Adoption - ein denkbarer Weg. Informationen für abgebende Eltern

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1 Adoption - ein denkbarer Weg Informationen für abgebende Eltern

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3 Christine Clauß Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, Sie tragen sich mit dem Gedanken, Ihr Kind zur Adoption frei zu geben. Nehmen Sie sich für eine Entscheidung die erforderliche Zeit und tragen sie diese in voller Verantwortung. Welchen Weg Sie für sich und Ihr Kind wählen Ihre Entscheidung verdient Achtung, Respekt und Verständnis. Diese Broschüre soll Ihnen helfen, einen ersten allgemeinen Überblick zum Thema Adoption zu bekommen. Sie erfahren etwas über Anspruch zu nehmen, wenn Sie den Gedanken in Erwägung ziehen, Ihr Kind zur Adoption frei zu geben. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an eine Adoptionsvermittlungsstelle, wo Sie bei der Entscheidungsfindung kompetente Unterstützung finden. Die Adressen finden Sie am Ende der Broschüre. Die erfahrenen und kompetenten Fachkräfte in den Adoptionsvermittlungsstellen helfen Ihnen gern dabei, die für Sie und Ihr Kind passende Entscheidung zu treffen. die Bedeutung einer Adoption, die Beratung und Begleitung während und nach der Entscheidungsfindung, die rechtlichen Folgen einer Adoption, Beratungsstellen und Ansprechpartner. Ausführliche Beratungsgespräche kann und möchte diese Broschüre nicht ersetzen. Ich ermutige Sie deshalb ausdrücklich, Beratung in Christine Clauß Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz 1

4 Inhalt Seite Adoption - ein denkbarer Weg? Die Bedeutung einer Adoption Die rechtlichen Folgen einer Adoption Beratung und Begleitung während und nach der Entscheidungsfindung Beratungsstellen und Ansprechpartner/-innen Weitere Informationen und Links Literaturhinweise

5 Adoption - ein denkbarer Weg Sie sind schwanger und sehen sich mit der damit auf Sie zukommenden Verantwortung nicht ge wachsen? Sie leben mit einem Kind in einer für Sie vermeint lich ausweglosen Situation? Alles erscheint Ihnen unendlich kompliziert. Sie wissen nicht, wie es weitergehen soll. Bevor Sie etwas Unüberlegtes tun oder einfach aufgeben, lassen Sie sich beraten und helfen. Möglicherweise wird die Freigabe Ihres Kindes zur Adoption für Sie zu einem gangbaren Weg. Sie müssen sich nicht überstürzt entscheiden. Treffen Sie eine Entscheidung über die Zukunft Ihres Kindes erst, wenn Sie weitgehend Klarheit über die Konsequenzen für sich und Ihr Kind er langt haben. Bei den Fachkräften einer Adoptionsvermittlungsstelle können Sie alle Fragen stellen, die Sie im Zusammenhang mit einer Adoption bewegen. Sie werden dabei erfahren, dass eine Adoptionsvermittlung nichts Geheimnisvolles oder gar Unmenschliches ist. Vielleicht sind Sie unsicher, ob Sie diesen Schritt wirklich gehen können? Unter Beachtung Ihrer persönlichen Situation und Perspektive erhalten Sie in einer Adoptionsvermittlungsstelle auch Informationen zu anderen Möglichkeiten der Hilfe für Sie und Ihr Kind. Durch die Fachkräfte dieser Stelle werden Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung begleitet, damit Sie auch später zu dem von Ihnen gewählten Weg stehen können. Die Möglichkeit der Adoption ist seit alters her eine Form, Kindern in anderen Familien die Chance des behüteten Aufwachsens zu geben, wenn ihre Eltern selbst nicht in der Lage sind, sie ausreichend zu versorgen. 3

6 Die Bedeutung einer Adoption Ein Kind zur Adoption frei zu geben, ist eine verantwortungsvolle und schwer wiegende Entscheidung. Es ist eine endgültige Trennung, ein Verlust, der Schmerz und Trauer auslösen kann. Die Bewältigung dieses Schmerzes allein ist nicht einfach. Sie sollten sich dabei Hilfe von Menschen holen, die Sie verstehen und die auch die möglichen Folgen der Freigabe eines Kindes kennen. Das können die Fachkräfte einer Adoptionsvermittlungsstelle, aber auch selbst Betroffene sein, die sich z. B. in einer Selbsthilfegruppe organisiert oder eine Beratungsstelle gegründet haben. Die Gefühle von Verlust und Trauer sind jedoch nicht nur bei den Eltern vorhanden. Auch die Adoptivkinder können darunter leiden, dass sie ihre Herkunft nicht kennen. Um dafür Lösungen zu finden, gibt es neben der Inkognito-Adoption, bei der die leiblichen Eltern weder den Namen der Adoptiveltern noch deren Wohnort erfahren, auch halboffene und offene Adoptionsformen. Diese ermöglichen den leiblichen Eltern, z. B. die Adoptiveltern kennen zu lernen. Ebenso besteht die Möglichkeit, an der Entwicklung des Kindes teilzunehmen, u. a. durch Briefe, Fotos, Videos oder auch persönliche Kontakte. Die Tragweite der Entscheidung für eine Adoption zeigt sich in den dadurch unwiderruflich eintretenden rechtlichen Folgen. Durch eine Adoption erlöschen die verwandtschaftlichen Beziehungen des Kindes zu den leiblichen Eltern vollständig; es wird das Kind der Adoptiveltern. Das Kind erhält den Familiennamen der Adoptiveltern, oft auch einen weiteren Vornamen. 4

7 Die rechtlichen Folgen einer Adoption Abhängig von Ihrer persönlichen Entscheidung für eine Adoption ergeben sich u. a. folgende rechtliche Konsequenzen: Sie willigen vor einem Notar in die Adoption Ihres Kindes durch feststehende Adoptionsbewerber ein (frühestens wenn das Kind 8 Wochen alt ist). Die Einwilligung wird nach Zugang beim Familiengericht wirksam und kann nicht mehr widerrufen werden. Ihr elterliches Sorge- und Umgangsrecht und Ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind ruhen. Die Adoption des Kindes durch die Adoptiveltern wird nach Ablauf einer angemessenen Pflegezeit mit Beschluss des Familiengerichtes ausgesprochen; die verwandtschaftlichen Beziehungen des Kindes und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten zur Herkunftsfamilie erlöschen. Das Kind wird rechtlich zu einem vollständigen Mitglied der Adoptivfamilie. Das Jugendamt wird zwischenzeitlich Vormund des Kindes. 5

8 Beratung und Begleitung während und nach der Entscheidungsfindung Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Kind zur Adoption frei zu geben, kann sich an jede Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Die Aufgaben einer Adoptionsvermittlungsstelle sind vielfältig und im Adoptionsvermittlungsgesetz geregelt. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, Sie kompetent und abgestimmt auf Ihre persönliche Situation zu beraten. Entsprechend Ihren Wünschen kann dies in Ihrem persönlichen Umfeld oder an einem neutralen Ort anonym oder namentlich bekannt erfolgen. Sie werden dabei auch über mögliche Hilfen und Alternativen informiert. Haben Sie sich nach umfassender Beratung und sorgfältiger Überlegung für den Weg der Adoption entschieden, besteht für Sie die Möglichkeit und das Recht, Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Vermittlung Ihres Kindes zu äußern. Die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle wird dann unter Beachtung der Bedürfnisse und Probleme Ihres Kindes, Ihrer Wünsche hinsichtlich der Lebenssituation der Adoptiveltern, der Fähigkeiten und Vorstellungen von Adoptionsbewerbern zur Erziehung eines Kindes eine geeignete Familie für Ihr Kind auswählen und auf dem weiteren Weg zur Adoption begleiten. Sie tragen durch Ihre Angaben zur bisherigen Lebensgeschichte Ihres Kindes, zu seinen Interessen und Begabungen, eventuellen familiären Erbkrankheiten und anderem mit dazu bei, dass die Entscheidung für den weiteren Lebensweg Ihres Kindes richtig getroffen wird. Eine Verabschiedung vom eigenen Kind braucht viel Kraft. Die Sozialarbeiterin einer Beratungsstelle für Herkunftseltern sagte aus ihrer Erfahrung dazu: Die meisten Frauen, die sich bewusst von ihrem Kind verabschiedet haben, erleben die Trennung nicht so sehr schmerzhaft. 6

9 Der Abschied als Abschluss einer bewussten Entscheidung ist eine gute Grundlage für spätere Kontaktwünsche. Durch die Beratung und Begleitung der Adoptionsvermittlungsstelle während und nach der Entscheidungsfindung soll es gelingen, Verständnis der Beteiligten füreinander aufzubauen. Ihre Vorstellungen in Bezug auf halboffene und offene Adoptionsformen sollten unbedingt angesprochen werden. Dies bezieht sich nicht nur auf die Zeit bis zur Adoption, sondern auch darüber hinaus. Dabei getroffene Vereinbarungen sind allerdings rechtlich nicht durchsetzbar. Es bleibt weiterhin Aufgabe der Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle, die Beteiligten in diesem Zusammenhang zu beraten und mit ihnen in Verantwortung gegenüber dem Kind tragfähige Lösungen zu entwickeln. Sie erlangen die Sicherheit, dass Ihr Kind in der neuen Familie gut aufgehoben ist. Den Adoptiveltern wird es möglich sein, mit den Fragen des Kindes nach seiner Herkunft offen umzugehen, denn die Herkunftsfamilie bleibt für die weitere Entwicklung des Kindes immer bedeutsam. Die Aufklärung über die Tatsache der Adoption ist jedoch Aufgabe der Adoptiveltern. Durch einen Ausdruck aus dem Geburtenregister - z. B. zum Zweck der Eheschließung - wird der erwachsene Adoptierte von der Adoption erfahren. Für das Kind besteht später die Möglichkeit der Suche nach seiner Herkunft. Sehen Sie Probleme hinsichtlich einer späteren Kontaktaufnahme, können Sie die Adoptionsvermittlungsstelle darauf hinweisen. Unabhängig davon können Sie sich zu jeder Zeit vertrauensvoll mit Fragen an Ihre Adoptionsvermittlungsstelle wenden. 7

10 Beratungsstellen und Ansprechpartner/-innen Adoptionsvermittlungsstellen bei allen Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte Stadtverwaltung Chemnitz Amt für Jugend und Familie Adoptionsvermittlungsstelle Bahnhofstraße Chemnitz Tel.: /-5947 Landratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2 / Referat Jugendhilfe Adoptionsvermittlungsstelle Uhlmannstraße Stollberg Tel.: /-2198 Landratsamt Mittelsachsen Abteilung Jugend und Familie Adoptionsvermittlung Am Landratsamt Mittweida Tel.: /-6265 Landkreis Zwickau Jugendamt Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle Westsachsen Königswalder Straße Werdau Tel.: /-252 /-245 Stadtverwaltung Dresden Jugendamt Adoptionsvermittlungsstelle Braunsdorfer Straße Dresden Tel.: /-4715/-4714/-4716 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Adoptionsvermittlungsstelle Schlosshof 2/ Pirna Tel: /-2176 Landratsamt Bautzen Jugendamt Adoptionsvermittlungsstelle Macherstraße Kamenz Tel.: /

11 Landratsamt Görlitz Stadt Leipzig Jugendamt Jugendamt Adoptionsvermittlungsstelle Adoptionsvermittlungsstelle Hugo-Keller-Straße 14 Naumburger Straße Görlitz Leipzig Tel.: /-2877 Tel.: /-4466/-4393/-4388 Außenstelle Weißwasser Landkreis Leipzig Teichstraße 18 Jugendamt Weißwasser Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Tel.: Landkreise Leipzig und Nordsachsen Karl-Marx-Straße 22 Außenstelle Niesky Grimma Robert-Koch-Straße 1 Tel.: /-333/ Niesky Tel.: Sächsisches Landesjugendamt Zentrale Adoptionsstelle Außenstelle Zittau Parkstraße 28 Hochwaldstraße Chemnitz Zittau Tel.: oder 185 Tel.: /-812 Zentrale.Adoptionsstelle@lja.sms.sachsen.de Landratsamt Meißen Jugend- und Sozialamt Adoptionsvermittlungsstelle Loosestraße Meißen Tel.: /

12 Weitere Informationen und Links Verein für unabhängige Adoptionsberatung, -begleitung und -unterstützung MOSES ONLINE Das Portal zum Thema Pflegekinder und Adoption Selbsthilfegruppen in Sachsen Service Portal Sachsen 10

13 Literaturhinweise Carini, Marco: Muttersuche. Adoptivkinder und Mütter erzählen ISBN: Oehlert, Cornelia: Wurzeln für Lisa. Brief an meine unbekannte Tochter ISBN: Bechinger, W. und Gerber, U.: Die vergessene Seite der Adoption ISBN: Wendels, Claudia: Mütter ohne Kinder. Wie Frauen die Adoptionsfreigabe erleben ISBN: Ulrich, Holde-Barbara: Schattenmütter. Adoption von Müttern und ihren Kindern ISBN: Bott, Regula: Adoptierte suchen ihre Herkunft ISBN: Dean, Amy E.: Wo ist die Frau, die mich geboren hat? ISBN: Breitinger, Eric: Vertraute Fremdheit. Adoptierte erzählen ISBN: Jackson, R.: Mütter, die ihre Kinder verlassen, alles Rabenmütter? ISBN:

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16 Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Albertstraße 10, Dresden Für den Inhalt verantwortlich: Landesjugendamt, Redaktion: Franka Dost Titelbild: Albrecht E. Arnold pixelio Gestaltung und Satz: Ines Belger Druck: Lausitzer Druckhaus GmbH, Töpferstraße 35, Bautzen Redaktionsschluss: Auflage: 4. Neuauflage, Stück Bezug: Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30, Dresden Telefon: Telefax: Verteilerhinweis Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informati onsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Partei nahme des Herausgebers zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zuge gangen ist. Erlaubt ist jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden. Copyright Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nach druckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgeber vorbehalten.

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