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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/10186 Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung voranbringen Vorbemerkung der Fragesteller DieUN-BehindertenrechtskonventionergänztdieallgemeinenMenschenrechteumdiePerspektivevonMenschenmitBehinderungen,alsoauchvon KindernmitBehinderungen,erstmalsinternationaleinheitlich.DiefrühkindlicheBildungistdabeieineSäule,diedasRechtderKinderaufBildunggarantiert.DamitKindermitBehinderungenunddrohendenBehinderungengleichberechtigeBildungschancenhaben,unterstützendieFrühförderstellendie frühkindlichebildunginfamilien.hierwerdendievoraussetzungengeschaffen,damitkinderindividuellgestärktamgesellschaftlichenlebengemeinsam mit ihren Familien teilnehmen können. DurchdasNeunteBuchSozialgesetzbuch (SGBIX)imJahr2001unddie Frühförderungsverordnung (FrühV)imJahr2003wurdeeininterdisziplinäres Systemgeschaffen,welchesKindern,dievonBehinderungbetroffenenoder bedrohtsind,undihrenfamilieneinenabgestimmtenleistungskomplexvon Beratung,Diagnostik,FörderungundBehandlungermöglichensoll:dieKomplexleistung Frühförderung. DieUmsetzungderKomplexleistungFrühförderungerfolgtinderPraxisin denbundesländernsehrunterschiedlichundnichtseltensehrunbefriedigend. DieswirdunteranderemindemAbschlussberichtzurStudie Strukturelle undfinanziellehindernissebeiderumsetzungderinterdisziplinärenfrühförderung desinstitutsfürsozialforschungundgesellschaftspolitike.v. (ISG) vonmärz2012,welchedasbundesministeriumfürarbeitundsoziales (BMAS)inAuftraggegebenhatte,deutlich.DieRegelungenderVerordnung wurdensehrflexibelgestaltet,umdiebestehendesehrunterschiedlichgewachsenestrukturindenländernnichtzugefährden.diefolgesindbundesweitunterschiedlicheinterpretationenvonleistungsträgernundleistungserbringern,wasunterderkomplexleistungfrühförderungzuverstehenist undwelchequalitätdieseleistungaufweisenmuss.verbundendamitgibtes fortdauernd Streitigkeiten um die Finanzierung. DazurUmsetzungderKomplexleistungFrühförderungVerhandlungenzwischendergesetzlichenKrankenversicherung,denTrägernderSozial-und JugendhilfeunddenLeistungserbringernnotwendigsindundbishersehr DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom12.Juli 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode unterschiedlicherfolgten,bleibteineannäherndbundeseinheitlicheumsetzungderkomplexleistungfrühförderungauchweiteraufderstrecke.der ZuständigkeitsstreitzwischenKrankenkassenundTrägernderSozial-und JugendhilfebeeinträchtigtdieVersorgungvonKindernmitBehinderungen unddrohendenbehinderungen.somitistdiezusammenarbeitmitdenrehabilitationsträgernzuverbessernundgegebenenfallssindklarstellungenvorzunehmen. EineergänzendeVernetzungmitdenFrühenHilfendesSGBXIIIwirdverschiedentlichindieDebatteeingebrachtundsollteangesichtsderzunehmendenZahlvonKindernmitBedarfanFrühförderunginschwierigensozialen Situationen vorangetrieben werden. KonkreterHandlungsbedarfistunteranderembereitsvondenLeistungserbringern,durchdieISG-StudiedesBMASunddurchdieDebatteinderKinderkommissiondesDeutschenBundestagesformuliertworden.Konkreteund zeitnaheaktivitätenzurverbesserungdersituationfürdiebetroffenenkinder undfamilienwurdendagegenvonderregierungskoalitionbishernichtunternommen. 1.WelchekonkretenSchnittstellenproblemesiehtdieBundesregierungbei derumsetzungderfrühv,undwelchewegezurlösungwerdenaktuellin der Bundesregierung und mit den Ländern diskutiert? 2.WorinsiehtdieBundesregierungdieUrsachenfürdiefortbestehendenAbstimmungs- und Schnittstellenprobleme im Bereich Frühförderung? 3.WelchekonkretenSchrittewurdenseitVerabschiedungdesNationalen AktionsplanesdurchdieBundesregierungergriffen,umdieSchnittstellenprobleme und Abstimmungsprobleme zu beseitigen? 4.PlantdieBundesregierungeineweitereÜberprüfungderaktuellenbundesgesetzlichenRegelungenzurKomplexleistungFrühförderunginBezugauf die Leistungs- und Finanzierungsstrukturen in der Umsetzung der FrühV? 5.ZiehtdieBundesregierungzurBeseitigungderSchnittstellenproblemebereits jetzt bundesgesetzliche Änderungen in Betracht? Wennja,welcheÄnderungenwerdenhierzudiskutiert,undkönnteeinentsprechender Vorschlag noch in dieser Legislaturperiode gemacht werden? 6.WirddasBMASgemeinsammitdemBundesministeriumfürGesundheit (BMG)eineKlärungaufBundesebeneherbeiführenundfestlegen,welche KostenimRahmenderFrühförderungvondenKrankenkassenübernommenwerdensollen,damitdieKrankenkassennichtlängerregionalunterschiedlich, sondern bundeseinheitlich Leistungen gewähren? Wenn ja, bis wann soll dies geschehen? 7.HältesdieBundesregierungfürsinnvoll,bundeseinheitlicheFestlegungen zuleistungsinhalt,leistungsumfangundqualitätzutreffenunddiesein der FrühV zu konkretisieren? Wenn ja, bis wann soll dies realisiert werden? 8.HältdieBundesregierungeinegesetzlicheDefinitionderKomplexleistung Frühförderung,diekeineAdditionvonEinzelleistungen,sonderneineinte-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10316 grierteeigenständigeleistungindergemeinsamenverantwortungder Leistungsträger ist, für sinnvoll? 9.WelcheRegelungenzurPauschalvergütungsowiezurKostenteilungder RehabilitationsträgerhältdieBundesregierungfürgeeignet,umentsprechende Anreize zur gemeinsamen Leistungsträgerschaft zu geben? DieFragen1bis9werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieBundesregierunghatteimNationalenAktionsplanzurUmsetzungderUN- BehindertenrechtskonventioneinForschungsvorhabenangekündigtmitdem Ziel,diestrukturellenundfinanziellenHindernissebeiderUmsetzungder KomplexleistungFrühförderungaufzuarbeitenundimBenehmenmitdenLändern Handlungsoptionen zu deren Beseitigung zu sondieren. MitdemVorhabenwurdedasInstitutfürSozialforschungundGesellschaftspolitike.V. (ISG)inKölnbeauftragt.DieErgebnissedesimFebruar2012 abgeschlossenenvorhabenswurdenimmärz2012imrahmeneinesworkshops imbundesministeriumfürarbeitundsoziales (BMAS)mitVertreterndesBundesministeriumsfürGesundheit (BMG),desBundesministeriumsfürFamilie, Senioren,FrauenundJugend (BMFSFJ)undmitVertreternderLänder,der Leistungsträger und der Verbände vorgestellt und diskutiert. Dabeiistdeutlichgeworden,dassesindenuntersuchtenRegionenkeineHinweiseaufVersorgungslückenoderunversorgteKindergab.Demnacherhält dortjedesbedürftigekindleistungenzurfrühförderung.unabhängigdavon gibtesungelösteproblemeandennahtstellenderleistungenderanderfrüherkennungundfrühförderungbeteiligtenträgerbereiche.mithilfeuntergesetzlicherhandlungsoptionenwiedemabschlussvonergänzendenvereinbarungenzwischendenleistungsträgernaufderebenederbundesarbeitsgemeinschaftfürrehabilitation (BAR)willdieBundesregierungbestehendeProbleme deutlichverringernund womöglich beseitigen.eingesetzlicheränderungsbedarf wird derzeit nicht gesehen. 10.WasergabdieAuswertungderErhebungdesBMASbei500FrühförderstellenzumStandderUmsetzungderFrühVvorOrt,undwelche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus? DieinformatorischeDatenerhebungbeidenFrühförderstellendurchdas BMASimSommer2010verfolgtedasZiel,eineEinschätzungzuerhalten,in wieweitdieempfehlungendesgemeinsamenrundschreibensbmas/bmg vom24.juni2009indenfrühförderstellenumgesetztwurden.diedatenerhebungwargrundsätzlichalsvoll-/gesamterhebungkonzipiert.imverlaufder DatenerhebungergabensichabereineReihevondefinitorischen,tatsächlichen undmethodischenschwierigkeiten,diespäterauchinderisg-studievon2012 bestätigtwurden:sokonntenwegenderunterschiedlichenstrukturundfinanzierungderfrühfördersystemeindenbundesländerndiedatenz.b.ausberlin undrheinland-pfalznichterhobenoderverwertetwerden.ineinervorstellung deruntersuchungvorvertreternderleistungsträgerundderverbändebehindertermenschenam16.november2010wurdedieerhebungdahereinvernehmlichnichtalswissenschaftlicheuntersuchung,sondernalsreinedatensammlungklassifiziert.dasbmashatdarausdenschlussgezogen,dass weitererforschungsbedarfzuderumsetzungderkomplexleistungfrühförderungbestehtundhatdeshalbimjahr2011diebereitsinderantwortzuden Fragen 1 bis 9 erwähnte ISG-Studie beauftragt.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WiebewertetdieBundesregierungdieDiskussionzurFrühförderunginnerhalbderKinderkommissiondesDeutschenBundestagesinder17.Legislaturperiode, und welche Schlüsse zieht sie daraus? DieDiskussionderKinderkommissiondesDeutschenBundestageshatdieFragestellungenzurKomplexleistungFrühförderungumfassendherausgearbeitet. Eswurdeoffengelassen,obdieUmsetzungsämtlicherForderungeneineVerbesserungderVersorgungslagebehinderterodervonBehinderungbedrohter Kinder in den Regionen herbeiführen würde. DieDiskussionimDeutschenBundestaghatausSichtderBundesregierung außerdemgezeigt,dassdiedetailszurkomplexleistungnurdurcheineverständigungderleistungsträgerundderleistungserbringergeklärtwerdenkönnen.gleichzeitigwurdeaberauchdieschwierigehaushaltslagederbeteiligten LeistungsträgeralseinHauptgrundfürdieUmsetzungsproblemeidentifiziert. IndenunterschiedlichenDiskussionsbeiträgenwurdeüberdiesimmerwieder diefrageaufgeworfen, bekommendierichtigenkinderdierichtigenleistungen. AusSichtderBundesregierungsolltendaherdurchklare,bundesweitakzeptierteDefinitionen,insbesonderetransparente,einheitlicheKriterienbeiderBedarfsfeststellungeineBereitschaftderLeistungsträgergeschaffenwerden,an denentscheidendennahtstellenderkomplexleistungfrühförderungeinverbessertesverständnisdergegenseitigenaufgabenundeineengereundeffizientere Kooperation aller Beteiligten zu erzielen. 12.HältesdieBundesregierungangesichtsderbestehendenProblemezur UmsetzungderKomplexleistungFrühförderungweiterhinfürnotwendig, derentschließungdesbundesrateszurumsetzungderfrühförderungsverordnungvon2003 eineklareabgrenzungvonleistungendermedizinischenrehabilitationundheilpädagogischenleistungen,dieimrahmenderfrüherkennungundfrühförderungzuerbringendenleistungen denjeweiligenkostenträgerneindeutigzuzuordnenundimgesetzselbst klareaussagenzurausgewogenenaufteilungderkostenimrahmender Komplexleistungzutreffen nunmehrdurchgesetzlicheänderungenzu entsprechen? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 9 wird verwiesen. 13.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungzurBeteiligungderBetroffenenundihrerVerbändegemäßderUN-BehindertenrechtskonventionanderAusgestaltungderLeistungenzurFrühförderungindenLändernvor,undistdieBundesregierungderAuffassung,dassgemäßder UN-BehindertenrechtskonventioneineEinbeziehungderBetroffenen, auchimbereichderleistungzurfrühförderungindenländernundim Bereich der Vertragsgestaltung, erfolgen muss? Wennja,wiekanndiesgelingen,undwelchergesetzlicheÄnderungsbedarf bestünde? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdieMenschenmitBehinderungen undihreverbändeangemessenindieausgestaltungderleistungenderfrühförderungvororteingebundensindundesinsoweitkeinerbesonderengesetzgeberischenmaßnahmenzurstärkungihrerbeteiligungsrechtebedarf.imübrigensinddieverbändevonmenschenmitbehinderungenhäufigselbstleistungsanbieter und damit Vereinbarungspartner im Bereich der Frühförderung.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungdieAussagedesISG-Gutachtensvon März2012zurWirkungdesRundschreibensvonBMASundBMGaus 2009,undteiltsiediedortgeäußerteAnsicht,dassdieBemühungenum KlarstellungenundvermittelndeGesprächeseitensdesBundesnurwenig anderfehlendenflächendeckendenundbundesweituneinheitlichenleistungserbringung geändert haben? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht? 15.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieKenntnisüberdasgemeinsameRundschreibenvon2009beidenLeistungsträgernnichtausreichendistbzw.diedaringemachtenAbgrenzungendesLeistungsinhaltsderKomplexleistungFrühförderungnichtausreichendumgesetzt werden? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht? 16.WirddieBundesregierungzudenregionalunterschiedlichenAuslegungenseitensderKrankenkassen,welcheLeistungenimRahmender Frühförderungübernommenwerden,eineKlärungdurchdasBMGherbeiführen, die in entsprechenden gesetzlichen Vorgaben mündet? 17.WiekannnachAnsichtderBundesregierungdieSicherungeinesoffenen niedrigschwelligenberatungsangeboteszurfrühförderungerfolgen,und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung an dieser Stelle? DieFragen14bis16werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 9 wird verwiesen. Einoffenes,niedrigschwelliges,interdisziplinäresBeratungsangebotistinvielenFällenGrundvoraussetzung,umEntwicklungsrisikenfrühzeitigzuerkennen.DieseswichtigeLeistungselementsolltevorderEinleitungeinerEingangsdiagnostikinAnspruchgenommenwerdenkönnen.DasBMASunddas BMGhabenbereitsinihremGemeinsamenRundschreibenvom24.Juni2009 deutlichgemacht,dasseinderartzugeschnittenesberatungsangebotbestandteilvonlandesrahmenvereinbarungenundauchvonvergütungsvereinbarungen sein soll. 18.WieistderaktuelleStandderDiskussionzwischenBundundLändern zursogenanntengroßenlösungimsgbviii,undwannwirddiebundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen? Die GroßeLösungSGBVIII (ZusammenführungderLeistungenfürKinder undjugendlichemitbehinderungenunterdemdachderkinder-undjugendhilfe)istgegenstanddervonderarbeits-undsozialministerkonferenz (ASMK) undderjugend-undfamilienministerkonferenz (JFMK)eingesetztenArbeitsgruppe InklusionvonjungenMenschenmitBehinderung (Bund,Länder, kommunalespitzenverbände,bagderlandesjugendämterundbundesarbeitsgemeinschaftderüberörtlichenträgerdersozialhilfe BAGüS).DieArbeitsgruppehatderASMK2011einenqualifiziertenZwischenberichtvorgelegt,in demsiesichmehrheitlichfürdie GroßeLösungSGBVIII ausgesprochenhat. Gleichzeitigwirdausgeführt,dassaberauchnochoffenePunktezuprüfensind undmitausgewähltenverbänden,betroffenengruppenundkommunalenpraktikern Fachgespräche geführt werden sollen. Die ergebnisoffenen Beratungen dauern noch an.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.WoraufistdievollkommeneTrennungderFrühenHilfen (SGBVIII) vomleistungsbereichfrühförderungzurückzuführen,undwelchefachlicheauffassungvertretenjeweilsdiebundesministerienfürarbeitund SozialessowiefürFamilie,Senioren,FrauenundJugend (BMFSFJ)zu einer Überwindung dieser bestehenden Trennung? 20.SiehtdieBundesregierungdieMöglichkeit,dieSystemeFrühförderung undfrühehilfenmiteinanderengerzuvernetzen,umgeradekinder,die ineinemschwierigensozialenumfeldleben,zielgerichteterunterstützen zu können? DieFragen19und20werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DasBundeskinderschutzgesetzdefiniertFrüheHilfenin 1Absatz4desGesetzeszurKooperationundInformationimKinderschutz (KKG)alseinwesentlichesUnterstützungselementfürElternbeiderWahrnehmungihresErziehungsrechtsundihrerErziehungsverantwortungdurchdiestaatlicheGemeinschaft.FrüheHilfenverfolgendasZiel,durchmöglichstfrühzeitige,koordinierteundmultiprofessionelleInformations-,Beratungs-undHilfeangebote ElternkompetenzenvonAnfanganzustärken,umEntwicklungsmöglichkeiten vonkindernbestmöglichzufördern,risikenfürihrwohlmöglichstfrühwahrzunehmenundgefährdungensystematischabzuwenden.dassystemfrühe HilfenistnichteinemLeistungsbereich,wieetwaderKinder-undJugendhilfe, zuzuordnen;esüberschreitetundüberwindetvielmehrsystemgrenzenund wirktebensointegrativwieverantwortungsadditiv,ohnedieunterschiedeund EigenständigkeitderbeteiligtenSystemezunivellieren.ZielgruppeFrüherHilfensindKinderbereitswährendderSchwangerschaftbiszumAltervoncirca dreijahrenunddamitschwangereundwerdendevätersowiejungemütterund Väter.FrüheHilfenumfassensowohlAngebote,diesichanalle (werdenden) ElternmitihrenKindernimSinnederGesundheitsförderung (universelle/primäreprävention)richten,alsauchangeboteinsbesonderefürfamilieninproblemlagen (selektive/sekundäreprävention).leistungenderfrühförderung wendensichinspezifischerweisevorallemandasbehinderteodervonbehinderung bedrohte Kind. DieZielgruppenbeiderHilfesystemesteheninsofernineinemZusammenhang alseine (drohende)behinderungdeskindeszueinerbesonderenbelastungssituationfürdiefamilieführenkann.familienineinersolchbelastenden Lebenssituationkönnenwirksamgestärktwerden,wennverschiedeneInstitutionenintensivinNetzwerkenFrüherHilfenzusammenarbeiten.DasBundeskinderschutzgesetzregeltdaherin 3KKGdenAuf-undAusbauvonNetzwerkenFrüherHilfen.Dabeiwerdenin 3Absatz2KKGdieFrühförderstellenalswichtigeNetzwerkpartnernebenanderenzubeteiligendenInstitutionen, wiezumbeispieldeneinrichtungenunddienstenderöffentlichenundfreien Jugendhilfe,denGesundheitsämternunddenSozialämtern,explizitgenannt. AuchimRahmenderBundesinitiative NetzwerkeFrüheHilfenundFamilienhebammen,mitdersichdasBMFSFJab2012vierJahrelangmitinsgesamt 177Mio.Eurosowieab2016dauerhaftmit51Mio.EurojährlichzurStärkung dernetzwerke FrüheHilfen undderpsychosozialenunterstützungvon Familienengagiert,istdieEinbindungderEinrichtungenderFrühförderungim Netzwerkaufbau eine Voraussetzung für die Förderfähigkeit.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ GibtesaktuellzwischendenjeweilsfürdieLeistungsbereicheFrühförderungundFrüheHilfenzuständigenBundesministerien (BMAS, BMFSFJ und BMG) zu diesem Thema Abstimmungsverfahren? Wenn ja, welchen Inhalt haben diese Abstimmungen? 22.GibteszurVernetzungderLeistungsbereicheFrühförderungundFrühe Hilfen Abstimmungsverfahren mit den Ländern? Wennja,welchenInhalthabendieseAbstimmungen,undwelcheAuffassungen vertreten die Länder? DieFragen21und22werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieFrühförderungisteinwichtigerPartnerindenNetzwerkenFrüheHilfen. ImneuenBundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)undinderVerwaltungsvereinbarungderimBKiSchGkonstituiertenBundesinitiativesinddieEinrichtungen zurfrühförderungauchexplizitalszentralenetzwerkpartnerimkontextder Frühe Hilfen genannt. DiebundesweiteBefragungderGesundheits-undJugendämterdesNationalen ZentrumFrüheHilfen (NZFH)zumStanddesAusbausderFrühenHilfeninden KommunenkommtebenfallszudemErgebnis,dassFrühförderstellensowohlin derbedeutungalsauchinderkooperationsqualitätzudenzehnwichtigstenkooperationspartnernindenkommunalennetzwerkenfrühehilfengehören. AuchdievomNZFHdurchgeführteExpertisezudenRechts-undFinanzierungsgrundlagenderFrüheHilfenkommtzudemResümee,dassFrühförderstelleninstitutionellindieNetzwerkeFrüherHilfeneinbezogenwerdensollten. AusdiesemGrundhatdasNZFH2010zunächsteinegemeinsameFachtagung mitdembundesverbandderlebenshilfealszentralenträgerderfrühförderung veranstaltet.aufdiesertagungwurdenderzusammenhangvonfrühehilfen undfrühförderungfachlicherörtertunddieschnittstellenbeleuchtet (s.tagungsdokumentationunterwww.fruehehilfen.de/netzwerk/veranstaltungen-zufruehen-hilfen/veranstaltungsarchiv/bericht-zur-fachtagung-interdisziplinaerefruehfoerderung-im-system-der-fruehen-hilfen/). UmdieMöglichkeitenderSynergienvonFrüheHilfenundFrühförderungfür einebreiterefachöffentlichkeitaufzuarbeiten,erstelltdasnzfhderzeitin KooperationmitdenTrägernderFrühförderung,demBundesverbandderLebenshilfeundderVereinigungfürinterdisziplinäreFrühförderung (VIFF)e.V., einimpulspapier,indemdieschnittstellenzwischenfrühförderungundfrühe Hilfen herausgearbeitet werden. 23.EntsprichtesdenTatsachen,dassdieBundesregierungdieEinsetzungeinerExpertenarbeitsgruppeausVertreternvonBMAS,BMGund BMFSFJ geprüft hat, und wie ist das Ergebnis dieser Prüfung? 24.WiemüsstederArbeitsauftrageinersolchenExpertenarbeitsgruppekonkretumschriebensein,umdenaktuellenProblemenimBereichderKomplexleistung Frühförderung gerecht zu werden? DieFragen23und24werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieBundesregierungprüftdieunterschiedlichenHandlungsoptionen,diesich ausderisg-studieergebenhaben.diesschließtunterberücksichtigungdes SelbstverwaltungsrechtsderLeistungsträgersowiederregionalenVielfaltin derumsetzungderkomplexleistungfrühförderung,insbesonderediemöglichkeiteinesabschlusseseinerfreiwilligenvereinbarungein.diesekönnte

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gegebenenfallsaufebenederbundesarbeitsgemeinschaftfürrehabilitationgeregeltwerden.dieeinsetzungeinerarbeitsgruppeausvertreterndesbmas, des BMG und des BMFSFJ ist derzeit nicht vorgesehen. AusSichtderBundesregierungbedarfesinsbesondereverbindlicherDefinitionen,praktischer,andenBedarfenderbehindertenKinderausgerichteterexemplarischerLeistungskatalogeundderVerständigungaufeinheitlicheQualitätsgrundsätze.KlärungsbedarfbestehtdabeiauchinBezugaufdenZugangunddie SicherstellungderinterdisziplinärenZusammenarbeit.FernersollteinsbesonderedieorganisatorischeAusgestaltungderDiagnostiksowiedererforderliche zeitlicheumfanghierfürindenblickgenommenwerden.mitdericf-cyder WHOliegteineKlassifikationvor,dieeinegemeinsameSprachezwischenden LeistungsträgernundLeistungserbringernermöglichtundhelfenkönnte,Nahtstellen einzugrenzen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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