Dekret des Landeshauptmanns vom 23. Juni 1993, Nr. 20. Verordnung über Brandverhütung und über den Einbau und Betrieb von Heizanlagen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dekret des Landeshauptmanns vom 23. Juni 1993, Nr. 20. Verordnung über Brandverhütung und über den Einbau und Betrieb von Heizanlagen."

Transkript

1 Dekret des Landeshauptmanns vom 23. Juni 1993, Nr. 20 Verordnung über Brandverhütung und über den Einbau und Betrieb von Heizanlagen. (1) Kundgemacht im A.Bl. Trentino-Südtirol August 1993, Nr. 39. (2) Überschrift ersetzt durch Art. 1, Abs. 1, des D.L.H. 28. August 2007, Nr. 45 und durch Art. 1, Abs. 1. D.L.H. 9. September 2013, Nr. Art. 1 Anwendungsbereich. 1. Die Planungsunterlagen, das Abnahmeprotokoll, das Wartungsbuch bzw. Instandhaltungsbuch und die Übereinstimmungserklärung, welche in Hinsicht auf die Tätigkeiten, Gebäude und Anlagen laut Artikel 1 des Landesgesetzes vom 16. Juni 1992, Nr. 18, in der Folge «Gesetz» genannt, erforderlich sind, müssen dieser Durchführungsverordnung entsprechen. 2. Das Landesamt für Brandverhütung übt auch den Sekretariatsdienst für die Dienststellenkonferenz laut Artikel 11 des Gesetzes aus. (3) (3) Absatz hinzugefügt durch Art. 2, Abs. 1. D.L.H. 9. September 2013, Nr. Art. 2 Zusätzliche Unterlagen zu den Entwürfen. 1. Sind Gebäude oder Werksanlagen, die man zu errichten, erweitern oder umzubauen gedenkt, für überwachungspflichtige Tätigkeiten bestimmt, so müssen dem Gesuch um die Baukonzession folgende Unterlagen beigelegt werden: a) allgemeine Angaben über die Haupttätigkeit und eventuelle Nebentätigkeiten sowie Angaben über die Gebäudemerkmale wie Bauweise, Anzahl und Ausmaße der Stockwerke, Treppenhäuser und Ausgänge, b) allgemeiner Lageplan in kleinem Maßstab - von 1: 2000 bis 1: 200 je nach Ausmaß der Gebäude -, woraus die Standorte, wo die Tätigkeiten durchgeführt werden sollen, die äußeren Sicherheitsabstände, die Zufahrten, die Wasserentnahmestellen in der Umgebung wie Außenhydranten, Wasserläufe, Tiefbrunnen, Zisternen, Wasserleitungen usw. und die Zugänge zum Gebäudeinneren wie Treppenhäuser, Rampen

2 usw. ersichtlich sind. Diese Angaben können auch in dem Bauplan, anstatt in einem gesonderten Plan, gemacht werden. 2. Die von der Gemeinde ausgestellte Baukonzession muß jene Tätigkeiten, die der Brandschutzüberwachung unterworfen sind, aufzeigen. 3. Ist die Installation oder eine grundlegende Änderung einer Warmwasserheizanlage mit einer Feuerungsleistung (Feuerraumbelastung) über 35 kw geplant, so müssen dem Gesuch an die Gemeinde folgende Unterlagen beigelegt werden: a) allgemeine Angaben über die vorgesehene Feuerungsleistung, über die Art des Brennstoffes und eine Erklärung über die gesetzmäßige Wärmeisolierung des Gebäudes, b) Lageplan in geeignetem Maßstab, woraus die baulichen Merkmale der Heizanlage wie Unterbringung des Heizraumes, Zugang, Belüftung, Brennstofflager und Kamin ersichtlich sind. Diese Angaben können auch im Bauplan, anstatt in einem gesonderten Plan, gemacht werden. 4. Die von der Gemeindeverwaltung ausgestellte Baukonzession muß die Feuerungsleistung angeben, sofern sie über 35 kw liegt. 5. Der Brandschutzplan laut Artikel 3 muß vor Baubeginn in der Gemeinde hinterlegt werden. 5-bis. Der nach der Ingenieurmethode des Brandschutzes erstellte Brandschutzplan muss dem Landesamt für Brandverhütung bei der Festlegung der Ziele des Brandschutzes, der Leistungsniveaus und der Brandszenarien vorgelegt werden. 6. Der Heizanlagenplan laut Artikel 6 muß vor Beginn der Installationsarbeiten in der Gemeinde hinterlegt werden. 7. Die Planungsunterlagen für die Brandschutzanlagen und für alle anderen Einrichtungen, für die laut Landesgesetz vom 25. Februar 2008, Nr. 1, in geltender Fassung, in der Folge als "Landeshandwerksordnung" bezeichnet, und laut Dekret des Landeshauptmanns vom 19. Mai 2009, Nr. 27, in geltender Fassung, in der Folge als "Durchführungsverordnung" bezeichnet, ein Plan vorgelegt werden muss, müssen vor Beginn der jeweiligen Installationsarbeiten in der Gemeinde hinterlegt werden. 8. Je eine Kopie der Erklärungen über den Baubeginn und über den Beginn der Installationsarbeiten müssen bei der Baustelle aufliegen. 9. Die Abnahmeprüfung darf nur von einem Techniker durchgeführt werden, der weder mit der Planung, noch mit der Ausführung befaßt war und seit wenigstens zehn Jahren im Berufsverzeichnis eingetragen ist. Die Verfassung des Plans und des Abnahmeprotokolls darf nur von Technikern vorgenommen werden, die im jeweils entsprechenden Berufsverzeichnis eingetragen sind; sie müssen dabei innerhalb des jeweiligen

3 Zuständigkeitsbereiches bleiben, der von den einschlägigen Vorschriften abgesteckt ist. 10. Die Gemeinde übermittelt dem für die Brandverhütung zuständigen Landesamt, der Berufsfeuerwehr Bozen sowie der örtlichen Feuerwehr eine Kopie der ersten Seite der einschlägigen Abnahmeprotokolle hinsichtlich der Brandverhütung oder der Heizanlage. Diese erste Seite gilt als Datenblatt im Sinne von Artikel 5 Absatz 5 des Gesetzes. (6) (4) Absatz hinzugefügt durch Art. 3, Abs. 1. D.L.H. 9. September 2013, Nr. (5) Absatz so ersetzt durch Art. 3, Abs. 2. D.L.H. 9. September 2013, Nr. (6) Art. ersetzt durch Art. 1 des D.L.H. 25. Juni 1999, Nr. 33. Art. 3 Brandschutzplan. Der Brandschutzplan bezieht sich auf die brandschutztechnischen Merkmale des Gebäudes oder des Betriebes, in dem eine Überwachungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird und umfaßt im einzelnen folgendes: a) Allgemeine Angaben zu der Haupttätigkeit und zu den eventuellen Nebentätigkeiten, die der Brandschutzüberwachung unterworfen sind, und über bauliche Merkmale wie Bauweise, Anzahl und Ausmaße der Stockwerke, Treppenhäuser und Ausgänge, b) Lageplan in kleinem Maßstab - von 1:2000 bis 1:200 je nach Ausmaß der Gebäude - woraus folgendes ersichtlich ist: Wo die einzelnen Tätigkeiten abgewickelt werden, weiters die äußeren Sicherheitsabstände, die Zufahrten, die Wasserentnahmestellen in der Umgebung wie Außenhydranten, Wasserläufe, Tiefbrunnen, Zisternen, Wasserleitungen usw. und die Zugänge zum Gebäudeinneren wie Treppenhäuser, Rampen usw. ersichtlich sind, c) Grundrisse im Maßstab 1:50 bis 1:200, je nach Ausdehnung des Gebäudes, für die jeweiligen Stockwerke dieses Gebäudes mit Angaben über folgendes: Ausgänge mit Angabe der Öffnungsrichtung, Gänge, Treppenhäuser, Aufzugsschächte, Fenster und Lichtbänder, Trennwände, Brandabschnitte, brandschutzmäßiger Verwendungszweck der einzelnen Räume mit Angabe über die Lage der eingebauten Maschinen und Anlagen, sofern vorhanden, Löscheinrichtungen wie Feuerlöscher, Wandhydranten bzw. Schlauchhaspel, Brandmelder, wenn vorgesehen, ortsfeste Löscheinrichtungen, wenn vorgesehen, und Notbeleuchtung,

4 d) in geeignetem Maßstab angefertigte Schnitte, Ansichten oder Fotos der Gebäude sowie Planunterlagen zu Anlagen bzw. Maschinen von besonderer Wichtigkeit, wie Silos oder Tanks für brennbare Flüssigkeiten, e) Technischer Bericht, welcher in Hinsicht auf jede Tätigkeit folgendes aufzeigen muß: 1. Lage, innere und äußere Sicherheitsabstände, Zugänge, Fertigungsabläufe, Fassungsvermögen, was Personen betrifft, 2. Berechnung der Brandlast und der Brandklasse der Räume, wo dies durch die verwendeten Baustoffe oder die gelagerten bzw. verarbeiteten Materialien notwendig oder durch einschlägige Vorschriften festgelegt ist, 3. Merkmale der Baumaterialien und brandschutztechnische Bemessung der tragenden Bauteile, 4. Brandabschnitte und entsprechende Verbindungen, 5. Bemessung der Fluchtwege, 6. Feuerwiderstandsklassen der Treppenhäuser, Aufzugsschächte, Gänge, 7. Lüftungsöffnungen, 8. Art und Menge der zu bearbeitenden bzw. zu lagernden Materialien oder der Wand- und Bodenbeläge und Einrichtungen, 9. Hauptmerkmale der haustechnischen Anlagen, insbesondere der Heizanlage und der Elektroanlage, 10. Art, Menge und Lage der ortsfesten und beweglichen Löscheinrichtungen mit besonderen Angaben über die Wandhydranten und Haspeln hinsichtlich Durchflußmenge und Druck, 11. Hauptmerkmale der eventuellen zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen, die geeignet sind, den allgemeinen Sicherheitsstandard zu heben: automatische Brandmeldeanlage, ortsfeste Löschanlage, ortsfeste Berieselungsanlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlage, explosionsgeschützte Elektroanlage, Blitzschutzanlage usw. Der Brandschutzplan muß bei der Gemeinde in zweifacher Ausfertigung hinterlegt werden. Falls das zuständige Landesamt den Plan überprüfen will, schickt ihm die Gemeindeverwaltung die beiden Ausfertigungen des Brandschutzplans, sobald dieser verfügbar ist. Falls es sich um einen Plan zur Erweiterung, Änderung oder zum Umbau eines bestimmten Teiles des Gebäudes oder der Betriebsanlage handelt, müssen die unter den Buchstaben a) und b) genannten Unterlagen immer

5 für das gesamte Gebäude bzw. die gesamte Betriebsanlage eingereicht werden, während die übrigen Unterlagen auf den Betroffenen Brandabschnitt beschränkt werden können. Erhebt das Landesamt für Druckanlagen und Brandverhütung keinen Anspruch auf Überprüfung des Plans, gibt die Gemeindeverwaltung dem Bauherrn eine Ausfertigung des Plans mit der Hinterlegungsbestätigung zurück. Erfolgt die Überprüfung des Plans durch das Landesamt, schickt dieses eine Ausfertigung dem Bauherrn zu und übermittelt die andere der Gemeindeverwaltung. Solange kein Plan vorliegt, darf die Gemeindeverwaltung keine Benützbarkeitsbescheinigung ausstellen. Art. 4 Protokoll über die brandschutztechnische Abnahme. Das Protokoll über die brandschutztechnische Abnahme muß immer das gesamte Gebäude oder die gesamte Betriebsanlage betreffen, wo Überwachungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt werden, damit die Gebäudebzw. Anlagensicherheit allumfassend dokumentiert wird. Dies gilt auch dann, wenn nur Teile des Gebäudes oder der Betriebsanlage verändert wurden. Das Abnahmeprotokoll ist nach dem Muster in der Anlage A zu dieser Durchführungsverordnung zu verfassen. Die Abnahme darf erst dann vorgenommen werden, sobald das Gebäude oder die Betriebsanlage fertiggestellt und mit den erforderlichen Anlagen, den Maschinen, der Ausstattung, der Einrichtung und anderen Gebrauchsgütern vervollständigt ist. Die von der Gemeindeverwaltung nach Hinterlegung des Abnahmeprotokolls erteilte Benützungserlaubnis oder Benützbarkeitsbescheinigung berechtigen lediglich zur Ausübung der darin angeführten Überwachungspflichtigen Tätigkeiten. Art. 5 Wartungsbuch für die brandschutztechnischen Anlagen. Der Eigentümer oder Betreiber der Anlage oder des Gebäudes, wo eine Überwachungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird, muß gewährleisten, daß der Sicherheitsstandard der Betriebsstätte dauerhaft und unvermindert erhalten bleibt. Zu diesem Zweck muß er persönlich oder durch eine schriftlich zu beauftragende Person Kontrollen vornehmen und darüber das Wartungsbuch laut Anhang B führen. Die Wartungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten laut Landeshandwerksordnung und entsprechender Durchführungsverordnung

6 müssen von befähigten Personen verrichtet werden. Machen neue technische Bestimmungen Anpassungsarbeiten am Gebäude oder an der Anlage erforderlich, so muss der Verantwortliche diese innerhalb der in diesen Bestimmungen vorgesehenen Fristen vornehmen. Jeder Eingriff ist im Wartungsbuch einzutragen. Die ordnungsgemäße Führung des Wartungsbuches bürgt für die Erhaltung der Sicherheit und des einwandfreien Betriebes. Die Beamten des zuständigen Landesamtes können allerdings jederzeit stichprobenartig Inspektionen in den bestehenden Betriebsstätten vornehmen. Das Wartungsbuch muß den genannten Beamten sowie den Gemeindebeamten zur Kontrolle jederzeit zur Verfügung stehen. (7) Absatz so ersetzt durch Art. 4, Abs. 1. D.L.H. 9. September 2013, Nr. Art. 6 Heizanlagenplan. Der Heizanlagenplan muss die Bestimmungen über Anlagensicherheit, Luftreinhaltung, Gewässerschutz und Energieeinsparung berücksichtigen. Der technische Bericht für Warmwasserheizanlagen mit einer Temperatur unter 100 Celsius muss nach den Vorlagen laut Anhang C verfasst werden. (8) Außer dem technischen Bericht muß der Plan die Zeichnungen bezüglich der baulichen und der anlagentechnischen Eigenschaften beinhalten. Der Plan für die Heizungsanlage muß bei der Gemeinde in zweifacher Ausfertigung hinterlegt werden. Für Warmluft- und Strahlungsheizanlagen wird kein Muster für den technischen Bericht vorgegeben, da ihre Bau- und Funktionsweise ein sehr weites Spektrum umfaßt. Allerdings ist auch für diese Heizanlagen ein Plan in zweifacher Ausfertigung bei der Gemeinde zu hinterlegen. Falls vom Amt für Druckanlagen und Brandverhütung der Plan zur Heizungsanlage angefordert werden sollte, übermittelt die Gemeindeverwaltung beide Ausfertigungen dem Amt, sobald diese bei der Gemeinde aufliegen. Nach Überprüfung des Plans durch das Landesamt wird eine Ausfertigung an die Gemeinde und die andere an den Bauherrn zurückgeschickt. Falls das Amt für Druckanlagen und Brandverhütung keine Überprüfung des Plans durchzuführen wünscht, gibt die Gemeindeverwaltung dem Bauherrn eine Ausfertigung mit der Hinterlegungsbestätigung zurück. Der Einbau und die Instandhaltung von Heißwasserheizanlagen und Heizanlagen mit Wärmeträgeröl (Thermoöl) sind von den einschlägigen

7 Bestimmungen des Staates geregelt; die Überwachung erfolgt durch die zuständigen staatlichen Behörden. (8) Absatz ersetzt durch Art. 2, Abs. 1, des D.L.H. 15. Mai 2007, Nr. 31. Art. 7 Abnahmeprotokoll und Wartungsbuch für Heizanlagen. Das Abnahmeprotokoll für Warmwasserheizanlagen mit einer Temperatur unter 100 Celsius muss gemäß Anhang D1 abgefasst werden. Diese Daten werden in das Wartungsbuch übertragen, bei Festbrennstoffanlagen gemäß Anhang D2A und bei Ölfeuerungs- oder Gasfeuerungsanlagen gemäß Anhang D2B. Während das Abnahmeprotokoll bei der Gemeinde hinterlegt werden muß, damit die Betriebserlaubnis ausgestellt werden kann, ist das Wartungsbuch vom Inhaber zu verwahren. Die ordnungsgemäße Führung des Wartungsbuchs und die Erfüllung der darin vermerkten Auflagen ersetzen die Erneuerung der Betriebserlaubnis. Die Beamten des zuständigen Landesamtes können jederzeit Stichproben an den bestehenden Anlagen vornehmen. Das Wartungsbuch muß den genannten Beamten zur Kontrolle jederzeit zur Verfügung stehen. Für Warmluft- oder Strahlungsheizanlagen wird kein Muster für das Abnahmeprotokoll vorgegeben; das Führen eines besonderen Wartungsbuches ist nicht erforderlich, und die Überprüfungen werden im Instandhaltungsbuch zur Brandverhütung eingetragen. (9) Absatz ersetzt durch Art. 3, Abs. 1, des D.L.H. 15. Mai 2007, Nr. 31. Art. 8 Übereinstimmungserklärung. Die Übereinstimmungserklärung muss nach dem Muster laut Anhang E verfasst werden. Der Abnahmeprüfer muss dem Abnahmeprotokoll alle Übereinstimmungserklärungen bezüglich der Anlagen laut Landeshandwerksordnung und entsprechender Durchführungsverordnung beilegen sowie die Erklärung des Bauleiters, die Arbeiten nach Plan ausgeführt zu haben. Für Heizanlagen mit einer Feuerungsleistung unter 35 kw muß der Inhaber eine Bescheinigung des Bauleiters und der Installationsfirma über die fachgerechte Ausführung der Arbeiten bei der Gemeinde hinterlegen; die genannte Bescheinigung muß auch die Wärmeisolierung des Gebäudes oder des Gebäudeteiles betreffen, der von der Anlage beheizt wird.

8 (10) Absatz so ersetzt durch Art. 5, Abs. 1. D.L.H. 9. September 2013, Nr. Art. 9 Heiz- und Dieselöl 1. Die Verfahrensbestimmungen laut dieser Durchführungsverordnung gelten für Heizöllager mit einem Gesamtfassungsvermögen über 5 m3. Bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5 m³ besteht weiterhin die Pflicht, der zuständigen Gemeinde die Übereinstimmungserklärungen laut Artikel 4 des Gesetzes vorzulegen. 2. Die Verfahrensbestimmungen laut dieser Durchführungsverordnung gelten außerdem für ortsfeste Tankstellen und entfernbare Behälter/Verteiler von Dieselöl über 5 m3 Gesamtfassungsvermögen. Bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5 m3 besteht weiterhin die Pflicht, der zuständigen Gemeinde die Übereinstimmungserklärungen laut Artikel 4 des Gesetzes vorzulegen. (11) Artikel so ersetzt durch Art. 6, Abs. 1. D.L.H. 9. September 2013, Nr. Art. 10 Abweichung 1. Die Gesuche um Abweichung von den Brandschutzvorschriften müssen beim Landesamt für Brandverhütung eingereicht werden. 2. Dem Gesuch um Abweichung ist der jeweilige Brandschutzplan laut Artikel 3 für das ganze Gebäude in dreifacher Ausfertigung beizulegen. 3. Im Gesuch um Abweichung müssen gleichwertige Sicherheitsmaßnahmen vorgeschlagen werden, da die Abweichung keine Reduzierung des vorgeschriebenen Sicherheitsniveaus bewirken darf. 4. Das Landesamt für Brandverhütung liefert der Dienststellenkonferenz laut Artikel 11 des Gesetzes auch ein eigenes Gutachten über das jeweilige Gesuch um Abweichung von den Brandschutzvorschriften. (12) Artikel so ersetzt durch Art. 6, Abs. 1. D.L.H. 9. September 2013, Nr.

9 Anhang A-E (13) Das Wartungsbuch und Vordrucke wird nicht angeführt. Anlagen C und D ersetzt durch D.L.H. 15. Mai 2007, Nr. 31. Anlage E wurde ersetzt durch D.L.H. 9. September 2013, Nr.

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Anmeldung einer Veranstaltung

Anmeldung einer Veranstaltung Anmeldung einer Veranstaltung Bürgerservice Ich melde gemäß den Bestimmungen des NÖ Veranstaltungsgesetzes LGBI. 7070-0 folgende Veranstaltung(en) an: 1. Art und Gegenstand sowie genaue Bezeichnung der

Mehr

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

Wohnungswesen. Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Wohnungswesen. Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Wohnungswesen Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Inhalt: 1. Allgemeines 2. Antragsunterlagen 3. Beschaffenheit der Aufteilungspläne

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Zimmertypen. Zimmertypen anlegen

Zimmertypen. Zimmertypen anlegen Zimmertypen anlegen Hier legen Sie Ihre Zimmer an, damit sie auf der Homepage dargestellt werden und online buchbar gemacht werden können. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass es ganz

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

SharePoint Demonstration

SharePoint Demonstration SharePoint Demonstration Was zeigt die Demonstration? Diese Demonstration soll den modernen Zugriff auf Daten und Informationen veranschaulichen und zeigen welche Vorteile sich dadurch in der Zusammenarbeit

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen

Mehr

my.ohm Content Services Autorenansicht Rechte

my.ohm Content Services Autorenansicht Rechte my.ohm Content Services Autorenansicht Rechte Felizitas Heinebrodt Technische Hochschule Nürnberg Rechenzentrum Kesslerplatz 12, 90489 Nürnberg Version 2 August 2015 DokID: cs-rechte-autor Vers. 2, 18.08.2015,

Mehr

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep 1. Erstellen Sie ein neues Rechnungsformular Mit book n keep können Sie nun Ihre eigenen

Mehr

INDEX. Öffentliche Ordner erstellen Seite 2. Offline verfügbar einrichten Seite 3. Berechtigungen setzen Seite 7. Öffentliche Ordner Offline

INDEX. Öffentliche Ordner erstellen Seite 2. Offline verfügbar einrichten Seite 3. Berechtigungen setzen Seite 7. Öffentliche Ordner Offline Öffentliche Ordner Offline INDEX Öffentliche Ordner erstellen Seite 2 Offline verfügbar einrichten Seite 3 Berechtigungen setzen Seite 7 Erstelldatum 12.08.05 Version 1.1 Öffentliche Ordner Im Microsoft

Mehr

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-BankCard mit HBCI wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-BankCard gegen eine neue

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen

Mehr

ACDSee Pro 2. ACDSee Pro 2 Tutorials: Übertragung von Fotos (+ Datenbank) auf einen anderen Computer. Über Metadaten und die Datenbank

ACDSee Pro 2. ACDSee Pro 2 Tutorials: Übertragung von Fotos (+ Datenbank) auf einen anderen Computer. Über Metadaten und die Datenbank Tutorials: Übertragung von Fotos (+ ) auf einen anderen Computer Export der In dieser Lektion erfahren Sie, wie Sie am effektivsten Fotos von einem Computer auf einen anderen übertragen. Wenn Sie Ihre

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

Zertifizierung von Betrieben

Zertifizierung von Betrieben Zertifizierung von Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gemäß Art. 4 Abs. 2 1 der Verordnung (EG) Nr. 517/2014 2

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Ingenieurbüro S c h l ü t e r. www. ingenieurbuero-schlueter.de

Ingenieurbüro S c h l ü t e r. www. ingenieurbuero-schlueter.de Ingenieurbüro S c h l ü t e r www. ingenieurbuero-schlueter.de Architekt In meiner Eigenschaft als Dipl.-Ing.(FH) Architekt übernehme ich sämtliche Planungs- und Bauleitungsaufgaben für Sie. Ihre Vorstellungen

Mehr

TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014

TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 INHALT: 1) Tarife Zertifizierung innerhalb der Provinz Bozen, Klasse Gold, A, B, C Neubau oder Sanierung

Mehr

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem

Mehr

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 2 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Artikel 1 9. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Mit der Maus im Menü links auf den Menüpunkt 'Seiten' gehen und auf 'Erstellen klicken.

Mit der Maus im Menü links auf den Menüpunkt 'Seiten' gehen und auf 'Erstellen klicken. Seite erstellen Mit der Maus im Menü links auf den Menüpunkt 'Seiten' gehen und auf 'Erstellen klicken. Es öffnet sich die Eingabe Seite um eine neue Seite zu erstellen. Seiten Titel festlegen Den neuen

Mehr

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12. Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Erklärung zum Internet-Bestellschein

Erklärung zum Internet-Bestellschein Erklärung zum Internet-Bestellschein Herzlich Willkommen bei Modellbahnbau Reinhardt. Auf den nächsten Seiten wird Ihnen mit hilfreichen Bildern erklärt, wie Sie den Internet-Bestellschein ausfüllen und

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure

Mehr

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter Newsletter Newsletter Dezember 05 Seite 1 Allgemeines Newsletter Mit diesem Rundschreiben (Newsletter) wollen wir Sie in ca. zweimonatigen Abständen per Mail über Neuerungen in unseren Programmen informieren.

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Deutsche heiraten in Italien

Deutsche heiraten in Italien Deutsche heiraten in Italien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Italien Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen

Mehr

ERKLÄRUNGEN ZU DER ZUTEILUNG VON ANRECHTEN AUS DER RESERVE IM JAHR 2014

ERKLÄRUNGEN ZU DER ZUTEILUNG VON ANRECHTEN AUS DER RESERVE IM JAHR 2014 ÖFFENTLICHER DIENST DER WALLONIE Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (DGARNE) Abteilung Beihilfen - Direktion der Rechte und der Quoten ERKLÄRUNGEN ZU DER ZUTEILUNG VON ANRECHTEN

Mehr

Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten

Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Was sind Berechtigungen? Unter Berechtigungen werden ganz allgemein die Zugriffsrechte auf Dateien und Verzeichnisse (Ordner) verstanden.

Mehr

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung Beschlussempfehlung Ausschuss für Hannover, den 10. März 2000 Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht Entwurf eines Gesetzes über im Dienstrecht Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/1250 Berichterstatter:

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2 juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LKW-MautV Ausfertigungsdatum: 24.06.2003 Gültig ab: 01.07.2003 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen der Zeiterfassung

Hinweise zum Ausfüllen der Zeiterfassung Hinweise zum Ausfüllen der Zeiterfassung Generelle Hinweise zu Excel Ab Version VSA 4.50 wird die dezimale Schreibweise für Zeiteingaben verwendet. Die Zeiterfassung, die Sie erhalten haben wurde für Excel

Mehr

Ein Gesuch erfassen und einreichen

Ein Gesuch erfassen und einreichen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Förderplattform (FPF) - Anleitung Ein Gesuch erfassen und einreichen Seit Mitte September 2014, bietet das BAK für die Eingabe von Gesuchen

Mehr

Nokia Karten für S40 Bedienungsanleitung

Nokia Karten für S40 Bedienungsanleitung Nokia Karten für S40 Bedienungsanleitung Ausgabe 1.0 2 Informationen zu Karten Informationen zu Karten Das Programm Karten zeigt Ihnen die Umgebung und hilft Ihnen bei der Planung Ihrer Route kostenlos.

Mehr

10.3.1.4 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows 7

10.3.1.4 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows 7 5.0 10.3.1.4 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows 7 Einführung Drucken Sie diese Übung aus und führen Sie sie durch. In dieser Übung werden Sie die Daten sichern. Sie werden auch eine

Mehr

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) 8935/1/07 REV 1 LIMITE JUSTCIV 110 CODEC 421 DOKUMENT TEILWEISE ZUGÄNGLICH

Mehr

Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen zum 11.06.2010

Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen zum 11.06.2010 Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen Begriffserklärungen: VKR = Verbraucherkreditrichtlinie Umsetzung der neuen VKR tritt in Kraft VVI = Vorvertragliche Informationen Vergütungsinformation & Stand des

Mehr

So richten Sie Ihr Postfach im Mail-Programm Apple Mail ein:

So richten Sie Ihr Postfach im Mail-Programm Apple Mail ein: Seit der Version 3 von Apple Mail wird ein neuer E-Mail-Account automatisch über eine SSL-verschlüsselte Verbindung angelegt. Daher beschreibt die folgende Anleitung, wie Sie Ihr Postfach mit Apple Mail

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Merkblatt 9. Ofenbank. Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband)

Merkblatt 9. Ofenbank. Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband) Merkblatt 9 Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband) : Seite 2 / 8 Inhalt 1 Anwendungsbereich... 3 2 Literaturhinweise... 3 3 Begriffe... 4 3.1... 4 3.1.1 Gemauerte Sitzbank... 4 3.1.2

Mehr

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Mehr

Hilfe zur Verwendung digitaler Formulare

Hilfe zur Verwendung digitaler Formulare Übersicht A) Allgemeines Seite 1 B) Antragstellung / Auswahl der Formulare Seite 1 Aufruf der Formulare Seite 1 Bearbeiten/Ausfüllen der Formulare Seite 2 C) Einreichen/Weiterleiten Seite 4 A) Allgemeines

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

Einrichten des Elektronischen Postfachs

Einrichten des Elektronischen Postfachs Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten. 1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch

Mehr

KREDITWESEN REGIONALGESETZ VOM 9. FEBRUAR 1991, NR. 3

KREDITWESEN REGIONALGESETZ VOM 9. FEBRUAR 1991, NR. 3 KREDITWESEN REGIONALGESETZ VOM 9. FEBRUAR 1991, NR. 3 Errichtung eines Fonds zugunsten der Hypothekenbank Trentino-Südtirol - Sektion für öffentliche Arbeiten - oder zugunsten einer anderen Sonderkreditanstalt

Mehr

Anleitung: Sammel-Rechnungen für Lizenzen bei Swiss Basketball

Anleitung: Sammel-Rechnungen für Lizenzen bei Swiss Basketball Anleitung: Sammel-Rechnungen für Lizenzen bei Swiss Basketball Inhalt 1. Login: Wo und Wie kann ich mich einloggen?... 2 Die Webseite: www.basketplan.ch... 2 Mein Klub-Login?... 2 2. Orientierung: Was

Mehr

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Outlook Weiterleitungen & Abwesenheitsmeldungen Seite 1 von 6 Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Erstellt: Quelle: 3.12.09/MM \\rsiag-s3aad\install\vnc\email Weiterleitung

Mehr

Installationsanweisung Gruppenzertifikat

Installationsanweisung Gruppenzertifikat Stand: November 2015 Inhalt 1. Allgemeine Hinweise... 1 2. Vor der Installation... 1 3. Installation des Gruppenzertifikats für Internet Explorer... 2 3.1. Überprüfung im Browser... 7 3.2. Zertifikatsbestätigung

Mehr

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung Datensicherung Es gibt drei Möglichkeiten der Datensicherung. Zwei davon sind in Ges eingebaut, die dritte ist eine manuelle Möglichkeit. In

Mehr

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Das BANK-now Finanzierungsmodul.

Das BANK-now Finanzierungsmodul. Anleitung für EurotaxAutowert Das BANK-now Finanzierungsmodul. In diesem Dokument erfahren Sie alles, was Sie zur Einrichtung und zur Zusammenarbeit mit BANK-now wissen müssen. Schritt 1 (einmalig): Festlegung

Mehr

Fax einrichten auf Windows XP-PC

Fax einrichten auf Windows XP-PC Um ein PC Fax fähig zu machen braucht man einen sogenannten Telefon Anschluss A/B das heißt, Fax funktioniert im Normalfall nur mit Modem nicht mit DSL. Die meisten neueren PCs haben ein Modem integriert.

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Jeopardy and andere Quizformate im bilingualen Sachfachunterricht Tipps zur Erstellung mit Powerpoint

Jeopardy and andere Quizformate im bilingualen Sachfachunterricht Tipps zur Erstellung mit Powerpoint Bilingual konkret Jeopardy and andere Quizformate im bilingualen Sachfachunterricht Tipps zur Erstellung mit Powerpoint Moderner Unterricht ist ohne die Unterstützung durch Computer und das Internet fast

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Optimierung von Heizungsanlagen. Hydraulischer Abgleich Arbeitsweise der Software

Optimierung von Heizungsanlagen. Hydraulischer Abgleich Arbeitsweise der Software Optimierung von Heizungsanlagen Hydraulischer Abgleich Arbeitsweise der Software Wie wird die Optimierung einer Heizungsanlage durchgeführt? Datenaufnahme vor Ort: Ermittlung der optimalen Einstellungen

Mehr

Dokumentation PuSCH App. windows-phone

Dokumentation PuSCH App. windows-phone Dokumentation PuSCH App windows-phone Inhaltsverzeichnis Mit dem PuSCH App am Smartphone wird das Bestellen deutlich vereinfacht und beschleunigt! Die PuSCH App ist eine mobile Erweiterung zum Partnerportal

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Wollen Sie einen mühelosen Direkteinstieg zum Online Shop der ÖAG? Sie sind nur einen Klick davon entfernt!

Wollen Sie einen mühelosen Direkteinstieg zum Online Shop der ÖAG? Sie sind nur einen Klick davon entfernt! Wollen Sie einen mühelosen Direkteinstieg zum Online Shop der ÖAG? Sie sind nur einen Klick davon entfernt! Sehr geehrte(r) Geschäftspartner(in), Um Ihre Transaktionen schneller durchzuführen, bieten wir

Mehr

Zusatzmodul Belegerfassung

Zusatzmodul Belegerfassung Erfassung, Berechnung, Auswertung von Ludwig Schwarz, Steuerberater Wolfgang Schwarz, Software-Entwickler Leistungsbeschreibung KONTEX Gesellschaft für Datenund Abrechnungstechnik m.b.h Nassenerfurther

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02. Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Datensicherung EBV für Mehrplatz Installationen

Datensicherung EBV für Mehrplatz Installationen Datensicherung EBV für Mehrplatz Installationen Bitte beachten Sie EBV 3.4 bietet Ihnen die Möglichkeit eine regelmäßige Sicherung der Daten vorzunehmen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie für

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Gute Ideen sind einfach:

Gute Ideen sind einfach: SWE Wärme compact Gute Ideen sind einfach: Ihre neue Heizung von uns realisiert. Der Heizvorteil für Clevere. SWEWärme compact : Ihr Heizvorteil Wir investieren in Ihre neue Heizung. Eine neue Heizung

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

EIGENERKLÄRUNG BEZÜGLICH DES STUDIENTITELS (ZULASSUNGSTITEL UND BEWERTUNGSUNTERLAGE) (Art. 46 ff. DPR Nr. 445 vom 28/12/2000)

EIGENERKLÄRUNG BEZÜGLICH DES STUDIENTITELS (ZULASSUNGSTITEL UND BEWERTUNGSUNTERLAGE) (Art. 46 ff. DPR Nr. 445 vom 28/12/2000) Anlage 3 Allegato 3 Eigenerklärungen - 4 Vorlagen Autocertificazioni - 4 moduli EIGENERKLÄRUNG BEZÜGLICH DES STUDIENTITELS (ZULASSUNGSTITEL UND BEWERTUNGSUNTERLAGE) (Art. 46 ff. DPR Nr. 445 vom 28/12/2000).

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr