahr 2008 nach den Vorgaben des Staatshaushaltsplans vollzogen. 1 Haushalts-Soll und Haushalts-Ist 2008 Der Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2008 liegen die Gesetze über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden- Württemberg für die Haushaltsjahre 2007/08 (Staatshaushaltsgesetz 2007/08) vom und über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 vom sowie über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 vom zugrunde. Danach wurde der Staatshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 in Einnahme und Ausgabe auf Euro festgestellt. Das rechnungsmäßige Jahresergebnis 2008 (Haushalts-Ist einschließlich Haushaltsreste 2008) weist gegenüber dem Haushalts-Soll (Haushaltsansätze einschließlich Haushaltsreste aus dem Vorjahr) einen Überschuss von ,34 Euro aus (siehe diesjährige Denkschrift, Beitrag Nr. 1, Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2008, Tabelle). Dieser ergibt sich aus dem Saldo der Mehreinnahmen von ,88 Euro und der Mehrausgaben von ,54 Euro. Wie sich die Mehreinnahmen und die Mehrausgaben aus den Teilergebnissen der Einzelpläne errechnen, ist in der Landeshaushaltsrechnung 2008 (Anlage 1 zur Gesamtrechnung, Seite 40/41, Spalte 9) sowie in den Erläuterungen hierzu (Seiten 45 bis 52) dargestellt. 2 Jahresvergleich In den Tabellen 1 und 2 sind die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben im Jahresvergleich jeweils den Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben gegenübergestellt. Tabelle 3 zeigt die Ausgabenentwicklung der Einzelpläne. 19

20 Tabelle 1: Einnahme-Ansätze und Ist-Einnahmen (in Mio. Euro) Einnahme-Ansätze laut Staatshaushaltsplan Gesamt-Ist-Einnahmen (davon Steuereinnahmen) (22.987) (22.228) (24.006) (26.941) (28.002) (24.733) Differenz zwischen den Einnahme-Ansätzen und den Gesamt-Ist-Einnahmen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr - Einnahme-Ansätze -4,9 % +0,6 % +2,7 % +8,7 % -1,6 % +5,8 % - Gesamt-Ist-Einnahmen -5,2 % +1,2 % +5,4 % +5,9 % +1,6 % -4,0 % - Steuereinnahmen +3,0 % -0,3 % +8,0 % +12,2 % +3,9 % -11,7 % Die Einnahmen sind 2006 bis 2008 beträchtlich gestiegen. Das Steueraufkommen hat sich aufgrund der guten konjunkturellen Lage in dieser Periode außergewöhnlich erhöht waren die Einnahmen insgesamt um 18,5 Prozent höher als Infolge der Wirtschaftskrise sind die Steuereinnahmen 2009 um Mio. Euro drastisch zurückgegangen. Sie lagen aber noch um 727 Mio. Euro über dem Jahr 2006, in dem erstmals ein erhebliches Steuerwachstum zu verzeichnen war. Tabelle 2: Ausgabe-Ansätze und Ist-Ausgaben (in Mio. Euro) Ausgabe-Ansätze laut Staatshaushaltsplan Gesamt-Ist-Ausgaben (davon Personalausgaben) (11.861) (12.808) (12.994) (12.814) (13.058) (13.587) Differenz zwischen den Ausgabe-Ansätzen und den Gesamt-Ist-Ausgaben Veränderungen gegenüber dem Vorjahr - Ausgabe-Ansätze -4,9 % +0,6 % +2,7 % +8,7 % -1,6 % +5,8 % - Gesamt-Ist-Ausgaben -4,8 % +0,9 % +3,8 % +5,4 % +1,6 % -2,0 % - Personalausgaben +0,9 % -2,0 % +1,5 % -1,4 % +1,9 % +4,1 % 1 Einschließlich Ausgaben zum Erwerb von stillen Beteiligungen an der Landesbank Baden- Württemberg von 302,9 Mio. Euro (Soll und Ist). 20

21 Von 2000 bis 2009 stiegen die Gesamt-Ist-Ausgaben um 14,5 Prozent. Die Personalausgaben haben sich in diesem Zeitraum um 14,6 Prozent erhöht. Bei den Personalausgaben ist allerdings zu berücksichtigen, dass von 2003 bis einschließlich 2009 infolge des Verwaltungsstrukturreform-Gesetzes und durch die Umwandlung verschiedener Einrichtungen (z. B. Universitäten) in Landesbetriebe Mio. Euro in Sachausgaben (Zuschüsse) umgeschichtet wurden. Danach sind die Personalausgaben im Jahresvergleich eigentlich deutlicher gestiegen. Tabelle 3: Ist-Ausgaben nach Einzelplänen (in Mio. Euro) Einzelpläne Summe Einschließlich Ausgaben zum Erwerb von stillen Beteiligungen an der Landesbank Baden- Württemberg von 302,9 Mio. Euro. Seit 2004 sind die Ausgaben für die Versorgungsbezüge der Beamten und Richter sowie ihrer Hinterbliebenen - bis auf Restbereiche - in den Einzelplänen der jeweiligen Ressorts nachgewiesen. Dies gilt ebenso für die Beihilfen der Versorgungsempfänger. Bis 2003 waren diese Ausgaben im Einzelplan 12 veranschlagt. 3 Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben Die Tabellen 4 und 5 zeigen, wie sich die Einnahmen und Ausgaben im Einzelnen in den letzten Jahren entwickelt haben. 21

22 Tabelle 4: Entwicklung der Einnahmen (in Mio. Euro) Steuern und steuerähnliche Abgaben (Hauptgruppe 0) Verwaltungseinnahmen (Hauptgruppe 1) Zuweisungen und Zuschüsse einschließlich für Investitionen (Hauptgruppe 2 und Obergruppen 33 und 34) Krediteinnahmen (Obergruppen 31 und 32) Sonstige Einnahmen (Rücklagen, Fonds, Vorjahresüberschüsse) (Obergruppen 35, 36 und 38) Summe Die Einnahmen aus Steuern und Abgaben stiegen insbesondere 2006 bis 2008 überdurchschnittlich. Demgegenüber sind die Verwaltungseinnahmen in diesen Jahren gesunken und lagen 2009 sogar unter dem Niveau von Erstmals waren 2008 und 2009 netto keine Kreditaufnahmen erforderlich. Allerdings musste 2009 auf Vorjahresüberschüsse zurückgegriffen werden. Den Mehreinnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen standen entsprechende Mehrausgaben (siehe Tabelle 5) gegenüber. 22

23 Tabelle 5: Entwicklung der Ausgaben (in Mio. Euro) Personalausgaben (Hauptgruppe 4) Sächliche Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51-54) Schuldendienst (Obergruppen 56-59) Zuwendungen und Zuschüsse einschließlich für Investitionen (Hauptgruppe 6 ohne Gruppe 612 und 613 zuzüglich Obergruppen 88 und 89) Länderfinanzausgleich (Gruppe 612) Allgemeiner kommunaler Finanzausgleich (Gruppe 613) Baumaßnahmen (Hauptgruppe 7) Sonstige Investitionen (Hauptgruppe 8 ohne Obergruppen 88 und 89) Besondere Finanzierungsausgaben (Hauptgruppe 9) Summe Während die Personalausgaben kontinuierlich stiegen, haben sich die sächlichen Verwaltungsausgaben relativ wenig geändert. Bei den Ausgaben für den Schuldendienst handelt es sich im Wesentlichen um Kreditmarktzinsen. Diese blieben aufgrund des günstigen Zinsniveaus in den letzten Jahren und der insoweit möglichen vorteilhaften Refinanzierung relativ stabil. Die höheren Ausgaben für den Länderfinanzausgleich spiegeln die günstige Entwicklung der Steuereinnahmen in den letzten Jahren. Auch die Aufwendungen für den allgemeinen kommunalen Finanzausgleich stiegen insbesondere 2006 bis 2009 beträchtlich. Die Ausgaben für Baumaßnahmen und sonstige eigene Investitionen des Landes waren in den letzten zehn Jahren rückläufig und lagen 2009 unter dem Niveau von Allerdings sind die Investitionsausgaben 2009 gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen. 23

24 4 Haushaltsreste 4.1 Haushaltsjahr 2008 Beim Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 wurden abzüglich der Haushaltsvorgriffe folgende Haushaltsreste nach 2009 übertragen: Einnahmereste Ausgabereste Mehrbetrag Ausgabereste ,76 Euro ,97 Euro ,21 Euro Die Einnahmereste umfassen überwiegend noch nicht verbrauchte Kreditermächtigungen von 967,8 Mio. Euro für Kreditmarktmittel (Kapitel 1206 Titel ) und von 27,9 Mio. Euro für das Projekt Neue Steuerungsinstrumente (Kapitel 1230 Titel ). Wie sich die Ausgabereste in den Einzelplänen zusammensetzen, ist auf den Seiten 53 bis 56 der Haushaltsrechnung dargestellt. Mit Schreiben vom hat das Finanzministerium gemäß 7 Abs. 6 Staatshaushaltsgesetz 2007/08 dem Finanzausschuss des Landtags die in das Haushaltsjahr 2009 übertragenen Ausgabereste mitgeteilt. Der Finanzausschuss hat hiervon in seiner 50. Sitzung am Kenntnis genommen. Wie in den Vorjahren war die Landesregierung nach 9 Abs. 2 Staatshaushaltsgesetz 2007/08 ermächtigt, unverbrauchte Mittel aus übertragbaren Bewilligungen (Ausgabereste) zu streichen. Sie hat diese Ermächtigung im Umfang von 121 Mio. Euro genutzt. 4.2 Jahresvergleich Tabelle 6 zeigt, wie sich die Haushaltsreste in den letzten zehn Jahren entwickelt haben. Bei den Einnahmeresten handelt es sich im Wesentlichen um noch nicht verbrauchte Kreditermächtigungen. Die Höhe der Haushaltsreste 2009 stand bei Abschluss der Denkschriftberatungen des Rechnungshofs noch nicht fest. 24

25 Tabelle 6: Entwicklung der Haushaltsreste Haushaltsjahr Einnahmereste in Mio. Euro In Mio. Euro Ausgabereste In Prozent der Ausgabe-Ansätze , , , , , , , , , ,1 5 Globale Minderausgaben Im Staatshaushaltsplan 2007/08 waren für das Haushaltsjahr 2008 bei Kapitel 1212 Titel globale Minderausgaben von 106,5 Mio. Euro veranschlagt. Die auf die Einzelpläne entfallenden Beträge sind in Tabelle 7 dargestellt. Tabelle 7: Globale Minderausgaben im Haushaltsjahr 2008 Einzelpläne Geschäftsbereich Globale Minderausgaben in Mio. Euro 02 Staatsministerium 0,7 03 Innenministerium 4,3 04 Kultusministerium 11,8 05 Justizministerium 5,7 06 Finanzministerium 3,6 07 Wirtschaftsministerium 6,9 08 Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz 11,4 09 Sozialministerium 9,7 10 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 3,4 12 Allgemeine Finanzverwaltung 43,0 14 Wissenschaftsministerium 6,0 Summe 106,5 Die Einsparungen bei den Sachausgaben - Haushaltsgruppen 5 bis 8 - wurden von den Ressorts nachgewiesen. 25

26 Rechnungshof Baden-Württemberg Denkschrift 2010, Beitrag Nr. 3 Landtagsdrucksache 14/6603 Landesschulden Das Land hat im Haushaltsjahr 2009 keine neuen Kredite aufgenommen. Nach der Kreditlinie in der mittelfristigen Finanzplanung ist bis 2013 mit einer Neuverschuldung von 7 bis 8 Milliarden Euro zu rechnen. Nötig sind konkrete Schritte, um das strukturelle Defizit des Landeshaushalts zu beseitigen. Nur so können die neuen Schulden zurückgeführt und das grundsätzliche Verschuldungsverbot eingehalten werden. 1 Verschuldungslage 1.1 Schuldenentwicklung Das Land hat nach 2008 auch im Haushaltsjahr 2009 keine neuen Kredite aufgenommen. Die Landesschulden und die auf Dritte verlagerten Verpflichtungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 154,8 Mio. Euro verringert. Tabelle 1: Schuldenentwicklung (in Mio. Euro) Schuldenart Veränderung +/- Kreditmarktmittel im engeren Sinne , ,0 +39,1 Schulden bei der Sozialversicherung +646,7 +591,7-55,0 Kreditmarktschulden insgesamt , ,7-15,9 Verpflichtungen beim Bund und Lastenausgleichsfonds (für den Wohnungsbau) , ,3-56,3 Fundierte Schulden insgesamt , ,0-72,2 Verlagerte Verpflichtungen +970,3 +887,7-82,6 Schulden insgesamt , ,7-154,8 Vergleich Haushaltsjahr 2007/ , nahm das Land aufgrund der Ermächtigung im Staatshaushaltsgesetz an zwei Tagen (Vorjahr: ein Tag) Kassenverstärkungskredite im Umfang von Euro und Euro in Anspruch. Am waren keine Kassenkredite aufgenommen. Die Landesschulden und die verlagerten Verpflichtungen haben sich innerhalb der letzten zwanzig Jahre mehr als verdoppelt. 26

27 Abbildung: Schuldenentwicklung 1990 bis 2009 In Mio. Euro Jahr 1.2 Haushaltsmäßige Kreditaufnahme und Tilgung Im Haushaltsjahr 2009 wurden am Kapitalmarkt Mio. Euro neue Darlehen aufgenommen. Gleichzeitig wurden Mio. Euro getilgt. Somit haben sich die Kreditmarktschulden 2009 um 16 Mio. Euro reduziert. Zum Ende des Haushaltsjahres 2009 waren noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen früherer Haushaltsjahre in Form von Einnahmeresten in Höhe von 967,8 Mio. Euro vorhanden. Da die Steuereinnahmen drastisch zurückgegangen sind, schloss das Haushaltsjahr 2009 lediglich mit einem geringen kassenmäßigen Überschuss von rund Euro ab (Vorjahr: 744,1 Mio. Euro). 1.3 Kreditaufnahme und Schuldendienst Die Entwicklung der jährlichen (haushaltsmäßigen) Brutto- und Netto- Kreditaufnahme sowie der Aufwendungen für den Schuldendienst in den letzten zehn Jahren zeigt Tabelle 2. 27

28 Tabelle 2: Kreditaufnahme und Schuldendienst 2000 bis 2009 (in Mio. Euro) Haushaltsjahr Bruttokreditaufnahme Netto- Kreditaufnahme Zins- und Tilgungsaufwand für Kreditmarktmittel Schuldendienst/ Finanzierungsaufwand für verlagerte Verpflichtungen Schuldendienst insgesamt ,6 712, ,2 170, , , , ,8 173, , , , ,1 141, , , , ,9 131, , , , ,6 147, , , , ,1 159, , , , ,7 128, , ,0 997, ,2 222, , ,1-5, ,8 260, , ,0-16, ,2 261, ,3 1 2 Davon 302,9 Mio. Euro zum Erwerb einer stillen Beteiligung an der Landesbank Baden- Württemberg. Davon 1.009,7 Mio. Euro zum Erwerb einer stillen Beteiligung an der Landesbank Baden- Württemberg. Die Ist-Ausgaben des Schuldendienstes für die Kreditmarktmittel (Zinsen und Tilgungsleistungen bei Kapitel 1206, Titelgruppe 86 - ohne Titel Ausgleichsstock - und bei Kapitel 1230 Titel ) haben sich im Haushaltsjahr 2009 gegenüber dem Vorjahr um 2.832,6 Mio. Euro verringert. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass gegenüber dem Haushaltsjahr 2008 weniger für Tilgung aufzuwenden war. Die Schuldendienstausgaben an die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank) und die Erstattung des Finanzierungsaufwands an die Finanzierungsgesellschaft für öffentliche Vorhaben des Landes Baden- Württemberg mbh beliefen sich im Haushaltsjahr 2009 auf 261,1 Mio. Euro. Darin sind auch die Ersatzleistungen an die L-Bank von 28,5 Mio. Euro enthalten, um den Darlehensanteil des Landes bei der Ausbildungsförderung für Studierende zu finanzieren. Aus systematischen Gründen sind sie dem gesamten Schuldendienst zuzurechnen. Die Ausgaben des Schuldendienstes für die Kreditmarktmittel und der Aufwand für die verlagerten Verpflichtungen beliefen sich im Haushaltsjahr 2009 auf 8.215,3 Mio. Euro. Dementsprechend betrug der Anteil des gesamten Schuldendienstes an den Gesamtausgaben (einschließlich der haushaltsmäßig nicht ausgewiesenen Tilgungsausgaben von Mio. Euro) des Landes 19,9 Prozent (Vorjahr: 24,8 Prozent). Der Aufwand für den Schuldendienst entsprach somit rund einem Fünftel der Gesamtausgaben. Er war nach den Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse sowie den Personalausgaben der drittgrößte Posten im Landesetat. 28

29 1.4 Pro-Kopf-Verschuldung Die Verschuldung des Landes am Kreditmarkt belief sich zum auf ,7 Mio. Euro. Die Pro-Kopf-Verschuldung blieb mit Euro gegenüber dem Vorjahr (3.878 Euro) nahezu unverändert. Außer in Sachsen stieg die Pro-Kopf-Verschuldung in allen anderen Flächenländern. Bei einer Erhöhung um 5,2 Prozent auf durchschnittlich Euro (Vorjahr: Euro) war die Erhöhung in einzelnen Ländern beträchtlich. Zur Pro- Kopf-Verschuldung im Einzelnen siehe Tabelle 3. Tabelle 3: Pro-Kopf-Verschuldung 2008 und 2009 Land Schuldenstand Schulden je Kopf Veränderung In Mio. Euro In Euro In Euro In Euro In Prozent Sachsen 6.889, ,6 Bayern , ,8 Baden-Württemberg , ,0 Hessen , ,5 Mecklenburg-Vorpommern 9.905, ,9 Niedersachsen , ,8 Rheinland-Pfalz , ,4 Nordrhein-Westfalen , ,5 Brandenburg , ,9 Thüringen , ,5 Sachsen-Anhalt , ,3 Schleswig-Holstein , ,3 Saarland , ,2 Wie bisher liegt Baden-Württemberg auf dem drittbesten Platz aller Flächenländer und auf dem zweitbesten Platz der acht alten Flächenländer nach Bayern, das im Ranking in der Spitzenposition hinter Sachsen zurückgefallen ist. 2 Steueraufkommen und Zinsausgaben Das Steueraufkommen des Landes belief sich im Haushaltsjahr 2009 auf ,2 Mio. Euro und ist gegenüber dem Vorjahr um Mio. Euro (-11,7 Prozent) zurückgegangen. Unter Berücksichtigung der geringeren Ausgaben im Länderfinanzausgleich und im kommunalen Finanzausgleich sowie der Kraftfahrzeugsteuerersatzleistung des Bundes ergaben sich gegenüber dem Vorjahr Netto-Steuermindereinnahmen von Mio. Euro. Die Steuerdeckungsquote, d. h. das Verhältnis der Steuereinnahmen zu den 29

30 bereinigten Gesamtausgaben, hat sich im Haushaltsjahr 2009 mit 71,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (81,2 Prozent) deutlich verschlechtert. Für die Kreditmarktschulden sind im Haushaltsjahr 2009 Zinsausgaben in Höhe von Mio. Euro (Vorjahr: Mio. Euro) angefallen. Danach musste ein Anteil von 6,5 Prozent des Steueraufkommens (Vorjahr: 6,6 Prozent) zur Deckung der Zinsverpflichtungen verwendet werden. Tabelle 4: Kreditmarktschulden und -zinsen Jahr Schuldenstand in Mio. Euro Zinsen in Mio. Euro Durchschnitts-Zinssatz in Prozent , ,1 5, , ,4 5, , ,9 5, , ,9 5, , ,6 4, , ,0 4, , ,4 1 4, , ,6 4, , ,4 4, , ,7 3 4, Darin enthalten sind 264,7 Mio. Euro für ein Zero-Darlehen aus dem Jahr Bereinigt um Zinsaufwand für Zero-Darlehen. Haushaltsmäßig nach Netto-Prinzip ausgewiesen 1.601,3 Mio. Euro. Die Zinsen für die Kreditmarktschulden sind in den zurückliegenden Jahren trotz der beträchtlichen Neuverschuldung zwischen 2000 und 2005 aufgrund des niedrigen Zinsniveaus nur moderat gestiegen. Infolge der 2008 erreichten Netto-Nullverschuldung sind sie sogar gesunken. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass nach dem Haushaltsvermerk bei Kapitel 1206 Ausgabe-Titelgruppe 86 abweichend vom Bruttoprinzip seit 2009 die Zinsen aus der Anlage von liquiden Mitteln von den Zinsausgaben abgesetzt werden. Da im Haushaltsjahr 2009 durch überschüssige Liquidität 175,4 Mio. Euro (Vorjahr: 136 Mio. Euro) Zinsen aus Geldanlagen erwirtschaftet wurden, belaufen sich die insoweit bereinigten Zinsausgaben auf 1.776,7 Mio. Euro. Durch die nach dem Staatshaushaltsplan 2010/11 und nach der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Neuverschuldung werden sich die Zinsausgaben in der nächsten Dekade aber nicht unerheblich erhöhen, zumal nicht absehbar ist, bis zu welchem Zeitpunkt die zusätzlichen Kredite getilgt werden können. 30

31 3 Ausgabenstruktur Tabelle 5 zeigt die Entwicklung der wesentlichen Ausgabearten und die prozentualen Anteile an den bereinigten Gesamtausgaben des Landes in den letzten zehn Jahren. Tabelle 5: Entwicklung der wesentlichen Ausgabearten Haushaltsjahr Bereinigte Gesamtausgaben Personalausgaben Investitionsausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse 1 Zinsen für Kreditmarktschulden In Mio. Euro In Mio. Euro In % In Mio. Euro In % In Mio. Euro In % In Mio. Euro In % In Mio. Euro In % , , , (6.512) , , , (6.573) , , , (6.136) , , , (6.049) , , , (6.746) , , , (6.763) , , , (7.132) , , , (7.630) , , , (8.513) , , , (7.586) 38, ,3 37, ,1 37, ,4 37, ,8 38, ,0 39, ,2 39, ,8 41, ,9 43, ,4 41, ,6 1 Darin enthalten sind die Finanzausgleichsleistungen an Länder und Gemeinden (Zahlen in Klammern). Die bereinigten Gesamtausgaben sind im Haushaltsjahr 2009 gegenüber dem Vorjahr um 103 Mio. Euro nur geringfügig (+0,3 Prozent) auf Mio. Euro gestiegen. Da sich die Personalausgaben gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht haben (+4,1 Prozent), ist die Personalausgabenquote um 1,4 Prozentpunkte auf 39,3 Prozent gestiegen. Durch die Umwandlung der Universität Karlsruhe und von drei Museen in Landesbetriebe sowie der Gründung des Landesbetriebs Forst zum wurden 221 Mio. Euro Personalausgaben in Sachausgaben (Zuschüsse) umgeschichtet. Würde dieser Betrag berücksichtigt, hätten sich die Personalausgaben gegenüber dem Vorjahr um 5,7 Prozent erhöht. Die Personalausgabenquote läge bei 39,9 Prozent. 31

32 Die Zuweisungen und Zuschüsse einschließlich Finanzausgleichsleistungen an Länder und Gemeinden sind gegenüber dem Vorjahr um 457 Mio. Euro (-3,1 Prozent) gesunken. Durch höhere Investitionsausgaben im Haushaltsjahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 369 Mio. Euro (+12,6 Prozent) hat sich die Investitionsquote im Haushaltsjahr 2009 gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Prozentpunkte auf 9,6 Prozent verbessert. Die sächlichen Verwaltungsausgaben haben sich nominal um 93 Mio. Euro und anteilmäßig von 5,0 auf 4,7 Prozent verringert. Die Zinsausgaben haben sich gegenüber dem Vorjahr um 256 Mio. Euro (-13,8 Prozent) verringert. Somit ist die Quote der Zinsausgaben im Haushaltsjahr 2009 von 5,4 auf 4,6 Prozent gesunken. 4 Rücklagen und Haushaltsüberschüsse In den Haushaltsjahren 2007 und 2008 wurden aufgrund des hohen Steueraufkommens Euro Rücklagen gebildet. Hiervon wurden 2008 und 2009 entsprechend der haushaltsmäßigen Zweckbindung (Kleinkindbetreuung, Landeserziehungsgeld, Qualitätsoffensive Bildung, Impulsprogramm) und um Finanzierungslücken zu decken rund 483,6 Mio. Euro entnommen. Somit waren Ende 2009 noch 1,4 Mrd. Euro solcher Rücklagen vorhanden. Nach dem Staatshaushaltsplan 2010/2011 sind Euro Entnahmen aus diesen Rücklagen vorgesehen. Davon ausgehend standen Anfang 2010 noch rund 651 Mio. Euro Mittel aus Rücklagen für den Haushaltsvollzug, etwa zur Deckung von Mehrausgaben, und für künftige Haushalte zur Verfügung. Außerdem waren Ende 2009 noch 603,9 Mio. Euro kassenmäßige Überschüsse vorhanden. Davon sind 217,5 Mio. Euro im Staatshaushaltsplan 2010/2011 als Einnahmen veranschlagt. Die restlichen Überschüsse von 386,4 Mio. Euro werden zur Deckung von Ausgaberesten benötigt (siehe diesjährige Denkschrift, Beitrag Nr. 1, Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2008, Punkt 1.2). 5 Landesschuldbuch Das Landesschuldbuch erbringt den ordnungsgemäßen Nachweis über die Buchschulden des Landes. Der Rechnungshof hat die im Haushaltsjahr 2009 in das Landesschuldbuch eingetragenen Schuldbuchforderungen geprüft. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben. 32

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