Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
|
|
- Maximilian Adler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg Bonn für das System Festnetz und Mobilfunk Postpay Abrechnungssysteme der Telekom für Privatkunden die Erfüllung aller Anforderungen der Kriterien Trusted Site Privacy, Version 2.1 der TÜV Informationstechnik GmbH. Die Prüfanforderungen sind in der Anlage zum Zertifikat zusammenfassend aufgelistet. Die Anlage ist Bestandteil des Zertifikats und besteht aus 7 Seiten. Dieses Zertifikat gilt nur in Verbindung mit dem Prüfbericht. Privacy Zertifikat gültig bis Certificate ID: Essen, Dr. Christoph Sutter Leiter Zertifizierungsstelle TÜV Informationstechnik GmbH TÜV NORD GROUP Langemarckstraße Essen
2 Anlage zum Zertifikat mit der Certificate ID: Seite 1 von 7 Zertifizierungssystem Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH führt Zertifizierungen auf Basis des folgenden Zertifizierungsprogramms durch: Zertifizierungsprogramm (nicht akkreditierter Bereich) der Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH, Version 1.0 vom , TÜV Informationstechnik GmbH Prüfberichte Trusted Site Privacy Gutachten Technik Telekom Mobilfunk-Abrechnung Postpay Retail, Release 16.2, Version 1.0 vom , TÜV Informationstechnik GmbH, Prüfstelle für Datenschutz Trusted Site Privacy Gutachten Technik Telekom Festnetz-Abrechnung für Privatkunden, Version 1.0 vom , TÜV Informationstechnik GmbH, Prüfstelle für Datenschutz Trusted Site Privacy Gutachten Recht Telekom Festnetz und Mobilfunk Postpay Abrechnungssysteme für Privatkunden, Version 1.0 vom , TÜV Informationstechnik GmbH, Prüfstelle für Datenschutz Prüfanforderungen TÜViT Trusted Site Privacy, Version 2.1, Dokumentenversion 2.10 vom , TÜV Informationstechnik GmbH Prüfgegenstand Der Prüfgegenstand, das System Festnetz und Mobilfunk Postpay Abrechnungssysteme der Telekom für Privatkunden der Telekom Deutschland GmbH, ist festgelegt in den Dokumenten:
3 Anlage zum Zertifikat mit der Certificate ID: Seite 2 von 7 Trusted Site Privacy Target of Audit Telekom Mobilfunk- Abrechnung Postpay Retail Rel. 16.2, Dokumentenversion 3.00 vom , TÜV Informationstechnik GmbH, Prüfstelle für Datenschutz Trusted Site Privacy Target of Audit Telekom Festnetz- Abrechnung für Privatkunden, Dokumentenversion 4.00 vom , TÜV Informationstechnik GmbH, Prüfstelle für Datenschutz Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Telekom Deutschland GmbH. Die folgenden Prozesse und Systeme der Festnetz-Abrechnung gehören auch zum Prüfgegenstand: Online-Rechnungsauskunftssystem Bereitstellung von Rechnungsinformationen für die Bilanzierung und andere Nachweise Die folgenden Prozesse und Systeme der Festnetz- Abrechnung sind nicht Teil des Prüfgegenstands: Kunden- und Vertrags-Pflege Abrechnung mit anderen Carrier und Service Providern Rechnung Online Rechnungsdruck Aufbereitung Debitorenbuchhaltungsfunktion Verkehrsdatenschnittstellen der Vermittlungsgeräte Prüfergebnis Der Prüfgegenstand erfüllt alle anwendbaren Anforderungen aus den Prüfkriterien TÜViT Trusted Site Privacy, Version 2.1.
4 Anlage zum Zertifikat mit der Certificate ID: Seite 3 von 7 Zusammenfassung der Prüfanforderungen 1 Datenschutz-Audit Rechtliche Anforderungen Auf der Grundlage des festgelegten Prüfgegenstands ist zu überprüfen, welche rechtlichen Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Anwendung kommen und wie diese in den Anwendungszusammenhang des Prüfgegenstands eingebunden werden. Dabei muss der Datenschutz auch dort genügen, wo Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung Lücken und Gestaltungsspielräume lassen. Zulässigkeit der Verarbeitung Nach Identifikation der prüfungsrelevanten Datentypen wird für jeden Datentyp untersucht, ob die Verarbeitung im Hinblick auf den Zweck der Datenverarbeitung zulässig ist. Dabei werden auch die Anforderungen an die Datensparsamkeit im Hinblick auf den Stand der Technik berücksichtigt. Betroffenenfreundlichkeit Hier wird die Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange der Personen, deren Daten verarbeitet werden, überprüft. Die Betroffenen haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihren personenbezogenen Daten geschieht, wie sie weiterverarbeitet werden und ob es eine Möglichkeit zum Selbstdatenschutz, d. h. eine Einflussnahme auf die Verarbeitung der Daten, gibt. Die Betroffenen sollten darüber informiert werden, welche ihrer Daten mit welchen Prozessen verarbeitet werden. Den Betroffenen muss transparent gemacht werden, welche Rechte und welche Auskunftsmöglichkeiten sie haben und
5 Anlage zum Zertifikat mit der Certificate ID: Seite 4 von 7 wie ihre personenbezogenen Daten gesichert werden. Dabei muss der Datenschutz auch schon bei der Vertragsgestaltung eine wichtige Rolle spielen. Bei Einsatz eines IT-Produktes muss der Anwender darüber informiert sein, welche Funktionen das Produkt hat, um personenbezogene Daten sicher und datenschutzkonform verarbeiten zu können. Dazu gehören z. B. geeignete Produktbeschreibungen und Installationsanleitungen oder auch entsprechende Einarbeitung bzw. Auskunftsmöglichkeit durch ein Unternehmen, das ein Produkt der Informationsverarbeitung einführt und einsetzt. Transparenz Die Datenschutz Policy, die Datenschutzkonzepte und auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen der Datenschutz im Unternehmen oder Prozess verwirklicht wird, sollten allen Betroffenen transparent und verständlich gemacht werden. Der Untersuchungsfokus ist darauf ausgerichtet, dass die getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung eines dauerhaften Datenschutzes durchschaubar gestaltet sein müssen. Datenschutz-Qualitätsmanagement Veränderungen im Bereich der Informationstechniken und der Rechtsgrundlagen haben in der Regel Auswirkungen auf das Konzept zur Erfüllung der Datenschutzanforderungen. Sie müssen regelmäßig und rechtzeitig im Hinblick auf die Datenschutzauswirkungen untersucht und umgesetzt werden. Gegebenenfalls sind Analysen und Handlungsmodelle anzupassen. Die darauf aufbauenden Maßnahmen des Qualitätsmanagements sind Gegenstand der Betrachtung. Datensicherheit Die eingesetzten Informationssysteme können Datenschutz-
6 Anlage zum Zertifikat mit der Certificate ID: Seite 5 von 7 anforderungen nur dann genügen, wenn entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen in Bezug auf Datensicherheit ergriffen wurden. Es müssen entsprechende Konzepte vorliegen und es sollten entsprechende vertrauenswürdige Komponenten beim Aufbau der Systeme eingesetzt werden. Zutrittskontrolle Der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, ist Unbefugten durch geeignete Maßnahmen wirksam zu verwehren. Zugangskontrolle Die Nutzung von Datenverarbeitungssystemen durch Unbefugte ist durch geeignete Maßnahmen wirksam zu verhindern. Zugriffskontrolle Die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten sollen ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können. Personenbezogene Daten dürfen bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Weitergabekontrolle Personenbezogene Daten dürfen bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Es muss überprüft und festgestellt werden können, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.
7 Anlage zum Zertifikat mit der Certificate ID: Seite 6 von 7 Eingabekontrolle Es muss nachträglich überprüft und festgestellt werden können, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. Auftragskontrolle Personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, dürfen nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können. Ein Auftragnehmer darf die Daten nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. Verfügbarkeitskontrolle Personenbezogene Daten müssen durch geeignete Maßnahmen gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sein. Trennungsgebot Durch geeignete Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. 2 Sicherheitstechnische Untersuchung Sicherheit der verwendeten Komponenten sowie Netzwerk- und Transport-Sicherheit Für alle Teilkomponenten, die Sicherheitsfunktionalitäten realisieren, konnte anhand von bereits durchgeführten formalen Evaluationen und/oder öffentlich zugänglichen Informationen nachvollzogen werden, dass sie als vertrauenswürdig eingestuft werden können. Die Netzwerk- und Transport-Sicherheit entsprechen dem Stand der Technik.
8 Anlage zum Zertifikat mit der Certificate ID: Seite 7 von 7 Mittel des Systemmanagements Es existieren geeignete Konfigurationsmöglichkeiten, sowie ein angemessenes Monitoring und Logging, die zu einem sicheren Betriebszustand beitragen. Dafür eingesetzte Werkzeuge unterliegen denselben Sicherheitsanforderungen, wie das IT-Produkt / das IT-System selbst. Tests und Inspektionen Umfangreiche Penetrationstests auf ausnutzbare Schwachstellen, sowie Analysen der Abwehrmechanismen auf Applikationsebene und Prüfungen der eingesetzten Authentifizierungs-/Autorisierungs-Verfahren werden durchgeführt. Die bei den Tests und den Analysen ermittelten Schwachstellen werden entsprechend ihres Risikogrades bewertet.
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Uniscon universal identity control GmbH Agnes-Pockels-Bogen 1 80992 München für das Verfahren IDGARD Datenschutzkasse,
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Deutsche Post AG Charles-de-Gaulle-Straße 20 53250 Bonn für den Ende-zu-Ende-Verschlüsselungs-Service für
MehrAnlage zum Zertifikat TUVIT-TSP5519.14 Seite 1 von 7
Anlage zum Zertifikat TUVIT-TSP5519.14 Seite 1 von 7 Zertifizierungssystem Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH führt Zertifizierungen auf der Basis des folgenden Produktzertifizierungssystems
MehrDATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN
DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN Annika Selzer Vortrag an der Fachhochschule Frankfurt am 10. Oktober 2013 AGENDA Begriffsbestimmungen Definition Datenschutz Definition
MehrSicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 9.0
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen RWE Effizienz GmbH Freistuhl 7 44137 Dortmund für den Webshop RWE SmartHome Shop die Erfüllung aller Anforderungen
MehrDatenschutz und Systemsicherheit
Datenschutz und Systemsicherheit Gesetze kennen! Regelungen anwenden! Dipl.-Informatiker Michael Westermann, Gesundheitsinformatik GmbH, Mannheim 21.04.2005 Gesetze (Auszug) Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetz
MehrWAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT
WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer
MehrAuftragsdatenverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener
MehrDatenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)
Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) I. Ziel des Datenschutzkonzeptes Das Datenschutzkonzept stellt eine zusammenfassende Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aspekte
MehrAnforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers
Anlage zum Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung? Wir helfen: www.activemind.de
MehrSicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 9.0
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen RWE Effizienz GmbH Freistuhl 7 44137 Dortmund für die Firewall- und Serverinstallation SmartHome Backend und
MehrVernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet
Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden Telefon 0611 / 14 08-137 E-Mail: r.wehrmann@datenschutz.hessen.de
MehrCheckliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung
Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Erstprüfung und Folgeprüfung Seite 1 von 12 1 Gesetzliche Grundlagen zu technisch organisatorischen Maßnahmen 1.1 9
MehrSicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 10.0 Security Assurance Level SEAL-3
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Agfa HealthCare GmbH Konrad-Zuse-Platz 1-3 53227 Bonn für das IT-System IMPAX/web.Access die Erfüllung aller
MehrSicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 10.0 Security Assurance Level SEAL-3
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen RWE Effizienz GmbH Flamingoweg 1 44139 Dortmund für das IT-System RWE eoperate IT Services die Erfüllung aller
MehrSicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 9.0
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Atos Worldline GmbH Hahnstraße 25 60528 Frankfurt/Main für das PIN Change-Verfahren Telefonbasierte Self Selected
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrCheckliste: Technische und organisatorische Maßnahmen
Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Folgende technische und organisatorische Maßnahmen wurden nach 9 BDSG für folgende verantwortliche Stelle getroffen: Musterstein GmbH Musterweg 2 4
MehrForschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten
Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Jan Goebel, DIW Berlin / SOEP Idealvorstellung Idealvorstellung Idealvorstellung Skripte (GitHub, Bitbucket, Codeplane,...) Daten (Dropbox,
MehrSicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 10.0 Security Assurance Level SEAL-3
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Deutsche Telekom AG Products & Innovation T-Online-Allee 1 64295 Darmstadt für das IT-System Developer Garden
MehrSicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 9.0
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen RWE Effizienz GmbH Freistuhl 7 44137 Dortmund für das Hausautomatisierungsprodukt SmartHome Controller, Version
MehrJahresbericht 2015. Datenschutz Grundschutzes. ecs electronic cash syländer gmbh. Lothar Becker Dipl. Betriebswirt DATENSCHUTZ & IT
Jahresbericht 2015 über den Stand der Umsetzung Datenschutz Grundschutzes gemäß definiertem Schutzzweck bei der ecs electronic cash syländer gmbh Aichet 5 83137 Schonstett erstellt durch Lothar Becker
MehrLutz Grammann Datenschutz für Administratoren. St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010
Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010 06. Oktober 2010 Datenschutz für Administratoren 1 Erwartungen an Administratoren Mitwirkung bei der Gestaltung
MehrStabsstelle Datenschutz. Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...
Stabsstelle Datenschutz Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Anlage zu 5 Abs. 5 der Vereinbarung Technische und organisatorische ( 9 /
MehrBYOD Bring Your Own Device
BYOD Bring Your Own Device Was ist das Problem? So könnt ihr es regeln. Bruno Schierbaum Berater bei der BTQ Niedersachsen GmbH BTQ Niedersachsen GmbH Donnerschweer Straße 84; 26123 Oldenburg Fon 0441/8
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen SIZ Informatikzentrum der Sparkassenorganisation GmbH Simrockstraße 4 53113 Bonn für die Software Sicherer
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen DATEV eg Paumgartnerstraße 6-14 90429 Nürnberg für das Fachprogramm DATEV kommunal Pro, Version 4.0 die Erfüllung
MehrTechnische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG
Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG Die Server von blau direkt werden in einem Nürnberger Rechenzentrum betrieben. Mit den beteiligten Dienstleistern wurden ordnungsgemäße
MehrTabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
MehrSicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 10.0 Security Assurance Level SEAL-5
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen SLA Software Logistik Artland GmbH Friedrichstraße 30 49610 Quakenbrück für das IT-System Meat Integrity Solution
MehrTechnische und organisatorische Maßnahmen der
Seite 1 von 8 der Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Gesetzliche Grundlage 3. zur Umsetzung 3.1 Zutrittskontrolle 3.2 Zugangskontrolle 3.3 Zugriffskontrolle 3.4 Weitergabekontrolle 3.5 Eingabekontrolle
MehrDigitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder
Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder Rechtsanwalt Marcus Beckmann Beckmann und Norda - Rechtsanwälte Rechtsanwalt Marcus Beckmann Rechtsanwalt Marcus
MehrCheckliste: Technische und organisatorische Maßnahmen
Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Folgende technische und organisatorische Maßnahmen wurden nach 9 BDSG für folgende verantwortliche Stelle getroffen: Musterstein GmbH Musterweg 2-4
MehrAufstellung der techn. und organ. Maßnahmen
Aufstellung der techn. und organ. Maßnahmen (Anlage 9 BSDG) AFI - P.M. Belz Agentur für Informatik GmbH Stuttgart Stand: 30.11.2015 1 Grundsätzliches Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt mit 9
MehrAnlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel
Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung Präambel Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag
MehrDer Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR
Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen Datenschutzbeauftragter als Berufsbezeichnung Der Begriff Datenschutzbeauftragter stellt eine Berufsbezeichnung dar. Anlässlich der beantragten registergerichtlichen
MehrAnlage zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG
Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG zwischen KUNDE im Folgenden Auftraggeber oder KUNDE genannt Präambel und der Infopark AG, Kitzingstraße 15, 12277 Berlin im Folgenden Auftragnehmer oder
MehrAUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ
AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes
MehrDatenschutz-Vereinbarung
Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die
MehrIT-Sicherheit: So schützen Sie sich vor Angriffen
IT-Sicherheit: So schützen Sie sich vor Angriffen Rechtliche Aspekte der IT-Sicherheit und des Datenschutzes Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin 01 Datensicherheit und Datenschutz Die Datensicherheit schützt
MehrSicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 10.0 Security Assurance Level SEAL-5
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Dornheimer Weg 24 64293 Darmstadt für das IT System Querverbundleitstelle Darmstadt
MehrADV Compliance Audit. Fragenkatalog mit Erläuterungen Version 1.1 vom 14.Januar 2012. www.privacy-stiftung.de
ADV Compliance Audit Fragenkatalog mit Erläuterungen Version 1.1 vom 14.Januar 2012 www.privacy-stiftung.de Erschienen Januar 2012 Herausgegeben von der Privacy Stiftung c/o Fa. Privacy Audit Bonner Logsweg
MehrPrüfliste zu 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon: 07 11 / 97 63 90 Telefax: 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Prüfliste zu 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Stand: 10.02.2014
MehrVereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG - für Adressbearbeiter (Druckereien, Lettershops)
Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG - für Adressbearbeiter (Druckereien, Lettershops) I. Gegenstand der Vereinbarung - Auftraggeber - und Drei D Daimlerstraße
MehrLandesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Freie Hansestadt Bremen. Orientierungshilfe zur Erstellung eines Datenschutzkonzeptes
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Freie Hansestadt Bremen Orientierungshilfe zur Erstellung eines Datenschutzkonzeptes insbesondere zum Inhalt der Verfahrensbeschreibung und zu
MehrBrüssel, Berlin und elektronische Vergabe
Brüssel, Berlin und elektronische Vergabe Mainz, 23. Februar 2015 Prof. Dr. Zeiss 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Vorstellung Was bringen die Richtlinien? Was macht Berlin? evergabe was ist das? Pflicht zur evergabe!
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Anlage zur Beauftragung vom ##.##.2016 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., Mintropstr. 27, 40215
MehrRechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013)
1. Pflichten von BelWü (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich
MehrVerordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) Vom 23. Juni 2003 (KA 2003 Nr. 197)
Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) Vom 23. Juni 2003 (KA 2003 Nr. 197) I. Zu 3 a KDO (Meldung von Verfahren automatisierter Verarbeitung) (1) Sofern Verfahren
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer FLYLINE Tele Sales & Services GmbH, Hermann-Köhl-Str. 3, 28199 Bremen mit
MehrDatenschutzfokussiertes Sicherheitsmanagement einer elektronischen FallAkte (EFA) im Universitätsklinikum Aachen
Datenschutzfokussiertes Sicherheitsmanagement einer elektronischen FallAkte (EFA) im Universitätsklinikum Aachen Focussing on Data Protection Security Management of an Electronic Case Record (EFA) at the
MehrRechtsanwalt Dr. Mathis Hoffmann SUFFEL & DE BUHR, Jena. Workshop der ComputerDienst GmbH am 18. Oktober 2006 in Jena
Rechtsgrundlagen der IT-Sicherheit Workshop der ComputerDienst GmbH am 18. Oktober 2006 in Jena Einführungsbeispiel OLG Hamm MMR 2004, 487 Problem: Existiert ein Regelwerk, dessen Beachtung die zivil-
MehrVerordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim
Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim Kirchlicher Anzeiger für das Bistum Hildesheim vom 31.10.2003, Nr. 10, Seite 233 ff. I. Zu
MehrContinum * Datensicherheitskonzept
Continum * Datensicherheitskonzept Dieses Dokument ist öffentlich. Weitergabe an Dritte, Kopie oder Reproduktion jedweder Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Continum AG ist untersagt. Continum
MehrEIN C.A.F.E. FÜR DEN DATENSCHUTZ
EIN C.A.F.E. FÜR DEN DATENSCHUTZ Organisatorische Datenschutzbeauftragter Martin Esken Datenschutzbeauftragter (TÜV) Organisatorische Technische gemäß 9 Satz 1 Punkte 1-8 BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Organisatorische
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen ISAR User Interface Design 237-101 Nanhuxiyuan, Wangjing 100102 Beijing, China für den Usability-Engineering-Prozess
MehrScopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3
Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3 53227 Bonn Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 1 von 11 Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 2 von 11 Inhalt
MehrTechnische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit bei cojama Infosystems GmbH gem. 9 BDSG
Datensicherheit bei gem. 9 BDSG Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung nachfolgender technischer und organisatorischer Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen D-TRUST GmbH Kommandantenstraße 15 10969 Berlin für den Zertifizierungsdienst D-TRUST SSL Class 3 CA die Erfüllung
MehrUnbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen zu verwehren (Zutrittskontrolle),
1. Pflichten von.. (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich
MehrVorgehensweise Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
Vorgehensweise Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Beiliegend finden Sie unseren Auftragsdatenverarbeitungsvertrag. Diesen benötigen Sie, sobald Sie personenbezogene Daten an einen Dienstleister weitergeben.
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen IT-Consult Halle GmbH Bornknechtstraße 5 06108 Halle (Saale) für das Programm KomGIS + KAV, Version 2.2.0
MehrLeitfaden: Erläuterungen zur Erstellung des Verfahrensverzeichnisses sowie der Verfahrensbeschreibungen
Leitfaden: Erläuterungen zur Erstellung des Verfahrensverzeichnisses sowie der Verfahrensbeschreibungen Zweck und Zielsetzung Die Anforderungen nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie der anderen Datenschutzgesetze
MehrEINLEITUNG... 1 GANG DER UNTERSUCHUNG...3 DATENSCHUTZ IM MULTINATIONALEN KONZERN...5 A. BESTIMMUNG DER WESENTLICHEN BEGRIFFE Datenschutz...
EINLEITUNG... 1 GANG DER UNTERSUCHUNG...3 ERSTERTEIL DATENSCHUTZ IM MULTINATIONALEN KONZERN...5 A. BESTIMMUNG DER WESENTLICHEN BEGRIFFE... 5 1. Datenschutz... 5 2. Personenbezogene Daten...5 3. Unternehmen
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen EWE TEL GmbH Cloppenburger Straße 310 26133 Oldenburg für den Sicherheitsbereich Rechenzentrum PB1 - Serverraum
MehrDokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes bei Collmex
Bastian Wetzel Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes bei Collmex Verteiler: Alle Mitarbeiter sowie interessierte Kunden der Collmex GmbH, Anlage
MehrFreigabeantrag / Verfahrensbeschreibung nach Art. 26 Abs. 3 S.1 BayDSG
Der Kanzler Freigabeantrag / Verfahrensbeschreibung nach Art. 26 Abs. 3 S.1 BayDSG Seite 1 von 9 Freigabeantrag / Verfahrensbeschreibung nach Art. 26 Abs. 3 S.1 BayDSG Erstmalige Beschreibung eines automatisierten
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit der. des VOI Verband Organisations- und Informationssysteme e. V.
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit der Bundesagentur für Arbeit Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg für das eingesetzte Archivsystem earchiv-service die Erfüllung
MehrDer Diözesandatenschutzbeauftragte
Der Diözesandatenschutzbeauftragte der Erzbistümer Berlin und Hamburg, der Bistümer Hildesheim, Magdeburg, Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in Vechta i.o. Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
MehrCheckliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung. Erstprüfung und Folgeprüfung
Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Erstprüfung und Folgeprüfung 1 Gesetzliche Grundlagen zu technisch organisatorischen Maßnahmen 1.1 9 BDSG Technische
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2015/146 SEITEN 1-7 DATUM 01.10.2015 REDAKTION Sylvia Glaser Ordnung zum Schutz personenbezogener Daten bei multimedialer Nutzung von E-Learning-Verfahren an der Rheinisch-Westfälischen
MehrDr. Tobias Sedlmeier Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht sedlmeier@sd-anwaelte.de www.sd-anwaelte.de
Dr. Tobias Sedlmeier Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht sedlmeier@sd-anwaelte.de www.sd-anwaelte.de 1 1. Datenschutzrechtliche Anforderungen an die IT-Sicherheit 2. Gesetzliche Anforderungen an Auswahl
MehrCloud Computing: IT-Sicherheit und Datenschutzrecht - Lassen sich Verträge zum Cloud Computing datenschutzkonform und rechtssicher gestalten?
Cloud Computing: IT-Sicherheit und Datenschutzrecht - Lassen sich Verträge zum Cloud Computing datenschutzkonform und rechtssicher gestalten? Rechtsanwalt Dr. Oliver Hornung Rechtsanwalt Dr. Matthias Nordmann
MehrVertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Die Sektion RheinlandKöln e.v. im Deutschen Alpenverein, Clemensstr. 57, 50676 Köln (Auftraggeber) und Warlich Druck Meckenheim GmbH, Am Hambuch 5, 53340 Meckenheim
MehrÜbersicht über den Geltungsbereich der DATENSCHUTZ- ORDNUNG
Name der Freien evangelischen Gemeinde, der Einrichtung oder des Werkes, die diesen Antrag stellt Freie evangelische Gemeinde Musterort Anschrift ( Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) der oben genannten Einrichtung
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV )
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg
MehrFragen an den Auftraggeber. Name der Firma 0.1. Anschrift der Firma 0.2. Ansprechpartner <Freitext> 0.3. Emailadresse Ansprechpartner <Freitext> 0.
Fragen an den Auftraggeber 0.1 Name der Firma 0.2 Anschrift der Firma 0.3 Ansprechpartner 0.4 Emailadresse Ansprechpartner 0.5 Beschreibung der durchzuführenden Aufgaben 1 / 15 0.6
MehrDie erheblichen Einflüsse der Datenschutz-Grundverordnung auf die IT
Die erheblichen Einflüsse der Datenschutz-Grundverordnung auf die IT SK-Consulting Group GmbH Donnerstag, 29. September 2016 Vorstellung Alexander Jung Diplom-Jurist (Univ.) Senior Consultant Datenschutz
MehrQuick Check Datenschutzkonzept EDV und TK
Quick Check Datenschutzkonzept EDV und TK Der effizienteste Weg zu einer BDSG-konformen EDV und Telekommunikation von Udo Höhn, Oliver Schonschek Update. Stand: 12/2011 Quick Check Datenschutzkonzept EDV
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Hohenzollernring 103 50672 Köln für das Programm KAI, Version 02.02-01 die Erfüllung der Prüfanforderungen
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung. MHP Solution Group
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung 01.01.2015 Inhaltsverzeichnis Vereinbarung... 3 1. Gegenstand und Dauer des Auftrages... 4 2. Konkretisierung des Auftragsinhaltes... 4 3. Technisch-organisatorische
MehrCheckliste zum Umgang mit Personalakten
Checkliste zum Umgang mit Personalakten 1.1 Was müssen Sie über den rechtskonformen Umgang mit Personalakten wissen? Personalakten, ob digital oder analog, beinhalten personenbezogene und damit schützenswerte
MehrDatenschutzvereinbarung
Zwischen nachstehend Leistungsnehmer genannt und Demal GmbH Sankt-Salvator-Weg 7 91207 Lauf a. d. Pegnitz nachstehend Leistungsgeberin genannt werden aufgrund 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) folgende
MehrÖffentliches Verfahrensverzeichnis
Öffentliches Verfahrensverzeichnis Organisationen, die personenbezogene Daten verwenden, müssen ihren KlientInnen auf Wunsch den Umgang mit deren Daten transparent darlegen. Diese Darstellung erfolgt in
MehrEDV & DATENSCHUTZ "AKTUELL"
EDV & DATENSCHUTZ "AKTUELL" 42579 Heiligenhaus Homepage: www.drqm.de Zur Person Seit 1984 im Projektmanagement im Großhandel, Bauindustrie und Maschinenbau Leitung von EDV und Rechenzentrum im Großhandel
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen ab-data GmbH & Co. KG Friedrichstraße 55 42551 Velbert für das Programm ab-data Finanzwesen, Version 3.1 die
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen adkomm Software GmbH Stadtweg 14 85134 Stammham für das Programm adkomm NKR, Version 6 die Erfüllung der Prüfanforderungen
MehrVereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG
Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen......... - Auftraggeber - und yq-it GmbH Aschaffenburger Str. 94 D 63500 Seligenstadt - Auftragnehmer
MehrDE-MAIL DATENSCHUTZ-NACHWEIS
KURZGUTACHTEN ZUM DE-MAIL DATENSCHUTZ-NACHWEIS Version: 2.0 Prüfgegenstand: Verantwortliche Stelle: Datenschutzkonzept und dessen Umsetzung für den De-Mail- Dienst der 1 & 1 De-Mail GmbH 1 & 1 De-Mail
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen RWE IT GmbH Huyssenallee 22-30 45128 Essen für den Rechenzentrumsverbund TWIN Data Center die Erfüllung aller
MehrDaten.Leben. Datenschutz & Datensicherheit Do s und Dont s. Hamburg, den 8.September einfach.machen.
Daten.Leben. Datenschutz & Datensicherheit Do s und Dont s Hamburg, den 8.September 2016 Heute geht s um Datenschutz. Das ist gar nicht so langweilig wie Sie jetzt vielleicht denken... Datenunfall 01.
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen DATA-PLAN Computer Consulting GmbH Tränkestraße 11 70597 Stuttgart für das Programm FINANZ+ NKF, Version 2.1
MehrKassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns KZVB
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns Quellen des Datenschutzes Grundgesetz (GG) Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Stiftung Kirchliches Rechenzentrum Südwestdeutschland Junkersring 10 76344 Eggenstein-Leopoldshafen für das
MehrErgänzende Hinweise zu den Speziellen Vertragsbedingungen für die Auftragsdatenverarbeitung
1 Ergänzende Hinweise zu den n die Auftragsdatenverarbeitung Einleitung Die speziellen die Auftragsdatenverarbeitung sind ein den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nachgeordneter Vertragsteil, der
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen adkomm Software GmbH & Co. KG Stadtweg 14 85134 Stammham für das Programm adkomm NKR, Version 6 die Erfüllung
MehrAuftragsdatenverarbeitung. gemäß 11 BDSG. Datenerhebungsgrundlage gemäß 11 Abs. 2, Satz1(BDSG).
Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG. Datenerhebungsgrundlage gemäß 11 Abs. 2, Satz1(BDSG). Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers. Firma Straße Plz Ort EDV Sachverständigen- und
MehrDatenschutz in Rechnernetzen
Datenschutz in Rechnernetzen Regierungsdirektor W. Ernestus Bundesbeauftragter für den Datenschutz Referat VI (Technologischer Datenschutz) Motivation Auf meine Daten darf im Netzwerk nur ich Hacking zugreifen
MehrVORLESUNG DATENSCHUTZRECHT
VORLESUNG DATENSCHUTZRECHT Fakultät Informatik Juristische Fakultät TU Dresden Sommersemester 2013 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Es ist nicht Aufgabe des Datenschutzrechts und der Datenschutz-Kontrollinstanzen,
Mehr