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- Marta Albert
- vor 7 Jahren
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2 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung. Es ist nie zu früh für ein Testament... 7 Abkürzungen Die gesetzliche Erbfolge...11 Verschiedene Formen letztwilliger Verfügungen Testier- und Erbfähigkeit Form und Inhalt des Testaments Was kann in einem Testament geregelt werden? Testamentsgestaltung bei mehreren Erben Das Vermächtnis...71 Schnellübersicht
3 Schnellübersicht 8 Testamentsaufbewahrung und -änderung Das Ehegattentestament Rechte und Pflichten des Erben Die Erbengemeinschaft Gesetzliche Auslegungsregeln Vorsicht: Der Fiskus erbt mit Formulierungsvorschläge für Testamente Hilfreiche Adressen Literaturhinweise Stichwortverzeichnis
4 Form und Inhalt des Testaments 4 Wie muss ein Testament aussehen?...38 Was wird vererbt? Wichtige Gesetzestexte aus dem BGB..42
5 Form und Inhalt des Testaments Wie muss ein Testament aussehen? In diesem Kapitel sind die formalen Anforderungen an ein Testament beschrieben. Der Jurist spricht nur von der Form des Testaments. Dieser Ratgeber erläutert hauptsächlich das sogenannte eigenhändige Testament. Andere letztwillige Verfügungen können Sie nicht allein erstellen. Vielmehr müssen Sie dazu zum Notar gehen. Auf welche Vorlage, also auf welche Art des Papiers, Sie Ihr Testament schreiben, ist unerheblich. Sie sollten jedoch beachten, dass zum Beispiel bei einem Testament auf einer Serviette leicht der Eindruck entsteht, es sei höchstens ein Entwurf und kein fertiges Testament. Der Entwurf eines Testaments ist nicht als Testament wirksam. Persönliche Errichtung Sie können ein Testament nur persönlich erstellen. Sie können dazu niemanden ermächtigen. Eigenhändiges Verfassen Sie müssen das Testament vollständig eigenhändig schreiben. Mit eigenhändig ist handschriftlich gemeint. Sie können sich dafür nicht vertreten lassen. Es ist also nicht möglich einem anderen den Text zu diktieren oder gar einen anderen mit dem selbstständigen Schreiben eines Testaments zu beauftragen. Dies dient vor allem Ihrem Schutz vor einem gefälschten Testament. Praxis-Tipp: Wenn Sie nicht in der Lage sind, selbst handschriftlich zu schreiben, sollten Sie einen Rechtsanwalt oder Notar aufsuchen. Es gibt zwar Fälle, in denen Sie dennoch ein eigenhändiges Testament verfassen können, doch Sie sollten auf Nummer sicher gehen. 38
6 Wie muss ein Testament aussehen? Als eigenhändiges Verfassen ist von den Gerichten anerkannt, wenn der Erblasser beim Schreiben von einem anderen unterstützt wurde, beispielsweise durch Halten des Armes. Es muss aber sicher sein, dass der Erblasser und nicht der andere den Arm geführt hat. wenn eine Kopie mittels Blaupause als Testament gemacht wird. Nicht eigenhändig verfasst ist ein mit Schreibmaschine oder sonstigem mechanischen Schreibwerkzeug geschriebenes Testament. ein Testament in Blindenschrift. Unterschrift Sie müssen das Testament eigenhändig unterschreiben. Denn durch Ihre Unterschrift können Sie als Testamentsverfasser identifiziert werden. Weiterhin bekunden Sie durch die Unterschrift, dass Sie das Schriftstück als Testament und nicht etwa als einen unverbindlichen Entwurf ansehen. Die Unterschrift muss am Ende des Schriftstücks stehen. Bei mehrseitigen Testamenten ist die Unterschrift auf der letzten Seite ausreichend. Bei einem Testament in einem verschlossenen Umschlag reicht auch die Unterschrift auf dem Umschlag. Praxis-Tipp: Zur Sicherheit sollten Sie dennoch auf allen Seiten des Testaments unterschreiben. Nur so können Sie sicherstellen, dass es später keine Streitereien darüber gibt, welcher Teil wirklich als Testament gewollt war und geschrieben wurde. 39
7 Form und Inhalt des Testaments Die Unterschrift soll aus Vor- und Familiennamen bestehen. Von der Rechtsprechung sind auch andere Unterschriften anerkannt, wenn Sie dadurch eindeutig identifiziert werden können, zum Beispiel Euer Vater oder Dein Ehemann. Aber auch hier gilt: Stellen Sie Ihr Testament auf sichere Beine. Begnügen Sie sich nicht damit, dass Ihr Testament (gerade) noch von den Gerichten anerkannt wird. Unterschreiben Sie mit Vor- und Familiennamen! Zeit- und Ortsangabe Von Gesetzes wegen sollen Sie auf dem Testament angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort Sie es niedergeschrieben haben. Aber auch ohne diese Angaben ist ein Testament wirksam. Dennoch sollten Sie diese Angaben machen. Dies ist aus folgendem Grund wichtig: Bestehen mehrere Testamente, gilt grundsätzlich das zuletzt geschriebene Testament. Bei Testamenten ohne Zeitangaben kann es zum Streit kommen, welches Testament gelten soll. Gibt es unter mehreren Testamenten solche ohne Zeitangaben und solche mit Zeitangaben, gilt dasjenige mit Zeitangabe. Leserliche Schrift Dies ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Dennoch der nachdrückliche Tipp an all diejenigen, die um ihr kompliziertes Schriftbild wissen. Geben Sie sich beim Verfassen Ihres Testaments Mühe, möglichst leserlich zu schreiben. Ein nicht lesbares Testament kann im Extremfall sogar unwirksam sein. So hat jedenfalls ein Gericht entschieden, als nicht einmal ein Schriftsachverständiger das Testament entziffern konnte. 40
8 Was wird vererbt? Checkliste: Form des Testaments Ist das Testament vollständig handschriftlich von Ihnen geschrieben? Haben Sie das Testament selbst unterschrieben? Steht die Unterschrift am Ende des Testaments? Haben Sie Datum und Ort angegeben? Ist das Testament lesbar? Was wird vererbt? Vererbt wird der sogenannte Nachlass, auch Erbmasse genannt. Der Nachlass geht als Ganzes kraft Gesetz auf den/die Erben über. Dies bezeichnet man als Gesamtrechtsnachfolge. Der Übergang erfolgt im Moment des Todes des Erblassers. Es sind dazu keine weiteren Handlungen notwendig, also zum Beispiel kein Gerichtsentscheid. Der Erbe tritt quasi in die Fußstapfen des Erblassers. Zum Nachlass gehören das gesamte Vermögen und die Rechte des Erblassers einschließlich seiner Verbindlichkeiten (also Schulden). Weiterhin gehören auch Rechtsverhältnisse zum Nachlass, die nicht auf Vermögen gerichtet sind. Was zum Nachlass gehört Dies ist eine nur beispielhafte Aufzählung, die bei weitem nicht vollständig ist: Hausgrundstück samt dessen Belastungen, z. B. Hypothek, Grundschuld etc. Wertpapiere Anteile an einem Handelsgeschäft Bankkonten, soweit sie dem Erblasser gehörten 41
9 Stichwortverzeichnis Abänderungsklausel 98, 99 Abkömmling 12, 123 Änderungen 86, 87 Annahme der Erbschaft 108 Anwachsung 68 Arme 124 Art und Weise der Verwaltung 115 Aufbewahrung 84 Aufgebotsverfahren 116 Aufgeschobenes Vermächtnis 79 Auflagen 50, 52 Auflösende Bedingung 51 Aufschiebende Bedingung 50, 79 Aufwendungen, notwendige 56 Auseinandersetzung 115 Ausschlagung 68 der Erbschaft 108 Auslegung 122 Auslegungsregeln 122 Ausschlagungsfrist 108 Bedingung 50 auflösende 51 aufschiebende 50, 79 Befreiter Vorerbe 55 Berliner Testament 100, 101, 103, 137 Beschwerter 73 Besondere amtliche Verwahrung 84 Betreute 32 Betreuung 32 Bewertungsrecht 133 Bindung nach dem Erbfall 98 vor dem Erbfall 97 Bindungswirkung 97 Bürgermeistertestament 28 Dreißigster 20, 77 Drittbestimmtes Vermächtnis 78 Drittbestimmung 76, 78 Dürftigkeitseinrede 109 Ehegatte 19, 124 Ehegattenerbrecht 18 Ehegattentestament 28, 94, 100, 101, 104, 138 Ehevertrag 20 Eigenhändiges Testament 28, 32 Verfassen 38 Einfaches Testament 136 Einheitslösung 100 Einsetzung zu Bruchteilen 66 Enterben 47 Entwurf 38 Erbe 12, 46 Erben 114 dritter Ordnung 15 erster Ordnung 13 fernerer Ordnung 15 vierter Ordnung 15 zweiter Ordnung 14 Erbenausfall 68 Erbengemeinschaft 46, 53, 114 Erbenpflichten 109 Erbenrechte 108 Erbfähigkeit 33 Erbfall 12 Erbfolge 12 Erblasser 12, 130 Erblasserwillen 122, 123 Erbquote 16
10 Stichwortverzeichnis Erbschaft 12, 46, 130 auf Zeit 54 Erbschaftsteuer 57, 130, 132, 133 Erbvertrag 29 Ereignis 50 Erhaltungsmaßnahmen, notwendige 139 Ersatzerbe 57 Ertrag 56 Form des Testaments 38 des Widerrufs 86 Formulierungsvorschläge 136 Freibeträge 130, 131 Gattungsvermächtnis 74 Geldauflage 52 Gemeinschaftliches Testament 28, 94 Vermächtnis 75 Gesamthandsgemeinschaft 114 Gesamtrechtsnachfolge 41, 108 Gesetzliche Auslegungsregeln 122 Erben 123 Gesetzlicher Güterstand 20 Gesundheitszustand 33 Gezeugtes Kind 34 Grad der Verwandtschaft 16 Haftung der Erbengemeinschaft 116 Haftungsbegrenzung 109 Handschriftlichkeit 38 Haushaltsgegenstände 20 Hinterlegungsschein 84 Identifizierung 39 Juristische Person 34 Lebensversicherung 42 Lebenspartnerschaft, eingetragene 133 Leserliche Schrift 40 Letztwillige Verfügung 38 Linie 13 Mehrdeutige Personenbezeichnung 124 Minderjährige 32 Miterben 114 Nacherbe 54 Nacherbfall 54 Nacherbschaft 79 Nachlass 12, 41 als Einheit 66 Nutzung 115 Nachlassgericht 84 Nachlassinsolvenzverfahren 109 Nachlassschulden 108 Nachlassverwaltung 58, 109, 114 Nachvermächtnis 78 Nachvermächtnisnehmer 73 Negatives Testament 48 Nicht befreiter Vorerbe 56 Nichtehelicher/s Lebensgefährte 77 Kind 17 Notar 28 Notarielles Testament 28 Notarskosten 28 Nottestament 28 Öffentliches Testament 32 Ordnung 13 Ortsangabe 40 Persönliche Errichtung 38 Pflegekinder 77 Pflichtteilsanspruch 48 Pflichtteilsberechtigte 47, 48 Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht 137 Pflichtteilsklausel 103,
11 Stichwortverzeichnis Renten 42 Repräsentant 13 Scheidung 95, 124 Scheidungsverfahren 18 Scheidungsvoraussetzungen 125 Schenkung 130 Schenkungsteuer 132, 133 Schlusserben 100 Schriftbild 40 Schriftsachverständiger 40 Schuldbefreiungsvermächtnis 76 Schulden 41 Seetestament 28 Stamm 13 Stammbaum 16 Standesamt 84 Steuerklasse 132 Steuersatz 130, 133 Strafklausel 51, 104 Teilungsanordnung 67 Testament eigenhändig 32 einfach 136 gemeinschaftliches 28, 94 öffentlich 32 Testament mit Vermächtnissen 136 Testamentsauslegung 122 Testamentsvollstrecker 58 Testamentsvollstreckung 58 Testierfähigkeit 32 Testierfreiheit 32 Testierunfähigkeit 32 Testierwille 95 Trennungslösung 101, 104, 138 Überlegungsfrist 108 Überschuldungseinrede 109 Unterhaltsansprüche 42 Unterschrift 39, 40 Verbindlichkeiten 41 Vererben 46 Verfügung von Todes wegen 12, 29 Verfügungsbeschränkung 56 Verlobte 94 Vermachen 46 Vermächtnis 46, 72, 79 Vermächtnisnehmer 47, 72, 75, 79 Vermächtnistestament 136 Vermögensstreuung 55 Vermögensverschmelzung 55 Verschaffungsvermächtnis 75 Vertragsmäßige Verfügung 29 Verwahrung 84 Verwandte 123 Verwandtenerbrecht 13 Verwirkungsklausel 51 Voraus 19, 76 Vorausvermächtnis 67, 68, 77 Vorerbe 54 Vorversterben 68 Wahlvermächtnis 74 Wechselbezügliche Verfügungen 97 Widerruf 86 des Widerrufs 87 durch neues Testament 87 durch Veränderung 87 durch Vernichten 86 Wiederheirat 96 Wiederverheiratungsklausel 51, 102 Zeitangabe 40 Zeitpunkt der Errichtung 94 des Erbfalls 95 Zentrales Testamentsregister 85 Zugewinnausgleich 20 Zugewinngemeinschaft 20 Zweckvermächtnis
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