CC-Kontrollen: Wenn der Prüfer 3 x klingelt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "CC-Kontrollen: Wenn der Prüfer 3 x klingelt"

Transkript

1 CC-Kontrollen: Wenn der Prüfer 3 x klingelt Wie Sie sich auf eine CC-Kontrolle im Pflanzenschutz richtig vorbe reiten, darüber informiert Dr. Stefan Lamprecht, Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Foto: Werkbild Als Landwirte müssen Sie für Ihren Betrieb und bei der Produktion viele Gesetze und Regelungen kennen und einhalten. Vieles davon gibt die EU vor, so auch die Gewährung von EU-Direktzahlungen (Betriebsprämie) im Rahmen von Cross Compliance (CC). Die vollständige Betriebsprämie erhalten Sie nur, wenn Sie bestimmte Umweltstandards Vorschriften aus insgesamt 19 verschiedenen EU-Regelwerken für die Bereiche Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz einhalten. Verstoßen Sie gegen diese Vorschriften, drohen Ihnen teils schmerzliche Kürzungen der Prämie. Ob Sie diese in Ihrem Betrieb beachten, überprüfen Kontrolleure im Rahmen von so genannten Vor- Ort-Kontrollen. Stellen Sie Verstöße fest, drohen Prämienkürzungen. Prämienkürzungen: Je nach Schwere des Verstoßes kann es zu einer Kürzung von 1, 3 oder 5 % der Betriebsprämie kommen. Im Wiederholungsfall erhöht sich die Sanktion um den Faktor 3. Bei Vorsatz drohen sogar 20 bis 100 % Kürzung, gegebenenfalls auch für mehrere Jahre. Worum geht es bei den Kontrollen im Pflanzenschutz? Grundlage dafür ist die europäische Zulassungsverordnung. Sie regelt gemeinsam mit dem neuen deutschen Pflanzenschutzgesetz neben der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auch die grundsätzlichen Bedingungen für deren Anwendung. Danach dürfen Sie Pflanzenschutz nur nach guter fachlicher Praxis durchführen. Wichtig: Wenn Sie die Vor-Ort-Kontrolle verweigern, wird Ihr Sammelantrag automatisch für das betreffende Jahr Pflanzenschutzmittel dürfen Sie nur in den Anwendungsgebieten gemäß der Gebrauchsanleitung einsetzen. abgelehnt. Bei diesen Kontrollen wird grundsätzlich zwischen Förderrechtsund Fachrechtskontrollen unterschieden. Was kommt dabei auf Sie zu? Förderrechtskontrollen: Bei diesen Kontrollen handelt es sich um die eigentlichen CC-Prüfungen, die in der Regel unangemeldet auf dem Betrieb erfolgen. Jährlich sollen insgesamt 6 % der Antragsteller für eine Betriebsprämie kontrolliert werden. Für jeden CC-Standard, also auch für den Pflanzenschutz, sollen es 1 % aller Betriebe sein. Die Auswahl erfolgt risikoorientiert. Das heißt: Im Bereich Pflanzenschutz werden bevorzugt Betriebe kontrolliert, die einem besonderen Risiko beim Anbau bestimmter Kulturarten und der Anwendung von bestimmten PSM unterliegen. Da der CC-Prüfer während seines Besuchs auf dem Hof meist mehrere CC- Standards kontrollieren muss, werden bei den CC-Kontrollen im Pflanzenschutz nur drei Kriterien überprüft. Die Prüfer sollen aber im Einzelfall auch an- top agrar 1/

2 Pflanzenschutz 2012 dere offensichtliche Verstöße erkennen. Die drei CC-Prüfkriterien sind: 1. Sachkunde: Alle Mitarbeiter, die auf dem Betrieb Pflanzenschutzmittel anwenden, müssen sachkundig sein. Die Sachkundenachweise muss der Betriebsleiter auf Verlangen nachweisen können, z. B. durch einen entsprechenden Berufsabschluss, z. B. als Landwirt oder durch einen Sachkundenachweis. Auch Auszubildende dürfen Pflanzenschutzmaßnahmen durchführen, wenn sie dabei eine sachkundige Person anleitet und beaufsichtigt. 2. Geräte-Kontrolle: Alle Pflanzenschutzgeräte, die Sie auf Ihrem Betrieb einsetzen, müssen regelmäßig überprüft und mit einer gültigen Prüfplakette versehen sein. Gegebenenfalls müssen Sie einen gültigen Prüfbericht der Kontrollwerkstatt vorgelegen. Wichtig ist, dass Sie zu den dokumentierten Anwendungsterminen das Einhalten der Kontrollpflicht nachweisen können. Falls Sie den Pflanzenschutz in Ihrem Betrieb durch Dritte, wie z. B. Lohnunternehmer, durchführen lassen, müssen Sie Nachweise für diese Fremdleistung (Vertrag, Rechnung, Bescheinigung) vorlegen können. Aus diesen Unterlagen muss auch hervorgehen, dass das beauftragte Unternehmen die Spritzarbeiten ausschließlich durch sachkundiges Personal und mit kontrollierter Feldspritze durchgeführt hat. Dies kann z. B. durch einen einfachen Satz auf der letzten Jahresrechnung des Lohnunternehmers erfolgen. 3. Aufzeichnungspflicht: Ihre Aufzeichnungen können Sie elektronisch oder schriftlich führen. Wichtig ist, dass nachvollziehbar ist, auf welcher Fläche Sie welches PSM angewendet haben. Wo es immer wieder Probleme gibt Hier die wichtigsten Cross Checks (Verstöße), bei denen Ihnen Prämienkürzungen drohen können: 1 PSM auf Nichtkulturland (nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen) angewendet. Kommentar: Das dürfen Sie nur, wenn Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung haben. Der Einsatz vom PSM auf Wegrändern, Feldrainen, Hofflächen, Gehwegen etc. ist ebenfalls verboten. Eine Ausnahmegenehmigung gibt es in den seltensten Fällen. Maßgeblich für die Zuordnung zu Kulturland/Nichtkulturland ist die tatsächliche Nutzung zum Zeitpunkt der PSM-Anwendung. Auf gepflasterten Flächen müssen Sie alternative Verfahren einsetzen. 2 PSM in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern eingesetzt. Kommentar: An allen Gewässern (auch an gelegentlich wasserführenden!) müssen Sie den länderspezifischen Mindestabstand zur Böschungsoberkante einhalten. In den meisten Bundesländern beträgt dieser 1 m, je nach Anwendungsbedingungen (Applikationsverfahren, Windverhältnisse, Hangneigung, Randvegetation etc.) ist ein größerer Abstand erforderlich. Die Gewässerverschmutzung mit PSM stellt eine Straftat dar, die mit Geldstrafe und Freiheitsentzug bestraft werden kann. 3 Anwendungsbestimmungen nicht eingehalten. Gewässerabstandsauflagen (NW): Kommentar: Zusätzlich zu dem generell für alle oberirdische Gewässer geltenden länderspezifischen Mindestabstand haben viele PSM weitere Abstandsauflagen. Diese hat die Zulassungsbehörde im Rahmen der Mittelzulassung festgelegt. Als PSM-Anwender müssen Sie diese bei Ihrer Pflanzenschutzmaßnahme befolgen. Diese geforderten Mindestabstände gelten nur für Anwendungen auf Flächen, die an permanent oder periodisch wasserführenden Gewässern liegen, nicht aber an gelegentlich wasserführenden Gewässern. Abstandsauflagen Saumbiotope (NT); Auflagen zum Schutz des Grundwassers (NG). Kommentar: Z. B. keine Anwendung auf gedränten Flächen, auf Flächen mit Hangneigung, auf sandigen Böden, Auflagen zur Begrenzung der Aufwandmenge auf derselben Fläche. 4 Bei der Zulassung oder Genehmigung festgesetzte Anwendungsgebiete nicht eingehalten. Kommentar: PSM dürfen Sie nur in den Anwendungsgebieten gemäß der Gebrauchsanleitung einsetzen. Das heißt: Es ist nur erlaubt, das jeweilige Mittel in der zulässigen Kultur gegen den zulässigen Schaderreger, z. B. Winterweizen/Mehltau oder Kartoffeln/ saugende Insekten, anzuwenden. 5 Einsatz nicht zugelassener oder nicht genehmigter PSM. Kommentar: Sie dürfen unter Berücksichtigung der Aufbrauchfrist nur zugelassene oder genehmigte PSM anwenden. Achtung: Die Aufbrauchfrist ist verkürzt worden. Mittel, die seit dem ihre Zulassung verlieren, dürfen Sie nur noch 18 Monate ab Zulassungsende gerechnet anwenden. Für diese Mittel ist aber für den Handel eine 6-monatige Abverkaufsfrist nach Zulassungsende eingeführt worden. Für Mittel mit Zulassungsende vor dem gilt weiterhin die 2-jährige Aufbrauchfrist bis zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres. Lagern Sie in Ihrem Pflanzenschutzmittelraum möglichst nur zugelassene oder in der Aufbrauchfrist befindliche PSM. Mittel mit Anwendungsverbot müssen Sie entsorgen (Entsorgungspflicht des Betriebsleiters!). Andere nicht zugelassene PSM sollten Sie separat stellen und entsprechend kennzeichnen. 6 Bienenschutzbestimmungen nicht beachtet. Kommentar: Bienengefährliche PSM (B1) dürfen Sie nicht auf blühende oder auf von Bienen beflogene Flächen spritzen. Tankmischungen beachten! Achten Sie dabei vor allem auf blühende Unkräuter und Pflanzen mit Honigtau (Kartoffeln und Getreide!). In der Nähe von Bienenständen (60 m Umkreis) müssen Sie vorher die Zustimmung des Imkers einholen. Dokumentieren Sie Absprachen. Die Abdrift auf blühende Nachbarflächen müssen Sie vermeiden. Nur durch ein sachgerechtes Befüllen und Reinigen der Pflanzenschutzgeräte ist ein effektiver Bienenschutz möglich. Das ordnungsgemäße Lagern von PSM wird übrigens nicht im Bereich Pflanzenschutz kontrolliert, sondern im Bereich Grundwasserschutz durch die zuständigen Landkreise, Gemeinden oder kreisfreien Städte. 110 top agrar 1/2012

3 Halten Sie bei Pflanzenschutzmaßnahmen die vorgeschriebenen Abstände zu Saumbiotopen (z. B. Hecken) ein! Bei Verstößen riskieren Sie eine Prämienkürzung. Daher ist es am besten, wenn Sie Ihre Aufzeichnungen schlagspezifisch machen. Möglich ist auch, dass Sie die Aufzeichnungen mit Ihrer Schlagkartei oder mit dem Flächenverzeichnis verbinden. Flächen, die Sie gleich bewirtschaften, können Sie zusammenfassen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Punkte umfassen: Name des Anwenders, die jeweilige Anwendungsfläche, das Anwendungsdatum, Name des verwendeten PSM, die Aufwandmenge und die Kulturpflanze. Neu ist, dass Sie seit dem 14. Juni 2011 nicht mehr aufzeichnen müssen, gegen welchen Schaderreger Sie das PSM angewendet haben. Es wird aber dringend empfohlen, den Schaderreger weiterhin freiwillig aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sollten Sie zeitnah führen. Spätestens bis des Jahres der Anwendung sollten sie vollständig vorliegen. Neuerdings müssen Sie die Aufzeichnungen mindestens drei volle Kalenderjahre (früher zwei Jahre) aufbewahren. Zum Zeitpunkt der Kontrolle müssen die Aufzeichnungen des Vorjahres vorliegen. Ist das nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen die CC-Bestimmungen vor. Fehlende, nicht vollständige oder nicht richtige Aufzeichnungen werden mit 3 bzw. 1 % Prämienkürzung bestraft. Verantwortlich für die Aufzeichnun- Foto: Ettl top agrar 1/

4 Pflanzenschutz 2012 Bienengefährliche Mittel nicht auf blühende Pflanzen spritzen! 112 top agrar 1/2012 Foto: Landschreiber gen ist immer der Betriebsleiter. Dies gilt auch, wenn ein Dritter, z. B. Lohnunternehmer, den Pflanzenschutz durchführt. Fachrechtskontrollen: Dies sind aber nicht die einzigen Prüfkriterien, die bei einem Verstoß zur Kürzung der Betriebsprämie führen können. Im Prinzip sind nahezu alle pflanzenschutzrechtlichen Verstöße, die ordnungsrechtlich durch Bußgeld geahndet werden, auch CC-relevant. Diese werden als Cross Checks (siehe Kasten, S. 110) bezeichnet. Die zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer überprüfen diese im Rahmen von Fachrechtskontrollen. Unabhängig von den CC-Prüfungen können sie auch bei Fachrechtskontrollen die Prüfkriterien Sachkunde, Geräte-Kontrolle und Aufzeichnungspflicht kontrollieren. Im Klartext bedeutet dies, dass ein Verstoß, der im Rahmen einer Fachrechtskontrolle festgestellt wurde, durch Bußgeld geahndet wird und parallel dazu zu einer Kürzung der Betriebsprämie Mithilfe einer CC-Check - liste Pflanzenschutz können Sie selbst überprüfen, ob Sie alle Anforderungen beachten. Siehe Leserservice Ackerbau

5 führen kann. Diese Doppel bestrafung erfolgt immer, da auch die Fachrechts- Kontrolleure jeden CC-relevanten Verstoß mit Angabe der Sanktionshöhe an die Zentrale Informationsdatenbank (ZID, Invekos-Datenbank) melden müssen. Das kann über die zuständige Prämienbehörde dann zu Prämienabzügen führen. Da CC vorschreibt, dass alle CC-Anforderungen aus dem Pflanzenschutzrecht, die sich vor Ort überprüfen lassen, auch überprüft werden sollen, führen viele Bundesländer die CC-Kontrollen in enger Kooperation mit den Fachrechtskontrollen durch. Es kann auch sein, dass die Fachrechtskontrolleure selbst die Schnell gelesen Im Bereich Pflanzenschutz werden bevorzugt Betriebe kontrolliert, von denen durch die Pflanzenschutzmittel-Anwendung ein besonderes Risiko ausgeht. Bei den CC-Kontrollen im Pflanzenschutz werden nur 3 Kriterien überprüft: Sachkunde, Geräte-Kontrolle und Aufzeichnungspflicht. Auch eine Fachrechtskontrolle kann bei Verstößen zu Prämienkürzungen führen. Prüfen Sie mit der CC-Checkliste, ob Sie die Anforderungen erfüllen. CC-Kontrollen machen. Die EU hatte vor kurzem angemahnt, dass allein die Kontrolle der Sachkunde, Geräteprüfpflicht und Aufzeichnungspflicht für eine ausreichende CC-Prüfung im Pflanzenschutz nicht ausreicht. top agrar 1/

Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz?

Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick Sachkunde Zulassung und Genehmigung Weitere Regelungen Zusammenfassung 2 7. Dezember 2011 Ralf Dittrich Rechtliche

Mehr

Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer

Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer Reinhard Götz, Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Symposium Pflanzenschutz und Gewässerschutz am 17. Oktober 2013 in

Mehr

Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis

Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis Bernward Jung Fachdienstleister Landwirtschaft Gute fachliche Praxis Berührungspunkte Gewässer und Landwirtschaft: 1.Grünlandumbruch

Mehr

Abstandsauflagen. (Stand: 30. März 2016) Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern (Naturhaushalt Wasserorganismen-

Abstandsauflagen. (Stand: 30. März 2016) Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern (Naturhaushalt Wasserorganismen- Abstandsauflagen Die Übersicht wurde nach bestem Wissen erstellt, für Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden! Abstandsauflagen bitte für jedes Mittel prüfen. (Stand: 30. März

Mehr

NB6622 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-

NB6622 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol- Hinweise zum Bienenschutz Bestimmte Pflanzenschutzmittel sind für Bienen gefährlich. Bei der Anwendung dieser Mittel ist die Verordnung zum Schutz der Bienen vor Gefahren durch Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung)

Mehr

Rechtliche Aspekte des Pflanzenschutzmitteleinsatzes

Rechtliche Aspekte des Pflanzenschutzmitteleinsatzes Rechtliche Aspekte des Pflanzenschutzmitteleinsatzes 0 I. Ebenen der Gesetzgebung II. Situationsbeispiele aus der Praxis III. Häufige Fragen und Antworten IV. Informationsmöglichkeiten

Mehr

Merkblatt. Aufzeichnungspflicht für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Verordnung (EG) 1107/2009 und 11 PflSchG

Merkblatt. Aufzeichnungspflicht für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Verordnung (EG) 1107/2009 und 11 PflSchG Pflanzenschutzamt Wunstorfer Landstr. 9 30453 Hannover Merkblatt Januar 2017 Aufzeichnungspflicht für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Verordnung (EG) 1107/2009 und 11 PflSchG Wer Pflanzenschutzmittel

Mehr

Auszug aus. Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)

Auszug aus. Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) Auszug aus Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) PflSchG Ausfertigungsdatum: 06.02012 Vollzitat: "Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)" Das G wurde

Mehr

Pflanzenschutzrechtliche Vorgaben zur Unkrautbekämpfung

Pflanzenschutzrechtliche Vorgaben zur Unkrautbekämpfung Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Pflanzenschutz Pflanzenschutzrechtliche Vorgaben zur Unkrautbekämpfung anlässlich der Fachtagung Alternative Unkrautmanagementverfahren für Wege

Mehr

Ablauf der CC-Kontrolle auf dem Betrieb durch den Technischen Prüfdienst der Landwirtschaftskammer NRW

Ablauf der CC-Kontrolle auf dem Betrieb durch den Technischen Prüfdienst der Landwirtschaftskammer NRW Ablauf der CC-Kontrolle auf dem Betrieb durch den Technischen Prüfdienst der Landwirtschaftskammer NRW Zuständigkeitsbereiche Der Technische Prüfdienst ist in NRW zuständig für die systematischen Überprüfungen

Mehr

GV /08 Centium 36 CS Verfahren zur Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Bescheid

GV /08 Centium 36 CS Verfahren zur Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Bescheid Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Pflanzenschutz - Lange Point

Mehr

Kulturpflanzen und Bienen

Kulturpflanzen und Bienen Landwirtschaft und Bienenschutz Rainer Tippelt-Sander, Bienenschutzausschuss Biberach, 24.4.2012 Kulturpflanzen und Bienen Koevolution von Blütenpflanzen und Bestäuberinsekten Pflanze braucht Bienen zur

Mehr

Sachkundefortbildung Bauhofmitarbeiter Stockach 8. Mai 2014. Wilfred Rösch Amt für Landwirtschaft Stockach Landratsamt Konstanz

Sachkundefortbildung Bauhofmitarbeiter Stockach 8. Mai 2014. Wilfred Rösch Amt für Landwirtschaft Stockach Landratsamt Konstanz Sachkundefortbildung Bauhofmitarbeiter Stockach 8. Mai 2014 Wilfred Rösch Amt für Landwirtschaft Stockach Landratsamt Konstanz Gliederung 1. 2. 3. Pflanzenschutzgesetz 2 Warum Sachkunde? 2009 neue Verordnungen

Mehr

Anforderungen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Anforderungen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Anforderungen beim Umgang mit mitteln Sachsen-Anhalt pflanzenschutz@llg.mule.sachsen-anhalt.de im Anwendung von PSM - Gesetzliche Anforderungen Wer mittel Anwendet, Verkauft und zum Einsatz berät muss

Mehr

Nachhaltiger Pflanzenschutz Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen. Ines Kristmann, LfULG-Außenstelle Pirna

Nachhaltiger Pflanzenschutz Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen. Ines Kristmann, LfULG-Außenstelle Pirna Nachhaltiger Pflanzenschutz Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen Ines Kristmann, LfULG-Außenstelle Pirna Wild- und Honigbienen und ihre Funktionen im Naturhaushalt Bestäubungsleistung Erhaltung der

Mehr

Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher? Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 1

Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher? Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 1 Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher? Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 1 Welche Kontrollen gibt es? 1. Flächenkontrollen 2. Cross Compliance Kontrollen 2.1 Bereich Fläche/Umwelt

Mehr

Förderung der Landwirtschaft

Förderung der Landwirtschaft Förderung der Landwirtschaft Sabine Brink Übersetzung: Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen Landwirte erhalten Direktzahlungen (1. Säule) Diese Zahlungen sind an Verpflichtungen gebunden, die per Gesetz

Mehr

Pflanzenschutzkontrollen im Gartenbau Struktur und Analyse

Pflanzenschutzkontrollen im Gartenbau Struktur und Analyse Pflanzenschutzkontrollen im Gartenbau Struktur und Analyse Referat 35, Kontrolldienst Agrarwirtschaft Aufgaben: Kontrolle - Ökologischer Landbau Vermarktungsnormen Obst, Gemüse, Rindfleisch und Fisch Tierzucht

Mehr

Pflanzenschutzgesetz. Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging

Pflanzenschutzgesetz. Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging Pflanzenschutzgesetz Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging 2 Das Pflanzenschutzpaket Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

WRRL-Qualifizierungsoffensive für Landschaftspflegeverbände in Thüringen

WRRL-Qualifizierungsoffensive für Landschaftspflegeverbände in Thüringen WRRL-Qualifizierungsoffensive für Landschaftspflegeverbände in Thüringen Landwirtschaftliche Bestimmungen zu Gewässerrandstreifen (Pflanzenschutz) A. Stodollik Erfurt, Überblick Rechtsvorschriften der

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: CURATIO Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Biofa AG, 72525 Münsingen Zulassungszeitraum: 20. Juli 2017

Mehr

Allgemeine Regelungen zur Umsetzung von Cross Compliance und Ausblick auf die neue Förderperiode ab 2014

Allgemeine Regelungen zur Umsetzung von Cross Compliance und Ausblick auf die neue Förderperiode ab 2014 Allgemeine Regelungen zur Umsetzung von Cross Compliance und Ausblick auf die neue Förderperiode ab 2014 Workshop Umsetzung von Cross Compliance im Naturschutz am 06. und 07.03.2013 in Schneverdingen 1

Mehr

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG v. Februar 2012)

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG v. Februar 2012) Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG v. Februar 2012) Einführung Inhalte der EU-Rahmenrichtlinie für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (Richtlinie 2009/128/EG) Inhalte der EU-Pflanzenschutzmittel-Zulassungs-Verordnung

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Pflanzenschutzrecht

Aktuelle Entwicklungen im Pflanzenschutzrecht Aktuelle Entwicklungen im recht Sachsen-Anhalt Anwenderseminar zum im Ackerbau ALFF Mitte:Dienstag, 15.01. in Oschersleben und Donnerstag, 21.02. in Bernburg ALFF Altmark:Donnerstag, 17.01. in Iden ALFF

Mehr

Rechtliche Bestimmungen Im Pflanzenschutz

Rechtliche Bestimmungen Im Pflanzenschutz Rechtliche Bestimmungen Im Pflanzenschutz Dr. Anke Kühl ATR Landhandel KWS Fachforum Handewitt 21. Oktober 2015 27.10.2015 1 Pflanzenschutzrecht PflanzenSchutzGesetz vom 14.02.2012 Abstandsauflagen von

Mehr

Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes

Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes Bundesrat Drucksache 50/08 25.01.08 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages A Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 133. Sitzung am

Mehr

Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2018

Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2018 Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2018 LfL Freising NB6612 Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden,

Mehr

Das neue Pflanzenschutzgesetz

Das neue Pflanzenschutzgesetz Das neue Pflanzenschutzgesetz Auswirkungen der Novellierung auf den Pflanzenschutz in Kleingärten Teil 2/3 Indikationszulassung - Auskunft über Zulassungen Einkauf von Mitteln Matthias Wuttke, PSD Gartenbau

Mehr

(Absender-Stempel) Ort, Datum

(Absender-Stempel) Ort, Datum (Absender-Stempel) Ort, Datum Landwirtschaftskammer Niedersachsen Pflanzenschutzamt Postfach 91 08 10 30428 Hannover A n t r a g auf Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln außerhalb von landwirtschaftlich,

Mehr

Cross Compliance. Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen

Cross Compliance. Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen Cross Compliance Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen Referat 32: Ausgleichszahlungen, CC-Koordinierung 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators Gliederung Grundlagen Cross Compliance in Sachsen

Mehr

Gesetzliche Regelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Bereich

Gesetzliche Regelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Bereich Gesetzliche Regelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Bereich Dr. Friedrich Merz Regierungspräsidium Stuttgart 1 04.12.2013 Gliederung Rechtliche Grundlagen Pflanzenschutzgesetz

Mehr

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel (PSM) angewendet werden.

Mehr

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel (PSM) angewendet werden.

Mehr

LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG

LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Neßlerstr. 25, 76227 Karlsruhe Weinbauverband Württemberg e.v. Hirschbergstr. 2 74189 Weinsberg

Mehr

Neue rechtliche Regelungen im Pflanzenschutz

Neue rechtliche Regelungen im Pflanzenschutz Neue rechtliche Regelungen im Pflanzenschutz Spezielle Anwendungsbestimmungen Getreidesaatgut Anwendungs VO Entsorgung von PSM Januar 2016 1 Gebrauchsanleitung beachten! Wirkungsweise Wirkstoffe Wirkungsspektrum

Mehr

Vortrag zum Thema Pflanzenschutzmittel in Grund- und Oberflächenwasser

Vortrag zum Thema Pflanzenschutzmittel in Grund- und Oberflächenwasser Beratung und Kontrolle der Pflanzenschutzdienste im Bereich Wasserschutz Vortrag zum Thema Pflanzenschutzmittel in Grund- und Oberflächenwasser am. Oktober 26 in Alsfeld, Stadthalle LD. M. Kerber Regierungspräsidium

Mehr

Zulassungsauflagen und sachgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Erdäpfel &Warndienst neu

Zulassungsauflagen und sachgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Erdäpfel &Warndienst neu Zulassungsauflagen und sachgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Erdäpfel &Warndienst neu 6. Erdäpfelfachtag Landwirtschaft im Fokus der Bäuerinnen, 05.03.2018 DI Vera Pachtrog Zulassungsauflagen

Mehr

Pflanzenschutzamt Berlin

Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzamt Berlin Stadtgrün herausgegeben am 08.03.2012 Was ist bei der Pflanzenschutzmitteln in Berlin grundsätzlich zu beachten? Ein wesentlicher Zweck des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen,

Mehr

Das Pflanzenschutzamt Berlin informiert

Das Pflanzenschutzamt Berlin informiert Das Pflanzenschutzamt Berlin informiert Was ist bei der Pflanzenschutzmitteln in Berlin grundsätzlich zu beachten? Ein wesentlicher Zweck des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen, Pflanzenschutzgesetz

Mehr

Änderungen durch das neue Pflanzenschutzrecht und dessen Auswirkungen auf den Weinbau

Änderungen durch das neue Pflanzenschutzrecht und dessen Auswirkungen auf den Weinbau Änderungen durch das neue Pflanzenschutzrecht und dessen Auswirkungen auf den Weinbau Dr. Friedrich Merz Regierungspräsidium Stuttgart 1 12.04.2012 in Heilbronn-Erlenbach Neue Rechtsnormen in der EU Verordnung

Mehr

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen. Aktueller Stand der Genehmigungssituation

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen. Aktueller Stand der Genehmigungssituation Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen Aktueller Stand der Genehmigungssituation Gliederung Umsetzung der Richtlinie 2009/128 EG in Deutschland Umsetzung in Deutschland - Genehmigung nach

Mehr

Grundsätze beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft

Grundsätze beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft Grundsätze beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft Schlemmin, 30.06.2010 Dr. Joachim Vietinghoff Grundsätze beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft Visitenkarte

Mehr

Aktuelles und Grundsätzliches zum Pflanzenschutzrecht

Aktuelles und Grundsätzliches zum Pflanzenschutzrecht Aktuelles und Grundsätzliches zum Pflanzenschutzrecht Sabine Steffensen Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Abteilung: Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt, Tel. 04331-94 53-314, ssteffensen@lksh.de

Mehr

<Dr. J. Zimmer> Winterschulung Weinbau LELF, R 31

<Dr. J. Zimmer> Winterschulung Weinbau LELF, R 31 Rechtliche Grundlagen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Weinbau 0 I. Organisation des Pflanzenschutzdienstes in Brandenburg II. EU-Recht Pflanzenschutz III. Neues Pflanzenschutzrecht

Mehr

Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz - auch im Gartenbau. 19. Januar 2016 Referat Pflanzenschutz, Anke Hoppe

Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz - auch im Gartenbau. 19. Januar 2016 Referat Pflanzenschutz, Anke Hoppe Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz - auch im Gartenbau Gute fachliche Praxis Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden - im PflSchG verankerte Vorschrift Einhaltung

Mehr

Minimierung von Wirkstoffverfrachtungen

Minimierung von Wirkstoffverfrachtungen Minimierung von Wirkstoffverfrachtungen Auflagen und Maßnahmen im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Johann Kohl Institut für Pflanzenschutzmittel Gewässerschutztagung, 27. Jänner 2016 Österreichische

Mehr

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel (PSM) angewendet werden.

Mehr

Kürzungen und Sanktionen

Kürzungen und Sanktionen Stand 01.04.2015 Referenten: Mitarbeiter des Sachgebietes Landwirtschaft Landkreis 1. Kürzungen zu Gunsten der Nationalen Reserve lineare prozentuale Kürzung der nationalen Obergrenze für die Basisprämie,

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Schleswig-Holstein

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Schleswig-Holstein Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt - Genehmigungen, Kontrollen, Sachkunde - Telefon: (04331) 9453-312 oder -314 Fax: (04331) 9453-389 Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Grüner Kamp 15-17

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Cuprofor flow Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:

Mehr

Sonderheft. Pflanzenschutz im Erwerbsobstbau

Sonderheft. Pflanzenschutz im Erwerbsobstbau 2017 Sonderheft Pflanzenschutz im Erwerbsobstbau Inhalt Empfehlungen für den Erwerbsobstbau 2017 (Stand Präparate Januar 2017) Tab. 1) Tab. 2) Tab. 3) Tab. 4) Tab. 5) Tab. 6) Präparate zur Bekämpfung

Mehr

Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel ausgewählte Auflagen und Hinweise Kulturbaum der Obstgehölze (siehe letzte Seite)

Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel ausgewählte Auflagen und Hinweise Kulturbaum der Obstgehölze (siehe letzte Seite) Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel ausgewählte Auflagen und Hinweise Kulturbaum der Obstgehölze (siehe letzte Seite) NB661 Das Mittel ist bienengefährlich, Bienenschutzverordnung vom 19. Dezember 1972

Mehr

PAULa Grundsätze des Landes Rheinland-Pfalz für die. Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau

PAULa Grundsätze des Landes Rheinland-Pfalz für die. Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau PAULa Grundsätze des Landes Rheinland-Pfalz für die Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau 4/2010 Impressum Herausgeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße

Mehr

Pflanzenschutzdienst Hessen.

Pflanzenschutzdienst Hessen. Regierungspräsidium Gießen Pflanzenschutzdienst Hessen www.pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de Erläuterungen zu Abstandsauflagen NW 605, 606, 607, 609 Regierungspräsidium Giessen, Dez. 51.4 -Pflanzenschutzdiensteberhard.cramer@rpgi.hessen.de

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) (1)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) (1) Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzamt Berlin PflA PK 2/3 Mohriner Allee 137 12347 Berlin Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Mehr

1042/2009 Inhalt. Dr. Dieter Westphal Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Thielallee Berlin

1042/2009 Inhalt. Dr. Dieter Westphal Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Thielallee Berlin 1042/2009 Inhalt Herausgegeben vom aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V. Heilsbachstraße 16 53123 Bonn www.aid.de aid@aid.de mit Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung,

Mehr

Rechtliche Grundlagen der chem. Bekämpfung von Neophyten in Sachsen-Anhalt

Rechtliche Grundlagen der chem. Bekämpfung von Neophyten in Sachsen-Anhalt Seminar Neophytenmanagement in Schutzgebieten Sachsen-Anhalts 15.09.2011 Katrin Schneider Rechtliche Grundlagen der chem. Bekämpfung in Sachsen-Anhalt Naturschutzgesetz Maßnahmen gegen Neophyten in FFH-Gebieten

Mehr

Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft für alle Feldgemüseproduzenten des Wirtschaftsraumes Spreewald

Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft für alle Feldgemüseproduzenten des Wirtschaftsraumes Spreewald Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Der Präsident Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft für alle Feldgemüseproduzenten des Wirtschaftsraumes Spreewald

Mehr

Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln. Ute Lachermeier - 12.Juni

Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln. Ute Lachermeier - 12.Juni Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln Ute Lachermeier - 12.Juni 2013 1 Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln 1. Änderungen im neuen Pflanzenschutzgesetz

Mehr

Service de la protection des végétaux. Pflanzenschutzmittel

Service de la protection des végétaux. Pflanzenschutzmittel Service de la protection des vgtaux «ohne Pestizide» Pestizidfreier Unterhalt in den Gemeinden Reglementierung im Bereich der Reglementierung im Bereich der Pflanzenschutzmittel Service de la protection

Mehr

Rechtliche Grundlagen und Bedeutung des Spritzentests

Rechtliche Grundlagen und Bedeutung des Spritzentests Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART Rechtliche Grundlagen und Bedeutung des Spritzentests Thomas Anken Agroscope ART, Tänikon thomas.anken@art.admin.ch

Mehr

Herzlich willkommen zum Webinar von BWagrar

Herzlich willkommen zum Webinar von BWagrar Fachinformation in Bewegung Webinare Herzlich willkommen zum Webinar von BWagrar Ihr Moderator: Ihr Referent: Doris Ganninger-Hauck (Redaktion BWagrar) Dr. Andreas Maier (Referent für Pflanzenbau und Pflanzenschutz,

Mehr

Ordnungsgemäßer Pflanzenschutz: erst checken, dann los!

Ordnungsgemäßer Pflanzenschutz: erst checken, dann los! DLG-Merkblatt 409 Ordnungsgemäßer Pflanzenschutz: erst checken, dann los! www.dlg.org DLG-Mitgliedschaft DLG weil Betriebserfolg im Kopf beginnt! Merkblätter Sicherheit für Ihre Entscheidungen! Über 100

Mehr

Richtlinien für das Ländle Gütesiegel

Richtlinien für das Ländle Gütesiegel Richtlinien für das Ländle Gütesiegel Integr. Produktion bio PARTNERBETRIEB Name Email. Ca. Erntemenge p.a.. Adresse.. Telefon. Anbaufläche in ha Datum; Unterschrift. Richtlinien für das Gütesiegelprogramm

Mehr

Rechtliche Bestimmungen im Pflanzenschutz

Rechtliche Bestimmungen im Pflanzenschutz Rechtliche Bestimmungen im Pflanzenschutz Dr. Friedrich Merz Regierungspräsidium Stuttgart 63. ischer Pflanzenschutztag, Wolpertshausen - 16.02.2016 Rechtsnormen Sachkunde Gliederung Gute fachliche Praxis

Mehr

Cross-Compliance-Vorschriften für den Pflanzenbau in Deutschland und deren Kontrolle in der Praxis

Cross-Compliance-Vorschriften für den Pflanzenbau in Deutschland und deren Kontrolle in der Praxis Cross-Compliance-Vorschriften für den Pflanzenbau in Deutschland und deren Kontrolle in der Praxis Außenstelle Löbau des LfULG 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators Gliederung Begriffserklärung Rechtsgrundlagen

Mehr

Pflanzenschutz und EU-Pflanzenschutzrecht

Pflanzenschutz und EU-Pflanzenschutzrecht Pflanzenschutz und EU-Pflanzenschutzrecht Eine Vorlesung von Dr. Andra Thiel, Universität Bremen Zusatzinformationen: blogs.uni-bremen.de/pflanzenschutz Chemischer Pflanzenschutz Pflanzenschutz: Pflanzenschutzmittelverkäufe

Mehr

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei. Aktuelles vom Pflanzenschutzdienst

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei. Aktuelles vom Pflanzenschutzdienst Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Aktuelles vom Pflanzenschutzdienst Goltermann, Wintertagungen 2018 Kundenbefragung 2018 Bitte ausfüllen und - einfach auf dem Tisch liegen

Mehr

Chemische Bekämpfung von Riesen-Bärenklau

Chemische Bekämpfung von Riesen-Bärenklau Foto: LfULG Chemische Bekämpfung von Riesen-Bärenklau Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Riesen-Bärenklau Herkunft, Einfuhr und Verwendung als Zierpflanze vom Kaukasus (1890)

Mehr

Ökologischer Landbau Kulturpflanzen ganzheitlich schützen

Ökologischer Landbau Kulturpflanzen ganzheitlich schützen Ökologischer Landbau Kulturpflanzen ganzheitlich schützen Fortbildungsveranstaltung Sachkunde im Pflanzenschutz für Acker- und Gemüsebaubetriebe Sabine Löcher-Bolz 22.11.2016 Gliederung Rechtliche Grundlagen

Mehr

FORTBILDUNG IN DER PFLANZENSCHUTZ- SACHKUNDE

FORTBILDUNG IN DER PFLANZENSCHUTZ- SACHKUNDE FORTBILDUNG IN DER PFLANZENSCHUTZ- SACHKUNDE SCHWERPUNKT FORSTWIRTSCHAFT Teilweise Regeneration nach Kahlfraß durch Nonne und Kiefernspinner, Raum Lieberose 2015 Auswirkungen der Änderung des Pflanzenschutzrechtes

Mehr

Einsatz von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind

Einsatz von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Einsatz von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes, 17 Pflanzenschutzgesetz Dr. Martina Erdtmann-Vourliotis 6. Juni

Mehr

Agrarreform: So wird geprüft, so wird gekürzt

Agrarreform: So wird geprüft, so wird gekürzt Agrarreform: So wird geprüft, so wird gekürzt Die EU-Agrarreform beschert Ihnen schon in diesem Jahr zusätzliche Kontrollen und geänderte Kürzungsregeln bei Verstößen. Darüber informiert Sie Heiko Eilers,

Mehr

Pflanzenschutzempfehlung

Pflanzenschutzempfehlung Pflanzenschutzempfehlung Zierpflanzenbau 2007/2008.... Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft Vorwort Zugelassene Pflanzenschutzmittel, geprüfte Pflanzenschutzgeräte und sachkundige Anwender sind

Mehr

Pflanzenschutz Sachkunde

Pflanzenschutz Sachkunde Regierungspräsidium Gießen Pflanzenschutz Sachkunde Fortbildung 15. Januar 2015 Pflanzenschutzmitteleinsatz im öffentlichen Grün Quelle: DOW Christoph Hoyer, Pflanzenschutzdienst Hessen Welche Pflanzenschutzprobleme

Mehr

Pflanzenschutzempfehlung. Zierpflanzenbau 2008 / Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Pflanzenschutzempfehlung. Zierpflanzenbau 2008 / Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Pflanzenschutzempfehlung Zierpflanzenbau 2008 / 2009 Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Vorwort Zugelassene Pflanzenschutzmittel, geprüfte Pflanzenschutzgeräte und sachkundige Anwender sind

Mehr

Pflanzenschutz im Golfrasen

Pflanzenschutz im Golfrasen Pflanzenschutz im Golfrasen Zulassungsstand gemäß Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 11.01.2018 Quelle: nach Informationen des BVL zusammengestellt von der Landwirtschaftskammer

Mehr

Das neue Pflanzenschutzgesetz

Das neue Pflanzenschutzgesetz Das neue Pflanzenschutzgesetz Auswirkungen der Novellierung auf den Pflanzenschutz in Kleingärten Teil 3/3 Gewässerschutz - Wege & Plätze - Gute Fachliche Praxis - Beispiele - Entsorgung Matthias Wuttke,

Mehr

Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Az /9

Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Az /9 Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Az. 512-32001/9 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. Am Köllnischen Park 1 10179 Berlin BUND-Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung

Mehr

Organische Düngung aus den Niederlanden Was hat sich beim Import geändert? Josef Schmitz, Referat 31, Referent Kooperativer Gewässerschutz

Organische Düngung aus den Niederlanden Was hat sich beim Import geändert? Josef Schmitz, Referat 31, Referent Kooperativer Gewässerschutz Organische Düngung aus den Niederlanden Was hat sich beim Import geändert? Josef Schmitz, Referat 31, Referent Kooperativer Gewässerschutz Gliederung Importgenehmigungen Änderungen beim Import von verarbeiteter

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Merpan 80WDG Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:

Mehr

Richtlinien für das Ländle Gütesiegel

Richtlinien für das Ländle Gütesiegel Richtlinien für das Ländle Gütesiegel Integr. Produktion bio PARTNERBETRIEB Name Email. Ca. Erntemenge p.a.. Adresse.. Telefon. Anbaufläche in ha Datum; Unterschrift. Richtlinien für das Gütesiegelprogramm

Mehr

Hinweise zum Pflanzenschutz im Obstbau 2011

Hinweise zum Pflanzenschutz im Obstbau 2011 Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Hinweise zum Pflanzenschutz im Obstbau 2011 4 1 5 2 3 6 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz 1 Fotos auf der Titelseite 1

Mehr

Anwendungsbestimmungen und Auflagen von Pflanzenschutzmitteln

Anwendungsbestimmungen und Auflagen von Pflanzenschutzmitteln Anwendungsbestimmungen und Auflagen von Pflanzenschutzmitteln Mit der Neu- bzw. Wiederzulassung von Pflanzenschutzmittel werden Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz der Umwelt erteilt. Es wird

Mehr

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Pflanzenschutz - Sachkunde Fortbildung. 15. Januar Rechtsgrundlagen.

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Pflanzenschutz - Sachkunde Fortbildung. 15. Januar Rechtsgrundlagen. Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Pflanzenschutz - Sachkunde Fortbildung 15. Januar 2015 Rechtsgrundlagen Und das erwartet Sie in der nächsten Stunde 1. Änderungen bei Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit

Mehr

Landvolk - INFO Ammerländer Landvolkverband e.v., Kolberger Str Westerstede -

Landvolk - INFO Ammerländer Landvolkverband e.v., Kolberger Str Westerstede - Vortragsveranstaltung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenbau und Pflanzenschutz Sehr geehrte Damen und Herren, die Fachgruppe Pflanze der lädt zu den nachfolgend aufgelisteten Informationsveranstaltungen

Mehr

Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg Acetamiprid Gefahrensymbol: Xn, N

Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg Acetamiprid Gefahrensymbol: Xn, N Kenndaten: Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg Acetamiprid Gefahrensymbol: Xn, N Nr. 5655-00 ospilan SG ist ein wasserlösliches Insektizid mit Wirkung insbesondere gegen Blattläuse

Mehr

Pflanzenschutzdienst Hessen

Pflanzenschutzdienst Hessen Regierungspräsidium Gießen Pflanzenschutzdienst Hessen www.pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de Erläuterungen zu Abstsandsauflagen bei Hangneigung NW 701, 705, 706 Regierungspräsidium Giessen, Dez. 51.4

Mehr

Antrag auf Aufhebung des Status von umweltsensiblem Dauergrünland und/oder Umwandlung von Dauergrünland in nichtlandwirtschaftliche Nutzung

Antrag auf Aufhebung des Status von umweltsensiblem Dauergrünland und/oder Umwandlung von Dauergrünland in nichtlandwirtschaftliche Nutzung Niedersachsen Bremen Antragsteller/in: Name, Vorname Straße, Nr. PLZ, Wohnort Registriernummer Telefon / FAX E-Mail Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bewilligungsstelle Postfach / Straße, Nr. Eingangsstempel

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Nordrhein-Westfalen nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Nordrhein-Westfalen nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) An den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragten Pflanzenschutzdienst NRW - Sachbereich 62.3 - Siebengebirgsstr. 200, 53229 Bonn Tel.: 0228-703-2117 Fax.: 0228-703-19-2117 andreas.achenbach@lwk.nrw.de

Mehr

Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel Pflanzenbautagung Wallierhof, 26. Januar 20

Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel Pflanzenbautagung Wallierhof, 26. Januar 20 Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel Pflanzenbautagung Wallierhof, 26. Januar 20 Jan Waespe, Projektleiter Aktionsplan PSM Auftrag des Bundesrates Bundesratsbeschluss (21. Mai 2014) Das WBF wird

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Bayern nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Bayern nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Bayern nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) An Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Pflanzenschutz Lange Point

Mehr

KOMMUNALER HINWEIS in Beratung, 17. Mai 2016

KOMMUNALER HINWEIS in Beratung, 17. Mai 2016 in Beratung, 17. Mai 2016 Die Hinweise werden in Abstimmung mit kommunalen Abwasserbetrieben verfasst. Sie bieten anderen Kommunen einen Rückhalt für die eigenen Argumentationen. Handlungsbedarf: Pflanzenschutzmittel

Mehr

Landwirtschaftliche Bestimmungen zu Uferrandstreifen

Landwirtschaftliche Bestimmungen zu Uferrandstreifen Landwirtschaftliche Bestimmungen zu Uferrandstreifen Maria Stichlmair 17. April 2012 Fachzentrum Agrarökologie - Uffenheim Uferrandstreifen = Fläche entlang eines stehenden oder fließenden Gewässers Eigentum

Mehr

Hinweise zum Pflanzenschutz im Obstbau 2007

Hinweise zum Pflanzenschutz im Obstbau 2007 Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Hinweise zum Pflanzenschutz im Obstbau 2007 1 2 3 4 5 6 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Fotos auf der Titelseite 1 Süßkirschen:

Mehr

CC-Kontrollsystem. Cross-Checks (Anlassbezogene Kontrollen) Systematische Kontrollen. Jährliche Stichprobenziehung. Fachrechtskontrollen.

CC-Kontrollsystem. Cross-Checks (Anlassbezogene Kontrollen) Systematische Kontrollen. Jährliche Stichprobenziehung. Fachrechtskontrollen. CC-Kontrollsystem Systematische Kontrollen Jährliche Stichprobenziehung Cross-Checks (Anlassbezogene Kontrollen) Fachrechtskontrollen ja Verstöße nein ja Verstöße nein Meldung mit Bewertung Meldung ohne

Mehr

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Einschreiben mit Rückschein Bundesfachgruppe Obstbau Herrn Jörg Disselborg Claire-Waldoff-Str.

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Pflanzenschutzdienst Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung

Mehr