Ordnung der Schule an der Dahme Bezirk Treptow Köpenick

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1 Vorbemerkung Ordnung der Schule an der Dahme Erfolgreiche Arbeit in der Schule setzt bestimmte Verhaltensregeln und ihre Anerkennung durch Schülerinnen und Schüler, Lehrerkräfte und Eltern voraus. Jede Schule, jede Klasse und jedes Lehrerkollegium benötigt verbindliche Regeln und Grundsätze. - Die Menschen, die sich in der Schule aufhalten, sollen vor körperlichem und seelischem Schaden bewahrt werden. Wir gehen freundlich miteinander um und helfen einander. - Der Unterricht soll in Ruhe und Ordnung verlaufen können. Wir begegnen einander mit Wertschätzung und Respekt. - Beschädigungen des Gebäudes und der Einrichtungen sollen verhindert werden. - Prinzipien des Umweltschutzes sollen beachtet werden. Außer der Schul- und Hausordnung gelten die Klassenregeln, die sich jede Klasse mit der Klassenleitung selbst erarbeiten kann. Diese Klassenregeln sind der Schul- und Hausordnung untergeordnet und dürfen dieser nicht widersprechen. 1. Hausrecht In der Schule übt der Direktor oder sein jeweiliger Vertreter das Hausrecht aus. Wer nicht zur Schule gehört, darf sich nur mit einer Erlaubnis auf dem Schulgelände aufhalten. Die Erlaubnis kann eine Lehrkraft oder die Schulleitung erteilen. Schulfremde melden sich diesbezüglich im Sekretariat an. 2. Rechte der Schülerinnen und Schüler - Alle Schülerinnen und Schüler haben die gleichen Rechte. - Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, in angemessener Form Kritik zu äußern. Dafür sind der Klassenrat, die Schülervertretung oder das Gespräch mit der Lehrkraft bzw. dem Schulleiter die geeigneten Möglichkeiten. - Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, über die Unterrichtsplanung, seinen Leistungsstand informiert zu werden und Inhalte für den Unterricht vorzuschlagen. - Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, an Schulaktivitäten wie z. B. Sportfesten oderarbeitsgemeinschaften teilzunehmen und diese vorzuschlagen. - Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, während des Unterrichts in Ruhe lernen zu können. 3. Aufsicht Bei allen Schulveranstaltungen auch außerhalb des Schulgebäudes führen die Lehrkräfte die Aufsicht im Rahmen der Wahrnehmung der Fürsorge und Aufsichtspflicht der Schule aus. Für die im Aufsichtsplan festgelegten Lehrer beginnen die Aufsichten vor der nullten Unterrichtsstunde Uhr (Förderunterricht) sowie vor der ersten Unterrichtsstunde Uhr an den dafür vorgesehenen Aufsichtsplätzen. Die Aufsichtsmaßnahmen der Lehrkräfte sind unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen, möglicher Gefährdung, nach Alter, Entwicklungsstand und der Ausprägung des Verantwortungsbewusstseins der Schüler, bei behinderten Schülern auch nach der Art der Behinderung, auszurichten. Kann die Aufsichtsperson aus zwingenden dienstlichen oder persönlichen Gründen ihre Pflicht kurzfristig nicht wahrnehmen, so muss sie Maßnahmen treffen, um für die Zeit ihrer Abwesenheit Gefahren von der Schülerschaft sowie von Dritten abzuwenden 1

2 4. Unterrichts- und Pausenordnung Ordnung der Schule an der Dahme Die Schule (Gebäude Glienicker Str.) wird Uhr geöffnet. Vor diesem Zeitpunkt ist es Schülerinnen und Schülern nicht gestattet, die Aufgänge zu den Klassenräumen zu betreten. Die Schülerinnen und Schüler treffen sich auf dem Schulhof und betreten dann das Schulgebäude nur durch den Haupteingang im Hof 1. Das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts und der Pausen ist für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassenstufen 7-10) ohne Zustimmung einer Lehrkraft nicht erlaubt. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) dürfen auf Antrag der Eltern und nach schriftlicher Bestätigung einer erfolgten Belehrung das Schulgelände während der Hofpausen verlassen. 1. Die Klassen- bzw. Fachräume werden von den Lehrkräften Uhr aufgeschlossen. Der Unterricht beginnt pünktlich und wird durch die Lehrerin oder den Lehrer beendet. Bei widrigen Witterungsverhältnissen entscheidet die Schulleitung, ob die Schülerinnen und Schüler während der Hofpause im Gebäude verbleiben. Dazu wird die Pause abgeläutet (2x lang). Sollte wegen schlechten Wetters abgeklingelt werden, sucht jeder Schüler und jede Schülerin den Raum auf, in dem der anschließende Unterricht stattfindet. 2. Ist der Lehrer zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, muss der Klassensprecher bzw. die -sprecherin oder ein anderer Schüler bzw. eine andere Schülerin der betroffenen Klasse das Sekretariat informieren. 3. Fachräume (Räume mit fachspezifischen technischen Ausstattungen) dürfen von der Schülerschaft nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden. Die Schülerinnen und Schüler sind während ihres dortigen Aufenthaltes ständig zu beaufsichtigen. 4. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. 5. Jegliches Verhalten, das Gefahren für sich oder andere mit sich bringt, ist auf dem Schulgelände untersagt. Rauchen, der Genuss alkoholischer Getränke und Rauschmittel sind während des Schulbetriebes sowie auch davor und unmittelbar danach, auf dem Schulgelände und in Sichtweite der Schule sowie bei schulischen Veranstaltungen verboten. Der Umgang mit Feuer ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. 6. Schlagen, Treten oder jede andere Art von Körperverletzung und Beleidigungen sind verboten. Jeder sollte sich so verhalten, dass er sich oder andere nicht gefährdet. Das Werfen mit Schneebällen, Steinen und anderen Gegenständen und das Benutzen von Bällen im Gebäude ist verboten. Die Aufbewahrung von Geld und anderen Wertgegenständen geschieht auf eigene Gefahr. Fundsachen im Gebäude und auf dem Schulgelände werden beim Hausmeister abgegeben. 7. Die Einrichtungsgegenstände der Schule sind zu schonen. Den Schülerinnen und Schülern anvertrautes Schuleigentum ist sorgfältig zu behandeln und pünktlich unbeschädigt - zurückzugeben. 8. Im Gebäude und auf dem Schulgelände verhalten sich die Schülerinnen und Schüler diszipliniert und achten auf Ordnung und Sauberkeit. Wer das Schulgelände absichtlich verschmutzt, wird zu Reinigungsmaßnahmen außerhalb der Unterrichtszeit verpflichtet. Diese Ordnung und Sauberkeit wird von Lehrkräften und der Schülerschaft aktiv unterstützt. 9. Für die Ordnung in den Klassenzimmern sind die unterrichtende Lehrkraft und die eingeteilten Ordnungsschülerinnen und -schüler verantwortlich. Diese reinigen nach jeder Stunde die Tafel. Nach Beendigung der letzten im Raum erteilten regulären Stunde sorgen die Lehrkräfte dafür, dass die Fenster geschlossen und die Rollläden hochgezogen wurden, löschen das Licht und vergewissern sich, dass alle Stühle auf die Tische gestellt sind. 10. Alle Schäden sind sofort dem Hausmeister zu melden. Sind sie nachweislich schuldhaft verursacht, hat der Betreffende Schadenersatz zu leisten. Alle Schädigungen an der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und anderen in der Schule beschäftigten Personen sind sofort der Schulleitung zu melden. 2

3 11. Das Befahren des Schulhofes mit Fahrzeugen aller Art ist während des Schulbetriebs nicht gestattet. Ausgenommen sind begründete Einzelfälle, die sich aus einer nachvollziehbaren Notwendigkeit ergeben. 12. Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I müssen in den großen Pausen den Klassenraum bzw. Fachraum verlassen und den Hof aufsuchen. Dabei halten sie sich auf dem Hof 2 (zwischen Turnhalle und Aula) auf. Der Aufenthalt im Durchgangsbereich vor dem Mittelbau bzw. auf dem Hof 1 (vor dem Sekretariat) ist untersagt. Bei ungeeigneter Wetterlage entscheidet der Schulleiter oder einer seiner Vertreter. Der Klassenraum wird durch den Lehrer verschlossen. 13. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II müssen entsprechend der Sicherheitsbestimmungen im Fachraum beaufsichtigt werden oder müssen diesen verlassen. Sie dürfen sich jedoch während der Hofpausen ruhig im Klassenraum aufhalten. 14. In den kleinen Pausen verbleiben die Schüler im Schulgebäude. Das Verlassen des Schulgebäudes ist in den kleinen Pausen untersagt. 15. Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule bekleiden sich angemessen und der Witterung und des Anlasses (z.b. Prüfungen oder Zeugnisausgabe) entsprechend. Provozierende Aufschriften auf Kleidungsstücken sind nicht erwünscht. 5. Teilnahme und Mitarbeit Jeder Schüler und jede Schülerin ist zur regelmäßigen Teilnahme und Mitarbeit am Unterricht verpflichtet und hat ihm oder ihr gestellte Aufgaben auszuführen. Kommt er oder sie diesen Pflichten nicht nach, so wird er oder sie mit ungenügend beurteilt. - Jede Schülerin und jeder Schüler erscheint mit den für das Lernen notwendigen Hilfsmitteln pünktlich zum Unterricht. - Jede Schülerin und jeder Schüler hat die Unterrichtsbereitschaft herzustellen, die Jacke auszuziehen, an die Garderobe zu hängen und die Mütze und Handschuhe abzunehmen. Das Essen und Trinken ist während der Unterrichtsstunden untersagt. Über begründete Ausnahmen (z.b. beim Trinken während des Unterrichtsblocks) entscheidet die unterrichtende Lehrkraft. - Waffen, Spraydosen und wasserunlösliche Farbstifte sind in der Schule verboten. Die Nutzung von Laserpointern ist den Lehrkräften vorbehalten. - Im Schulgebäude und in der Sporthalle ist die Benutzung des Mobiltelefons (Handy) und anderer elektronischer Geräte (z.b. Spielkonsolen, ipods) verboten. Diese müssen sich in einem ausgeschalteten Zustand befinden. Die Nutzung des Handys ist nur in den Hofpausen auf dem Hof gestattet. In begründeten Einzelfällen können die Lehrkräfte nach vorheriger Rücksprache einer Inbetriebnahme des Mobiltelefons während der Pausen zustimmen. - Die Benutzung von E-Zigaretten und E-Shishas ist im Bereich der Schule und in deren Sichtweite verboten. 6. Schulversäumnisse 1. Bei Schulversäumnissen ist die Schule unmittelbar zu benachrichtigen. Bei Rückkehr des Schülers ist innerhalb von drei zusammenhängenden Werktagen eine Bescheinigung des Erziehungsberechtigten über die Anzahl und die genaue Datierung der versäumten Tage sowie mit Angabe der Gründe vorzulegen. Durch Mail oder Fax übermittelte Entschuldigungen sind nur Informationen und müssen durch eine schriftliche Entschuldigung belegt werden. Bei vorhersehbarem Fehlen ist vorher eine Befreiung zu beantragen. Der Antrag wird von dem Erziehungsberechtigten gestellt. 3

4 7. Verlassen der Schule und des Schulgebäudes 1. Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler das Schulgelände nicht verlassen (kein Unfallschutz der Unfallkasse Berlin). Ausnahmen sind Erkundungen und Aufträge, die im Rahmen des Unterrichts durchgeführt werden. Hierzu bedarf es der Genehmigung durch den aufsichtsführenden Lehrer oder durch die Schulleitung. 2. Nach Unterrichtsschluss haben die Schüler das Schulgelände unverzüglich zu verlassen. Dies kann auch durch den Ausgang Glienicker Straße erfolgen. 8. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Erziehungsmaßnahmen - Voraussetzung für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist, dass der zugrundeliegende Sachverhalt ausreichend aufgeklärt ist. - Lob und Anerkennung werden als wichtiges Mittel der Erziehung angesehen und können im Klassenbuch und auf dem Zeugnis vermerkt werden. - Schülerinnen und Schüler, die Beispielhaftes leisten, können durch eine schriftliche Anerkennung belobigt werden. - Zur Beilegung von Konflikten und bei Störungen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit sollen zunächst folgende Maßnahmen ergriffen werden: 1. klärendes Gespräch, 2. gemeinsame Absprachen, 3. mündlicher Tadel oder schriftliche Information an die Eltern, 4. Eintragung ins Klassenbuch, 5. Wiedergutmachung angerichteten Schadens, 6. vorübergehende Einziehung von Gegenständen. Ordnungsmaßnahmen Sofern erzieherische Maßnahmen wirkungslos bleiben oder in besonderen Fällen ungeeignet erscheinen, können Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden. Das geschieht, wenn Schülerinnen und Schüler die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit nachhaltig beeinträchtigen, indem sie - am Schulleben Beteiligte gefährden, - gegen Pflichten verstoßen, - Anordnungen des Schulleiters, der Lehrkräfte und Schulsozialarbeiterinnen und - sozialarbeiter oder die Beschlüsse schulischer Gremien nicht befolgen, - mehrfach unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben. Ordnungsmaßnahmen sind: - der schriftliche Verweis, - der Ausschluss vom Unterricht bis zu 10 Tagen, - die Umsetzung in eine Parallelklasse, - die Umschulung in eine andere Schule mit demselben Bildungsziel, - der Ausschluss von der besuchten Schule, wenn der Schüler seine Schulpflicht bereits erfüllt hat. 4

5 9. Gültigkeit und Änderung der Schulordnung 1. Diese Schul- und Hausordnung gilt zunächst ein Jahr, und zwar vom Tage der Bestätigung durch die Schulkonferenz an. Ihre Gültigkeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn keine der beteiligten Gruppen (Schüler, Lehrer, Eltern) entsprechende Änderungsanträge stellen, die von der Schulkonferenz bestätigt werden müssen.. 2. Anträge zur Änderung der Schulordnung sind mit einer schriftlichen Begründung an die Schulkonferenz (über die Schulleitung) zu richten. Die Ordnung der Oberschule an der Dahme wurde im Juni 1992 mit den Schülern der 7., 8., und 9. Klassen entworfen. Die Ordnung der Oberschule an der Dahme wurde am von der Schulkonferenz verabschiedet. Die Ordnung der Schule an der Dahme wurde am von der Schulkonferenz geändert. Die Ordnung der Schule an der Dahme wurde am von der Schulkonferenz geändert. Die Ordnung der Schule an der Dahme wurde am von der Schulkonferenz geändert. Die Ordnung der Schule an der Dahme wurde am von der Schulkonferenz geändert. Vetter Direktor 5

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