STANDORTBEZOGENE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS

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1 KREIS: STADT: GEMARKUNG: BÖBLINGEN RUTESHEIM RUTESHEIM / PEROUSE K M B STANDORTBEZOGENE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften Ostumfahrung Perouse gem. 11 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich (UVwG) Ludwigsburg, den Bearbeiter/in: Stefanie Hofmann, Landschaftsarchitektin

2 Ablaufschema Seite 2 / 7

3 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gem. 11 Abs. 1 Satz 2 UVwG Allgemeine Angaben zum Vorhaben Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von ca. 6,25 ha. Zweck der Planung ist der Straßenneubau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse des Ortsteils Perouse der Stadt Rutesheim. Die durch die Bebauungsplanung auftretenden Umweltauswirkungen werden im Rahmen des Verfahrens innerhalb eines Umweltberichtes inkl. Umweltprüfung gem. 2a BauGB mit integriertem Grünordnungsplan abgearbeitet. Feststellung der UVP-Pflicht gem. UVwG Gem. 11 Abs. 1 fällt das vorliegende Vorhaben im Rahmen des Bebauungsplanes Verbesserung der Verkehrsverhältnisse Perouse unter die Pflicht zur standortbezogenen Vorprüfung gem. Anlage 1 Ziffer Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls Rechtswirksame Schutzgebietskategorien nein ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit Sind durch das Vorhaben besonders empfindliche Gebiete gem. Anlage 2 Ziffer 2.3 UVwG betroffen? Natura 2000-Gebiete nach 7 Abs. 1 Nr. 7 BNatSchG Naturschutzgebiete gem. 23 BNatSchG Nationalparke gem. 24 BNatSchG Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gem. 25, 26 BNatSchG Naturdenkmale gem. 28 BNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile gem. 29 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope gem. 30 und 32 Abs. 1 Nr. 4-6 BNatSchG Seite 3 / 7

4 2.3.8 Wasserschutzgebiete gem. 51 WHG oder festgesetzte Heilquellenschutzgebiete nach 53 Abs. 4 WHG, jeweils in Verbindung mit 95 Absatz 1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), sowie Überschwemmungsgebiete nach 76 WHG und 65 WG Zonen III + III A / III B WSG zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen im Strudelbachtal ( Verordnung des Landratsamts Ludwigsburg vom ) Außenzone des Quellenschutzgebiets für die Heilquellen in Stuttgart (Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Schutz der staatlich anerkannten Heilquellen in Stuttgart - Bad Cannstatt und Stuttgart Berg vom 11. Juni 2002) Wasserschutzgebiete nach 51 WHG oder als Heilquellenschutzgebiete nach 53 Absatz 4 WHG vorgesehene Gebiete, in denen vorläufige Anordnungen nach 52 Absatz 2 WHG, auch in Verbindung mit 53 Absatz 5 WHG, getroffen worden sind Gewässerrandstreifen nach 38 WHG und 29 WG Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne von 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungsgesetzes in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale oder Gebiete, die von der Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind Innerhalb des Planareals liegt entlang der Trasse der L 1180 der Verlauf einer römischen Straße (Kulturdenkmal gem. 2 DSchG) Waldschutzgebiete nach 32 des Waldgesetzes für Baden-Württemberg, Wälder mit besonderen Schutzfunktionen, geschützte Waldbiotope und Wildkorridore des Generalwildwegeplans Betroffenheit von Gebieten gem. Anlage 2 Ziffer 2.3 ja eine weitere Abprüfung der Merkmale des geplanten Vorhabens sowie der Standortmerkmale der betroffenen Gebiete gem. Anlage 2 Ziffer 2.3 ist erforderlich Seite 4 / 7

5 1 Merkmale des Vorhabens 1.1 Größe des Vorhabens Neumaßnahme Änderung oder Erweiterung relevanter Prüfwert gem. Anlage 1, Ziffer Größe des Vorhabens weniger als 1 km gem. Erläuterungsbericht Straßenbau: Baulänge 0,9 km 1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft Werden nachfolgende Umweltbereiche genutzt bzw. gestaltet nein ja Bemerkungen Wasser Veränderungen des Grundwassers Änderung an Gewässern oder Verlegung von Gewässern Boden Erhöhung des Versiegelungsgrades erheblich Natur und Landschaft Flora Fauna Zunahme Versiegelung um rd. 0,7 ha Verlust an Wald wird durch Aufforstung kompensiert bei Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen gem. Artenschutzgutachten Biotope Landschaftsbild 1.3 Abfallerzeugung Treten nachfolgende Wirkfaktoren bei dem Vorhaben auf? nein ja Bemerkungen Entstehung überwachungsbedürftiger Abfälle Entstehung überwachungsbedürftiger Abwässer 1.4 Umweltverschmutzung und Belästigungen Treten nachfolgende Wirkfaktoren bei dem Vorhaben auf? nein ja Bemerkungen Seite 5 / 7

6 nicht erheblich erheblich Bebauungsplan Verbesserung der Verkehrsverhältnisse Perouse Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben / prognostizierte Verkehrsbelastung Erhöhung der Lärmemissionen Maßnahme wird aufgrund von prognostizierten steigendem Verkehrsaufkommen erforderlich bei Einhaltung der Maßnahmen gem. schalltechnischer Untersuchung Erhöhung der Schadstoffemissionen (Luftschadstoffe / Gerüche) Einträge in Grundwasser und/oder Boden Visuelle Veränderungen (Licht) Klimatische Veränderungen 1.5 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien Treten nachfolgende Wirkfaktoren bei dem Vorhaben auf? nein ja Bemerkungen Unfallrisiko 2 Standortmerkmale für die betroffenen Gebiete Wasserschutzgebiete gem. 51 WHG WSG zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen im Strudelbachtal Lage in Zonen III + III A / III B aufgrund entsprechende Festsetzungen im BP festgesetzte Heilquellenschutzgebiete nach 53 Abs. 4 WHG Außenzone des Quellenschutzgebiets für die Heilquellen in Stuttgart aufgrund entsprechende Festsetzungen im BP Seite 6 / 7

7 in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale oder Gebiete, die von der Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind römischen Straße verläuft in Ost-West-Richtung im Rahmen von Grabungen im Vorfeld der Baumaßnahmen können entsprechende Fund dokumentiert werden, so daß im Weiteren keine Einschränkungen für das Vorhaben bestehen Gesamteinschätzung des Vorhabens Eine Betrachtung des Punktes 3 Abschätzung möglicher Umweltaususwirkungen ist entbehrlich, wenn die Einschätzung unter Punkt 1 Merkmale des Vorhabens und 2 Standortmerkmale zu dem Ergebnis kommt, daß keine Wirkfaktoren von nennenswertem Gewicht vorliegen (vgl. hierzu Ablaufschema ). Einschätzung, ob von dem Vorhaben auf Grund der unter 1.1 bis 1.5 beschriebenen Wirkungen i.v. mit den Standortmerkmalen gem. Anlage 2 Ziffer 2.3 erhebliche und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen können: Die Erhöhung des Versiegelungsgrades unter Ziffer 1.2 beträgt rund 10 % des gesamten Plangebiets. Im Gegenzug zur Neuversiegelung werden Flächen innerhalb des Plangebietes entsiegelt (Rückbau K 1013 und Kreisel). Darüber hinaus werden diese Umweltbelange im Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplanes im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Ostumfahrung Perouse bewertet und entsprechende Ersatzmaßnahmen durchgeführt. liegen erhebliche Wirkfaktoren vor Durchführung einer UVP ist nicht erforderlich, hier endet die Vorprüfung Seite 7 / 7

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