Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich. der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät (MNF) der Universität Zürich

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1 Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich Übergangsreglement der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät (MNF) der Universität Zürich Das Übergangsreglement tritt am 1. August 2015 in Kraft

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeiner Teil Rechtliche Grundlagen Zweck dieses Übergangsreglements Repetitionen Formelle Umschreibungen von den alten auf die neuen Studiengänge Abschlüsse Masternebenfach 4 2 Bachelor- und Masterprogramme Mathematik Bachelorstudiengang Masterstudiengang Physik Im HF Physik: Chemie Äquivalenz-Listen der Module Module des ersten Studienjahres Module des zweiten und dritten Studienjahres Module des Masterstudiums Übergangsregelung für das Bachelorstudienprogramm Chemie Übergangsregelung für das Masterstudienprogramm Chemie Übergangsregelung für das Nebenfach Chemie Wirtschaftschemie Äquivalenz-Listen der Module Module der Wirtschaftschemie im Masterstudium Übergangsregelung für das Bachelorstudienprogramm Wirtschaftschemie Übergangsregelung für das Masterstudienprogramm Wirtschaftschemie Biochemie Biochemie Biologie Gültigkeit Übergangsregelung für das Hauptfach Biologie Grundstudiums-Pflichtmodule gemäss Übergangsregelung Fachstudium gemäss Übergangsregelung Wahlmodule gemäss Übergangsregelung Übergangsregelung für das Nebenfach Biologie Äquivalenz-Listen der Module 21 Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis Tabelle 1: Biologie-Module 21 Tabelle 2: Module der Grundlagenfächer Biomedizin Geographie Erdsystemwissenschaften Nebenfach Spezielle Informatik für Naturwissenschaften (SPIN) Nebenfach Computational Science Nebenfach Bioinformatik Nebenfach Neuroinformatik Nebenfach Simulationen in den Naturwissenschaften Nebenfach Umweltwissenschaften Allgemeines Wechsel in ein neues Nebenfachprogramm Umweltwissenschaften 29 Seite 3

4 Allgemeiner Teil 1 Allgemeiner Teil 1.1 Rechtliche Grundlagen Für die allgemeinen rechtlichen Grundlagen der Bachelor- und Masterstudiengänge an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät (MNF) der Universität Zürich (UZH) ist die Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom 19. Mai 2014, nachfolgend als Rahmenverordnung für das Studium an der MNF oder Rahmenverordnung der MNF bezeichnet, massgeblich. Für die Angaben über die Bachelor und Masterprogramme ist die Studienordnung der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät (MNF) der Universität Zürich von der Fakultätsversammlung am 11. Dezember 2014 erlassen, nachfolgend Studienordnung der MNF massgebend. 1.2 Zweck dieses Übergangsreglements Dieses Übergangsreglement regelt die Übergangsbestimmungen für alle immatrikulierten Studierenden, die vor dem Herbstsemester 2015 mit dem Studium angefangen haben. 1.3 Repetitionen Bei einer Repetition wird das Modul nach der neuen Studienordnung absolviert. In den Kapiteln der einzelnen Fächer werden die bezüglich Repetierbarkeit äquivalenten Module definiert. 1.4 Formelle Umschreibungen von den alten auf die neuen Studiengänge Ab HS16 erfolgen alle Neueinschreibungen auf die neuen Studiengänge. Studierende mit Beginn HS15/FS16 müssen sich auf das HS16 auf die neuen Studiengänge umschreiben. Studierende mit Beginn HS14/FS15, oder früher, dürfen sich auf das HS16 auf die neuen Studiengänge umschreiben. Ab HS17 müssen sich alle Studierenden umschreiben 1.5 Abschlüsse Abschlüsse nach der Rahmenverordnung vom 19. Mai 2014 werden noch bis Ende FS17 erstellt. Abschlüsse nach der neuen Rahmenverordnung werden ab dem HS16 erstellt. Dies bezieht sich insbesondere auf die Programmgrössen. 1.6 Masternebenfach Für alle Studierenden, die ab HS15 mit dem Masterprogramm beginnen, gilt die Nebenfachversion Seite 4

5 Allgemeiner Teil Ausnahmsweise können Studierende die im HS15 oder FS16 mit dem Masterstudium beginnen noch die Variante 90 mit integriertem Nebenfach wählen. Diese müssen ein Gesuch stellen und müssen darauf hingewiesen werden, dass sie bis im FS17 fertig sein müssen. Falls der Studierende erst später fertig wäre, könnte das Nebenfach nicht auf dem Diplom ausgewiesen werden. Die im Nebenfach absolvierten Module könnten allenfalls als Wahlmodule oder nicht-angerechnete Leistungen ausgewiesen werden. Seite 5

6 2 Bachelor- und Masterprogramme 2.1 Mathematik Diese Übergangsregelungen gelten für alle Studierenden, die das Hauptfachstudium vor dem 1. August 2015 (i.e. Herbstsemester 2015) begonnen haben. Die Benotung, Anzahl ECTS sowie Prüfungsmodi der einzelnen Module sind in der neuen Studienordnung (ab HS15) geregelt und gelten für sämtliche Studierenden Bachelorstudiengang Pflichtvorlesungen: Es müssen Pflichtvorlesungen in Mathematik im Umfang von 88 ECTS gemacht werden. Die Jahreskurse MAT 111 (Lineare Algebra) und MAT 121 (Analysis) werden ab HS15 als Semesterkurse angeboten (MAT 111 und MAT 112 sowie MAT 121 und MAT 122). In Linearer Algebra sind diese bezüglich Inhalt, ECTS, Anrechenbarkeit und Fehlversuchen äquivalent, in Analysis gilt das gleiche bis einschliesslich FS16. Das Modul MAT101 Programming kann, wie bisher, durch das Modul AINF1166 Informatik I ersetzt werden (v.a. empfohlen für Studierende mit Nebenfach Informatik). Die Pflichtmodule sind: MAT 111 Lineare Algebra I & II (oder MAT 111 und MAT 112), 18 ECTS MAT 121 Analysis I & II (oder MAT 121 und MAT 122), 18 ECTS MAT 115 Grundlagen der Mathematik, 3 ECTS MAT 101 Programming, 4 ECTS MAT 801 Numerik, 9 ECTS MAT 211 Algebra I, 9 ECTS MAT 221 Analysis III, 9 ECTS MAT 701 Geometrie / Topologie, 9 ECTS MAT 901 Stochastik, 9 ECTS Für Studierende, die vor dem 1. August 2015 unter der bisherigen Studienordnung der MNF mit dem Studium an der UZH begonnen haben und den Leistungsnachweis des Jahreskurses MAT 111 oder den Leistungsnachweis des Jahreskurses MAT 121 nicht bestanden haben (sog. Fehlversuch) und sich für die Wiederholung des Kurses und nicht für die Wiederholung des Leistungsnachweises entscheiden, gilt Folgendes: a. Die Studierenden besuchen die den bisherigen Jahreskursen MAT 111 bzw. MAT 121 entsprechenden zwei Semesterkurse MAT 111 und MAT 112 bzw. MAT 121 und MAT 122 und legen die dort vorgesehenen Leistungsnachweise (Semesterprüfungen) ab. b. Die Wiederholung des Leistungsnachweises des bisherigen Jahreskurses MAT 111 bzw. MAT 121 gilt als bestanden, wenn die Noten der beiden Leistungsnachweise (Semesterprüfungen) MAT 111 und MAT 112 bzw. MAT 121 und MAT 122 im Durchschnitt genügend sind. Diese Regelung gilt bis zum c. Ab dem wird ein Fehlversuch, der unter der bisherigen Studienordnung im Jahreskurs MAT 111 bzw. MAT 121 erlangt wurde, als Fehlversuch des im Herbstsemester stattfindenden Semesterkurses MAT 111 bzw. MAT 121 gewertet. d. Die Bestimmungen unter a) und b) gelten auch für Studierende, die unter der bisherigen Studienordnung mit dem Studium an der UZH begonnen haben und bei Inkrafttreten der neuen Seite 6

7 Studienordnung bereits zwei Fehlversuche in den bisherigen Jahresmodulen MAT 111 bzw. MAT 121 hatten und ihren Joker für einen dritten Versuch dieser Kurse benützen. e. Die obigen Bestimmungen gelten auch für Studierende, die ein Jahresmodul in Analysis oder ein Jahresmodul in Linearer Algebra an einer anderen Universität oder universitären Hochschule nicht bestanden haben (externer Fehlversuch) und an die UZH gewechselt haben. Seminare: Der Besuch eines Seminars ist obligatorisch. Seminare für 4 ECTS werden als solche angerechnet. Ab HS15 werden für Seminare nur noch 3 ECTS verteilt. Der fehlende Punkt ist anderweitig zu kompensieren. Das Erstellen eines Bachelorportfolios fällt weg. Wahlvorlesungen: Mindesten 45 ECTS müssen mit Mathematikvorlesungen aus mindestens 4 verschiedenen mathematischen Gebieten geholt werden. Restliche Kreditpunkte (i.d.r 43 ECTS): Falls ein Nebenfach belegt wird, müssen die restlichen ECTS entweder im Nebenfach oder im Hauptfach geholt werden. Nebenfächer für 20 ECTS können nur noch bis FS17 abgeschlossen werden. Die Wahl eines 30er Nebenfachs wird daher empfohlen (ab HS15 können nur noch 30er Nebenfächer begonnen werden). Falls kein Nebenfach belegt wird, dürfen maximal 20 ECTS aus dem gesamten Vorlesungsangebot der UZH gewählt werden. Die restlichen ECTS sind mit Mathematik-Veranstaltungen zu belegen Masterstudiengang Für alle Studierenden, die bereits vor dem HS15 im Masterprogramm Mathematik eingeschrieben waren, gilt: - Der Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Mathematik besteht aus insgesamt 90 ECTS. - Innerhalb dieser 90 ECTS darf ein Nebenfach im Umfang von 20 ECTS gemacht werden. - Falls kein Nebenfach gewählt wird, sind alle 90 ECTS mit Mathematikveranstaltungen zu holen. - Pflichtmodule: - MAT 491 Masterarbeit (30 ECTS) - MAT 499 Masterprüfung (5 ECTS Seminare: Der Besuch von zwei Seminaren ist obligatorisch. Seminare für 4 ECTS werden als solche angerechnet. Ab HS15 werden für Seminare nur noch 3 ECTS verteilt. Die fehlenden zwei Punkte sind anderweitig (im Haupt-oder Nebenfach) zu kompensieren. Wahlvorlesungen: Mindesten 27 ECTS müssen mit Mathematikvorlesungen aus mindestens zwei verschiedenen mathematischen Gebieten geholt werden. Seite 7

8 Restliche Kreditpunkte (i.d.r. 20 ECTS): Falls ein Nebenfach belegt wird, müssen 20 ECTS im Nebenfach geholt werden. Nebenfächer für 20 ECTS können nur noch bis FS17 abgeschlossen werden. Das heisst, wer nach diesem Reglement studiert, muss das Studium im FS17 abschliessen. Falls kein Nebenfach belegt wird, müssen die restlichen 20 ECTS mit Mathematik-Veranstaltungen geholt werden. Seite 8

9 2.2 Physik Im HF Physik: PHY 111 und PHY 110 (8 + 3 ETCS) PHY 121 und PHY 120 (8 + 3 ETCS) MAT 131/132 (9 + 9 ETCS) PHY 111 (11 ETCS) PHY 121 (11 ETCS) MAT 121/122 (9 + 9 ETCS) Für Repetenten in PHY 111/121 oder PHY 110/120 gelten folgende Übergangsregeln: Repetenten in PHY 111/121 und PHY 110/120 belegen die neu kombinierte Veranstaltung PHY 111/121. Dies gilt auch für Repetenten nur in der alten Version von PHY 111/121. Repetenten nur in PHY 110/120, welche PHY 111/121 erfolgreich absolviert haben können PHY 110/120 noch einmal belegen, müssen sich für die Buchung der Veranstaltung aber bei der Studienkoordination melden. Studierende des Hauptfachprogramms Physik 180 ECTS Credits mit Studienbeginn vor HS14 müssen nur 1 statt 3 Wahlpflichtfächer belegen. Ausserdem haben sie die Wahl zwischen den beiden Varianten; Entweder PHY 113 und PHY 123 Werkstattkurs I und II (bisher) oder PHY 113 und PHY 250 Werkstattkurs I und Elektronik (neu) Seite 9

10 2.3 Chemie Nach alter Studienordnung kann das BSc Studienprogramm Chemie (180 ECTS) bis Ende FS 17 abgeschlossen werden. Nach neuer Studienordnung kann das BSc Studienprogramm Chemie (180, 150 oder 120 ECTS) ab HS 16 abgeschlossen werden. In beiden Fällen gilt die folgende Übergangsregelung für alle Studierenden, die vor dem HS 15 mit dem Chemiestudium an der MNF begonnen haben. Studierende, die ab dem HS 15 ihr Studium beginnen, studieren automatisch nach neuer Studienordnung. Das MSc Studienprogramm Chemie (90 oder ECTS) wird von allen Studierenden, die sich ab HS 15 in das Masterprogramm Chemie einschreiben, nach neuer Studienordnung absolviert. Bezüglich des Abschlusses des Masterstudiums gilt die Regelung wie beim Bachelorstudiengang Äquivalenz-Listen der Module Abkürzungen: ECTS = ECTS Kreditpunkte HS = Herbstsemester FS = Frühlingssemester eq = Das alte und das neue Modul sind äquivalent bezüglich Anrechnung und Fehlversuchen Module des ersten Studienjahres Tabelle 1: Pflichtmodule aus der Chemie Titel Grundlagen der Chemie, Teil 1 Alte Modulnummer + alte Regelung Neue Modulnummer + neue Regelung CHE ECTS, bis HS 14 CHE ECTS, ab HS 15 eq Grundlagenpraktikum der CHE ECTS CHE 111 unverändert eq Chemie, Teil 1 Grundlagen der Chemie, Teil 2 CHE ECTS, bis FS 15 CHE ECTS, ab FS 16 eq Grundlagenpraktikum der CHE ECTS CHE 112 unverändert eq Chemie, Teil 2 Informatik CHE ECTS, bis FS 15 CHE ECTS, ab FS 16 eq Tabelle 2: Pflichtmodule aus den Grundlagenfächern Titel Mathematik für die Chemie I Mathematik für die Chemie II Alte Modulnummer + alte Regelung MAT ECTS, bis HS 14 MAT 184 MAT 184 MAT ECTS, bis FS 15 MAT 185 MAT 141 Neue Modulnummer + neue Regelung 5 ECTS, ab HS 15 5 ECTS, ab FS 17 5 ECTS, ab FS 16 5 ECTS, ab HS 16 Physik I PHY ECTS, bis HS 14 PHY ECTS, ab HS 15 eq Physik II PHY ECTS, bis FS 15 PHY ECTS, ab FS 16 eq Molekulare und klassische BIO ECTS, bis HS 14 BIO 116 Genetik BIO 117 Grundlagen der Umweltwissenschaften 4 ECTS, ab HS 15 4 ECTS, ab HS UWW ECTS, ab HS 15 * Äquivalenz Äquivalenz eq eq eq Seite 10

11 *Studierende nach alter Studienordnung absolvieren auch im Repetitionsfall weiterhin die Biologie- Wahlpflichtmodule unter Beachtung der Äquivalenzlisten der Biologie. Im Falle eines Übertritts in den neuen Studiengang ersetzt dieses Wahlpflichtmodul das Modul UWW Module des zweiten und dritten Studienjahres Tabelle 3: (Wahl-)Pflichtmodule des zweiten und dritten Studienjahres Titel Anorganische Chemie I Anorganische Chemie II Alte Modulnummer + alte Regelung Neue Modulnummer + neue Regelung CHE ECTS, bis HS 15 CHE ECTS, ab HS 16 eq CHE ECTS, bis FS 16 CHE ECTS, ab FS 17 eq Organische Chemie I CHE ECTS, bis HS 15 CHE ECTS, ab HS 16 eq Organische Chemie II CHE ECTS, bis FS 16 CHE ECTS, ab FS 17 eq Physikalische Chemie CHE ECTS, bis HS 15 CHE 205 ECTS unverändert eq I Physikalische Chemie CHE ECTS, bis FS 16 CHE 206 ECTS unverändert eq II Spektroskopie CHE ECTS, bis HS 15 CHE 207 ECTS unverändert eq Biochemie I BCH ECTS, bis HS 15 BCH ECTS, ab HS 16 eq 211 Biochemie II BCH ECTS, bis FS 16 BCH ECTS, ab FS 17 eq 221 Praktikum Biochemie BCH ECTS, bis HS 15 BCH 203 unverändert eq Physikalisch-chem. Praktikum I CHE ECTS, bis HS 15 CHE 211 ECTS unverändert eq Synthese-Praktika CHE ECTS, bis FS 16 CHE ECTS, ab FS 17 eq 210 Anorganische Chemie III Organische Chemie III CHE 207 CHE ECTS, bis FS 16 5 ECTS, bis FS 16 CHE 213 CHE ECTS, ab FS 17 5 ECTS, ab FS 17 CHE ECTS, bis HS 15 CHE 303 ECTS unverändert eq CHE ECTS, bis HS 15 CHE 304 ECTS unverändert eq Physikalische Chemie CHE ECTS, bis HS 15 CHE 305 ECTS unverändert eq III Äquivalenz *Für Studierende, die nur eines der beiden alten Praktika CHE 207 und CHE 210 absolviert haben, wird sur dossier entschieden, welches der beiden neuen Synthese-Praktika CHE 213 oder CHE 214 zu belegen ist. Das Modul CHE 215 der alten Studienordnung wird ab HS 16 nicht mehr angeboten und die Inhalte werden in PC I und PC II integriert. Daher soll bei einer nicht bestandenen Prüfung nach Möglichkeit der Repetitionstermin im Herbst genutzt werden. Für Repetentinnen und Repetenten wird ein weiterer Repetitionstermin im Februar 2017 angeboten. Einer dieser beiden Termine muss genutzt werden. * Seite 11

12 Aus den Modulpaaren BCH 201 / 211 und BCH 202 / 221 muss im Repetitionsfall in jedem Fall das entsprechende Vorlesungsmodul bestanden werden. Muss lediglich das Übungsmodul repetiert werden, wird sur dossier entschieden. Tabelle 4: Wahlpflichtmodule des dritten Studienjahres Titel Advanced Organic Chemistry Alte Modulnummer + alte Regelung Neue Modulnummer + neue Regelung CHE ECTS, bis FS 16 CHE 321 ECTS unverändert eq Biosynthesis CHE ECTS, bis HS 15 CHE 322 ECTS unverändert eq Reaction mechanisms Bioinorganic Chemistry Solid State Chemistry CHE ECTS, bis FS 16 CHE 323 ECTS unverändert eq CHE ECTS, bis HS 15 CHE 324 unverändert eq CHE ECTS, bis FS 16 CHE 325 unverändert eq Praktikum Organik CHE ECTS, bis HS 15 CHE ECTS, ab HS 16 eq Praktikum Physikalische Chemie II CHE ECTS, bis FS 16 CHE ECTS, ab FS 17 eq Praktikum Anorganik/ CHE ECTS, bis HS 15 CHE ECTS, eq Koordinationschemie Die alten Module CHE 320/327/328/329 haben keine neuen äquivalenten Module und werden ab HS 16 nicht mehr angeboten; sie sind bei einem Fehlversuch durch ein anderes Modul des Wahlpflichtbereiches zu ersetzen. Die Fehlversuche werden nicht auf das als Ersatz gewählte Modul angerechnet. Die neuen Module CHE 326/327/328 haben keine äquivalenten alten Module, so dass keine Fehlversuche aus vorherigen Wahlpflichtmodulen angerechnet werden Module des Masterstudiums Titel Masterarbeit CHE Alte Modulnummer + alte Regelung Neue Modulnummer + neue Regelung 40+3 ECTS, bis FS 16 CHE ECTS, ab HS 16 eq Masterprüfung CHE ECTS, bis FS 16 CHE 421 unverändert eq Organometallic Chemistry Advanced NMRand MS- Spectroscopy Symmetry and Spectroscopy Photochemistry und Femtochemistry CHE ECTS, bis HS 15 CHE ECTS, ab HS 16 eq CHE ECTS, bis HS 15 CHE ECTS, ab HS 16 eq CHE ECTS, bis HS 15 CHE ECTS, ab HS 16 eq CHE ECTS, bis HS 15 CHE ECTS, ab HS 16 eq Chemical Biology CHE ECTS, bis FS 16 CHE ECTS, ab FS 17 eq Äquivalenz Äquivalenz Seite 12

13 Medicinal Chemistry CHE ECTS, bis FS 16 CHE ECTS, ab FS 17 eq Biophysikalische Chemie CHE ECTS, bis FS 16 BCH ECTS, ab HS16 eq Übergangsregelung für das Bachelorstudienprogramm Chemie Studienbeginn HS 14: Da im HS 15/FS 16 die Module des 2. Studienjahres noch nach der alten Studienordnung angeboten werden, absolvieren Studierende mit Studienbeginn im HS 14 nach abgeschlossenem 1. Studienjahr das 2. Jahr noch gemäss alter Studienordnung. Sollten sie Module des 1. Studienjahres repetieren müssen, gilt die Äquivalenzliste unter Ab HS 16, wenn diese Studierenden das 3. Studienjahr beginnen, werden die Module nach neuer Studienordnung angeboten: Haben die Studierenden das 2. Studienjahr abgeschlossen, können sie ohne Auflagen in das 3. Studienjahr des neuen Studienganges wechseln. Haben die Studierenden Module des 2. Studienjahres zu repetieren, gilt die Äquivalenzliste unter Bleiben die Studierenden im 3. Studienjahr des alten Studienganges, haben sie in Anlehnung an die alte Studienordnung die folgenden Module des neuen Studiengangs zu absolvieren: - Pflichtmodule CHE 303/304/305-3 Module aus CHE Module aus CHE Restliche ECTS im Wahlbereich - Studienbeginn HS 13: Studierende mit Studienbeginn im HS 13, die in Regelstudienzeit studiert haben, können das Studium nach alter Studienordnung abschliessen, da im HS 15/FS 16 (wenn diese Studierende das 3. Studienjahr absolvieren) noch die Module gemäss alter Studienordnung angeboten werden. Haben die Studierenden Module zu repetieren, gilt die Äquivalenzliste unter Aus den Modulen des 3. Studienjahres sind für Studierende nach alter Studienordnung, die nicht in Regelzeit studieren, die drei Pflichtmodule (AC III, OC III, PC III), drei Praktika und fünf Vorlesungen des Wahlpflichtbereiches zu absolvieren und zwar je nachdem aus den Modulen des alten Studienganges (angeboten bis einschliesslich HS 15/FS 16) oder aus den entsprechenden Modulen des neuen Studienganges (ab HS 16/FS 17). In allen Fällen sind aufgrund der Neuregelung der Module fehlende ECTS im Wahlbereich zu absolvieren. Überzählige ECTS, die aus der Neuregelung resultieren, reduzieren entsprechend die Anzahl der im Wahlbereich zu erwerbenden ECTS Übergangsregelung für das Masterstudienprogramm Chemie Studienbeginn HS 14 (alte Studienordnung): Da im HS 15/FS 16 die Module des Masterstudienprogramms noch gemäss alter Studienordnung angeboten werden, absolvieren Studierende mit einem Beginn des Masterstudiums im HS 14 auch das 2. Jahr noch gemäss alter Studienordnung. Ab HS 16 gilt im Repetitionsfall die Äquivalenzliste unter , wobei nicht mehr angebotene Wahlpflichtmodule durch andere zu ersetzen sind. Ein Äquivalent zu den Projektpraktika CHE wird angeboten. Ein Masterabschluss nach alter Studienordnung ist bis Ende FS 17 möglich. Seite 13

14 Bei einem Wechsel in das Masterstudium nach neuer Studienordnung (bei dem ein Abschluss mit einem zusätzlichen Nebenfach gemäss ECTS möglich ist) wird das Projektpraktikum CHE aus der alten Studienordnung oder ein Äquivalent verlangt, welches im Wahlbereich anrechenbar ist. Studienbeginn HS 15 (neue Studienordnung): Da die Module gemäss neuer Studienordnung erst ab HS 16 angeboten werden, wählen die Studierenden mit einem Studienbeginn des Masterstudiums im HS 15 ihre Module noch aus den Modulen der alten Studienordnung aus. Für die Anrechenbarkeit auf den Masterabschluss gilt die Äquivalenzliste unter , wobei nicht mehr angebotene Wahlpflichtmodule aus der alten Studienordnung anrechenbar sind. Übergangsregelung für den Übertritt in das Masterstudienprogramm Chemie: Bei einem Übertritt in das Masterstudienprogramm mit einem Bachelorabschluss nach alter Studienordnung wird ein Projektpraktikum im Umfang von 6 bis 8 ECTS verlangt. Dieses ist im Wahlbereich oder bei den 10 aus der Chemie frei wählbaren ECTS anrechenbar. In allen Fällen gilt: Bei Anmeldung der Masterarbeit ab wird automatisch das neue Modul CHE 420 (45 ECTS inkl. Masterseminar) absolviert. Bei einem Beginn der Masterarbeit bis Ende FS 16 werden die alten Module CHE 420 (40 ECTS) und CHE 422 (3 ECTS) absolviert. Aufgrund der Neuregelung der Module fehlende ECTS sind im Wahlbereich zu absolvieren. Überzählige ECTS, die aus der Neuregelung resultieren, reduzieren entsprechend die Anzahl der im Wahlbereich zu erwerbenden ECTS. Ein stufenübergreifendes Nebenfach ist nicht mehr möglich. Der Abschluss eines in den Master integrierten Nebenfaches ist nach alter Studienordnung bis Ende FS 17 möglich Übergangsregelung für das Nebenfach Chemie Das Nebenfachprogramm Chemie mit Umfang 30 ECTS kann für Studierende, die sich vor dem HS 15 immatrikuliert haben, entweder nach neuer Studienordnung oder nach alter Studienordnung absolviert werden. Ein Abschluss des Nebenfaches Chemie nach alter Studienordnung ist bis Ende FS 17 möglich. Nach neuer Studienordnung nicht mehr angebotene Pflichtmodule müssen durch inhaltlich ähnliche Module ersetzt werden. Dabei gelten die Äquivalenzlisten der Chemie bzw. die folgende Äquivalenzliste für die Nebenfachmodule der Chemie. Titel Physikalisch-chemisches Praktikum für die Life Sciences Physikalische Chemie I für die Life Sciences Physikalische Chemie II für die Life Sciences Grundlagen der Chemie, Teil 1 Grundlagen der Chemie, Teil 2 Alte Modulnummer + alte Regelung Neue Modulnummer + neue Regelung CHE ECTS, bis FS 16 CHE 153 unverändert eq CHE ECTS, bis HS 15 CHE ECTS, ab HS 16 eq CHE ECTS, bis FS 16 CHE ECTS, ab FS 17 eq CHE ECTS, bis HS 14 CHE ECTS, ab HS 15 eq CHE ECTS, bis FS 15 CHE ECTS, ab FS 16 eq Äquivalenz Seite 14

15 2.4 Wirtschaftschemie Nach alter Studienordnung kann das BSc Studienprogramm Wirtschaftschemie (180 ECTS) bis Ende FS 17 abgeschlossen werden. Nach neuer Studienordnung kann das BSc Studienprogramm Wirtschaftschemie (180 ECTS) ab HS 16 abgeschlossen werden. In beiden Fällen gilt die folgende Übergangsregelung für alle Studierenden, die vor dem HS 15 mit dem Wirtschaftschemiestudium an der MNF begonnen haben. Alle Studierende, die sich ab dem HS 15 in das MSc Studienprogramm Wirtschaftschemie (90 oder ECTS) einschreiben, studieren automatisch nach neuer Studienordnung. Bezüglich des Abschlusses des Masterstudiums gilt die Regelung wie beim Bachelorstudiengang Äquivalenz-Listen der Module Für die Module aus der Chemie und die Pflichtmodule der Grundlagenfächer gelten die Äquivalenzlisten aus der Übergangsregelung der Chemie. Für die Module der Wirtschaft gibt es keine Änderungen. Abkürzungen: ECTS = ECTS Kreditpunkte HS = Herbstsemester FS = Frühlingssemester eq = Das alte und das neue Modul sind äquivalent bezüglich Anrechnung und Fehlversuchen Module der Wirtschaftschemie im Masterstudium Titel Alte Modulnummer + alte Regelung Neue Modulnummer + neue Regelung Wirtschaftschemie I WCH ECTS, bis HS 15 WCH 401 unverändert eq Wirtschaftschemie II WCH ECTS, bis FS 16 WCH 402 unverändert eq Industriepraktikum WCH ECTS, bis FS 16 WCH ECTS, ab HS 16 eq Masterarbeit (+ Masterseminar) CHE WCH ECTS, bis FS 16 CHE ECTS, ab HS 16 eq Masterprüfung CHE ECTS, bis FS 16 CHE 421 unverändert eq Äquivalenz Übergangsregelung für das Bachelorstudienprogramm Wirtschaftschemie Studienbeginn HS 14: Da im HS 15/FS 16 die Module des 2. Studienjahres noch nach der alten Studienordnung angeboten werden, absolvieren Studierende mit Studienbeginn im HS 14 nach abgeschlossenem 1. Studienjahr das 2. Jahr noch gemäss alter Studienordnung. Sollten sie Module des 1. Studienjahres repetieren müssen, gilt die Äquivalenzliste der Chemie. Ab HS 16, wenn diese Studierenden das 3. Studienjahr beginnen, werden die Module nach neuer Studienordnung angeboten: Haben die Studierenden das 2. Studienjahr abgeschlossen, können sie in das 3. Studienjahr des neuen Studienganges wechseln, wobei das alte Modul CHE 210 bzw. das dazu äquivalente neue Synthese-Praktikum verlangt wird. Die bereits im 2. Jahr absolvierten Module CHE 213 und CHE 212 werden auf die Module des neuen Studiengangs CHE 211 und CHE 206 angerechnet. Die dadurch fehlenden 5 ECTS sind im Wahlbereich des 3. Studienjahres zu erarbeiten, der in diesem Fall um BIO 116 erweitert wird. Seite 15

16 Haben die Studierenden Module des 2. Studienjahres des alten Studienganges zu repetieren, gilt die Äquivalenzliste unter Bleiben die Studierenden im 3. Studienjahr des alten Studienganges, haben sie in Anlehnung an die alte Studienordnung die folgenden Module des neuen Studiengangs zu absolvieren: - Pflichtmodule CHE 303/304 - Pflichtmodule BCH 201/202 - Pflichtmodul BWL III - Ein Synthese-Praktikum (5 ECTS), sofern CHE 210 noch nicht absolviert wurde - 1 Modul aus CHE Modul aus CHE / CHE Restliche ECTS im Wahlbereich, davon mindestens 12 ECTS aus der WWF Für Studierende, die nach dem abgeschlossenen 1. Studienjahr in den neuen Studiengang übertreten wollen, wird das Modul BIO 116 verlangt. Studienbeginn HS 13: Studierende mit Studienbeginn im HS 13, die in Regelstudienzeit studiert haben, können das Studium nach alter Studienordnung abschliessen, da im HS 15/FS 16 (wenn diese Studierende das 3. Studienjahr absolvieren) noch die Module gemäss alter Studienordnung angeboten werden. Haben die Studierenden Module zu repetieren, gilt die Äquivalenzliste der Chemie. Für Studierende nach alter Studienordnung, die nicht in Regelzeit studieren, gelten für die verlangten Module des 3. Studienjahres die gleichen Bestimmungen wie für die Studierenden mit Studienbeginn im HS 14, die im alten Studiengang verbleiben. In allen Fällen sind aufgrund der Neuregelung der Module fehlende ECTS im Wahlbereich zu absolvieren. Überzählige ECTS, die aus der Neuregelung resultieren, reduzieren entsprechend die Anzahl der im Wahlbereich zu erwerbenden ECTS Übergangsregelung für das Masterstudienprogramm Wirtschaftschemie Studienbeginn HS 14 (alte Studienordnung): Da im HS 15/FS 16 die Module des Masterstudienprogramms noch gemäss alter Studienordnung angeboten werden, absolvieren Studierende mit einem Beginn des Masterstudiums im HS 14 auch das 2. Jahr noch gemäss alter Studienordnung. Ab HS 16 gilt im Repetitionsfall die Äquivalenzliste der Chemie, wobei nicht mehr angebotene Wahlpflichtmodule durch andere zu ersetzen sind. Ein Äquivalent zum Industriepraktikum WCH 403 bzw. zu den Projektpraktika CHE wird angeboten. Ein Masterabschluss nach alter Studienordnung ist bis Ende FS 17 möglich. Bei einem Wechsel in das Masterstudium nach neuer Studienordnung (bei dem ein zusätzliches Nebenfach gemäss ECTS möglich ist) wird das Industrie- bzw. Projektpraktikum oder ein Äquivalent verlangt, welches im Wahlbereich (jedoch nicht auf die 12 ECTS aus dem Lehrangebot der WWF) bzw. im Falle des Industriepraktikums im Wahlpflichtbereich anrechenbar ist. Studienbeginn HS 15 (neue Studienordnung): Da die Module gemäss neuer Studienordnung erst ab HS 16 angeboten werden, wählen die Studierenden mit einem Studienbeginn des Masterstudiums im HS 15 gemäss Äquivalenzliste aus den Modulen der alten Studienordnung, wobei auch nach neuer Studienordnung nicht mehr angebotene Wahlpflichtmodule anrechenbar sind. Übergangsregelung für den Übertritt in das Masterstudienprogramm Wirtschaftschemie: Bei einem Übertritt in das Masterstudienprogramm mit einem Bachelorabschluss nach alter Studienordnung wird ein Industrie- bzw. Projektpraktikum im Umfang von 6 bis 8 ECTS verlangt. Dieses ist im Wahlbereich (jedoch nicht auf die 12 ECTS aus dem Lehrangebot der WWF) bzw. im Falle des Industriepraktikums im Wahlpflichtbereich anrechenbar. Seite 16

17 In allen Fällen gilt: Bei Anmeldung der Masterarbeit ab wird automatisch das neue Modul CHE 420 (45 ECTS inkl. Masterseminar) absolviert. Bei einem Beginn der Masterarbeit bis Ende FS16 werden die alten Module CHE 420 (40 ECTS) und WCH 404 / CHE 422 (3 ECTS) absolviert. Aufgrund der Neuregelung der Module fehlende ECTS sind im Wahlbereich zu absolvieren (jedoch ohne Substitution der 12 ECTS aus dem Lehrangebot der WWF). Überzählige ECTS, die aus der Neuregelung resultieren, reduzieren entsprechend die Anzahl der im Wahlbereich zu erwerbenden ECTS (jedoch keine Reduktion der 12 ECTS aus dem Lehrangebot der WWF). Ein stufenübergreifendes Nebenfach ist nicht mehr möglich. Der Abschluss eines in den Master integrierten Nebenfaches ist nach alter Studienordnung bis Ende FS17 möglich. Seite 17

18 2.5 Biochemie Biochemie 180 Ab HS15 wird im Bachelorhauptfachprogramm Biochemie der Schwerpunkt Biology Track nicht mehr angeboten. Neu wird der Schwerpunkt Biomolecular Track angeboten und der bis anhin bestehende Schwerpunkt Chemistry/Biophysics Track heisst neu Chemical Track. Studierende, die sich vor dem HS15 immatrikuliert haben, können den Schwerpunkt Biology Track weiterhin auf Antrag beim Studiendekanat wählen. Details im Biology Track werden durch die Übergangsbestimmungen des Fachs Biologie festgelegt Studierende, die vor dem HS16 das erste Jahr des Grundstudiums Biochemie (Biology Track) vollständig absolviert haben, können auf Antrag beim Studiendekanat ab HS16 in den Biomolecular Track wechseln. In diesem Fall ist eine vorgängige Absprache mit der Studienberatung der Biochemie obligatorisch (Studierende des Biology Tracks müssen ggf. zusätzlich zum regulären Programm des zweiten Studienjahres Grundlagen der Physik absolvieren (PHY 118, PHY 128)). Studierende, die vor dem HS16 das erste Jahr des Grundstudiums Biochemie (Chemistry/Biophysics Track) vollständig absolviert haben, können auf Antrag beim Studiendekanat ab HS16 in den Biomolecular Track wechseln. Das Nebenfachprogramm Biochemie mit Umfang 30 ECTS kann für Studierende, die sich vor dem HS15 immatrikuliert haben entweder nach dieser Studienordnung, oder nach der Studienordnung vom 22. Mai 2014 absolviert werden. Nach neuer Studienordnung nicht mehr angebotene Pflichtmodule müssen durch inhaltlich ähnliche neu angebotene Module ersetzt werden. Seite 18

19 2.6 Biologie Gültigkeit Nach alter Studienordnung kann das BSc Studienprogramm Biologie (180 ECTS) bis im Juli 2017 abgeschlossen werden. Nach neuer Studienordnung kann das BSc Studienprogramm Biologie (180, 150 oder 120 ECTS) ab HS 2016 abgeschlossen werden. In beiden Fällen gilt die folgende Übergangsregelung für alle Studierenden, die vor dem mit dem Biologiestudium an der MNF begonnen haben Übergangsregelung für das Hauptfach Biologie Grundstudiums-Pflichtmodule gemäss Übergangsregelung Für alle Studierenden des Hauptfachs Biologie oder des Hauptfachs Biochemie (Biology Track), die unter die Übergangsregelung fallen, sind die Pflichtmodule im Grundstudium folgende (Details der Module siehe Tabelle 1 und 2 in Abschnitt 1.4): Biologie (41-48 ECTS): BIO 111 (alt oder neu), Molekulare und klassische Genetik BIO 112, Zellbiologie BIO 113 (alt oder neu), Grundlagen der Evolutionsbiologie Evolution und Biodiversität der Einzeller, Wirbellosen, Pilze, Wirbeltiere und Pflanzen: entweder (BIO 121-alt und BIO 123-alt) oder (BIO 121-neu und BIO 114-neu), BIO 122, Verhalten BIO 131 (alt oder neu), Form und Funktion der Pflanzen BIO 132 (alt oder neu), Mikrobiologie BIO 133, Anthropologie BIO 141 (alt oder neu), Ökologie BIO 142, Entwicklungsbiologie BIO 143, Neurobiologie Mathematik (12 ECTS): MAT 182, Analysis für die Naturwissenschaften MAT 183, Stochastik für die Naturwissenschaften Chemie (16 ECTS): CHE 170, Allg. und anorganische Chemie für die Biologie CHE 171, Praktikum allg. und anorganische Chemie für die Life Sciencs CHE 172, Organische Chemie für die Life Sciences CHE 173, Praktikum organische Chemie für die Life Sciences Biochemie (12-15 ECTS): BCH 210 oder BCH 201 (alt oder neu), Biochemie I BCH 220 oder BCH 202 (alt oder neu), Biochemie II Biochemie-Praktika für die Biologie: (BCH 204-alt und BCH 205-alt) oder BCH 203-neu oder BCH 205-neu Seite 19

20 Physik: Studierende, die im Herbstsemester 2013 oder früher mit dem Biologiestudium begonnen haben, absolvieren die zweisemestrige Physik-Einführung (10-12 ECTS): PHY 117-alt oder PHY 118-neu, Physik I für die Naturwissenschaften PHY 127-alt oder PHY 128-neu, Physik II für die Naturwissenschaften Die beiden Module PHY 117-alt und PHY 118-neu sind äquivalent bezüglich Anrechnung und Fehlversuchen, ebenso wie die beiden Module PHY 127-alt und PHY 128-neu. Studierende, die im Frühlings- oder Herbstsemester 2014 mit dem Biologiestudium begonnen haben, absolvieren entweder Variante A oder Variante B: Variante A (10 ECTS) zweisemestrige Physik-Einführung: PHY 118-neu, Physik I für die Naturwissenschaften (5 ECTS) PHY 128-neu, Physik II für die Naturwissenschaften (5 ECTS) Variante B (12 ECTS) einsemestrige Physik-Einführung und Praktikum: PHY 117-neu, Grundlagen der Physik für die Biologie (6 ECTS) PHY 127-neu Praktikum der Physik für die Biologie (4 ECTS) (nur im FS 16 angeboten) Die Module PHY 118-neu und PHY 117-neu sind äquivalent bezüglich Fehlversuchen. Ab FS 17 muss in Variante B allenfalls statt PHY 127-neu das Modul PHY 102 Praktikum der Physik für das Nebenfach (6 ECTS) absolviert werden. Studierende des Hauptfachs Biochemie (Biology Track) müssen Variante A absolvieren. Insgesamt umfassen die Pflichtmodule des Grundstudiums mindestens 91 ECTS und höchstens 103 ECTS Fachstudium gemäss Übergangsregelung Wer alle Pflichtmodule des Grundstudiums erfolgreich absolviert hat, kann Vorlesungen und Blockkurse des Fachstudiums Biologie besuchen (3. Regelstudienjahr des Bachelorstudiums). Die Module sind in der Wegleitung zum Studium der Biologie aufgelistet. Bsc Biologie 180 ECTS (Monofach) 55 ECTS aus dem Fachstudium Biologie: mindestens 42 ECTS aus Blockkursen oder Forschungspraktika (davon max. 12 ECTS aus Forschungspraktika), und die restlichen ECTS aus Spezialvorlesungen oder anderen Wahlpflichtmodulen des Fachstudiums Biologie. Bsc Biologie 150 ECTS (mit einem 30 ECTS Nebenfach) 50 ECTS aus dem Fachstudium Biologie: mindestens 36 ECTS aus Blockkursen oder Forschungspraktika (davon max. 12 ECTS aus Forschungspraktika), und die restlichen ECTS aus Spezialvorlesungen oder anderen Wahlpflichtmodulen des Fachstudiums Biologie. Bsc Biologie 120 ECTS (mit einem 60 ECTS Nebenfach oder zwei 30 ECTS Nebenfächern) 30 ECTS aus dem Fachstudium Biologie: mindestens 24 ECTS aus Blockkursen oder Forschungspraktika (davon max. 12 ECTS aus Forschungspraktika), und die restlichen ECTS aus Spezialvorlesungen oder anderen Wahlpflichtmodulen des Fachstudiums Biologie. Seite 20

21 Wahlmodule gemäss Übergangsregelung Die restlichen ETCS Credits, die zur Erlangung des Bachelorabschlusses benötigt werden, können mit Modulen nach freier Wahl aus dem Angebot der UZH und ETHZ erworben werden Übergangsregelung für das Nebenfach Biologie Studierende, die das Studium für das Nebenfach Biologie vor dem begonnen haben (d.h. das erste erfolgreich absolvierte Biologie-Modul stammt aus dem FS 15 oder früher), können das Nebenfach Biologie noch nach der alten Regelung wie folgt abschliessen, falls sie dies wünschen: Für alle Nebenfachprogramme Biologie ist ein Pflichtmodul vorgeschrieben: entweder das Modul BIO 117 Molekulare und Klassische Genetik für Nicht-Biologiestudierende (5 KP) aus dem Grundstudium Biologie, oder das Modul BIO 118-neu Prinzipien des Lebens (6 KP, identisch zu BIO 114-alt). Weitere Module können frei aus dem Bereich Biologie (BIO) gewählt werden. Für ein Nebenfach Biologie zu 30 ECTS können maximal 6 ECTS aus Modulen von der Biologie benachbarten Fächern Umweltwissenschaften (UWW), Biochemie (BCH), Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik (STA) oder Neuroinformatik (INI) angerechnet werden, für ein Nebenfach zu 60 ECTS analog maximal 12 ECTS. Ein 20 ECTS-Nebenfach Biologie kann noch bis Juli 2017 abgeschlossen werden Äquivalenz-Listen der Module Abkürzungen: ECTS = ECTS Kreditpunkte PF = Pflichtmodul für Biologen WP = Wahlpflichtmodul WM = Wahlmodul NF = Modul für Nebenfächler HS = Herbstsemester FS = Frühlingssemester eq = Das alte und das neue Modul sind äquivalent bezüglich Anrechnung und Fehlversuchen. Tabelle 1: Biologie-Module Modul Titel / Themen Typ Alte Regelung Neue Regelung Äquivalenz BIO 111 Molekulare und klassische Genetik PF 6 ECTS, bis HS 14 5 ECTS, ab HS 15 eq BIO 112 Zellbiologie PF 3 ECTS unverändert eq BIO 113 BIO 114- neu BIO 116- neu Grundlagen der Evolutionsbiologie Evolution und Biodiversität der Wirbellosen NF und Pilze Molekulare und klassische Genetik für die Chemie PF Evolution, 3 ECTS Grundlagen der Evolutionsbiologie, 3 ECTS, leicht geänderter Inhalt PF für Hauptfach Chemie in BIO 121-alt enthalten (6 ECTS, bis FS 15) BIO 114-neu (3 ECTS), ab HS 15 4 ECTS, ab HS 15, ohne Praktikum eq 1) Seite 21

22 BIO 117 BIO 118- neu BIO 119- neu BIO 121- neu Molekulare und klassische Genetik für Nicht- Biologiestudierende NF 6 ECTS, bis HS 14 5 ECTS, ab HS 15 eq Prinzipien des Lebens NF 6 ECTS, alte Nummer BIO 114-alt Anatomie und Physiologie des Menschen Evolution und Biodiversität der Wirbeltiere Evolution und Biodiv ersität der Pflanzen NF PF PF 3 ECTS, alte Nummer BIO 115-alt in BIO 121-alt enthalten (6 ECTS, bis FS 15) BIO 123-alt (3 ECTS, bis FS15) unverändert, neue Nummer ab HS 15 unverändert, neue Nummer ab HS 15 in BIO 121-neu enthalten 1) (4 ECTS) ab FS16 in BIO 121-neu enthalten 1) (4 ECTS, ab FS16) BIO 122 Verhaltensbiologie PF 3 ECTS unverändert eq BIO 123 BIO 124 BIO 128- neu BIO 129- neu BIO 131 BIO 132 Quantitative und molekulare Systembiologie PF - neues Modul BIO 123, 3 ECTS, ab FS 16 Einführung Ethik und PF - (teilweise in BIO 127 Philosophie der Biologie und BIO 141 behandelt) Vielfalt der Tiere NF 3 ECTS, alte Nummer BIO 124, bis FS 15 Vielfalt der Pflanzen NF 3 ECTS, alte Nummer BIO 125, bis FS 15 Form und Funktion der Pflanzen Mikrobiologie, PF Immunologie, Virologie neues Modul, 2 ECTS, ab FS 16 Unverändert, neue Nummer BIO 128, ab FS 16 Unverändert, neue Nummer BIO 129, ab FS 16 PF 6 ECTS, bis HS 15 4 ECTS, ab HS 16 eq Molekularbiologie, Mikrobiologie (3 ECTS, bis HS 15) Mikrobiologie, Immunologie, Virologie (3 ECTS, ab HS 16) BIO 133 Anthropologie PF 3 ECTS unverändert eq BIO 134- neu BIO 135- neu BIO 136 Programmieren in der Biologie Physiologie und Anatomie I PF - neues Modul, 5 ECTS, ab HS 16 WP 5 ECTS, alte Nummer BIO 134-alt unverändert, neue Nummer ab HS 16 Physiologie und WP - neues Modul, 3 ECTS, ab - Anatomie I Vertiefung HS 16 BIO 141 Ökologie PF 6 ECTS, bis FS 16 4 ECTS, ab FS 17 eq BIO 142 Entwicklungsbiologie PF 3 ECTS unverändert eq BIO 143 Neurobiologie PF 3 ECTS unverändert eq BIO 144 BIO 145- neu BIO 146 Datenanalyse in der Biologie Physiologie und Anatomie II Physiologie und Anatomie II Vertiefung PF - neues Modul, 5 ECTS, ab FS 17 WP 5 ECTS, alte Nummer BIO 144-alt unverändert, neue Nummer ab FS 17 WP - neues Modul, 3 ECTS, ab FS 17 eq, 5) eq, 5) 2) - eq, 5) eq, 5) eq 3) eq 4) eq - Seite 22

23 BIO 147 Praktikum Histologie WP 4 ECTS, alte Nummer BIO 145-alt unverändert, neue Nummer ab FS 17 BIO 148 Paleontology WP - neues Modul, 3 ECTS, ab - FS Entweder BIO 121-alt und BIO 123-alt, oder BIO 114-neu und BIO 121-neu müssen absolviert werden. Für Studierende, die nur entweder BIO 121-alt oder BIO 123-alt bestanden haben, aber das jeweils andere nicht, gilt folgende Regelung: BIO 123-alt nicht bestanden -> BIO 121-neu muss absolviert werden. BIO 121-alt nicht bestanden -> BIO 114-neu muss absolviert werden. Einzelne Fehlversuche von BIO 121-alt oder BIO 123-alt werden nicht angerechnet. Wenn beide, BIO 121-alt und BIO 123-alt nicht bestanden wurden, wird je ein Fehlversuch für BIO 121-neu und BIO 114-neu angerechnet. 2. Das neue Modul BIO 123-neu ist nicht äquivalent zum alten Modul BIO 123-alt, weder in Bezug auf Anrechnung noch auf Fehlversuche. 3. Das Modul BIO 134-neu ist äquivalent zum Blockkurs BIO Das Modul BIO 144-neu ist äquivalent zum Blockkurs BIO Module für das Nebenfach Biologie: Die folgenden Module können für das Hauptfach Biologie nicht angerechnet werden: BIO 114-alt, BIO 118-neu, BIO 124-alt, BIO 125-alt, BIO 128-neu, BIO 129-neu. Von den folgenden Modulen kann jeweils nur eines angerechnet werden: BIO 114-alt, BIO 118-neu, BIO 111, BIO 116, BIO 117; BIO 115-alt, BIO 119-neu, (BIO 134-alt und BIO 144-alt), (BIO 135-neu und BIO 145-neu); BIO 124-alt, BIO 128-neu, BIO 121-alt, BIO 121-neu; BIO 125-alt, BIO 129-neu, BIO 123-alt, BIO 121-neu. Tabelle 2: Module der Grundlagenfächer eq Altes Modul Titel /Details Neues Modul Titel/Details Äquivalenz PHY 117- alt PHY 127- alt BCH 210- alt BCH 201- alt BCH 220- alt BCH 202- alt BCH 204- alt BCH 205- alt CHE 170 Physik I für Studierende der Biologie und Chemie, 6 ECTS, bis HS 14, mit Praktikum Physik II für Studierende der Biologie und Chemie, 6 ECTS, bis FS 15, mit Praktikum Biochemie I, 4 ECTS, bis HS 15, identisch mit BCH 201-alt Biochemie I, 4 ECTS, bis HS 15, identisch mit BCH 210-alt Biochemie II, 4 ECTS, bis FS 16, identisch mit BCH 202-alt Biochemie II, 4 ECTS, bis FS 16, identisch mit BCH 220-alt PHY 118-neu Physik I für die Naturwissenschaften, 5 ECTS, ab HS 15, ohne Praktikum PHY 128-neu Physik II für die Naturwissenschaften, 5 ECTS, ab FS 16, ohne Praktikum BCH 210- neu BCH 201- neu BCH 202- neu BCH 202- neu Biochemisches Praktikum für BCH 203- die Biologie, Teil 1, 2 ECTS, bis neu HS 15 Biochemisches Praktikum für BCH 205- die Biologie, Teil 2, 2 ECTS, bis neu FS 16 Allg. und anorganische Chemie CHE 170 für die Biologie, 4 ECTS, bis HS 14 Grundlagen der Biochemie für die Biologie, 4 ECTS, ab FS 16 eq eq eq Biochemie I, 5 ECTS, ab HS 16 eq Biochemie II, 5 ECTS, ab FS 17 eq Biochemie II, 5 ECTS, ab FS 17 eq Biochemisches Praktikum I, 5 ECTS, ab HS 16 Biochemisches Praktikum II, 5 ECTS, ab FS 17 Grundlagen der Chemie für die eq Biologie, 4 ECTS, ab HS 15 nicht eq, 1) nicht eq, 1) Seite 23

24 CHE 171 CHE 173 Praktikum zu Allg. und anorganische Chemie für die Biologie, 4 ECTS, bis HS 14 Praktikum zu Organische Chemie für die Biologie, 4 ECTS, bis FS 15 CHE 171 CHE 173 Grundlagen-Praktikum Chemie eq, 2) für die Life Sciences, 4 ECTS, ab FS 16 Praktikum Organische Chemie eq, 2) für die Life Sciences, 4 ECTS, ab HS 16 Bei allen nicht speziell erwähnten Module sind die alten und neuen Module jeweils äquivalent bezüglich Anrechnung und Fehlversuchen. 1) Biochemie-Praktika: Wegen dem geänderten Umfang gelten die neuen Module weder im Bezug auf Anrechnung noch auf Fehlversuche als äquivalent zu den früheren, obwohl inhaltliche Überlappungen vorliegen können. 2) Chemie-Praktika: Studierende, die bereits im HS 2014 mit dem Biologiestudium begonnen haben, aber CHE 171 noch nicht absolviert haben, können, falls es Platz hat, im HS 15 das Praktikum CHE 171 zusammen mit den Biomedizinern besuchen (und analog CHE 173 im FS 16). PHY 117-neu Grundlagen der Physik für die Biologie, 6 ECTS, ab HS 15, ist äquivalent bezüglich Fehlversuchen zu PHY 118-neu, Physik I für die Naturwissenschaften, 5 ECTS, ab HS 15. Seite 24

25 2.7 Biomedizin Das BSc Studienprogramm Biomedizin (180 ECTS) kann ab HS 2015 mit dem ersten Studienjahr begonnen und ab FS 2018 abgeschlossen werden. Die folgende Äquivalenzliste gilt für alle Studierenden, die vor dem mit dem Studium Biologie oder Biochemie (Biology Track) an der MNF begonnen haben und auf das Herbstsemester 2015 ins erste Studienjahr BSc Biomedizin eintreten. Modul 1 Modul 2 Anrechnung Fehlversuche CHE ECTS BCH ECTS BCH ECTS BCH 204 und BCH 205-alt je 2 ECTS CHE ECTS BCH ECTS BCH ECTS BCH 203-neu 5 ECTS - CHE 170 ist anstelle von CHE 175 anrechenbar - wenn CHE 170 nicht bis bestanden wurde, ist CHE 175 zu absolvieren - BCH 210 ist anstelle von BCH 201 anrechenbar - wenn BCH 210 nicht bis bestanden wurde, ist BCH 201 zu absolvieren - BCH 220 ist anstelle von BCH 202 anrechenbar - wenn BCH 220 nicht bis bestanden wurde, ist BCH 202 zu absolvieren - die Kombination von BCH 204 und BCH 205-alt ist anstelle von BCH 203-neu anrechenbar - Fehlversuche in CHE 170 werden als Fehlversuche in CHE 175 gewertet - Fehlversuche in BCH 210 werden als Fehlversuche in BCH 201 gewertet - Fehlversuche in BCH 220 werden als Fehlversuche in BCH 202 gewertet - Fehlversuche in BCH 204 oder BCH 205-alt werden nicht als Fehlversuche in BCH 203 gewertet PHY 117 alt und PHY 124 neu - die Kombination von PHY Fehlversuche in PHY 117-alt PHY 127 alt BIO 123-alt 3 ECTS BIO 123-neu 3 ECTS alt und PHY 127-alt ist als PHY124-neu anrechenbar werden als Fehlversuche in PHY 124-neu gewertet - Fehlversuche in PHY 127-alt werden nicht als Fehlversuche in PHY 124-neu gewertet - BIO 123-alt ist nicht anstelle Fehlversuche in BCH 123-alt von BIO 123-neu anrechenbar werden nicht als Fehlversuche in BIO 123-neu gewertet Alle übrigen Module (MAT 182, MAT 183, CHE 171, CHE 172, CHE 173, BIO 111, BIO 112, BIO 113, BIO 122 sowie weitere BIO-Module) sind bezüglich Anrechnung und Fehlversuchen äquivalent. Allenfalls zum Bachelorabschluss fehlende ECTS müssen mit Wahlpflichtmodulen der Biomedizin erworben werden. Seite 25

26 2.8 Geographie Bachelor Regelstudiengang, Beginn HS 13 (5. Sem. bei Wechsel) Drei Wahlpflichtmodule 6 -> 5 ECTS Credits: die drei frei werdenden ECTS Credits können im Wahlbereich ersetzt werden TOTAL 3 ECTS Credits mehr im Wahlbereich Regelstudiengang, Beginn HS 14 (3. Sem. bei Wechsel) Sechs Pflichtmodule (GEO 231, GEO 232, GEO 233, GEO 241, GEO 242, GEO 243) 6-> 5 ECTS Credits: die sechs frei werdenden ECTS Credits können im Wahlbereich ersetzt werden GEO 236 (4 ECTS Credits) fällt weg: o Teil Informationskompetenz ist GEO771 (1 ECTS), findet weiterhin im Januar statt o Teil Grundlagen und Techniken der empirischen Forschung wird im Modul GEO 242 integriert GEO 246 Statistik 6 -> 5 ECTS Credits: der frei werdende ECTS Credits kann im Wahlbereich ersetzt werden Drei Wahlpflichtmodule 6 -> 5 ECTS Credits: die drei frei werdenden ECTS Credits können im Wahlbereich ersetzt werden TOTAL 13 ECTS Credits mehr im Wahlbereich Generell: Frei werdende ECTS Credits aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen werden im Wahlbereich ersetzt. Nebenfächer (HF Geographie, NF MNF oder anderes): werden gemäss Reglement zum Zeitpunkt der Aufnahme des Nebenfaches abgeschlossen, können jedoch auf 30 ECTS Credits ergänzt werden. Spätester Abschluss Nebenfächer mit weniger als 30 ECTS Credits FS17. Geographie als Nebenfach: es gelten sinngemäss dieselben Übergangsbestimmungen wie im Hauptfach. Spätester Abschluss des Nebenfachs Geographie mit weniger als 30 ECTS Credits FS17. Seite 26

27 2.9 Erdsystemwissenschaften Bachelor Regelstudiengang, Beginn HS 13 (5. Sem. bei Wechsel) Für die wählbaren Wahlpflichtmodule gelten die Bedingungen und Vorgaben der anbietenden Instituten, z.bsp. der Geographie, des IEU etc.. Es sind keine weiteren Übergangsregelungen nötig Regelstudiengang, Beginn HS 14 (3. Sem. bei Wechsel) Zwei Pflichtmodule (GEO233, GEO241) 6-> 5 ECTS Credits: die zwei frei werdenden ECTS Credits können im Wahlbereich ersetzt werden GEO 925 (3 ECTS Credits) fällt weg: o Die Grundlagen Fernerkundung I wird zum einen im neuen Modul GEO 233 integriert und zum anderen als pdf-grundlagen zur Aufarbeitung zur Verfügung gestellt. BIO 141 Ökologie und Biodiversität 6 ECTS wird durch BIO 141 Ökologie 4 ECTS ersetzt: die zwei frei werdenden ECTS Credits können im Wahlbereich ersetzt werden. PHY 116 & PHY 112 (7+3 ECTS) wird durch PHY 116 mit 8 ECTS ersetzt: die zwei frei werdenden ECTS Credits können im Wahlbereich ersetzt werden. BIO123 Evolution und Biodiversität: Pflanzen (WP) 3 ECTS Credits kann durch BIO 142 Entwicklungsbiologie kompensiert werden. TOTAL 9 ECTS Credits mehr im Wahlbereich Generell: Frei werdende ECTS Credits aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen werden im Wahlbereich ersetzt. Alle nicht abgedeckten Fälle werden in Absprache mit der Studienkoordination des Fachbereichs V gelöst. Erdsystemwissenschaften als Nebenfach: es gelten sinngemäss dieselben Übergangsbestimmungen wie im Hauptfach. Spätester Abschluss des Nebenfachs ESS mit weniger als 30 ECTS Credits FS17. Seite 27

28 2.10 Nebenfach Spezielle Informatik für Naturwissenschaften (SPIN) Studierende des Nebenfachs SPIN, die vor dem HS2015 mit dem Nebenfach SPIN begonnen haben, können dieses noch fertig studieren. Damit dieses jedoch im Diplom aufgeführt wird, muss es bis FS2017 abgeschlossen sein. Repetenten des Moduls AINF1100 dürfen das neue Modul AINF1100 repetieren, müssen jedoch ein weiteres SPIN Wahlfach besuchen, falls die 20 ECTS nicht erreicht werden Nebenfach Computational Science Das alte Modul AINF1100, 9 ECTS, das im HS15 zum letzten Mal angeboten wird, und das neue Modul AINF1166, 6 ECTS, das im HS16 erstmals angeboten wird, sind bezüglich Anrechnung und Fehlversuchen äquivalent. Studierende die noch das alte Modul AINF1100 mit 9 ECTS absolviert haben, dürfen ein Wahlmodul im Umfang von 3 ECTS weniger absolvieren um 60 ECTS zu erreichen Nebenfach Bioinformatik Das alte Modul AINF1100, 9 ECTS, das im HS15 zum letzten Mal angeboten wird, und das neue Modul AINF1166, 6 ECTS, das im HS16 erstmals angeboten wird, sind bezüglich Anrechnung und Fehlversuchen äquivalent. Studierende die noch das alte Modul AINF1100 mit 9 ECTS absolviert haben, dürfen ein Wahlmodul im Umfang von 3 ECTS weniger absolvieren um 30 ECTS zu erreichen Nebenfach Neuroinformatik Das Nebenfach Neuroinformatik 60 für Studierende anderer Fakultäten wird ab HS15 nicht mehr angeboten. Studierende, die bereits damit begonnen haben, dürfen dies noch abschliessen bis spätestens im FS17. Studierende die bis im FS17 noch nicht abgeschlossen haben, melden sich bei der Studienberatung. Sie haben die Möglichkeit, entweder in das Nebenfach Neuroinformatik 30 oder Computational Science 60 zu wechseln. Das alte Modul AINF1100, 9 ECTS, das im HS15 zum letzten Mal angeboten wird, und das neue Modul AINF1166, 6 ECTS, das im HS16 erstmals angeboten wird, sind bezüglich Anrechnung und Fehlversuchen äquivalent. Studierende die noch das alte Modul AINF1100 mit 9 ECTS absolviert haben, dürfen ein Wahlmodul im Umfang von 3 ECTS weniger absolvieren um 30 ECTS zu erreichen Nebenfach Simulationen in den Naturwissenschaften Das alte Modul AINF1100, 9 ECTS, das im HS15 zum letzten Mal angeboten wird, und das neue Modul AINF1166, 6 ECTS, das im HS16 erstmals angeboten wird, sind bezüglich Anrechnung und Fehlversuchen äquivalent. Studierende die noch das alte Modul AINF1100 mit 9 ECTS absolviert haben, dürfen ein Wahlmodul im Umfang von 3 ECTS weniger absolvieren um 30 ECTS zu erreichen. Seite 28

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