3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund
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- Evagret Engel
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1 3 Die Konzeption des BGB I. Hintergrund BGB = Jahrhundertgesetzbuch - am in Kraft getreten - vom Reichstag verabschiedet nach etwa 30-jähriger redaktioneller Vorarbeit - Diskussion seit Anfang des 19. Jahrhunderts: Savigny / Thibaut Vom Beruf zur Gesetzgebung 1814
2 Corpus Iuris Civilis Iustiniani ( ) 534) - Institutiones - Digesta oder Pandectae - Codex Code Civil (Napoleon) 1804
3 Kodifikation Fallrecht (Case Law) Systematik : Aufstellung von Prinzipien im Wege der Abstraktion Deduktion Induktion Vertrag - Erfahrung aus Fällen Willenserklärung - Rechtsbehauptungen Vertrag der Parteien - Entscheidungsregeln - stare decisis: : Bindung an Präjudizien
4 II. Systematik des BGB 1. Die Bücher - Vorschlag von Georg Arnold Heise (1807) - Savigny (1779) Windscheid 2. Das Gaius Schema (2. Jhd.): Personae Res Actiones - Hochklassische Periode: (Hadrian): Javolen, Celsus, Julian, Papinian, Paulus, Ulpian 3. Der Allgemeine Teil
5 4 Privatautonomie I. Begriff Als vorstaatliche Kategorie: Selbstbestimmung der Menschen Rechtssubjektivität Individuum Gruppe Anthropologische Grundlagen: Eigentum Vertrag als vorrechtliche Kategorie oder Kategorie der Rechtsentstehung Property Rights Eigentumsrechte Tausch Markt Wirtschaftsordnung
6 II. Privatautonomie und Verfassungsrecht Art. 1 und Art. 2 GG Art. 2 GG: Vertragsfreiheit Testierfreiheit Art. 14 GG: Eigentumsrechte 903 BGB III. Vertrag und Eigentum Vertrag als Konnexinstitut des Eigentums
7 IV. Subjektive und objektive Grenzen 1. Subjektive Grenzen - Rechtsfähigkeit - Geschäftsfähigkeit 2. Objektive Grenzen - Seriosität ( 6 dv) - Form ( 10 dv) - Sittenwidrigkeit ( 11 dv)
8 5 Anspruch, Verjährung I. Anspruch 194 I BGB das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen Anspruch / Klagrecht / actio materielles Recht / Prozessrecht
9 Erfüllungszwang Schadensersatz: Prozeß: - Zivilprozess = Anwaltsprozess - Tatsachenbehauptungen - Recht kennt das Gericht (iura novit curia) Kosten: - In Deutschland: Gebühren = Gerichtskosten + Anwaltskosten - Kosten trägt die unterliegende Partei, 91 ZPO - Bsp.: Streitwert = , Kosten pro Instanz = 7.000
10 II. Verjährung Gegenstand der Verjährung = nur Ansprüche Regelverjährung = 3 Jahre, 195 BGB Hemmung der Verjährung, 203 ff. BGB Rechtsfolge: Keine Zählung, 209 BGB selten Unterbrechung der Verjährung, 212 BGB Rechtsfolge: Leistungsverweigerungsrecht, 214 I BGB
11 Ausschlussfrist: 121, 124 BGB Verwirkung: Geltendmachung des Rechts entfällt Rechtserwerb durch Zeitablauf: Ersitzung - 900, 927 BGB (Grundbuch) BGB (Fahrnis): 10 Jahre Eigenbesitz, 872 BGB
12 Teil 2: Vertrag 6 Rechtsgeschäftslehre I. Rechtsgeschäft - Konsens - Vertrag Reziprozität RG = WE = Mittel zur Verwirklichung von Privatautonomie jedes RG ist Willenserklärung, i.d.r. RG identisch mit WE (im BGB) WE: private Willensäußerung zur Herbeiführung einer Rechtsfolge
13 RG kann auch aus mehreren WE bestehen z.b. Vertrag, kann aber auch zusätzliche Elemente enthalten, z.b. Einigung und Übergabe bei 929 BGB Vertrag = zwei korrespondierende WE einseitige Rechtsgeschäfte: Testament ( 2064 BGB), Vollmacht ( 164 BGB)
14 II. Probleme - Voraussetzungen der Vertragskategorie - Ungleichheit der Parteien - Informationsasymmetrien - AGB III. Seriosität - 118, 116, 117 BGB
15 - Prinzip: Formlosigkeit IV. Form ( 10 dv) - konkludente Willenserklärungen, WE durch schlüssiges Verhalten - Sonderproblem: Stillschweigen i.d.r. irrelevant, aber Besonderheiten im kaufmännischen Bereich insb. Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben - Rechtsbindungswille objektive Auslegung: Rechtsverkehr, nicht Empfängerhorizont
16 V. Vertrag - Schuldverträge, dingliche Verträge, familienrechtliche Verträge, erbrechtliche Verträge - Hauptvertrag, Vorvertrag, Letter of Intent - Optionsvertrag (gewährt ein Gestaltungsrecht, durch einseitige WE ein Rechtsverhältnis in Wirkung zu setzen oder zu verlängern), Rahmenvertrag - Gesellschaftsvertrag, symbiotisches Arrangement, faktische Vertragsverhältnisse
17 7 Angebot und Annahme I. Angebot im BGB: Antrag 145 Grundsatz: bindend, Ausnahme: freibleibend II. invitatio ad offerendum III. Einzelprobleme: SB-Laden Zapfsäule Zusendung unbestellter Waren 241a BGB Warenautomat ad incertas personas Internetauktion
18 IV. Abgabe und Wirksamwerden einer WE 1. Abgabe alles tun damit die WE wirksam wird 2. Wirksamwerden a) bei einseitigen nicht empfangsbedürftigen WE: mit Abgabe, Bsp. Auslobung, 657 BGB b) WE unter Anwesenden: mit Abgabe bei Möglichkeit der Vernehmung c) unter Abwesenden: Zugangsprinzip, 130 BGB (statt Mailbox)
19 3. Widerruf I 2 BGB: bis zum Zugang, hier entscheidet Zugang, nicht Kenntnis - Zugang (Rechtsbegriff, keine Tatsache!): WE muss in den Machtbereich der Empfängerin gelangen, so dass sie nach den üblichen Verhältnissen Kenntnis erlangt, Sphäre 4. Zugangsvereitelung - wird rechtzeitiger Zugang durch Umstände in der Sphäre des Empfängers verhindert, obwohl nach der Verkehrsanschauung mit Zugang zu rechnen war, so ist gemäß 242 BGB rechtzeitiger Zugang anzunehmen - allerdings muss Erklärender alles Erforderliche und Zumutbare unternehmen, um den Zugang zu erreichen
20 V. Erlöschen des Angebots, 146 BGB - durch Ablehnung oder Fristablauf - Ablehnung = einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft - Antrag unter Anwesenden erlischt wenn nicht sofort ( 147 I BGB) oder in gesetzter Frist ( 148 BGB) angenommen wird - Antrag unter Abwesenden erlischt mit Ablauf der gesetzten Frist ( 148, 151 S.2, 152 S.2 BGB)
21 VI. Annahme VII. Annahmefrist - bezieht sich auf den Antrag, 147, 148 BGB VIII. Verspätung, 149, 150 BGB IX. Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Antragenden, 153 BGB
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