Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Schule, Sport und Facility Management Tel.: 44600
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- Erica Tiedeman
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1 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Schule, Sport und Facility Management Tel.: Bezirksamtsvorlage Nr. 63 zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem Gegenstand der Vorlage: Einbringung einer Vorlage - zur Kenntnisnahme - bei der Bezirksverordnetenversammlung zur Drucksache Nr /V, Beschluss vom , betrifft: Finanzierung der externen Begleitung des Projektes "Schülerhaushalt" sicherstellen 2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Spallek 3. Beschlussentwurf: I. Das Bezirksamt beschließt die beigefügte Vorlage - zur Kenntnisnahme betrifft Finanzierung der externen Begleitung des Projektes "Schülerhaushalt" sicherstellen als Schlussbericht. Sie ist bei der Bezirksverordnetenversammlung einzubringen. II. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Schule, Sport und Facility Management beauftragt. III. Veröffentlichung: ja IV. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: b) Frauenvertretung: c) Schwerbehindertenvertretung: d) Jugend- und Auszubildendenvertretung: 4. Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: bitten wir der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen. 5. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: nein 6. Behindertenrelevante Auswirkungen: nein 1 von 6
2 7. Integrationsrelevante Auswirkungen: nein 8. Sozialraumrelevante Auswirkungen: nein 9. Mitzeichnung(en): keine Bezirksstadtrat Spallek 2 von 6
3 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Schule, Sport und Facility Management Tel.: Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0078/V Vorlage - zur Kenntnisnahme über Finanzierung der externen Begleitung des Projektes "Schülerhaushalt" sicherstellen Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0078/V) Das Bezirksamt wird ersucht, die Finanzierung der externen Begleitung des Projektes "Schülerhaushalt" im kommenden Jahr und darüber hinaus sicherzustellen. Für die Finanzierung im Jahr 2017 ist ein Finanzierungskonzept vorzulegen. Dafür soll eine Bedarfsanalyse vorgenommen und mögliche externe Mittelgeber*innen gesucht werden. Alternativ soll geprüft werden, ob die Finanzierung der externen Projektbegleitung durch die Einführung eines neuen Haushaltstitels im Schulhaushalt im Jahr 2017 möglich ist. Der BVV ist bis zur Januar-BVV 2017 zu berichten. Das Bezirksamt hat am 2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Bereits in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs.-Nr. 0036/IV wurde ausführlich dargelegt, dass es sich beim Projekt "Schülerhaushalt" um ein inhaltlich als Beteiligungsverfahren ausgerichtetes Projekt an Schulen handelt, bei dem Schülerinnen und Schülern in einem demokratischen Prozess über den Einsatz eines Budgets entscheiden. Die Servicestelle Jugendbeteiligung übernimmt dabei - bisher finanziert aus dem Jugenddemokratiefonds - die Aufgabe der praktischen Begleitung der Schulleitungen, Lehrkräfte und Sozialarbeiter_innen. Die Finanzierung aus dem Jugenddemokratiefonds ist nach Aussage der Servicestelle Jugendbeteiligung nicht mehr möglich. Zu den Leistungen der notwendigen externen Begleitung gehörten bisher: - Durchführung von Informationsgesprächen mit Schulleitungen über Projektinhalt und idee - Unterstützung bei der Organisation des Ablaufes der Auftaktveranstaltungen an den Schulen zur Information für Lehrer_innen und Schüler_innen 3 von 6
4 - aktive Begleitung und Austausch mit betreuunden Lehrpersonen und koordinierenden Schüler_innen - Schnittstelle zwischen Schüler_innen, Schulleitungen, Kinder- und Jugendbüro - Evaluierungsgespräch mit Schülervertreter_innen - Evaluierungsgespräch mit betreuenden Lehrpersonen - Auswertungsgespräch mit Schulaufsicht, Schulleitungen, Kinder- und Jugendbüro Mitte, Servicestelle Jugendbeteiligung Zielgruppe dieser Leistungen sind ausschließlich Personal der Schulen und Schüler_innen, also nicht bezirkliches Personal. Das Projekt selbst soll laut "Handbuch Schülerhaushalt" der Servicestelle Jugendbeteiligung dazu beitragen, dass - Kinder und Jugendliche über den Kreis der bereits Engagierten hinaus an politischen Entscheidungen teilhaben zu lassen und zu politischer Beteiligung zu motivieren, - demokratisches Handeln durch eigenes Erleben zu lernen, - politische Prozesse anhand eines konkreten Beispiels kennenzulernen, - die Verbundenheit mit der Schule durch Mitverantwortung über ihre Ausgestaltung zu stärken, - eine Brücke zwischen Politik, Verwaltung und Jugendlichen zu schlagen. Die Ziele des Projektes sind somit Teil des Auftrages der Schule gemäß 1 und ebenfalls Teil der von der Schule umzusetzenden Bildungs- und Erziehungsziele nach 3 SchulG. Das gesamte Projekt gehört somit zu den sogenannten "inneren" Schulangelegenheiten als Bestandteil des Unterrichts. 109 SchulG regelt in diesem Zusammenhang die Aufgaben der Bezirke, die sogenannten "äußeren" Schulangelegenheiten. Weder die Durchführung eines solchen Projektes noch die Gewährleistung einer externen Begleitung gehören zu den Aufgaben der Bezirke. Die notwendigen Sachmittel gleichwohl als Aufgabe des bezirklichen Schulamtes gemäß 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 SchulG wurden durch Auflagenbeschluss für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 zur Verfügung gestellt. Evtl. Honorarmittel wie im vorliegenden Fall finden sich in 7 SchulG nicht wieder, da es sich um die Durchführung von Unterricht im weitesten Sinne handelt, für den die Zuständigkeit bei der Dienstbehörde hier Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt. In der Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs.-Nr. 0036/IV wurde bereits ausführlich diesbezüglich ausgeführt. Es wird daher im Übrigen inhaltlich auf die Beantwortung verwiesen. Eine erste Kostenkalkulation für 2017, die als Bedarfsanalyse zu werten ist, wurde von der Servicestelle Jugendbeteiligung bereits zur Steuerungsrunde Schülerhaushalt am vorgelegt, die endgültige Fassung liegt seit dem der Vorsitzenden des Schülerausschusses, dem Leiter der Regionalen Schulaufsicht und dem Schulamt vor. Hierin sind Sachausgaben in Höhe von insgesamt 2.545,00 enthalten, die vom Schulamt gemäß 7 SchulG übernommen werden können. Darüber hinaus enthält die Kalkulation insgesamt ,80 Personalausgaben, die aus den oben genannten Gründen vom Schulamt nicht getragen werden können. Davon sind 175,00 für die Auftaktveranstaltung abzuziehen, mithin noch ,80, zu deren Fi- 4 von 6
5 nanzierung sich das Schulamt ausnahmsweise aus Mitteln der Sammelstiftung Kreuzberg bereit erklärt hat, um den Start des Projektes in 2017 überhaupt möglich zu machen und die Zeit der Suche nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten zu überbrücken. Die Suche nach möglichen externen Mittelgeber*innen selbst nach Mitteln, für deren Etatisierung das Schulamt nicht zuständig ist, erübrigt sich daher, die Einführung eines neuen Haushaltstitels im Jahr 2017 ebenfalls. Die Mitglieder der Steuerungsrunde Schülerhaushalt, zu denen auch Vertreter aller Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung Mitte gehören, wurden daher bereits zur Sitzung am über diese grundsätzliche Sachlage informiert und gebeten, ihrerseits nach Finanzierungsmöglichkeiten des von Ihnen gewünschten Projektes zu suchen und sich über Ihre Fraktionen und Ausschüsse bei in Frage kommenden Stellen dafür einzusetzen. A. Rechtsgrundlage: 13 i.v. mit 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek 5 von 6
6 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:.2017 Abt. Schule, Sport und Facility Management Tel: Beschluss-Nr. des Bezirksamtes Mitte von Berlin vom.2017 (BA-Vorlage-Nr. ) Einbringung einer Vorlage - zur Kenntnisnahme - bei der Bezirksverordnetenversammlung zur Drucksache Nr. 0078/V, Beschluss vom , betrifft: Finanzierung der externen Begleitung des Projektes "Schülerhaushalt" sicherstellen Beschlusstext: Das Bezirksamt wird ersucht, die Finanzierung der externen Begleitung des Projektes "Schülerhaushalt" im kommenden Jahr und darüber hinaus sicherzustellen. Für die Finanzierung im Jahr 2017 ist ein Finanzierungskonzept vorzulegen. Dafür soll eine Bedarfsanalyse vorgenommen und mögliche externe Mittelgeber*innen gesucht werden. Alternativ soll geprüft werden, ob die Finanzierung der externen Projektbegleitung durch die Einführung eines neuen Haushaltstitels im Schulhaushalt im Jahr 2017 möglich ist. Der BVV ist bis zur Januar-BVV 2017 zu berichten. Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung bitten wir der o. g. Vorlage zu entnehmen. Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek 6 von 6
7 Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Schule, Sport und Facility Management Bezirksstadtrat 1 Bezirksamt Mitte von Berlin, Berlin (Postanschrift) Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Fraktion der SPD Dienstgebäude: Müllerstr Berlin über Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksbürgermeister Herrn von Dassel Geschäftszeichen Bearbeiter/in Zimmer Telefon Datum SchuSpo 300 Frau Ferrary intern Bei Antwort bitte angeben Telefax schulstadtrat@ba-mitte.berlin.de sportstadtrat@ba-mitte.berlin.de Mündliche Anfrage, Drs.-Nr. 0036/IV Soll der Erfolg des Projektes "Schülerhaushalt 2017" an wenigen Tausend Euro scheitern? Sehr geehrte Frau Bezirksverordnete Linnemann, sehr geehrte Damen und Herren, das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt das Bezirksamt die bisherigen Erfahrungen des Projektes Schülerhaushalt und vor allem den Nutzen der bisher durch den Jugenddemokratiefonds finanzierten externen Begleitung der Schulen? Beim Modellprojekt "Schülerhaushalt" handelt es sich um ein inhaltlich als Beteiligungsverfahren ausgerichtetes Projekt, bei dem Schülerinnen und Schüler in einem demokratischen Prozess über den Einsatz eines Budgets entscheiden. Die Servicestelle Jugendbeteiligung übernimmt dabei in 2015 und 2016 finanziert durch den Jugenddemokratiefonds - bisher die Rolle der praktischen Begleitung der Schulleitungen, Lehrkräfte und Sozialarbeiter_innen, das durch den Bezirk Mitte finanzierte Kinder- und Jugendhilfebüro die fachliche Begleitung. Dabei werden von der externen Begleitung u.a. die folgenden Leistungen erbracht: Verkehrsverbindungen u - Durchführung von Informationsgesprächen mit Schulleitungen über Projektinhalt und idee - Unterstützung bei der Organisation des Ablaufes der Auftaktveranstaltungen an den Schulen zur Information für Lehrer_innen und Schüler_innen - aktive Begleitung und Austausch mit betreuenden Lehrpersonen und koordinierenden Schüler_innen U 6,9, Bhf. Leopoldplatz b 120, 142, 221, 247, 327 T-Online Internet *Berlin# Zahlungen bitte bargeldlos an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkskasse Geldinstitut Kontonummer Bankleitzahl Postbank IBAN DE BIC PBNKDEFFXXX
8 - Schnittstelle zwischen Schüler_innen, Schulleitungen, Kinder- und Jugendbüro - Koordinierung der Bestellvorgänge in Absprache mit Schulleitung und Schulverwaltung - Evaluierungsgespräch mit Schülervertreter_innen - Evaluierungsgespräch mit betreuenden Lehrpersonen - Auswertungsgespräch mit Schulaufsicht, Schulleitungen, Kinder- und Jugendbüro Mitte, Servicestelle Jugendbeteiligung Die Rolle des Schulamtes im Rahmen des Projektes Schülerhaushalt beschränkt sich als für sogenannte "äußere" Schulangelegenheiten zuständigem Schulträger gemäß 109 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) auf die haushaltsrechtliche und technische Begleitung der Schulen während des gesamten Projektablaufs sowie auf die praktische Umsetzung der notwendigen Beschaffungen aus den bereit gestellten Sachmitteln. Eine direkte Zusammenarbeit zwischen Schulamt und externer Begleitung der Schulen wäre wünschenswert, ist aber nicht zwingend erforderlich. Sie hat nicht stattgefunden und kann somit nicht beurteilt werden. Trotz Informationsgesprächen und Auftaktveranstaltungen gestaltete sich die Begleitung des Projektes für das Schulamt sehr zeitintensiv. Die Beurteilung liegt mithin im Zuständigkeitsbereich der für innere Schulangelegenheiten zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Regionale Schulaufsicht Mitte -. Eine genaue Beurteilung der externen Begleitung der Schulen wurde daher vom Schulamt bei der Regionalen Schulaufsicht angefragt, konnte jedoch in der Frist nicht abgegeben werden, da zum einen vorab Abfragen bei allen 9 teilnehmenden Schulen stattfinden müssten und zum anderen der dortige direkte Ansprechpartner und Mitglied der Steuerungsgruppe Schülerhaushalt, der Leiter der Regionalen Schulaufsicht, zur Zeit nicht anwesend ist. Ein Auswertungsbericht für 2016 kann ebenfalls erst vorgelegt werden, wenn sowohl Projekt als auch Haushaltsjahr 2016 abgeschlossen sind. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. 1271/IV Schülerhaushalt an den Schulen in Berlin-Mitte durch das Jugendamt JugPlan 2 - vom wird aber bereits darauf hingewiesen, dass sowohl die fachliche Begleitung durch das Kinder- und Jugendbüro als auch die praktische Begleitung durch die Servicestelle Jugendbeteiligung aufgrund des hohen Aufwandes für Schulleitungen, Lehrkräfte und Sozialarbeiter_innen unabdingbar war, um eine Einführung und eine Struktur schaffen zu können, die ermöglicht, den Schülerhaushalt an Schulen zu realisieren und nachhaltig zu etablieren. Auf die ausführliche Beantwortung wird an dieser Stelle verwiesen. Nahmen im Jahr 2015 erst einmal 4 Schulen am Projekt teil, so sind es in 2016 gemäß Auflagenbeschluss der Bezirksverordnetenversammlung Drs.-Nr. 2224/IV vom bereits 9 Schulen, in 2017 sollen es insgesamt bis zu 18 Schulen sein. Hieraus ließe sich unter Zusammenfassung des bisher Ausgeführten durchaus ableiten, dass zumindest eine externe Begleitung der 9 neu am Projekt teilnehmenden Schulen unabdingbar wäre. 2. Wie wird das Bezirksamt die Finanzierung der externen Begleitung des Projektes aus dem Haushalt des Schul- und Sportamtes ab Januar 2017 sicherstellen? Die Rolle des Bezirksamtes Schulamt muss sich, wie zu 1. bereits ausgeführt, gemäß 109 SchulG auf die haushaltsrechtliche und technische Begleitung der Schulen während des gesamten Projektablaufs sowie auf die praktische Umsetzung der notwendigen Beschaffungen beschränken. Die notwendigen Sachmittel beim Kapitel 3700 Titel Sachausgaben gemäß 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz - hat die Bezirksverordnetenversammlung mit o.g. Auflagenbeschluss für 2016 und 2017 zur Verfügung gestellt, da der Schulträger gemäß 7 Abs. 5 SchulG dazu verpflichtet ist. Die bei Kapitel 3700 Titel notwendigen Sachmittel entnimmt das Schulamt der Gesamtzuweisung für Lehr- und Lernmittel Leitlinie A01. Diese Aufgabe wird durch das Personal des Schulamtes, trotz erheblichen Mehraufwandes, geleistet....
9 Die Finanzierung einer externen Begleitung für Schulleitungen, Lehrkräfte, Sozialarbeiter_innen sowie Schüler_innen zur Durchführung eines inhaltlichen Projektes stellt gemäß 109 SchulG eine sogenannte "innere" Schulangelegenheit dar und liegt somit außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Schulamtes. Dieser Umstand wurde zum letzten Treffen der begleitenden Steuerungsgruppe Schülerhaushalt am allen Teilnehmern bereits vermittelt. Mit freundlichen Grüßen Carsten Spallek
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