Fensterbänke. Fixmaß-Expresslieferungen 2016

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1 Fensterbänke. Fixmaß-Expresslieferungen 2016 Ihre Vorteile auf einen Blick: Lieferzeit innerhalb von 5 Werktagen Lieferlänge bis 3000 mm Uneingeschränkte Dekorauswahl Alle Bearbeitungsleistungen Frachtfrei innerhalb Deutschlands

2 exclusiv Das Bearbeitungs-Extra von WERZALIT: werkseitige Konfektionierung in Fixmaßlängen zum fertigen Einbau; hier: exclusiv Fensterbank, Farbe: 001 weiß exclusiv Innenfensterbank. Klassisch, formschön Stilvoll und immer wieder neu exclusiv Fensterbänke bieten eine breite Palette an edlen Stein- und warmen Holzdekoren. So lässt sich die Wirkung von Innenräumen mit reduzierten Mitteln gestalten. Mal klassisch, mal modern, mal zurückhaltend, mal tonangebend. Die bewährte Formkante ist ein Markenzeichen der WERZALIT Qualität. 2

3 Fensterbänke Farben und Dekore exclusiv Dekorkollektion Stein, Preisgruppe I, Oberfläche: glatt, seidenmatt 001 weiß 167 creme 018 hellgrau 008 marmor hell 070 marmor bianco 310 dolomit 131 quarz Farbkollektion Uni, Preisgruppe II, Oberfläche: Perlstruktur 021 metallic 112 puntinella 400 polarweiß 418 hellgrau 420 dunkelgrau Dekorkollektion Holz, Preisgruppe II, Oberfläche: Feinstruktur 038 ahorn 415 eiche hell 445 hainbuche* 103 wenge 151 meranty* 155 eiche gold* * auslaufender Artikel, Lieferung, solange Lagervorrat reicht Express-Lieferung bitte bei Bestellung angeben. Bestellnummer durch Farb- / Dekor-Nr.... ergänzen. Beispiel: Farbnummer s.o. Farb- / Dekor-Name. Individuelle Bearbeitungswünsche und ABS-Kantenbeschichtung siehe Seite 8 / 9. Zubehörteile siehe Seite 12/13. Bezeichnung/Typ Alle angegebenen Längen sind Rohzuschnitte Maß (mm) Bestellnr. VE Gewicht Dekorkollektion Stein, Preisgruppe I ( /lfm) Kollektion Uni und Holz, Preisgruppe II ( /lfm) exclusiv Fensterbank Breite kg/lfm Einseitig mit gerundeter Formkante. Fixmaß* (bis 3000 mm) Fixmaß* (bis 3000 mm) Stück 1,700 13,24 15,76 13,62 16, Stück 2,400 18,36 21,85 18,83 22, Stück 3,200 23,76 28,27 24,38 29, Stück 3,900 26,65 31,71 27,44 32, Stück 4,600 30,19 35,93 31,00 36, Stück 5,400 35,80 42,60 36,77 43, Stück 6,200 40,77 48,52 41,88 49, Stück 6,900 45,95 54,68 47,18 56, Stück 7,700 51,19 60,92 52,57 62, Stück 8,400 55,66 66,24 57,18 68,04 Beidseitig gerundete Formkante. (exclusiv Doppelprofil) 500** Stück 7,800 52,41 62,37 53,84 64, Stück 9,400 57,56 68,50 59,10 70,33 * eine Stornierung ist bei Fixmaßaufträgen nicht möglich. ** 500 D in Holz, polarweiß und dunkelgrau nicht lieferbar! 3

4 compact Die filigrane compact Fensterbank mit ihrer markanten Fase setzt moderne innenarchitektonische Akzente. Farbe: dunkelgrau 420 compact Innenfensterbank. Geradlinig, modern Die compact Fensterbank mit ihrer schlichten, schlanken Linie sorgt für ein unaufdringlich klares Ambiente. Dazu passen die reinen Farben und Dekore. Sowohl neutrale als auch kräftige Töne bietet das Farb- und Dekorsortiment. compact ist eine Fensterbank, die dem Fenster einen eigenen Stil verleiht. 4

5 Farben und Dekore compact compact Fensterbank, Dekorkollektion Stein, Preisgruppe I, Oberfläche: glatt, seidenmatt 001 weiß 310 dolomit 311 carrara* 070 marmor bianco compact Fensterbank, Farbkollektion Emotion, Preisgruppe II, Oberfläche: Perlstruktur 418 hellgrau 420 dunkelgrau 055 schwarz 400 polarweiß ** * auslaufender Artikel, Lieferung, solange Lagervorrat reicht ** Farbkollektion Uni, Preisgruppe I Express-Lieferung bitte bei Bestellung angeben. Bestellnummer durch Farb- / Dekor-Nr.... ergänzen. Beispiel: Farbnummer s.o. Farb- / Dekor-Name. Individuelle Bearbeitungswünsche und ABS-Kantenbeschichtung siehe Seite 8 / 9. Zubehörteile siehe Seite 12/13. Bezeichnung/Typ Alle angegebenen Längen sind Rohzuschnitte Maß (mm) Bestellnr. VE Gewicht Dekorkollektion Stein, Preisgruppe I ( /lfm) Farbkollektion Emotion, Preisgruppe II ( /lfm) compact Fensterbank Breite kg/lfm Einseitig mit gefaster Kante. Fixmaß* bis 3000 mm Fixmaß* bis 3000 mm Stück 1,350 11,28 13,42 13,24 15, Stück 2,050 15,59 18,55 18,36 21, Stück 2,750 20,19 24,03 23,76 28, Stück 3,450 22,66 26,97 26,65 31, Stück 4,150 25,66 30,54 30,19 35, Stück 4,850 30,45 36,24 35,80 42, Stück 5,550 34,67 41,26 40,77 48, Stück 6,250 39,03 46,45 45,95 54,68 Beidseitig mit gefaster Kante. (compact Doppelprofil) Stück 6,900 43,51 51,78 51,19 60,92 * eine Stornierung ist bei Fixmaßaufträgen nicht möglich. 5

6 expona expona Fensterbank, Oberfläche: 001 weiß, Frontkante: 416 multiplex expona Innenfensterbank. Die Fensterbank mit dem klaren Design Sie lädt zum Aufstützen und Hinausschauen ein, zum Dekorieren genauso wie sie Freude an der makellosen Fläche bereitet. Die expona Fensterbank ist in Form und Funktion ein Paradestück puristisch-moderner Innenarchitektur. Und bei aller Rechtwinkligkeit regt sie an zum Spiel mit Farben, Dekoren und Oberflächen. 6

7 Fensterbänke Farben und Dekore exclusiv Dekorkollektion Stein, PG I, Oberfläche: glatt, seidenmatt Dekorkollektion Holz, PG II, Oberfläche: Feinstruktur 001 weiß 167 creme 018 hellgrau 038 ahorn 415 eiche hell 445 hainbuche* 008 marmor hell 070 marmor bianco 310 dolomit 103 wenge 151 meranty* 155 eiche gold* Farbkollektion Uni, PG II, Oberfläche: Perlstruktur 131 quarz 021 metallic 112 puntinella Weitere ABS-Kanten für expona (Front- und Seitenkanten) 400 polarweiß 418 hellgrau 420 dunkelgrau Farbkollektion Dynamik 327 rot 338 blau 055 schwarz 416 multiplex Express-Lieferung bitte bei Bestellung angeben. Bestellnummer durch Dekornummer für Fensterbankoberfläche ergänzen. Zusätzlich Dekor für Front- und Seitenkante angeben. Beispiel: expona Fensterbank, Breite: 146 mm, Länge: 1250 mm in Dekoroberfläche: 001 weiß, ABS-Frontkante und Seitenkanten (beidseitig) in Dekor: 103 wenge. Individuelle Bearbeitungswünsche und ABS-Kantenbeschichtung siehe Seite 8 / 9. Zubehörteile siehe Seite 12/13. Bezeichnung/Typ Alle angegebenen Längen sind Rohzuschnitte Maß (mm) Bestellnr. VE Gewicht Dekorkollektion Stein, Preisgruppe I ( /lfm) Kollektion Uni und Holz, Preisgruppe II ( /lfm) expona Fensterbank Breite kg/lfm Fixmaß* bis 3000 mm Fixmaß* bis 3000 mm Mit rechtwinkliger ABS-Frontkante Stück 1,700 20,44 24,32 20,80 24, Stück 2,400 25,56 30,42 26,00 30, Stück 3,200 30,94 36,82 31,55 37, Stück 3,900 33,85 40,28 34,61 41, Stück 4,600 37,37 44,47 38,20 45, Stück 5,400 43,00 51,17 43,96 52, Stück 6,200 47,96 57,07 49,07 58, Stück 6,900 53,15 63,25 54,38 64, Stück 7,700 58,37 69,46 59,76 71, Stück 8,400 62,85 74,79 64,36 76,59 * eine Stornierung ist bei Fixmaßaufträgen nicht möglich. 7

8 Bearbeitungsleistungen Ausklinkungen auf Wunsch ABS-Kantenbeschichtung in Möbelqualität Bearbeitung nach Maß Profitieren Sie vom einzigartigen WERZALIT Fensterbank-Bearbeitungsservice für die Serien exclusiv, compact und expona. Wir erfüllen individuelle Bearbeitungswünsche vom Zuschnitt bis zur Kantenbeschichtung in höchster Fertigungspräzision. Das spart nicht nur Arbeit, sondern auch Geld. Und die Qualität stimmt bis ins Detail. Ihre Vorteile auf einen Blick: Skizzenbeschriftung Lieferzeit innerhalb von 5 Werktagen Lieferlänge bis 3000 mm Damit wir Ihre Ware richtig liefern können, benötigen wir Ihre Unterstützung: Bei gewünschter werkseitiger Bearbeitung bitte immer eine genau bemaßte Zeichnung ähnlich der abgebildeten Beispielskizze mitliefern. ABS Uneingeschränkte Dekorauswahl Alle Bearbeitungsleistungen Vorderseite Frachtfrei innerhalb Deutschlands ABS Vorderseite Jahre Garantie 8

9 Fensterbänke Bearbeitungsleistungen Trennschnitte (Längsschnitt) ABS-Kantenbeschichtung* (Dickschichtlaminat 2 mm) Einzelbank ab 25 Längen 1,95 2,32/lfm 0,79 0,94/lfm exclusiv und expona compact Einzelbank / Kante 3,56 4,24 3,28 3,90 Doppelprofil / Kante 6,30 7,50 5,34 6,35 Längskante / Kante 4,32 5,14 lfm 4,32 5,14 lfm Ausklinkung Mitte Hinterkante ausfalzen Gehrungsschnitt 150/150 mm = 450 mm 4,04 4,81/St. Hinterkante ausfalzen 2,28 2,71 lfm Gehrungsschnitt 2,48 2,95/St. je weitere 100 mm Länge 0,83 0,99/St. Gehrungsverbindung mit Lamellos Lüftungsgitterausschnitt Lüftungsschlitze fräsen Lüftungsgitterausschnitt Gehrungsverbindung mit Lamellos vorbereiten 7,71 9,17/St. 780/66,5 mm 15,65 18,62/St. je weitere 100 mm pro Umfang 1,34 1,59/St. 5 Stück versetzt, 500 mm lang 17,86 21,25/St. Ausklinkungen (Außenecke ausklinken) Vorderkante bündig fräsen 150 mm x 150 mm 3,28 3,90/St. je weitere angefangene 100 mm 0,83 0,99/St. bündig fräsen 2,28 2,71/lfm Wir bieten mehr: Weitere Informationen über unser Fensterbank-Komplettprogramm und Zu behör finden Sie unter Positionsvermerk: auf der Rückseite der Fensterbank 0,83 0,99 / St. () 9

10 Holzwerkstoff 10 WERZALIT verwendet für die deutsche Produktion Industrieholz, das ausschließlich aus regionalen, PEFC-zertifizierten Forstwirtschaften stammt.

11 Baufeuchtebeständig und formstabil: hoch verdichteter, homogener Materialkern Robust und UV-beständig: mehrlagige Melaminharz-Beschichtung, unlösbar mit Materialkern verschmolzen Kein Ablösen: integrierte Formkante, in einem Stück gepresst Nahtloser Abschluss: ABS-Kanten beschichtung in Möbelqualität werkseitig möglich ABS-Kantenbeschichtung in Möbelqualität (Abb. exclusiv Fensterbank) Beste Qualität durch und durch Der bewährte WERZALIT Holzwerkstoff WERZALIT Fensterbänke bestehen aus dem patentierten WERZALIT Holzwerkstoff. Sie werden aus PEFC-zertifiziertem Holz und hochwertigen Harzen unter hohem Druck und hohen Temperaturen in einem Stück formgepresst. Dabei entsteht ein unzertrennlicher Materialverbund von Holzwerkstoff und Beschichtungsfolien. 50 Jahre Erfahrung und permanente Weiterentwicklung fließen in die einzigartige WERZALIT Produktqualität ein. Einzigartige Eigenschaften WERZALIT Fensterbänke reagieren selbst bei starken Temperaturschwankungen unempfindlich. Das hoch verdichete, homogene WERZALIT Kernmaterial bietet keine Angriffsfläche für Baufeuchtigkeit. Damit erfüllen die Fensterbänke perfekt alle technischen und bauphysikalischen Anforderungen im Fensterbankbereich. In Anwendungsbereichen mit dauerhafter Spritzwasserbelastung (z. B. Schwimmbäder, Nasszellen o. ä.) empfehlen wir Rücksprache im Werk. 11

12 Zubehörteile Laminatstreifen zum nachträglichen Beschichten der Stirnkanten. Bestellnummer durch Dekor-Nr.... ergänzen. Dekornummern auf denseiten 3, 5 und 7. Farbnummernschlüssel siehe Seite 13 unten. * Für Fensterbänke in hellgrau Laminatstreifen in bestellen! ** auslaufender Artikel, Lieferung, solange Lagervorrat reicht Bezeichnung/Typ Maß (mm) Bestellnr. weiß hellgrau hellbeige ** creme wenge meranty ** eiche gold ** polarweiß dunkelgrau alle Farben und Dekore* hell dunkel Die Seitenabschlusskappen sind mit zwei Kanten ausgebildet und ergeben durch mittiges Auftrennen zwei Abschlusskappen. Montage durch Aufkleben mit Heißklebepistole und Pattex-Patronen. Verpackungseinheit Gewicht Preis E ohne MwSt. inkl. 19 % MwSt. Abschlusskappen für compact kg/stück Stück Stück Mit übergreifendem Rand und zwei gefasten Kanten. Material: Polystyrol 19 x Stück 0,019 0,99 1,18 Laminatstreifen für compact kg/stück Stück Stück Schmelzkleberbeschichtet für heißes Aufbügeln. Lieferbar in den Farben: weiß, dolomit, carrara, dunkelgrau 24 x Bd. = 25 Stück 0,007 0,53 0, Bd. = 25 Stück 0,007 0,53 0, Bd. = 25 Stück 0,007 0,53 0, Bd. = 25 Stück 0,007 0,53 0,63 Abschlusskappen für exclusiv kg/stück Stück Stück Seitenabschlusskappe 35/260 Mit übergreifendem Rand und zwei abgerundeten Kanten. Material: Polystyrol 35 x Stück 0,034 1,36 1,62 Seitenabschlusskappe 37/605 Mit übergreifendem Rand und zwei abgerundeten Kanten, jedoch mit geformter Kante entsprechend der Fensterbankform. Material: Polystyrol 37 x Stück 0,052 2,15 2,56 Laminatstreifen für exclusiv Schmelzkleberbeschichtet für heißes Aufbügeln. 36 x Bd. = 25 Stück 0,016 0,70 0,83 Fensterbank-Mauerkrallen kg/ve VE VE Zur Verankerung der Fensterbänke im Mörtelbett. Stahlblech 1,0 mm, ohne Schraube. Material: Stahl verzinkt Stück 0,896 15,17 18, Stück 3,995 73,11 87,00 Zylinderblechschrauben 3,9 x 16 Mit Kreuzschlitz. 3,9 x 16mm zur Befestigung der WERZALIT Fensterbänke auf den Konsolen und der Mauerkrallen an den Fensterbänken. In WERZALIT 3,2 mm vorbohren. Material: Edelstahl A2. Länge Stück 0,147 7,04 8, Stück 0,147 7,04 8,38 12

13 Bezeichnung/Typ Maß (mm) weiß creme hellgrau verzinkt altsilber EV Bestellnr. Verpackungseinheit Gewicht Preis E ohne MwSt. inkl. 19 % MwSt. FB-Verbindungsprofile kg/stück Stück Stück FB-Verbindungsprofil Stoßverbinder für exclusiv Fensterbänke, ermöglicht die Abdeckung der erforderlichen Dehnfuge. Wird seitlich mit Spanplatten- Schrauben 3,0 x 30 an einer Schnittkante befestigt, Bohrungen vorhanden. Bauseitig auf erforderliche Länge schneiden. Material: Alu 600 x Stück 0,113 10,73 12,77 FB-Verbindungsprofil Stoßverbinder für compact Fensterbank. Ausführung wie vorher beschrieben. Material: Alu 500 x Stück 0,094 10,73 12,77 Fensterbank-Konsolen kg/stück Stück Stück Fensterbank-Konsole 1 Zum Befestigen der Innenfensterbänke. Jeder Schenkel kann als Auflegearm verwendet werden. Befestigung der Fensterbänke mit Zylinderblechschrauben 3,9 x 16 mm. Max. Abstand der Konsolen: 800 mm. Bohrung: Ø 6,5 mm. Material: Stahl Fensterbank-Konsole 2 Ausführung wie vorher beschrieben, jedoch andere Schenkellänge. 200 x Stück 0,280 8,27 9, Stück 0,280 8,82 10, x Stück 0,520 8,87 10, Stück 0,520 9,56 11,38 FB-Lüftungsprofil kg/stück Stück Stück Zum Abdecken von Lüftungsausschnitten. Schlitzmaß: 7 x 40 mm. Ausschnittmaße: 780 x 66,5 mm bei Fräser Ø 10 mm. Material: Alu-eloxiert/ pulverlackiert 800 x Stück 0,380 21,85 26, Stück 0,380 24,07 28,64 Farben und Dekore für exclusiv und exclusiv-blende Dekorkollektion Stein, Preisgruppe I Oberfläche: glatt, seidenmatt weiß 001 quarz 131 marmor hell creme 167 hellgrau 018 dolomit 310 metallic 021 marmor bianco puntinella 112 Farbkollektion Uni, Preisgruppe II Oberfläche: Perlstruktur polarweiß hellgrau dunkelgrau Dekorkollektion Holz, Preisgruppe II Oberfläche: Feinstruktur ahorn eiche hell wenge 103 hainbuche ** meranty 151** eiche gold 155** ** auslaufender Artikel, Lieferung, solange Lagervorrat reicht 13

14 Allgemeine Informationen Geschäftsbedingungen der WERZALIT GmbH + Co. KG 1 Allgemeines/Geltungsbereich (1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. (2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. 2 Angebot Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir einen Auftrag, den der Kunde uns aufgrund eines Angebots erteilt, schriftlich bestätigen oder den Auftrag ausführen. 3 Selbstbelieferung (1) Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht richtig beliefert worden sind, es sei denn, wir haben dies zu vertreten. (2) Können wir nach Abs. (1) vom Vertrag zurücktreten, verpflichten wir uns, den Kunden darüber unverzüglich zu informieren und von ihm bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. 4 Einhaltung von Bedienungsanleitungen und Montagevorschriften (1) Unsere Bedienungsanleitungen und Montagevorschriften sind einzuhalten. (2) Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen und Montagerichtlinien resultieren, haften wir nicht. 5 Preise/Zahlungsbedingungen (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versand- und Versicherungskosten. Bei Kleinaufträgen behalten wir uns die Berechnung von Bearbeitungsgebühren vor. (2) Der Kunde hat den am Liefertag gültigen Preis zu zahlen. (3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (4) Sofern sich aus der Auftragbe stätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. (5) Erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, so ist der Kunde berechtigt, von der Nettorechnungssumme 2 % Skonto abzuziehen. (6) Aufrechnungs- und Zurückbe haltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. (7) Wir sind berechtigt, unsere Forderungen gegenüber dem Abnehmer an Dritte abzutreten. 6 Teillieferung und Lieferung nach Abruf (1) Wir sind zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt. (2) Ist die Lieferung in Teilmengen oder auf Abruf ausdrücklich vereinbart, so können wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von 4 Wochen vom Vertrag zurücktreten oder gegen Bereitstellung der gesamten Ware den vereinbarten Gesamt-Preis verlangen. Wenn der Kunde jedoch nicht, wie abgesprochen, die vereinbarten Teilmengen abnimmt oder abruft, so behalten wir uns vor, entstandene Kosten für Lager und Zinsen an ihn zu berechnen. (3) Auf Abruf bestellte Ware muss der Kunde innerhalb von 6 Monaten, spätestens bis zum 30. November eines Jahres, vollständig abgerufen haben, es sei denn, es wurde explizit eine kürzere Frist vereinbart. Der Abruf muss in angemessener Frist vor dem Liefertermin bei uns eingehen. Preiserhöhungen, die während der Abrufzeit eintreten, kommen in vollem Umfang zum Tragen. 7 Lieferzeit (1) Angaben über die Lieferzeit sind unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. (2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen der Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. (3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. (4) Sofern die Voraussetzungen von (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zu fälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist. (5) Ist die Überschreitung eines Liefertermins von uns zu vertreten, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist. Die angemessene Nachfrist muss wenigstens vier Wochen betragen. (6) Werden wir durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, so ver längert sich der Liefertermin ohne weiteres um deren Dauer. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, schlechte Versorgung mit Rohstoffen, Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Maschinenbruch etc., gleichgültig, ob sie bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten. Dauern die vorgenannten Umstände länger als vier Monate, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden haben wir zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer von uns zu bestimmenden angemessenen Frist liefern werden. 8 Transport und Gefahrübergang (1) Sofern nicht anders vereinbart, bestimmen wir Transportmittel und Transportwege, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird. (2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn wir die Ware im Lager des Lieferwerks an die Transportperson übergeben. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Nimmt der Kunde die Ware unberechtigt nicht ab, verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die in seinen Bereich fallen, oder ruft der Kunde Abrufaufträge nicht fristgerecht ab, so geht die Gefahr auf ihn über. (3) Lagern wir die Ware bei uns ein, so hat der Kunde das übliche Lagergeld an uns zu bezahlen. Wird die Ware bei Dritten eingelagert, so trägt er deren Kosten. (4) Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Kunde unverzüglich eine Sachverhaltsaufnahme zu veranlassen. 9 Mängelhaftung (1) Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Ort der Verwendung verbracht wurde, von dem wir bei Vertragsschluss ausgehen mussten. (3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder die Minderung zu verlangen. (4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit wir nicht vorsätzlich die Vertragsverletzung herbeigeführt haben, ist die Schadensersatzhaftung in diesen Fällen jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (5) Wir haften weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen (Kardinalspflicht). In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (6) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. (9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den 478, 479 BGB bleibt unberührt. 14 Stand November 2015

15 Allgemeine Informationen Geschäftsbedingungen der WERZALIT GmbH + Co. KG 10 Verjährung von Mängelansprüchen (1) Die Verjährungsfrist für Mängel ansprüche beträgt 12 Monate. (2) Bei einer Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Ver jährungsfrist zwei Jahre, es sei denn, derjenige, der die Kaufsache in das Bauwerk eingebaut hat, hat gegen über seinem Vertragspartner länger als zwei Jahre für Sachmängel der Kaufsache einzustehen. In diesem Fall gilt diese Verjährungsfrist, maximal jedoch die Verjährungsfrist des 438 Abs. Ziff. 2 lit. b BGB. 11 Sonstige Schadensersatzansprüche (1) Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. (2) Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 12 Eigentumsvorbehaltssicherung (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) mit dem Kunden vor. Der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Ver wertungskosten anzurechnen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, die Kaufsache auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. (3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Sobald der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO Dritt- (Widerspruchsklage) zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. (4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Auftrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Des Weiteren muss er alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilen. (5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Ver arbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. (6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. (7) Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. (8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicher heiten auf Ver langen des Kunden insoweit freizu geben, als der realisierte Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 13 Besondere Kosten für Sonderanfertigungen (1) Kaufen oder fertigen wir selbst Presswerkzeuge zur Herstellung der Waren des Kunden, so trägt die Kosten der Kunde. Wir verpflichten uns, diese Werkzeuge ohne Zustimmung des Kunden nicht für die Fertigung für dritte Kunden zu verwenden; diese Verpflichtung endet zwei Jahre nach letztmaligem Gebrauch der Presswerkzeuge für Bestellungen des Kunden. (2) Die Hälfte der Gesamtkosten ist bei Bestellung fällig. Die andere Hälfte ist nach Lieferung des ersten Ausfallmusters aus diesem Werkzeug ohne Abzug zu bezahlen. (3) Über den normalen Gebrauch und die Wartung des Werkzeuges hinausgehende Aufwendungen, z. B. Änderungen, Erneuerung von Teilen, Überholung, gehen zu Lasten des Kunden. 14 Mehrlieferung bei Sonderaufträgen Bei Sonderaufträgen wie beispielsweise Sonderlackierungen, Sonderdekoren, Sonderoberflächenstrukturen behalten wir uns die Lieferung einer Übermenge von bis zu 10 % vor. Die gelieferte Übermenge ist vom Kunden zu bezahlen. 15 Eigenkonstruktionen des Kunden Für die Konstruktionen von Waren oder von Teilen von Waren, die der Kunde selbst vorgenommen hat, wird jede Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. Insbesondere übernehmen wir durch die Annahme eines Auftrages über die Fertigung solcher Teile keine Verantwortung für die Richtigkeit der den Teilen zugrunde liegenden Konstruktion. 16 Gerichtsstand Erfüllungsort (1) Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. (2) Es gilt das Recht der Bundes republik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. (3) Sofern sich aus der Auftrags bestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 17 PEFC-Zertifizierung Alle Artikel-Nr., die auf Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung nicht mit * gekennzeichnet werden, sind unter der PEFC-Zertifizierungs-Nr. HW-Zert GmbH HW-CoC zu 100 % PEFC-zertifiziert. 18 Verzugszinsen Sofern der Kunde kein Unternehmer ist, sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus behalten wir uns die Berechnung von Bearbeitungsgebühren vor. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht. Sitz: Oberstenfeld Handelsregister Amtsgericht Stuttgart HRA Persönl. haft. Ges.: WERZALIT Beteiligungs-GmbH. Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Jochen Werz (Vors.). Sitz: Oberstenfeld Handelsregister Amtsgericht Stuttgart HRB Stand November

16 Nr /01/16/WA DE Deutschland WERZALIT GmbH + Co. KG Gronauer Straße Oberstenfeld Telefon +49 (0) 70 62/50-0 Fax +49 (0) 70 62/ info@werzalit.de Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Texte, Bilder, Grafiken und andere, hier veröffentlichte Informationen unterliegen dem Copyright / Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums der WERZALIT GmbH + Co. KG. Jegliche Form der Vervielfältigung, die Zugangsermöglichung Dritter, Verbreitung, Speicherung, Änderung und die Wiedergabe der Inhalte für kommerzielle Zwecke sind ohne schriftliche Genehmigung der WERZALIT GmbH + Co. KG ausdrücklich untersagt. Alle in der Broschüre dargestellten Farben/Dekore können aus drucktechnischen Gründen von den Originaltönen abweichen.

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