Vermarktungsnormen und deren praktische Umsetzung Konsequenzen für Erzeuger und Verbraucher
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- Edwina Schräder
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1 Vermarktungsnormen und deren praktische Umsetzung Konsequenzen für Erzeuger und Verbraucher Dr. Bernhard Aue Dez. 43 Marktüberwachung Landesamt (Laves) Oldenburg
2 Zum Inhalt Kurze Vorstellung des Laves Rechtlicher Rahmen für den Erzeuger Bei der Betriebsaufnahme/Änderungen Im Betrieb Wenn etwas nicht klappt... zur Einhaltung des Rechts Haltungsformen in Niedersachsen Aktuell: Zum Stand der Freilandhaltung
3 Was ist das Laves Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Fachaufsicht Landesamt für Verbraucherschutz und (Laves) Fachbehörde Landkreise Kommunale Veterinärund Lebensmittelüberwachungsbehörde Wirtschaft, Verbraucher
4 für Verbraucherschutz und 8 Untersuchungseinrichtungen (Institute) 10 Fachdezernate mit Vollzugs- und Beratungsaufgaben 800 MitarbeiterInnen an 7 Standorten in Niedersachsen (80 % der MA in den Instituten) Jahresbudget ca. 48 Mio. Euro (inkl. Personalkosten) -Untersuchung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, Veterinärdiagnostik -- Tierseuchenbekämpfung, Tierschutzdienst - Futtermittelüberwachung u. untersuchung - Marktüberwachung: Eier und Geflügel Obst, Gemüse/Kartoffeln Vieh u. Fleisch - Operative Beratung der kommunalen Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungs- Behörden - Öffentlichkeitsarbeit
5 Rechtsrahmen bei der Betriebsaufnahme Registrierung der Betriebe über einen Code (Erzeugercode) auf Basis Legehennenregistrierungsgesetz (Umsetzung EU- Richtlinie) Z.B. 1 DE Jeder Erzeugerbetrieb ab 350 Hennen ist zu registrieren, bei Wochenmarkt-Verkauf auch bei weniger als 350 Hennen. Registrierung erfolgt auf Antrag beim Laves Antragsangaben: Erzeuger (=Einstaller), Inhaber, verantwortl. Person Hennenplätze im Stall (durch LK nach Tierschutz-Nutztierhaltungs- VO zu prüfen) Angabe der Haltungsform (Käfig, Bodenhaltung, Freilandhaltung, Öko-haltung) Auslaufflächen nachweis Eine Registrierung der Betriebe unter bestimmten Nummern ist Voraussetzung für die Rückverfolgbarkeit der für den menschlichen Verzehr in Verkehr gebrachten Eier (RL2002/4)
6 Rechtsrahmen bei Änderungen Hohe Flexibilität der Betriebsstrukturen in der Eierwirtschaft Änderungsanzeige erforderlich bei: Betreiber-, Inhaber, Betreuerwechsel Betriebsaufgabe Zahl der Hennenplätze Wechsel der Haltungsform Vor dem Hintergrund Rückverfolgbarkeit : Reihe von Ordnungswidrigkeiten Verwaltungsverfügungen (Vermarktungsverbot)
7 Vermarktungsnormen Eher ein unbeliebter Punkt bei vielen Erzeugern: EU-Recht wirkt direkt auf Vermarktung und Erzeugung keine Umsetzung durch nationales Recht Marktordnung Oberbegriff für alle Rechtssetzungen der Gemeinschaft, mit denen vergleichbare Erzeugungs- und Vermarktungsvoraussetzungen in der EU erreicht werden sollen Veränderung des Begriffes von einem komplexen Preisstützungssystem zu einem System der Markttransparenz, - gestaltung, des Verbraucherschutzes durch Bestimmung fester Regeln im Verkehr im Lebens(- und Futter)mitteln vom Stall zum Verbraucher Bei Eiern: Verbesserung der Qualität und damit des Absatzes von Eiern im Interesse der Erzeuger, Händler und Verbraucher (EWG- VO 1907/90)
8 Was legt die EU fest? Vermarktungsnorm 1907/90: Legt den Vermarktungsweg für Konsumeier und Industrieware fest: Konsumeier: Erzeuger an Packstelle (an zweite Packstelle) an Handel an Verbraucher Industrieware: Erzeuger (an Packstelle) an Industrie Gibt die Güteklassen vor: Extra, A und B Bestimmt die notwendigen Angaben auf dem Vermarktungsweg Legt Kontrollverfahren fest Verweist auf Durchführungsbestimmungen
9 Was wird weiter durch die EU geregelt? Durchführungsbestimmungen 2295/2003: führen die EWG-VO 1907/90 weiter aus: Pflichten der Erzeuger, Sammel- u. Packstellen, Industrie und sonst. Marktteilnehmer (Großhandel, Verteilerzentren, tec.) Zulassungsbedingungen für Sammel- u. Packstellen Allg. Kennzeichnungsvorschriften: z.b. Angabe MHD, Größeneinteilung, Banderolen/Etiketten Aufzeichnungsvorschriften der Marktteilnehmer Kontrollvorschriften Nationales Recht lediglich in der Ordnungswidrigkeiten Verordnung enthalten
10 Was hat der Erzeuger zu beachten? Vorbemerkung: relative übersichtliche Anforderungen des Staates/der EU der Eindruck der bürokratischen Überlastung entsteht in diesem Bereich auch durch freiwillige Anforderungen dritter Buchführung : Datum Aufstallen/Ausstallen Zahl der Hennen Tägl. Zahl der entfernten (toten) Hennen Tägl. Eiererzeugung Anzahl (oder Gewicht) der verkauften/gelieferten Eier nach Tagen Name/Anschrift der Käufer/Lieferempfänger Bei Verwendung bes. Angaben Dokumentation zu Legedatum Fütterung Extra Nach Haltungsformen getrennt, mind. 6 Monate Vermarktungsverhalten : Abgabe spät. jeden 3. Arbeitstag nur an zugel. Packstellen/Sammelstellen Bei Legedatumsangabe/Extra-Angabe jeden Tag Bzw. direkt an Industrie Ab Hof nur unsortiert direkt an den Endverbraucher (Achtung! Gaststätten/Bäckereien sind keine Endverbraucher) Auf Wochenmarkt nur gestempelt! (seit Juli 2005) Entweder selber stempeln oder in der ersten Packstelle
11 Wenn etwas schiefgeht. Vorbemerkung: Aufgabe des Laves ist auch Beratung! Häufige Probleme: Keine/unvollständige tägl. Aufzeichnungen Lieferscheine unvollständig Unleserliche Stempel Seltene Probleme Fehlende Stempel Falsche Angaben zu MHD/Legedatum/Lieferdaten Grundsätzliche Reaktionen der Behörde: Zunächst, wo nötig/gewünscht, Beratung, Hinweise, Verwarnungen Bei Wdh. Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Verantwortlichen Ggf. Vermarktungsverbote Leider eine rel. hohe Verfahrensquote in 2005 : 118 Verfahren (rd. die Hälfte gegenüber Erzeugerbetrieben) Herzliche Bitte: Bitte bei Unsicherheiten zu den eigenen Pflichten selber aktiv werden und fragen!! Bitte die Anforderungen erfüllen sie sind nicht unmäßig!!
12 Niedersachsen - Eierland Einige Fakten Eierverbrauch sinkt seit Jahren kontinuierlich: Vom Jahr auf Mehr als ein Drittel aller Legehennen Deutschlands legen in Niedersachsen. Selbstversorgungsgrad ca. 71% Hauptexporteur nach Deutschland : Niederlande (ca. 22%) 927 Eier- Erzeugende Betriebe in Niedersachsen, davon: 437 Käfighaltende Betriebe mit rd. 12.Mill. Hennen (ca Hennen pro Betrieb) 298 Bodenhaltende Betriebe mit rd. 1,8 Mill. Hennen ( ca Hennen/Betrieb) 102 Freilandhaltungen mit rd Hennen ( ca Hennen/Betrieb) Achtung bis noch 189 Freilandbetriebe mit 1.2 Mill. 90 Öko-Haltungen mit rd Hennen ( ca Hennen/Betrieb)
13 Zur Freilandhaltungsituation Hintergrund: Vogelgrippe H5N1 EU-VO 89/2006: Max. 12 Wochen dürfen Eier als aus Freilandhaltung stammend vermarktet werden, wenn den Hühner kein Zugang zum Freiland gewährt werden kann EU-Kompromiss zwischen Nulltoleranz und Laissez-faire Verbraucherschutz gegen Erzeugerinteressen Frist am abgelaufen Umstellung von 1 auf Bodenhaltung 2 von Amts wegen: 189 Betriebe zum umgestellt Aber: 102 Betriebe wieder zurück auf der 1
14 Kein Ende der Freilandhaltung Voraussetzung für die Rückumstellung auf die Freilandhaltung: Beachtung der Aufstallungs-VO des BMELV Ausnahmeregelungen, landesweit durch ML zur einheitlichen Anwendung definiert: Keine Ausnahme bei: Lage in einem avifaunistisch wertvollen Bereich für Gastvögel Lage in einem Radius von 1km mit mehr als Stück Geflügel (eigenen Betrieb mitrechnen!!) Alternativ: Lage in einem Radius von 3 km mit mehr als Stück Geflügel (eigenen Betrieb mitrechnen!! Ausnahmegenehmigung muß beim zust. LK beantragt werden Bescheid des Landkreises ist ein Verwaltungsakt, LK soll genehmigen Bei Vorliegen einer Allgemeinverfügung eines LK muß die Freilandhaltung dem Landkreis angezeigt, d.h. gemeldet werden Wenn eine Ausnahmegenehmigung/Allgemeinverfügung vorliegt, ist die Rückänderung auf Freilandhaltung bei Laves zu beantragen (vereinfachter Antrag liegt jedem Freilandhalter vor, kostenfrei) wird vorab telefonisch erledigt und schriftlich nachgereicht. Unbürokratischer Weg funktioniert, wenn alle mitziehen: Bereits am abends hatten 75 Betriebe die 1 bereits zurück
15 Perspektiven der Freilandhaltung Wirtschaftliche Perspektiven im Markt grundsätzlich positiv (Nachfrage, SV-Grad) Wirtschaftlichkeit im Betrieb ein Dauerbrenner Aktuell aber beherrschend: Wie entwickelt sich das Tierseuchenrecht wg. H5N1? Wird EU-weit einheitlich vorgegangen? Wichtig für die Erzeuger in Freilandhaltung/mit Option auf Freilandhaltung: Eigenen geplanten Betriebsstandort kritisch auch unter tierseuchenrechtlichen Perspektiven prüfen (Landkreis!!) Informieren über die Aktualisierung des Tierseuchenrechts veränderte Ausnahmeregelungen prüfen
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Foto: LWK Niedersachsen
- Mantelbogen Betrieb -
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