SchiedsamtsZeitung 61. Jahrgang 1990, Heft 08 Online-Archiv Seite 124a-128 Organ des BDS

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1 Berichte und Meinungen Hessen SchsVgg. Fulda 22 von 86 eingeladenen Schfrn. und Schm. versammelten sich zur Jahreshauptversammlung der SchsVgg. Fulda am 10. März 1990 in der Gaststätte»Zum Felsenkeller«in Fulda. Bei der Eröffnung galt ein besonderer Gruß des Vors. Vietor dem Schulungsleiter und AGDir. Eberhard Weber, Langen, sowie JAmtmann Witzel vom AG Fulda. In seinem Rechenschaftsbericht über die vergangenen vier Jahre wies Vietor darauf hin, dass der Vorstand durch 14 Sitzungen, fünf Schulungstagungen sowie zwei Fortbildungslehrgänge rege Aktivitäten gezeigt habe. Außerdem wurde das 10-jährige Bestehen der SchsVgg. gefeiert. Den Kassenbericht erstattete Kassierer Famula, ihm wurde eine solide Kassenführung durch den Kassenprüfer Mathes bestätigt; sein Votum führte antragsgemäß zur Entlastung des Vorstandes. Die anschließenden Vorstandswahlen führten für die nächsten vier Jahre zu folgendem Ergebnis: Vors. Walter Vietor, stellv. Vors. Gustav Pausinger, Kassierer Heinz Famula und Schriftführer Otto Grauel. Als Beisitzer werden Dieter Most, Friedrich Laun und Helma Wahl fungieren. Nach diesen Formalien wurde der Schulungsteil der Veranstaltung durch AGDir. Eberhard Weber gestaltet. Weber referierte zum Thema»Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten vermögensrechtlicher Art«und sprach dabei u.a. folgende Punkte an: Nachbarrecht, Grenzbebauung, Leitungsrecht, Dachausbauten, Baumund Sträucherüberhänge, Baum- Abstände, Überfall von Obst und Laub und letztlich Störung durch Haustiere des Nachbarn. Bei der anschließenden ausführlichen Diskussion konnten bei den Zuhörern bestehende Unklarheiten beseitigt werden. Der Schulungsarbeit wird die SchsVgg. Fulda auch künftig besonderes Augenmerk widmen. Schs Vgg. Kassel Nach 38-jähriger Tätigkeit als Vors. gab der Gründer der SchsVgg. im LGBez. Kassel, Georg Grebe, im März d. J. sein Amt in andere Hände. In ihrer Jahreshauptversammlung und Arbeitstagung wählten die nordhessischen Schiedspersonen Hellmuth Kleinschmidt (Kassel) zum neuen Vors. Mit der Ernennung von Georg Grebe zum Ehrenvorsitzenden würdigte die Versammlung seine verdienstvolle Arbeit. Zum Kassenverwalter wurde Heinz Kaiser (Kassel) gewählt und zum Schriftführer Ulrich Weber (Kassel) wiedergewählt. Durch Beisitzer sind alle zwölf AGe des LGBez. Kassel im Vorstand vertreten. Seite 1/7

2 Im Rahmen der Arbeitstagung referierte AGDir. Erhard Väth (Euskirchen) als 1. stellv. Vors. des BDS über das Thema:»Gegenwart und Zukunft der Schiedspersonen im Lande«. Ferner ehrte er für über 25- jährige Tätigkeit den Schm. Jakob Itter (Kassel) mit einer Ehrennadel des BDS. Fragen aus der Praxis wurden von Richtern und Rechtspflegern des AG Kassel beantwortet. SchsVgg. Wiesbaden Zur Jahreshauptversammlung 1990 trafen sich am 16. März 1990 in der Gaststätte Hummel in Wiesbaden- Sonnenberg/Rambach 21 Mitglieder der SchsVgg. Wiesbaden. Vors. Walter Vietze eröffnete die Versammlung und gab einen Kurzbericht über die Vorstandstätigkeit im abgelaufenen Vereinsjahr 1989/1990, so z.b. hinsichtlich der durchgeführten Vorstandssitzungen, LdsBeiratssitzungen und Arbeitstagungen der SchsVgg. Anträge zur Jahreshauptversammlung waren nicht zu verzeichnen. Vors. Walter Vietze verabschiedete dann den seit dem amtierenden Kassenleiter Wolfgang Weitze und dankte ihm für seine fast siebzehnjährige Tätigkeit. Weitze hatte die Kasse bereits im Dezember 1989 an den vom Vorstand bestimmten kommissarischen Kassenleiter Klaus Neumann übergeben. Dieser unterrichtete die Versammlung über die Entwicklung der Finanzen der Vgg. seit dem Jahr 1961, so wie sie aus den Kassenbüchern ersichtlich war. Da die letzte Vorstandswahl am stattgefunden hatte, lief die vierjährige Amtsperiode nach 12 Abs. 2 der Satzung der SchsVgg. vom aus; daher war eine Neuwahl des Vorstandes erforderlich. Bevor diese stattfand, prüften die sofort von der Versammlung bestimmten Kassenprüfer Dieter Schröfl (Wiesbaden-Nordenstadt) und Karl Ebert (Schlangenbad) an Ort und Stelle die Kasse, die als in Ordnung befunden wurde. Auf Antrag des von der Versammlung gewählten Wahlleiters Wolfgang Weitze wurde dem Vorstand einstimmig Entlastung erteilt. Die Neuwahlen zum Vorstand für die Amtsperiode 1990 bis 1994 hatten folgendes Ergebnis: Erster Vors.: Walter Vietze (Wiesbaden-Dotzheim/Frauenstein); stellv. Vors.: Werner Gebhardt (Wiesbaden/Nordenstadt); Kassenleiter: Klaus Neumann (Wiesbaden- Schierstein); Beisitzer: Gerhard Schnatz (Wiesbaden-Rambach) und Karl Ebert (Schlangenbad). Zu Kassenprüfern wurden die Koll. Helmut Rieger (Heidenrod-Nauroth) und Rudolf Seib (Taunusstein-Wehen) gewählt. Mit einer Erörterung von Fällen aus der Praxis schloß die in harmonischer Atmosphäre verlaufene Versammlung. Seite 2/7

3 Rheinland-Pfalz SchsVgg. Kaiserslautern Am 16. März 1990 fand in Zweibrücken, im Hotel»Europas Rosengarten«die diesjährige Schulungsveranstaltung und Mitgliederversammlung der SchsVgg. Kaiserslautern-Landau-Zweibrücken statt. 1. Vors. Rainer Klaus, Frankelbach, konnte 40 Schr. und Schfrn. begrüßen. Sein besonderer Gruß galt den Gästen, Bgm. Dr. Lambert, Zweibrücken, den Landtagsabgeordneten Ingrid Schneider und Jürgen Krol sowie Oberregierungsrat Mittelhausen vom OLG Zweibrücken als Vertreter des OLG-Präs. Paulsen. Bgm. Dr. Lambert übermittelte die Grüße der St. Zweibrücken und des OBgm. Er stellte Zweibrücken als Stadt der drei»r«vor, nämlich Stadt der Rosen, Rosse und Rechte. Das dritte»r«als Recht gedeutet, würde darauf hinweisen, dass in Zweibrücken Gerichte aller Instanzen bis zum OLG ihren Sitz hätten. Der Referent des Tages, AGDir. Eberhard Weber, AG Langen, informierte die Anwesenden einleitend, dass mit einer Intensivierung des SchmsWesens auf dem Gebiet der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht zu rechnen sei. Nach dem Entwurf zum 1. Landesgesetz zur Änderung der SchO von Rheinland- Pfalz sei der Antragsgegner nicht verpflichtet, zum Sühnetermin zu erscheinen. Die Arbeit des Schms. würde sich daher nach wie vor vorrangig auf dem Gebiet des Strafrechts bewegen. Im ersten Teil seines Vortrags befasste sich Referent Weber daher mit dem Strafrecht für Schr. Er erläuterte den Begriff der Straftat, der aus drei Elementen bestünde: Der tatbestandsmäßigen Handlung, der Rechtswidrigkeit dieser Handlung und der Schuld. Alle drei Elemente müssten vorliegen, um den Tatbestand der Straftat zu erfüllen. Bei der Beleidigung handele es sich um eine Kundgebung der Missachtung mit dem Ziel, den Beleidigten in der Ehre zu verletzen, d.h., zu verunglimpfen. Weber erläuterte auch den Unterschied zwischen Verleumdung und übler Nachrede. Oft sei es schwierig, so der Referent, den Straftatbestand der Verleumdung, nämlich die Kenntnis der Unwahrheit der behaupteten Tatsachen, nachzuweisen. AGDir. Weber behandelte anschließend den Komplex»Körperverletzung«, unterteilt nach den drei Delikten»einfache, vorsätzliche Körperverletzung«,»fahrlässige Körperverletzung«und»gefährliche Körperverletzung«. Die einzelnen Straftatbestände veranschaulichte der Referent anhand von Beispielen und wies insbesondere darauf hin, dass die schwere Körperverletzung, die mit einer Seite 3/7

4 Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet wird, als Verbrechen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schiedspersonen falle.»bedrohung«und»hausfriedensbruch«seien ebenfalls Delikte, über die der Schm. verhandeln könne. Zur»Bedrohung«führte der Referent aus, dass diese vorläge, wenn mit der Begehung eines Verbrechens gedroht werde, nicht dagegen mit der Begehung einer Körperverletzung. Es könne dann aber der Tatbestand der»beleidigung«erfüllt sein. Der Schm. müsse dies bei der Entgegennahme des Sühneantrages beachten, unterstrich Weber. Zum Antrag eines Sühneversuches bemerkte der Referent, dass der Anwalt die Verantwortung für die Form des Sühneantrages trage, der Antragsteller die Information für die Tatsachenbehauptung. AGDir. Weber führte weiter aus, dass der Vergleich in klarer Formulierung protokolliert werden solle, damit ggf. später aus dem Titel vollstreckt werden könne. Eine Vollstreckung aus dem bedingten Vergleich sei nicht möglich. Bei Nichterfüllung würde der Vergleich entfallen. Als Sühnebescheinigung diene dann die Vergleichsausfertigung, mit Hilfe derer Klage bei Gericht eingereicht werden könne. Abschließend sprach der Referent über die Möglichkeiten der Festsetzung von Ordnungsgeldern, die Zustellung von Ordnungsgeldbescheiden und die Rechtsmittelbelehrung sowie über Vollstreckungsmaßnahmen. Die Aufhebung der Festsetzung eines Ordnungsgeldbescheides sei beim Vorliegen besonderer Entschuldigungsgründe möglich. Vors. Rainer Klaus dankte AGDir. Weber persönlich und namens aller anwesenden Schiedspersonen für dessen Ausführungen. Die anschließenden Diskussionsbeiträge zeigten deutlich, dass alle Anwesenden dem Referat mit großer Aufmerksamkeit gefolgt waren. Bei der anschließenden Mitgliederversammlung informierte Rainer Klaus die Versammlungsteilnehmer über die beabsichtigten Änderungen der Organisationsformen des BDS. Außerdem gab er bekannt, dass der Vorstand eine Änderung des Entwurfs einer Satzung der Bezirksvereinigungen ausgearbeitet habe, er stellte diese Änderung zur Diskussion. Die Versammlungsteilnehmer billigten einstimmig die vorgelegten Änderungen der vorliegenden Fassung. Abschließend erläuterte 1. Vors. Klaus Änderungsvorschläge zum Entwurf des 1. Landesgesetzes zur Änderung der rheinland-pfälzischen SchO. Berlin Bund Berliner Schiedsmänner Am 13. März 1990 führte der Bund Berliner Schiedsmänner in den Zoo- Seite 4/7

5 Terrassen in Berlin seine Jahreshauptversammlung 1990 durch. Vors. Stefanescu konnte 26 Gäste, darunter Richterin Reißbach, Aufsichtführende Richterin vom AG Tiergarten von Berlin, begrüßen. Nach der Durchführung von Regularien befasste sich die Versammlung mit folgenden Schwerpunkten: 1. Empfehlung an den Gesetzgeber in Berlin, künftig neben der Amtsbezeichnung»Schiedsmann«auch die Amtsbezeichnung»Schiedsfrau«einzuführen. Nach langer Diskussion wurde ein entsprechender Antrag angenommen; Einverständnis herrschte in diesem Zusammenhang auch darüber, zu gegebener Zeit den Namen Bund Berliner Schiedsmänner zu ändern. 2. Inhaltliche Gestaltung künftiger Monatsversammlungen Die nächsten Themen, mit denen sich die Mitglieder in Versammlungen auseinander -setzen wollen, werden die nachfolgenden sein:»konflikte und Lösungsmöglichkeiten bei Familienstreitigkeiten«,»Der Schiedsmann und die Polizei«und»Schlichtung beim Schiedsmann Wirksamkeit und Gültigkeit«. Schriftführer Winkler wurde beauftragt, alle Mitglieder per Rundschreiben auf die Versammlungsthemen hinzuweisen. Richterin Reißbach regte an, weitere künftige Themen auf der Grundlage der Prüfungen der amtlichen Bücher der Schiedspersonen festzulegen. 3. Breiten Raum in der Diskussion nahm die vor allem für Berlin neue politische Situation Öffnung der Grenzen zur DDR ein. Die Aufsichtführende Richterin Reißbach unterstrich dabei: Grundsätzlich könnten Anträge von Bürgern aus der DDR und dem Ausland angenommen werden. Ein entsprechendes Verfahren müsse nach hiesiger Gesetzgebung durchgeführt werden. Bei der Androhung von Ordnungsgeldmaßnahmen gegenüber Bürgern aus der DDR empfehle sich jedoch äußerste Zurückhaltung. 4. Zur Vertretungsregelung bei der SchmsTätigkeit wies Frau Reißbach auf die Bestimmungen des 11 des Berliner Schiedsmannsgesetzes hin und führte aus: Nach ausführlicher Diskussion mit dem Präs. d. AG sei festgehalten worden, dass von dem Vertreter eines Schms. die Bücher des zu vertretenden Schms. zu benutzen seien. Diese Darstellung löste bei den anwesenden Mitgliedern des BDS Unmut aus. Schließlich erhielt der Vorstand des BBS den Auftrag beim Gesetzgeber vorstellig zu werden mit dem Ziel, eine den Schm. entgegenkommende Vertretungsregelung zu erreichen. Wie bei jeder Jahreshauptversammlung wurden auch am 13. März personelle Veränderungen angesprochen: Joan Stefanescu ehrte die Verstorbenen, stellvertretend für alle die Koll. Erna Mischke und begrüßte als neue Kollegin und Kollegen imamt des Seite 5/7

6 Schms. Frau Ahrens, Herrn Bäcker und Herrn Veit; verabschiedet dagegen wurde die Koll. Tessiner, welche aus persönlichen Gründen ihr Amt zur Verfügung gestellt hatte. Mit einem Dank an die Mitglieder des BBS für die geleistete Arbeit und anerkennende Worte für die Bereitschaft junger Menschen, das SchmsAmt anzutreten, schloss Joan Stefanescu die Versammlung. Nordrhein-Westfalen SchsVgg. Düsseldorf Am 10. März 1990 führte die SchsVgg. Düsseldorf im Gebäude der Stadtwerke Neuss eine Schulungsveranstaltung durch. Dem Referat»Schiedsleute gestern, heute und morgen«von AGDir. Erhard Väth wohnten 20 Teilnehmer, darunter LdsBeiratsVors. Schöneseiffen, bei. Festzuhalten bleiben folgende wichtige Kernsätze des Referats von AGDir. Väth: Die Inanspruchnahme des Schiedsmanns soll in vollem Umfang durch bestimmte Rechtsschutzversicherungen in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Trotz Öffentlichkeitsarbeit schwindet der Bekanntheitsgrad des Schms. Die Schiedspersonen müssen sich mehr bekannt machen und ständig ihren Verband stärken; ihre Chance liegt im Zivil-recht. Ein besonderer Faktor bei ihrer Arbeit sind die Fälle zwischen»tür und Angel«. Nicht juristischer Sachverstand, sondern in erster Linie Geduld, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick sind gefragt. Das für den Bürger segensreichste Institut ist und bleibt das Amt des Schms.; dieser steht tagtäglich ehrenamtlich zur Verfügung! Streitigkeiten in strafrechtlichen und vermögensrechtlichen Fällen können bei den Schiedspersonen schnell und vor allem preiswert geregelt werden. Der Weg zum Gericht kostet oft das 20fache der SchmsGebühr! Bei den Diskussionsbeiträgen wurden Vorschläge zur Verbesserung des Bekanntheitsgrades des Schms. behandelt. Einmütig wurde gefordert, den Kontakt zu den Polizeidienststellen zu verbessern. Hervorgehoben wurde auch, dass Orts- und Personenkenntnis dem Schm. bei der Schlichtung von Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten eine große Hilfe darstelle. Außerhalb des offiziellen Versammlungsthemas befassten sich weitere Diskussionsbeiträge mit Fragen der Zwangsvollstreckung. Als Ergebnis wurde festgehalten: Die Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich ist ausschließlich Sache des Gläubigers. Nicht der Antragsteller erwirbt einen Anspruch auf Leistung, sondern ein begünstigter Dritter, z.b. eine soziale Einrichtung, an die ein Geldbetrag gezahlt werden soll. Weitere Wortbeiträge galten der Bereinigung von Streitigkeiten im Vorfeld des förmlichen Schiedsverfahrens, Seite 6/7

7 die og. Tür- und Angelfälle, die keinen Niederschlag in den Statistiken finden, der Notwendigkeit, bei Neu- und Wiederwahl von Schiedspersonen Gespräche mit Kandidaten zu führen, um eine bessere Auswahl geeigneter Personen zu gewährleisten sowie der geplanten finanziellen Beteiligung der Bezirksvereinigungen an den Auslagen der LdsVereinigungen; dieses Vorhaben fand keinen ungeteilten Beifall. Eine Aussprache über Fälle aus der Praxis bildete den Abschluss der Schulungsveranstaltung. Seite 7/7

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