Verband Region Stuttgart. z.h. von Herrn Josef Herde. Kronenstr Stuttgart

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1 BUND Regionalverband Stuttgart Rotebühlstraße 86/ Stuttgart Telefon: (0711) Fax: (0711) Internet: Stuttgart, Verband Region Stuttgart z.h. von Herrn Josef Herde Kronenstr Stuttgart Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie; Ihr Schreiben vom Sehr geehrter Herr Herde, sehr geehrte Damen und Herren, der Umweltverband Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Regionalverband Stuttgart bedankt sich für die Möglichkeit, zu o.g. Verfahren Stellung nehmen zu können. Diese BUND-Stellungnahme erfolgt zugleich im Namen aller durch das Vorhaben betroffener BUND Ortsgruppen (OG) in der Region Stuttgart. Diese Stellungnahme bezieht auf das gesamte Planungsgebiet des Verbands Region Stuttgart. Aufgabe des neuen Regionalplanes mit Berücksichtigung der Vorrangflächen für Windenergie ist es, den Ausbau der Windenergie dort zu bündeln, wo viel Wind und wenig Konflikte zu erwarten sind. Dort sollte mit dem Ausbau der Windenergie begonnen und Erfahrungen gesammelt werden. Deshalb halten wir auch ein systematisches Monitoring der Auswirkungen der gebauten Anlagen für wichtig. Da für die meisten Standorte in der Region Stuttgart noch keine oder nur bruchstückhafte faunistische Untersuchungen vorliegen, somit die Umweltprüfung noch unvollständig ist, muss die Belassung der Standorte im weiteren Verfahren als vorläufig bzw. vorbehaltlich der Ergebnisse der faunistischen Untersuchung sein. Hierauf ist insbesondere in nachgeordneten Planungsverfahren ausdrücklich hinzuweisen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die beste Energieversorgung die Energie ist, welche wir nicht brauchen. Ohne weitere Energieeinsparungen wird es schwer, das Ziel des Atomausstiegs bis 2020 zu erreichen. Es wird insbesondere befürchtet, dass zukünftig insbesondere im Mobilitätsbereich vermehrt auf Strom als Energieträger zurückgegriffen wird, der in Quantität nicht durch die zu errichtenden WEAs geliefert werden kann. Insofern muss es vorrangiges Ziel bleiben, den Stromverbrauch weiter zu reduzieren. Seite 1 von 10

2 Insgesamt ist festzustellen, dass die ausgewiesenen Vorranggebiete zu Nutzung von Windenergie offensichtlich direkt und ohne manuelle Anpassung aus dem Computer übernommen wurden. Insbesondere die Form und Arrondierung der Flächen weisen z. T. nur ein geringes Kompaktheitsmaß auf. Dies führt dazu, dass die Flächen teilweise sehr langestreckt und zerfranst sind. Der gegenwärtige Zuschnitt der Gebiete suggeriert auch das Recht auf eine flächenscharfe Ausweisung von Vorranggebieten. Ein solches Recht besteht explizit nicht. Eine optimale Bündelung und Konzentration von WEA ist deshalb insbesondere bei der Ausweisung von Standorten für mehrere Anlagen nicht möglich. Der schlechte Zuschnitt der Gebiete ist für folgende Flächen festzustellen (ES-02, ES-03, ES-04, GP-16, GP-17, WN-12, WN-18, WN-25, WN-26, WN-29, WN-34). Aufgrund des linearen Verlaufs bzw. des ausgefransten Zuschnitt dieser Gebiete ist für das Schutzgut Landschaftsbild eine besondere Beeinträchtigung festzustellen. Sehr wenig wird im Umweltbericht zu Kompensationsmaßnahmen geschrieben, die als Ausgleichsmaßnahmen notwendig werden, sobald der Eingriff erfolgt. Es sollten die Rahmenbedingungen gegeben sein, dass der Ersatz vor dem Eingriff erfolgen kann. Wünschenswert wäre deshalb eine Angabe der max. möglichen Anzahl von WEA neben der Größenangabe der Vorranggebiete. Sicherzustellen wäre jedenfalls, dass mindestens drei WEA pro Vorranggebiet geplant werden können, um eine Anlagenkonzentration zu erreichen. Hieraus ließe sich die Flächeninanspruchnahme durch die WEA abschätzen und Aussagen zu dem Schutzgut Boden ableiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Form der ausgewiesenen Flächen in Hauptwindrichtung, die max. Anzahl der WEA bestimmt. In den Gebietssteckbriefen fehlen auch Angaben zum Ökokonto, das die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung vereinfacht. Seitens des BUND Kreisverband Rems-Murr wird vorgeschlagen, die Bereiche um die WEAs möglichst unattraktiv für den Rotmilan zu gestalten. Dabei gilt: Je höher die Vegetation desto unattraktiver dürfte die Fläche für den Rotmilan sein. Die Flächen sollten dennoch für nicht windkraftempfindliche Arten z.b die Vorwarnlistenart Bluthänfling gestaltet werden, in dem magere Hochstaudenfluren auf dem Schotter der Kranstellflächen zugelassen werden. Außerdem schlägt der BUND Kreisverband Rems-Murr vor, im Rahmen eines gezielten Rotmilanmanagements Ablenkflächen zu schaffen, die ca. 2 km entfernt vom nächsten Windrad angelegt werden und als typischer Lebensraum des Rotmilans optimale Bedingungen zur Jagd nach Kleinsäugern bieten sollen. Die Maßnahmenflächen sind so zu gestalten, dass sie in Bezug auf das Jagd- und Beuteerwerbverhalten von juvenilen und adulten Rotmilanen optimal sind. Sie sind als CEF-Maßnahmen bzw. im Rahmen des Biotopwertverfahrens anzuerkennen. Die Strategie der Anlage von Rotmilan Ablenkflächen ist explizit auch dafür geeignet, bei Windparks in Wäldern für eine Verringerung des Tötungsrisikos zu sorgen. Gleichzeitig soll durch den Umfang der Maßnahmen die Natalität (Bruterfolg und Überlebensrate der jungen flüggen Rotmilane) erhöhen. Aus einer neuen Studie der schweizerischen Vogelwarte Sempach geht hervor, dass die simulierte Rotmilan-Population umso stärker beeinflusst wird, je gleichmäßiger die Windräder in der Landschaft verteilt sind. Laut Michael Schaub, dem Autor der Studie, kann der Effekt massiv sein: Wenn Windräder in einem Windpark an einem Ort gruppiert werden, so wird das Wachstum der Rotmilan- Population nur wenig gebremst. Ganz anders sieht es aus, wenn die gleiche Zahl von Windrädern je einzeln aufgestellt und über eine größere Fläche verteilt werden. In diesem Szenario nahm die Rotmilan-Population sogar ab, erläutert Schaub. In ihrer Studie schlägt die Schweizerische Vogelwarte vor, Windräder generell an so wenig Standorten wie möglich aufzustellen. Zudem sollen Seite 2 von 10

3 neue Standorte nicht nur nach dem Einfluss der zu bauenden Windräder beurteilt werden. Vielmehr sollen alle schon existierenden oder geplanten Anlagen in einem größeren Umkreis berücksichtigt werden. Nur so kann beurteilt werden, inwieweit eine neue Anlage für eine Greifvogel-Population eine Gefährdung darstellt. Dies erfordert eine überregionale Planung. Quelle: Schaub, M. (2012): Spatial distribution of wind turbines is crucial for the survival of red kite populations. Biological Conservation 155: Erwogen werden sollte, die Natura 2000 Flächen als Tabuflächen einzubeziehen, solange die zur Beurteilung erforderlichen Daten seitens der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) noch nicht vorliegen. Geprüft werden sollte, ob Daten zum Vogelzug auch von der Bundeswehr beschafft werden können. Nach unserem Wissen verfügt die die Bundewehr über Radardaten zum Vogelzug, um Tiefflüge sicherzustellen. Seitens der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten werden Vogelschutzgebiete generell als Ausschlussflächen mit einem Mindestabstand von 1200m definiert. Insofern erscheint es ratsam, Planungen die Vogelschutzgebiete betreffen solange zurückzustellen, bis die Daten der LUBW vorliegen. Da dies nur einen geringen Teil betrifft, bliebe die Planungssicherheit für mögliche Investoren erhalten. Eine rechtlich ungesicherte Ausweisung von Standorten für WEA in Vogelschutzgebieten ohne vorab durchgeführter FFH-Verträglichkeitsprüfung durch die Regionalplanung erscheint vor diesem Hintergrund als nicht möglich. Windenergieanlagen auf Waldstandorten führen regelmäßig zu artenschutzrechtlichen Konflikten. Aus diesem Grund sollte vorbeugend die untere Rotorkante einen Abstand zum Kronendach von mindestens 60 m aufweisen, wenn dies am Standort für schützenswerte Tierarten erforderlich ist. Außerdem sollten naturschutzfachlich besonders wertvolle Waldlebensräume in die Tabubereiche übernommen werden. Hierzu zählen naturnahe Waldbestände mit zahlreichen Baumindividuen über 120 Jahre, Waldrefugien und sonstige in der Forsteinrichtung nach Waldentwicklungstyp Extensiv ausgewiesene Flächen (u. a. Wirtschaftswald außer regelmäßigem Betrieb). Die Daten zur Feststellung dieser Flächen stellt die Landesforstverwaltung zur Verfügung. Begründung: Die genannten Waldflächen beherbergen in der Regel Habitate für zahlreiche streng geschützte Vogelund Fledermausarten und werden ähnlich, wenn auch weitergehend vom Bundesamt für Naturschutz gefordert (vgl. BfN 2011: Windkraft über Wald Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz, S. 5). Die Kategorisierung als Tabubereich dient der Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte aufgrund von Fehlplanungen. Aus Fledermausschutz-Sicht sind vor allem auch die Wald- und Waldrand-Standorte als sehr kritisch zu beurteilen, da gerade Waldränder und andere Linienstrukturen von Fledermäusen als Orientierungs- und Jagdgebiete genutzt werden. Durch die Schaffung von "künstlichen Waldrändern" (Bauschneisen), könnte eine Sogwirkung entstehen, die Fledermäuse zu den WEA hinleiten. Die Datenlage in Wäldern ist sehr lückenhaft, weshalb hier unbedingt gute Untersuchungen gefordert werden müssen! Kritisch zu hinterfragen ist nach Auffassung der Ortsgruppe Berglen (Rems-Murr-Kreis) auch die dortige Planung in einem ausgedehnten Waldgebiet ohne Straßen. Beeinträchtigungen werden insbesondere während der Bauphase erwartet. Das dort vorgesehene Vorranggebiet (WN-22) für 12 WEA erscheint zu groß. Grundsätzlich sollten die Vorranggebiete möglichst auf das bestehende Wegenetz und die bestehende Infrastruktur zurückgreifen. Seite 3 von 10

4 BB-01 südwestlich Flacht, nahe der Autobahn Keine Begehung, Betrachtung von Weitem bei Begehung BB02 am Artenschutz: Im Bereich werden regelmäßig Jagdflüge von Rotmilanen beobachtet, wobei die Lage des Horstes derzeit nicht bekannt ist. Vorbehaltlich der Prüfung auf evtl. betroffene streng geschützte Vogelarten, z.b. Rotmilan, kann dem Vorranggebiet zugestimmt werden. Die Vorranggebiete BB-02 und BB-03 im Kreis Böblingen sollten ausgeschlossen werden, weil sie in einem für den Kranichzug bedeutsamen Raum liegen. Dieser Raum lässt sich durch einen Fünfkilometerradius um das Segelflugplatzgelände Malmsheim als Tabubereich definieren. Gegen eine Nutzung des Windkraftstandortes BB-02 im Gewann Hohenberg spricht sich auch der BUND Kreisverband Böblingen aus: Der geplante Standort befindet sich in einem sehr schönen naturnahen Mischwald mit einem hohen Anteil an Laubbäumen. Der Bau einer Windkraftanlage würde voraussichtlich zur Abholzung einer größeren Fläche Wald führen. Der Planungsbereich liegt an seinem nordöstlichen Ende ca. 350 m und am südwestlichen Ende ca m von einem langjährig besetzten Brutplatz eines Uhupaares entfernt. Seit 8 Jahren werden dort jährlich in der Regel drei Jungvögel großgezogen. Der betreffende Waldbereich gehört, nachgewiesen durch rufende Tiere, zum Aktionsradius des Uhus. Im Planungsbereich selbst brütet ein Kolkrabenpaar. Die besonders geschützte Art ist im Gebiet extrem selten bis einzigartig und hatte sich bereits vor dem Uhu dort angesiedelt, besitzt dementsprechend dort ebenfalls ein langjähriges Vorkommen. Im Planungsbereich werden regelmäßig Rotmilane beobachtet, wobei der genaue Horststandort derzeit unbekannt ist. Dem geplanten Vorrangebiet Hohenberg kann demnach aus Gründen des Artenschutzes nicht zugestimmt werden. Auch dem Windkraftstandort BB-03 im Gewann Mönchsloh kann aus Sicht des BUND Kreisverband Böblingen nicht zugestimmt werden: Der geplante Standort befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Weil der Stadt-Heckengäu. Zu den Schutzzielen dieses Landschaftsschutzgebietes zählen die Offenhaltung der Höhenzüge und deren Schutz vor einer Verbauung Als 2010 ein Industrieller gerade hier an diesem Standort ein Pferdegestüt bauen wollte, haben mehrere hundert Bürger für die Einhaltung dieses Schutzzieles entschieden demonstriert: Dieser Standort ist aufgrund des besonders schönen Weitblickes nach Westen über Weil der Stadt und gegen Norden nach Malmsheim, Renningen und Leonberg ein äußerst beliebtes Ausflugsziel. Die Entfernung zum nächsten Vorranggebiet beträgt nur 1,5 km anstatt der geforderten 3 km, die als Ausschlusskriterium im Umweltbericht festgelegt sind. Seite 4 von 10

5 Die Distanz zu den nächsten Wohnhäusern (z.b. der Güthler Hof) beläuft sich auf knapp 600 m anstatt der vorgeschriebenen 700 m, die als Ausschlusskriterium im Umweltbericht festgelegt wurden. Zudem befinden sich mehrere Gartengrundstücke zum Teil in unmittelbarer Nähe ( m). Außerdem liegt der beabsichtigte Standort direkt am geschichtsträchtigen und daher besonders schützenswerten Rheinsträßle, das im Mittelalter eine bedeutende Fernverbindung darstellte und am Mönchsloh teilweise noch als Hohlweg erhalten ist. Die offene Hochebene im Gewann Mönchsloh ist ein von Greifvögeln stark bevorzugter Aufenthaltsort, ein Durchzugsgebiet für Greifvögel und für Vogelschwärme. Im näheren Umkreis befinden sich z. B. Horste von Rot- und Schwarzmilan und Bussarden. Die Regelung der LUBW sieht jedoch vor, dass von Windkraftanlagen ein Mindestabstand von 1 km zu den Horsten von geschützten Greifvögeln einzuhalten ist. Im Sommer überfliegen die erwachsenen Greifvögel zusammen mit ihrem Nachwuchs vorzugsweise die Wiesen und Äcker in unmittelbarer Nähe des geplanten Windkraftstandortes. In den Wintermonaten hingegen halten sich einzelne seltene Greifvögel wie Rohr- und Wiesenweihe einige Wochen in diesem Bereich auf. Während den eigentlichen Zugzeiten ziehen etliche Greifvogelarten hier durch. Dazu zählen o Mäusebussard o Wespenbussard o Rotmilan o Schwarzmilan o Rohr- und Wiesenweihe Darüber hinaus sind große Trupps an Finken und Staren als Durchzügler zu beobachten. Aus diesen genannten Gründen hätte der Bau einer Windkraftanlage auf dem Mönchsloh somit schwerwiegende Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Biodiversität, Erholung/Landschaftsbild, Kultur und Sachgüter. Daraus ergibt sich die zwingende Folgerung, dass sich durch die aufgezeigte Kumulation der Umweltauswirkungen das sensible Gewann Mönchsloh als Vorranggebiet für Windkraftanlagen ausschließt. Kritisch wird die Vorrangfläche BB-04 von der OG Leonberg betrachtet. In einem Radius von einem Kilometer um den geplanten Vorrangbereich BB-04 Erddeponie existiert ein Wespenbussard-Revier und brütet seit vielen Jahren regelmäßig ein Wanderfalken-Paar. Je ein Rot- und Schwarzmilanpaar brüten in ca m Entfernung, wobei Ihre Flugkorridore nachweislich die Erddeponie einbeziehen. Die Siedlungsdichte der Milane ist in diesem Raum insgesamt sehr hoch, so brüten allein entlang des bewaldeten Keuperrückens ausgehend vom geplanten Vorranggebiet BB-04 bis Leonberg-Silberberg über eine Strecke von ca. 6 km neun Rotmilan- und neun Schwarzmilanpaare; südlich des Höhenzuges siedeln weitere Paare. Auch ein Baumfalkenpaar sowie ein weiteres Wespenbussardpaar brüten innerhalb eines 4 km Radius um die Erddeponie. Die Erddeponie selbst wird von Milanen sehr häufig frequentiert. Während einer kurzen Untersuchungsdauer von Herrn Jochen Walz von nur insgesamt 18 Stunden an 9 Tagen auf der Erddeponie, wurde diese bereits von insgesamt 25 Milanen 22 mal direkt angeflogen und ausdauernd abgesucht. Eine gute Thermik und zahlreiche Beutetiere, die im Umkreis der Seite 5 von 10

6 Vergärungsanlage auf der locker bewachsenen Erddeponie Nahrung und Lebensraum finden, laden zu ausdauernden Suchflügen über dem Gelände der Erddeponie ein. Es wurden auch Tiere beobachtet, die direkt in die Vergärungshalle hineinfliegen. Da je ein Wanderfalken- und Wespenbussard-Paar im 1 km Radius um die geplanten Windräder ihren Horst haben, ist deshalb keine Windkraftanlage in diesem Gebiet zulässig. Außerdem ist der Greifvogelbestand in einem 4 bis 6 km Radius um den geplanten Vorrangbereich BB-04 aufgrund der Strukturvielfalt und dem feingliedrigen Wechsel zwischen Wald und offener Landschaft in der Umgebung sehr hoch. Die Erddeponie wird dabei nachweislich häufig und ausdauernd vor allem von Rot- und Schwarzmilanen abgesucht. Das Kollisionsrisiko ist dort demnach sehr hoch, weswegen von einer weiteren Planung von Windkraftanlagen an dieser Stelle unbedingt abgesehen werden muss. Der Windkraftstandort BB-05 im Gewann Markstein auf der Gemarkung Weil der Stadt wird vom BUND Kreisverband Böblingen in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung ebenfalls abgelehnt: Der geplante Standort befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Weil der Stadt-Heckengäu. Zu den Schutzzielen dieses Landschaftsschutzgebietes zählen die Offenhaltung der Höhenzüge und deren Schutz vor einer Verbauung Die Entfernung zum nächsten Vorranggebiet BB-03 beträgt nur 1,5 km anstatt der geforderten 3 km, die als Ausschlusskriterium im Umweltbericht festgelegt sind. Der beabsichtigte Standort ist in unmittelbarer Nähe eines Naturdenkmals Predigtplatz, das aus einer Baumallee mit Hecken, Steinriegel und Magerrasen besteht. Die Baumallee und das aufgestellte Kreuz ist lokal von kultureller Bedeutung. Der Ort befindet sich an der Kante des Höhenzugs und ist deshalb ein Gebiet, wo Greifvögel gerne Kreisen. Die nahe gelegenen Hecken ziehen Vogelschwärme an, die die Beeren fressen. Im näheren Umkreis von < 1 km gibt es Horste von Rot- und Schwarzmilan. Detaillierter Information zu den bevorzugten Fluggebieten der potentiell gefährdeten Greifvögel und Fledermäuse fehlt. Der Standort für eine Windkraftanlage in diesem Bereich sollte aus genannten Gründen weiter vom Naturdenkmal, Hecken und Wäldchen entfernt sein. Ein besserer Standort wäre östlich in Richtung Ihinger Hof. BB-06 Nasse Platte zwischen Schafhausen und Maichingen Begehung am Waldrand und offene Wiesenflächen. Artenschutz: ein Rotmilan-Revier in 1-km-Umkreis bekannt. Vorbehaltlich der Prüfung auf betroffene streng geschützte Vogelarten und möglicher Maßnahmen zu deren Schutz kann dem Vorranggebiet zugestimmt werden. Seite 6 von 10

7 BB-07 Kreisgrenze westlich Dätzingen, Ameisenhalde Begehung am Abwechslungsreiche Heckengäulandschaft mit vielen, oft nicht mehr genutzten Privatgrundstücken und eingestreuten Ackerflächen. Westlich der Kreisgrenze auf Gemarkung Ostelsheim befinden sich offene Höhen und auch die ehemalige Erddeponie von Ostelsheim. Diese Flächen erscheinen für Windkraftanlagen besser geeignet zu sein als die im Regionalplan vorgesehene auf Gemarkung Grafenau. Artenschutz: ein Rotmilan-Revier in 1 km Umkreis, Vorkommen des Baumfalkens. Vorbehaltlich der Prüfung auf betroffene streng geschützte Vogelarten und möglicher Maßnahmen zu deren Schutz kann dem Vorranggebiet zugestimmt werden. Besser wäre jedoch eine Verschiebung in Flächen westlich der Kreisgrenze und damit auch des Regionalverbandes. BB-08 Kreisgrenze westlich Lehenweiler und nördlich Deufringen, Steinenbühl Begehung am Intensiv genutzte Ackerflächen westlich des NSG Venusberg, umgeben von kleineren Waldflächen. Artenschutz: in nächster Nähe je ein Rotmilan- und ein Schwarzmilan-Revier. Vorbehaltlich der Prüfung auf betroffene streng geschützte Vogelarten und möglicher Maßnahmen zu deren Schutz kann dem Vorranggebiet zugestimmt werden. BB-09 nordöstlich Hasenhof zwischen Waldenbuch und Steinenbronn Keine Begehung. Ackerflächen und mehrere Landwirtschaftliche Anwesen einschließlich Pferdehaltungen. Artenschutz: laut Auskunft der lokalen NABU-Gruppe befinden sich in der Umgebung des Hasenhofs mindestens 2 Horstbäume des Roten Milans. Diesem geplanten Vorranggebiet kann bedingt zugestimmt werden, wenn geeignete und überzeugende Maßnahmen zum Schutz der streng geschützte Vogelarten realisiert werden. BB-10 Heilberg westlich Oberjettingen an Kreisgrenze Keine Begehung. Westlich der Kreisgrenze auf Gemarkung Nagold sind bereits bestehende Anlagen in Betrieb. Artenschutz: keine Probleme bekannt. Seite 7 von 10

8 Diesem geplanten Vorranggebiet kann zugestimmt werden. Problematisch aus Artenschutzgründen sieht der BUND das Vorranggebiet S-02 (Hohe Warte/Tauschwald/Steinstraße) auf Stuttgarter Gemarkung. In dem Wald- und Gartengebiet brüten streng geschützte Arten wie Schwarzspecht, Mittelspecht und Halsbandschnäpper. Des Weiteren liegt die Fläche in einem wichtigen Herbstzugvogelkorridor. Das Waldgebiet um die langsam ansteigende Steinstraße dient als Rampe, um von Nordwesten kommend die ca. 150 Meter hohe, nördliche Geländekante des Glemswaldes zu überwinden. An dieser Geländekante herrschen auch besonders günstige Thermikverhältnisse in den Sommermonaten, weshalb zahlreiche Greifvögel sich hier in die Höhe schrauben. Die OG Esslingen befürwortet die Planungen auf den Flächen ES-01, ES-03 und ES-04 und lehnt die Fläche ES-05 ab. Es handelt sich um ein kleines Waldgebiet, das schon heute durch intensive Nutzung belastet ist. Außerdem liegt die Fläche ES-05 größtenteils in der Einflugschneise des Flughafens. Die OG Esslingen fordert, dass die im Zuge der Errichtung von WEA gerodete Waldflächen auf den Flächen ES-01, ES-03 und ES-04 mit gleichartigen Baumpflanzungen wieder aufgeforstet werden, um langfristig die großflächigen Eingriffe auszugleichen. Ferner schlägt die OG Esslingen ein intensives Monitoring vor, um für zukünftige Projekte eine verbesserte Datenlage zu Auswirkungen solcher Anlagen in dem bereits hoch belasteten Ballungsraum zu erhalten. Konkret schlägt die OG Esslingen als notwendige Ausgleichsmaßnahme die Einrichtung von zwei Bannwaldgebieten vor. Diese sollen in der östlichen Teilfläche ES-04 und in der westlichen Teilfläche ES-01 liegen und als Trittsteinbiotope das bereits bestehende Bannwaldgebiet im oberen Reichenbachtal unterhalb der Deponie Weisser Stein ergänzen. Die OG Kirchheim-Teck nimmt wie folgt zu den Vorranggebieten ES 6 ES 13 Stellung: ES-06 Wernau Rothau Vorbelastung der Landschaft gering intakte Landschaft mit hoher Eigenart mittel Bedeutung für Biotopverbund und Biodiversität mittel Vogelschutzgebiet teilweise Pflegezone Biosphärengebiet nein besonders geschützte Arten Vögel, Fledermäuse Umgebung eines überregionalen Kulturdenkmales - Abstand zum Albtrauf - sonstiges - Bewertung naturschutzfachliche Bedenken Seite 8 von 10

9 ES-07 Kirchheim Schafhof Vorbelastung der Landschaft gering intakte Landschaft mit hoher Eigenart mittel Bedeutung für Biotopverbund und Biodiversität hoch Vogelschutzgebiet Pflegezone Biosphärengebiet nein besonders geschützte Arten (Vögel, Fledermäuse) Umgebung eines überregionalen Kulturdenkmales nein Abstand zum Albtrauf - sonstiges - Bewertung grundsätzliche Ablehnung ES-08 Dettingen unter Teck Hörnle-Käppele Vorbelastung der Landschaft intakte Landschaft mit hoher Eigenart Bedeutung für Biotopverbund und Biodiversität gering sehr hoch (Brut- und Vogelzug, Nistgebiet für Fledermäuse und Fledermauszuggebiet Vogelschutzgebiet Pflegezone Biosphärengebiet nein besonders geschützte Arten (Vögel und Fledermäuse) Umgebung eines überregionalen Kulturdenkmales Abstand zum Albtrauf sonstiges Bewertung (Teck, Bassgeige und Hohenneuffen) 2 km im Vorland Summationswirkung mit ES 10 (Bereich Nürtingen) grundsätzliche Ablehnung ES-11 Bissingen Schafbuckel Vorbelastung der Landschaft intakte Landschaft mit hoher Eigenart Bedeutung für Biotopverbund und Biodiversität keine sehr hoch, Vogelzug, Insektenzug, Fledermäuse Vogelschutzgebiet Pflegezone Biosphärengebiet besonders geschützte Arten Umgebung eines überregionalen Kulturdenkmales Abstand zum Albtrauf Vögel, Fledermäuse?Insekten (Breitenstein, 3-Kaiserberge) < 3000 m Seite 9 von 10

10 sonstiges Bewertung Am Rand zum Randecker Maar (Geotop) Blick auf Kaiserberge Summationswirkung mit ES 13 grundsätzliche Ablehnung ES 13 Lenningen Asch-Oberreute (Brucker Hölzle) Vorbelastung der Landschaft intakte Landschaft mit hoher Eigenart Bedeutung für Biotopverbund Vogelschutzgebiet Pflegezone Biosphärengebiet besonders geschützte Arten Umgebung eines überregionalen Kulturdenkmales Abstand zum Albtrauf sonstiges Bewertung nein /gering sehr hoch, bedeutend für Vogelzug und Biodiversität Fledermäuse Vögel, Fledermäuse? Insekten mittel, 3-Kaiserberge < 3000 m Nähe zum Randecker Maar (Geotop) Blick auf Kaiserberge Summationswirkung mit ES 11 grundsätzliche Ablehnung Alternativ schlägt die OG Kirchheim-Teck folgende mögliche Standorte im Raum Kirchheim vor, die bereits vorbelastet sind: Raum Lindorf Rübacker Vorbelastung durch Hochspannungsleitungen und Autobahn Raum Golfplatz Wendlingen (außerhalb von Vogelschutzgebiet) Vorbelastung durch Hochspannungsleitung, Golfplatz Die Vorschläge sind vorläufig und schließen spätere Bedenken als Resultat der erforderlichen artenschutzrechtlichen Prüfungen nicht aus. Im Umweltbericht kommt auch die Nennung von Vogelarten zu kurz, die durch die Ausweisung von Vorranggebieten Jagd- und Bruthabitate verlieren bzw. zukünftig durch WEA gestört werden. Zu erwarten wäre, dass in den Steckbriefen zu jedem Vorranggebiet gezielt betroffene Arten und deren Gefährdung benannt werden. Nur so ist es möglich, die Eignung eines Vorranggebietes abzuschätzen. Außerdem ist damit sichergestellt, dass die Anlagenbetreiber im nachfolgenden Planungsverfahren die erforderlichen Gutachten zu dem geplanten Standort vorlegen. Mit freundlichen Grüßen (Gerhard Pfeifer) BUND-Regionalgeschäftsführer Seite 10 von 10

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