Organhaftungsrisiken im Finanzbereich Zivil-, Straf- und Aufsichtsrecht. Düsseldorf 17. Juni 2015

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1 Organhaftungsrisiken im Finanzbereich Zivil-, Straf- und Aufsichtsrecht Düsseldorf 17. Juni 2015 Umfang und Grenzen der betrieblichen D&O-Versicherung Michael Hendricks Hendricks & CO GmbH 1

2 Themen Rückblick auf 29 Jahre D&O-Versicherung in Deutschland Interessenlage beim Abschluss von D&O-Versicherungen Versicherte Personenkreise Claims Made Deckungsausschlüsse Regulierungsverhalten Two-Tier System 2

3 Rückblick 1985 Chubb und AIG als erste Anbieter Besorgnis: Deckung erzeugt Haftung! 1995 Marktöffnung durch Gerling und Allianz 2015 ca D&O-Policen 3

4 Entwicklung des D&O-Versicherungsprämien- und D&O-Schadenvolumens in Deutschland? 3,5 Mrd. 3 Mrd. Schätzung von Prämien Zahlungen und Reserven in 5-Jahres-Abschnitten 2 Mrd. 1 Mrd. 2 Mrd. 2 Mrd. 5 Mio. 1 Mio. 200 Mio. 1 Mrd. 5 Mio. 1 Mio. 200 Mio. 100 Mio

5 Führende D&O-Anbieter im FI-Segment Allianz und Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) AIG Chubb Zurich R+V Provinzial DUAL 5

6 Interessenlage beim Abschluss von D&O-Versicherungen Persönliche Motive unbegrenzte Haftung mit dem Privatvermögen gesamtschuldnerische Verantwortung Unternehmensinteresse Bilanzschutz Vermeidung negativer Publizität durch außergerichtliche Konfliktlösung Erfüllung von D&O-Verschaffungsansprüchen 6

7 Versicherte ehemalige, amtierende und künftige Organmitglieder ohne namentliche Nennung haftungsprivilegierte Arbeitnehmer, wie Generalbevollmächtigte, Prokuristen, leitende Angestellte die Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen den versicherten Personen zu 7

8 Versicherungsfall - claims made - Anspruchserhebungsprinzip Grundsatz: Anwendung findet die D&O-Police in der Ausgestaltung zum Zeitpunkt des claims. Vorteil: anwachsenden Risiken kann mit Deckungssummenerhöhungen begegnet werden uneingeschränkte Rückwärtsdeckung Nachhaftung bei Beendigung der Police Nachteil: Versicherer können die Deckung rückwirkend für vergangene Pflichtverletzungen, die noch nicht zu claims geführt haben, einschränken! 8

9 Deckungsausschlüsse unsichtbar: operatives Handeln von Organmitgliedern vorvertragliche Anzeigeobliegenheiten ( Sind Ihnen Umstände bekannt, die zu einer Inanspruchnahme der D&O-Police führen könnten? ) 9 sichtbar: Vorsatz (direkter Vorsatz / Eventualvorsatz / Binnenrechtsverletzung) spezielle Finanzgeschäfte Asbest Umwelt unterlassener Abschluss wichtiger Versicherungen Korruption Kartellverstöße

10 Besonders wichtig: Deckung nach Mandatsniederlegung gesetzlicher Selbstbehalt gemäß VorstAG außergesetzlicher Selbstbehalt (Fall Siemens) Versichererwechsel (Umdeckungslücken) Anfechtungen von D&O-Policen 10

11 D&O-Regulierungsverhalten der Versicherer Marktprämienvolumen 2014 ca. EUR 750 Mio. Schadenvolumen aus Zahlungen und Reserven >EUR 3 Mrd. Resultat: Druck auf Anwaltshonorare reduzierte Vergleichsbereitschaft und deshalb Abwehr begründeter Schadenersatzansprüche 11

12 Neu Trennung der D&O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat wegen Interessenkollisionen bei Streitverkündungen wegen drohender Ausschöpfung der für beide Organe gemeinschaftlichen Deckungssumme wegen Interessenkonflikten bei gleichzeitiger Inanspruchnahme beider Organe durch Dritte 12

13 Muster einer D&O-Verschaffungsklausel 1. Die Gesellschaft verpflichtet sich, für Herrn Mustermann eine D&O-Versicherung abzuschließen respektive bereits bestehenden D&O-Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Hierzu beauftragt die Gesellschaft im Vorfeld der Vertragsplatzierung sowie jeweils im Rahmen des jährlichen Vertrags-Renewals einen marktanerkannten D&O-Experten mit der Begutachtung der Ausschreibungen, der Renewal-Angebote, der Versicherungsbedingungen, des Ratings und des Regulierungsverhaltens der Versicherer sowie der Angemessenheit der Höhe der Deckungssumme. Die Gesellschaft überlässt Herrn Mustermann jeweils eine Kopie des Expertengutachtens. [Alternativ: Die Gesellschaft hat Herrn Mustermann unverzüglich zu informieren, wenn die Gesellschaft den Empfehlungen des Gutachters nicht folgt.] 13

14 2. Zum Zeitpunkt des Beginns des Dienstvertrages gilt der Versicherungsschutz im Umfang der D&O Police und der Versicherungsbedingungen, die als Anlage zu diesem Dienstvertrag genommen sind. Die Gesellschaft verpflichtet sich gegenüber Herrn Mustermann, den in der Anlage definierten Versicherungsschutz als Mindeststandard (Deckungssumme, allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen) für die Laufzeit des Dienstvertrages und nach Beendigung des Dienstvertrages für die Laufzeit der Verjährungsfrist von Organhaftungsansprüchen nicht zu unterschreiten. Die Gesellschaft wird den Versicherungsschutz unter Beachtung der alljährlichen Empfehlungen des Expertengutachtens gemäß vorstehender Ziffer 1. ausbauen und optimieren. [Alternativ: Die Gesellschaft beabsichtigt, den Versicherungsschutz unter Beachtung der alljährlichen Empfehlungen des Expertengutachtens gemäß vorstehender Ziffer 1. auszubauen und zu optimieren.] Sollte der definierte Mindeststandard aufgrund eines härter werdenden D&O Marktes zukünftig nicht aufrechterhalten oder ausgebaut werden können, so hat die Gesellschaft - unter Berücksichtigung des Expertengutachtens - den in einem härteren D&O Markt möglichen optimalen Versicherungsschutz zu verschaffen. 14

15 3. Um den D&O-Versicherungsschutz zu flankieren, schließt die Gesellschaft Vermögensschaden-Rechtsschutz- und D&O-Vertragsrechtsschutz-Policen als ergänzende Rechtsschutzverträge ab. 4. Die Gesellschaft überlässt Herrn Mustermann die jeweils aktuelle D&O-Police nebst Bedingungswerk sowie die Vermögensschaden-Rechtsschutz- und D&O- Vertragsrechtsschutz-Policen nebst Bedingungswerken in Kopie. 5. Scheidet Herr Mustermann aus welchen Gründen auch immer aus der Gesellschaft aus, verpflichtet sich die Gesellschaft, eine der Verjährungsfrist entsprechende ausreichende Nachmeldefrist zu erwerben und Herrn Mustermann einen entsprechenden Nachweis zu geben oder den Versicherungsschutz für den entsprechenden Zeitraum aufrechtzuerhalten. 15

16 6. Im Schadensfall mandatiert die Gesellschaft einen marktanerkannten D&O- Schadensfall-Experten, der - auch für die versicherte Person - für eine einwandfreie Funktionsweise der Deckung Sorge trägt, deckungsrechtliche Fragen prüft und das Leistungsversprechen der Police durch ein Monitoring umsetzt, insbesondere durch die Übernahme von Koordinations- und Moderationsaufgaben in der Verhandlungsführung zwischen der versicherten Person, deren anwaltlichem Vertreter und der Klägerseite sowie die dazugehörige Korrespondenz mit den Versicherern. 16

17 Trends 2015 Trennung der Deckungen für Vorstand und Aufsichtsrat Personal D&O in Ergänzung zur Company D&O Ergänzende Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherungen 17

18 HENDRICKS & CO GMBH Niederlassung Hamburg Adrian von Borcke Jungfernstieg Hamburg fon +49 (0) fax +49 (0) adrian.borcke@hendricks.eu.com Niederlassung Düsseldorf Irnesa Jahic Arnheimer Straße Düsseldorf fon +49 (0) fax +49 (0) irnesa.jahic@hendricks.eu.com Niederlassung München Marcus Helmich Maximilianstraße München fon +49 (0) fax +49 (0) marcus.helmich@hendricks.eu.com bundesweit Michael Hendricks Arnheimer Straße Düsseldorf fon +49 (0) fax +49 (0) michael.hendricks@hendricks.eu.com 18

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