1. Worum es geht: Verfassungskonforme Neuregelung der Besteuerung von gesetzlichen Renten und Beamtenpensionen
|
|
- Paula Thomas
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Friedrichstraße 191, Berlin Postfach , Berlin Ansprechpartner: Jürgen Wagner, Leiter Abt. Steuern Tel / , Fax / j.wagner@gdv.org Stellungnahme zum Abschlussbericht der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen Inhaltsübersicht: 1. Worum es geht: Verfassungskonforme Neuregelung der Besteuerung von gesetzlichen Renten und Beamtenpensionen bis Worauf es jetzt ankommt: Verfassungsgerechte und zielführende Vorsorgebesteuerung 2.1 Zur Basisversorgung 2.2 Zur kapitalgedeckten Zusatzversorgung 2.3 Zu den Kapitalanlageprodukten Lebensversicherung ist Altersvorsorge Vorgelagerte Besteuerung ist systemgerecht für Lebensversicherungen Kapitalzahlungen sind Bestandteil jeder sinnvollen Alterssicherungs- und Vorsorgestrategie Lebensversicherung ist mehr als Sparen 3. Fazit Der GDV begrüßt den vorgeschlagenen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Renteneinkünften. Aus Sicht des GDV ist es richtig, allen Steuerpflichtigenden Zugang zu steuerlich geförderten Altersvorsorgemodellen sowohl im Bereich der Basisversorgung ( neu zu entwickelnde private kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen ) als auch im Bereich der Zusatzversorgung ( Riester-Förderung ) zu eröffnen. Positiv ist ebenfalls die Einbeziehung der Direktversicherung in die steuerliche Regelung nach 3 Nr. 63 EStG sowie der baldige Ersatz der Förderstufen nach 10a EStG durch einen Abzugshöchstbetrag von 4 % der jeweiligen Beitragsmessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nicht zielführend ist es, die steuerliche Förderung von Altersvorsorgeprodukten von zu restriktiven Kriterien abhängig zu machen. Die Kommission hat einen Begriff von Altersvorsorge gewählt, der viel zu eng gefasst ist und an der Lebensrealität von Millionen Bürgern vorbeigeht: Das derzeit beliebteste und wichtigste Instrument der privaten Altersvorsorge, die Kapitallebensversicherung, mit reinen Sparprodukten gleichzusetzen, ist extrem kontraproduktiv und daher strikt abzulehnen. Gleiches gilt für das vorgeschlagene Verbot von Kapitalzahlungen in der betrieblichen Altersversorgung. Zudem würde die vorgeschlagene Abschaffung der Lohnsteuerpauschalierung nach 40b EStG den Rahmen für kapitalgedeckte Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung unnötig verengen. Der GDV appelliert daher an die Politik, die nachgelagerte Besteuerung von Altersrenten und die vorgelagerte Besteuerung von Lebensversicherungen den Menschen als gleichberechtigte Alternativen für ihre kapitalgedeckte Vorsorge zu erhalten. 1
2 1. Worum es geht: Verfassungskonforme Neuregelung der Besteuerung von gesetzlichen Renten und Beamtenpensionen bis 2005 Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 6. März 2002 die derzeitige unterschiedliche Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen für verfassungswidrig erklärt und gleichzeitig den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Die Bundesregierung hatte das Urteil zum Anlass genommen, die Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen einzuberufen, die in ihrem Abschlussbericht vom 11. März 2003 einen Lösungsvorschlag zur steuerlichen Behandlung sämtlicher Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge vorgelegt hat. Die Besteuerung von Alterseinkommen hat einen wesentlichen Einfluss darauf, ob es gelingt unsere Alterssicherung zukunftsfähig zu machen. Die Alterung unserer Gesellschaft, die mit großer Verlässlichkeit bis weit ins 21. Jahrhundert prognostizierbar ist, zwingt uns dazu, die umlagefinanzierten Systeme der sozialen Sicherung zurückzuführen. Sonst würden zukünftige Generationen von Beitragszahlern überfordert. Für die Alterssicherung bedeutet dies schlicht: Das Versorgungsniveau aus umlagefinanzierten Renten muss sinken. Wenn aber die Alterseinkommen künftiger Rentner insgesamt ein angemessenes Niveau erreichen sollen, dann müssen die Menschen deutlich mehr kapitalgedeckt vorsorgen. Das Kapitaldeckungsverfahren ist das einzige Finanzierungsverfahren für Alterseinkommen, mit dem die Ansprüche künftiger Rentner vorfinanziert werden können. Nur so können angemessene Renten bei noch erträglicher Beitragslast erreicht werden. Jede Reform der Alterssicherung, die dieser Einsicht folgt, wird zu einer deutlichen Umgewichtung der drei Säulen unserer Alterssicherung führen; die kapitalgedeckte zweite und dritte Säule werden deutlich mehr Gewicht zu tragen haben. Eine solche Reform kann aber nur gelingen, wenn sie konsequent angegangen wird und die Funktionsvoraussetzungen des Kapitaldeckungsverfahrens nicht missachtet werden. Kapitaldeckung braucht Vorlauf, damit der Zinseszinseffekt seine volle Wirkung entfalten kann. Denn es sind die frühen Beiträge, die über den Zinseszins überproportional stark zur späteren Leistung beitragen. Diese an sich simple Feststellung hat ernste Konsequenzen: Deutschland hat den optimalen Zeitpunkt für die stärkere Kapitaldeckung um rund 15 Jahre verpasst. Denn der massive Rückgang der Beitragszahler und der massive Anstieg der Rentner wird bereits ab dem Jahr 2015 die umlagefinanzierte Rente unter hohen Anpassungsdruck setzen. Das Zeitfenster für die stärkere Kapitaldeckung ist schon sehr eng und schließt sich immer weiter. Einen zweiten Versuch für eine grundlegende Rentenreform wird Deutschland nicht haben. Um so wichtiger ist es heute, dass die Besteuerung der Alterseinkommen, vor allem der kapitalgedeckten, durchdacht wird und die Anreize zur Vorsorge richtig gesetzt werden. Nur wenn auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Aufwendungen zur Vorsorge und die späteren Leistungen in den Dienst der Reform gestellt werden, kann sie gelingen. 2. Worauf es jetzt ankommt: Verfassungsgerechte und zielführende Vorsorgebesteuerung Um künftig ein funktionierendes Vorsorgesystem gewährleisten zu können, gilt es, die Weichen sachgerecht und keinesfalls vorschnell zu stellen. Fehler hätten fatale Konsequenzen. 2
3 Vor diesem Hintergrund sind die Vorschläge der Rürup-Kommission an Folgendem zu messen: Werden sie den Vorgaben des Verfassungsgerichts gerecht? Können die Vorschläge die dringend erforderliche Vorsorgebereitschaft in der Bevölkerung stimulieren? Der GDV sieht in den Vorschlägen der Rürup-Kommission positive Ansätze, aber auch erhebliche Mängel. Im Einzelnen bewertet der GDV die Ergebnisse des Abschlussberichts gemäß der Einteilung der Sachverständigenkommission in Basisversorgung, Kapitalgedeckte Zusatzversorgung und Kapitalanlageprodukte wie folgt: 2.1 Zur Basisversorgung Die für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung vorgeschlagene nachgelagerte Besteuerung kommt dem eigentlichen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nach, die bisher gegenüber den Beamtenpensionen bestehende steuerliche Ungleichbehandlung zu beseitigen. Dieser Lösungsansatz ist grundsätzlich verfassungskonform 1 und zielführend. Durch diesen Systemwechsel werden größere finanzielle Spielräume für den notwendigen Auf- und Ausbau der kapitalgedeckten Altersversorgung geschaffen und ein stärkerer Ausgleich der Belastung zwischen älteren und jüngeren Generationen bewirkt. Wenn der Staat die eigenverantwortliche Altersvorsorge seiner Bürger fördert, darf es keinen Unterschied machen, ob jemand abhängig oder selbstständig beschäftigt ist. Insoweit bietet die neben der gesetzlichen Rentenversicherung von der Kommission vorgeschlagene Einrichtung einer neuen kapitalgedeckten Leibrentenversicherung insbesondere Selbstständigen die Möglichkeit, einen gewissen Grundbedarf an Alterversorgung ( Basisversorgung ) zu decken. Dieser Ansatz ist einer Einbeziehung der Selbständigen in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung deutlich überlegen. Da diese neue Leibrentenversicherung weitgehend der gesetzlichen Rente nachgebildet werden soll, ist es folgerichtig, sie in gleicher Art und Weise nachgelagert zu besteuern. Die für die gesetzliche Rentenversicherung aus fiskalischen Gründen vorgesehene Übergangsregelung auch auf die durch vorweg genommene Werbungskosten förderfähige kapitalgedeckte Leibrentenversicherung anzuwenden, ist hingegen wenig überzeugend. Hier geht es vielmehr darum, einen sinnvollen und leicht verständlichen steuerrechtlichen Rahmen für ein neues Produkt zu schaffen und nicht wie in anderen Fällen geboten um die Anpassung einer vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Regelung. Ungeachtet dessen verstößt die vorgeschlagene Beschränkung der Abzugsfähigkeit der Beiträge in der Übergangszeit bei voller Besteuerung der Leistung ab dem Jahre 2040 offenkundig gegen das Verbot der Zweifachbesteuerung. Zweifelhaft ist, inwieweit ein reines Leibrentenprodukt von der Bevölkerung zum eigenverantwortlichen Ausbau der Altersvorsorge angenommen wird. Vergleichbare Produkte reine Rentenversicherungen ohne Rentengarantiezeit, die auf dem Markt bereits existieren, werden derzeit kaum nachgefragt, weil sie weder ein Kapitalwahlrecht besitzen noch Leistungen für 1 Zu den Bedenken vgl. insbes. Fischer, in: Betriebsberater 2003, S. 873 ff.. 3
4 Hinterbliebene vorsehen. Um so wichtiger ist es, die neu zu schaffende private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung nicht mit zusätzlichem bürokratischen Ballast zu überfrachten. Die Akzeptanz beim Bürger darf nicht gefährdet werden. Diese Gefahr besteht schon aufgrund der von der Kommission geforderten Zertifizierungskriterien. Produktanforderungen, die über die im Abschlussbericht aufgestellten Kriterien (nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar) hinausgehen, sollten in jedem Fall vermieden werden. Die neue Leibrentenversicherung sollte nur von nicht staatlichen Anbietern angeboten werden können. Eine Angebot durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen ist schon aus ordnungspolitischen Gründen abzulehnen; Wettbewerbsverzerrungen würden sich kaum vermeiden lassen. Zudem ist fraglich, ob der Kapitalstock überhaupt verfassungsrechtlich vor Zugriffen des Staates geschützt werden kann. Auch die Erfahrung mit dem Abschmelzen der Reserven in der gesetzlichen Rentenversicherung lassen befürchten, dass das gebildete Kapital vorzeitig verbraucht würde. 2.2 Zur kapitalgedeckten Zusatzversorgung Die vorgeschlagene Einbeziehung der Direktversicherung in die steuerliche Förderung des 3 Nr. 63 EStG ist sachgerecht. Sie beseitigt die nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung der Direktversicherung gegenüber den Durchführungswegen Pensionskasse und Pensionsfonds, die bereits Gegenstand eines Verfahrens vor dem BVerfG ist. Will der Staat die Menschen darin bestärken, in höherem Maße eigenverantwortlich vorzusorgen, ist die vorgeschlagene Abschaffung der Lohnsteuerpauschalierung nach 40b EStG der falsche Weg. Damit würde eine Verringerung des Förderrahmens gegenüber dem Status quo einhergehen. Spielräume für den Einzelnen und die Betriebe würden verengt. Zudem erfüllt die bisherige Regelung des 40b EStG eine wichtige Funktion für die Behandlung von Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses (Vervielfältigungsregelung) und muss auch aus diesem Grunde erhalten bleiben. So sinnvoll es ist, den umlagefinanzierten Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes diese Variante der vorgelagerten Besteuerung zu erhalten, so notwendig ist es auch, diese Möglichkeit für die Privatwirtschaft zu bewahren. Andernfalls könnten nur noch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes neben der Eichel- und Riester-Rente ( 3 Nr. 63 EStG und 10a EStG) auch künftig die Pauschalbesteuerung nach 40b EStG nutzen. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bereits vereinbart, dass Arbeitnehmer im kommunalen öffentlichen Dienst einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze haben, und somit auch die Förderung nach 3 Nr. 63 EStG nutzen können. Im Ergebnis wäre also dem öffentlichen Dienst ein höherer Dotierungsrahmen zugebilligt als der Privatwirtschaft. Dies wäre weder konsistent noch hinnehmbar. Zu begrüßen ist der Vorschlag der Kommission, im Rahmen der Zusatzversorgung die Förderung nach 10a EStG zügig an die Beitragsbemessungsgrenze zu koppeln. Damit ginge eine Harmonisierung der Fördervolumina nach 3 Nr. 63 EStG und 10a EStG einher. Losgelöst vom Fördervolumen hält es der GDV für dringend erforderlich, das Förderverfahren einfacher 4
5 und damit kundenfreundlich zu machen. In diesem Zusammenhang sollte insbesondere die im Gesetzgebungsverfahren überstürzt eingeführte und wenig sachgerechte Förderung des Wohneigentums ( Entnahmemodell ) wie von der Rürup-Kommission vorgeschlagen gestrichen werden. Sie ist ineffizient und trägt zur Überfrachtung der Förderung bei. Die geplante Ausdehnung der Riester-Förderung auf alle unbeschränkt Steuerpflichtigen ist ebenfalls begrüßenswert. Selbstständige, die in die Zusatzversorgung einbezogen werden sollen, dürfen aber gegenüber Arbeitnehmern nicht benachteiligt werden: Arbeitnehmern ist innerhalb der Zusatzversorgung ein Fördervolumen von mehr als 8 % der Beitragsbemessungsgrenze eröffnet ( 3 Nr. 63 EStG, 10a EStG und 40b EStG ). Dieses Volumen sollte ebenso den übrigen Steuerpflichtigen zugute kommen. Um eine annähernde Gleichstellung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen zu erreichen, sollte zumindest eine Förderung nach 10a, 79 ff. EStG i. H. v. 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in Betracht gezogen werden, die sich um 4 Prozentpunkte reduziert, wenn der Steuerpflichtige als Arbeitnehmer die Förderung nach 3 Nr. 63 EStG in Anspruch genommen hat. Für den Ausbau der kapitalgedeckten Zusatzversorgung sollten die Menschen frei zwischen der privaten und der betrieblichen Altersversorgung wählen dürfen, denn beide erfüllen die Qualitätskriterien verlässlicher Altersvorsorge. Ausschlaggebend für die Entscheidung sollten die Stärken und Schwächen der verschiedenen Vorsorgeangebote u. a. Möglichkeit der individuellen Produktgestaltung, Kosten, Fortführung der Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel und nicht eine unterschiedliche steuerliche Behandlung sein. Das Maß an Mobilität des Arbeitnehmers wird i. d. R. entscheidend dafür sein, wie stark der Arbeitnehmer seine eigene Altersversorgung an den Arbeitgeber binden möchte. 2.3 Zu den Kapitalanlageprodukten Unbestritten ist, dass es Produkte gibt, die überwiegend oder ausschließlich der Kapitalanlage dienen ohne klare Zweckbestimmung als Vorsorgeinstrument, etwa weil die Anlage eher kurzfristiger Natur ist, das Ertrags-Risikoprofil eher Spekulationsmotive vermuten lässt oder weil die finanziellen Risiken im Alter nicht abgedeckt werden. Dass deren steuerliche Behandlung anders geregelt wird als bei Vorsorgeprodukten, liegt auf der Hand. Die Kommission schlägt in ihrem Abschlussbericht vor, die kapitalbildende Lebensversicherung i. S. d. 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG diesen sog. Kapitalanlageprodukten zuzuordnen. Sie spricht sich mehrheitlich dafür aus, den Sonderausgabenabzug für die Versicherungsbeiträge in der Ansparphase und die Steuerfreiheit der Erträge im Zeitpunkt einer Kapitalauszahlung zu beseitigen. Dies ist nach Auffassung des GDV verfehlt und abzulehnen. Die heute über 10, 20 EStG geförderten kapitalbildenden Versicherungen dienen der privaten Eigenvorsorge, die den Schutz vor existentiellen Risiken mit der langfristigen Bildung von Vorsorgekapital verknüpft. Dies ist umso notwendiger, je weiter sich der Staat aus der Verantwortung zurückzieht und zurückziehen muss. 5
6 2.3.1 Lebensversicherung ist Altersvorsorge Lebensversicherungen haben ihren Platz im bewährten 3-Säulenmodell der Altersversorgung. So kombinieren Lebensversicherungen seit mehr als 150 Jahren den Hinterbliebenenschutz mit dem Aufbau von Vorsorgekapital. Dazu kommt häufig der besonders wichtige Schutz bei Invalidität in Deutschland bestehen derzeit über 14 Millionen Lebensversicherungsverträge, in denen Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen eingeschlossen sind. Mit der vorgeschlagenen steuerlichen Gleichsetzung der als Altersvorsorge bewährten Lebensversicherung mit beliebiger kurzfristiger oder spekulativer Vermögensbildung wird nicht nur ein zweckmäßiges, sondern auch ein hoch akzeptiertes Instrument, mit dem 70 % der Arbeitnehmerhaushalte eigenverantwortlich vorsorgen und ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzen, konterkariert. Die herausragende Bedeutung der Lebensversicherung ist vor allem auf ihre produktspezifischen Besonderheiten zurückzuführen, die nur durch eine einzigartige Technik erreicht werden kann: - Nur die Lebensversicherung gibt den Versicherten die Garantie, dass am Ende der regelmäßig mehrere Jahrzehnte dauernden Laufzeit (durchschnittliche Laufzeit: ca. 28 Jahre 2 ) mindestens eine von vornherein festgelegte Leistung ausgezahlt wird. Diese Garantieleistung geht dabei regelmäßig über den bloßen Kapitalerhalt hinaus (Folge der Regelungen zum garantierten Rechnungszins). - Der bei Vertragsabschluss garantierte Rechnungszins gilt für alle in Zukunft zu zahlenden Beiträge. D. h., dass selbst bei einer Absenkung des Rechnungszinses die heute festgelegten Garantieleistungen erhalten bleiben. - Da jederzeit während der gesamten Vertragslaufzeit eine bestimmte Leistung garantiert ist, wird das Risiko von Schwankungen am Kapitalmarkt und von Wertminderungen im Versorgungszeitpunkt von den Versicherungsunternehmen bestmöglich aufgefangen. Damit ü- bernimmt das Versicherungsunternehmen im Gegensatz zu Anbietern von Kapitalanlageprodukten (z. B. Aktien und Investmentprodukten) für den Versicherungsnehmer das Kapitalanlagerisiko. Dass die Versicherungswirtschaft diese Leistung für ihre Kunden sehr ernst nimmt, hat sie durch die Gründung von Protektor bewiesen. - Darüber hinaus haben die Versicherten einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Überschussbeteiligung. Ihnen stehen mindestens 90 % der Überschüsse aus den Kapitalanlagen gesetzlich zu. Tatsächlich liegt diese Quote aufgrund des intensiven Wettbewerbs deutlich darüber. - Bei der Lebensversicherung begibt sich der Einzelne in eine Gemeinschaft von Versicherten. Der Risikoausgleich und die Glättungsmechanismen in Verbindung mit der Leistungsgarantie ab der ersten Beitragszahlung (auch für die Hinterbliebenen) schaffen für den einzelnen Versicherten eine gesicherte Stellung in der Versichertensolidargemeinschaft. Der Versicherungsnehmer wird von der Gemeinschaft getragen und steht im Gegenzug auch für sie ein. Dieses spezifische Solidarelement teilt die private Versicherung mit der Sozialversicherung; Spar- oder Investmentprodukte können dies nicht bieten. Von diesem Soli- 2 Auswertungen der mathematischen Abteilung des GDV, die sich auf die vereinbarten Vertragslaufzeiten von im Jahr 2000 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen beziehen. 6
7 darprinzip getragen ist auch der regelmäßig eingeschlossene Schutz vor zusätzlichen e- xistentiellen Risiken, wie z.b. die Invalidität in der Ausprägung der Berufsunfähigkeit. - Schließlich bietet die Lebensversicherung bei einem sehr großen möglichen Leistungsspektrum aufgrund des engen gesetzgeberischen Rahmens und der entsprechend hohen Aufsichtsdichte ein Niveau an Verbraucherschutz, wie es bei reinen Kapitalanlageprodukten nicht zu finden ist Vorgelagerte Besteuerung ist systemgerecht für Lebensversicherung Gerade die vorgenannten Qualitätsmerkmale, die nur das Produkt Lebensversicherung kumulativ aufweist, rechtfertigen ihre heutigen steuerlichen Regelungen. Darin liegt auch keine unsystematische steuerliche Privilegierung, wie vielfach behauptet wird: Die Steuerfreistellung der Beiträge und die nachgelagerte Besteuerung der Leistungen ist grundsätzlich wirtschaftlich äquivalent zu einer vorgelagerten Besteuerung der Beiträge bei gleichzeitiger Steuerfreiheit der Versicherungsleistungen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Sonderausgabenabzug für private Vorsorge nicht greift. Und genau dies ist für die allermeisten Arbeitnehmer der Fall, weil der Sonderausgabenabzug bereits durch die Zwangsbeiträge zur Sozialversicherung vollständig ausgeschöpft wird. Auch die Progression des Einkommensteuertarifs führt zu keiner Privilegierung der Lebensversicherung im Gegenteil! In einem progressiven Steuersystem ist wegen der im Alter in der Regel niedrigeren Steuersätze die nachgelagerte Besteuerung von Rentenleistungen sogar günstiger. Eine Sonderstellung der Lebensversicherung in der Altersvorsorge gibt es also nicht. Auch aus Sicht der öffentlichen Haushalte ist ein Nebeneinander von vorgelagerter und nachgelagerter Besteuerung sinnvoll. Die nachgelagerte Besteuerung von Altersrenten und die vorgelagerte Besteuerung von Lebensversicherungen sollten den Bürgern daher als gleichberechtigte Alternativen für ihre Vorsorgeentscheidung zur Verfügung stehen. Ein Merkmal der Altersversorgung, das die Lebensversicherung exemplarisch nachbildet, ist im übrigen der zwingende und vor allem sehr langfristige Konsumverzicht in der Ansparphase, der schon aufgrund seiner einmaligen Verbindung mit der Absicherung existenzieller Risiken die steuerliche Behandlung der Leistungen der Lebensversicherung rechtfertigt. Sollte dies zukünftig nicht mehr akzeptiert und der Konsumverzicht steuerlich nicht adäquat behandelt werden, dann ist zu befürchten, dass weitgehend nur noch konsumorientiert gespart wird. Damit ginge die Gefahr einer unzureichenden existenziellen Absicherung einher. Dies wäre ein falscher Impuls, da die Eigenvorsorge nicht nur auch weiterhin zwingend erforderlich ist, sondern auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung unbedingt weiter ausgebaut werden muss. Die neu eingeführte nachgelagerte Riesterförderung reicht nicht aus. Die Riester-Förderung sieht eine volle nachgelagerte Besteuerung vor. Da die Riester-Rente gesetzliche Renten teilweise ersetzen soll, wurden besondere Anforderungen an sie gestellt vor allem, dass sie lebenslange Altersleistungen erbringen muss. Insofern ist die Sonderstellung gerechtfertigt, die sie durch nachgelagerte Besteuerung genießt. Ob das Ziel, die Rentenlücken mit ihr zu schließen, langfristig tatsächlich erreicht werden kann, ist bereits heute fraglich, da die demographische Entwicklung die umlagefinanzierte Rentenversicherung noch stärker unter Druck setzen wird, als bei Einführung der Riester-Rente unterstellt wurde. Schon deshalb gilt: Mit Blick 7
8 auf die anstehenden großen Aufgaben in der sozialen Sicherung darf die notwendige Motivation der Bürger zur eigenverantwortlichen ergänzenden Vorsorge nicht durch Zweifel an den steuerlichen Rahmenbedingungen der Lebensversicherung konterkariert werden. In Zeiten leerer Rentenkassen muss die private Altersversorgung ausgebaut und darf nicht behindert werden Kapitalzahlungen sind Bestandteil jeder sinnvollen Alterssicherungs- und Vorsorgestrategie In der ergänzenden Vorsorge müssen den Menschen größere Freiräume gegeben werden. Die meisten Bürger sind nicht bereit, sich über Jahrzehnte zu binden, wenn ihnen nicht ein gewisser Spielraum für die Form der Auszahlung gelassen wird, um auf veränderte Lebensumstände reagieren zu können. Hier braucht man mehr Flexibilität als in der Basissicherung, um die Menschen zu mehr Vorsorge zu ermutigen. Ein Kapitalwahlrecht oder die vorgesehene Kapitalauszahlung nach Vertragsablauf, wie es die Kapitalversicherung bietet, kommt genau diesem Bedürfnis entgegen. Wer der Lebensversicherung deshalb den Altersvorsorgecharakter abspricht, geht an der Realität vorbei: Gegenwärtig gibt es rund 55 Millionen Kapitallebensversicherungsverträge; hinzukommen mehrere Millionen Rentenversicherungen, die mit Kapitalwahlrecht verbunden sind. Diese Menschen sorgen für ihr Alter vor. Sie schaffen sich die Möglichkeit, zu Beginn oder während ihres Ruhestandes anfallende hohe einmalige Ausgaben zu finanzieren, die aus laufenden Renteneinkünften nicht aufgebracht werden können: Der Umzug in eine altersgerechte Wohnung, die Deckung von unvorhersehbaren Krankheits- oder Pflegeaufwendungen, aber auch der Erwerb eines Platzes in einem Altenwohnheim oder die Möglichkeit einer finanziellen Kompensation für Kinder, die ihre Eltern auf Lebenszeit zu sich aufnehmen, zählen dazu. Die kapitalbildende Lebensversicherung stellt damit eine bedarfsgerechte Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Vielfach werden Kapitalauszahlungen auch zum Kauf einer sofort beginnenden privaten Rentenversicherung genutzt. Für viele Bürger ist es wichtig, zu Beginn des Ruhestandes noch einmal in Form einer Feinsteuerung entscheiden zu können, in welcher Höhe sie laufende Leistungen und in welcher Höhe sie Mittel für einmalige Anschaffungen zur Verfügung erhalten. Die beträchtliche Zahl von Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten 15 Jahren zeigt, wie sinnvoll solch eine Strategie ist. Niemand kann genau vorhersagen, welches Rentenrecht auf ihn angewendet werden wird, wenn er in Jahrzehnten in den Ruhestand tritt. Damit muss jeder Einzelne auch für die Wechselfälle des Rentenrechts vorsorgen. Kapital zu besitzen, um heute nicht absehbare Rentenkürzungen auffangen zu können, ist ein Gebot der Vorsicht. Und die Menschen handeln danach. Darauf weisen auch die ruhestandsnahen Vertragsfälligkeiten von Lebensversicherungen hin. Sie liegen im Durchschnitt über dem vollendeten neunundfünfzigsten Lebensjahr. Ein gewisser Spielraum bei der Auszahlungsform erleichtert den Abschluss langfristiger Verträge und damit die Bereitschaft zu entsprechender Vorsorge und Konsumverzicht. Die von der Kommission letztendlich geforderte Gleichsetzung Altersvorsorge = nur lebenslange Rente führt zu einer drastischen Einschränkung des Produktangebots und lässt einen deutlichen Rückgang der Vorsorgebereitschaft befürchten. 8
9 Der Gesetzgeber sollte der Kommission hier nicht folgen er hat diese Position auch in der Vergangenheit nie vertreten: Bestes Beispiel dafür ist die betriebliche Altersversorgung. Direktzusagen, Unterstützungskassen, Pensionskassen und Direktversicherungen können Kapitalzahlungen vorsehen. Bei Pensionsfonds besteht eine Teilkapitalisierungsmöglichkeit. Dem steht auch der neu geschaffene 3 Nr. 63 EStG nicht entgegen. Es heißt darin nur: Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zur vorgesehenen Grenze steuerfrei. Die Ausgestaltung der Ablaufleistung spielt keine Rolle. Häufig wird auch ein Todesfall- und ein Invaliditätsschutz geboten. Die Wertigkeit der Lebensversicherung als Altersversorgungsprodukt wird zusätzlich dadurch unterstrichen, dass der Gesetzgeber in der Vergangenheit immer wieder bestimmten Personenkreisen die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung unter der Auflage eingeräumt hat, eine Lebensversicherung in bestimmter Höhe abzuschließen. Dabei wurde die Form der Auszahlung nicht vorgeschrieben. Die geltende steuerliche Behandlung der Lebensversicherung wird der Kapitalzahlung gerecht; sie entspricht auch dem geltenden Verfassungsrecht: Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuerfreiheit von Zinsen aus Lebensversicherungen ausdrücklich akzeptiert. Darüber hinaus hat es sogar darauf hingewiesen, dass eine volle Besteuerung der Zinsen wegen der Geldentwertung des angelegten Kapitals problematisch ist, wenn das Kapital in Jahren der Erwerbstätigkeit angesammelt und als Quelle der Altersversorgung bestimmt worden ist (Beschluss des BVerfG v , BStBl. II 1979, S. 308, 316) Lebensversicherung ist mehr als Sparen Im Hinblick auf Spar- und Investmentprodukte besitzt die Lebensversicherung keinen steuerrechtlichen Sonderstatus ; sie ist mit diesen Produkten einfach nicht vergleichbar. Die differenzierende steuerliche Behandlung der Lebensversicherung ist Ausdruck der unterschiedlichen Produktspezifika: Bei Aktien und Investmentfonds geht das Anlagerisiko jederzeit voll zu Lasten der Anteilsinhaber. Der tatsächliche Wert einer Aktienanlage ist abhängig vom Tageskurs zum Zeitpunkt der Auszahlung. Trotz möglicher langjähriger hoher Renditen kann die Leistung im Zeitpunkt der Fälligkeit sogar unter den eingezahlten Beträgen liegen. Der Wert einer Aktienanlage ist erheblichen Schwankungen ausgesetzt, und es ist in keiner Weise gewährleistet, dass zu Beginn des Ruhestandes das für die Versorgung notwendige und erwartete Vermögen auch tatsächlich vorhanden ist. Aktien sind daher - anders als Lebensversicherungen - für eine kalkulierbare Altersversorgung nicht geeignet, allenfalls für eine Ergänzung im Rahmen der Verwaltung größerer Vermögen. Reine Sparprodukte decken keines der elementaren Lebensrisiken wie vorzeitiger Tod, Invalidität oder zu langes Leben ab. Dies sind aber gerade Merkmale der unterschiedlichen Institutionen der Alterssicherung vor allem der staatlichen Sicherungssysteme. Damit können reine Sparprodukte diese Institutionen aber auch nicht entlasten. Und letzteres ist angesichts der Alterung unserer Gesellschaft dringend notwendig. 9
10 Übersehen wird zudem häufig, dass Aktien- und Investmentfonds in Deutschland nach geltendem Recht eine erhebliche steuerliche Förderung erfahren: Dividenden bleiben beim Anleger zur Hälfte steuerfrei. Das gleiche gilt auch für Veräußerungsgewinne, soweit überhaupt eine Besteuerung in Betracht kommt. Denn Kursgewinne sind bei einer Veräußerung nach Ablauf eines Jahres seit Anschaffung vollkommen steuerfrei. Bei Investmentfonds sind die von der Fondsgesellschaft erzielten Veräußerungsgewinne selbst dann steuerfrei, wenn die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt. An diesen Regelungen soll auch bei der bereits eingeleiteten Neuordnung der Investmentbesteuerung festgehalten werden. Die an sich steuerpflichtigen Dividenden (durchschnittliche Höhe: 2-3 % des Kurswertes) unterliegen nicht der Besteuerung, soweit der Sparerfreibetrag von Euro bei Ledigen und Euro bei Verheirateten nicht überschritten wird. Bei einer Dividendenrendite von 2 % bedeutet dies, dass heute die Dividenden aus Aktienvermögen von Euro / Euro pro Jahr steuerfrei sind (Auswirkung von Halbeinkünfteverfahren und Sparerfreibetrag). Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Steuerfreiheit der Erträge bei der Lebensversicherung nur in Betracht kommt, wenn es zu einer langfristigen Vertragsbindung kommt (insbes. Mindestvertragsdauer von 12 Jahren). Zudem ist Voraussetzung, dass von Anfang an eine bestimmte, von der Summe der für die gesamte Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge abhängige hohe Leistung im Todesfall gezahlt wird. Auch dies unterstreicht den Vorsorgecharakter. Der Möglichkeit, die Kapitallebensversicherung als Finanzierungsinstrument zu nutzen ( Policendarlehen, Gebrauchtpolicen), ist der Gesetzgeber dagegen bereits entgegengetreten. 3. Fazit Die Lebensversicherung ist ein einzigartiges Altersvorsorgeprodukt. Dies wird auch von allen maßgebenden politischen Parteien anerkannt. Beispielsweise nennt die SPD in ihrem Parteiprogramm die Lebensversicherung ausdrücklich als Bestandteil der dritten Säule des Alterssicherungssystems. Jede Verschlechterung der steuerlichen Behandlung liefe dem staatlich geforderten Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge entgegen. Dies gilt insbesondere für die Beseitigung der steuerlichen Freistellung der Zinsen in der Ansparphase. Wer für die gesetzliche Rentenversicherung und die ersetzende Altersversorgung die nachgelagerte Besteuerung fordert, muss auch bereit sein, für die ebenfalls sozialpolitisch gewünschte ergänzende Altersversorgung finanzielle Anreize zu erhalten. Die nachgelagerte Besteuerung von Altersrenten und die vorgelagerte Besteuerung von Lebensversicherungen sollten deshalb den Menschen als gleichberechtigte Alternativen für ihre Vorsorge zur Verfügung stehen. Berlin, den 21. Juli
Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
MehrGenerationengerechtigkeit
Private Altersvorsorge ist generationengerecht Dr. Gerhard Rupprecht Berlin, 18.02.2004 Generationengerechtigkeit Fazit aus der psychonomics-studie Jüngere: Wie zufrieden meinen Sie, werden Sie mit dem,
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005
Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen
MehrBetriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt
MehrDie steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG
Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Das am 01.01.2005 in Kraft tretende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat einschneidende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge. Mit ihm
MehrAltersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!
Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.
MehrSwiss Life Vorsorge-Know-how
Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und
MehrDirektversicherung. Entgeltumwandlung
Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor
Mehr2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente
2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell
MehrDie künftige Besteuerung privater Altersvorsorge
Alterseinkünftegesetz Die künftige Besteuerung privater Altersvorsorge q x -Club 01.06.2004 Dr. Markus Walgenbach 0 Gliederung Das Gesetzgebungsverfahren Steuerliche Behandlung der gesetzlichen Rente Die
MehrTRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH
Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"
MehrThemenschwerpunkt Sofortrente
Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung
MehrDrei Säulen oder drei Schichten? Das Alterseinkünftegesetz
Drei Säulen oder drei Schichten 1/14 Drei Säulen oder drei Schichten? Das Alterseinkünftegesetz Dr. Pascal Krimmer Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Vortrag am
Mehr10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)
Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz
MehrArbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.
Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der
MehrDie Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice
Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die
MehrArbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung
Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten
MehrSteuerfalle im Alter?
Steuerfalle im Alter? Die Besteuerung von Renten Folie Nr. 1 Oberster Leitsatz der Besteuerung: Steuerbelastung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit Folie Nr. 2 Das steuerliche Ideal Welche Anforderungen
MehrPersönliche Auswertung zur Altersversorgung
Persönliche Auswertung zur Altersversorgung wurde erstellt am 05.01.2015 für und Sabine Testkunde Worum geht es in Ihrer persönlichen Auswertung zur Altersversorgung Die Auswertung befasst sich, neben
MehrSo können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitnehmer DIREKTVERSICHERUNG So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Ganz einfach Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen
MehrPrivate Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.
Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Altersvorsorge und Vermögensaufbau in einem! Wieso zwischen
MehrGezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente. Steuern sparen und Ertragschancen nutzen.
Gezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente Steuern sparen und Ertragschancen nutzen. Das 3 Schichtenmodell Übersicht der Altersversorgung ab 2005 3. Schicht: Kapitalanlage z. B. Bundesschatzbriefe,
MehrProf. Dr. Ludewig + Sozien
A. Grundinformationen zum Alterseinkünftegesetz I. Hintergründe und Zielsetzung 1. Auslöser der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002, in dem die unterschiedliche Besteuerung
MehrAltersVorsorgen-Airbag
1 Vertrag fu r 2x Schutz Dietmar Heinrich BCA OnLive 28.09.2015 1 Die Fakten im Überblick Über 21. Mio Deutsche glauben nicht, dass sie über eine ausreichende Altersvorsorge verfügen* 67 % der Deutschen
MehrSparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf.
SPARKA SSEN- RIESTERRENTE Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. Staatlicher Zuschuss: Über 51% sind möglich!* * Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig
MehrInformation betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe
Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Gemeinsame Information der Vorsorgepartner der TÜV SÜD Gruppe Hannoversche Lebensversicherung AG Übersicht 1. Die Probleme der Deutschen Rentenversicherung
MehrBerufsunfähigkeit und Altersvorsorge
Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente an Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf zu mehr als
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein.
Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind
MehrAltersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung
Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherungen bietet der Ratgeber der Verbraucherzentralen»Gesetzliche Rente«(siehe Seite 208). Die gesetzliche Rentenversicherung
MehrBetriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard.
Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard. Die automatische Entgeltumwandlung mit Verzichts-Option. Jetzt einsteigen und die Rente Ihrer Mitarbeiter sichern! Die Zukunft liegt in der Vorsorge.
MehrZusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse
2 Zusagearten Die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge ist stets eine Zusage von bestimmten Versorgungsleistungen über Alters-, Invaliditäts-, und/oder Hinterbliebenenversorgung (die so genannte
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein.
S V b e ru f s u n fä h i g k e i t s v e r s i c h e ru n g Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de
MehrSofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang
Sofort-Rente Mit Sicherheit ein Leben lang Warum ist die lebenslange Absicherung so wichtig? Wir werden immer älter. Das heißt aber auch, der Ruhestand wird immer teuerer. Wer das Ziel kennt kann entscheiden,
MehrDirektversicherung. arbeitgeberfinanziert
Direktversicherung arbeitgeberfinanziert Stark im Kommen Die betriebliche Altersversorgung Mit der Direktversicherung hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, das auch mittleren und kleineren Unternehmen
MehrRürup-Rente Informationen
Rürup-Rente Informationen Die zunehmende Altersarmut hat die Regierung dazu veranlasst neben der Riester-Rente, die in erster Linie für Arbeitnehmer interessant ist, auch den Selbstständigen die Möglichkeit
MehrEntspannt älter werden!
PrivatRente PrivatVorsorge Entspannt älter werden! Eine gute Altersvorsorge bietet nicht nur Sicherheit, sondern auch Flexibilität. Gestalten Sie mit der Barmenia PrivatRente Ihre finanzielle Zukunft!
MehrIch will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL.
B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 2 Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 3 NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Gernot
MehrAltersvorsorge. Aktuelle Neuerungen und Änderungen im Überblick. Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Altersvorsorge Aktuelle Neuerungen und Änderungen im Überblick In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einleitung...1 2. Private Altersvorsorge
Mehr2 Änderungen im Einkommensteuergesetz
2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte
MehrAnke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte
Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrNagold, 06.12.2007. Altersvorsorge für Selbständige. Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand
Nagold, 06.12.2007 Altersvorsorge für Selbständige Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand 1 3 Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) Steuerliche Neuregelungen der privaten Altersversorgung 5 Ziele
MehrDas Alterseinkünftegesetz
Ausgangssituation: Gleichbehandlung von Renten und Pensionen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002: unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrDie ZVK PlusPunktRente der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Der Oberbürgermeister ZVK PlusPunktRente Die ZVK PlusPunktRente der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Das Plus für Ihre Altersversorgung! Der Oberbürgermeister Zusatzversorgung und Beihilfe Amt für
MehrLassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen. Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer
Lassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer Bauen Sie bei Ihrer zusätzlichen Alters vorsorge auf die Direktversicherung Die Rentenlücke ist
MehrR+V-RiesterRente VR-Mitglieder-RiesterRente. Kunden Information Stand: Oktober 2008
Kunden Information Stand: Oktober 2008 Unternehmerfrauenfrühstück 12.11.2008 Situation des Kunden Die zusätzlich entstandene Riester-Lücke schließen Staatliche Zulagen und Förderung nicht verschenken Eine
MehrPensionLine Direktversicherung.
PensionLine. Betriebliche Altersversorgung. Für Ihr Unternehmen. Für Ihre Mitarbeiter. www.continentale.de Wegweiser Die richtige Richtung. betriebliche Altersversorgung mit der Continentale. Wege zur
MehrAktivRENTE und AktivLEBEN
Flexibel für Ihr Alter AktivRENTE und AktivLEBEN klassische Renten- und Lebensversicherung Sicher wissen Sie, dass wir in Deutschland ein großes Renten-Problem haben! Und was ist, wenn Ihnen plötzlich
MehrBetriebliche Altersversorgung. für Einsteiger Teil 1. München, 14.04.2011
Betriebliche Altersversorgung für Einsteiger Teil 1 München, 14.04.2011 1 Der Demographische Wandel (Verhältnis Beschäftigte/ Rentner) 120 100 80 60 40 20 0 100 100 100 100 104 89 43 36 1992 2000 2030
MehrDoppelte Vorsorge für Ihre Mitarbeiter die Direktversicherung! Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber DIREKTVERSICHERUNG Doppelte Vorsorge für Ihre Mitarbeiter die Direktversicherung! So einfach motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Keine Zauberei:
MehrDie Zukunft im Griff. RentAL, die flexible Rente der ALTE LEIPZIGER. Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Viel Spielraum für mehr Rente.
Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Optionale Sicherheitsbausteine: n Berufsunfähigkeitsschutz n Hinterbliebenenschutz Die Zukunft im Griff. RentAL, die flexible Rente der ALTE LEIPZIGER. Viel Spielraum
MehrTarif CR. Ausgangssituation. Ihre private Altersvorsorge in der PK
Ausgangssituation zukünftige Unsicherheit der umlagefinanzierten Renten: jüngere Generationen erhalten maximal eine Grundversorgung. demographische Entwicklung: immer weniger Beitragszahlern stehen immer
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16
Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die
MehrSIGNAL IDUNA Global Garant Invest. Leichter leben mit SIGGI der Basis-Rente
SIGNAL IDUNA Global Garant Invest Leichter leben mit SIGGI der Basis-Rente Leichter vorsorgen mit SIGGI SIGGI steht für SIGNAL IDUNA Global Garant Invest eine innovative fonds - gebundene Rentenversicherung,
MehrStarke Partner. Starke Vorsorge. MetallRente Eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall
Starke Partner. Starke Vorsorge. MetallRente Eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall 21. März 02 Sicherheit. Vorsorge. Zukunft. Unsere Produktphilosophie MetallRente bietet alle Durchführungswege
MehrDas Mackenroth-Theorem
Das Mackenroth-Theorem Kai Ruhsert, 11/2007 1 Das Prinzip der umlagefinanzierten Rentenversicherung (I) Rentenbeiträge GRV Renten Die GRV (Gesetzliche Renten- Versicherung) zieht die Beiträge von den sozialversichert
MehrAltersvorsorge mit außergewöhnlichem Plus an Sicherheit. Konsortialrente für private und betriebliche Altersversorgung
Altersvorsorge mit außergewöhnlichem Plus an Sicherheit Konsortialrente für private und betriebliche Altersversorgung Damit Sie auch im Ruhestand auf nichts verzichten müssen Ob in naher oder ferner Zukunft,
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein.
Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind nicht
MehrZahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung
Mehrbelrenta Rentenversicherungen
belrenta Rentenversicherungen Flexible Zukunftssicherung à la Basler: goldene Aussichten für schnelle Jäger. Wissen, wie man Werte schafft Stabile Werte für andere aufbauen kann nur, wer selbst stabil
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller
MehrBETRIEBLICHE VORSORGE
BETRIEBLICHE VORSORGE DIREKTVERSICHERUNG / ENTGELTUMWANDLUNG SIE BAUEN IHRE RENTE AUS. WIR SICHERN IHRE FÖRDERUNGEN. Kollektivtarif für Kaufland-Mitarbeiter WENIGER STEUERN UND SOZIALABGABEN. MEHR RENTE.
MehrWir denken an Sie. Jahr für Jahr!
Private Altersvorsorge mit Riester-Förderung Wir denken an Sie. Jahr für Jahr! Damit Sie die maximale Riester-Förderung erhalten! Wer riestert, hat mehr im Alter Wenn Sie Ihren Lebensstandard im Alter
MehrMerkblatt Rentenversicherung
Merkblatt Rentenversicherung Von einer privaten Rentenversicherung ist besonders jungen Leuten abzuraten. Allenfalls für Ältere um die 60 Jahre kann sich eine Rentenversicherung per Einmalzahlung lohnen,
MehrBasisRente classic. Die private Altersvorsorge, die Ihnen Steuervorteile sichert.
BasisRente classic. Die private Altersvorsorge, die Ihnen Steuervorteile sichert. Beste Aussichten fürs Alter wenn Sie jetzt vorsorgen! Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie von der gesetzlichen
MehrEigenheimrente stärkt die private Altersvorsorge Riester-Förderung erleichtert den Weg in die eigenen vier Wände
21. April 2008 Eigenheimrente stärkt die private Altersvorsorge Riester-Förderung erleichtert den Weg in die eigenen vier Wände LBS-Chef Heinz Panter begrüßt die geplante Eigenheimrente: Die Koalition
MehrMit Herz und Verstand: günstiger Berufsunfähigkeitsschutz. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber.
Informationen für Arbeitnehmer Mit Herz und Verstand: günstiger Berufsunfähigkeitsschutz. BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ ALS DIREKT- VERSICHERUNG Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren
MehrJe früher, desto klüger: Vorsorgen mit der SV Rentenversicherung.
S V R e n t e n v e r s i c h e ru n g Je früher, desto klüger: Vorsorgen mit der SV Rentenversicherung. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Wie Sie die magere gesetzliche
MehrBETRIEBLICHE VORSORGE
BETRIEBLICHE VORSORGE DIREKTVERSICHERUNG / ENTGELTUMWANDLUNG SIE BAUEN IHRE RENTE AUS. WIR SICHERN IHRE FÖRDERUNGEN. WENIGER STEUERN UND SOZIALABGABEN. MEHR RENTE. Die gesetzliche Rente allein reicht nicht,
MehrNummer. RiesterRente classic. Staatlich geförderte Altersvorsorge auf Nummer sicher.
1 Die Nummer RiesterRente classic. Staatlich geförderte Altersvorsorge auf Nummer sicher. Private Altersvorsorge ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Wenn Sie Ihren Lebensstandard auch im Alter
MehrStarke Partner. Starke Vorsorge.
Starke Partner. Starke Vorsorge. Pressegespräch Pensionsfonds am 28. Juni 2002 in Frankfurt Björn Schütt-Alpen Geschäftsführer MetallRente GbR, Berlin Angebot MetallRente MetallDirektversicherung MetallPensionskasse
MehrMehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG ENTGELTUMWANDLUNG
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Informationen für Arbeitnehmer ENTGELTUMWANDLUNG Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! Entgeltumwandlung optimal fürs Alter vorsorgen
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrSysteme der Alterssicherung überblicken
Systeme der Alterssicherung überblicken Altersvorsorge maßgeschneidert ISBN 3-8272-6386-7 In diesem Kapitel bekommen Sie einen Überblick, wie die Alterssicherungssysteme aufgebaut sind. Außerdem erfahren
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrVersicherungsüberblick
Versicherungsüberblick I. Versicherungsüberblick Tarifbeschreibung: PLUS.invest private (Tarif 62) Fondsgebundene Rentenversicherung mit Absicherung bei Tod durch Beitragsrückgewähr/ und einer flexiblen
MehrAltersvorsorge und Immobilien: Das deutsche und amerikanische System in der kritischen Analyse
Altersvorsorge und Immobilien: Das deutsche und amerikanische System in der kritischen Analyse von Markus Vetter Erstauflage Diplomica Verlag 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95485
MehrKleiner Aufwand, große Wirkung: die ideale betriebliche Altersversorgung
Kleiner Aufwand, große Wirkung: die ideale betriebliche Altersversorgung Nachfolgende Informationen dürfen nur für interne Schulungszwecke der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) sowie
MehrZeit für die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente.
s- Sparkasse Zeit fr die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente. Sparkassen-Finanzgruppe Fr alle, die ihren Ruhestand genießen und dabei Steuern sparen wollen. Widmen Sie sich den schönen
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrAltersvorsorge-Konzept
Altersvorsorge-Konzept Beigesteuert von Monday, 14. April 2008 Letzte Aktualisierung Wednesday, 7. May 2008 Das WBA-AltersVorsorgeKonzept Jetzt säen, später die Früchte ernten Im Jahr 2030 werden nur noch
MehrReformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte. Fragen und Antworten
Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte Fragen und Antworten Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte Fragen und Antworten
MehrMit Herz und Verstand: Berufsunfähigkeitsschutz. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber.
Informationen für Arbeitnehmer Mit Herz und Verstand: günstiger Berufsunfähigkeitsschutz. Berufsunfähigkeitsschutz als Direktversicherung Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren
Mehr+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO
+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil Berufsunfähigkeitsversicherung neue leben start plan GO Jetzt durchstarten und dreimal Pluspunkte sammeln Sichern Sie Ihr Einkommen ab. Vom ersten Arbeitstag
MehrHeute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer
MehrAntworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5
MehrWir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit.
Mein Chef denkt auch an meine Vorsorge! Die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer: Ihre FirmenRente durch Entgeltumwandlung Wir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit. Ihre Versorgung ist
Mehr1 Altersversorgung in
1 Altersversorgung in Deutschland Die Altersversorgung der Arbeitnehmer in Deutschland beruht auf den drei Säulen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge.
MehrVorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV
Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer 3-Säulen-Konzept Sozialpartnerschaft
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrOFD Verfügung S 227/5/16 St 224 vom 19.09.2005 Anwendung des Alterseinkünftegesetzes auf ausländische Renten hier: Schweizer Pensionskassen
Hubert Hintzen Ingelheim, 21.März 2007 Dipl Finanzwirt Selztalstrasse 82 55218 Ingelheim, 21. März 2007 E-Mail: huberthintzen@aol.com Tel. 0172 677 1041 Fax: 0611 770 230 246 An Fax 0721 / 926-2725 E-
MehrBesteuerung der Altersvorsorge
Besteuerung der Altersvorsorge Thema Zielgruppe Dauer Besteuerung der Altersvorsorge Gymnasium, berufliche Schule, Sek II Benötigtes Vorwissen 1 Unterrichtsstunde Wissen über Altersvorsorgeprodukte Intention
MehrWas auch passiert: SV BA SISRENTE Steuern sparen. Rente erhöhen. Die SV BasisRente. Nicht träumen. Machen.
SV BA SISRENTE Steuern sparen. Rente erhöhen. Die SV BasisRente. Nicht träumen. Machen. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Selbst frs Alter vorsorgen und weniger Steuern
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
Mehr