Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 20 - Zusammenfassung Leistungsstörungen, Rechtsscheinsträger

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 20 - Zusammenfassung Leistungsstörungen, Rechtsscheinsträger"

Transkript

1 Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 20 - Zusammenfassung Leistungsstörungen, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York)

2 Was behandeln wir heute? Evaluation 1 Wie war die Vorlesung bislang? 2 Was haben wir bisher gelernt? 3 Welche gibt es im Schuldrecht?

3 1 Wie war die Vorlesung bislang?

4 Wie war die Vorlesung bislang? Was machen wir mit der Probeklausur? Evaluation Ich werde die Klausur (egal wann) nicht mitschreiben. Ich werde die Klausur morgen auf keinen Fall mitschreiben. 2 (2 %) 12 (14 %) Ich würde die Klausur am liebsten zu Hause auf dem PC schreiben. Ich würde die Klausur gerne morgen im Hörsaal schreiben. Ich würde die Klausur gerne nach den Pfingstferien im Hörsaal schreiben. Ich möchte die Klausur nicht korrigiert bekommen. 17 (20 %) 17 (20 %) 34 (41 %) Bitte stimmen Sie auf ab. 1 (1 %) --

5 Wie war die Vorlesung bislang? Welche Probleme haben Sie mit der Vorlesung? Evaluation Ich kann die Struktur der Vorlesung nicht nachvollziehen. 33 Ich weiß nicht, was ich lernen soll. 29 Ich weiß nicht, wo die Schwerpunkte im Schuldrecht liegen. 38 Ich fühle mich durch die Vorlesung verwirrt. 20 Ich habe das Gefühl, dass das Schuldrecht kompliziert ist. 51 Ich finde die Vorlesung in Ordnung. Bitte stimmen Sie auf ab

6 Wie war die Vorlesung bislang? Was kann man künftig besser machen? Evaluation Ich habe viele Fragen, die ich mich nicht zu stellen traue. Ich wünsche mir wieder sfragen am Anfang der Vorlesung Ich finde Abstimmen per Handy unsinnig. Es sollten mehr Fälle in der Vorlesung besprochen werden. Es sollte mehr Theorie in der Vorlesung besprochen werden. Es sollte Bitte mehr stimmen Literaturhinweise Sie auf geben. ab

7 2 Was haben wir bisher gelernt?

8 Was haben wir bisher gelernt? 1. Wie entstehen Schuldverhältnisse und welche Pflichten begründen sie? 311 BGB: Zustandenkommen von rechtsgeschäftlichen und geschäftsähnlichen Schuldverhältnissen insbesondere: 311b BGB: Formerfordernisse 241 BGB: Leistungs- und Rücksichtsnahmepflichten 243 BGB: Gattungsschuld, Konkretisierung 262 BGB: Wahlschuld BGB: Leistungsbestimmungsrechte BGB: Schadensersatz (Berechnung) insbesondere: 254 BGB: Mitverschulden 242 BGB: Generalklausel

9 Was haben wir bisher gelernt? 2. Wie erfüllt man seine Pflichten aus einem Schuldverhältnis? 362 BGB: Erfüllung BGB: Erfüllung durch Dritte ( Wer? ) BGB: Leistungsort ( Wo? ) 271 BGB: Leistungszeit ( Wann? ) Surrogate: Hinterlegung ( BGB) Aufrechnung ( BGB) Erlass ( 397 BGB)

10 Was haben wir bisher gelernt? 3. In welchen anderen Fällen erlöschen Pflichten aus einem Schuldverhältnis? Unmöglichkeit ( 275 Abs. 1 BGB) Unzumutbarkeit ( 275 Abs. 2 BGB / 275 Abs. 3 BGB) Untergang der Gegenleistung ( 326 Abs. 1 BGB) Widerrufsrecht ( 355 BGB) Widerrufsgründe: 312g 312b, 312c BGB Rücktritt ( BGB) Rücktrittsgründe: 323, 324, 326 Abs. 5 BGB Kündigung aus wichtigem Grund ( 314 BGB) (Störung der Geschäftsgrundlage ( 313 Abs. 3 BGB)

11 Was haben wir bisher gelernt? 4. Wonach werden Schäden im Rahmen von Schuldverhältnissen ersetzt? 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung Schuldverhältnis 311 BGB (oder 433 ff.) Pflichtverletzung 241 BGB (oder 434 ff.) Vertretenmüssen 280 Abs. 1 S. 2 BGB BGB Schaden Kausalität, BGB (Mitverschulden, 254 BGB) Besondere Voraussetzungen: 280 Abs. 3 BGB 281 BGB, 282 BGB, 283 BGB 280 Abs. 2 BGB Verzug ( 286 BGB)

12 Was haben wir bisher gelernt? 5. Welche weiteren Regelungen des Leistungsstörungsrechts sollte man kennen? Besondere Verzugsfolgen - Zinsen ( 288 BGB) - Besonderer Verschuldensmaßstab ( 287 BGB) Besondere Folgen bei Unmöglichkeit ( 275 Abs. 4 BGB) - Untergang der Gegenleistungspflicht ( 326 Abs. 1 BGB) - Stellvertretendes commodum ( 285 BGB) - Bedeutung von 311a Abs. 1, Abs. 2 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen ( 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB ivm 284 BGB)

13 Was haben wir bisher gelernt? Welche Regelungen des Allgemeinen Schuldrechts müssen wir noch behandeln? Annahmeverzug / Verzug des Gläubigers ( BGB) Wechsel des Gläubigers: Abtretung ( BGB) Wechsel des Schuldners: Schuldübernahme ( BGB) Mehrere Schuldner / mehrere Gläubiger ( BGB) Vertrag zugunsten Dritter ( BGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen ( BGB)

14 3 Welche gibt es im Schuldrecht?

15 Welche gibt es im Schuldrecht? Welche haben wir im Vertretungsrecht kennengelernt? Kundgabe der Innenvollmacht ( 171 BGB) Vollmachtsurkunde ( 172 BGB)

16 Welche gibt es im Schuldrecht? Welche gibt es bei der Abtretung? Evaluation

17 Welche gibt es im Schuldrecht? Welche Bedeutung hat eine Quittung? Evaluation

18 Welche gibt es im Schuldrecht? Welche Arten von Wertpapieren gibt es? Evaluation

19 Welche gibt es im Schuldrecht? Was muss man zum Sparbuch wissen? Evaluation Urkunde im Sinne von 952 II BGB (Recht am Papier folgt Recht aus dem Papier) 929 ff. unanwendbar Urkunde isv 405 (v.a. 399 BGB) 407 BGB unanwendbar Aber: 808 I 1 Teleologische Reduktion: grobe Fahrlässigkeit (arg. ex Art. 40 III 1 WG)

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 15 - Weitere Folgen der Unmöglichkeit: Gegenleistungspflicht, Surrogate, Schadensersatz statt der Leistung

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 15 - Weitere Folgen der Unmöglichkeit: Gegenleistungspflicht, Surrogate, Schadensersatz statt der Leistung Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 15 - Weitere Folgen der Unmöglichkeit: Gegenleistungspflicht, Surrogate, Schadensersatz statt der Leistung Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz),

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 19 - Obliegenheitsverletzungen: Annahmeverzug, Mitverschulden

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 19 - Obliegenheitsverletzungen: Annahmeverzug, Mitverschulden Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 19 - Obliegenheitsverletzungen:, Mitverschulden Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York)

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 12 Untergang von Leistungspflichten: Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 12 Untergang von Leistungspflichten: Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 12 Untergang von Leistungspflichten: und Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von Schuldnern, Schuldnerwechsel, gestörte Gesamtschuld

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von Schuldnern, Schuldnerwechsel, gestörte Gesamtschuld Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von n, wechsel, gestörte Gesamtschuld Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New

Mehr

Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) zugunsten Dritter.

Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) zugunsten Dritter. Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 23 Beteiligung von Dritten: Vertrag zugunsten Dritter, mit für Dritte, Haftung Dritter nach 311 Abs. 3 BGB Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz),

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 8 Untergang von Leistungspflichten: Erfüllung und Surrogate

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 8 Untergang von Leistungspflichten: Erfüllung und Surrogate derholung Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 8 Untergang von Leistungspflichten: und Surrogate Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 22 Mehrheit von Gläubigern, Gläubigerwechsel, insb. Abtretung

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 22 Mehrheit von Gläubigern, Gläubigerwechsel, insb. Abtretung Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 22 Mehrheit von n, wechsel, insb. Abtretung Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York)

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 1 - Was regelt das Schuldrecht und wie ist es aufgebaut?

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 1 - Was regelt das Schuldrecht und wie ist es aufgebaut? Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 1 - Was regelt das Schuldrecht und wie ist es aufgebaut? Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 24 - Kaufvertrag: Rechte, Pflichten, besondere Gestaltungen, Tausch

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 24 - Kaufvertrag: Rechte, Pflichten, besondere Gestaltungen, Tausch Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 24 - : Rechte, Pflichten, besondere Gestaltungen, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 40 - Ausblick: Bürgschaft, Gemeinschaft, Gesellschaft

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 40 - Ausblick: Bürgschaft, Gemeinschaft, Gesellschaft Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 40 - Ausblick:,, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 27 Mietvertrag: Rechte, Pflichten, Gewährleistungsrecht

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 27 Mietvertrag: Rechte, Pflichten, Gewährleistungsrecht Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 27 Mietvertrag: Rechte,, srecht Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 39 - Verbraucherverträge, elektronischer Geschäftsverkehr, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 39 - Verbraucherverträge, elektronischer Geschäftsverkehr, Allgemeine Geschäftsbedingungen Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 39 - Verbraucherverträge, elektronischer Geschäftsverkehr, Allgemeine Geschäftsbedingungen Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University

Mehr

Grundkurs II Zivilrecht

Grundkurs II Zivilrecht , Grundkurs II Zivilrecht SoSe 2010 Prof. Dr. 1 Inhaltsüberblick I. Leistungsstörungen im Schuldverhältnis 1. Pflichtverletzung als Grundbegriff 2. Der Tatbestand der und der Ausschluss der Leistungspflicht

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 9 Untergang von Leistungspflichten: Aufrechnung, Erlass und andere

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 9 Untergang von Leistungspflichten: Aufrechnung, Erlass und andere Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 9 Untergang von Leistungspflichten:, und andere Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York)

Mehr

Vorlesung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II. Gliederung

Vorlesung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II. Gliederung Professor Dr. Peter A. Windel Vorlesung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II Gliederung 1. Kapitel: Grundlagen I. Bedeutung des Allgemeinen Schuldrechts II. Rechtsquellen III. Das Schuldverhältnis als

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 Leistungszeit und Leistungsort

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 Leistungszeit und Leistungsort Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 und Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 2 3 Was haben

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 13 Anpassung von Pflichten: Leistungsbestimmungsrechte, Wahlschuld, Störung der Geschäftsgrundlage

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 13 Anpassung von Pflichten: Leistungsbestimmungsrechte, Wahlschuld, Störung der Geschäftsgrundlage Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 13 von Pflichten: Leistungsbestimmungsrechte, Wahlschuld, Störung der Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney

Mehr

Gesamtübersicht Leistungsstörung

Gesamtübersicht Leistungsstörung Gesamtübersicht Leistungsstörung Der Vertrag begründet grds. Primärpflichten (Hauptleistungspflichten; Nebenleistungspflichten; Rücksichtsnahmepflichten) Sind diese gestört entstehen Sekundärpflichten.

Mehr

Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen

Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen Unmöglichkeit 1. Wie ist Unmöglichkeit definiert? Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolges durch eine Leistungshandlung

Mehr

Zivilrecht Grundkurs I. die geschuldete Leistung. Grundkurs I - Zivilrecht. Europa-Universität Viadrina, Juristische Fakultät. Teil 7, Nr.

Zivilrecht Grundkurs I. die geschuldete Leistung. Grundkurs I - Zivilrecht. Europa-Universität Viadrina, Juristische Fakultät. Teil 7, Nr. , Zivilrecht Grundkurs I I. Grundstrukturen und Grundbegriffe II. Personen, Sachen, Rechtsgeschäfte III. Der Abschluss von Verträgen IV. Das vertragliche Schuldverhältnis: Inhalte und Beendigung 1. Erlöschen

Mehr

Sachbereich: Schuldverhältnisse

Sachbereich: Schuldverhältnisse Sachbereich: Schuldverhältnisse Wesen, Begriff und Entstehung von Schuldverhältnissen darlegen Inhalt eines Schuldverhältnisses ( 241 BGB) Unterscheidung von rechtsgeschäftlichen bzw. rechtsgeschäftsähnlichen

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 29 Leasingvertrag, Pacht, Leihe, Sachdarlehen

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 29 Leasingvertrag, Pacht, Leihe, Sachdarlehen Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 29 vertrag,,, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 2 3

Mehr

Bonner Examenskurs 2015/2016 Modul Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Michael Beurskens

Bonner Examenskurs 2015/2016 Modul Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Michael Beurskens Bonner Examenskurs 2015/2016 Modul Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Michael Beurskens 20. Oktober, 20. Oktober, 1. Entstehung von rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen ( 311 BGB, 145 ff. BGB), Rechtsgeschäftsähnliche

Mehr

Leistungsstörungsrecht ( Störung des Pflichtenprogramms")

Leistungsstörungsrecht ( Störung des Pflichtenprogramms) Leistungsstörungsrecht ( Störung des Pflichtenprogramms") Ausgangspunkt: Keine ordnungsgemäße Erfüllung der leistungsbezogenen und nicht leistungsbezogenen Pflichten ( Leistungsstörung") Pflichtverletzung

Mehr

Fall 8 Lösungsskizze

Fall 8 Lösungsskizze Fall 8 Lösungsskizze A. Ansprüche des K I. Anspruch des K auf Übergabe und Übereignung des Autos aus 433 Abs. 1 S. 1 BGB 2. Unmöglichkeit, 275 Abs.1 BGB a) Gattungsschuld b) Konkretisierung der Gattungsschuld,

Mehr

B. Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach 286 BGB I. Nichtleistung trotz Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Anspruchs

B. Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach 286 BGB I. Nichtleistung trotz Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Anspruchs 43 Der Schuldnerverzug A. Überblick neben Schlechtleistung praktisch wichtigste Form der Leistungsstörung Vorrang der Naturalerfüllung außerdem u.u. Verzugsschaden aus 280 I, II, 286 BGB unter Vorauss.

Mehr

Grundlagen im Schuldrecht AT

Grundlagen im Schuldrecht AT Lernmaterial im Zivilrecht Grundlagen im Schuldrecht AT 2. Fachsemester Schuldrecht: Allgemeiner Teil von Seite I Inhaltsverzeichnis A. Anspruchsgrundlagen... 1 I. Schadensersatz... 1 1. 280 Schadensersatz

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 33 Gegenstand der Leistungspflicht A. Stück- und Gattungsschuld Stückschuld: individuelle Merkmale Gattungsschuld: Leistung nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmt ( 243 Abs. 1 BGB) Vorratsschuld: geschuldete

Mehr

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-1 Kalkulationsirrtum: fehlerhafte Kalkulationen eines Unternehmers berechtigen nicht zur Anfechtung, zumindest bei internen Kalkulationen. Fehler

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 32 Werkvertrag, Werklieferungsvertrag

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 32 Werkvertrag, Werklieferungsvertrag Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 32 Werkvertrag, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 Was

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 11 Untergang von Leistungspflichten: Kündigung und Rücktritt

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 11 Untergang von Leistungspflichten: Kündigung und Rücktritt Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 11 Untergang von Leistungspflichten: und Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was

Mehr

37 Sonstige Erlöschensgründe A. Erlass, Aufhebung, Abänderung und Konfusion. B. Rücktritt und Kündigung

37 Sonstige Erlöschensgründe A. Erlass, Aufhebung, Abänderung und Konfusion. B. Rücktritt und Kündigung 37 Sonstige Erlöschensgründe A. Erlass, Aufhebung, Abänderung und Konfusion Erlassvertrag ( 397 BGB) Aufhebungsvertrag ( 311 Abs. 1 BGB) Abänderungsvertrag ( 311 Abs. 1 BGB) Konfusion o Forderung und Schuld

Mehr

Schadensersatz statt der Leistung (bei nachträglicher Unmöglichkeit), 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB

Schadensersatz statt der Leistung (bei nachträglicher Unmöglichkeit), 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB Schadensersatz statt der Leistung (bei nachträglicher Unmöglichkeit), 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB I. Vorliegen eines wirksamen Schuldverhältnisses mit Leistungspflichten II. Pflichtverletzung hier: Nichterbringung

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch Schuldrecht Allgemeiner Teil

Bürgerliches Gesetzbuch Schuldrecht Allgemeiner Teil Bürgerliches Gesetzbuch Schuldrecht Allgemeiner Teil 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage Bearbeitet von Bernhard Eyinck Weiterer Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.d. Dr. Christian Grüneberg

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 14 Nichterfüllung von Leistungspflichten: Verzug, Schadensersatz statt der Leistung

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 14 Nichterfüllung von Leistungspflichten: Verzug, Schadensersatz statt der Leistung Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 14 Nichterfüllung von Leistungspflichten:, Schadensersatz Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law

Mehr

Lösungsskizze zu der Klausur im allgemeinen Schuldrecht vom Teilnehmergruppe mit der isolierten Schuldrechtsklausur (alte PO) ohne BGB AT

Lösungsskizze zu der Klausur im allgemeinen Schuldrecht vom Teilnehmergruppe mit der isolierten Schuldrechtsklausur (alte PO) ohne BGB AT Lösungsskizze zu der Klausur im allgemeinen Schuldrecht vom 25.07.2016 Teilnehmergruppe mit der isolierten Schuldrechtsklausur (alte PO) ohne BGB AT Aufgabe 1: A. Anspruch des B gegen A auf Erstattung

Mehr

Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen

Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Vertragsarten 1. Vertragsfreiheit 2. Kaufvertrag

Mehr

Prüfungsschemata Allgemeines Schuldrecht 1

Prüfungsschemata Allgemeines Schuldrecht 1 Prüfungsschemata Allgemeines Schuldrecht 1 A. Leistungsbefreiung ohne Ausübung eines Gestaltungsrechts I. Befreiung von der Leistungspflicht ( 275) 2 1. Leistung ist unmöglich, 275 Abs. 1 2. Leistung darf

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25 Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25 Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 Wann ist die Gewährleistung

Mehr

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten https://cuvillier.de/de/shop/publications/7217 Copyright: Cuvillier

Mehr

Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz

Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz 280 I BGB, insbesondere Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Zweistufiger Aufbau des deutschen Haftungsrechts

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII. Abkürzungsverzeichnis...XV

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII. Abkürzungsverzeichnis...XV Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII Abkürzungsverzeichnis...XV 1 Einführung in das Rechtssystem... 1 1.1 Bedeutung des Fachs Recht...1 1.1.1 Rechtsstaatliche Ordnung...1

Mehr

Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz

Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz 280 I BGB, insbesondere Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Zweistufiger Aufbau des deutschen Haftungsrechts

Mehr

Bürgerliches Recht, Schuldrecht

Bürgerliches Recht, Schuldrecht Grundzüge des österreichischen Privatrechts Bürgerliches Recht, Schuldrecht Ass.-Prof. Dr. Gerhard Saria Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht/Universität Wien Überblick Kaufvertrag Leistungsstörungen

Mehr

Wiederholungsfragen. 1. Ist der Verzugsschaden, der über 286 BGB geltend gemacht wird, eine Form des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung?

Wiederholungsfragen. 1. Ist der Verzugsschaden, der über 286 BGB geltend gemacht wird, eine Form des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung? Wiederholungsfragen Hinweis: Die folgenden Fragen wurden von einer Teilnehmerin des Konversatoriums gestellt. Ich möchte die Antworten auf diesem Wege auch den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugänglich

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 17 - Ersatz frustrierter Aufwendungen, Rentabilitätsvermutung, echte Aufwendungsersatzansprüche

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 17 - Ersatz frustrierter Aufwendungen, Rentabilitätsvermutung, echte Aufwendungsersatzansprüche Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 17 - Ersatz frustrierter Aufwendungen, Rentabilitätsvermutung, echte Aufwendungsersatzansprüche Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M.

Mehr

Leistungsstörungen I

Leistungsstörungen I Leistungsstörungen I Unmöglichkeit als erste von drei Leistungspflichtverletzungen (Leistungsstörungen) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Die Matrix

Mehr

Fall Anspruch entstanden Der Anspruch auf Lieferung des Gemäldes ist durch den Abschluss eines Kaufvertrages isd 433 BGB entstanden.

Fall Anspruch entstanden Der Anspruch auf Lieferung des Gemäldes ist durch den Abschluss eines Kaufvertrages isd 433 BGB entstanden. Fall 1 Frage 1: A. Anspruch auf Übergabe und Übereignung gem. 433 I S.1 BGB K könnte gegen V einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Gemäldes und der Skulptur aus 433 I S.1 BGB haben. I. Lieferanspruch

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 6 - Inhalt von Leistungspflichten

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 6 - Inhalt von Leistungspflichten Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 6 - Inhalt von Leistungspflichten Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 5 - Haftungsausfüllende Kausalität, Formen des Schadensersatzes

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 5 - Haftungsausfüllende Kausalität, Formen des Schadensersatzes Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 5 - Haftungsausfüllende Kausalität, Formen des sersatzes Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 33 - (Pauschal )Reisevertrag

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 33 - (Pauschal )Reisevertrag Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 33 - (Pauschal )Reisevertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir

Mehr

2. Kapitel: Das neue System der Leistungsstörungen

2. Kapitel: Das neue System der Leistungsstörungen 2. Kapitel: Das neue System Leistungsstörungen A. Grundlagen Soweit jede Seite ihre Pflichten erfüllt, ist die Abwicklung von Schuldverhältnissen problemlos. Das ist Regelfall. Manchmal aber gibt es Probleme:

Mehr

GLIEDERUNG: DER FERNSEHER

GLIEDERUNG: DER FERNSEHER GLIEDERUNG: DER FERNSEHER F RAGE 1: I. Anspruch F gegen T aus 433 I S. 1 BGB 1. Anspruch entstanden durch Kaufvertrag gem. 433 BGB (+) a) Voraussetzung: Angebot und Annahme, 145 ff. BGB Anfrage des F?

Mehr

Die nachträgliche Unmöglichkeit bei gegenseitigen Leistungsbeziehungen

Die nachträgliche Unmöglichkeit bei gegenseitigen Leistungsbeziehungen Leseprobe Text Die nachträgliche Unmöglichkeit bei gegenseitigen Leistungsbeziehungen Der primäre Leistungsanspruch Die Wirkung auf den Primäranspruch ist in 275 Abs.1 geregelt. Danach ist der Anspruch

Mehr

Grundkurs BGB II. Einheit 3 Unmöglichkeit II

Grundkurs BGB II. Einheit 3 Unmöglichkeit II Universität Göttingen Wintersemester 2009/2010 Grundkurs BGB II Einheit 3 Unmöglichkeit II Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. Übersicht Sekundärleistungsansprüche Anfängliche Unmöglichkeit 311a II: SchE statt

Mehr

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines 2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) Gegenseitiger Vertrag Verletzung einer Pflicht aus 241 II BGB Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag Grds. ist eine Abmahnung erforderlich 3.

Mehr

Allgemeines Schuldrecht

Allgemeines Schuldrecht Grundrisse des Rechts Allgemeines Schuldrecht von Prof. Dr. Hans Brox, Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker 36. Auflage Allgemeines Schuldrecht Brox / Walker wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

Vorlesung Allgemeines Schuldrecht WS 2015/2016. Vorlesungsgliederung. 1. Schuldrecht und Schuldverhältnis. Lernunterlagen

Vorlesung Allgemeines Schuldrecht WS 2015/2016. Vorlesungsgliederung. 1. Schuldrecht und Schuldverhältnis. Lernunterlagen Vorlesung Allgemeines Schuldrecht WS 2015/2016 Univ.-Prof. Dr. Silvia Dullinger Institut für Zivilrecht wirtschaftsprivatrecht@jku.at Lernunterlagen Dullinger, Bürgerliches Recht II Schuldrecht Allgemeiner

Mehr

Lösungsvorschlag. Teil I. Kann K von V die Lieferung von 36 Flaschen des Jahrhundertjahrgangs verlangen?

Lösungsvorschlag. Teil I. Kann K von V die Lieferung von 36 Flaschen des Jahrhundertjahrgangs verlangen? Nikolas Huber Surena Koller Dr. Matthias Kober Grundkurs BGB II Sommersemester 2012 Juristische Fakultät Augsburg Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Übungsklausur vom 21.06.2012 www.jura.uni-augsburg.de

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFTEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT (G-L) SOMMERSEMESTER 2012 PROF. DR. SUSANNE LEPSIUS. Lösung Fall 1

ARBEITSGEMEINSCHAFTEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT (G-L) SOMMERSEMESTER 2012 PROF. DR. SUSANNE LEPSIUS. Lösung Fall 1 ARBEITSGEMEINSCHAFTEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT (G-L) SOMMERSEMESTER 2012 PROF. DR. SUSANNE LEPSIUS Lösung Fall 1 A. Ausgangsfall V könnte gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aus 433 II BGB

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) Sommersemester 2015 Prof. Dr. Michael Beurskens

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) Sommersemester 2015 Prof. Dr. Michael Beurskens Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) Sommersemester 2015 Prof. Dr. Michael Beurskens 1.Termin: Was regelt das Schuldrecht und wie ist es aufgebaut? (Dienstag, 07.04.2015) Wie verhält sich das zweite

Mehr

Kolper/Roßmanith Fallbesprechung BGB II - Schuldrecht SS Lösungsskizze FB 3

Kolper/Roßmanith Fallbesprechung BGB II - Schuldrecht SS Lösungsskizze FB 3 FB 3 FÄLLE ZUM ALLGEMEINEN LEISTUNGSSTÖRUNGSRECHT SCHADENSERSATZ STATT DER LEISTUNG; UNMÖGLICHKEIT; TEILWEISE UNMÖGLICHKEIT; SCHULDNERVERZUG; VERZÖGERUNSSCHADEN; NICHTLEISTUNG FALL 1: NICHTLEISTUNG WEGEN

Mehr

GRUNDKURS BGB. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak. von. Professor an der Universität Passau. 9., neu bearbeitete Auflage

GRUNDKURS BGB. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak. von. Professor an der Universität Passau. 9., neu bearbeitete Auflage GRUNDKURS BGB Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im bürgerlichen Recht mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit Übungsklausuren von Dr. iur. Hans-Joachim Musielak

Mehr

Ausgangsfall: Kann Zigarettenfabrikant K von Tabakhändler V Lieferung der Ware verlangen?

Ausgangsfall: Kann Zigarettenfabrikant K von Tabakhändler V Lieferung der Ware verlangen? GRUNDKURS IM BÜRGERLICHEN RECHT AG/PROPÄDEUTISCHE ÜBUNG IM GRUNDKURS ZIVILRECHT II Sommersemester 2016 Gliederung zu F a l l 3: Die Gefahr lauert überall Ausgangsfall: Kann Zigarettenfabrikant K von Tabakhändler

Mehr

Lösungsskizze Fall 10

Lösungsskizze Fall 10 Konversationsübung im Bürgerlichen 1 Recht * Sommersemester 2006 Lösungsskizze Fall 10 Grundfall I. Anspruch des K gegen V auf Zahlung von 10.000 als Schadensersatz statt der Leistung, 280 I, III, 281

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 18 - normativer Schadensbegriff, Vorteilsanrechnung, Nichtvermögensschäden, Drittschadensliquidation

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 18 - normativer Schadensbegriff, Vorteilsanrechnung, Nichtvermögensschäden, Drittschadensliquidation Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 18 - normativer Schadensbegriff, Vorteilsanrechnung, Nichtvermögensschäden, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago),

Mehr

Modalitäten der Leistung

Modalitäten der Leistung Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 23.04.2008 Modalitäten der Leistung Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick I. Verschiedene

Mehr

Erlöschen von Schuldverhältnissen

Erlöschen von Schuldverhältnissen Erlöschen von Schuldverhältnissen Erfüllung 362 BGB Hinterlegung 372 BGB Weitere Erlöschensgründe z. B. Unmöglichkeit 275 BGB z. B. Erlass 397 BGB z. B. Fristablauf bei Dauerschuldverhältnissen (z. B.

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 28 Mietvertrag: Besonderheiten bei Wohnraummiete

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 28 Mietvertrag: Besonderheiten bei Wohnraummiete Schuldrecht I (sschuldverhältnisse) 28 Mietvertrag: Besonderheiten bei Wohnraummiete Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was

Mehr

Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 14, )

Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 14, ) Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 14, 22.4.2010) 14 Der Gläubigerverzug I. Voraussetzungen 1. Berechtigung des Schuldners Schuldner muss leisten dürfen. Bsp.: Unterliegt Arbeitnehmer einem

Mehr

1. Abschnitt: Unmöglichkeit und Wegfall der Geschäftsgrundlage. Fall 1:»Burning down the house«16

1. Abschnitt: Unmöglichkeit und Wegfall der Geschäftsgrundlage. Fall 1:»Burning down the house«16 9 Teil 1: Das Allgemeine Schuldrecht 1. Abschnitt: Unmöglichkeit und Wegfall der Geschäftsgrundlage Fall 1:»Burning down the house«16 Anfängliche Unmöglichkeit beim gegenseitigen Vertrag; Untergang der

Mehr

A. Anspruch des V gegen K aus 433 Abs. 2 BGB

A. Anspruch des V gegen K aus 433 Abs. 2 BGB A. Anspruch des V gegen K aus 433 Abs. 2 BGB I. Anspruch entstanden Anspruch untergegangen 1. Rücktrittserklärung, 349 BGB 2. Rücktrittsgrund oder -recht, 323 BGB a) Gegenseitiger Vertrag b) Verletzung

Mehr

Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht. Lösungsskizze

Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht. Lösungsskizze Sommersemester 2002 Prof. Dr. Artur - Axel Wandtke Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht Lösungsskizze A. Das Geschäft bezüglich

Mehr

FALL 1 LÖSUNG DER GEBRAUCHTE PORSCHE

FALL 1 LÖSUNG DER GEBRAUCHTE PORSCHE PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT II SOMMERSEMESTER 2015 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

Mehr

Rücktritt. 1. Gegenseitiger Vertrag, 320 BGB, z.b. (+) bei Kaufvertrag

Rücktritt. 1. Gegenseitiger Vertrag, 320 BGB, z.b. (+) bei Kaufvertrag Rücktritt Beachte: Mit der folgenden Übersicht soll zunächst ein Überblick über die allgemeinen Voraussetzungen des Rücktritts vermittelt werden (Teil A). Diese allgemeinen Prüfschemata sind nur dann (isoliert)

Mehr

Grundkurs Zivilrecht Gang der Vorlesung

Grundkurs Zivilrecht Gang der Vorlesung GRUNDKURS ZIVILRECHT WINTERSEMESTER 2011/12 / SOMMERSEMESTER 2012 PROF. DR. SUSANNE LEPSIUS, M.A. (UNIV. OF CHICAGO) Grundkurs Zivilrecht Gang der Vorlesung A: Einführung in das Bürgerliche Recht 1 Studium

Mehr

Fall 5.1 Lösung. Anspruch des K auf Ersatz des entgangenen Gewinns i.h.v. 500 EUR aus 437 Nr. 3 BGB i.v.m. 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 S.

Fall 5.1 Lösung. Anspruch des K auf Ersatz des entgangenen Gewinns i.h.v. 500 EUR aus 437 Nr. 3 BGB i.v.m. 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 S. Juristische Fakultät Fall 5.1 Lösung Konversatorium zum Bürgerlichen Recht IIa Vertragliche Schuldverhältnisse Sommersemester 2016 Anspruch des K auf Ersatz des entgangenen Gewinns i.h.v. 500 EUR aus 437

Mehr

Vertragsrecht II. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)

Vertragsrecht II. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 1 Leistung durch Dritte ( 267 BGB) Anwendungsbereich ausgeschlossen bei persönlicher Leistungspflicht des Schuldners eine persönliche Leistungspflicht kann sich ergeben aus Parteivereinbarung (ausdrücklich

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 26 - Kaufvertrag: Verbrauchsgüterkauf und Unternehmerregress

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 26 - Kaufvertrag: Verbrauchsgüterkauf und Unternehmerregress Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 26 - Kaufvertrag: Verbrauchsgüterkauf und Unternehmerregress Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at

Mehr

Repetitorium Sachenrecht 10. Beseitigungsund Unterlassungsansprüche, Nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis (Mittwoch,

Repetitorium Sachenrecht 10. Beseitigungsund Unterlassungsansprüche, Nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis (Mittwoch, Repetitorium Sachenrecht 10. Beseitigungsund Unterlassungsansprüche, Nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis (Mittwoch, 22.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz),

Mehr

Die culpa in contrahendo nach neuem Schuldrecht. Inhaltsverzeichnis

Die culpa in contrahendo nach neuem Schuldrecht. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1. Kapitel. Grundgedanken für die culpa in contrahendo und ihre historische Entwicklung 1.Historische Entwicklung 3 I. Gesichte des Rechtsinstitutes 3

Mehr

Grundlagen des Bürgerlichen Rechts

Grundlagen des Bürgerlichen Rechts BA KOMPAKT Grundlagen des Bürgerlichen Rechts Eine Einführung für Wirtschaftswissenschaftler von Klaus Sakowski 1. Auflage Grundlagen des Bürgerlichen Rechts Sakowski schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

Skizze Fall 13. Ansprüche des E gegen K auf Herausgabe des PKW A. 985 BGB. I. Eigentum des E. 1. Übereignung nach 929 S. 1 BGB.

Skizze Fall 13. Ansprüche des E gegen K auf Herausgabe des PKW A. 985 BGB. I. Eigentum des E. 1. Übereignung nach 929 S. 1 BGB. Skizze Fall 3 Ansprüche des E gegen K auf Herausgabe des PKW A. 985 BGB I. Eigentum des E. Übereignung nach 929 S. BGB a) Einigung b) Übergabe c) Eigentum des D 2. Gutgläubiger Erwerb nach 932 Abs. u.

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Schuldrecht I. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Stephan Lorenz. 20.

Juristische Kurz-Lehrbücher. Schuldrecht I. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Stephan Lorenz. 20. Juristische Kurz-Lehrbücher Schuldrecht I Ein Studienbuch von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Stephan Lorenz 20. Auflage Schuldrecht I Medicus / Lorenz schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Übersicht zum Schadensersatz

Übersicht zum Schadensersatz Übersicht zum Schadensersatz Für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen ist wie für die Prüfung des Rücktritts eine zentrale Aufbaufrage, ob Mängelgewährleistungsrechte anwendbar sind oder nicht. A.

Mehr

Grundkurs im Zivilrecht II

Grundkurs im Zivilrecht II Grundkurs im Zivilrecht II Vorlesungsbegleitende Übung FALL 2: DAS ZERSTÖRTE GEMÄLDE Der Kunsthändler Viguläus (V) bietet in seiner Galerie zeitgenössische Kunst an. Kasimir (K) interessiert sich für ein

Mehr

1. Klausur der Konversatorien BGB II a + b. L ö s u n g :

1. Klausur der Konversatorien BGB II a + b. L ö s u n g : Prof. Dr. Inge Scherer, vhb-kurs 1. Klausur der Konversatorien BGB II a + b L ö s u n g : 1. Teil: Hat Veromeit einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen Kriewitz? V könnte gegen K einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung

Mehr

Inhaltliche Grenzen des Rechtsgeschäftes

Inhaltliche Grenzen des Rechtsgeschäftes Inhaltliche Grenzen des Rechtsgeschäftes Folie 31 Im Schuldrecht gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit, die gesetzlichen Regelungen sind, soweit nicht etwa im Rahmen des Verbraucherschutzes etwas anderes

Mehr

Lernen in Fällen: Schuldrecht I

Lernen in Fällen: Schuldrecht I AchSo! Lernen in Fällen: Schuldrecht I Allgemeiner Teil und vertragliche Schuldverhältnisse. Materielles Recht & Klausurenlehre. Musterlösungen im Gutachtenstil von Winfried Schwabe, Holger Kleinhenz 9.,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts

Inhaltsverzeichnis. I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts Vorwort... 5 I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts 1. Aufbau des BGB... 15 1.1 Allgemeines... 15 1.2 Zusammenfassende Übungsaufgaben... 18 2. Die Person... 19 2.1 Definition der Person...

Mehr

Juristisches Repetitorium hemmer

Juristisches Repetitorium hemmer Zivilrecht Wiederholungsplan Seite 1 von 5 Wiederholungsplan ZR Woche Tag Rechtsgebiet Thematik 1. Woche 1. Tag BGB-AT Rechtsfähigkeit/Rechtssubjekte Willenserklärungen Zustandekommen Bestandteile 116-118

Mehr

45 Die Verletzung von Rücksichtnahme-/Schutzpflichten A. Allgemeines B. Regelungsgehalt von 241 Abs. 2 BGB

45 Die Verletzung von Rücksichtnahme-/Schutzpflichten A. Allgemeines B. Regelungsgehalt von 241 Abs. 2 BGB 45 Die Verletzung von Rücksichtnahme-/Schutzpflichten A. Allgemeines B. Regelungsgehalt von 241 Abs. 2 BGB nach 241 Abs. 2 BGB kann jedes (gesetzliche oder vertragliche) Schuldverhältnis Rücksichtnahmepflichten

Mehr

Fall 10 Lösungsskizze

Fall 10 Lösungsskizze Fall 10 Lösungsskizze Lösungsvorschlag Ausgangsfall I. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Besitzverschaffung an dem Glas aus 433 Abs. 1 BGB 1. Kaufvertragsschluss 2. Unmöglichkeit der Leistungserbringung

Mehr

Fall 1: Lösung. Fall 1a. Ansprüche K gegen V

Fall 1: Lösung. Fall 1a. Ansprüche K gegen V Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht II Sommersemester 2010 Fall 1: Lösung Fall 1a Ansprüche K gegen V A. K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Buches aus 433 Abs. 1 S. 1 BGB

Mehr

Die verbrannte Standuhr/Lösung

Die verbrannte Standuhr/Lösung Die verbrannte Standuhr/Lösung I. Anspruch des K gegen V gemäß 433 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Übergabe und Übereignung der Uhr. K könnte gegen V einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Uhr gemäß 433

Mehr

Repetitorium Kreditsicherungsrecht 1. Grundbegriffe: Akzessorietät, Einreden, Prozessuales (Montag, )

Repetitorium Kreditsicherungsrecht 1. Grundbegriffe: Akzessorietät, Einreden, Prozessuales (Montag, ) Repetitorium Kreditsicherungsrecht 1. : Akzessorietät, Einreden, (Montag, 27.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir

Mehr

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen 1. Teil: Grundlagen 1 Das Schuldverhältnis I. Begriff lies: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 1, Rn. 2 oder Rüthers/Stadler, BGB AT, 5, Rn. 10-11 und 15, Rn. 1-2

Mehr

Hochschuldozent Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht. Schuldrecht Allgemeiner Teil

Hochschuldozent Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht. Schuldrecht Allgemeiner Teil Schuldrecht - Allgemeiner Teil Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht Literaturempfehlungen Lehrbücher Medicus, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 14. Auflage 2003 Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht,

Mehr

Fall 12. Lösungsskizze Fall 12

Fall 12. Lösungsskizze Fall 12 Fall 12 K schließt mit dem Künstler O am 21.10. einen Kaufvertrag über eine große abstrakte Vase, die die seltsame Bezeichnung Der dicke Helmut reitet nach Osten trägt. Die Auflage ist auf 40 Exemplare

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 38 - Gesetzlich nicht geregelte Verträge, z.b. Beherbergungsvertrag, Franchising, Garantie

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 38 - Gesetzlich nicht geregelte Verträge, z.b. Beherbergungsvertrag, Franchising, Garantie Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 38 - Gesetzlich nicht geregelte Verträge, z.b. Beherbergungsvertrag, Franchising, Garantie Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University

Mehr