Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art Übrige Fonds für traditionelle Anlagen

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1 LGT (CH) Cat Bond Fund Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art Übrige Fonds für traditionelle Anlagen Vereinfachter Verkaufsprospekt Oktober 2013 Vertrieb Schweiz Hinweis Dieser vereinfachte Prospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über den LGT (CH) Cat Bond Fund ("der Anlagefonds"). Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte sind abschliessend im ausführlichen Prospekt mit integriertem Fondsvertrag geregelt. Diese regeln u.a. die Rechte des Anlegers, die Aufgaben und Pflichten der Fondsleitung und der Depotbank sowie die Anlagepolitik des Anlagefonds. Dem Anleger wird empfohlen, den ausführlichen Prospekt zu konsultieren. Die Jahres- und Halbjahresberichte geben Auskunft über die Vermögens- und Erfolgsrechnung. Diese Unterlagen sind bei der Fondsleitung, der Depotbank sowie bei allen Vertriebsträgern kostenlos erhältlich. 1

2 Anlageinformationen LGT (CH) Cat Bond Fund Anlageziel Das Anlageziel dieses Anlagefonds besteht in der Erzielung einer Rendite in der Referenzwährung der einzelnen Klassen, welche den Geldmarktsatz (Libor) für drei Monate der jeweiligen Referenzwährung übersteigt. Des Weiteren wird grundsätzlich eine tiefe Korrelation der Rendite zu derjenigen von traditionellen Obligationen- und Aktienanlagen und werden im Vergleich zu langfristigen Obligationenanlagen geringe Wertschwankungen angestrebt. Anlagestrategie (Anlagepolitik) Dieser Anlagefonds investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens 70% des Fondsvermögens weltweit in Insurance-Linked Securities (ILS) aller Art, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt oder Over the Counter (OTC) gehandelt werden, und deren Ereignisrisiken von einer im Versicherungsmarkt anerkannten Modellierungs-Agentur (AIR (Applied Insurance Research), RMS (Risk Management Solutions), EQECAT oder gleichwertig) modelliert werden. AIR, RMS und EQECAT sind unabhängige Firmen, die Naturkatastrophen, Terrorrisiken, Feuer und Explosionsrisiken bei industriellen Anlagen analysieren. Sie entwickeln mit Hilfe von wissenschaftlichen Methoden und grossen Datenbanken Modelle für solche Ereignisse. In diesen Modellen werden die Häufigkeiten und die Stärke dieser Katastrophen auf die jeweiligen Ereignisrisiken appliziert und die Schadensverteilungen berechnet. Diese Daten dienen einerseits der Rückversicherungs- und der Versicherungsindustrie zur Risikomodellierung und andererseits wird bei jedem ausstehenden Cat Bond jeweils eine vollständige und detaillierte Analyse des Risikos durch eine der Modellierungsagenturen beigefügt. Diese Modelle dienen als Grundlage für die Rating Agenturen und für Preisbildung der Bonds. Die meisten Rückversicherungen und Versicherungen nehmen die Dienstleistungen dieser Firmen in Anspruch. In den USA werden diese Modelle resp. die Firmen zertifiziert (beispielsweise von der Florida Commission oder dem Erdbebendienst in den USA). Insurance-Linked Securities sind Wertschriften, deren Coupon- beziehungsweise Rückzahlung vom Eintreten von Versicherungsereignissen (bspw. Naturkatastrophen, Explosions- und Feuerkatastrophen, Luftfahrtskatastrophen oder ähnliche seltene Versicherungsereignisse) abhängt. Ein Versicherungsereignis kann als ein Ereignis umschrieben werden, das zu einer bestimmten Zeit, an einem bestimmten Ort und in einer bestimmten Weise eintritt und Versicherungszahlungen auslöst. Die Versicherungsereignisse müssen stets im Detail spezifiziert und dokumentiert sein und so hohe Schwellenwerte übertreffen, dass sie insgesamt nur mit einer Wahrscheinlichkeit von durchschnittlich ein Mal alle hundert Jahre auftreten. Rechnungseinheit: USD Risikoprofil des Anlagefonds Aufgrund der Investments des LGT (CH) Cat Bond Fund unterliegt dieser folgenden potenziellen Risiken: Rating Versicherungsnehmer Der Versicherungsnehmer muss grundsätzlich mindestens ein Rating von BBB bzw. Baa3 oder eine gleichwertige Bonität aufweisen, damit die periodischen Prämienzahlungen an das Special Purpose Vehicle (SPV) als gesichert gelten. Ausnahmsweise darf ein Versicherungsnehmer ein geringeres Rating oder kein Rating aufweisen. In diesem Falle muss der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung jeweils im Voraus erfüllen oder als Sicherheit hinterlegen. Durations-Risiko Insurance-Linked Securities sind Wertschriften mit variablem Zinssatz, das heisst der Zinssatz wird periodisch dem aktuellen Geldmarktsatz angepasst. Dies hat zur Folge, dass das Durations-Risiko gering ist, das heisst Änderungen in den Kapitalmarktzinsen haben einen minimalen Einfluss auf die Wertentwicklung der Anlage. Zinsrisiko Steigen oder fallen die Geldmarktsätze, wird die Gesamtperformance des Fonds entsprechend beeinflusst, nicht aber die relative Performance zum Geldmarkt gemäss Anlageziel des Fonds. Markt in Insurance-Linked Securities Insurance-Linked Securities werden vorwiegend Over the Counter (OTC) gehandelt. OTC-Transaktionen dürfen nur mit Gegenparteien getätigt werden, welche als Finanzintermediäre gelten und einer öffentlichen Aufsicht in der Schweiz oder einer vergleichbaren ausländischen Aufsicht unterstehen. Als Finanzintermediäre gelten in diesem Zusammenhang Banken, Fondsleitungen, Versicherungsgesellschaften sowie Effektenhändler (gemäss Definition der jeweiligen Spezialgesetze des Domizillandes). 2

3 Over the Counter (OTC) dürfen nur Insurance-Linked Securities erworben werden, für welche nach der Emission mindestens ein Finanzintermediär und spätestens 6 Monate nach der Emission mindestens drei Finanzintermediäre Kurse stellen. Ausführliche Informationen erhält der Anleger im Prospekt mit integriertem Fondsvertrag. Performance des Anlagefonds * Lancierung A - Class ** Lancierung IA - Class CHF Durchschnittliche jährl. Rendite 3 Jahre 5 Jahre 10 Jahre LGT (CH) Cat Bond Fund USD -A- Class 2.42% 3.06% 4.63% LGT (CH) Cat Bond Fund EUR -A- Class 2.22% 3.04% 4.24% LGT (CH) Cat Bond Fund CHF -A- Class 1.60% 2.10% 2.90% LGT (CH) Cat Bond Fund CHF -IA- Class 2.09% 2.38% LGT (CH) Cat Bond Fund EUR -IA- Class 1.83% Source / Quelle: Lipper Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung des Anlagefonds. Diese hängt davon ab, wie sich die Märkte entwickeln und wie erfolgreich der Asset Manager die Anlagepolitik umsetzt. Profil des typischen Anlegers Der Anlagefonds eignet sich für Anleger mit einem mittel- oder langfristigen Anlagehorizont (3 bis 5 Jahre), die in erster Linie laufenden Ertrag suchen. Die Anleger können zeitweilige Schwankungen des Inventarwertes der Fondsanteile in Kauf nehmen und sind nicht auf einen bestimmten Termin hin auf eine Realisierung der Anlage angewiesen. Ausschüttungspolitik Der Nettoertrag des Anlagefonds wird jährlich spätestens innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres in der Referenzwährung der betreffenden Anteilsklasse an die Anleger ausgeschüttet. Die Fondsleitung kann zusätzlich Zwischenausschüttungen aus den Erträgen vornehmen. Bis zu 30% des Nettoertrages inklusive der vorgetragenen Erträge können auf neue Rechnung vorgetragen werden. Beträgt der Nettoertrag eines Rechnungsjahres inklusive vorgetragene Erträge aus früheren 3

4 Rechnungsjahren weniger als 1% des Nettofondsvermögens und ist er kleiner als 1.00 in der Referenzwährung der betreffenden Anteilsklasse pro Anteil, so kann auf eine Ausschüttung verzichtet und der gesamte Nettoertrag auf neue Rechnung vorgetragen werden. Anteilsklassen Der Anlagefonds ist in folgende Anteilsklassen unterteilt: «A» Klassen: Die «A» Klassen stehen allen Anlegern offen. Die Mindestanlage beträgt 1 Anteil. «IA»Klassen: Die «IA»Klassen unterscheiden sich von den der «A» Klasse durch einen höheren Mindestanlagebetrag von CHF 500'000.- und eine tiefere Verwaltungskommission. Diese Anteilsklassen stehen allen Anlegern offen, die bereit sind, den Mindestanlagebetrag aufzubringen. Wenn der Mindestanlagebetrag durch Rückgaben eines Anlegers unterschritten wird, kann die Fondsleitung gemäss 6 Ziff. 6 des Fondsvertrages den Wechsel in eine andere für den Anleger zulässige Anteilsklasse veranlassen. Soweit Banken und Effektenhändler Anteile für Rechnung ihrer Kunden halten, ist der Mindestanlagebetrag auf der Ebene des Kunden zu erfüllen. Alle Klassen sind Ausschüttungsklassen. Für Einzelheiten zu den Anteilsklassen wird auf den ausführlichen Prospekt mit integriertem Fondsvertrag verwiesen. Wirtschaftliche Informationen Vergütungen und Nebenkosten Beim Erwerb und der Rückgabe direkt beim Anleger anfallende Vergütungen und Nebenkosten Ausgabekommission max.: A Klassen IA Klassen* Rücknahmekommission max.: A Klassen IA Klassen* 5.00% 2.50% keine 5.00% 2.50% keine Kommission bei Konversion der Anteilsklasse max. keine keine keine Laufend dem Fondsvermögen belastete Vergütungen und Nebenkosten Kommissionen der Fondsleitung: - Pauschale Verwaltungskommission der Fondsleitung max.: A Klassen IA Klassen* Total Expense Ratio (TER) (ohne Titeltransaktionskosten) LGT (CH) Cat Bond Fund USD-Class LGT (CH) Cat Bond Fund EUR-Class LGT (CH) Cat Bond Fund CHF-Class LGT (CH) Cat Bond Fund CHF-IA-Class* LGT (CH) Cat Bond Fund EUR-IA-Class* Portfolio Turnover Rate (PTR) nach EU-Norm LGT (CH) Cat Bond Fund USD-Class LGT (CH) Cat Bond Fund EUR-Class LGT (CH) Cat Bond Fund CHF-Class LGT (CH) Cat Bond Fund CHF-IA-Class* LGT (CH) Cat Bond Fund EUR-IA-Class* *) Vormals I Klasse. 1.50% 1.69% 1.69% 1.69% 1.50% 1.68% 1.68% 1.68% 5.00% 2.50% keine 1.50% 1.70% 1.70% 1.70% 1.22% 1.22% 73.54% % % Die Verwaltungskommission kann teilweise oder ganz für Vertriebsentschädigungen und/oder für Rückvergütungen an gewisse Kategorien von Anlegern verwendet werden. 4

5 Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile ( soft commissions ) Es bestehen keine Gebührenteilungsvereinbarungen. Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich Retrozessionen in Form von so genannten soft commissions geschlossen. Sollten in Zukunft solche Vereinbarungen abgeschlossen werden, wird die Fondsleitung sicherstellen, dass soft commissions bzw. damit abgegoltene Leistungen direkt oder indirekt dem Anlagefonds zugute kommen (z.b. Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme). Steuerliches (Anlagefonds) Der Anlagefonds besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er unterliegt weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Die im Anlagefonds auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer kann von der Fondsleitung für den Anlagefonds vollumfänglich zurückgefordert werden. Insurance-Linked Securities bestehen wirtschaftlich aus zwei Komponenten, nämlich aus einer Ertrags- und einer Optionskomponente. Durch die Unterscheidbarkeit zwischen Verzinsung des eingesetzten Kapitals und Kapitalgewinn aus der Risikoprämie qualifizieren sie als transparente Produkte. Somit unterliegt gemäss Entscheid der eidgenössischen Steuerverwaltung vom 27. März 2001 und vom 28. April 2005 nur die Ertragskomponente (Libor-Geldmarktsatz abzüglich eines Teils des Verwaltungsaufwands) bei den direkten und indirekten Investitionen der Verrechnungssteuer. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich, werden diese Steuern von der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der Schweiz zurückgefordert. Die Ertragsausschüttungen des Anlagefonds an in der Schweiz domizilierte Anleger unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Die mit separatem Coupon ausgeschütteten Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern. Die Ertragsausschüttungen an im Ausland domizilierte Anleger erfolgen ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer, sofern die Erträge des Anlagefonds zu mindestens 80% ausländischen Quellen entstammen. Dazu muss eine Bestätigung einer Bank vorliegen, dass sich die betreffenden Anteile bei ihr im Depot eines im Ausland ansässigen Anlegers befinden und die Erträge auf dessen Konto gutgeschrieben werden (Bankenerklärung bzw. Affidavit). Die Fondsleitung strebt an, mindestens 80% der an den Fonds fliessenden steuerbaren Erträge aus ausländischen Quellen zu erzielen, kann dies indes nicht zusichern. Erfährt ein im Ausland domizilierter Anleger wegen fehlender Bankenerklärung einen Verrechnungssteuerabzug, kann er die Rückerstattung aufgrund schweizerischen Rechts direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern geltend machen. Die ausgeschütteten Erträge und/oder der beim Verkauf bzw. der Rückgabe realisierte Zins unterliegen in der Schweiz grundsätzlich der europäischen Zinsbesteuerung. Aufgrund der Bestimmungen der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen und des im Rahmen der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU vereinbarten Abkommens ist die Schweiz verpflichtet, auch einen Steuerrückbehalt auf bestimmte Zinszahlungen von Anlagefonds, und zwar sowohl bei Ausschüttung als auch bei Verkauf resp. Rückgabe der Fondsanteile, zu erheben, die an natürliche Personen mit Steuerdomizil in einem EU-Mitgliedstaat geleistet werden. Der Steuerrückbehalt beträgt 35%). Der Steuerrückbehalt kann auf ausdrückliche Anweisung des Zinsempfängers durch eine freiwillige Meldung an den Fiskus des Steuerdomizils ersetzt werden. Abgeltende Quellensteuer: Aufgrund der Bestimmungen in den jeweiligen bilateralen Abkommen der Schweiz mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland sowie der Republik Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich Steuern sind Zahlstellen in der Schweiz verpflichtet, eine abgeltende Quellensteuer auf Betreffnissen von Anlagefonds zu erheben, welche direkt oder indirekt an betroffene Personen mit Ansässigkeit im Vereinigten Königreich oder Österreich geleistet werden, und zwar sowohl bei Ausschüttung und/oder Thesaurierung als auch bei Verkauf resp. Rückgabe der Fondsanteile. 5

6 Die abgeltende Quellensteuer beträgt: Abkommensstaat Zinserträgerträge Dividenden- Sonstige Veräusserungs- Einkünfte gewinne Vereinigtes Königreich ordentlich 43% 35% 43% 27% «non-uk domiciled individual», 45% 37.5% 45% 28% sofern nicht bescheinigt Österreich 25% Steuersätze: Stand April Der Anlagefonds ist für die abgeltende Quellensteuer im Vereinigten Königreich sowie in Österreich nicht transparent, d.h. die Erhebung der abgeltenden Quellensteuer basiert nicht auf den konkreten Steuerfaktoren des Anlagefonds (Fonds-Reporting), sondern wird aufgrund einer Ersatzbemessung erfolgen. Die abgeltende Quellensteuer kann auf ausdrückliche Anweisung der betroffenen Person an die Zahlstelle durch eine freiwillige Meldung an den Fiskus des Steuerdomizils ersetzt werden. Der Steuerrückbehalt sowie die freiwillige Offenlegung (Meldung) gemäss Zinsbesteuerungsabkommen bleiben von der abgeltenden Quellensteuer unberührt. Wird der Steuerrückbehalt erhoben, so gilt dieser als abgeltend. Allfällige höhere Abkommenssätze werden auf der gleichen Bemessungsgrundlage zusätzlich erhoben. Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dies betrifft namentlich (wenn auch nicht ausschliesslich) die Regelungen des Steuerrückbehalts im Rahmen der EU-Zinsbesteuerung. Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Fondsanteilen richten sich nach den steuergesetzlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. Den Handel betreffende Informationen Preispublikation Die Fondsleitung publiziert Ausgabe- und Rücknahmepreise gemeinsam oder den Inventarwert mit dem Hinweis exklusive Kommissionen für alle Anteilsklassen täglich auf der Internetplattform Die Fondsleitung kann für diesen Anlagefonds jederzeit Preisveröffentlichungen in weiteren Medien veranlassen. Weitere Publikationen erfolgen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) sowie auf der Internetplattform Art und Weise des Erwerbs und der Rücknahme von Anteilen Anteile dieses Anlagefonds werden jeweils auf den letzten Bankarbeitstag eines Monats in Zürich ausgegeben. Die Zeichnungen werden von der Fondsleitung für den laufenden Kalendermonat jederzeit bis zum 20. Tag Uhr dieses Monats entgegen genommen. Der Ausgabepreis der Anteile ergibt sich aus dem per letzten Bankarbeitstag des laufenden Kalendermonats gemäss 16 des Fondsvertrags ermittelten Nettoinventarwert je Anteil, zuzüglich allfälliger Ausgabenkommissionen gemäss 19. Die Kündigung eines Anteils muss bis spätestens am 20. Tag Uhr des laufenden Monats bei der Fondsleitung eintreffen, um auf den letzten Bankarbeitstag dieses Monats in Zürich zurückgenommen zu werden. Der Rücknahmepreis der Anteile einer Klasse entspricht dem per letzten Bankarbeitstag des laufenden Kalendermonats gemäss 16 des Fondsvertrags ermittelten Nettoinventarwert je Anteil. 6

7 Kurzdarstellung des Anlagefonds Gründungsdatum des Anlagefonds 30. April 2001 Rechnungsjahr Jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres Valorennummer/ISIN LGT (CH) Cat Bond Fund USD A Klasse: Valorennummer: ISIN: CH LGT (CH) Cat Bond Fund EUR A Klasse: Valorennummer: ISIN: CH LGT (CH) Cat Bond Fund EUR IA-Klasse: Valorennummer: ISIN: CH LGT (CH) Cat Bond Fund CHF A Klasse: Valorennummer: ISIN: CH LGT (CH) Cat Bond Fund CHF IA Klasse: Valorennummer: ISIN: CH Laufzeit unbeschränkt Fondsleitung Credit Suisse Funds AG, Sihlcity Kalandergasse 4, CH-8070 Zürich Depotbank und Zahlstelle Credit Suisse AG, Paradeplatz 8, CH-8001 Zürich Anlageverwalterin und Hauptvertriebsträgerin LGT Capital Management AG, Schützenstrasse 6, CH-8808 Pfäffikon Delegation weiterer Teilaufgaben Teilaufgaben der Fondsadministration: Credit Suisse AG, Paradeplatz 8, CH Zürich; Credit Suisse (Poland) Sp.z.o.o., Wroclaw Prüfgesellschaft KPMG AG, Badenerstrasse 172, CH-8004 Zürich Aufsichtsbehörde Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Kontaktstelle LGT Capital Management AG, Schützenstrasse 6, CH-8808 Pfäffikon 7

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