Privat Krankenversicherte und Risikostrukturausgleich
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- Hilke Vogel
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1 Privat Krankenversicherte und Risikostrukturausgleich Zur Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV Dr. Jürgen Hofmann, Dr. Stephanie Sehlen IGES Institut für Gesundheits- und Sozialforschung Berlin, Wichmannstr. 5, Berlin 1
2 Übersicht 1. Wettbewerbsverzerrung GKV PKV 2. Lösung I: Bürgerversicherung 3. Lösung II: einheitlicher Versicherungsmarkt 3.1 Integration der PKV in den RSA 3.2 Organisation des Wechsels GKV PKV 4. Modell: Einbeziehung der PKV-Alt- und PKV- Neukunden in den RSA unter Weiterführung der privaten Vollversicherung 2
3 1 Wettbewerbsverzerrung GKV PKV (1) Versicherungspflichten und quasi-versicherungspflichten Solidarische Finanzierung in der GKV Preisdifferenzierung für Leistungen zu Lasten der PKV 3
4 1 Wettbewerbsverzerrung GKV PKV (2): Wechselbeschränkung Verlust von Rechten bei Wechsel des Systems (und des Versicherers) Abgebendes System gewinnt immer Bei Wechsel PKV GKV zahlt GKV (Generationenvertrag) Bei Wechsel GKV-> PKV zahlt Versicherter 4
5 2 Lösung I: Bürgerversicherung (PKV gibt ihr Geschäftsmodell auf) Verfahren A: Sofortige Einbeziehung derzeit privat Krankenversicherter in die BüVer: : Anrechnung der für f die BüVer relevanten Alterungsrückstellung Verfahren B: Einbeziehung der PKV-Altkunden in den RSA unter Beibehaltung der privaten Vollversicherung (Übergangslösung) sung) Verfahren C: Dauerhafte Beibehaltung privater Vollversicherung mit Einbeziehung in den RSA 5
6 3 Lösung II: einheitlicher Versicherungsmarkt (nur wettbewerbsrelevante Elemente werden modifiziert) soviel Solidarprinzip wie nötig soviel PKV wie möglich Wettbewerbsverzerrung zwischen GKV und PKV beseitigen Wahl des Systems umverteilungsneutral Geschäftsmodell der Systeme erhalten 6
7 3.1 Integration der PKV in den RSA Vorab-Modell ohne Systemwechsler Von Systemwechsel wird abgesehen Allgemeine Wahlfreiheit für Einsteiger Lebenslängliche Systembindung 7
8 3.1 Risikostrukturausgleich in der GKV Instrument einer Wettbewerbsordnung T Kasse = sla Kasse abs * bpe Kasse sla Vt = durchschnittliche Leistungsausgaben in Risikogruppe sla Kasse = Summe(slA Vt ; Vt in Kasse) abs = ausgleichsfähige Gesamtausgaben / bpe GKV bpe Kasse = beitragspflichtige Einnahmen 8
9 3.1 These: 9 Idee: PKV in RSA als gemeinsame Wettbewerbsordnung für GKV und PKV Einbeziehung von PKV in den RSA der GKV macht Alterungsrückstellung überflüssig, denn: Standardisierte Leistungsausgaben des RSA und erwartete Kopfschäden nach Altersgruppe sind konzeptionell identisch, d.h. RSA- Zuweisungen aus dem RSA weisen bereits Altersgang auf Bei Integration zwei Optionen: 1. Voller RSA PKV in Umlageverfahren 2. Angepasster RSA
10 3.1 Risikotragung in GKV Einkommen und Familienstand Alter, deterministisch Gesundheitszustand, zufällig Ausgaben RSA RSA Morbi-RSA bzw. Einzelkasse Einzelkasse 10
11 3.1 Risikotragung in PKV Einkommen und Familienstand Alter, deterministisch Gesundheitszustand, zufällig Ausgaben nicht Alterungsrückstellung einzelnes Unternehmen oder Rückversicherung einzelnes Unternehmen oder Rückversicherung 11
12 3.1 RSA Anpassung an PKV Integration Für GKV: sla aktuell abs* bpe {sla akt. sla period. }+{ sla period. -abs * bpe } Für PKV sla periodisiert abs * bpe 12
13 3.1 Folge für Integration: Solidarität ist gesamtgesellschaftlich festzulegen Alterstransfers sind systemspezifisch Transfers nach Krankheitsrisiken können systemspezifisch oder übergreifend organisiert werden 13
14 3.1 Übergreifendes System Solidarprinzip: Systemübergreifend als Einzugsstelle (oder Fonds) Altersausgleich: - intern je System - durch besonderes Verfahren bei Wechsel Morbi-Ausgleich - (systemübergreifend) - getrennt mit besonderem Verfahren für Wechsler 14
15 3.1 Einbeziehung in den RSA - Vorab-Modell ohne Systemwechsler - R S A ABS * bpe spz ABS * bpe sla akt. M-Kat. Einzugsstelle PKV- Untern. GKV-Kassen ABS * bpe spz PKKV BSKV-Unt * bpe PKV-Alt- u. -Neu- Versicherte GKV- Versicherte 15 ABS (Ausgleichsbedarfssatz); bpe (beitragspflichtige Einkommen), spz (standardisierte Prämienzahlung), sla (standardisierte Leistungsausgaben), BS (Beitragssatz), P (PKV- Prämie), hist. 15M.-Kat. (historischer Gesundheitszustand zum Wechselzeitpunkt)
16 3.2 Wechsel zwischen GKV und PKV: Problem Schnittstelle bei Systemwechsel des Versicherten Korrektur der Risiken Alter Morbidität 16
17 3.2 Das Wechslerproblem Wechsler sind inhomogen Wechslerverteilung bestimmt Bestandsentwicklung Wechselanreize hängen von Alternativen ab; Regulierung kann Anreize mindern 17
18 3.2 Prinzip: altes System erhält erwartete Beiträge weiter An die Stelle der Leistungen treten die bedingt erwarteten Leistungen, gegeben die Morbidität im Wechselzeitpunkt t 0. Transferformel für künftige Perioden t: T Vt = E [ LA t -B t M t0 ] Transfer = Ausgabenüberschuss des Versicherten, gegeben Gesundheitszustand zum Wechselzeitpunkt 18
19 3.2 Problem Morbiditätsmessung Es gibt im Ausland zahlreiche Morbiditätsklassifizierungen meist in Sachleistungssystemen Anpassungsbedarf zwischen PKV und GKV Fehlende Daten bei Selbstbehaltstarifen Krankenhausdaten und Pharma-Daten bei chronisch Kranken i.a. auch bei PKV erhoben 19
20 3.2 Risikoänderung während der Laufzeit trägt jedes System einheitliche Morbiditätsklassifizierung Risikomessung als Reihe, nicht als Barwert Sekundärer Markt zur Barwertermittlung möglich 20
21 4 Modell Verfahren: Einbeziehung der PKV-Alt Alt- und PKV-Neukunden in den RSA unter Weiterführung der privaten Vollversicherung 21
22 R S A ABS * bpe spz spz sla hist. M-Kat. ABS * bpe sla akt. M-Kat. Einzugsstelle PKV- Untern. PKV- Storno GKV-Kassen ABS * bpe spz PKKV BSKV-Unt * bpe PKV-Alt- u. -Neu- Versicherte GKV- Versicherte 22 ABS (Ausgleichsbedarfssatz); bpe (beitragspflichtige Einkommen), spz (standardisierte Prämienzahlung), sla (standardisierte Leistungsausgaben), BS (Beitragssatz), P (PKV- Prämie), hist. 22M.-Kat. (historischer Gesundheitszustand zum Wechselzeitpunkt)
23 4 Verfahren - RSA-Einbeziehung PKV 1. PKV-Unt Unt.. können k weiterhin private Vollversicherung im Kapitaldeckungsverfahren potentiellen Neukunden anbieten - die vorhandenen Unterschiede zur GKV bleiben auch künftig k bestehen 2. Anstelle der Bürgerversicherung B werden PKV-Alt Alt- und PKV- Neukunden in den (M-)RSA einbezogen - zusätzlich zu ihrer Vollversicherung werden künftig k die PKV- Versicherten über den RSA in der solidarischen Finanzierung der BüVer einbezogen, das bedeutet: a) PKV-Versicherte Versicherte zahlen einkommensabhängigen ngigen Beitrag b) PKV-Versicherte Versicherte erhalten Beitragszuschuss für f r ihre nicht erwerbstätigen tigen Famis c) ein Risikozuschlag an das PKV-Unt Unt.. wird von der Solidargemeinschaft finanziert 23
24 4 Verfahren - RSA-Einbeziehung PKV 24 Für r viele derzeit PKV-Versicherte Versicherte werden sich die Kosten ihres KV-Schutzes erhöhen, hen, weil nun auch Teile des Solidarausgleichs enthalten sind. 3. Alle Personen erhalten die Möglichkeit, alternativ zur GKV die im Kapitaldeckungsverfahren geführte private Vollversicherung zu wählen; w umgekehrt wird die RückkehrmR ckkehrmöglichkeit von PKV- Versicherten in die freiwillige Mitgliedschaft der GKV eingeführt. - Das Verfahren ist so gestaltet, dass sich Selektionseffekte beim Wechsel nicht auswirken. 4. Beim Wechsel von GKV nach PKV werden RSA-Zahlungen fällig Der Solidarausgleich finanziert also standardisierte Prämienzahlungen mienzahlungen für r die im Kapitaldeckungsverfahren finanzierte Krankenversicherung. 5. Beim Wechsel von PKV nach GKV werden AR-Zahlungen des PKV-Unt Unt.. an den RSA, fällig, f diese sind Zahlungen morbiditätsadjustiert. tsadjustiert.
25 4 Verfahren - RSA-Einbeziehung PKV 6. Beim Wechsel von PKV nach GKV können k die bisherigen Zusatzleistungen gegenüber GKV beim alten PKV-Unternehmen als Zusatzversicherung zu historischen Bedingungen weiter versichert werden. 7. Erhöhen hen sich die Leistungsausgaben der BüVer werden die RSA-Auszahlungsbetr Auszahlungsbeträge ge (und ggfs.. die RSA-Einzahlungen) angepasst. PKV-Versicherte Versicherte können k hierüber etwaige Beitragsanpassungen ihres PKV-Unternehmens finanzieren. 8. PKV-Versicherte Versicherte hätten h uneingeschränkte nkte Möglichkeit, M zur GKV zu wechseln, das von uns beschriebene Verfahren funktioniert bei einem (direkten) Wechsel von PKV zu PKV nicht. 9. Leistungserbringer erhalten weiterhin Vergütung aus privatärztlicher rztlicher Behandlung,, insoweit derzeit PKV-Versicherte Versicherte ihre Vollversicherung nicht abstocken. 25
26 Privat Krankenversicherte und Risikostrukturausgleich Zur Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Jürgen Hofmann, Dr. Stephanie Sehlen IGES Institut für Gesundheits- und Sozialforschung Berlin, Wichmannstr. 5, Berlin 26
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