Kommunalwahl am 06. März 2016
|
|
- Brigitte Stieber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kommunalwahl am 06. März 2016 Die Hessische Landesregierung hat Sonntag, den 06. März 2016 als Wahltag für die Kommunalwahlen in Hessen festgelegt. Unter den allgemeinen Kommunalwahlen versteht man die Gemeindewahl, die Ortsbeiratswahl und die Kreiswahl. Es handelt sich hierbei um jeweils rechtlich selbstständige Wahlen die am selben Tag durchgeführt werden. Gewählt wird in 426 Städten und Gemeinden sowie in 21 Landkreisen. Für Wählerinnen und Wähler in der Stadt Witzenhausen bedeutet dies: Gemeindewahl: Für Witzenhausen wird die Stadtverordnetenversammlung gewählt. Die Stadtverordnetenversammlung besteht aus 31 Mitgliedern. Ortsbeiratswahl: Für die Stadtteile werden die Ortsbeiräte gewählt. Die Ortsbeiräte in den Stadtteilen haben je nach Einwohnerzahl zwischen 3 und 7 Mitglieder. Kreiswahl: Für den Werra-Meissner-Kreis wird der Kreistag gewählt. Bei Kommunalwahlen wird - sofern mindestens zwei Listen zugelassen werden - nach den Grundsätzen einer mit Elementen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Die Wählerinnen und Wähler können hier auch Kumulieren und Panaschieren. Kumulieren und Panaschieren Was heißt das? Kumulieren von lat. cumulus Haufen) oder auch anhäufen versteht man die Möglichkeit mehrere Stimmen auf einen Kandidaten abgeben zu können, um dessen Position innerhalb einer offenen Liste zu verbessern. Panaschieren (frz. panacher mischen ) bedeutet, dass man bei einer Wahl mit Personen- Mehrstimmenwahlsystem mehrere verfügbare Stimmen auf einzelne Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten verteilen kann. Informationen zum Wahlsystem finden Sie auf der Seite
2 Aktives Wahlrecht Wer ist wahlberechtigt? zur Gemeindewahl Zur Gemeindewahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 06. März 1998 geboren ist), sowie seit mindestens 3 Monaten vor dem Wahltag in der Stadt Witzenhausen seinen Hauptwohnsitz hat (also dem 06. Dezember 2015). Unionsbürgerinnen und Unionsbürger also Angehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union - sind unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt. zur Ortsbeiratswahl Für die Wahl der Ortsbeiräte gelten die gleichen Voraussetzungen, wie für die Gemeindewahl, jedoch mit der Maßgabe, dass der Einwohner seit mindestens 3 Monaten vor dem Wahltag seinen Hauptwohnsitz im Ortsteil haben muss. Wer also während der letzten 3 Monate vor der Wahl seine Wohnung von einem Witzenhäuser Ortsteil in den anderen verlegt, ist für die Ortsbeiratswahl nicht wahlberechtigt. Selbstverständlich aber weiterhin für die Gemeinde- und Kreiswahl. zur Kreiswahl Für die Wahl zum Kreistag gelten für die Wahlberechtigten die gleichen Voraussetzungen wie für die Gemeindewahl, mit der Maßgabe, dass die Wohnsitzvoraussetzung dann erfüllt ist, wenn der Wohnsitz seit mindestens 3 Monaten vor dem Wahltag im Kreisgebiet besteht. Wer also innerhalb der letzten 3 Monate vor der Wahl innerhalb des Kreises seinen Wohnsitz von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde oder Stadt desselben Kreises verlegt, bleibt für die Kreiswahl wahlberechtigt, dagegen aber nicht für eine Gemeindewahl, da er in der Zuzugsgemeinde noch nicht 3 Monate und in seiner früheren Gemeinde überhaupt nicht mehr wohnt (dasselbe gilt für die Ortsbeiratswahl). Die Ausübung des Wahlrechts ist außerdem an eine formelle Voraussetzung geknüpft: Der Wahlberechtigte muss in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein / einen Wahlschein besitzen. Bei der Aufstellung des Wählerverzeichnisses ist vom Melderegister auszugehen. Passives Wahlrecht Wer kann gewählt werden? Die Wählbarkeit, das passive Wahlrecht, ist die Fähigkeit als Bewerberin oder Bewerber zur Gemeinde-, Ortsbeirats-, oder Kreiswahl aufgestellt und gewählt zu werden. Wählbar als Gemeindevertreter/Stadtverordneter, Ortsbeiratsmitglied oder Kreistagsabgeordneter ist, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 06. März 1998 geboren ist) und am Wahltag seit mindestens 6 Monaten in der Stadt Witzenhausen, im Ortsteil oder im Werra-Meißner-Kreis seinen Hauptwohnsitz hat (also dem 06. September 2015). Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind unter gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar.
3 Achtung: Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht ist, dass man nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl 1. Wer kann sich an der Kommunalwahl beteiligen? Die Wahl des Kreistages (Kreiswahl), der Gemeindevertretung (Gemeindewahl) sowie der Ortsbeiräte (Ortsbeiratswahlen) erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen. Wahlvorschläge können nur eingereicht werden von Parteien nach Art. 21 des Grundgesetzes und von Wählgruppen Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen / Einzelbewerbern sind nicht zulässig. Parteien Parteien sind in 2 Abs. 1 Parteiengesetz definiert: Es sind Vereinigungen von Bürgerinnen und Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Die Bildung einer Partei ausschließlich für die Teilnahme an Kommunalwahlen ist daher nicht möglich. Wählergruppen Die Gründung einer Wählergruppe ist aus wahlrechtlicher Sicht nicht an eine bestimmte Form gebunden. Es genügt, dass sich auf eine entsprechende Einladung eine Gruppe von Personen zu dem gemeinsamen Zweck zusammenfindet, als Wählergruppe einen Wahlvorschlag für die Kommunalwahlen aufzustellen. Eine Wählergruppe benötigt auch keine eigene Satzung im vereins- bzw. parteirechtlichen Sinne, obwohl es durchaus üblich und nützlich ist, dass eine Wählergruppe Mindestfestlegungen über die Frage der Mitgliedschaft und ihre politischen Ziele macht.
4 2. Wie werden Wahlvorschläge aufgestellt? Als Bewerberin oder Bewerber einer Partei oder eine Wählergruppe kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Mitgliederversammlung) oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen oder Vertretern (Vertreterversammlung) in geheimer Abstimmung gewählt worden ist, 12 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG). An der Aufstellung der Bewerberinnen oder Bewerber und bei der Wahl der Vertreterinnen oder Vertreter dürfen sich nur Personen beteiligen, die Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis sind; bei der Kreiswahl bildet der Landkreis, bei der Gemeindewahl die Gemeinde und bei der Ortsbeiratswahl der Ortsbezirk den Wahlkreis. Die Versammlungsmitglieder brauchen dabei nicht wahlberechtigt für die jeweilige Wahl sein. Es können in einem Wahlvorschlag beliebig viele Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden; auf dem Stimmzettel erscheinen jedoch nur so viel Bewerberinnen und Bewerber, wie Mandate zu vergeben sind. Wählerinnen und Wähler können nur den Bewerberinnen und Bewerbern auf dem Stimmzettel Stimmen geben. Die nicht auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber stehen daher nur als Nachrücker für den Fall zur Verfügung, dass alle Bewerberinnen und Bewerber des jeweiligen Wahlvorschlags, die auf dem Stimmzettel standen, bereits nachgerückt sind. Eine Mindestgrenze von Bewerberinnen und Bewerbern gibt es nicht. Da eine Bewerberin oder ein Bewerber jedoch nicht mehr als drei Stimmen erhalten kann, müssen Wahlvorschlagsträger, die bei der unveränderten Annahme eines Wahlvorschlags das gesamte Stimmenkontingent einer Wählerin oder eines Wählers erhalten wollen, allerdings Bewerberinnen und Bewerber für mindestens ein Drittel der zu vergebenden Mandate aufstellen. Neben der geheimen Wahl der Bewerberinnen und Bewerber verlangt das Wahlrecht bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen noch weitere demokratische Verfahrensgrundsätze, ohne dessen Beachtung ein Wahlvorschlag nicht Grundlage einer allgemeinen Wahl sein kann: So müssen alle Teilnehmer der Versammlung die Gelegenheit haben, eigene Vorschläge für die Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerber zu unterbreiten. Darüber hinaus muss den Bewerberinnen und Bewerbern die Gelegenheit gegeben werden, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Von der Versammlung, die den Wahlvorschlag aufstellt, müssen gleichzeitig auch eine Vertrauensperson und ihr Stellvertreter benannt werden ( 11 Abs. 3 Satz 2 KWG). Diese Personen, bei denen es sich nicht um Bewerber für die jeweilige Wahl handeln darf, müssen nicht selbst wahlberechtigt sein. Ausschließlich diese beiden Personen sind befugt, den Wahlvorschlag zu unterzeichnen; nur sie können nach der Einreichung des Wahlvorschlags verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abgeben oder entgegennehmen. Es ist ratsam, in der Versammlung auch jeweils eine Ersatzperson für die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson zu benennen. Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das gesetzlich nicht geregelte Verfahren für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und für die Benennung
5 der Vertrauenspersonen richtet sich nach den Beschlüssen und Satzungen der Parteien und Wählergruppen ( 12 Abs. 1 Satz 4 KWG). Für die Wahl im Ortsbezirk gibt es bei der Aufstellung der Wahlvorschläge noch eine Besonderheit: Bewerberinnen und Bewerber für die Ortsbeiratswahl können auch in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe auf Gemeindeebene aufgestellt werden. In diesem Fall muss die Partei oder Wählergruppe allerdings die Wahlvorschläge für sämtliche Ortsbeiratswahlen in der Gemeinde in der gemeinsamen Versammlung aufstellen. Über den Verlauf der Versammlung ist nach einem amtlichen Vordruckmuster eine Niederschrift aufzunehmen ( 12 Abs. 3 Satz 1 KWG). Die Niederschrift muss vom der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren stimmberechtigten Mitgliedern der Versammlung unterzeichnet werden. 3. Welche Unterlagen müssen mit dem Wahlvorschlag eingereicht werden und wo erhalte ich diese? Der Wahlvorschlag soll nach einem amtlichen Muster eingereicht werden. Dabei müssen folgende Angaben enthalten sein: 1. den Namen der Partei oder Wählergruppe und die Kurzbezeichnung sofern eine verwendet wird 2. Familiennamen, Rufnamen, den Zusatz Frau oder Herr, Beruf und ggf. akademischer Grad, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnsitz) der Bewerberinnen und Bewerber 3. den Namen und Anschriften der Vertrauensperson und ihres Stellvertreters ( 23 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWO)). Der Wahlvorschlag darf beliebig viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Ihre Reihenfolge muss erkennbar sein. Eine Bewerberin / ein Bewerber darf für eine Wahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Dem Wahlvorschlag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: Für jede Bewerberin und jeden Bewerber eine Erklärung, dass sie bzw. er einer Aufnahme auf den Wahlvorschlag zustimmt (Zustimmungserklärung) eine Bescheinigung des Gemeindevorstandes, dass die jeweilige Bewerberin / der jeweilige Bewerber die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen kann. (Wählbarkeitsbescheinigung) sofern notwendig (siehe Frage Nr. 4) die Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützer der Wahlvorschläge sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstandes über ihre Wahlberechtigung (Unterstützungsunterschriften) die Niederschrift über den Verlauf der Mitglieder- oder Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber mit Versicherung an Eides statt (Versammlungsniederschrift).
6 Grundsätzlich erhalten Sie alle für die Einreichung von Wahlvorschlägen notwendigen Vordrucke im Internet unter Bei der Anforderung der Formulare für die Unterstützungsunterschriften ist es wichtig, dass der Name der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese angegeben wird. Der Träger des Wahlvorschlags hat dabei die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung zu bestätigen. 4. Müssen allen Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften beigefügt werden? Grundsätzlich nein. Nur die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind. Die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter richtet sich nach der durch Hauptsatzung festgelegten Zahl, die Zahl der Kreistagsabgeordneten nach 25 der Hessischen Landkreisordnung. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein; alle Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern zu erbringen, die nur bei der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter bezogen werden können. 5. Welche Fristen müssen beachtet werden? Spätester Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen mit den notwendigen Unterlagen bei dem stellvertretenden Wahlleiter ist der 28. Dezember 2015, bis Uhr. Die Wahlvorschläge und die notwendigen Unterlagen sollten jedoch möglichst frühzeitig bei dem stellvertretenden Wahlleiter eingereicht werden, da dieser die Unterlagen einer Vorprüfung unterzieht und auf etwaige Fehler hinweisen kann. Über die Wahlvorschläge beschließt der Wahlausschuss spätestens am 08. Januar 2016 in öffentlicher Sitzung; die zugelassenen Wahlvorschläge werden danach öffentlich bekannt gemacht. 6. Wo gibt es weitere Informationen? Für konkrete Fragen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Wahlvorschlägen, insbesondere zu den formellen Voraussetzungen der Aufstellung, wird empfohlen, sich direkt an den stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu wenden: Herrn Volker Dörrig Telefon Zimmer: 2.5
I. Allgemeine Hinweise
1 I. Allgemeine Hinweise Die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Sinntal endet am 12. Januar 2011. Nach 39 Abs. 1a der Hessischen Gemeindeordnung wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister von den
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Kreisstadt Heppenheim Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2017 Wahltermin und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
MehrInformationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014
Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014 Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen eingereicht werden. Das Parteiengesetz definiert Parteien als Vereinigungen
MehrBekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014
Bekanntmachung der Stadt Erkrath Kommunalwahlen 2014 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die im Jahr 2014 stattfindende Wahl der Vertretung der Stadt Erkrath Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung
MehrWahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern
Die Landeswahlleiterin Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar 2014 - LWL - Tel.: 90 21-36 31, intern 9 21-36 31 Gemäß 31 Abs. 1 Europawahlordnung
MehrII. Was Kandidaten wissen sollten
II. Was Kandidaten wissen sollten 1. Wie kann man kandidieren: allein oder gemeinsam? Ein Kandidat kann als Einzelbewerber oder auf dem Wahlvorschlag einer Partei, Listenvereinigung, politischen Vereinigung
MehrBÜRGERMEISTERDIREKTWAHL 2017 IN WOLFHAGEN
BÜRGERMEISTERDIREKTWAHL 2017 IN WOLFHAGEN Informationen für Wahlvorschlagsträger Hinweise für Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 I. Gesetzliche Grundlagen... 4 II.
MehrÖffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren
Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistages des Kreises Düren im Jahr 2014 Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrBekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. am 22. April 2018
für Amtsblatt OPR 19.01.2018 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin am 22. April 2018 Gemäß 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG)
MehrB. Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Köln
Kommunalwahl 2009 Öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 30.08.2009 in Köln A. Ausgangslage Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 18.
MehrDirektwahl Bürgermeisterin / Bürgermeister
Stadt Neu-Isenburg Direktwahl Bürgermeisterin / Bürgermeister Informationsbroschüre für Parteien, Wählergruppen und Kandidatinnen/Kandidaten in Neu-Isenburg Ausgabe 09/2009 2 Inhalt Vorwort 2 Wahltermin
MehrWahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009
Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Bekanntmachung des Landeswahlleiters des Freistaates
MehrHinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009
Stadt Zwickau Wahlamt Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 1. Grundlagen des Wahlrechts Wer ist zur Ortschaftsratswahl wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind
MehrA M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G
A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des 17. Deutschen Bundestags im Wahlkreis 188 Bergstraße am 27. September 2009 Der Bundespräsident
MehrWahlvorschlag. abgekürzt: für die Wahl zum. der / des. Gemäß Beschluss der. - Versammlung. werden als Bewerberinnen und Bewerber benannt:
Der Wahlvorschlag ist möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter oder soweit es sich nicht um Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats handelt,
MehrDie Wahlleiterin der Stadt Falkenberg/Elster
Die Wahlleiterin der Stadt Falkenberg/Elster Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Falkenberg/Elster am 24. September 2017 (Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form benutzt;
MehrAufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag
Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 6. März 2017 - IV 3112-115.21 - BW 17-9 Aufgrund des 32 der Bundeswahlordnung
MehrWahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen.
Einreichung der Wahlvorschläge frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl beim zuständigen Bürgermeisteramt (bei Gemeindewahlen) oder Landratsamt (bei Kreistagswahlen) spätestens am
MehrBekanntmachung des Wahltages und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters
Stadt Lauchhammer Die Wahlleiterin Bekanntmachung des Wahltages und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden
MehrDer Wahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten.
Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Schwelm für die im Jahr 2009 stattfindenden allgemeinen
MehrWahltag den 10. April und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 24. April 2016 festgesetzt.
Bekanntmachung des Wahltags der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Marpingen und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
Mehrmit Versicherungen an Eides statt
Ort, Datum Eingerahmte Felder bitte ausfüllen oder, (zu 60, 23 Abs. 4KWO) Stand: April 2015 ankreuzen. Sämtliche Angaben bitte Name der Partei oder Wählergruppe, Kurzbezeichnung Niederschrift über den
MehrI. Wahlvorschlagsrecht
Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Abgeordneten des 8. Europäischen Parlaments am 25. Mai 2014 in Baden-Württemberg Vom 13. Januar 2014, Az.:
MehrB e k a n n t m a c h u n g. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung
B e k a n n t m a c h u n g Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung für die Kreiswahl im Kreis Ostholstein am 06. Mai 2018 I. Aufgrund des 22 der Gemeinde-
MehrWahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Finsterwalde am 24. September 2017
Stadt Finsterwalde Der Wahlleiter Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Finsterwalde am 24. September 2017 (Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form benutzt; alle personenbezogenen
MehrFür die Vorbereitung und Durchführung der Wahl gelten folgende rechtliche Regelungen:
Der Landeswahlleiter für Hessen Der Landeswahlleiter für Hessen Postfach 31 67 D-65021 Wiesbaden Geschäftszeichen: II 12-01k04.29-05 Dst. Nr. 0005 Bearbeiter/in Frau van der Sluijs Veer-Brünnig Durchwahl
MehrWahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Havelland am 10. April Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom
Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Havelland am 10. April 2016 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 18.12.2015 Gemäß 83 in Verbindung mit 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Stadt Hemer Hademareplatz 44 58675 Hemer Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Hemer
MehrWahl des 19. Deutschen Bundestages am Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 62 vom
Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24.09.2017 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 62 vom 14.03.2017 Am 24.09.2017 wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt. Von den grundsätzlich 598
MehrB e k a n n t m a c h u n g. hier somit am 07. April 2014, Uhr (Ausschlussfrist),
B e k a n n t m a c h u n g Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Warendorf am 25. Mai 2014 Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung KWahlO vom 31. August 1993
MehrÖffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag
Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September
MehrÖffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren
Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Landtagswahl in den Wahlkreisen 11 (Düren I) und 12 (Düren II - Euskirchen II) am 14. Mai 2017
MehrWas Kandidaten wissen sollten
Was Kandidaten wissen sollten 1. Wie kann man kandidieren Ein Kandidat kann als Einzelbewerber oder auf dem Wahlvorschlag einer Partei, Listenvereinigung, politischen Vereinigung oder einer Wählergruppe
MehrWahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II
Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem
MehrWahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016
Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016 Gemäß 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35),
MehrAufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im. Wahlkreis 6 Plön-Neumünster
LfdNr./Jahr 1-6 Veröffentlichungsdatum: 27.03.2013 Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 6 Plön-Neumünster Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl
MehrAmtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn
Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl im Wahlkreis 8 Segeberg Stormarn-Mitte Die Wahl zum 19.
MehrI. Wahltermin sowie die Wahlzeit
Bekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Königs Wusterhausen für die Wahl des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Stadt Königs Wusterhausen am 24. September 2017 Gemäß 64 Abs. 3 des
MehrBekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises
Rhein-Erft-Kreis Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung des Rhein-Erft- Kreises und für die Wahl des Landrates des Rhein-Erft-Kreises
MehrBekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September 2017 Aufforderung
MehrBekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13.
Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13. März 2016 Vom 30. März 2015, Az.: 2-1055.-16/8 Die Wahl ist nach den
MehrEine Partei kann in jedem Land nur eine Landesliste einreichen ( 18 Abs. 5 BWG).
DER LANDESWAHLLEITER FÜR HESSEN Bundestagswahl am 24. September 2017; Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten 1. Gemäß 32 der Bundeswahlordnung BWO in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April
MehrWahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in der Stadt Göttingen
Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in der Stadt Göttingen 1 Allgemeine Bestimmungen 1.Die 11 Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Göttingen werden in allgemeiner, unmittelbarer,
MehrAufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl 2017
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl 2017 Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 22. Juli 2016 - IV 3112-115.31 - LW 17-9 - Nach dem Beschluss der Landesregierung vom
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014
Stadt Künzelsau Hohenlohekreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und
Mehr- Wahl zum 19. Deutschen Bundestag -
- Wahl zum 19. Deutschen Bundestag - Hinweise zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahlkreise 217 München - Nord 218 München - Ost 219 München - Süd 220 München - West/Mitte Für die Durchführung
MehrInformationen zur Landtagswahl 2013
Niedersächsische Landeswahlleiterin Informationen zur Landtagswahl 2013 Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen H i n w e i s e zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
MehrH i n w e i s e zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag 2003
H i n w e i s e zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag 2003 Für die Landtagswahl in Niedersachsen können sowohl Kreis- als auch Landeswahlvorschläge
MehrBekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis Groß-Gerau
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 184 - Groß-Gerau Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 1. Aufforderung
MehrDer Bundespräsident hat mit Anordnung vom 23. Januar 2017 (BGBl. I S. 74) den 24. September 2017 als Wahltag bestimmt.
Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Vom 8. Februar 2017, Az.: 2-1054.-17/45 Der Bundespräsident hat
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Die Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 187 Odenwald Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag im Wahlkreis 187 Odenwald 1.
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 291 Ulm über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September
MehrBekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 8. Februar 2017
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September 2017 im Wahlkreis 59 (Märkisch-Oderland Barnim II) Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom
MehrWahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze
Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,
MehrBekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 8. Februar 2017
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September 2017 im Wahlkreis 59 (Märkisch-Oderland Barnim II) Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2013 Nr. 28 vom Seite 489 bis 502
Seite 1 von 11 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2013 Nr. 28 vom 26.11.2013 Seite 489 bis 502 III. Europawahl 2014 Wahlbekanntmachung der Landeswahlleiterin Bek. d. Landeswahlleiterin v. 6. November
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge gem. 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha Es werden alle Parteien, Wählergruppen sowie
MehrWahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont
Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt
MehrGrundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems
Anlage 1 Niedersächsische Landeswahlleiterin Informationen der Niedersächsischen Landeswahlleiterin Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems 2 Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems
MehrAufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters
Amtliche Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters 1. In der Stadt Schmalkalden wird am 15.April 2018 ein hauptamtlicher
MehrAufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Der Bundespräsident hat durch Anordnung vom 23. Januar 2017 (BGBl. I S. 74) den 24. September
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Wahl des Kreistags am 7. Juni Am Sonntag, den 7. Juni 2009, findet die regelmäßige Wahl des Kreistags statt.
Landkreis Reutlingen Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Kreistags am 7. Juni 2009 1. Am Sonntag, den 7. Juni 2009, findet die regelmäßige Wahl des Kreistags statt. Dabei sind im Landkreis insgesamt
Mehr- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.
- 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft
MehrWahl zur Jugendvertretung der Stadt Trier 2017
W a h l v o r s c h l a g Der Wahlvorschlag ist möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter der Stadt Trier bzw. beim Bürgeramt, Am Augustinerhof/Rathaus (Großraumbüro
MehrGrundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems
Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems Für die mehr als 2.000 Kommunalvertretungen (Regionsversammlung, Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte)
MehrAmtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel
Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel 18. Jahrgang Brandenburg an der Havel, 27. Juni 2008 Nr. 11 Inhalt Seite Amtlicher Teil Wahl der Stadtverordnetenversammlung der kreisfreien Stadt Brandenburg
MehrAufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 im Wahlkreis 100 Paderborn I
Zur Veröffentlichung im Amtsblatt Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 im Wahlkreis 100 Paderborn I Gemäß 22 der Landeswahlordnung
MehrDie Kommunalwahlen. 1. Welche Textstelle ergibt, dass in Gemeinden regelmäßig Wahlen stattfinden?
Das Thema Die Gemeinde Grundlage des demokratischen Staates (Buch, S. 188-191) bietet auch die Gelegenheit, die Kommunalwahlen intensiv zu bearbeiten. Die Kommunalwahlen Bild: D. Claus Am 02. März 2008
MehrLandeswahlleiterin. Landtagswahl am 9. Mai 2010 Wahlbekanntmachung. Bek. d. Landeswahlleiterin - 12/ v
Landeswahlleiterin Landtagswahl am 9. Mai 2010 Wahlbekanntmachung Bek. d. Landeswahlleiterin - 12/35.09.04 - v. 6.7.2009 I. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl nach Landeslisten
MehrAufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen Merkblatt für Parteien
Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen 2014 Merkblatt für Parteien Inhalt 1. Begriff der Partei... 3 2. Bewerberaufstellung für die Gemeinderats-/Ortschaftsratswahl
MehrWahl zum 19. Deutschen Bundestag am
Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24.09.2017 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen im Wahlkreis 10 Herzogtum Lauenburg Stormarn-Süd Aufgrund des 32 der Bundeswahlordnung (BWO) in der
MehrSatzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )"
Beispiel einer Satzung für eine Wählergruppe in einer Gemeinde im Sinne des Kommunalwahlgesetzes Satzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )" 1 Name, Zweck und Sitz (1) Die Wählergruppe
MehrSatzung. der Wählergruppe FÜR-WISMAR-Forum. (Kurzbezeichnung: FWF)
Satzung der Wählergruppe FÜR-WISMAR-Forum (Kurzbezeichnung: FWF) 1 Name, Zweck und Sitz (1) Die Wählergruppe führt den Namen "FÜR-WISMAR-Forum (im Folgenden bezeichnet mit Wählergruppe ); die Kurzbezeichnung
MehrWahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 168 Kassel
Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 168 Kassel 1. Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen Gemäß
MehrAusgabe 1, Jahrgang 2004, vom
Ausgabe 1, Jahrgang 2004, vom 22.01.2004 Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliche Bekanntmachung des Bäderbetriebes der Stadt Rees; hier: Jahresabschluss zum 31. 12. 2001... 1 2. Haushaltssatzung der Stadt Rees
Mehr3. Bekanntmachung zu den Wahlen zur Vertreterversammlung
(615) Amtlich 3. Bekanntmachung zu den Wahlen zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) Bekanntgabe zur Wahl ( 13 Wahlordnung zur Wahl der Vertreterversammlung und des
MehrRechtliche Bestimmungen zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
Rechtliche Bestimmungen zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013 1. Ab wann dürfen Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden? 20 Abs. 4 und Gemeinde- und Kreiswahlgesetz
MehrBekanntmachung des Landeswahlleiters
Bekanntmachung des Landeswahlleiters Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am Sonntag, dem 13. März 2016 Aufforderung zur Einreichung von Landes- und Bezirkslisten Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet
MehrAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS GREIZ
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS GREIZ HERAUSGEGEBEN UND VERVIELFÄLTIGT IM LANDRATSAMT GREIZ, DR.-RATHENAU-PLATZ 11, 07973 GREIZ Jahrgang 19 Ausgegeben am 23. Januar 2012 Nr. 2 S. 5 INHALT Öffentliche Bekanntmachung
Mehr18. Landtagswahl und 16. Bezirkswahlen in Bayern Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Stand: )
18. Landtagswahl und 16. Bezirkswahlen in Bayern 2018 Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Stand: 12.07.2017) Für die Durchführung der Landtagswahl und der Bezirkswahlen sind insbesondere folgende
MehrWahlvorschläge Gemeinderatswahl
Wahlvorschläge Gemeinderatswahl Die folgende Darstellung muss sich auf die wesentlichen Grundsätze für die Aufstellung von Wahlvorschlägen beschränken. Das ganze Verfahren ist sehr komplex. Je nach Konstellation
MehrInformationen des Niedersächsischen Landeswahlleiters. Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems
Informationen des Niedersächsischen Landeswahlleiters Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems In Niedersachsen werden alle fünf Jahre die
Mehr2013 KOMMUNALWAHLEN 2014 IN RHEINLAND-PFALZ. Informationen für Wahlvorschlagsträger. Hinweise für Parteien und Wählergruppen
2013 KOMMUNALWAHLEN 2014 IN RHEINLAND-PFALZ Informationen für Wahlvorschlagsträger Hinweise für Parteien und Wählergruppen Inhalt Seite I. Parteien und Wählergruppen als Wahlvorschlagsträger 3 II. Anforderungen
MehrBundestagswahl am Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 71 - Anhalt
Bundestagswahl am 22.09.2013 Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 71 - Anhalt Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen (Az.: 157201-2013) Gem. 32 Abs. 1 der Bundeswahlordnung
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG. der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge gem. 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG)
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge gem. 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) B. Wahl der Ortsteilbürgermeister der Ortsteile Boilstädt, Siebleben, Sundhausen
MehrSatzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 03.07.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einrichtung und Aufgaben... 2 2 Zahl der Mitglieder... 2 3 Verfahren
MehrAufstellung von Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen 2009
Aufstellung von Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen 2009 Merkblatt für nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen Inhalt 1. Begriff der nicht mitgliedschaftlich
Mehrf ü r d e n L a n d k r e i s O d e r - S p r e e 24. Jahrgang Beeskow, den Nr. 3
A M T S B L A T T f ü r d e n L a n d k r e i s O d e r - S p r e e 24. Jahrgang Beeskow, den 17.03.2017 Nr. 3 Inhaltsverzeichnis A. Bekanntmachungen des Landkreises I.) Seite 2 Bekanntmachung des Jahresabschluss
MehrKommunalwahlen 2014; Aufstellung von Wahlvorschlägen wegen Novellierung KWG und KWO erst in der zweiten Jahreshälfte 2013 empfohlen
Verwaltungen der Landkreise, kreisfreien Städte, verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz Mainzer Straße 14-16 56130 Bad Ems Telefon 02603 71-2380 02603 71-4560 02603 71-4150 Telefax
MehrNiederschrift. über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der. (Name des Wahlvorschlagträgers)
Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der (Name des Wahlvorschlagträgers) zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt am 07. Februar 2010 Der/Die hat am (Einberufende
MehrGemeindewahlleiter Hauptstraße 85
Gemeindewahlleiter Hauptstraße 85 Jürgen Wild 98617 Ritschenhausen Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters am 05.06.2016 1. In der
MehrDas Wahlvorschlagsverfahren zur Bezirksversammlungswahl 2014
Das Wahlvorschlagsverfahren zur Bezirksversammlungswahl 2014 Informationsveranstaltung am 4. November 2013 für Parteien, Wählervereinigungen, Einzelkandidierende Wahl in die Bezirksversammlungen Gewählt
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 295 Zollernalb- Sigmaringen über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die
Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 295 Zollernalb- Sigmaringen über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017
MehrWahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck
Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren - Textfassung - Hansestadt Lübeck Die Stadtpräsidentin Beirat für Seniorinnen und Senioren 1.100 Büro der Bürgerschaft April 2003 einschließlich
Mehr19. DEUTSCHEN BUNDESTAG
2016 DIE WAHL ZUM 19. DEUTSCHEN BUNDESTAG Informationen für Wahlvorschlagsträger Die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen Inhalt Seite I. Vorbemerkung 2 II. Das Aufstellungsverfahren 1. Parteien.....
MehrHamburg-Wahl 2011 Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren. Landeswahlamt Hamburg 5. Januar 2011
Hamburg-Wahl 2011 Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren Landeswahlamt Hamburg 5. Januar 2011 Überblick: Wahlrecht 2 Der Weg in die Hamburgische Bürgerschaft führt über die Landeslisten und über die
MehrStadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte
Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung für die Wahl der Jugendgemeinderäte Rechtsgrundlagen: 41a GemO Beschluss des Gemeinderats vom 16. Dezember 2008 veröffentlicht im Amtsblatt am 8. Januar
MehrS a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom
S a t z u n g der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 10.07.2014 Der Stadtrat hat am 10.07.2014 aufgrund des 24 und des 56 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz
Mehr46. Jahrgang 15. Januar 2014 Nummer 2. Cellitinnenstraße ( ) Öffentliche Bekanntmachung
AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 46. Jahrgang 15. Januar 2014 Nummer 2 Inhalt Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe - Terminal for Kids ggmbh Benennung von Verkehrsflächen - Stadtbezirk
Mehr