FERIALJOBS. Infos zur Ferialarbeit HOTLINE
|
|
- Adolph Müller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FERIALJOBS Infos zur Ferialarbeit HOTLINE
2 Für viele junge Menschen ist die Ferialarbeit der erste Kontakt mit der Arbeitswelt. Auch Ferialos haben Rechte und Pflichten hier ein Überblick. Viel Spaß bei Deinem Ferialjob! Siegfried Pichler AK Präsident Die vorliegende Broschüre wurde nach bestem Wissen verfasst. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Informationen übernommen werden. Die allgemeinen Informationen ersetzen im konkreten Einzelfall keine intensive rechtliche und persönliche Beratung. Impressum Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg, Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg. Offenlegung gem. 25 Mediengesetz: siehe Zulassungsnummer: AK Wien DVR Titelfoto: gpointstudio - Fotolia.com Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Jürgen Fischer Redaktion: Stephan Gabler; Grafik: Gabriele Gallei Druck: AK Eigenvervielfältigung Verlags- und Herstellungsort: Salzburg Stand: März
3 FERIALJOBS Infos zur Ferialarbeit
4 INHALT WAS IST EIN FERIALJOB?... 5 WIEVIEL VERDIENST DU?... 5 MUSST DU LOHNSTEUER ZAHLEN?... 5 WIE LANGE MUSST DU ARBEITEN?... 6 WAS PASSIERT, WENN DU KRANK BIST?... 6 HAST DU ANSPRUCH AUF URLAUB?... 7 WIE KANNST DU AUS DEM FERIALJOB AUSSTEIGEN?... 7 WAS PASSIERT NACH DEM FERIALJOB?
5 WAS IST EIN FERIALJOB? Ein Ferialjob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Es gelten für dich die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Kollektivvertrag. Der Kollektivvertrag gilt für eine bestimmte Branche und regelt die wichtigsten Details deiner Tätigkeit: Lohn, Arbeitszeit usw. Alle Vereinbarungen über Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Dauer des Arbeitsverhältnisses usw. sollen im Voraus schriftlich festgelegt werden (Dienstzettel). Jugendliche dürfen ab der Vollendung des 15. Lebensjahres und der Beendigung der Schulpflicht arbeiten. WIEVIEL VERDIENST DU? Für die meisten Branchen ist im Kollektivvertrag festgelegt, wie viel du mindestens pro Monat verdienen musst. Zum regulären Lohn kommen meist noch anteilig Weihnachtsund Urlaubsgeld sowie eine Ersatzleistung für entstandene Urlaubsansprüche dazu. Für jeden Monat musst du eine eigene schriftliche Abrechnung (Lohnabrechnung) erhalten. Bei Fragen zur Entlohnung wende dich an die AK. Wenn du über der Geringfügigkeitsgrenze verdienst, musst du vom Betrieb bei der Gebietskrankenkasse zur Sozialversicherung angemeldet werden. Unfallversichert musst du aber in jedem Fall werden. MUSST DU LOHNSTEUER ZAHLEN? Ab einem gewissen Einkommen musst du Lohnsteuer bezahlen. Solange du in Schulausbildung bist oder studierst und nicht regelmäßig arbeitest, kannst du dir vom Finanzamt die Lohnsteuer zurückholen. Dein zuständiges Wohnsitzfinanzamt ist unter zu finden. Die Anträge können für die letzten 5 Jahre mit dem jeweiligen Formular für das entsprechende Jahr gestellt werden. Bei der Antragerstellung hilft dir gerne die AK. 5
6 WIE LANGE MUSST DU ARBEITEN? Die Arbeitszeit wird in den meisten Fällen im Kollektivvertrag geregelt. Für Jugendliche unter 18 Jahren beträgt die wöchentliche Höchstgrenze jedenfalls 40 Stunden. Überstunden sind für Jugendliche verboten. Fallweise trotzdem geleistete Überstunden müssen mit 50 % Zuschlag bezahlt werden. In der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr darf nicht gearbeitet werden. Nach spätestens 6 Stunden steht dir eine halbstündige Pause zu. Diese Pause muss nicht bezahlt werden. Eine 12-stündige Nachtruhe muss gewährleistet sein. An Sonn- und Feiertagen darfst du nicht beschäftigt werden. Wöchentlich steht dir eine ununterbrochene Wochenfreizeit von zwei Kalendertagen zu, die den Sonntag zu umfassen hat. Ausnahmen gibt es im Hotel- und Gastgewerbe: Über 16-Jährige dürfen bis 23 Uhr arbeiten. Da im Gastgewerbe am Sonntag gearbeitet werden darf, müssen zwei zusammenhängende Kalendertage freigegeben oder eine Wochenfreizeit im Ausmaß von 43 Stunden, in die der Sonntag fällt, plus ein betrieblicher Sperrtag in der nächsten Arbeitswoche eingehalten werden. Am Feiertag darf gearbeitet werden, jedoch muss dafür 1/173 des Monatslohnes pro Stunde bezahlt oder ein entsprechender Zeitausgleich gewährt werden. Für Personen über 18 Jahren gelten diese Schutzbestimmungen nicht. Wichtig ist, dass du jeden Tag genaue Aufzeichnungen über deine Arbeitsstunden und Pausen führst. WAS PASSIERT, WENN DU KRANK BIST? Du musst den Krankenstand sofort im Betrieb melden. Auf alle Fälle solltest du gleich zum Arzt gehen und dich krank schreiben lassen. Dein Betrieb muss dir für deinen Krankenstand den Lohn weiter zahlen. 6
7 HAST DU ANSPRUCH AUF URLAUB? Pro Monat hast du einen Urlaubsanspruch von 2,5 Werktagen (30 Werktage pro Jahr). Kannst du den Urlaub nicht verbrauchen, muss er dir bei Beendigung deines Ferialjobs ausbezahlt werden (Ersatzleistung für Urlaub). WIE KANNST DU AUS DEM FERIALJOB AUSSTEIGEN? Meistens werden Ferialjobs als befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen. Damit verpflichtest du dich, für diese Dauer im Betrieb zu arbeiten. Du kannst dieses Arbeitsverhältnis aber jederzeit mit Einverständnis deines Arbeitgebers einvernehmlich auflösen (am besten schriftlich). In schwierigen Fällen kann das Arbeitsverhältnis aber sowohl durch dich als auch den Betrieb vorzeitig aufgelöst werden. In solchen Fällen lass dich umgehend von der AK beraten. WAS PASSIERT NACH DEM FERIALJOB? Du musst dein Gehalt (Lohn) und evtl. Überstundenentgelt, Zulagen, Urlaubszuschuss, Weihnachtsgeld und Urlaubsersatzleistung) und die Arbeitspapiere (Endabrechnung, Jahreslohnzettel, Abmeldung von der Gebietskrankenkasse) erhalten. Wenn du nicht sicher bist, dass du alles erhalten hast, melde dich bei der AK. Lass dir aber nicht zuviel Zeit, weil Ansprüche verfallen können (zumeist nach drei Monaten). 7
8 KONTAKTE Jugend- und Lehrlingsschutz der AK Salzburg Markus-Sittikus-Straße Salzburg Tel.: Weitere Beratungen: Arbeitsrecht Sozialrecht Lohnsteuerberatung Allgem. Konsumentenberatung Marktbeobachtung Reisen- und Finanzdienstleistungen
9 9
10 CHECKLISTE Vor dem Beginn des Jobs: Ich weiß, wie viel ich verdiene. Ich weiß, welcher Kollektivvertrag für meinen Job gilt. Ich habe eine schriftliche Vereinbarung mit meinem Betrieb getroffen. Während der Arbeit: Ich bin bei der Krankenkasse bzw. zur Unfallversicherung angemeldet. Ich erhalte meine vereinbarte Entlohnung sowie schriftliche Abrechnungen. Ich notiere meine täglichen Arbeitszeiten exakt. Ich weiß, an wem ich mich bei Fragen und Problemen wenden kann. Nach dem Arbeitsende: Ich habe meine Endabrechnung erhalten. Ich habe meine Arbeitspapiere erhalten (Jahreslohnzettel für das Finanzamt, Arbeitsbescheinigung für das AMS, Dienstzeugnis, Praktikumsbestätigung). Ich weiß, wo ich meine Papiere und meine Endabrechnung kontrollieren lassen kann.
11 BEZIRKSSTELLEN Kammer für Arbeiter und Angestellte Markus-Sittikus-Straße Salzburg Tel.: Fax: TENNENGAU: 5400 Hallein Bahnhofstraße 10 Tel.: Fax: PONGAU: 5500 Bischofshofen Gasteiner Straße 29 Tel.: Fax: PINZGAU: 5700 Zell am See Ebenbergstraße 1 Tel.: Fax: LUNGAU: 5580 Tamsweg Regierungsrat-Haas-Platz 4 Tel.: Fax:
12 Rat und Tat in allen Lebenslagen Als junger Arbeitnehmer/Lehrling: Rechte und Pflichten. Hilfe bei Problemen Als Konsument: Handy. Kaufen. Wohnen. Reisen Bei Aus- und Weiterbildung: Die AK-Kompetenzberatung zeigt dir deine Perspektiven und Stärken. AK SALZBURG Markus-Sittikus-Straße Salzburg Tel.: facebook.com/ak4u.community
Lehrling und Jugend SEITE 1. gastro kit. Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe. facebook.com/akvorarlberg. Stark für Dich.
Lehrling und Jugend SEITE 1 gastro kit Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe facebook.com/akvorarlberg Stark für Dich. www.akbasics.at gastro kit SEITE 2 Stark für Dich. AK Vorarlberg SEITE 3 Pflichtpraktikum
MehrPraktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE. Stand: 06/2015. Foto: goodluz - Fotolia.com
Foto: goodluz - Fotolia.com Pflicht- Praktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE Stand: 06/2015 PFLICHTPRAKTIKUM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE Inhalt Deine Arbeiterkammer...2 Die Grundlagen deines Praktikums...2 Deine
MehrArbeiten in den Ferien
> JUGEND Arbeiten in den Ferien Überblick über die wichtigsten Regelungen zu Ferialjob und Pflichtpraktikum WIR SIND FÜR SIE DA! »Das Wichtigste zum Ferialjob«AK Präsident Erwin Zangerl Wir, die Jugendabteilung
MehrPflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe
> JUGEND Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe Tipps für dein Praktikum Wir sind für Sie da »Falls es Probleme gibt, die AK hilft.«ak Präsident Erwin Zangerl PFLICHTPRAKTIKUM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE
MehrPraktikum FÜR HAK- UND HAS- SCHÜLERiNNEN. Stand: 06/2015. Foto: contrastwerkstatt - Fotolia
Pflicht- Praktikum FÜR HAK- UND HAS- SCHÜLERiNNEN Foto: contrastwerkstatt - Fotolia Stand: 06/2015 PFLICHTPRAKTIKUM FÜR KAUFMÄNNISCHE SCHULEN UND AUFBAULEHRGÄNGE Inhalt Deine Arbeiterkammer...2 Die Grundlagen
MehrÜBERBETRIEBLICHE LEHRAUSBILDUNG HOTLINE
ÜBERBETRIEBLICHE LEHRAUSBILDUNG HOTLINE 0662-8687-94 DEIN RATGEBER ZUR ÜBERBETRIEBLICHEN LEHRAUSBILDUNG In vielen Berufen finden sich einfach zu wenige Lehrstellen für die vielen Interessentinnen und Interessenten.
MehrARBEITSZEIT FÜR JUGENDLICHE Wichtige Regelungen HOTLINE
ARBEITSZEIT FÜR JUGENDLICHE Wichtige Regelungen HOTLINE 0662-8687-94 DEIN RATGEBER FÜR ARBEITSZEIT Du stehst vor dem Einstieg ins Berufsleben. Dieser Schritt ist nicht immer einfach. Es gelten neue Regeln.
MehrSpielregeln im Berufsleben einhalten
Kapitelübersicht Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln,
MehrFerialjob und Pflichtpraktikum
> JUGEND Ferialjob und Pflichtpraktikum Informationsveranstaltung Dr. Peter Schumacher 23.5.2012 AK Innsbruck > JUGEND Arbeit vs. Praktikum Arbeit produktive Tätigkeit im Firmeninteresse Arbeitszeit fix
Mehrooe.arbeiterkammer.at ARBEITEN IN DEN FERIEN Tipps für Jobber/-innen und Pflichtpraktikanten/-innen
ooe.arbeiterkammer.at ARBEITEN IN DEN FERIEN Tipps für Jobber/-innen und Pflichtpraktikanten/-innen Dr. Josef Moser, MBA AK-DIREKTOR Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT Tausende oberösterreichische Schülerinnen
MehrPflichtpraktikum. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 08.11.2012 Mag a Dr in Stephanie Posch
Pflichtpraktikum Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Pflichtpraktika Sind in schulischen oder universitären Ausbildungsplänen vorgeschrieben In Ergänzung zur theoretischen Ausbildung Lehrinhalt
MehrInhalt. Allgemeines Pflichtpraktikum Arbeitsverhältnis Praktikanten-Arbeitsverhältnis Arbeitsrechtliche Bestimmungen Arbeiten im Ausland FAQ
Inhalt Allgemeines Pflichtpraktikum Arbeitsverhältnis Praktikanten-Arbeitsverhältnis Arbeitsrechtliche Bestimmungen Arbeiten im Ausland FAQ 2 Allgemeines Erscheinungsformen Pflichtpraktikum Volontariat
MehrPflichtpraktikum. Rechte und Pflichten. Jugend. AK-Hotline T Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice
Pflichtpraktikum Rechte und Pflichten Jugend AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. 1 Liebe Jugendliche, um euch einen gewissen Schutz vor der vollen Härte im Beruf zu bieten, gibt es
MehrVERLÄNGERTE LEHRE / TEILQUALIFIZIERUNG HOTLINE
VERLÄNGERTE LEHRE / TEILQUALIFIZIERUNG HOTLINE 0662-8687-94 DEIN RATGEBER FÜR VERLÄNGERTE LEHRE UND TEILQUALIFIZIERUNG Die Berufsausbildung durch ein Lehrverhältnis mit verlängerter Lehrzeit oder ein Ausbildungsverhältnis
MehrHotline. überbetriebliche lehrausbilung AK Infoservice 1
Hotline 0662-8687-94 überbetriebliche lehrausbilung Ein Ratgeber von AK Infoservice 1 Liebe Leserin! Lieber Leser! In vielen Berufen finden sich einfach zu wenige Lehrstellen für die vielen Interessentinnen
Mehrooe.arbeiterkammer.at ARBEITEN IN DEN FERIEN Tipps für Ferialjob und Pflichtpraktikum
ooe.arbeiterkammer.at ARBEITEN IN DEN FERIEN Tipps für Ferialjob und Pflichtpraktikum Dr. Josef Moser, MBA AK-DIREKTOR Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT Endlich Ferien die schönste Zeit im Schul- oder
MehrEINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES Stand: Jänner 2016 EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES Einigung notwendig Die einvernehmliche
MehrARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein
ARBEITSZEIT/RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen
MehrARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein
ARBEITSZEIT/RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen
MehrFerialjob. Das erste Arbeitsverhältnis. Jugend. AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice
Ferialjob Das erste Arbeitsverhältnis Jugend AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. 1 Liebe Jugendliche, ihr steht vor dem Einstieg ins Berufsleben oder versucht seit kurzer Zeit dort
MehrSTUNDENPLANUNG 25 Arbeit und Recht. Zeit Bereiche Erläuterungen Material/Methode
STUNDENPLANUNG 25 Lehr und Lernziele: S sollen... den juristischen Aspekt eines Arbeitsverhältnisses kennen lernen, einige, im Arbeitsleben bedeutsame rechtliche Begriffe verstehen und erklären können,
MehrARBEITSZEIT UND RUHEZEIT
ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit mit Ausnahme der Ruhepausen. Tages-/Wochenarbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden
MehrARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Anspruch für Angestellte: unter 5 Dienstjahren: 6 Wochen voll, 4 Wochen halb 6. bis
MehrProbleme bei Ferialjobs, Unterentlohnung und Verfallsfristen
Ihre Gesprächspartner: Manfred Riepl, MAS Walter Friedl Leiter der AK-Bezirksstelle Rohrbach Rechtsberater der AK Rohrbach Probleme bei Ferialjobs, Unterentlohnung und Verfallsfristen Pressegespräch am
MehrDAS URLAUBSRECHT. wien.arbeiterkammer.at. Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht
DAS URLAUBSRECHT wien.arbeiterkammer.at Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht DAS URLAUBSRECHT Das Urlaubsgesetz brachte eine längere Erholungszeit sowie ein einheitliches
MehrARBEITEN IN DER WEIHNACHTSZEIT
ARBEITEN IN DER WEIHNACHTSZEIT Infos und Tipps für Handelsangestellte Stand: November 2016 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef Moser, MBA AK-DIREKTOR Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT Liebes AK-Mitglied! Die
MehrKÜNDIGUNG WORAUF BEI EINER KÜNDIGUNG BESONDERS ZU ACHTEN IST
KÜNDIGUNG WORAUF BEI EINER KÜNDIGUNG BESONDERS ZU ACHTEN IST EIN RATGEBER BEI KÜNDIGUNG Die Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Lebens. Sie sollte nicht nur Spaß machen, sondern auch rechtlich
MehrPersonalkosten sparen mit dem richtigen Einarbeitungskonzept
Personalkosten sparen mit dem richtigen Einarbeitungskonzept In den nächsten Wochen steigt der Bedarf, durch Einarbeiten von Fensterund Feiertagszwischentagen Personalkosten zu optimieren. Einarbeiten
MehrTitelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -
Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz
MehrKRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL
KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL WAS? WAS IST DAS KRANKENGELD? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGKK bemühen sich, Ihnen in schwierigen Zeiten weiterzuhelfen. Das Krankengeld ist die
MehrDas Pflichtpraktikum
Das Pflichtpraktikum für Schülerinnen und Schüler der HLW AK- Jugendreferent Pflichtpraktikum wozu? Ergänzung zu den erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen Umsetzung der erworbenen Sachkompetenzen Einblick
MehrArbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein
Arbeitsvertrag Die unterschiedlichen Regelungen für Unselbstständige, Freie DIENSTNEHMER, PraktikantInnen Gerechtigkeit muss sein DER ARBEITSVERTRAG und ähnliche Vertragsverhältnisse Sogenannte atypische
MehrKRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL
KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGKK bemühen sich, Ihnen in schwierigen Zeiten weiterzuhelfen. Lange und schwere Krankheiten sind ein Schicksalsschlag.
MehrDie wichtigsten Regelungen. AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice
Arbeitsund Ruhezeit Die wichtigsten Regelungen AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. 1 Die Arbeitszeiten spielen neben der Bezahlung eine Hauptrolle, wenn es um die Zufriedenheit am Arbeitsplatz
MehrGeringfügige Beschäftigung
Besser informiert! Geringfügige Beschäftigung Bilderbox Geringfügige Beschäftigung Viele Studierende und vorwiegend Mütter gehen oft mehrere Jahre einer geringfügigen Beschäftigung nach. www.ooe-oeaab.at
MehrVertrag über eine geringfügige Beschäftigung
Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern
Mehrdas urlaubsrecht Vom Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für ihre Erholung zusteht Gerechtigkeit muss sein
das urlaubsrecht Vom Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für ihre Erholung zusteht Gerechtigkeit muss sein URLAUB Urlaubsausmaß Arbeitnehmern/-innen gebührt für jedes Arbeitsjahr ein bezahlter
MehrBILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG www.arbeiterkammer.com IHR RECHT IM JOB Allein im vergangenen Jahr musste die AK für oberösterreichische Arbeitnehmer/-innen fast
MehrMIETKAUFWOHNUNG CHANCE ODER FALLE?
MIETKAUFWOHNUNG CHANCE ODER FALLE? EIN RATGEBER ZU MIETKAUFWOHNUNGEN! Aus zahlreichen Anfragen in unserer Wohn- und Mietrechtsberatung wissen wir, dass die Bezeichnung Mietkauf immer wieder zu Verwirrung
MehrArbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein
Arbeitsvertrag Die unterschiedlichen Regelungen für Unselbstständige, Freie DIENSTNEHMER, PraktikantInnen Gerechtigkeit muss sein DER ARBEITSVERTRAG und ähnliche Vertragsverhältnisse Sogenannte atypische
MehrFerialpraktikum Volontariat
Ferialpraktikum Volontariat und die sozialversicherungsrechtliche Bewertung Ferialpraktikanten Dies sind Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene
MehrDas Pflichtpraktikum NINAUS
Das Pflichtpraktikum Das Pflichtpraktikum Wann? Zwischen 3. und 4. Jahrgang; im Ausmaß von 12 Wochen (ab 1. Juni d.j.) Wo? In Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus, insbesondere in den
MehrInhaltsverzeichnis Seite
Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff... 10 1.1.1 Abschluss des ArbV... 10 1.1.2 Dienstzettel... 10 1.1.3 Kennzeichen des ArbV... 12
MehrRechtliche Grundlage
6. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlage Allgemeines zum Kollektivvertrag: Unter Kollektivverträgen im Sinne des 2 Abs. 1 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) versteht man Vereinbarungen, die zwischen
MehrVerordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub
Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub: Verordnung 6.0 Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Vom. Oktober 987 (Stand 5. Oktober 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,
Mehrarbeitspapiere von lohnzettel bis arbeitszeugnis: die wichtigsten bestätigungen für arbeitnehmer Gerechtigkeit muss sein
arbeitspapiere von lohnzettel bis arbeitszeugnis: die wichtigsten bestätigungen für arbeitnehmer Gerechtigkeit muss sein ARBEITSPAPIERE In diesem Falter finden Sie einen Überblick über Arbeitspapiere die
Mehrunseriöse nebenjobs vorsicht bei lukrativen jobangeboten Gerechtigkeit muss sein
unseriöse nebenjobs vorsicht bei lukrativen jobangeboten Gerechtigkeit muss sein Was verbirgt sich hinter unseriösen Nebenverdienstinseraten? Beispiel: Heim-Nebenverdienst: Kugelschreiber zusammenbauen,
MehrInhaltsverzeichnis Seite
Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff 10 1.1.1 Abschluss des ArbV 10 1.1.2 Dienstzettel 10 1.1.3 Kennzeichen des
MehrLohnpfändung. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution. Gerechtigkeit muss sein
Lohnpfändung Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution Gerechtigkeit muss sein DIE LOHNEXEKUTION Durch die in der Exekutionsordnung vorgesehene jährliche Angleichung des Existenzminimums an den Ausgleichszulagenrichtsatz
MehrArbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.
Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung
MehrDienstverhinderung/ Pflegefreistellung
Dienstverhinderung/ Pflegefreistellung HOCHZEIT, Behördenwege, erkrankte Angehörige WOFÜR SIE VON DER FIRMA FREIGESTELLT WERDEN MÜSSEN. Gerechtigkeit muss sein DIENSTVERHINDERUNG Erkranken nahe Angehörige
MehrKündigung Stand: 01/2010
Kündigung Stand: 01/2010 Wir geben Ihnen nützliche Tipps! Die Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Lebens. Sie sollte nicht nur Spaß machen, sondern auch rechtlich abgesichert sein. Auch bei
MehrDie spezielle Mathematik im Urlaubsrecht: trotz zusätzlicher
Die spezielle Mathematik im Urlaubsrecht: trotz zusätzlicher Urlaubstage Anzahl der Urlaubswochen bleibt gleich Verringert ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit, indem er von einer Vollzeitin eine Teilzeitbeschäftigung
Mehr> ARBEIT. Urlaub. Urlaubsausmaß, Verbrauch, Ersatzleistung: Die wichtigsten Details. Wir sind für Sie da
> ARBEIT Urlaub Urlaubsausmaß, Verbrauch, Ersatzleistung: Die wichtigsten Details Wir sind für Sie da »Alles rund um Ihren Urlaubsanspruch«AK Präsident Erwin Zangerl INHALT Urlaubsausmaß 5 Verbrauch von
MehrURLAUB AUSMASS, VERBRAUCH, VERJÄHRUNG, ERSATZ FÜR OFFENE TAGE. Für AK-Mitglieder kostenlos!
URLAUB AUSMASS, VERBRAUCH, VERJÄHRUNG, ERSATZ FÜR OFFENE TAGE. Für AK-Mitglieder kostenlos! www.arbeiterkammer.com IHR RECHT IM JOB Mehr als 110 Millionen Euro oder den Gegenwert von 5500 Mittelklasseautos:
MehrBranchendaten und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Gastgewerbe. Zurück zur ersten Seite
Branchendaten und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Gastgewerbe Gastgewerbe in Zahlen - Betriebe 2015 - Betriebe 31 071 Beherbergungsbetriebe 7 087 Hotels 1 996 Hotel garni 459 Gasthöfe 3 800 Pensionen
MehrPersonalvertretung. Bildungskarenz Bildungsteilzeit. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss. für Vertragslehrer/innen
ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Bildungskarenz Bildungsteilzeit für Vertragslehrer/innen Personalvertretung Bedingungen, Höhe Weiterbildungsgeld, Dauer, gesetzliche Grundlagen,
MehrSollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:
Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig
MehrK l i e n t e n r u n d s c h r e i b e n
K l i e n t e n r u n d s c h r e i b e n Wien, im Juni 2015 Inhaltsverzeichnis: Kündigung eines Handelsvertreters (HV) wegen vorzeitiger Alterspension kein Ausgleichsanspruch Seite 1 Geschäftsführerhaftung
MehrArbeitszeit- Kontrolle
Arbeitszeit- Kontrolle Erläuterungen zur Arbeitszeit-Kontrolle Festhalten von Überzeitarbeit und Minderstunden. Die Arbeitszeit-Kontrolle ist während mindestens fünf Jahren aufzubewahren. Gesamtarbeitsvertrag
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag
MehrFÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! URLAUB. Ausmaß, Verbrauch, Verjährung, Ersatz für offene Tage. ooe.arbeiterkammer.at
FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! URLAUB Ausmaß, Verbrauch, Verjährung, Ersatz für offene Tage ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT AK RINGT UM FAIRNESS: 85 MILLIONEN ERKÄMPFT Fast 85 Millionen
MehrInformationsveranstaltung im Arbeitsrecht. Montag, 24.11.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch
Informationsveranstaltung im Arbeitsrecht Montag, 24.11.2014 1 Das deutsche Arbeitsrecht Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht)
MehrNeu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3
Stand September 2015 SteuerNews 6 2015 Gesetzlicher Mindestlohn - aktualisiert Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Grundsatz: Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50
MehrAktuelles aus der AK Grieskirchen: Viele Beschäftigte bekommen weniger bezahlt, als ihnen zusteht
Ihre Gesprächspartnerin: Mag. a Elisabeth Marschalek Leiterin der AK-Bezirksstelle Grieskirchen Aktuelles aus der AK Grieskirchen: Viele Beschäftigte bekommen weniger bezahlt, als ihnen zusteht Sommergespräch
MehrAktuelles aus der AK Ried: Für manche Unternehmen im Bezirk ist Arbeitsrecht ein Fremdwort
Ihre Gesprächspartner: Siegfried Wambacher Michael Steffan AK-Bezirksstellenleiter AK-Rechtsexperte Aktuelles aus der AK Ried: Für manche Unternehmen im Bezirk ist Arbeitsrecht ein Fremdwort Sommergespräch
MehrÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags
INHALT ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS 16 16 17 21 23 24 25 26 27 27 32 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Stellenanzeige und Stellenausschreibung Vorstellungsgespräch Beteiligung
MehrArten von Tarifverträgen
2.2 Die Arten und die Inhalte von Tarifverträgen 2.2.1 Die Arten von Tarifverträgen Aus Sicht des Abschlusses der Tarifverträge unterteilt man in - Verbandstarifverträge (Vertrag zwischen Gewerkschaft
MehrVerordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO)
Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO) (VO vom 9. Dezember 1997 ABl. 1997, S. 253, geändert durch VO vom 29. November 2005, ABl. 2005, S. 228, 27. Juni 2008, ABl. 2008, S.
MehrARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal
ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden
MehrABGABEN UND STEUERN Versteuerung von Zulagen und Zuschlägen
ABGABEN UND STEUERN Versteuerung von Zulagen und Zuschlägen 1. Einleitung Wenn Dienstnehmer Überstunden leisten, an Sonn- und Feiertagen tätig sind oder Arbeiten unter erschwerten Bedingungen verrichten,
MehrMuster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV
Muster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV Temporär-Rahmenarbeitsvertrag zwischen (Name, Adresse, Verleihfirma) und (Name, Adresse, Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer) als
MehrUrlaub. - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/ Urlaubsdauer
Urlaub - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/2016 - Urlaubsdauer Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der Mindesturlaub von Arbeitnehmern 24 Werktage pro Kalenderjahr. Dabei zählen als Werktage alle
MehrINFORMATIONEN FÜR STUDENTISCHE UND WISSENSCHAFTLICHE HILFSKRÄFTE
INFORMATIONEN FÜR STUDENTISCHE UND WISSENSCHAFTLICHE HILFSKRÄFTE Ihr Ansprechpartner: Peter Spehn Personalabteilung Tel. 0751 501-9588 Raum: 134/1 Hauptgebäude 1. OG E-Mail: spehn@hs-weingarten.de Stand:
Mehrarbeitgeber insolvent Was Arbeitnehmer jetzt tun und beachten müssen ooe.arbeiterkammer.at Stand: September 2013
arbeitgeber insolvent Was Arbeitnehmer jetzt tun und beachten müssen Stand: September 2013 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-Präsident Die AK steht den betroffenen zur Seite Wird eine Firma
MehrGeltungsbereich des AZG
Kap 1 Geltungsbereich des AZG Das Arbeitszeitgesetz (AZG) bildet die Rechtsgrundlage für die Informationen dieses Folders. Daher muss zu Beginn der Geltungsbereich desselben abgegrenzt werden. 1.1 Begrenzung
MehrGastgewerbe und Hotellerie 2016
Gastgewerbe und Hotellerie 2016 n L-GAV stärken n Lehrgang Progresso n Arbeitszeit-Kalender 2016: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt! n Löhne 2016: Aus- und Weiterbildung zahlen
MehrBereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE
Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Fallstricke beim Arbeitsvertrag Überblick: I. Der Arbeitsvertrag - Kontrollmechanismen II.
MehrEine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.
Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.
MehrKostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays
Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich
MehrGESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS
MERKBLATT Recht und Fairplay GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS Ihr Arbeitnehmer möchte in den Urlaub. Wir geben Ihnen wichtige Hinweise, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht, wann und
MehrTitelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -
Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz
MehrWir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BetrVG
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BetrVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: à Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.
MehrARBEITSRECHT. Was sind aushangpflichtige Gesetze und Verordnungen? Einstellung von Mitarbeitern. Der Abschluss von Arbeitsverträgen
ARBEITSRECHT Was sind aushangpflichtige Gesetze und Verordnungen? Bestimmte wichtige Vorschriften des Arbeitsrechtes müssen an einer für die Arbeitnehmer leicht zugänglichen Stelle im Betrieb ausgehängt
MehrBundeskollektivvertrag für die Taxi- und Mietwagenbranche ab 1.1.2009
Bundeskollektivvertrag für die Taxi- und Mietwagenbranche ab 1.1.2009 Zu den wichtigsten Inhalten des Kollektivvertrages: 1. Geltungsbereich Räumlich: Fachlich: Persönlich: für das gesamte Bundesgebiet
MehrVereinbarung über die Zahlung von Prämien für besondere Leistungen auf Forschungsexpeditionen auf See
Vereinbarung über die Zahlung von Prämien für besondere Leistungen auf Forschungsexpeditionen auf See 1 Vereinbarung zwischen dem Rektor und dem Personalrat der Universität Bremen über die Zahlung von
MehrPraktikant/innen-Arbeitsvertrag
Praktikant/innen-Arbeitsvertrag Arbeitgeber/in: Telefon: Arbeitnehmer/in: Geburtsdatum: Besuchte Schule: Jahrgang/Klasse: Gesetzliche Vertreter/in: Telefon: 1 Zur Erfüllung des im Lehrplan vorgeschriebenen
MehrTarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen
UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)
MehrArbeitsvertrag Verein / Med. Fachangestellte
Arbeitsvertrag Verein / Med. Fachangestellte Arbeitsvertrag zwischen der Ärztebereitschaft Saarburg Konz Hochwald Obermosel e.v., vertreten durch dessen Vorsitzenden Dr. Frank Wiß, und den stellvertretenden
MehrFerialpraktikanten in der Land- und Forstwirtschaft
Ferialpraktikanten in der Land- und Forstwirtschaft Herausgeber: Landarbeiterkammer Tirol Stand: 1.2.2016 Nachdruck verboten! Sozialversicherung Seit 1.1.2008 müssen sämtliche Dienstnehmer ausnahmslos
MehrAnhang 5 zum Gesamtarbeitsvertrag Schichtreglement
Anhang 5 zum Gesamtarbeitsvertrag Datum Juli 2012 1 Grundsatz 3 2 Schicht- und schichtähnliche Arbeit 3 2.1 Begriffe 3 2.2 Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit 3 2.3 Zweischichtige Tagesarbeit 3 2.4
MehrArbeitshilfen für Auszubildende. Handreichung für Auszubildende zur Dokumentation Ihrer Überstunden. Kurzbeschreibung zum Einsatz und zur Funktion:
Arbeitshilfen für Auszubildende zur Dokumentation Ihrer Überstunden Kurzbeschreibung zum Einsatz und zur Funktion: Zielgruppe: Inhalt: Funktion/ Ziel: Form: Einsatz/ Dauer: Einsatzort: Auszubildende Erläuterungen
MehrK O L L E K T I V V E R T R A G
K O L L E K T I V V E R T R A G betreffend die Einführung der 38,5-Stunden-Woche abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND DER ALKOHOLFREIEN ERFRISCHUNGSGETRÄNKEINDUSTRIE
MehrTarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)
Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während
MehrArbeitszeitkalender. Schreibe Deine Arbeitszeiten auf! Sichere Deinen Lohn!
Arbeitszeitkalender Schreibe Deine Arbeitszeiten auf! Sichere Deinen Lohn! ARBEITSZEITKALENDER Dieser Kalender gehört Vorname Nachname Adresse Beschäftigt bei Arbeitsantritt Bezahlung vereinbart am StraSSe
MehrArbeitsvertrag kurzfristige Beschäftigung. im Folgenden Arbeitnehmer ohne Ansehung des Geschlechts- genannt
Zwischen im Folgenden Firma genannt und Herr / Frau wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: im Folgenden Arbeitnehmer ohne Ansehung des Geschlechts- genannt 1 Gegenstand des Vertrags Die Firma stellt
MehrMinijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!
Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte
MehrZuwanderung, Sozialstaat und arbeitsmarkt
Zuwanderung, Sozialstaat und arbeitsmarkt AK Infoservice 1 Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg Für den Inhalt verantwortlich: Roman Hinterseer Autorin:
MehrE-Card-Service-Entgelt 2011 Frage-Antwort-Checkliste
Quick NEWS (9. NOVEMBER 2010) E-Card-Service-Entgelt 2011 Frage-Antwort-Checkliste November ist der Einhebungsmonat für das E-Card-Service-Entgelt. Die nachfolgende Checkliste gibt Hinweise und Tipps,
Mehrstehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016
Im stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016 IHRE SCHWANGERSCHAFT & IHR BERUF Wir haben die wichtigsten Infos für Sie auf einen Blick Sie haben uns Ihre Schwangerschaft mitgeteilt und
Mehr