Gymnasium Freudenberg Vademecum: Orientierungshilfe für Schülerinnen und Schüler

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1 Kantonsschule Freudenberg Zürich Gymnasium Freudenberg Vademecum: Orientierungshilfe für Schülerinnen und Schüler Alt- und neusprachliches Langgymnasium Fassung 2015

2 Inhalt Willkommen am Gymnasium Freudenberg...1 Menschen am Gymnasium Freudenberg...2 Die Schülerinnen und Schüler... 2 Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer... 2 Fachlehrerinnen und Fachlehrer... 2 Die Schulleitung... 3 Sekretariat... 3 Schüler-Legi... 3 Hausdienst... 4 Patenklasse... 4 Schülerorganisation (SO)... 4 Der Unterricht...5 Stundenplan... 5 Fachzimmer... 6 Halbklassenunterricht... 7 Aufgabenstunde... 7 Instrumentalunterricht als Freifach... 7 Klassenämter... 8 Reglementarisches...9 Probezeit... 9 Bedingungen für das Bestehen der Probezeit... 9 Promotion Provisorium / Nichtpromotion / Repetition Absenzen / Absenzenheft Krankheit Urlaub Religiöse Feiertage Zwischen den Unterrichtszeiten...12 Garderobenschränke Pausen Mittagspause und Verpflegung Computerräume Umweltschutz Mediothek Kommunikation...14 Adresslisten «Schwarzes Brett» Homepage und Wiki Mail Nutzungsregeln für «Digital Devices» Prävention, Beratungen, Hilfe bei Problemen...16 «Was tun bei...» Vertrauenspersonen BravO Krisen- und Konflikt-Management momämpmal! MiP ICT-Supportzeiten Die Schulanlage...18 Geschichte Pläne Anhang...23 Übergeordnete Reglemente...25 Interne Reglemente...37

3 Willkommen am Gymnasium Freudenberg Liebe Schülerin, lieber Schüler Ein neuer Lebensabschnitt hat für dich begonnen. Du hast den überschaubaren Rahmen der Primarschule verlassen, kommst nun ins Gymnasium und begegnest vielen neuen Herausforderungen und unbekannten Menschen an einem dir noch fremden Ort. Diese Broschüre möchte dir helfen, dich in dieser neuen Umgebung gut und schnell einzuleben. Sie enthält nützliche Informationen und Tipps zum Leben am Gymnasium Freudenberg. Im umfangreichen Anhang dieses Vademecums findest du die wichtigsten Reglemente in ihrem genauen Wortlaut, falls du einmal ganz genau wissen möchtest, wie die «gesetzlichen Grundlagen» lauten. Es ist uns klar: Deine Gedanken werden zur Zeit vor allem mit der Probezeit beschäftigt sein, die bis zu den Sportferien dauert. Umso wichtiger ist es, dass du den Kopf möglichst frei hast, um dich auf die bald stattfindenden Prüfungen konzentrieren zu können. Damit du nicht viel Zeit mit der Suche nach Antworten auf deine Fragen verlierst, kannst du in dieser Broschüre viele Dinge nachschlagen, wenn es nötig ist. Wir wünschen dir, dass du dich an unserer Schule bald zu Hause fühlst, dass du die Beziehungen zu deiner neuen Klasse und den Lehrpersonen als Bereicherung empfindest und an den Forderungen, welche an dich gestellt werden, wachsen kannst. Falls du Fragen hast, die in dieser Broschüre nicht beantwortet werden, so zögere nicht zu fragen: Die Lehrerin oder den Lehrer eines Faches, deine Klassenlehrkraft, den Hausmeister oder auch uns im Sekretariat. Wir alle helfen dir gerne, damit es dir bei uns gut geht. Mit den besten Wünschen für eine gute Zeit an unserer Schule Zürich, im Juli 2015 Niklaus Schatzmann, Rektor Beat Gyger, Prorektor Lea Castiglioni, Mitarbeiterin der Schulleitung 1

4 Menschen am Gymnasium Freudenberg Die Schülerinnen und Schüler Etwas mehr als 600 Schülerinnen und Schüler besuchen das Gymnasium Freudenberg. Wir hoffen, dass du möglichst schnell Kontakt zu deinen Mitschülerinnen und Mitschülern findest. Zögere nicht, bei Fragen zu Schulhaus und Schulbetrieb auch auf ältere Schülerinnen und Schüler zuzugehen. Sie helfen dir sicher gerne weiter. Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ist für dich die wichtigste Ansprechperson. Er oder sie wird Verschiedenes organisieren, so auch: die Sitzordnung im Klassenzimmer die Klassenämter die Überwachung der Hausaufgabenzeiten die Kontrolle der Absenzenhefte In der Klassenstunde wird er oder sie dir Hilfestellungen bieten, damit du im Unterricht und zu Hause erfolgreich lernen kannst, aber auch über Fragen und Probleme sprechen, welche die ganze Klasse betreffen. Diese «Studiumsstunde» findet wöchentlich im ersten Semester der 1. Klasse und danach vierzehntäglich bis zum Ende der 3. Klasse statt. Fachlehrerinnen und Fachlehrer Du wirst an unserer Schule bis zu 11 Fachlehrerinnen und Fachlehrer haben. Das Kennenlernen braucht von beiden Seiten etwas Geduld und für die Lehrerinnen und Lehrer ein gutes Gedächtnis, denn sie müssen sich zu Semesterbeginn oft mehr als 100 neue Gesichter und Namen merken. Lehrpersonen findest du ausserhalb der Unterrichtszeit am besten an folgenden Orten (siehe Pläne S ): Lehrerzimmer (Zi. 104) Lehrerarbeitsräume (Zi. 109/110) Lehrpersonen, die in einem speziellen Fachzimmer unterrichten (z.b. B, Gg, BG, Mu), suchst du besser dort oder im angrenzenden Vorbereitungsraum. In dringenden Fällen hilft auch das Sekretariat. 2

5 Die Schulleitung Aufgabenverteilung der Schulleitung Rektor Schatzmann, Prorektor Gyger und Frau Castiglioni als Mitarbeiterin der Schulleitung haben sich die Betreuung der Klassenstufen aufgeteilt. Für die 1. bis 2. Klassen ist Frau Lea Castiglioni zuständig. Sie wird deine Gesprächspartnerin bei Fragen und Anliegen an die Schulleitung sein. Auch für deine Eltern ist sie nach dem Klassenlehrer resp. der Klassenlehrerin die erste Ansprechperson in der Schulleitung. Prorektor Beat Gyger kümmert sich um alle Belange der 3. bis 5. Klassen. Rektor Niklaus Schatzmann ist für die 6. Klassen verantwortlich. Die Schulleitung des Gymnasiums Freudenberg: v.l.n.r: Rektor Niklaus Schatzmann, Prorektor Beat Gyger, Lea Castiglioni, Mitarbeiterin der Schulleitung Sekretariat Für Auskünfte irgendwelcher Art ist das Sekretariat eine wichtige Stelle. Auch für ein Gespräch mit der Schulleitung meldest du dich auf dem Sekretariat: Tel Öffnungszeiten: Mo bis Fr: Uhr Uhr (Mittwochnachmittag geschlossen) Auf dem Sekretariat wirst du antreffen: die Sekretärinnen Mirjam Hug und Gabriele Franchetto sowie die Adjunktin Sandra Gehrig 3

6 Hausdienst Das partnerschaftliche Verhältnis, das wir mit unserem Hausdienst pflegen, schliesst auch ein, dass wir gemeinsam für Ordnung und Sauberkeit in unseren Räumen und Anlagen besorgt sind. Wir sind froh, dass auch du mithilfst, damit es bei uns sauber und freundlich aussieht. Der Hausdienst ist anwesend: Mo bis Fr: Uhr, Uhr Falls du ein Problem hast und die Abwartsloge (neben dem Haupteingang) nicht besetzt ist, so wählst du am Telefon neben dem Büro die Nummer 721 und lässt lange läuten. Fundgegenstände liegen in der Box beim Stundenplan. Wenn du Wertsachen vermisst, wendest du dich an den Hausdienst. Die Verantwortlichen im Hausdienst: Norbert Collenberg, Pasquale De Vito und Ioannis Papaioannou Paten-Schülerinnen und Paten-Schüler Jede neue 1. Klasse wird am ersten Schultag mit «Patenschülerinnen und Patenschülern» aus den 5. Klassen zusammengeführt. In Gruppen können so ältere Schülerinnen und Schüler euch «Neuen» das Schulhaus zeigen und Fragen beantworten. Schülerorganisation (SO) Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule sind automatisch Mitglieder der «Schülerorganisation Freudenberg». Ihr Ziel ist es, den Kontakt der Schülerinnen und Schüler untereinander, aber auch zwischen Lehrerschaft und Schülern zu pflegen. Dazu organisiert sie verschiedene Anlässe: Feste, Sport-Turniere, Vorführungen und anderes. Geleitet wird die SO von einem 7 köpfigen Vorstand mit dem Präsidium an der Spitze, alles ebenfalls Schülerinnen und Schüler. Eine Lehrperson steht der SO als Beraterin oder Berater zur Seite. Einmal pro Semester findet eine Delegiertenversammlung (DV) statt, an welcher aus jeder Klasse zwei Delegierte teilnehmen. Dort werden die nächsten Aktivitäten der SO beschlossen. Die SO organisiert verschiedene Anlässe, welche die Kontakte zwischen den Angehörigen der Schule fördern. 4

7 Der Unterricht Stundenplan Grundsätzlich gilt der Stundenplan, den du noch vor Schulbeginn zugeschickt bekommen hast. Über Streichungen von Stunden (v.a. bei Abwesenheit des Lehrers wegen Krankheit, Exkursion mit anderen Klassen etc.) gibt der elektronische Stundenplan in der Halle Auskunft. Kontrolliere regelmässig diesen aktuellen Stundenplan, damit du immer zur rechten Zeit am rechten Ort bist. Schon nach wenigen Wochen an unserer Schule wirst du Zugang zum Intranet unserer Website erhalten. Dort kannst du den tagesaktuellen Stundenplan auch von zu Hause aus einsehen. Um den Stundenplan am Monitor in der Halle richtig lesen zu können, braucht man etwas Übung: Ganz links sind alle Klassen und ihre Klassenzimmer aufgelistet. Ganz oben stehen die Wochentage und für jeden Tag auch die Nummern der Lektionen. Wenn du deine Klasse links gefunden hast, kannst du auf dieser Zeile alle Lektionen für die nächsten vier Tage herauslesen. Die Unterrichtszeiten sind: L L L L L L L L L L L Die Semesterstundenpläne für das aktuelle Semester findest du im Downloadbereich der öffentlichen KFR-Website unter 2.3. Der aktuelle Wochenstundenplan ist über das passwortgeschützte Intranet erreichbar unter: Intern > Stundenplan und Reservation > Klassen > Deine Klasse. Neben der Abkürzung des Faches steht jeweils die Nummer des Zimmers, in welchem der Unterricht stattfindet. Auf den Plänen hinten in der Broschüre sind die Zimmernummern angegeben. Die Abkürzungen für die Fächer des 1. Schuljahres sind: B Biologie tst Tastaturschreiben BG Bildnerische Gestaltung ST Studium/Klassenstunde bl Blasorchester (fakultativ) L Latein Chor Chorgesang (fakultativ) M Mathematik D Deutsch Mu Musik E Englisch Orch Streichorchester (fakultativ) F Französisch rel Religion (Freifach) G Geschichte S Sport (w=mädchen; Gg Geographie m=knaben) 5

8 Der Unterricht Der Unterricht in allen Sprachfächern, in Mathematik und im Freifach Religion findet in der Regel in deinem Klassenzimmer statt. Die Nummer des Zimmers findest du auf dem Stundenplan. Auch die Klassenstunde ist in «deinem» Zimmer. Es ist bei uns Brauch, dass alle Schülerinnen und Schüler zur Begrüssung aufstehen, wenn die Lehrperson nach der Pause das Klassenzimmer betritt. (Das ist auch darum nützlich, weil so alle merken, dass die Stunde nun beginnt.) Das Klassenzimmer ist euer Zimmer: Ihr dürft es gerne ausschmücken. Dafür stehen euch die ganze Wand neben der Türe und die Tafeln an der Rückwand zur Verfügung. Habt ihr spezielle Wünsche, so sprecht mit dem Hausmeister, Herrn Collenberg, der euch gerne berät. Fachzimmer Jene Schulfächer, welche einen grossen Bedarf an Zusatzmaterial und/oder Spezialeinrichtungen benötigen, besitzen Fachzimmer. Für den Unterricht in diesen Fächern begebt ihr euch zum Fachzimmer und wartet nach der Pause, bis euch die Lehrperson in den Raum lässt. Unterricht in Fachzimmern gibt es in folgenden Fächern: BG (Bildnerische Gestaltung): Zi. 224/226 Biologie: Zi. 51/53 Geographie: Zi. 42/44 Musik: Schöllergut, Zi. 1 4 Weitere Fächer, die ebenfalls in Fachzimmern unterrichtet werden, kommen erst später in deinem Stundenplan vor: Geschichte, Naturwissenschaften (Physik/Chemie). Medienräume / Computerzimmer Für den Unterricht mit neuen Medien stehen bei uns zwei Computerräume (107/61) und zwei Medienräume (62/63) zur Verfügung. Findet der Unterricht in einem dieser Räume statt, sucht ihr ihn gemeinsam mit der Lehrperson auf. Halbklassenunterricht Bildnerische Gestaltung und ein Teil des Musikunterrichts findet in Halbklassen statt. Die Einteilung in die beiden Gruppen geschieht durch die Fachlehrerin oder den Fachlehrer. 6

9 Betreute Aufgabenstunde Das Gymnasium Freudenberg bietet für die 1. und 2. Klassen betreute Aufgabenstunden an. Schülerinnen und Schüler haben am Dienstag- und Donnerstagnachmittag anschliessend an den Unterricht die Möglichkeit, unter Aufsicht ihre Hausaufgaben zu erledigen. Zwei Lehrpersonen leisten die Gewähr, dass die Schülerinnen und Schüler in ruhiger Atmosphäre arbeiten können, und sie bieten bei Fragen Hilfe an. Bei den Aufgabenstunden handelt es sich allerdings nicht um Nachhilfeunterricht für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler. Kosten pro Semester: Fr. 70. für eine, Fr für zwei Aufgabenstunden. Instrumentalunterricht als Freifach Alle Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Freudenberg haben schon ab der ersten Klasse die Möglichkeit, Instrumentalunterricht zu belegen. Unterrichtet werden Sologesang, Klavier, Orgel, Keyboard, Violine, Viola, Cello, Kontrabass, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass und Harfe, Querflöte, Piccolo, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Trompete, Posaune, Waldhorn, Tenorhorn, Schlagzeug, Djembe, Percussion. (Weitere Instrumente auf Anfrage) Alle diese Instrumente werden in der Villa Schöllergut unterrichtet. Viele unserer Studierenden schätzen es, dass sie direkt auf dem Schulgelände und zu Zeiten, die auf ihren individuellen Stundenplan zugeschnitten sind, in den Instrumentalunterricht gehen können. Für viele ist es auch wichtig, dass ihre Leistung auf dem Instrument jedes Semester im Zeugnis des Gymnasiums dokumentiert wird. Die Kosten betragen zur Zeit Fr pro Semester. An- und Abmeldungen sind auf jedes neue Semester möglich. Von der dritten bis zur fünften Klasse haben Schülerinnen und Schüler, welche Musik als Maturitätsfach gewählt haben, drei Jahre lang Anrecht auf eine kostenlose Lektion (22.5 Minuten) pro Woche. Musikunterricht und Instrumental-Lektionen finden im Schöllergut statt. 7

10 Klassenämter Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin bestimmt, wer welches Klassenamt übernimmt. Die Ämter beinhalten folgende Aufgaben: Klassenchefin / Klassenchef und Klassenkassiererin / Klassenkassierer Anliegen der Klasse gegenüber Lehrpersonen vertreten Führen einer Klassenkasse und das Einziehen von Geldern (z.b. für erhaltene Bücher, Exkursionen etc. - Ausnahme: Das Schlüsseldepot wird vom Kastenwart eingezogen.) Leeren des Klassenfaches im Zimmer 106 Klassenbuchführerin / Klassenbuchführer Führen des Klassenbuches: angesagte Prüfungen und Hausaufgaben samt der von ihm respektive ihr aufgewendeten Zeit eintragen Klassenbuch der Lehrperson vor Stundenbeginn aufs Pult legen (diese trägt dort die abwesenden Schülerinnen und Schüler ein) Tafelwartin / Tafelwart Reinigen der Wandtafel nach jeder Stunde Zimmerwartin / Zimmerwart Entstandene Unordnung im Zimmer umgehend gemeinsam mit Mitschülerinnen und Mitschülern beseitigen Schäden dem Hausmeister in der nächsten Pause melden Kontrolle, ob nach der letzten Lektion des Tages alle ihre Stühle für die Zimmerreinigung aufs Pult gestellt haben Offene Fenster vor dem Verlassen des Zimmers schliessen (Heizenergie sparen!) Ersatzrolle für den Hellraumprojektor beim Hausdienst besorgen Kastenwartin / Kastenwart Zu Beginn des 1. Schuljahres Schlüsseldepot in der Klasse einziehen, dann beim Hauswart die Schlüssel für die Garderobenkästen holen und in der Klasse verteilen Nach Weisung des Hausmeisters die Schlüssel der Garderobenschränke am Schuljahresbeginn verteilen und am Ende wieder einsammeln 8

11 Reglementarisches Probezeit Nach der bestandenen Aufnahmeprüfung befindest du dich in der zweiten Phase des Aufnahmeverfahrens, der Probezeit. Während eines halben Jahres beobachten deine Lehrerinnen und Lehrer dich und deine Klasse und testen euch mit Prüfungen. Bereits Mitte November sitzen alle Lehrpersonen deiner Klasse unter dem Vorsitz des zuständigen Schulleiters zusammen und vergleichen ihre Eindrücke. Sind sie der Meinung, dass du am Gymnasium überfordert bist und dich in der Sekundarschule wohler fühltest, so werden sie deinen Eltern empfehlen, die nötigen Schritte für einen Übertritt in die Sekundarschule einzuleiten. Diese Empfehlung wird per Post zugestellt. Ende der Probezeit, Mitte Februar, entscheiden deine Lehrkräfte endgültig auf Grund deiner Noten, ob du aufgenommen oder abgewiesen wirst. Auch hier erfolgt die Information schriftlich an deine Eltern. Bedingungen für das Bestehen der Probezeit Für das Bestehen der Probezeit gelten dieselben Bedingungen, die normalerweise am Ende eines Semesters (= halbes Jahr) erfüllt sein müssen. Hier findest du das Wichtigste in Kürze. Jedes obligatorische Fach zählt, und zwar gleich viel. Ausnahmen: In der 1. und 2. Klasse zählen Musik und Bildnerische Gestaltung wie ein Fach, es zählt also der Durchschnitt der beiden Noten als eine Note. Sport zählt nicht als Promotionsfach. Jede Note unter 4 muss doppelt kompensiert werden. Beispiele: Für die Kompensation einer Note 3 1/2 (= 1/2 Minuspunkt) benötigt man zwei Mal die Note 4 1/2 im Zeugnis oder ein Mal die Note 5 (= 1 Pluspunkt). Für die Kompensation der Note 3 (= 1 Minuspunkt) benötigt man 2 Pluspunkte, also beispielsweise vier Mal die Note 4 1/2 oder zwei Mal die Note 5 oder ein Mal die Note 6. Erlaubt sind maximal 3 ungenügende Noten. 9

12 Promotion Vor den Sportferien und vor den Sommerferien gibt es jeweils ein Zeugnis, das über die Versetzung ins nächsthöhere Semester entscheidet. Diese sogenannte «Promotion» ist davon abhängig, ob der Leistungsstand insgesamt genügend ist. Die Promotionsbestimmungen sind dabei immer dieselben (s.o. unter Probezeit). Erfüllt eine Schülerin bzw. ein Schüler die Bedingungen für die Promotion, so wird sie oder er «definitiv promoviert» und kommt ohne Vorbehalte in die nächste Zeugnisperiode. Ist der Leistungsstand ungenügend, so wird sie oder er nur «provisorisch promoviert» (man hört häufig auch die Kurzform: Er oder sie «ist provi»). Sind die Leistungen im nächsten Zeugnis dann wieder genügend, so wird die Schülerin / der Schüler ins nächste Semester versetzt. Sind die Leistungen allerdings ein zweites Mal ungenügend, heisst das «Nicht-Promotion» und das letzte Jahr muss wiederholt werden. Provisorium / Nichtpromotion / Repetition Die Anzahl der Provisorien an Gymnasien ist festgelegt: Du darfst im Verlauf deiner Mittelschulzeit nur zweimal «provisorisch» werden: Einmal in der Unterstufe (1. und 2. Gymi), einmal in der Oberstufe (3.-6. Gymi). Ebenfalls darfst du nur einmal eine Klasse wiederholen («repetieren»). Absenzen / Absenzenheft Die Zürcher Schulen sind Präsenzschulen, das heisst, dass alle Schülerinnen und Schüler zur regelmässigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet sind. Natürlich gibt es immer wieder Gründe, warum die eine oder der andere fehlt, z.b. wegen Krankheit. Du erhältst zu Beginn der Probezeit ein Absenzenheft. In dieses sind alle Abwesenheiten vom Unterricht mit einer Begründung einzutragen und von einem Elternteil zu unterschreiben. Bei Verlust muss das Heft im Sekretariat unverzüglich ersetzt werden (Kosten Fr. 5. ). Krankheit Wenn du krank gewesen bist, schreibst du den Grund der Abwesenheit ins Absenzenheft und lässt den Eintrag von Vater oder Mutter unterschreiben. Wenn du wieder zur Schule kommst, zeigst du das Heft allen Lehrerinnen und Lehrern, bei denen du gefehlt hast, gleich in der ersten Stunde, die du im entsprechenden Fach wieder besuchst. Danach zeigst du das Absenzenheft der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer. Falls du wegen Krankheit nicht zur Schule kommen kannst, sind wir froh um eine telefonische Benachrichtigung des Sekretariats. So wissen wir, dass dir nicht etwa auf dem Schulweg etwas zugestossen ist. 10

13 Bist du mehr als drei Tage krank, muss im Sekretariat ein Arztzeugnis eingereicht werden. Urlaub Für «vorhersehbare Schulversäumnisse» ist im Voraus eine Urlaubsbewilligung einzuholen: Beispiele: Besuch bei einem Spezialarzt, einem Zahntechniker usw. familiäre Verpflichtungen sportliches Engagement auf hohem Niveau (Besuche beim Hausarzt oder der Dentalhygienikerin sollen nach Möglichkeit in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.) Für ein Urlaubsgesuch bringst du das Absenzenheft zusammen mit einem Beleg (Terminzettel des Arztes, Brief deiner Eltern) möglichst früh auf das Rektorat. Wird dein Gesuch bewilligt, zeigst du dieses vor deiner Abwesenheit allen betroffenen Lehrpersonen, damit diese über dein Fehlen informiert sind und dich über den verpassten und nachzuholenden Stoff informieren können. Für Ferienverlängerungen dürfen die Zürcher Gymnasien gemäss Schulordnung der Kantonsschulen übrigens keinen Urlaub gewähren, ebenso gibt es keine «Jokertage» wie in der Primarschule. Mehr zur Bewilligung von Urlaubsgesuchen findest du auf S. 44. Religiöse Feiertage Urlaub für religiöse Feiertage folgen den Richtlinien der Bildungsdirektion: Die christlichen Feiertage sind im offiziellen Ferienplan der Bildungsdirektion berücksichtigt. Für nichtchristliche Feiertage muss ein Urlaubsgesuch gestellt werden; für die Bewilligung gilt: Jüdische Feiertage: An Pessach und Sukkot werden die jüdischen Schülerinnen und Schüler für je 4 Tage, an Schawuot, Rosch Haschana und Jom Kippur uneingeschränkt vom Unterrichtsbesuch dispensiert. Islamische Feiertage: Am Ramadanfest bzw. Zuckerfest werden die muslimischen Schülerinnen und Schüler für 3 Tage, am Opferfest für 4 Tage dispensiert. Im Monat Ramadan besteht die Möglichkeit, sich vom Sportunterricht dispensieren zu lassen. Die Schule bietet Hand, wenn religiöse Feiertage begangen werden sollen. 11

14 Zwischen den Unterrichtszeiten Garderobenschränke Wir verfügen über Garderobeschränke. Immer zwei bis drei Schülerinnen und Schüler teilen sich einen solchen Schrank, um darin Kleider, Sportsachen und Schulmaterial aufzubewahren. Zum Schutz vor Diebstahl sollst du Wertsachen nie unbeaufsichtigt im Schulzimmer lassen, sondern in diesen Garderobenschrank einschliessen. Zu Beginn des Schuljahres erhältst du gegen eine Depot-Gebühr von Fr. 20. vom Kastenwart deiner Klasse den Schlüssel ausgehändigt. Am Schuljahresende räumst du deinen Schrank und gibst den Schlüssel zurück, um im neuen Schuljahr ein anderes Kästchen in der Nähe des neuen Klassenzimmers zu erhalten. Pausen Es gibt eine grosse Pause am Vormittag ( Uhr). Alle anderen Pausen sind 5 oder 10 Minuten lang und reichen nur für eine kurze Entspannung, zum Lüften des Schulzimmers oder um in ein anderes Zimmer zu wechseln und das Material für die nachfolgende Lektion bereit zu stellen. Wenn du für Sport- oder Musikunterricht sogar das Gebäude wechseln musst, bleibt nicht mehr viel Zeit. Der Weg ins Schöllergut (siehe Plan) benötigt gute fünf Minuten. In der grossen Pause um 9.30 Uhr kannst du in der Halle am «Kiosk» eine Zwischenverpflegung kaufen. Mittagspause und Verpflegung In der Mittagspause sollst du dich erholen und etwas essen. Unsere Mensa bietet neben verschiedenen Menüs auch hausgemachte Sandwiches, ein Salatbuffet, wechselnde Snacks, Kaffee, Mineralgetränke und Süssigkeiten an. Den Menüplan findest du jede Woche auf unserer Homepage: In der Halle stehen Tische, wo du auch ein mitgebrachtes Picknick einnehmen kannst. Im Untergeschoss stehen drei Mikrowellengeräte zur freien Benutzung bereit. Auch in der Mediothek steht ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Es ist selbstverständlich, dass du allen Abfall wieder abräumst. Der Aufenthalt in den Gängen vor den Zimmern ist den ganzen Tag über nur in den Pausen gestattet; irgendwo ist immer Unterricht, der durch Unruhe gestört würde. Schülerarbeitszimmer (Zimmer 105) Im Schülerarbeitszimmer kannst du jederzeit ungestört arbeiten. Lexika und Wörterbücher sind vorhanden. Auf dem Kopiergerät kannst du Schwarz-Weiss-Kopien erstellen. Bezahlt wird mit Magnetkarten. Diese sind auf dem Sekretariat erhältlich. 12

15 Computerräume Für den Unterricht stehen zwei Computerräume mit 28 resp. 30 Arbeitsplätzen und ein «mobiles Klassenzimmer» mit 15 Laptops zur Verfügung (alles Macintosh). Im Zimmer 106 stehen 12 Computer. Sie dürfen für schulische Aufgaben von den Angehörigen des Gymnasiums Freudenberg benutzt werden. Alle Games sind jedoch verboten. Wer sich nicht an dieses Verbot hält, wird bestraft. In den ersten Wochen wirst du nach einer kurzen Einführung ein persönliches Passwort erhalten und nach der Unterzeichnung einer Erklärung kannst du mit den Computern unserer Schule arbeiten. Für Fragen rund um das Arbeiten mit dem Computer wendest du dich an ein Mitglied des ICT-Kernteams (siehe S. 17). Umweltschutz Das Motto unserer Umwelt-Management-Kommission (kurz UMK) lautet: Richtig gelebter Umweltschutz bringt für Gebäude und Benutzer Vorteile und macht das Zusammenleben letztlich einfacher. Zwischen Herbstferien und Weihnachten werden die Mitglieder der UMK jede Klasse über das Wichtigste zu Umweltschutz und Abfallwesen am Freudenberg informieren. Mediothek In der Mediothek im weissen Pavillon kannst du spannende Bücher, Comics, DVDs, Hörbücher und Lernhilfen ausleihen oder deine Freistunden verbringen. Dir stehen verschiedene Räume zum Schmökern, Entspannen, Lernen und Plaudern zur Verfügung. Die Bibliothekarinnen Silvia Bürgisser, Anita Etterli und Christina Hug freuen sich auf deinen Besuch. Öffnungszeiten: Montag Freitag: Uhr (Mittwoch: Uhr) Die Mediothek befindet sich im Pavillon zwischen Schulhaus und Bederstrasse. 13

16 Kommunikation Adresslisten Die Adressen deiner Lehrkräfte und deiner Mitschülerinnen und Mitschüler sind über den internen Bereich der Homepage zugänglich. (Passwortzugang in den ersten Wochen) «Schwarzes Brett» An der Infotafel beim Lehrerzimmer neben dem Stundenplan findest du: Mitteilungen der Schulleitung Hinweise auf Veranstaltungen, wichtige Termine, Reglemente Homepage und Wiki Unsere Schule unterhält verschiedene Homepages. Du findest Informationen zu Schule und Schulleben auf folgenden Seiten: (Extern) Inhalte für die Öffentlichkeit und länger gültige Informationen der Schulleitung. Sammlung von Broschüren, Reglementen und Bestimmungen zu allen Bereichen des Schullebens zum Herunterladen. (Intern nur mit Passwort zugänglich) Zugang zum persönlichen Mail (s.u.) Listen aller Lehrpersonen und der Schülerschaft Agenda (wichtige Termine der Schule) Zugang zum aktuellen Wochenstundenplan Zugang zum Wiki (s.u.) wiki.kfr.ch Wiki-Seiten können von allen angemeldeten Benutzern der KFR verändert werden. Das setzt auch von dir Respekt und Verantwortungsgefühl voraus. Unser Wiki enthält: die Möglichkeit zur Erstellung einer Klassenseite für jede Klasse Übungs- und Unterrichtsmaterialien News und Bilder zu Schulanlässen und anderen Ereignissen Die öffentliche KFR- Website und das Wiki enthalten viele Informationen zu Schule und Schulleben. 14

17 Mail Jede Person an der Kantonsschule Freudenberg hat eine eigene -Adresse. Diese wird dir bei der Einführung in die Computer-Benützung mitgeteilt. Alle -Adressen der KFR haben folgendes System: Schülerinnen und Schüler: Lehrpersonen: Schulleitung und Lehrerschaft gelangen mit wichtigen Informationen auch per an dich. Darum ist es wichtig, dass du dein KFR-Mailkonto regelmässig, am besten täglich, abrufst und alte Mails in allen Ordnern (Posteingang, Gesendet, Entwürfe, Spam...) ebenso regelmässig löschst und den Papierkorb entleerst. Behandle das persönliche Passwort streng vertraulich, damit niemand dein Mailkonto missbrauchen kann. Nutzungsregeln für «Digital Devices» Seit dem 13. Mai 2013 haben wir an unserer Schule für die Unterstufe relativ re striktive Regeln für den Gebrauch von Digital Devices* eingeführt. Wir wollen damit verhindern, dass diese neuen Technologien das Zusammenleben in der Schule negativ dominieren und normale Kommunikation verhindern. Für die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen gelten folgende Regeln: Digital Devices müssen beim Betreten des Schulhauses ausgeschaltet und in der Schultasche versorgt werden. Sie dürfen erst nach der letzten Unterrichtslektion nach dem Verlassen des Schulhauses wieder behändigt werden. Über die Mittagszeit dürfen die Smartphones von Uhr ausserhalb des Schulhauses benutzt werden. Verstösst ein Schüler / eine Schülerin gegen die geltenden Bestimmungen, wird die Schulleitung darüber informiert. Die Schulleitung spricht eine Disziplinarstrafe gemäss Schulordnung Art. 29. aus. Selbstverständlich können sich Schülerinnen und Schüler jederzeit an das Sekretariat wenden, wenn sie die Eltern dringend kontaktieren müssen (und umgekehrt). * Unter dem Begriff «Digital Devices» werden alle elektronischen Geräte (Mobiltelefone, Smartphones, Tablet-Computer, mp3-player etc.) zusammengefasst. Schüler-Legi In den ersten Schulwochen erhältst du eine Legi. Dazu werden wir am ersten Schultag ein Passfoto von dir erstellen. 15

18 Prävention, Beratungen, Hilfe bei Problemen Wenn es ganz schwierig wird? Neben den Informationen auf diesen Seiten verweisen wir auf unsere Broschüre «Wer hilft, wenn es ganz schwierig wird? Was tun bei Problemen, Krisen, Konflikten». Du erhältst sie im Verlauf der Probezeit. Weitere Exemplare kannst du auf dem Sekretariat beziehen. Alle Informationen findest du auch auf der Homepage unter beratungsangebote/. Vertrauenspersonen Wenn du irgendein Anliegen oder ein Problem hast, das du gerne mit jemandem besprechen möchtest, zögere nicht, auf Personen zuzugehen, zu denen du Vertrauen hast. Dies kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer oder irgendeine andere Lehrkraft sein. Du wirst erleben, dass du nicht zu allen Lehrpersonen die gleiche Beziehung haben wirst. Wichtig ist es aber, dass du den ersten Schritt machst. Erfahrungsgemäss wollen sich Lehrerinnen und Lehrer den Schülern nicht aufdrängen, sind aber gerne zum Gespräch bereit. BravO BravO ist eine Beratungsstelle vor Ort, das heisst an der Schule selbst, wo du als Schülerin oder Schüler hingehen kannst, wenn du Probleme hast, wenn du mit schwierigen Situationen nicht mehr alleine fertig wirst oder wenn du einfach einmal mit einer Fachperson über ein schwieriges Thema sprechen möchtest. Zum Besuch der Beratungsstelle ist keine Voranmeldung nötig, deine Anonymität ist gewährleistet und die Beratung ist kostenlos. Du kannst allein kommen oder mit einer Person, der du vertraust. Frau Guldener, die Leiterin von BravO, wird sich in den ersten Schulwochen bei deiner Klasse vorstellen. Ort: Zimmer 1 im Aulagebäude (neben der Mensa) Öffnungszeiten: Di und Do Uhr Krisen- und Konflikt-Management In der Broschüre «Krisen- und Konflikt-Management» werden Vorgehensweisen und Zuständigkeiten bei individuellen Krisen und gruppendynamischen Konflikten am Gymnasium Freudenberg geregelt. Das Krisen- und Konflikt-Management basiert auf dem Leitbild der Kantonsschule Freudenberg sowie weiteren internen und externen Reglementen. Die wichtigsten Reglemente sind im Anhang dieses Vademecums aufgeführt. Das gesamte Regelwerk bildet die Grundlage für den respektvollen und verant- 16

19 wortungsvollen Umgang der Angehörigen des Gymnasiums Freudenberg untereinander und gegen aussen. Du findest das Krisen- und Konflikt-Management als Broschüre im Downloadbereich unserer Website: 3.2 Wohlbefinden. momämpmal! «mömämpmal!» ist eine gemischte Gruppe, bestehend aus Lehrpersonen, einem Mitglied der Schulleitung, Vertreterinnen bzw. Vertretern der Schülerschaft und einer Fachperson des SAMO- WAR (Bezirk Horgen), der offiziellen Jugendberatungsstelle, welche für unsere Schule zuständig ist. Aktionen: Informationen zu Krisenberatungsstellen Nichtraucherkampagnen Alkoholprävention Kontaktpersonen zum Thema Gesundheitsförderung und Suchtprävention an der Schule sind Christine Gerig und Gaby Sulzberger, Lehrerinnen am Gymnasium Freudenberg. MiP Das Mittelschulpfarramt Freudenberg/Enge, ein Projekt der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, richtet sein Angebot vor allem an Schülerinnen und Schüler der Kantonsschulen Freudenberg und Enge. Das MiP, an der Grütlistr. 20, 8002 Zürich, in unmittelbarer Nähe von Schulhaus und Bahnhof Enge gelegen, verfügt über einladende Räumlichkeiten, die den Schülerinnen und Schülern zur Benutzung offen stehen. In ökumenischer Verantwortung möchte das MiP offen sein für alle Schülerinnen und Schüler und hofft, damit auch einen Beitrag zur interkonfessionellen und interreligiösen Verständigung zu leisten. Das Projekt «chez MiP» bietet jeweils zwischen Frühlings- und Herbstferien einmal wöchentlich über Mittag den Schülerinnen und Schülern des Freifachs Religion ein einfaches Mittagessen für 4.- an. Öffnungszeiten MiP: Mo Fr Uhr, automatischer Türöffner. ICT-Supportzeiten ICT (Information and Communication Technology) gehört zum Alltag am Gymnasium Freudenberg. Mehrmals wöchentlich steht dir darum ein Mitglied des ICT-Kernteams für alle Fragen rund um die Benutzung unserer Computer zur Verfügung. Die genauen Beratungszeiten sind am Server-Raum (107b) und im Schüler- Computerraum (106) angeschlagen und auch auf der Homepage zu finden unter Downloads ICT > Supportzeiten. 17

20 Die Schulanlage Geschichte Die Kantonsschule Freudenberg in Zürich Enge, erbaut in den Jahren von Architekt Jacques Schader, gehört zu den bedeutendsten Werken der schweizerischen Architektur in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und steht seit 1987 unter Denkmalschutz. Die Anlage wirkt immer noch modern und ist das wichtige architektonische Zeugnis einer in die Zukunft gerichteten und doch kritischen Geisteshaltung, die nichts von ihrer Aktualität eingebüsst hat. Stichworte, die in diesem Zusammenhang zu nennen wären: Naturbezug: Der Erhalt der alten Parkanlage aus der Vor-Freudenberg-Zeit mit ihrem alten Baumbestand zahlt sich noch immer aus. Räumlichkeit: Die Weite und Höhe der Räume, die Grösse der Fenster schaffen Offenheit im Kopf, die klare Zentrierung auf die zentrale Halle ermöglicht einen Kontakt innerhalb der Schülerund auch der Lehrerschaft wie wohl selten an einer Schule! Lichtführung: An der Kantonsschule Freudenberg kann man sich in einem beliebigen Raum aufhalten immer hat es Licht von zwei Seiten! Diese Lichtdurchflutung wird einem oft erst bei Besuchen in anderen Schulhäusern wirklich bewusst. Pläne Die nachfolgenden Seiten enthalten verschiedene Pläne unserer grossen Schulanlage. Auf der vorletzten Seite dieser Broschüre ist der Übersichtsplan abgedruckt. Klare Formensprache und viele Fenster zeichnen die Gebäude der Kantonsschulen Freudenberg / Enge aus. 18

21 Übersicht über die Geschosse Kantonsschule Enge KantonsschuleFreudenberg Naturwissenschaften C B A E D C < Haupteingang Hauptgebäude Obergeschoss (Klassenzimmer) Hauptgebäude Geschoss E (oberstes Geschoss) Klassenzimmer und Bildnerische Gestaltung Klassenzimmer Klassenzimmer 207 Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Medien Bildnerische Gestaltung Bildnerische Gestaltung Vorbereitung Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer 19

22 Hauptgebäude Geschoss D (Ebene Halle) Halle, Schulleitung und Sekretariat, Gemeinschaftsräume und Geschichte Hauptgebäude Hallengeschoss Lehrerzimmer Rektorat Sekretariat Prorektorat Arbeitsraum SchülerInnen (Kopierer) Computerraum SchülerInnen Computerrraum b <Stundenplan Serverraum Vorbereitung Geschichte WC Lehrkräfte WC WC Hauswart Schüler Schüler- Innen Sitzungszimmer Computer- Raum Lehrkräfte Arbeitszimmer Lehrkräfte Kopierraum Lehrkräfte Haupteingang 20

23 Hauptgebäude Geschoss C (Untergeschoss) Medienräume, Kraftraum 21

24 aftstrakt Fachzimmer Geografie Fachzimmer Geografie Fachzimmer Biologie Vorbereitung Vorbereitung Vorbereitung Fachzimmer Biologie Naturwissenschaftstrakt Geschoss C Geschoss B Biologie, Geografie Physik, Chemie Sammlung Geografie Sammlung Geografie Eingang Steinentischstrasse Naturwissenschaft Fachzimmer Chemie Fachzimmer Chemie Fachzimmer Chemie Vorbereitung Vorbereitung Vorbereitung Fachzimmer Chemie Sammlung Chemie Sammlung Chemie Fachzimmer Biologie Vorbereitung Fachzimmer Biologie Fachzimmer Biologie Fachzimmer Biologie Sammlung Biologie Sammlung Biologie oberes Stockwerk Eingang Steinentischstrasse Fachzimmer Physik Vorbereitung Vorbereitung Fachzimmer Physik Fachzimmer Physik Sammlung Physik Sammlung Physik unteres Stockwerk Turnhallen Reserve- Schulzimmer 14 halbe Treppe zum UG Hauptgebäude Im Untergeschoss A (siehe Plan S. 19) befinden sich die Fachzimmer 10 und 11, die Labors 5 7 sowie die Räume für Chemie- und Physik-Mitarbeitende Im Untergeschoss befinden sich Fac die Labors 5 7 sowie Chemie- und Phys 22

25 Anhang Enthält die wichtigsten Reglemente und Richtlinien (Eine vollständige Sammlung ist zu finden auf unserer Website unter Übergeordnete Reglemente...25 Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich Schulordnung der Kantonsschulen Richtlinien für die Gewährung von Sporturlaub und Sportdispens.. 35 Interne Reglemente...37 Leitbild des Gymnasiums Freudenberg Prüfungsregelungen Richtlinien für die Beurteilung der mündlichen Mitarbeit Plagiarismus-Richtlinien Hausordnung Bewilligung von Urlaubsgesuchen Erklärung zur Nutzung von ICT Nutzungsregeln für Digital Devices Merkblatt SchülerInnen Nachhilfe Regulativ für auswärtige Schulveranstaltungen Benutzungsordnung Mediothek Rauchen auf dem Areal des Gymnasiums Freudenberg Beiträge für Dienstleistungen der Verwaltung / Exkursionen etc

26 24

27 Übergeordnete Reglemente Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich Zürich Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich (vom 10. März 1998) 1, 2 A. Geltungsbereich 1. 1 Diese Bestimmungen gelten für die Aufnahme am Ende der Probezeit und für die Promotion am Ende einer Zeugnisperiode. 2 Die Probezeit dauert bis zum Ende des ersten Semesters. 7 Geltungsbereich B. Massgebliche Fächer 2. 1 Massgeblich für die Promotion sind die Maturitätsfächer gemäss den Bestimmungen des Bundesrates und der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar/ 15. Februar 1995, sofern sie in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet wurden. 2 Die Maturitätsfächer sind zehn Grundlagenfächer, ein Schwerpunktfach und ein Ergänzungsfach, welche jeweils aus einem einzelnen Fach oder aus einer Fächergruppe mit mehreren Fächern bestehen Promotionsfächer sind die Maturitätsfächer sowie Einführung in Wirtschaft und Recht gemäss Lehrplan. 2 Für die Promotion zählt jedes Promotionsfach einfach. 3 Werden in den Schwerpunktfächern «Biologie und Chemie» bzw. «Physik und Anwendungen der Mathematik» die Teilfächer einzeln unterrichtet, so zählen sie je einzeln als Promotionsfach. 4 Solange Bildnerisches Gestalten und Musik gleichzeitig im Grundlagenfach unterrichtet werden, zählt für die Promotion das gerundete Mittel aus beiden Noten. Ergibt das Mittel eine Viertelnote, so ist diese auf die nächste ganze oder halbe Note aufzurunden. 5 Wird in einer Zeugnisperiode das gleiche Fach sowohl als Grundlagenfach wie auch als Schwerpunkt- oder Ergänzungsfach erteilt, so sind im Zeugnis die Noten für beide Bereiche getrennt auszuweisen; für die Promotion zählt das Mittel aus beiden Noten. Maturitätsfächer Promotionsfächer

28 Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich Weitere Fächer 4. 4 Die Noten für nicht promotionsrelevante Fächer werden im Zeugnis aufgeführt. C. Beurteilung der Leistungen Zeugnis Mit Ausnahme der letzten beiden Semester wird für jedes Semester der Ausbildung den Schülerinnen und Schülern ein Zeugnis über ihre Leistungen ausgestellt. 2 Für die letzten beiden Semester vor den Maturitätsprüfungen wird ein Jahreszeugnis ausgestellt. Im Sinne einer Standortbestimmung wird den Schülerinnen und Schülern auf Ende des Kalenderjahrs eine Zwischenbeurteilung ihrer Leistungen in ganzen und halben Noten mitgeteilt. Noten Leistungsbeurteilung 6. Die Leistungen in den einzelnen Fächern werden mit ganzen und halben Noten bewertet. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen Bei der Beurteilung der Leistungen ist neben den schriftlichen Arbeiten auch die mündliche Leistung angemessen zu berücksichtigen. 2 Die Lehrperson informiert die Klasse rechtzeitig über die Art der Leistungsbeurteilung im betreffenden Fach. D. Promotionsentscheide Entscheid Bedingungen 8. Der Klassenkonvent entscheidet am Ende der Probezeit über die definitive Aufnahme und jeweils am Ende des Semesters, letztmals ein Jahr vor der Maturität, über die Promotion. 9. Die Bedingungen für die definitive Aufnahme bzw. Promotion sind erfüllt, wenn in allen Promotionsfächern, die im betreffenden Semester unterrichtet werden, a. die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und b. nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt werden. 2 26

29 Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich Schülerinnen und Schüler, welche die Bedingungen für die definitive Aufnahme bzw. Promotion nach 9 nicht erfüllen, werden am Ende der Probezeit abgewiesen bzw. am Ende einer Zeugnisperiode provisorisch promoviert oder nicht promoviert 5. Sie werden nicht promoviert, wenn sie a. sich in den ersten beiden Klassen eines Gymnasiums mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule (Langgymnasium) befinden und schon einmal provisorisch promoviert wurden oder b. vom 9. Schuljahr an bereits einmal provisorisch promoviert wurden oder c. am Ende der 2. Klasse des Langgymnasiums provisorisch promoviert wurden und am Ende des darauffolgenden Semesters die Promotionsbedingungen erneut nicht erfüllen. Eine provisorische Promotion am Ende der 2. Klasse des Langgymnasiums zählt als Provisorium auf der Unterstufe. 11. Eine provisorische Promotion kann letztmals 1 1 /2 Jahre, eine Nichtpromotion letztmals ein Jahr vor Abschluss der Mittelschulzeit ausgesprochen werden Wer erstmals nicht promoviert wird, wird zu einer Repetition in der nächsttieferen Klassenstufe zugelassen. 2 Während der ganzen Mittelschulzeit kann nur einmal repetiert werden 3. Dies gilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Klasse freiwillig wiederholt. 3 Eine Wiederholung im Anschluss an eine nicht bestandene Maturitätsprüfung zählt nicht als Repetition im Sinne von Absatz 2. Nichtaufnahme, provisorische Promotion, Nichtpromotion Letzte Promotionstermine Repetition E. Besondere Bestimmungen 13. In besonderen Fällen kann der Klassenkonvent zugunsten der Schülerin oder des Schülers von 9 bis 12 dieser Promotionsbestimmungen abweichen. 14. Für den Wiedereintritt von Schülerinnen und Schülern, die nach einem von der Schule bewilligten Austauschaufenthalt an die Schule zurückkehren, erlässt der Bildungsrat 4 besondere Bestimmungen. Besondere Fälle Austauschaufenthalt

30 Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich Überspringen einer Klasse 15. Das Überspringen einer Klasse ist in Ausnahmefällen, spätestens zwei Jahre vor Abschluss der Mittelschulzeit, mit Bewilligung des Klassenkonvents zulässig. Die Aufnahme in die höhere Klasse erfolgt provisorisch; das Provisorium wird nicht an die Zahl der Provisorien gemäss 10 angerechnet. F. Rechtsmittel Rekurs Entscheide gegen eine provisorische Promotion oder Nichtpromotion unterliegen dem Rekurs an die Bildungsdirektion. Die Rekursfrist und das Verfahren richten sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz 3 des Kantons Zürich. G. Schlussbestimmungen 4 Inkrafttreten Übergangsbestimmung Die Änderung des Reglements tritt auf Beginn des Schuljahrs 2011/2012 (22. August 2011) in Kraft Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung vor dem Schuljahr 2008/2009 begonnen haben, gilt mit Ausnahme von 5 weiterhin das Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich in der Fassung vom 10. März (Jahreszeugnis im letzten Schuljahr) gilt für alle Schülerinnen und Schüler in der Fassung vom 30. August Als Ausbildung im Sinne von Abs. 1 gelten die letzten vier Jahre des gymnasialen Unterrichts. Somit beginnt die Ausbildung mit der 3. Klasse des Langgymnasiums oder der 1. Klasse des Kurzgymnasiums. 1 OS 54, Vom Erziehungsrat erlassen. 3 LS Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 26. Mai 2008 (OS 63, 445). In Kraft seit 18. August

31 KANTON ZÜRICH Schulordnung der Kantonsschulen vom 5. April I. Geltungsbereich Art. 1 Die vorliegende Schulordnung regelt die Rechte und Pflichten der Schüler der Kantonsschulen und die daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten der Inhaber der elterlichen Gewalt oder ausnahmsweise anderer Sorgeberechtigter. Volljährige Schüler üben die sonst den Inhabern der elterlichen Gewalt zustehenden Rechte und Pflichten selber aus. Eltern volljähriger Schüler oder andere Personen, die für die Ausbildung aufkommen, können weiterhin über wichtige schulische Angelegenheiten informiert werden, wenn der Schüler seine Einwilligung dazu gegeben hat. Die Schule orientiert die Schüler zu gegebener Zeit über diese Möglichkeit. Die Schulordnung wird dem Schüler beim Eintritt zusammen mit der für die betreffende Schule geltenden Hausordnung abgegeben. Der Inhaber der elterlichen Gewalt hat schriftlich zu bescheinigen, dass er vom Inhalt der beiden Erlasse Kenntnis genommen hat. 3 II. Zugehörigkeit zur Schule Art. 2 Die Voraussetzungen für die Aufnahme regulärer Schüler werden durch besondere Aufnahmereglemente umschrieben. Art. 3 Es können auch Hospitanten aufgenommen werden; für diese gilt die vorliegende Schulordnung sinngemäss. Art. 4 Jeder Schüler erhält spätestens nach seiner definitiven Aufnahme eine Legitimationskarte. Sie ist beim Abgang von der Schule zurückzugeben. 2 Art. 5 Die Zugehörigkeit zur Schule erlischt mit der Übergabe des Abschlusszeugnisses, mit dem Austritt oder mit dem Ausschluss des Schülers. Die Schulleitung kann ein Zeugnis zurückbehalten, bis die Legitimationskarte und von der Schule leihweise abgegebenes Material zurückgegeben sind. Aufnahme Hospitanten Legitimationskarte Abgang von der Schule III. Unterricht Art. 6 Die Schüler sind verpflichtet, den Unterricht regelmässig zu besuchen, an obligatorischen Veranstaltungen der Schule teilzunehmen und die Hausarbeiten auszuführen. Art. 7 Für die Unterrichtszeiten sind die jeweils durch Anschlag bekanntgegebenen Stundenpläne einschliesslich der von der Schulleitung von Fall zu Fall getroffenen Abänderungen massgebend. Die Schule kann unterrichtsfreie Zeit an Werktagen mit obligatorischen Veranstaltungen 29 belegen. Unterrichtsbesuch Unterrichtszeiten

32 Legitimationskarte und von der Schule leihweise abgegebenes Material zurückgegeben sind. III. Unterricht Art. 6 Die Schüler sind verpflichtet, den Unterricht regelmässig zu besuchen, an obligatorischen Veranstaltungen der Schule teilzunehmen und die Hausarbeiten auszuführen. Art. 7 Für die Unterrichtszeiten sind die jeweils durch Anschlag bekanntgegebenen Stundenpläne einschliesslich der von der Schulleitung von Fall zu Fall getroffenen Abänderungen massgebend. Die Schule kann unterrichtsfreie Zeit an Werktagen mit obligatorischen Veranstaltungen belegen. Gesuche um Stundenverschiebungen können nur von der Schulleitung bewilligt werden. Art. 8 Dispensation von einzelnen obligatorischen Fächern oder von Veranstaltungen der Schule kann von der Schulleitung auf begründetes Gesuch 3 des bewilligen. Inhabers der Sie elterlichen kann überdies Gewalt die oder Erlaubnis auf Antrag zur Teilnahme eines Fachlehrers im Falle erteilt einer werden. provisorischen Gegebenenfalls Promotion ist dem verweigern Gesuch ein oder ärztliches wegen ungenügender Zeugnis beizulegen. Angehörige besonderer Religionsgemeinschaften werden. Leistungen im betreffenden Fach entziehen. auf schriftliches Gesuch Freifächer hin an den und vom Kurse Erziehungsrat werden nur bei bezeichneten genügender Tagen Beteiligung vom Besuch geführt. des Unterrichts dispensiert. Sie sind zur Nacharbeit verpflichtet. Art. 9 Für den Besuch IV. von Zeugnisse Freifächern und und Promotionen Kursen haben sich die Schüler semester- oder jahresweise schriftlich anzumelden. Die Schulleitung kann einen vorzeitigen Austritt ausnahmsweise Art. 10 Die Schüler erhalten auf die vom Erziehungsrat festgesetzten Termine ein Zeugnis. Der Inhaber der elterlichen Gewalt bestätigt durch Unterschrift, vom Inhalt Kenntnis genommen zu haben. Schüler und Inhaber der elterlichen Gewalt haben das Recht, sich auch während des Semesters über die Beurteilung der Leistungen orientieren zu lassen. 3 Art. 11 Die Promotionsentscheide (Beförderung, Versetzung ins Provisorium, Nichtbeförderung eines Schülers) erfolgen gemäss Promotionsreglement. Art. 12 Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Schüler der Maturitätsabteilungen ein Maturitätszeugnis, diejenigen der Diplommittelschulen und der Handelsmittelschulen ein Diplom. Die Prüfungsreglemente enthalten die entsprechenden Bestimmungen. Wer die Schule ohne Abschlussprüfung verlässt, erhält auf Verlangen eine Bescheinigung über den Besuch der Schule. Unterrichtsbesuch Unterrichtszeiten Dispensation Freifächer Zeugnis Promotion Abschlusszeugnis V. Schulversäumnisse Art. 13 Schulversäumnisse sind im Absenzenheft des Schülers einzutragen, zu begründen und vom Inhaber der elterlichen Gewalt zu unterzeichnen. Absenzenheft 4 Der Schüler ist verpflichtet, den versäumten Stoff nachzuholen. 30

33 Wer die Schule ohne Abschlussprüfung verlässt, erhält auf Verlangen eine Bescheinigung über den Besuch der Schule. V. Schulversäumnisse Art. 13 Schulversäumnisse sind im Absenzenheft des Schülers einzutragen, zu begründen und vom Inhaber der elterlichen Gewalt zu unterzeichnen. Absenzenheft 4 Der Schüler ist verpflichtet, den versäumten Stoff nachzuholen. 4 Art. 14 Ist ein Schüler während mehr als drei Tagen am Schulbesuch verhindert, so ist das Sekretariat zu benachrichtigen. Bei Versäumnis einer Maturitäts- oder Diplomprüfung wegen Krankheit oder Unfall ist sofort ein ärztliches Zeugnis beizubringen. Art. 15 Wenn sich die Absenzen aus gesundheitlichen Gründen häufen oder wenn der Gesundheitszustand des Schülers zu Bedenken Anlass gibt, so kann die Schulleitung eine ärztliche Abklärung verlangen. Art. 16 Sobald der Schüler den Unterricht wieder besucht, hat er die Absenzenmeldung dem Klassenlehrer zum Visum und jedem Lehrer, dessen Unterricht er versäumt hat, zur Einsichtnahme vorzulegen. Art. 17 Für voraussehbare Schulversäumnisse ist bei der Schulleitung rechtzeitig schriftlich eine Urlaubsbewilligung einzuholen. Gesuche um Ferienverlängerung werden nicht bewilligt. Zwingende Ausnahmen bleiben vorbehalten. Meldepflicht bei Absenzen Verpflichtung zu ärztlicher Abklärung Rückmeldung Urlaub VI. Besondere Rechte und Pflichten der Schüler Art. 18 Die Schüler haben sich an die Hausordnung sowie an die Anordnungen der Schulleitung und der Lehrerschaft zu halten und alles zu vermeiden, was den Schulbetrieb stört. Art. 19 Die Schüler haben wie die Eltern das Recht, den Lehrern oder der Schulleitung Wünsche, Anregungen und Beschwerden zu unterbreiten. Art. 20 Die Schüler haben das Recht, an einer hierzu bestimmten Anschlagtafel 5 Mitteilungen zu machen und ihre Meinung zu äussern. Solche Anschläge müssen persönlich unterzeichnet sein, dürfen niemanden verletzen und nichts enthalten, was zur Störung des Schulbetriebs führen kann. Andernfalls lässt die Schulleitung den Anschlag entfernen. Bekanntmachungen anderer Art, Plakate, Flugblätter, Ankündigungen mit Megaphon oder Lautsprecher usw. sowie die Durchführung von Ausstellungen, Sammlungen und Verkaufsaktionen bedürfen der Bewilligung der Schulleitung. Art. 21 Die Klassen besetzen die Klassenämter in Abwesenheit des Klassenlehrers. Kann sich die Klasse nicht verständigen oder ergeben 31 sich Schwierigkeiten, so bezeichnet der Klassenlehrer die Amtsinhaber. Ordnungspflicht Vorschläge und Beschwerden Bekanntmachungen, Aktionen Klassenämter

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