FERIALJOBS. Infos zur Ferialarbeit HOTLINE

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1 FERIALJOBS Infos zur Ferialarbeit HOTLINE

2 Für viele junge Menschen ist die Ferialarbeit der erste Kontakt mit der Arbeitswelt. Auch Ferialos haben Rechte und Pflichten hier ein Überblick. Viel Spaß bei Deinem Ferialjob! Siegfried Pichler AK Präsident Die vorliegende Broschüre wurde nach bestem Wissen verfasst. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Informationen übernommen werden. Die allgemeinen Informationen ersetzen im konkreten Einzelfall keine intensive rechtliche und persönliche Beratung. Impressum Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg, Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg. Offenlegung gem. 25 Mediengesetz: siehe Zulassungsnummer: AK Wien DVR Titelfoto: gpointstudio - Fotolia.com Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Jürgen Fischer Redaktion: Stephan Gabler; Grafik: Gabriele Gallei Druck: AK Eigenvervielfältigung Verlags- und Herstellungsort: Salzburg Stand: März

3 FERIALJOBS Infos zur Ferialarbeit

4 INHALT WAS IST EIN FERIALJOB?... 5 WIEVIEL VERDIENST DU?... 5 MUSST DU LOHNSTEUER ZAHLEN?... 5 WIE LANGE MUSST DU ARBEITEN?... 6 WAS PASSIERT, WENN DU KRANK BIST?... 6 HAST DU ANSPRUCH AUF URLAUB?... 7 WIE KANNST DU AUS DEM FERIALJOB AUSSTEIGEN?... 7 WAS PASSIERT NACH DEM FERIALJOB?

5 WAS IST EIN FERIALJOB? Ein Ferialjob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Es gelten für dich die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Kollektivvertrag. Der Kollektivvertrag gilt für eine bestimmte Branche und regelt die wichtigsten Details deiner Tätigkeit: Lohn, Arbeitszeit usw. Alle Vereinbarungen über Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Dauer des Arbeitsverhältnisses usw. sollen im Voraus schriftlich festgelegt werden (Dienstzettel). Jugendliche dürfen ab der Vollendung des 15. Lebensjahres und der Beendigung der Schulpflicht arbeiten. WIEVIEL VERDIENST DU? Für die meisten Branchen ist im Kollektivvertrag festgelegt, wie viel du mindestens pro Monat verdienen musst. Zum regulären Lohn kommen meist noch anteilig Weihnachtsund Urlaubsgeld sowie eine Ersatzleistung für entstandene Urlaubsansprüche dazu. Für jeden Monat musst du eine eigene schriftliche Abrechnung (Lohnabrechnung) erhalten. Bei Fragen zur Entlohnung wende dich an die AK. Wenn du über der Geringfügigkeitsgrenze verdienst, musst du vom Betrieb bei der Gebietskrankenkasse zur Sozialversicherung angemeldet werden. Unfallversichert musst du aber in jedem Fall werden. MUSST DU LOHNSTEUER ZAHLEN? Ab einem gewissen Einkommen musst du Lohnsteuer bezahlen. Solange du in Schulausbildung bist oder studierst und nicht regelmäßig arbeitest, kannst du dir vom Finanzamt die Lohnsteuer zurückholen. Dein zuständiges Wohnsitzfinanzamt ist unter zu finden. Die Anträge können für die letzten 5 Jahre mit dem jeweiligen Formular für das entsprechende Jahr gestellt werden. Bei der Antragerstellung hilft dir gerne die AK. 5

6 WIE LANGE MUSST DU ARBEITEN? Die Arbeitszeit wird in den meisten Fällen im Kollektivvertrag geregelt. Für Jugendliche unter 18 Jahren beträgt die wöchentliche Höchstgrenze jedenfalls 40 Stunden. Überstunden sind für Jugendliche verboten. Fallweise trotzdem geleistete Überstunden müssen mit 50 % Zuschlag bezahlt werden. In der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr darf nicht gearbeitet werden. Nach spätestens 6 Stunden steht dir eine halbstündige Pause zu. Diese Pause muss nicht bezahlt werden. Eine 12-stündige Nachtruhe muss gewährleistet sein. An Sonn- und Feiertagen darfst du nicht beschäftigt werden. Wöchentlich steht dir eine ununterbrochene Wochenfreizeit von zwei Kalendertagen zu, die den Sonntag zu umfassen hat. Ausnahmen gibt es im Hotel- und Gastgewerbe: Über 16-Jährige dürfen bis 23 Uhr arbeiten. Da im Gastgewerbe am Sonntag gearbeitet werden darf, müssen zwei zusammenhängende Kalendertage freigegeben oder eine Wochenfreizeit im Ausmaß von 43 Stunden, in die der Sonntag fällt, plus ein betrieblicher Sperrtag in der nächsten Arbeitswoche eingehalten werden. Am Feiertag darf gearbeitet werden, jedoch muss dafür 1/173 des Monatslohnes pro Stunde bezahlt oder ein entsprechender Zeitausgleich gewährt werden. Für Personen über 18 Jahren gelten diese Schutzbestimmungen nicht. Wichtig ist, dass du jeden Tag genaue Aufzeichnungen über deine Arbeitsstunden und Pausen führst. WAS PASSIERT, WENN DU KRANK BIST? Du musst den Krankenstand sofort im Betrieb melden. Auf alle Fälle solltest du gleich zum Arzt gehen und dich krank schreiben lassen. Dein Betrieb muss dir für deinen Krankenstand den Lohn weiter zahlen. 6

7 HAST DU ANSPRUCH AUF URLAUB? Pro Monat hast du einen Urlaubsanspruch von 2,5 Werktagen (30 Werktage pro Jahr). Kannst du den Urlaub nicht verbrauchen, muss er dir bei Beendigung deines Ferialjobs ausbezahlt werden (Ersatzleistung für Urlaub). WIE KANNST DU AUS DEM FERIALJOB AUSSTEIGEN? Meistens werden Ferialjobs als befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen. Damit verpflichtest du dich, für diese Dauer im Betrieb zu arbeiten. Du kannst dieses Arbeitsverhältnis aber jederzeit mit Einverständnis deines Arbeitgebers einvernehmlich auflösen (am besten schriftlich). In schwierigen Fällen kann das Arbeitsverhältnis aber sowohl durch dich als auch den Betrieb vorzeitig aufgelöst werden. In solchen Fällen lass dich umgehend von der AK beraten. WAS PASSIERT NACH DEM FERIALJOB? Du musst dein Gehalt (Lohn) und evtl. Überstundenentgelt, Zulagen, Urlaubszuschuss, Weihnachtsgeld und Urlaubsersatzleistung) und die Arbeitspapiere (Endabrechnung, Jahreslohnzettel, Abmeldung von der Gebietskrankenkasse) erhalten. Wenn du nicht sicher bist, dass du alles erhalten hast, melde dich bei der AK. Lass dir aber nicht zuviel Zeit, weil Ansprüche verfallen können (zumeist nach drei Monaten). 7

8 KONTAKTE Jugend- und Lehrlingsschutz der AK Salzburg Markus-Sittikus-Straße Salzburg Tel.: Weitere Beratungen: Arbeitsrecht Sozialrecht Lohnsteuerberatung Allgem. Konsumentenberatung Marktbeobachtung Reisen- und Finanzdienstleistungen

9 9

10 CHECKLISTE Vor dem Beginn des Jobs: Ich weiß, wie viel ich verdiene. Ich weiß, welcher Kollektivvertrag für meinen Job gilt. Ich habe eine schriftliche Vereinbarung mit meinem Betrieb getroffen. Während der Arbeit: Ich bin bei der Krankenkasse bzw. zur Unfallversicherung angemeldet. Ich erhalte meine vereinbarte Entlohnung sowie schriftliche Abrechnungen. Ich notiere meine täglichen Arbeitszeiten exakt. Ich weiß, an wem ich mich bei Fragen und Problemen wenden kann. Nach dem Arbeitsende: Ich habe meine Endabrechnung erhalten. Ich habe meine Arbeitspapiere erhalten (Jahreslohnzettel für das Finanzamt, Arbeitsbescheinigung für das AMS, Dienstzeugnis, Praktikumsbestätigung). Ich weiß, wo ich meine Papiere und meine Endabrechnung kontrollieren lassen kann.

11 BEZIRKSSTELLEN Kammer für Arbeiter und Angestellte Markus-Sittikus-Straße Salzburg Tel.: Fax: TENNENGAU: 5400 Hallein Bahnhofstraße 10 Tel.: Fax: PONGAU: 5500 Bischofshofen Gasteiner Straße 29 Tel.: Fax: PINZGAU: 5700 Zell am See Ebenbergstraße 1 Tel.: Fax: LUNGAU: 5580 Tamsweg Regierungsrat-Haas-Platz 4 Tel.: Fax:

12 Rat und Tat in allen Lebenslagen Als junger Arbeitnehmer/Lehrling: Rechte und Pflichten. Hilfe bei Problemen Als Konsument: Handy. Kaufen. Wohnen. Reisen Bei Aus- und Weiterbildung: Die AK-Kompetenzberatung zeigt dir deine Perspektiven und Stärken. AK SALZBURG Markus-Sittikus-Straße Salzburg Tel.: facebook.com/ak4u.community

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