bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge an Universitäten Wintersemester 2009/10

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1 DATEN bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge an Universitäten Wintersemester 2009/10 Ergebnisse in der Abiturbestenquote, in der Wartezeitquote und des Vorauswahlverfahrens und des Auswahlverfahrens der ochschulen (Ad) Im Studiengang (Staatsexamen) Medizin ZVS-Daten ist ein Informationsdienst der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen. Er wird herausgegeben von der Informations- und Pressestelle der ZVS. Tel.: * (Bernhard Scheer); - 206* (ans-peter Kaluza); ax - 203*; presse@zvs.nrw.de, Internet: Briefanschrift: Dortmund Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten. * 0,09 Euro/Minute aus dem deutschen estnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer

2 Auswahlgrenzen im ZVS-Verfahren in der Abiturbestenquote und in der Wartezeitquote auptverfahren Auswahl nach der Abiturnote (20 %) Medizin Pharmazie Psychologie Tiermedizin Zahnmedizin Abitur erworben in... Baden- Württemberg 1,0 (0) 1,3 (0) 1,1 (1) 1,3 (2) 1,3 (2) Bayern 1,1 (0) 1,4 (0) 1,2 (0) 1,4 (0) 1,3 (0) Berlin 1,2 (0) 1,7 (2) 1,2 (0) 1,5 (0) 1,6 (0) Brandenburg 1,1 (0) 1,4 (0) 1,0 (0) 1,2 (0) 1,2 (0) Bremen 1,1 (2) 2,1 (0) 1,1 (0) 1,1 (0) 1,4 (0 amburg 1,2 (2) 1,6 (1) 1,2 (0) 1,5 (2) 1,6 (0) essen 1,1 (0) 1,3 (0) 1,1 (0) 1,4 (2) 1,4 (0) Mecklenburg-Vorp. 1,1 (2) 1,3 (0) 1,0 (0) 1,3 (4) 1,4 (2) Niedersachsen 1,2 (0) 1,5 (0) 1,2 (2) 1,5 (0) 1,6 (0) Nordrhein-Westfalen 1,1 (0) 1,5 (0) 1,2 (2) 1,4 (0) 1,4 (0) Rheinland-Pfalz 1,2 (1) 1,5 (1) 1,2 (3) 1,4 (1) 1,5 (1) Saarland 1,0 (0) 1,2 (0) 1,1 (0) 1,2 (4) 1,2 (0) Sachsen 1,1 (0) 1,4 (6) 1,0 (0) 1,4 (49) 1,4 (0) Sachsen-Anhalt 1,1 (2) 1,3 (0) 1,1 (0) 1,3 (0) 1,5 (0) Schleswig-olstein 1,2 (0) 1,6 (0) 1,2 (2) 1,5 (0) 1,4 (0) Thüringen 1,0 (0) 1,0 (0) 1,0 (1) 1,3 (0) 1,2 (0) Auswahl nach der Wartezeit (20 %) 10 (2,2) 2 (1,7) 11 (3,0) 10 (2,4) 10 (3,2) Erläuterung: Im allgemeinen Auswahlverfahren vergibt die ZVS die Studienplätze nach den Kriterien Abiturnote (für 20 Prozent der Studienplätze) und Wartezeit (ebenfalls für 20 Prozent der Studienplätze). Um Unterschiede zwischen den Schulsystemen der Bundesländer zu berücksichtigen, werden die nach der Abiturnote zu vergebenden Studienplätze in Landesquoten aufgeteilt. Damit sind Studienplatzkontingente gemeint, die nur für die Bewerber, die in dem betreffenden Bundesland ihre Studienberechtigung erworben haben, zur Verfügung stehen. Die Rangfolge bei der Auswahl nach der Wartezeit wird durch die Zahl der seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichenen albjahre bestimmt (abzüglich der Semester einer Einschreibung an einer deutschen ochschule). Bei den Auswahlgrenzen für die Auswahl über die Abiturnote ist in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. Ebenso ist bei der Zulassung nach Wartezeit (Zahl der Semester) noch die Durchschnittsnote als zusätzliches Kriterium bei gleicher Wartezeit aufgeführt. Sind diese Kriterien auch gleich entscheidet ein geleisteter Dienst und dann das Los über die Zulassung. Informations- und Pressestelle

3 Studienplatzvergabe Medizin 1. Verteilungsgrenzen in der Abiturbestenquote auptverfahren Landes-NC ochschul-nc Abitur erworben in... Ortspräferenz Note Punktzahl Baden-Württemberg 1,0 (0) Aachen 2 1,1 756 Bayern 1,1 (0) Berlin-Charité 1 1,0 804 Berlin 1,2 (0) Bochum Brandenburg 1,1 (0) Bonn Bremen 1,1 (2) Dresden 1 1,1 764 amburg 1,2 (2) Duisburg-Essen Campus Essen essen 1,1 (0) Düsseldorf Mecklenburg-Vorpommern 1,1 (2) Erlangen-Nürnberg 3 1,1 766 Niedersachsen 1,2 (0) rankfurt/main Nordrhein-Westfalen 1,1 (0) reiburg 1 1,0 773 Rheinland-Pfalz 1,2 (1) Gießen Saarland 1,0 (0) Göttingen 3 1,0 769 Sachsen 1,1 (0) Greifswald Sachsen-Anhalt 1,1 (2) alle-wittenberg Schleswig-olstein 1,2 (0) amburg Thüringen 1,0 (0) annover Med eidelberg 1 1,0 798 eidelbgerg/mannheim 1 1,1 759 Jena 2 1,1 760 Kiel Köln 3 1,0 787 Leipzig Lübeck 1 1,0 776 Magdeburg Mainz Marburg München U 1 1,1 758

4 Studienplatzvergabe Medizin 1. Verteilungsgrenzen in der Abiturbestenquote auptverfahren Landes-NC ochschul-nc Abitur erworben in... Ortspräferenz Note Punktzahl Baden- Württemberg 1,0 (0) Münster 1 1,0 801 Bayern 1,1 (0) Regensburg 1 1,0 769 Berlin 1,2 (0) Rostock Brandenburg 1,1 (0) Saarland U Campus omburg Bremen 1,1 (2) Tübingen 1 1,0 777 amburg 1,2 (2) Ulm essen 1,1 (0) Würzburg 1 1,1 764 Mecklenburg-Vorpommern 1,1 (2) Niedersachsen 1,2 (0) Nordrhein-Westfalen 1,1 (0) Rheinland-Pfalz 1,2 (1) Saarland 1,0 (0) Sachsen 1,1 (0) Sachsen-Anhalt 1,1 (2) Schleswig-olstein 1,2 (0) Thüringen 1,0 (0) Zulassungsgrenzen in der Abiturbestenquote: Landes-NC: Bei den Auswahlgrenzen in den Landesquoten für die Zulassung über die Abiturnote ist in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. ochschul-nc: Es sind die Werte des als Letzten an dieser ochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt. Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach erscheint die Durchschnittsnote und dann als ilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl. Bei der Zulassung der über die Landesquote ausgewählten Bewerber auf die e sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Bis zu sechs Ortswünsche können hier angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, an dieser zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Abiturnote über die Zulassung an dieser ochschule Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die bessere Punktzahl über die Zulassung; sollte diese auch gleich sein, das günstigere Sozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote), dann das Los. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte ochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten ochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil. = Alle zugelassenen Bewerber konnten an diesem genannten Ort einen Studienplatz erhalten. Informations- und Pressestelle

5 Studienplatzvergabe Medizin 2. Verteilungsgrenzen in der Wartezeitquote auptverfahren Verteilungsgrenzen Ortspräferenz Sozialkriterium Note Auswahlgrenze nach der Wartezeit: 10 Semester Note (2,2) Aachen 2 5 3,0 Berlin-Charité 1 3 2,1 Bochum 1 5 3,4 Bonn 1 5 3,4 Dresden 1 5 2,2 Duisburg-Essen Campus Essen 1 5 2,0 Düsseldorf 2 5 3,5 Erlangen-Nürnberg 1 5 3,4 rankfurt/main 2 5 2,2 reiburg 3 5 1,8 Gießen 5 5 3,5 Göttingen 1 5 2,0 Greifswald 2 5 3,6 alle-wittenberg 4 5 3,2 amburg 1 5 2,2 annover Med 1 4 3,5 eidelberg 3 5 2,1 eidelberg/mannheim N ,5 Jena 4 5 3,1 Kiel 2 5 2,9 Köln 1 4 2,0 Leipzig 2 5 2,0 Lübeck 1 5 2,8 Magdeburg 4 5 3,5 Mainz 1 4 3,2 Marburg N 9 5 3,6 München U N ,5 Münster 1 3 4,6

6 Studienplatzvergabe Medizin 2. Verteilungsgrenzen in der Wartezeitquote auptverfahren Verteilungsgrenzen Ortspräferenz Sozialkriterium Note Auswahlgrenze nach der Wartezeit: 10 Semester Note (2,2) Regensburg N 4 5 3,1 Rostock N 7 5 2,5 Saarland U Campus omburg N ,5 Tübingen 1 4 3,2 Ulm N ,5 Würzburg 1 5 3,4 Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber-/innen, bevorzugt Zuzulassende aufgrund eines Dienstes, Bewerber-/innen mit besonderer ochschulzugangsberechtigung und für die ärtefallquote) Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die e sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung. Sozialkriterien: Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den erfasst. Dabei bedeutet 1 Bewerberin/Bewerber ist schwerbehindert; 2 Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort; 3 Besondere Bindung an den aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag); 4 Wohnung bei den Eltern und Studium am nächstgelegenen Ort; 5 Alle übrigen. In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die bei Ranggleichheit erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese ochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet ein geleisteter Dienst, dann das Los über die Ortsverteilung Ein N vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese ochschule von der ZVS seinen Wünschen hinzugefügt wurde. Informations- und Pressestelle

7 Studienplatzvergabe Medizin 3. Grenzen im Vorauswahlverfahren auptverfahren Vorauswahlkriterien bis Ortspräferenz... bis Note... bis Rang... Aachen 3 Berlin-Charité 1 Bochum Bonn Dresden 1 2,0 690 Duisburg-Essen Campus Essen 1 2,0 309 Düsseldorf Erlangen-Nürnberg rankfurt/main 2 2,3 reiburg 2 Gießen Göttingen 3 Greifswald 1 2,5 alle-wittenberg 3 amburg annover Med 1 1,9 426 eidelberg 2 2,3 eidelberg/mannheim 2 2,3 Jena 2 1,8 786 Kiel Köln 3 4,6 Leipzig 4 Lübeck 1 Magdeburg* 1, Mainz 3 Marburg München U Münster 1

8 Studienplatzvergabe Medizin 3. Grenzen im Vorauswahlverfahren auptverfahren Vorauswahlkriterien bis Ortspräferenz... bis Note... bis Rang... Regensburg Rostock 3 2,3 Saarland U Campus omburg Tübingen 1 Ulm 2,5 Würzburg 2,3 * Zulassungspunktzahl (ZPZ) ZPZ = 0,6 x Durchschnittsnote + 0,4 x Ortspräferenz Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der ochschulen (Ad) Im ochschulverfahren haben etliche Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch Vorauswahlkriterien begrenzt. In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt: bis Ortspräferenz... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben; bis Note... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben; bis Rang... hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Ad zusätzlich auf eine bestimmte öchstmenge begrenzt; es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden; = keine Vorauswahlkriterien; alle Bewerber nehmen am Ad der Universität teil; Informations- und Pressestelle

9 Studienplatzvergabe Medizin 4. Auswahlgrenzen im ochschulverfahren 2. Stufe auptverfahren Stand: 23. September 2009 Auswahl möglich bis... Auswahlgrenzen nachrangiges Kriterium Aachen DN 1,4 D Berlin-Charité 75 % gew. DN PZ % Auswahlgespräch D Bochum * DN 1,6 D Bonn DN 1,5 D Dresden Duisburg-Essen Campus Essen Düsseldorf DN 1,6 D Erlangen-Nürnberg * DN 1,5 D rankfurt/main reiburg Gießen DN 1,6 D Göttingen * Greifswald 50 % gew. DN 1,1 50 % Auswahlgespräch DN 1,3 D alle-wittenberg PZ 750 D amburg annover Med 12 % Auswahlgespräch 44 % AM-Nat (Test) 44 % DN 1,5 D D D ja eidelberg PZ 52,62 D eidelberg/mannheim PZ 49,19 D ja Jena PZ 742 D Kiel * DN 1,2 D ja Köln DN 1,3 D Leipzig DN 1,4 WZ 0 D Lübeck * 50 % gew. DN 1,1 D 50 % Auswahlgespräch D ja

10 Studienplatzvergabe Medizin 4. Auswahlgrenzen im ochschulverfahren 2. Stufe auptverfahren Stand: 23. September 2009 Auswahl möglich bis... Auswahlgrenzen nachrangiges Kriterium Magdeburg DN 1,5 D Mainz DN 1,4 WZ 1 Marburg DN 1,6 D München U * DN 1,5 D Münster DN 1,1 D Regensburg * DN 1,4 D Rostock Saarland U Campus omburg Tübingen Ulm * DN 1,7 50 % gew. DN 1,5 50 % DN + Test DN 1,7 D ja DN 1,5 DN 1,7 Würzburg * DN 1,2 WZ 0 Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. Kann die angegebene Auswahlgrenze entweder direkt oder einschließlich einer Bonierungen (z.b. durch Einzelnoten, einschlägiger Berufsausbildung) erreicht werden, ist dies mit * gekennzeichnet. Weitere Einzelheiten des Auswahlverfahrens sind unter dem erläutert. Bei einigen komplexen Auswahlverfahren ist leider eine tabellarische Darstellung nicht möglich. Bei Nachfragen zu den Auswahlkriterien im ochschulverfahren geben die ochschulen oder die ZVS weitere Auskunft. *Angegeben ist hier die Durchschnittsnote (DN), die entweder direkt oder einschließlich entsprechender Bonierungen (z.b. durch Einzelnoten, einschlägiger Berufsausbildung) mindestens erreicht werden musste, um zugelassen zu werden. Ausführliche inweise zu den entsprechenden Auswahlkriterien und Bonierungen finden Sie auf den Internetseiten der ZVS und der ochschulen. Abkürzungen: DN = Durchschnittsnote PZ = Punktzahl WZ = Wartezeit D = Dienst = Auswahl durch die ochschule gew. DN = gewichtete Durchschnittsnote Informations- und Pressestelle

11 Studienplatzvergabe Medizin 4. Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Nachrückverfahren Stand: 06. Oktober 2009 Auswahl möglich bis... Auswahlgrenzen nachrangiges Kriterium Aachen DN 1,5 D Berlin-Charité 75 % gew. DN PZ % Auswahlgespräch D Bochum * DN 1,6 D Bonn DN 1,6 D Dresden Duisburg-Essen Campus Essen Düsseldorf DN 1,6 D Erlangen-Nürnberg * DN 1,5 D rankfurt/main reiburg Gießen DN 1,6 D Göttingen * Greifswald 50 % gew. DN 1,2 50 % Auswahlgespräch DN 1,4 D alle-wittenberg PZ 745 D amburg annover Med 12 % Auswahlgespräch 44 % AM-Nat (Test) 44 % DN 1,5 D D D ja eidelberg PZ 52,62 D ja eidelberg/mannheim PZ 48,16 D ja Jena PZ 728 D Kiel * DN 1,2 D Köln DN 1,6 D Leipzig DN 1,5 WZ 0 D Lübeck * 50 % gew. DN 1,1 D 50 % Auswahlgespräch D ja

12 Studienplatzvergabe Medizin 4. Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Nachrückverfahren Stand: 06. Oktober 2009 Auswahl möglich bis... Auswahlgrenzen nachrangiges Kriterium Magdeburg DN 1,6 D Mainz DN 1,6 WZ 2 Marburg DN 1,6 D München U * DN 1,6 D Münster DN 1,1 D Regensburg * DN 1,5 D Rostock Saarland U Campus omburg Tübingen Ulm * DN 1,7 50 % gew. DN 1,5 50 % DN + Test DN 1,75 D ja DN 1,5 DN 1,9 Würzburg * DN 1,3 WZ 0 Konnten im Nachrückverfahren nur Plätze über das nachrangige Kriterium "Los" vergeben werden oder sind im Nachrückverfahren keine Plätze frei geworden, wurden die Auswahlgrenzen des auptverfahrens übernommen. Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. Kann die angegebene Auswahlgrenze entweder direkt oder einschließlich einer Bonierungen (z.b. durch Einzelnoten, einschlägiger Berufsausbildung) erreicht werden, ist dies mit * gekennzeichnet. Weitere Einzelheiten des Auswahlverfahrens sind unter dem erläutert. Bei einigen komplexen Auswahlverfahren ist leider eine tabellarische Darstellung nicht möglich. Bei Nachfragen zu den Auswahlkriterien im ochschulverfahren geben die ochschulen oder die ZVS weitere Auskunft. *Angegeben ist hier die Durchschnittsnote (DN), die entweder direkt oder einschließlich entsprechender Bonierungen (z.b. durch Einzelnoten, einschlägiger Berufsausbildung) mindestens erreicht werden musste, um zugelassen zu werden. Ausführliche inweise zu den entsprechenden Auswahlkriterien und Bonierungen finden Sie auf den Internetseiten der ZVS und der ochschulen. Abkürzungen: DN = Durchschnittsnote PZ = Punktzahl WZ = Wartezeit D = Dienst = Auswahl durch die ochschule gew. DN = gewichtete Durchschnittsnote Informations- und Pressestelle

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