D. Südsudan. Globaler Wissenstransfer Hintergrund

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1 D. Südsudan 1. Hintergrund Am 9. Juli 2011 erklärte der Südsudan auf Grundlage des Unabhängigkeitsreferendums vom 9. Januar 2011, in welchem 98,83 % der Wahlberechtigten für eine Sezession des Südens gestimmt hatten, seine Unabhängigkeit. Wie bereits angesprochen, wurde durch das umfassende Friedensabkommen (CPA) der semiautonomen Region Südsudan für die Übergangszeit von ein eigener verfassungsrechtlicher Rahmen zugesichert. Um diese regionale Interimsverfassung (ICSS) in eine nationale Verfassung zu überführen, setzte Präsident Salva Kiir einen Fachausschuss (Technical Committee for the Review of the Interim Constitution of Southern Sudan) ein. Das regionale Parlament des Südsudan (Southern Sudan Legislative Assembly, SSLA) stimmte der überarbeiteten Verfassung am 6. Juli 2011 zu. Aufbauend auf den durchgeführten Aktivitäten in der Region, bot das Afrikateam des Max-Planck-Instituts den südsudanesischen Institutionen, insbesondere dem neuen nationalen Parlament (National Legislative Assembly, NLA), seine Unterstützung an. Das Afrikateam führt zurzeit Kapazitätenaufbauprogramme für die NLA und das Justizministerium durch. Dabei liegt der Fokus auf den generellen Herausforderungen einer jungen Nation und dem ausstehenden Verfassungsprozess für eine endgültige nationale Verfassung. Wie in der neuen Übergangsverfassung (Transitional Constitution of the Republic of South Sudan, TCSS) vorgesehen, ernannte der Präsident des Südsudan am per präsidialem Dekret die Mitglieder der Kommission zur Überarbeitung der Verfassung (National Constitutional Review Commission, NCRC). Die Arbeitsgruppe ermittelt momentan Möglichkeiten der Unterstützung dieser Kommission. 32

2 Zugleich wurde mit der neuen TCSS ein Rat der Gliedstaaten (Council of States) geschaffen. Diese zuvor im Südsudan nicht existierende Institution wirft, gerade im Hinblick auf ihre Kompetenzen, Fragen auf. Beide Kammern des Parlaments werden durch das Sudanteam bis Ende 2013 in Form von Kapazitätenaufbauprogrammen unterstützt, die sich im Wesentlichen mit verfassungsrechtlichen Fragen auseinandersetzen werden. Ein weiteres Kapazitätenaufbauprogramm im Völkerrecht für Regierungsbeamte wird vorbereitet. 2. Aktivitäten a. Treffen hochrangiger Rechtsexperten zur Verfassungsordnung im Südsudan Prof. Wolfrum lud vom 8. bis 11. März 2011 Repräsentanten aus dem Südsudan nach Heidelberg ein, um ihnen am Max-Planck-Institut ein Forum zu bieten, über notwendige Änderungen in der ICSS in Hinblick auf die bevorstehende Unabhängigkeit des Landes zu diskutieren. Ziel dieser Initiative war es, den verschiedenen südsudanesischen Interessengruppen eine neutrale Plattform für die Diskussion technischer Verfassungsänderungen und der Beziehung zwischen der Republik Sudan und dem Südsudan nach dem Referendum zu eröffnen. Während der viertägigen Konferenz überarbeiteten Mitglieder der südsudanesischen Judikative, insbesondere Richter des Supreme Court, und Mitglieder des damaligen SSLA, die ICSS von 2005 und diskutierten technische/formelle Änderungen im Hinblick auf die bevorstehende Unabhängigkeit des Südsudans. Es galt vor allem, die Souveränität des Staates im Verfassungstext aufzugreifen und alle Kompetenzen auf nationaler Ebene auf die südsudanesische Regierung zu übertragen. 33

3 Teilnehmer des Treffens Hochrangiger Rechtsexperten zur Verfassungsordnung im Südsudan in Heidelberg im März 2011 Mit Unterstützung eines Teams international renommierter Mediatoren (Prof. Dr. Tono Eitel, Richter Albert J. Hoffmann, Dr. Kamal Hossain, Prof. Dr. Thomas Mensah) konzentrierten sich die von Prof. Dr. Wolfrum geleiteten Diskussionen auf rein technische Änderungen der ICSS. Verfassungsänderungen, deren Umsetzung politische Entscheidungen voraussetzen, wurden bewusst aus den Diskussionen ausgeklammert, da diese den Kompetenzrahmen des Forums überschritten hätten. Die Überarbeitung der ICSS fiel ausschließlich in den Verantwortungsbereich des GoSS, deshalb wurde das aus dem Treffen resultierende Arbeitsdokument, dem Fachausschuss zur Überarbeitung der Interimsverfassung (Technical Committee to Review the Interim Constitution of Southern Sudan, 2005) zur Verfügung gestellt. Als Aspekte, die der weiteren politischen Beratung bedurften, wurden die Nachfolge von Staaten im Hinblick auf völkerrechtliche Abkommen, Schulden, Eigentum und Archive, die Mitgliedschaft in internationalen 34

4 Organisationen, der Umgang mit natürlichen Ressourcen (z.b. Wasser des Nils), und grenzüberschreitende Migration identifiziert. Das Dokument wurde dem Minister für rechtliche Angelegenheiten und Verfassungsentwicklung am 23. März 2011 überreicht. Es wurde außerdem im Fachausschuss intern diskutiert und von Mitgliedern des Afrikateams der SSLA im Plenarsaal in einer vom südsudanesischen Fernsehen übertragenen Sitzung vorgestellt. b. Workshops für die National Legislative Assembly Auf Anfrage der NLA führt das Afrikateam des Max-Planck-Instituts ein Kapazitätenaufbauprogramm zu juristischen Themen in Dschuba durch. Das Ziel ist es, die NLA bei der Ausübung ihrer in der Verfassung verankerten Kompetenzen zu unterstützen. Entsprechend dem Grundsatz der politischen Neutralität und der Beschränkung auf technisch-juristische Beratung, werden alle Inhalte aus einer rein akademischen Perspektive analysiert, ohne die Teilnehmer in ihren politischen Entscheidungen zu beeinflussen. Nach der Annahme der neuen TCSS am 6. Juli 2011 steht die NLA jedoch vor der Aufgabe, sich innerhalb der neuen Regierungsstrukturen durchzusetzen und zu behaupten. Ein gut funktionierendes Parlament könnte einen wesentlichen Beitrag zur Friedenssicherung und Stabilität im Südsudan leisten. Das Programm setzte sich aus sechs Workshops zu den Themen horizontale und vertikale Gewaltenteilung, Dezentralisierung, Grundlagen des Völkerrechts, internationale Verträge, humanitäres Völkerrecht und Grundlagen des internationalen Strafrechts zusammen. Jeder dieser dreibis fünftägigen Workshops wurde in Dschuba durchgeführt. Im Hinblick auf den anstehenden Verfassungsprozess galt das Interesse der teilnehmenden Parlamentarier besonders verschiedenen Optionen föderaler und dezentraler Regierungsstrukturen und des damit verbundenen Kompetenzumfangs des Präsidenten. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Sezession und ihrer Konsequenz für die 35

5 Staatennachfolge in Verträgen, in Bezug auf Eigentum, Schulden und die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen. Den Teilnehmern wurden außerdem das System der Vereinten Nationen sowie andere Vertragssysteme internationaler und regionaler Organisationen erläutert. Die Geschichte des internationalen Strafrechts, die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs sowie internationale Straftatbestände wurden ebenfalls vorgestellt. Vergleichende Länderstudien dienten dazu, verschiedene Gestaltungsoptionen zu veranschaulichen. Jeder Workshop wurde von Diskussionen über Perspektiven für den Südsudan begleitet. Eine Folge der Sezession des Südsudans war die Integration von Parlamentariern des nationalen Parlaments in Khartum in die neu konstituierte NLA sowie die präsidiale Ernennung weiterer 66 Abgeordneter. Die Arbeitsgruppe wird daher das Programm zur Unterstützung der NLA im Jahr 2012 fortsetzen und auf die durch die neue Übergangsverfassung geschaffene Institution des Council of States, die als zweite Kammer des Parlaments fungiert, erweitern. c. Teilnahme am Speakers Forum Das Speakers Forum wurde 2007 als Forum etabliert, in dem sich Abgeordnete der gliedstaatlichen Parlamente des Südsudans über die politischen und rechtlichen Herausforderungen in der semi-autonomen Region Südsudan austauschen. Ziel dieser Initiative ist es, die Zusammenarbeit zwischen den gliedstaatlichen Parlamenten und zwischen ihnen und der GoSS besser zu koordinieren. Das Afrikateam wurde vom Ministerium für parlamentarische Angelegenheiten (Ministry for Parliamentary Affairs) gebeten, einen Vertreter zum Speakers Forum vom 8. bis zum 11. Juni 2011 zu senden, um je eine Präsentation zu Optionen dezentraler und föderaler Regierungsstrukturen und zu Verfassungsentstehungs- und - annahmeprozessen zu halten. 36

6 Die Diskussionen und Präsentationen konzentrierten sich vornehmlich auf die laufende Debatte über die Änderungen in der ICSS und auf das Verhältnis zwischen den Regierungen der Gliedstaaten und der Zentralregierung. Für das Afrikateam war es eine große Anerkennung, als einzige nichtsudanesische Institution zu einer aktiven Beteiligung an diesem Forum eingeladen zu werden. 3. Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen Dr. Daniel Gruss und Katharina Diehl veröffentlichten im Berichtzeitraum die Aufsätze A New Constitution for South Sudan, in Yearbook of Islamic and Middle Eastern Law 16, 2012 (im Erscheinen). Constitutional Development in Southern Sudan, in H. Elliesie und T. Marauhn (Hrsg.), Legal Transformation in Northern Africa and Southern Sudan, Den Haag 2013 (im Erscheinen). 37

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