Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat
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- Marcus Diefenbach
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1 Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat Landeshauptstadt München, Schul- und Kultusreferat Implerstraße 9, München An den Bezirksausschuss des 20. Stadtbezirkes z.hd. Frau Dr. Renate Unterberg Schröfelhofstr München Fachabteilung 4 Grund-, Haupt-, Förderschulen Implerstraße 9, Zi. 221/II München Telefon (089) Telefax (089) claudia.asang@muenchen.de Sachbearbeitung: Frau Asang Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Datum Regelung von Gastschulanträgen Antrag Nr / B Anlage: Schreiben an Herrn Stadler vom Sehr geehrte Frau Dr. Unterberg, bei dem Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 20 - Hadern vom handelt es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung im Sinne des 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Mün - chen; einer stadtratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht. Zum Sachverhalt darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: In Punkt 1 Ihres Dringlichkeitsantrages fordern Sie, dass das Schulreferat Gastschulanträgen an die Grundschule in der Guardinistraße im Rahmen ihrer Zweizügig - keit grundsätzlich zustimmt, wenn sowohl die abgebende Schule als vor allem auch die aufnehmende Guardinischule dem Gastschulantrag zugestimmt und damit die Gründe der Eltern als zwingend eingestuft haben. Als Antwort auf diese Anfrage darf ich auf das Schreiben von Herrn Dr. Tress, vom , an den Vorsitzenden des BA 20, Herrn Stadler, das als Anlage diesem Schreiben beiliegt, verweisen. Insbesondere möchte ich Sie in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin - weisen, dass auch bei Gastschulanträgen die Sprengelgrenzen weiterhin gelten. Gemäß Art. 43 Abs. 1 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichts - wesen (BayEUG) kann, auf Antrag der Erziehungsberechtigten, aus zwingenden persönlichen Gründen, der Besuch einer anderen Volksschule gestattet werden. Sie U- Bahn: Linien 3 und 6 Internet: Haltestelle: Poccistraße /
2 Seite 2 gehen davon aus, dass die beiden betroffenen Schulleitungen entscheiden, ob ein zwingender persönlicher Grund im Sinne des Art. 43 Abs. 1 BayEUG vorliegt. Dazu muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die Entscheidung, ob ein zwingender persönlicher Grund vorliegt, gem. Art. 43 Abs. 1 Satz 2 BayEUG, die Gemeinde, d.h. das Schulreferat im Namen der Landeshauptstadt München, trifft. Die Schulleitungen werden zu den Gastschulanträgen angehört, haben jedoch keine Entscheidungsbe - fugnis. In Punkt 2 Ihres Dringlichkeitsantrages fordern Sie, dass das Staatl. Schulamt im Schulreferat entsprechende durch das Schulreferat F4 abgelehnte Gastschulanträge an die Guardinischule auf Widerspruch der Eltern hin in Bewilligungen umwandeln soll. Die Rechtliche Leitung des Staatl. Schulamtes ist die Widerspruchsbehörde bei Gastschulanträgen die vom Schulreferat - F4 abgelehnt wurden. Das Schulreferat ist gegenüber der Rechtlichen Leitung des Staatl. Schulamtes nicht weisungsbefugt. Die Rechtliche Leitung des Staatl. Schulamtes entscheidet in eigener Zuständigkeit, unter Einhaltung der geltenden Gesetze, über den Widerspruch. Zu Ihrer Information möchten wir Ihnen noch mitteilen, dass dem Schulreferat weder für das Schuljahr 2009/10, noch für das Schuljahr 2010/11, Gastschulanträge zur Grundschule an der Guardinistraße vorliegen, die damit begründet werden, dass das Kind einen Platz im Hort am Stiftsbogen 56 hat. In Punkt 3 Ihres Dringlichkeitsantrages fordern Sie, dass der neue Hort am Stiftsbo - gen 56, Träger Kreisjugendring, sowohl für die Senftenauer Schule als auch für die Guardinischule Sprengelhort werden soll. Auch bei der Beantwortung dieser Anfrage darf ich Sie auf das Schreiben von Herrn Dr. Tress, vom , an den Vorsitzenden des BA 20, Herrn Stadler, das als Anlage diesem Schreiben beiliegt, verweisen. Auch in diesem Zusammenhang möchte ich Sie noch einmal darauf hinweisen, dass auch bei Gastschulanträgen die Sprengelgrenzen weiterhin gelten. D.h. es gibt keine Münchner Adresse die wahlweise zwei verschiedenen Grundschulen zugeordnet werden kann. Für jede Münchner Adresse gibt es nur eine zuständige öffentliche Grundschule. In Punkt 4 Ihres Dringlichkeitsantrages fordern Sie die Mitteilung der aktuell für die nächsten Jahre prognostizierten Schülerzahlen an der Senftenauer Schule, an der Guardinischule und in dem Neubaugebiet am Stiftsbogen. Bei der Beantwortung dieser Frage bezieht sich das Schulreferat auf die aktuellen Regelschülerprognosen vom Planungsreferat. Bei den Regelschülerprognosen wird stadtweit grundsätzlich mit einem Klassenteiler von 25 Kindern gearbeitet, da Sprengeländerungen für die Zukunft gelten und die Klassenstärken tendenziell geringer werden. Im Schuljahr 2010/11 ist die Höchst - klassenstärke bei den ersten Jahrgangsstufen 28 Kinder. Bei Klassen mit mindestens 50% Kindern mit Migrationshintergrund ist die Höchstklassenstärke bei 25 Kindern. Bei der Grundschule Senftenauerstraße liegt der Anteil der Kinder mit Migrations - hintergrund in der 1. und 2. Jahrgangsstufe über 50%. Bei der Grundschule Guardini - straße liegt der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund unter 50%.
3 Seite 3 Die Höchstschülerzahlen pro Klasse werden jedes Jahr aufs Neue vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgelegt und bekannt gegeben. Grundschule Senftenauerstraße: 1. 3* ** insg * Anzahl der Klassen ** Anzahl der Schülerinnen und Schüler Grundschule Guardinistraße: insg Nach den oben dargestellten Prognosezahlen ist die 2- zügigkeit für die Grundschule an der Guardinistraße für die nächsten Schuljahr gesichert. Neubaugebiet am Stiftsbogen: * insg * Anzahl der Schülerinnen und Schüler Im Laufe des Schuljahres 2010/11 werden im Neubaugebiet am Stiftsbogen noch rund 100 Wohneinheiten bezogen. Regelschülerprognosen, wenn das Neubaugebiet am Stiftsbogen vom Sprengel der GS Senftenauerstraße zur GS Guardinistraße umgesprengelt wird: Grundschule Senftenauerstraße (Minus Neubaugebiet am Stiftsbogen): 1. 3* **
4 insg * Anzahl der Klassen ** Anzahl der Schülerinnen und Schüler Seite Grundschule Guardinistraße (Plus Neubaugebiet am Stiftsbogen): insg Bei einer Umsprengelung des Neubaugebietes am Stiftsbogen von der GS Senftenau - erstraße zur GS Guardinistraße würden sowohl die GS Senftenauerstraße, als auch die GS Guardinistraße, zu einer 3- zügigen Grundschule werden. Nachdem die Grundschule an der Guardinistraße aber nur auf eine 2- zügige Grund - schule ausgelegt und acht Klassenzimmer zur Verfügung hat, ist die von Ihnen gewünschte Sprengeländerung derzeit nicht möglich. Außerdem möchte der BA 20 über die Ergebnisse der letzten der jährlich statt - findenden Überplanung der Entwicklung der Sprengelgebiete Guardini- und Senftenauer Schule informiert werden. Nach Auskunft der zuständigen Abteilung Sch- PKC gibt es keine spezielle jährlich stattfindende Überplanung der Entwicklung der Sprengelgebiete Guardini- und Senftenauer Schule. Das Schulreferat beobachtet standardmäßig alle Schülerzahlen um gegebenenfalls, bei langfristigen Ergebnisänderungen, Sprengeländerungen durchzuführen. Es tut mir leid, dass wir Ihrem Antrag auf Sprengeländerung derzeit nicht entspre - chen können, aber aufgrund der oben dargestellten zu erwartenden Schülerzahlen ist eine Sprengeländerung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zweckmäßig. Der Antrag Nr B des Bezirksausschusses des 20. Stadtbezirks vom ist somit satzungsgemäß behandelt. Das Direktorium - HA II / V 2 - BA- Geschäftsstelle West, erhält einen Abdruck dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen II. Abdruck von I. mit 1 Anlage: Schreiben an Herrn Stadler vom an das Direktorium - HA II / Verwaltung - BA- Geschäftsstelle West
5 Seite 5 mit der Bitte um Kenntnisnahme. III. HA "Guardinistraße" Mitzeichnung Sch- F4: Rainer Schweppe Stadtschulrat Mitzeichnung Sch- RA:
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