Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 20 - Zusammenfassung Leistungsstörungen, Rechtsscheinsträger
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- Evagret Pfaff
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1 Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 20 - Zusammenfassung Leistungsstörungen, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York)
2 Was behandeln wir heute? Evaluation 1 Wie war die Vorlesung bislang? 2 Was haben wir bisher gelernt? 3 Welche gibt es im Schuldrecht?
3 1 Wie war die Vorlesung bislang?
4 Wie war die Vorlesung bislang? Was machen wir mit der Probeklausur? Evaluation Ich werde die Klausur (egal wann) nicht mitschreiben. Ich werde die Klausur morgen auf keinen Fall mitschreiben. 2 (2 %) 12 (14 %) Ich würde die Klausur am liebsten zu Hause auf dem PC schreiben. Ich würde die Klausur gerne morgen im Hörsaal schreiben. Ich würde die Klausur gerne nach den Pfingstferien im Hörsaal schreiben. Ich möchte die Klausur nicht korrigiert bekommen. 17 (20 %) 17 (20 %) 34 (41 %) Bitte stimmen Sie auf ab. 1 (1 %) --
5 Wie war die Vorlesung bislang? Welche Probleme haben Sie mit der Vorlesung? Evaluation Ich kann die Struktur der Vorlesung nicht nachvollziehen. 33 Ich weiß nicht, was ich lernen soll. 29 Ich weiß nicht, wo die Schwerpunkte im Schuldrecht liegen. 38 Ich fühle mich durch die Vorlesung verwirrt. 20 Ich habe das Gefühl, dass das Schuldrecht kompliziert ist. 51 Ich finde die Vorlesung in Ordnung. Bitte stimmen Sie auf ab
6 Wie war die Vorlesung bislang? Was kann man künftig besser machen? Evaluation Ich habe viele Fragen, die ich mich nicht zu stellen traue. Ich wünsche mir wieder sfragen am Anfang der Vorlesung Ich finde Abstimmen per Handy unsinnig. Es sollten mehr Fälle in der Vorlesung besprochen werden. Es sollte mehr Theorie in der Vorlesung besprochen werden. Es sollte Bitte mehr stimmen Literaturhinweise Sie auf geben. ab
7 2 Was haben wir bisher gelernt?
8 Was haben wir bisher gelernt? 1. Wie entstehen Schuldverhältnisse und welche Pflichten begründen sie? 311 BGB: Zustandenkommen von rechtsgeschäftlichen und geschäftsähnlichen Schuldverhältnissen insbesondere: 311b BGB: Formerfordernisse 241 BGB: Leistungs- und Rücksichtsnahmepflichten 243 BGB: Gattungsschuld, Konkretisierung 262 BGB: Wahlschuld BGB: Leistungsbestimmungsrechte BGB: Schadensersatz (Berechnung) insbesondere: 254 BGB: Mitverschulden 242 BGB: Generalklausel
9 Was haben wir bisher gelernt? 2. Wie erfüllt man seine Pflichten aus einem Schuldverhältnis? 362 BGB: Erfüllung BGB: Erfüllung durch Dritte ( Wer? ) BGB: Leistungsort ( Wo? ) 271 BGB: Leistungszeit ( Wann? ) Surrogate: Hinterlegung ( BGB) Aufrechnung ( BGB) Erlass ( 397 BGB)
10 Was haben wir bisher gelernt? 3. In welchen anderen Fällen erlöschen Pflichten aus einem Schuldverhältnis? Unmöglichkeit ( 275 Abs. 1 BGB) Unzumutbarkeit ( 275 Abs. 2 BGB / 275 Abs. 3 BGB) Untergang der Gegenleistung ( 326 Abs. 1 BGB) Widerrufsrecht ( 355 BGB) Widerrufsgründe: 312g 312b, 312c BGB Rücktritt ( BGB) Rücktrittsgründe: 323, 324, 326 Abs. 5 BGB Kündigung aus wichtigem Grund ( 314 BGB) (Störung der Geschäftsgrundlage ( 313 Abs. 3 BGB)
11 Was haben wir bisher gelernt? 4. Wonach werden Schäden im Rahmen von Schuldverhältnissen ersetzt? 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung Schuldverhältnis 311 BGB (oder 433 ff.) Pflichtverletzung 241 BGB (oder 434 ff.) Vertretenmüssen 280 Abs. 1 S. 2 BGB BGB Schaden Kausalität, BGB (Mitverschulden, 254 BGB) Besondere Voraussetzungen: 280 Abs. 3 BGB 281 BGB, 282 BGB, 283 BGB 280 Abs. 2 BGB Verzug ( 286 BGB)
12 Was haben wir bisher gelernt? 5. Welche weiteren Regelungen des Leistungsstörungsrechts sollte man kennen? Besondere Verzugsfolgen - Zinsen ( 288 BGB) - Besonderer Verschuldensmaßstab ( 287 BGB) Besondere Folgen bei Unmöglichkeit ( 275 Abs. 4 BGB) - Untergang der Gegenleistungspflicht ( 326 Abs. 1 BGB) - Stellvertretendes commodum ( 285 BGB) - Bedeutung von 311a Abs. 1, Abs. 2 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen ( 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB ivm 284 BGB)
13 Was haben wir bisher gelernt? Welche Regelungen des Allgemeinen Schuldrechts müssen wir noch behandeln? Annahmeverzug / Verzug des Gläubigers ( BGB) Wechsel des Gläubigers: Abtretung ( BGB) Wechsel des Schuldners: Schuldübernahme ( BGB) Mehrere Schuldner / mehrere Gläubiger ( BGB) Vertrag zugunsten Dritter ( BGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen ( BGB)
14 3 Welche gibt es im Schuldrecht?
15 Welche gibt es im Schuldrecht? Welche haben wir im Vertretungsrecht kennengelernt? Kundgabe der Innenvollmacht ( 171 BGB) Vollmachtsurkunde ( 172 BGB)
16 Welche gibt es im Schuldrecht? Welche gibt es bei der Abtretung? Evaluation
17 Welche gibt es im Schuldrecht? Welche Bedeutung hat eine Quittung? Evaluation
18 Welche gibt es im Schuldrecht? Welche Arten von Wertpapieren gibt es? Evaluation
19 Welche gibt es im Schuldrecht? Was muss man zum Sparbuch wissen? Evaluation Urkunde im Sinne von 952 II BGB (Recht am Papier folgt Recht aus dem Papier) 929 ff. unanwendbar Urkunde isv 405 (v.a. 399 BGB) 407 BGB unanwendbar Aber: 808 I 1 Teleologische Reduktion: grobe Fahrlässigkeit (arg. ex Art. 40 III 1 WG)
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