Workshop zur Umsetzung des KMK - Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in
|
|
- Brigitte Ziegler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Workshop zur Umsetzung des KMK - Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in Robert Ziegler Referatsleiter Aus-, Fort- und Weiterbildung (ZKF) Workshop zur Umsetzung des KMK Rahmenlehrplans
2 Warum brauchen wir eine neue Ausbildungsverordnung? Begründung Die technische Weiterentwicklung von Fahrzeugen ist in den letzten Jahren kontinuierlich vorangeschritten. Die Karosserie- und Fahrzeugbaubetriebe werden verstärkt mit neuen Werkstoffen und Materialien, neuer Fahrwerkstechnik und hochkomplexen Aggregaten konfrontiert. Vernetzte Systeme und Bauteile erlangen eine immer größere Bedeutung. Dies gilt gleichermaßen für Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge und Anhängefahrzeuge.
3 Folgende Argumente begründen im Einzelnen die veränderten Anforderungen an das Berufsbild
4 Folgende Argumente begründen im Einzelnen die veränderten Anforderungen an das Berufsbild Verwendung neuer Leichtbauwerkstoffe und zunehmender Materialmix sowohl im herstellenden als auch im reparierenden Karosserie- und Fahrzeugbau Neue Reparaturmethoden insbesondere bei Fügetechniken und Materialien Zunehmende Sicherheits- und Komfortelektronik in den Fahrzeugen Zunehmende Vernetzung von mechanischen, elektronischen-, hydraulischen und pneumatischen Fahrzeugsystemen Neue Diagnose- und Fehlerauslesemethoden sowie neue Mess- und Einstelltechniken Neue sicherheitsrelevante Rahmenbedingungen bei alternativen Antriebssystemen wie z.b. Hybrid-, Elektro- und Hochvoltfahrzeugen Neue gesetzliche Vorschriften und Anforderungen an das Inverkehrbringen von aufgebauten Fahrzeugen und deren Betriebserlaubnis (z. B. EU- Recht)
5 Ausbildungsverordnung im Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Wesentliche Eckpunkte des Ausbildungsberufes Karosserie- und Fahrzeugmechaniker/in
6 Die wesentlichen Eckpunkte des Ausbildungsberufes Karosserie- und Fahrzeugmechaniker/in Was ändert sich? Was bleibt?
7 Fachrichtungen im Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Der neue Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in hat zwei Fachrichtungen Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
8 Fachrichtungen im Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Der neue Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in hat zwei Fachrichtungen Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
9 Fachrichtungen im Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Begründung der Zusammenlegung der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik In der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik wurden die beiden bestehenden Fachrichtungen Karosseriebautechnik und Fahrzeugbautechnik zusammengeführt. Diese Änderung war notwendig, da keine klare Abgrenzung zwischen den Tätigkeiten der beiden Fachrichtungen Karosseriebautechnik und Fahrzeugbautechnik möglich ist und eine Trennung in die einzelnen Fachrichtungen nicht dem betrieblichen Alltag entsprach. Durch die Zusammenführung der beiden Fachrichtungen steht ebenfalls der Auf- und Neubau von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen im Vordergrund und dazu zählt auch die Restaurierung von historischen Fahrzeugen.
10 Fachrichtungen im Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Der neue Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in hat zwei Fachrichtungen Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
11 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Der betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Für beide Fachrichtungen gelten elf berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese sind für beide Fachrichtungen inhaltlich gleich. 1. Bedienen von Fahrzeugen und Systemen 2. Außer Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen von fahrzeugtechnischen Systemen 3. Messen und Prüfen an Systemen 4. Durchführen von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten 5. Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen 6. Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen 7. Instandsetzen von Fahrzeugen und Fügen von Fahrzeugteilen 8. Ausrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen 9. Anfertigen von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen 10. Prüfen, Pflegen und Schützen von Oberflächen 11. Kontrollieren und Übergeben von Fahrzeugen
12 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Der betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fachrichtungen: Karosserieinstandhaltungstechnik Karosserie- und Fahrzeugbautechnik 1. Beurteilen des Schadensumfangs 2. Instandhalten von Karosserien, Aufbauten, Fahrgestellen und Fahrwerken 3. Instandsetzen und Herstellen von vernetzten Systemen 4. Um- und Nachrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen 5. Herstellen und Aufbereiten von Oberflächen 1. Konstruieren, Herstellen, Ein-, Auf-, Umbauen und Nachrüsten von Karosserien, Karosserieteilen, Baugruppen und Fahrgestellen 2. Durchführen von Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten 3. Instandhalten von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen sowie Baugruppen 4. Beurteilen des Schadensumfangs 5. Herstellen, Aufbereiten und Schützen von Oberflächen
13 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Der betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Für beide Fachrichtungen gelten sieben integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese sind für beide Fachrichtungen inhaltlich gleich. 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 4. Umweltschutz 5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen 6. Betriebliche und technische Kommunikation 7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
14 Gewichtungen und zeitliche Vorgaben bei der Gesellenprüfung im neuen Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Teil 1 Gesellenprüfung Teil 2 Gesellenprüfung Prüfungsbereich Prüfungsbereich Prüfungsbereich Prüfungsbereich Prüfungsbereich Gewichtung: Arbeitsauftrag Prüfungsprodukt 6 Std.. Auftragsbezogenes Fachgespräch höchstens 15 Min Achtung keine Gewichtung lt. AVO vorgegeben (ZKF-Empfehlung 15%) Auftragsplanung 90 Min. Arbeitsauftrag (Prüfungsprodukt) : Auftragsplanung (schriftl. Aufgaben) inkl. Fachgespräch 2 : 1 Kundenauftrag eine Arbeitsaufgabe 12 Std. in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik 14 Std. in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik incl. situatives Fachgespräch höchstens 20 Min. Achtung keine Gewichtung für das Fachgespräch lt. AVO vorgegeben (ZKF-Empfehlung 15-25% Karosserie- und Fahrzeugbautechnik Gewichtung: 180 Min. Karosserieinstandhaltungstechnik 180 Min. Wirtschaftsund Sozialkunde 60 Min. Auf Antrag des Prüflings mündliche Ergänzungsprüfung höchstens 15 Min. in einem Prüfungsbereich, sofern für Bestehen relevant schriftlich : mündlich 2 : 1 30 % 40% 20 % 10 % Teil 1 30 % Teil 2 70 % Gesamtergebnis aus Teil 1 und 2 mindestens ausreichend Weitere Voraussetzungen für die Bestehensregelung: 1. Teil 2 mindestens ausreichend 2. Prüfungsbereich Kundenauftrag mindestens ausreichend 3. Mindestens ein weiterer Prüfungsbereich in Teil 2 ausreichend oder besser 4. Kein Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend
15 Gewichtungen und zeitliche Vorgaben bei der Gesellenprüfung im neuen Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Teil 1 Gesellenprüfung Teil 2 Gesellenprüfung Prüfungsbereich Prüfungsbereich Prüfungsbereich Prüfungsbereich Prüfungsbereich Gewichtung: Arbeitsauftrag Prüfungsprodukt 6 Std.. Auftragsbezogenes Fachgespräch höchstens 15 Min Achtung keine Gewichtung lt. AVO vorgegeben (ZKF-Empfehlung 15%) Auftragsplanung 90 Min. Arbeitsauftrag (Prüfungsprodukt) : Auftragsplanung (schriftl. Aufgaben) inkl. Fachgespräch 2 : 1 Kundenauftrag eine Arbeitsaufgabe 12 Std. in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik 14 Std. in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik incl. situatives Fachgespräch höchstens 20 Min. Achtung keine Gewichtung für das Fachgespräch lt. AVO vorgegeben (ZKF-Empfehlung 15-25% Karosserie- und Fahrzeugbautechnik Gewichtung: 180 Min. Karosserieinstandhaltungstechnik 180 Min. Wirtschaftsund Sozialkunde 60 Min. Auf Antrag des Prüflings mündliche Ergänzungsprüfung höchstens 15 Min. in einem Prüfungsbereich, sofern für Bestehen relevant schriftlich : mündlich 2 : 1 30 % 40% 20 % 10 % Teil 1 30 % Teil 2 70 % Gesamtergebnis aus Teil 1 und 2 mindestens ausreichend Weitere Voraussetzungen für die Bestehensregelung: 1. Teil 2 mindestens ausreichend 2. Prüfungsbereich Kundenauftrag mindestens ausreichend 3. Mindestens ein weiterer Prüfungsbereich in Teil 2 ausreichend oder besser 4. Kein Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend
16 Was ist noch zu tun? Welche Aufgaben warten kurzfristig auf uns?
17 Was ist noch zu tun? Überbetriebliche Ausbildung im Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in - Erstellung von neuen ÜBL - Maßnahmen
18 Was ist noch zu tun? Zeichenmappe für die Vorbereitung auf die Gesellenprüfung im Teil 2
19 Was ist noch zu tun? Umsetzungshilfen des BiBB werden zurzeit für den neuen Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in erarbeitet
20 Was ist noch zu tun? EDV- gestütztes Auswertungsprogramm für Prüfungsausschüsse
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014)
Informationen für die Praxis Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014) Stand: April 2015 (aktualisiert: Mai 2015) Inhalt: 1
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum. Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker. und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin FzMechAusbV Eingangsformel Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004
über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrNeuordnung Kraftfahrzeugmechatroniker Stand: Juni 2013
Neuordnung Kraftfahrzeugmechatroniker Stand: Juni 2013 DIHK 06/2013 1 Ordnungsbedarf Änderung der Verordnung durch technologischen Wandel erforderlich neue Reparatur- und Diagnosemethoden verschärfte Vorgaben
MehrNeuordnung Verfahrensmechaniker und Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik Stand: März 2012 DIHK 03/2012 1
Neuordnung Verfahrensmechaniker und Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik Stand: März 2012 DIHK 03/2012 1 Ordnungsbedarf 2006 wurden neue Schwerpunkte Faserverbundwerkstoffe und Kunststofffenster
MehrDie neue Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Infoveranstaltung am 19. September 2016
Die neue Fachkraft für Veranstaltungstechnik Infoveranstaltung am 19. September 2016 Inhalt I. Überblick Alt vs. Neu 1. Was hat sich geändert? 2. Laufende und neue Ausbildungsverhältnisse II. Ausbildungsinhalte
MehrNeuordnung Fertigungsmechaniker Stand: Januar 2013
Neuordnung Fertigungsmechaniker Stand: Januar 2013 DIHK 01/2013 1 Ordnungsbedarf BiBB-Vorprojekt Strukturierung und Schneidung einer Berufsgruppe Metall -> Modernisierungsbedarf für den Fertigungsmechaniker
MehrInformation für Ausbildungsbetriebe zu Neuordnungen von industriell-technischen Ausbildungsberufen
Information für Ausbildungsbetriebe zu Neuordnungen von industriell-technischen Ausbildungsberufen Vorwort In dieser Information präsentieren wir die Änderungen in der Ausbildungsverordnung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur
MehrBerufe der Bekleidungsindustrie Textil- und Modenäher sowie Textil- und Modeschneider (Modenäher und Modeschneider) 28. Juli 2015
Berufe der Bekleidungsindustrie Textil- und Modenäher sowie Textil- und Modeschneider (Modenäher und Modeschneider) 28. Juli 2015 1 Aktivitäten IHK für Oberfranken Bayreuth AusbildungsScouts: Auszubildende
MehrPrüfungsinformation. Kraftfahrzeugmechatroniker
Prüfungsinformation Kraftfahrzeugmechatroniker Der Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker trat am 01. August 2007 in Kraft. Nach der Verordnung beträgt die Ausbildungszeit dreieinhalb Jahre. Der Beruf
MehrVerordnung über die Berufsausbildung. zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin. vom 21. Juli 2011
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin vom 21. Juli 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 29. Juli 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker / zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker / zur Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 20. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 33 vom 25. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs.
MehrAusbildungsregelung zum Fachpraktiker für Metallbau/ zur Fachpraktikerin für Metallbau gemäß 42m HwO
Ausbildungsregelung zum Fachpraktiker für Metallbau/ zur Fachpraktikerin für Metallbau gemäß 42m HwO Die Handwerkskammer Dortmund erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 19.10.2011
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Technischen Produktdesigner. und zur Technischen Produktdesignerin
über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin Die in der ebenfalls aufgeführten in Bezug auf die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur
MehrAusbildungsregelung für die Berufsausbildung behinderter Menschen zum/zur Fachpraktiker/-in für Metallbau
Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung behinderter Menschen zum/zur Fachpraktiker/-in für Metallbau Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 25. September 2012 und der Vollversammlung
MehrDiskussionsrunde 9. Bundes-Berufsbildungs-Kongress des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes
Diskussionsrunde 9. Bundes-Berufsbildungs-Kongress des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes am 24./25. Mai 2013 in Bad Wildungen Es bewegt sich was! Neuordnung des Berufsbilds Kfz-Mechatroniker/in Folie 1 Zeitmanagement:
MehrDie Berufsausbildung zum Fachpraktiker/ zur Fachpraktikerin für Metallbau erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung.
Präambel Jede Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Packmitteltechnologen / zur Packmitteltechnologin (Packmittel-Ausbildungsverordnung PackmAusbV)
über die Berufsausbildung zum Packmitteltechnologen / zur Packmitteltechnologin (Packmittel-Ausbildungsverordnung PackmAusbV) vom 20. Mai 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 30.
MehrKraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 nach der Verordnung vom 20. Juli 2007
Informationen für die Praxis Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung 1 und 2 nach der Verordnung vom 20. Juli 2007 Stand: Dezember 2007 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Hinweise zur Abschlussprüfung
MehrAusbildungsregelung Fachpraktiker/in für KFZ-Mechatronik. Vorwort des Bundesinstituts für Berufsbildung
Ausbildungsregelung Fachpraktiker/in für KFZ-Mechatronik Vorwort des Bundesinstituts für Berufsbildung Mit der Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß 66 BBiG/ 42m HWO, die
MehrTECHNISCHER MODELLBAUER / TECHNISCHE MODELLBAUERIN. Was ist neu? Bisher zwei Berufe:
Was ist neu? Bisher zwei Berufe: Modellbauer/Modellbauerin (Handwerk) Modellbaumechaniker/ Modellbaumechanikerin (Industrie) AUSBILDUNGSVERHÄLTNISSE Jahr Modellbauer (Hw) Modellbaumechaniker (IH) 1991
MehrDer neue KMK-Rahmenlehrplan
Der neue KMK-Rahmenlehrplan Verfahrensmechanikerin/Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik 1 7 Fachrichtungen (Bisher: 6 Schwerpunkte) Jede Fachrichtung erhält eine eigene Berufsnummer
MehrHerzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Gießereimechaniker
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Gießereimechaniker Referent: Rolf Schiebel Telefon +49 (711) 2005-1823 IHK Region Stuttgart PAL - Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle 1
MehrNeuordnung Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner. Stand: Juni 2011
Neuordnung Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner Stand: Juni 2011 Neue Ausbildungsverträge (I) Technischer Zeichner/Technischer Produktdesigner 2005-2010 3.500 462 3.000 2.500 26 158 290
MehrAus- und Weiterbildung LandBauTechnik. Der / die neue Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in
Aus- und Weiterbildung LandBauTechnik Der / die neue Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in Teilnovelle 2014 - Die neue Prüfung Eckhard Vlach Bundesverband-LandBauTechnik e.v. Die neue Prüfungsordnung
MehrGemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrNeuer Ausbildungsberuf. Fachkraft für Metalltechnik
Neuer Ausbildungsberuf Fachkraft für Metalltechnik 2 DIHK 01/2013 2 Elf Ausbildungsberufe teilweise aus den 1930er(!) Jahren (Gesamtzahl der Verträge 2011) Teilezurichter (2.148) Drahtzieher (80) Fräser
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin*)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I 33, ausgegeben zu Bonn am 31. Juli 2008 1523 Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin*)
MehrInformationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 20. August
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Halbzeuge Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Halbzeuge Abschlussprüfung Teil 2 Stand: März 2014 Inhalt: 1. Allgemeines...
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001
über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin vom 05. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 12. April 2001) Auf Grund des 25
MehrAusbildungsregelung zum Fachpraktiker für Metallbau / zur Fachpraktikerin für Metallbau
Ausbildungsregelung zum Fachpraktiker für Metallbau / zur Fachpraktikerin für Metallbau Die Handwerkskammer zu Köln erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 5.11.2013 und der
MehrDie Berufsausbildung zur Fachpraktikerin / zum Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung.
Präambel Jede Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin
über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin vom 25. Januar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 5 vom 30. Januar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5
Mehrzum Fachpraktiker für Metallbau zur Fachpraktikerin für Metallbau Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung
über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Metallbau zur Fachpraktikerin für Metallbau gemäß 66 BBiG / 42 m HwO vom 01.07.2012 Präambel Jede Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten
MehrPersonaldienstleistungskaufmann/-kauffrau. Präsentation des neuen Ausbildungsberufes
Neuer Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau Präsentation des neuen Ausbildungsberufes 1 Personaldienstleistungskaufleute Ausbildungsdauer: 3 Jahre Die Ausbildung findet an den Lernorten
Mehr714 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 20. Juni 2014
714 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I 25, ausgegeben zu Bonn am 20. Juni 2014 Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
MehrSachliche und zeitliche Gliederung
Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag Ausbildungsberuf: Maschinen- und Anlagenführer/-in Schwerpunkt: Druckweiter- und Papierverarbeitung Name Auszubildende/-r:
MehrSachliche und zeitliche Gliederung
Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag Ausbildungsberuf: Maschinen- und Anlagenführer/-in Schwerpunkt: Textiltechnik Name Auszubildende/-r: Ausbildungsbetrieb:
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 35 vom 27. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack. Biologielaborant / Biologielaborantin
über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack Biologielaborant / Biologielaborantin vom 25. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 02. Juli 2009) Auf Grund
MehrNeue Ausbildungsverordnung / Ausbildungsrahmenplan Kfz-Mechatroniker/in
Prüfertournee 2014 Neue Ausbildungsverordnung / Ausbildungsrahmenplan Kfz-Mechatroniker/in März 2014 In Zusammenarbeit mit den Landesverbänden Dipl.-Ing. (FH) Joachim Syha - Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe,
MehrPrüfungsinformation im Berufsbild Maschinen- und Anlagenführer (Stand: )
Prüfungsinformation im Berufsbild Maschinen- und Anlagenführer (Stand: 26.10.2009) Schwerpunktmöglichkeiten des Berufsbildes Metall- und Kunststofftechnik Textiltechnik Textilveredelung Lebensmitteltechnik
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006 Stand: November 2007 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Zwischenprüfung.. 1 2.1
MehrNeuer Ausbildungsberuf
Neuer Ausbildungsberuf Fachkraft für Metalltechnik Stand: Januar 2013 mittelpunkt unternehmen 1 11 Ausbildungsberufe teilweise aus den 1930er(!) Jahren (Gesamtzahl der Verträge 2011) Teilezurichter (2.148)
MehrVerordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen. Konstruktionsmechaniker/-in
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599), die durch Artikel 1
MehrAusbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab 1. August 2009
Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab 1. August 2009 Petra Friederich, Referentin in der Abteilung Berufliche Bildung Berufsbildungsausschuss CentralVerband Deutscher Berufsfotografen, Würzburg
MehrNeuordnung Chemielaborant
Neuordnung Chemielaborant Eine Information zu den Veränderungen in der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie vom 25. Juni 2009. Dr. Hans Jürgen Metternich Wiesbaden, 26. August 2009
MehrFachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Informationen für die Praxis Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Zwischen- und Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 6. April 2011 Stand: April 2012 Inhalt: 1. Allgemeines 2. Was ist neu?
MehrTechnischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin
Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin Zwischenprüfung Bereich Berufsausbildung Abschlussprüfung 04/2006 1 Zwischenprüfung: Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013
MehrQualifikationsbaustein zum Berufseinstieg
Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg Bezeichnung: Einsatzbereich: Servicekraft Holzbearbeitung Holztechnik Zielstellung: Nach erfolgreichem Abschluss
MehrSachliche und zeitliche Gliederung
Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag Ausbildungsberuf: Maschinen- und Anlagenführer/-in Schwerpunkt: Lebensmitteltechnik Name Auszubildende/-r: Ausbildungsbetrieb:
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006
Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom
MehrAusbildungsregelung Fachpraktiker/in für Metallbau. Vorwort des Bundesinstituts für Berufsbildung
Ausbildungsregelung Fachpraktiker/in für Metallbau Vorwort des Bundesinstituts für Berufsbildung Mit der Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß 66 BBiG/ 42m HWO, die am
MehrVerordnung über die Berufsausbildung
Verordnung über die Berufsausbildung Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/ Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik vom 21. Mai 2012 nebst Rahmenlehrplan Bestell-Nr.
MehrAuszug. Biologielaborant/Biologielaborantin
Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack ChemBioLackAusbV 2009 Auszug Biologielaborant/Biologielaborantin Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie,
MehrMaschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004
Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 Stand: Dezember 2006 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Zwischenprüfung...1 2.1...1 2.2
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. vom 06. April 2011
über die Berufsausbildung zur vom 06. April 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 11. April 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen
MehrVerordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen
Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Vom 17. Juni 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2335 vom 2. Juli 2002) (Auszug) Fachkraft für Abwassertechnik Auf Grund
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker / zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker / zur Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 14. Juni 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 20. Juni 2013) Auf Grund des 4 Absatz
MehrInformationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Faserverbundtechnologie Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2014 Inhalt:
MehrVerordnung. vom 07. April 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 24. April 2006)
über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für / zur Verfahrensmechanikerin für *) vom 07. April 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 24. April 2006) Auf Grund des 6 in Verbindung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin *) Vom 25. Januar 2006
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin *) Vom 25. Januar 2006 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit 26 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September
MehrIndustriekaufmann / frau
Industriekaufmann / frau Agenda 14:00 Uhr - Einführung 14:30 Uhr - Definition der Prüfung nach geltenden Rechtsgrundlagen - Stellung der Fachaufgabe im Berufsbild und im Prüfungsablauf - Beantragung der
MehrAusbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft
Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft Die Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrDie Berufsausbildung zur Fachpraktikerin / zum Fachpraktiker für Bürokommunikation erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung.
Präambel Jede Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Mehr08.07.2013 Christian Reuter reuter@trier.ihk.de www.ihk-trier.de
Agenda Ausgangslage Eckwerte Ausbildungsinhalte Zwischenprüfung Abschlussprüfung Ausgangssituation Die Verordnung Weinküfer stammt aus dem Jahr 1982 Neben Wein wurden weitere Weinerzeugnisse wie z.b. Schaumwein,
Mehr1168 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2012
1168 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I 23, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2012 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoffund Kautschuktechnik und zur Verfahrensmechanikerin
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
MehrVerordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1887
MehrKARRIERESTART > Ausbildung. Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in
KARRIRSTART > Ausbildung. Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in AUSBILDUNG PRSPKTIV > KAROSSRI- UND FAHRZUGBAUMCHANIKR/IN Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind gut. Die Karosserie-Branche sucht qualifizierte
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin
MehrAUSBILDUNG ALS KRAFTFAHRZEUGMECHATRONIKER MIT SCHWERPUNKT SYSTEM- & HOCHVOLTTECHNIK
AUSBILDUNG ALS KRAFTFAHRZEUGMECHATRONIKER MIT SCHWERPUNKT SYSTEM- & HOCHVOLTTECHNIK 1 1. Ausbildungsdauer & Voraussetzung Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre ( Verkürzung ist möglich! ) Voraussetzungen an den
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur. Servicekraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008
über die Berufsausbildung zur vom 21. Mai 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 31. Mai 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005
MehrVom 21. Mai 2012 (BGBl. I S. 1168)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik Vom 21. Mai 2012 (BGBl. I S. 1168) Eingangsformel
MehrVerordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Vom 9. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1502 vom 13. Juli 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) vom 19. Mai 1999 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 1999)
MehrNeuer Ausbildungsberuf Fachkraft für Metalltechnik Stand: Januar 2013
Neuer Ausbildungsberuf Fachkraft für Metalltechnik Stand: Januar 2013 DIHK 01/2013 1 Ordnungsbedarf (I) Elf Ausbildungsberufe teilweise aus den 1930er(!) Jahren (Gesamtzahl der Verträge 2011) Teilezurichter
Mehr- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO
- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO 11. Mai 2011 1 HISTORIE Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969: 21 sah Ermächtigung
MehrWichtige Informationen zur Novellierung der ReNoPat- Verordnung ( ) mit neuem Lehrplan Patentanwaltsfachangestellte (ohne Gewähr)
1 Wichtige Informationen zur Novellierung der ReNoPat- Verordnung (1.8.2015) mit neuem Lehrplan Patentanwaltsfachangestellte (ohne Gewähr) Durch die Novellierung der ReNoPat-Verordnung ändern sich unter
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen. vom 24. Juli 2007. Auszug für die Berufsausbildung
über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 24. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1678 vom 30. Juli 2007) Auszug für die Berufsausbildung zum Elektroniker /
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/ zur Bergbautechnologin
über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/ zur Bergbautechnologin vom 04. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 30 vom 17. Juni 2009) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung mit
MehrVerordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau
über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau vom 07. Juli 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund des 6 des
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb Vom 11. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2612 vom 17. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz
MehrBerufsausbildung zur/zum Schreinerin/Schreiner
Berufsausbildung zur/zum Schreinerin/Schreiner Inhalte 1. Berufsbild Ausbildungsberufsbild 2. Gliederung der Ausbildung 3. Duale Berufsausbildung Lernort Berufsschule und Lernort Betrieb 4. Lehrplanrichtlinien
MehrRegelung zur Berufsausbildung für behinderte Menschen zum/zur Fachpraktiker/-in für Maler-und Lackierer gemäß 42 m Handwerksordnung
Regelung zur Berufsausbildung für behinderte Menschen zum/zur Fachpraktiker/-in für Maler-und Lackierer gemäß 42 m Handwerksordnung Vorwort Mit der Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte
MehrDie neuen Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie
Die neuen Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie Gliederung des Vortrags Vorstellung der neuen Berufe in der Geoinformationstechnologie - Ausbildungsstruktur - Prüfungsstruktur Aktuelle Ausbildungssituation
MehrAusbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation/ zur Fachpraktikerin für Bürokommunikation
Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation/ zur Fachpraktikerin für Bürokommunikation Die Industrie- und Handelskammer Cottbus erlässt aufgrund des Beschlusses
MehrDie neuen industriellen Metallberufe. Kernpunkte der Neuordnung Prüfungsstrukturen
Die neuen industriellen Metallberufe Kernpunkte der Neuordnung Prüfungsstrukturen 1 Seminar: Metallberufe - Prüfungen Die neuen Metallberufe Anlagenmechaniker/in Industriemechaniker/in Konstruktionsmechaniker/in
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/ zur Maschinen- und Anlagenführerin
über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/ zur Maschinen- und Anlagenführerin vom 27. April 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 19 vom 30. April 2004) Unter Berücksichtigung
MehrWorkshop zur Umsetzung des KMK- Rahmenlehrplans Kfz-Mechatroniker/in
Länderübergreifender Workshop zur Umsetzung des KMK- Rahmenlehrplans Kfz-Mechatroniker/in 24. - 25. Juni 2013 in Soest Die neue Ausbildungsverordnung Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen
MehrAnlage zum Berufsausbildungsvertrag Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (bitte bei Vertragsregistrierung 2fach beifügen) Ausbildungsbetrieb: Verantwortlicher Ausbilder: Auszubildender:
MehrTechnischer Produktdesigner/ Technische Produktdesignerin
Verordnung über die Berufsausbildung Technischer Produktdesigner/ Technische Produktdesignerin vom 2. Juni 2005 Bestell-Nr. 61.02.126 Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner/zur
MehrVerordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung zur vom 25. Januar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 5 vom 30. Januar 2006) Auf Grund des 6 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008
über die Berufsausbildung zur vom 21. Mai 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 31. Mai 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005
MehrAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/ zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/ zur Kraftfahrzeugmechatronikerin Abschnitt l: Berufliche Grundbildung Lfd. 1 Berufsbildung, Arbeits- und a) Bedeutung des
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik*)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 000 Teil I Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 9. Februar 000 5 Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik*) Vom 9. Februar 000 Auf Grund des 5 Abs.
Mehr