Bürgerinformation. zum Jährlichen Durchführungsbericht 2014 / für das NRW-Programm Ländlicher Raum
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- Benjamin Bachmeier
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1 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Bürgerinformation zum Jährlichen Durchführungsbericht 2014 / 2015 für das NRW-Programm Ländlicher Raum Foto: Lena Neubert ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete
2 Der ELER-Fonds unterstützt die Entwicklung des ländlichen Raums in Nordrhein-Westfalen Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist Teil der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Neben dem ELER umfassen die ESI-Fonds den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds (KF) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Sie sind die wichtigsten investitionspolitischen Instrumente der Europäischen Union. Im Rahmen dieser Fonds stellt die Europäische Union den Mitgliedstaaten Fördermittel zur Erreichung bestimmter Ziele zur Verfügung. Die mit dem ELER-Fonds in Nordrhein-Westfalen angestrebten Ziele, Maßnahmen und geplanten Ausgaben sind im NRW-Programm Ländlicher Raum dargelegt. Das Programm wurde am 13. Februar 2015 von der Europäische Kommission genehmigt. In jährlichen Durchführungsberichten wird über den Umsetzungsstand des NRW-Programms Ländlicher Raum berichtet Der Einsatz von Fördermitteln ist an eine Berichtspflicht gekoppelt. Mit dem jährlichen Durchführungsbericht kommt die ELER-Verwaltungsbehörde Nordrhein-Westfalen dieser Pflicht nach und informiert über den Stand der Durchführung des NRW-Programms Ländlicher Raum Der Bericht enthält in erster Linie die bisherige finanzielle Umsetzung des Programms sowie die Fortschritte bei der Erreichung der Programmziele. Da für das Jahr 2014, dem ersten Jahr der neuen Förderperiode, noch keine eigenständige Berichterstattung erfolgte, erstreckt sich der Berichtszeitraum des ersten Durchführungsberichts über zwei Jahre, d.h. auf den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember Eine Bürgerinformation wie diese wird nun in jedem Förderjahr parallel zum jährlichen Durchführungsbericht erscheinen und dessen wichtigste Inhalte in kurzer und prägnanter Form wiedergeben. Finanzmittel: Das Budget ist auf die Maßnahmen aufgeteilt Für den gesamten Förderzeitraum von sieben Jahren stehen dem Land Nordrhein-Westfalen rund 618 Mio. Euro EU-Mittel zur Verfügung. Zusammen mit der nationalen Kofinanzierung durch Bund, Land und Kommunen sind für Nordrhein-Westfalen insgesamt etwa 1,2 Mrd. Euro für die Förderung des ländlichen Raums vorgesehen. Der Erhalt und die Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume sowie die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen, bäuerlichen Landwirtschaft erfolgt in Nordrhein-Westfalen über einen Maßnahmenkatalog, der auf der ELER-Verordnung basiert und im NRW-Programm Ländlicher Raum konkretisiert ist. Folgende Maßnahmen werden in NRW angeboten: 2
3 Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen im NRW-Programm Ländlicher Raum (Nummerierung nach ELER-Verordnung) Maßnahme Bezeichnung Berufsbildung und Erwerb von Qualifikationen Einzelbetriebliche Beratung 4.11 Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben - Agrarinvestitionsförderungsprogramm /4.4 Umwelt- und klimagerechte Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdünger 4.2 Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 4.31 Forstwirtschaftlicher Wegebau 4.32 Flurbereinigung Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden und Dörfer 7.12 Ländliche Wegenetzkonzepte 7.13 Schutz- und Bewirtschaftungskonzepte Naturschutz 7.3 Breitbandversorgung ländlicher Räume 7.4 Dorferneuerung und -entwicklung 7.5 Investitionen in dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen 7.6 Kulturelles Erbe Naturschutz Förderung für Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme (Waldumbau, Bodenschutzkalkung, Naturschutzmaßnahmen im Wald) Investitionen in Forsttechniken, Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (ressourceneffiziente Verarbeitung und Vermarktung, Verfahren der Zusammenarbeit, neue Technologien) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 11 Ökologischer Landbau (Einführung / Beibehaltung) Ausgleichszahlung im Rahmen von Natura / Ausgleichszulage für Berggebiete und aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete Tierschutz: Sommerweidehaltung Tierschutz: Haltungsverfahren auf Stroh 16.1/16.2 EIP - Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen/ Pilotprojekte Kooperationen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts Netzwerke zur Unterstützung der ländlichen Entwicklung 19 Unterstützung der lokalen Entwicklung LEADER Technische Hilfe 3
4 Die vorgesehenen Fördermittel sind auf die einzelnen Maßnahmen verteilt. Die folgende Abbildung zeigt die Aufteilung der Fördermittel nach Maßnahmengruppen, die anhand ihrer inhaltlichen Zielausrichtung gebündelt wurden. 234,6 Mio. 19,7% 26,6 Mio. 2,2% 12,6 Mio. 1,1% 629,3 Mio. 52,9% 183,8 Mio. 15,4% 103,6 Mio. 8,7% Wettbewerbsfähigkeit Berufliche Bildung, einzelbetriebliche der Land- undberatung, Forstwirtschaft Agrarinvestitionsförderprogramm, - P2 forstwirtschaftlicher Wegebau, Flurneuordnung und die Förderung Europäischer Innovationspartnerschaften Verarbeitung Investitionen in und die Vermarktung Verarbeitung und dervermarktung Ernährungswirtschaft landwirtschaftlicher Erzeugnisse, - P3 Sommerweidehaltung und Haltungsverfahren auf Stroh Verbesserung Waldbauliche Maßnahmen, land- und forstwirtschaftlicher Agrarumwelt- und Ökosysteme Klimamaßnahmen, - P4 Ökologischer Landbau, Natura Ausgleichszahlungen und die Ausgleichszulage Verbesserung Umwelt- und klimagerechte von Ressourceneffizienz Ausbringung und und Lagerung von Klimaschutz Wirtschaftsdünger - P5 und Investitionen in Forsttechniken, Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse Wirtschaftliche Dorferneuerung und soziale -entwicklung, Entwicklung Pläne, Wegenetzkonzepte, des ländlichen Breitbandversorgung Raums - P6 und LEADER Technische Hilfe Technische Hilfe Geplante Verteilung der Fördermittel nach Maßnahmengruppen Ziele und Schwerpunktsetzung des Programms Mit den programmierten Maßnahmen werden die Ziele der im Jahr 2010 von der EU beschlossenen Europa-2020-Strategie sowie die europäischen Ziele für die Entwicklung des ländlichen Raums umgesetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt mit dem Programm der Förderperiode den Schwerpunkt u.a. auf tier- und artgerechte Haltungsformen, besonders umweltverträgliche Anbauverfahren in der Landwirtschaft sowie den Erhalt der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung der ländlichen Entwicklung wie lokalen und regionalen Vorhaben für mehr Lebensqualität in den ländlichen Kommunen, der Dorferneuerung, des Breitbandausbaus und der Förderung von 28 LEADER-Regionen. In den Jahren 2014/ 2015 wurde mit der Programmumsetzung begonnen In den ersten zwei Jahren der Förderperiode mussten neben der Programmerstellung und -einreichung zusätzlich die notwendigen Voraussetzungen für die konkrete Umsetzung der Förderung geschaffen werden. So wurden Förderrichtlinien, Antragsunterlagen und Bescheide den neuen inhaltlichen und technischen Anforderungen angepasst bzw. neu erstellt. Bewilligungen erfolgten bis zum Ende des Jahres 2015 bereits in Höhe von rund 112 Mio. Euro öffentlichen Mitteln. Dies entspricht etwa 9 % des Budgets, welches für die gesamte 4
5 Förderperiode vorgesehenen ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei den mehrjährigen Flächenmaßnahmen (den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (M10.1) sowie dem ökologischen Landbau (M11)) nur das Zahlungsjahr 2015 einbezogen ist. Unter Berücksichtigung der hier üblichen fünfjährigen Verträge liegt die tatsächlich durch Bewilligungen gebundene Summe mit über 400 Mio. Euro deutlich höher. Die weiteren Bewilligungen erfolgten zu Gunsten der folgenden Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen M1.1, M4, M7, M8.5, M10, M11, M12, M13, M14, M19 sowie für die Technische Hilfe (M20). Die Technische Hilfe wird für die Unterstützung der Programmumsetzung eingesetzt, in Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen für die Begleitung und Bewertung, aber auch für Informationsmaßnahmen und Personal. Von den bewilligten Mitteln wurden bis zum Ende des Jahres 2015 bereits knapp 57 Mio. Euro ausgezahlt. Davon machen die EU-Mittel rund 26 Mio. Euro aus. 6, Mio. 5,86 1,48 7, Mio. 7,82 5,52 19,43 1,14 0,75 0, Mio. Ausgaben bis 2015 geplante Ausgaben insgesamt Ausgezahlte Mittel nach Maßnahmen bis Ende Mio. 327 Mio. 5
6 Den vollständigen Durchführungsbericht sowie weitergehende Informationen rund um die ELER-Förderung in Nordrhein-Westfalen können Sie der folgenden, regelmäßig aktualisierten Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) entnehmen: Hier ist auch die kürzlich erschienene Broschüre zum NRW-Programm Ländlicher Raum abrufbar. Diese zeigt noch einmal umfassend und anschaulich die Fördermöglichkeiten des Programms auf und liefert grundlegende Hinweise zu den Fördervoraussetzungen sowie zu der Antragstellung. 6
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