Stand: 5/2006 Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

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1 Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) GKL /Produktmarketing Seite 0

2 Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) Zieledes Gesetzgebers Vermeidung von Altersarmut durch eine Förderung der Altersversorgung Zukünftige Sicherung des Steueraufkom m ens Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger Staatlich geförderte Altersversorgung auch für Selbständige Steuerliche Gleichbehandlung deralterseinkünfte Förderung der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos und nicht der Konsum GKL /Produktmarketing Seite 1

3 Das Alterseinkünftegesetzstellt die Weichen inder Altersversorgung neu 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte (Investm entfonds, Sparpläne, kapitalbildende Lebensversicherung,...) 2. Schicht: Geförderte Zusatzversorgung / Riester-Rente (kapitalgedeckte Zusatzversorgung, betriebliche Altersversorgung) 1. Schicht: Geförderte Basisversorgung / R ürup-rente (Gesetzliche Rentenversicherung, neue private Leibrentenversicherung,...) GKL /Produktmarketing Seite 2

4 - Erste Schicht - Die Basisversorgung: Definition / Anforderungskriterien ( 10 Abs.1 Nr.2 EStG,H 167 EStH 2003) Monatlich zu zahlende Leibrente (konstant/steigend) aus... der Deutschen Rentenversicherung (GR V) der Alterssicherung der Landwirte berufsständischen Versorgungseinrichtungen und der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung ( Rürup-Rente ) Keine Kapital-Leistung bei Ablauf (Ausnahme: Kleinstrenten) Frühestens ab dem 60. Lebensjahr Anwartschaften nichtvererblich,übertragbar, beleihbar,veräußerbar und kapitalisierbar Möglich:Zusätzliche Absicherung für den Falleiner Berufsunfähigkeit/ Erwerbsminderung sowie Hinterbliebenenabsicherung (Ehegatte/kindergeldberechtigte Kinder gem. 32 EStG) GKL /Produktmarketing Seite 3

5 - Erste Schicht - Die Basisversorgung: Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt der Versicherte beider privaten Basisrenteselbst, was mitseinen Beiträgen passiert Der Kunde kann eine kapitalgedeckte Basisrente... auf konventioneller Basis mitgarantierter Verzinsung und Sicherheitim Deckungskapital wählen oder eine auffondsgebundener Basis wählen und die Rendite seineraltersvorsorge selber beeinflussen noch ergänzen um eine Absicherung -für den Falleiner Berufsunfähigkeit mit eine m lückenlosen Übergang auf eine Altersrente sowie -der Familie GKL /Produktmarketing Seite 4

6 - Erste Schicht - Die Basisversorgung: Die neue steuerliche Behandlung der Beiträge ( 10 Abs.1 Nr.2 i.v.m. Abs.3 EStG, H 86 a EStH) Aufbau einer Altersversorgung aus zunehmend steuerfreiem Einkommen (steuerfreieaufwendungen zur Basisversorgung) Begrenzung der Altersvorsorgeaufwendungen aufm aximal EU R O p.a.(trotz weiter steigender GRV-Beiträge) Ab 2005 mit 60 %; dann steigend u m 2 % p.a.bis : 60 % von maximal EUR O 2015: 80 % von maximal EUR O 2025: 100 % von maximal E U R O Kürzung des Abzugsbetrages ( 10 Abs. 3 und 22 Nr. 4 EStG) Arbeitnehmer: steuerfreier Arbeitgeberanteilzur G R V Beamte,GmbH-GF, Vorstände:fiktiver Arbeitgeberanteil Beiträge zur Riester-Rente werden nicht berücksichtigt GKL /Produktmarketing Seite 5

7 Das Drei-Schichten- Modell der Altersversorgung - Erste Schicht - Beispielzur steuerlichen Behandlung der Beiträgeim Rahmen der Basisversorgung: LedigerArbeitnehmer mit einem Bruttoeinkom men von EURO p.a. Gesetzliche Rentenversicherung (19,5 %): EUR O + Rürup-Rente : 0 EURO = Altersvorsorgeaufwendungen (max ): EUR O Altersvorsorgeaufwendungen gesamt EUR O davon 62 % (abzugsfähigin 2006): EU R O Arbeitgeber-Anteilzur Ges. Rentenversicherung: EUR O = Abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen: 702 EUR O Reduzierung Lohnsteuer 2006 (Grenzsteuersatz 31 %) 218 EURO Angaben: BMF Steuerliche Entlastung 2006 im Vergleich zu Steuerliche Entlastung 2025 im Vergleich zu EUR O 766 EUR O GKL /Produktmarketing Seite 6

8 Das Drei-Schichten- Modell der Altersversorgung - Erste Schicht - Die steuerliche Entlastung einesledigen Arbeitnehmersim Rahmen der Basisversorgung (Vergleich Neu- / Altregelung) Jahresgehalt Steuerliche Entlastung in EUR O im Jahre (Abzug in %) brutto 2005 (60 %) 2015 (80 %) 2025 (100 %) ab Angaben: BMF Berechnetnach dem Einkom mensteuertarif 2005 (inklusive Solidaritätszuschlag,ohne Kirchensteuer), Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 19,5 % GKL /Produktmarketing Seite 7

9 - Erste Schicht - Die Basisversorgung: Wie hoch ist die Förderquote? Beispiel(vereinfachte Darstellung * ) ): Angenom mener Spitzensteuersatz 30 % ** ) Rechnung: 2005: 30 % X 60 % = 18,0 % Förderquote 2006: 30 % X 62 % = 18,6 % Förderquote 2007: 30 % X 64 % = 19,2 % Förderquote : 30 % X 100 % = 30,0 % Förderquote * ) Ohne Berücksichtigung einer evtl. Günstigerprüfung **) Maximaler Spitzensteuersatz 48,85 % Fazit: Geschenke nim m t man mit! Bei 100 E U R O Prämie werden in diese m Beispiel 18 EURO geschenkt! GKL /Produktmarketing Seite 8

10 Das Drei-Schichten- Modell der Altersversorgung - Erste Schicht - Die Basisversorgung: Die steuerliche Behandlung der Beiträge und diegünstigerprüfung M anche Steuerpflichtige konnten nach altem Rechthöhere Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen alsin den ersten Jahren des neuen Rechts. Da mit alle Steuerpflichtigen nach der Neuregelung mindestens so vielabziehen können wie nach altem Recht,führt das Finanzamt bis 2019 eine Günstigerprüfung durch. Dabei wird geprüft,ob der A bzug aller Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht oder neue m Rechtfür den Steuerpflichtigen günstigerist. Ab 2011 wird der im alten Recht gewährte Vorwegabzug von Vorsorgeaufwendungen schrittweise abgebaut. Von der Günstigerprüfung profitieren insbesondere Beamte, Geringverdiener und Selbständige GKL /Produktmarketing Seite 9

11 Das Drei-Schichten- Modell der Altersversorgung - Erste Schicht - Die Basisversorgung: Die steuerliche Behandlung der Beiträge und diegünstigerprüfung - Vorsorgeaufwendungen alt- Private Versicherungen Risiko-/B U-Versicherungen Kapitalversicherungen alt (2004: 88 % der Beiträge) Rentenversicherungen (inkl.klassische Basisrente) Kranken-/Pflegeversicherung Unfallversicherung H aftpflichtversicherung Sozialversicherung (gesetzlich) Rentenversicherung Kranken-/Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Maximal5.736 pro Person - Vorsorgeaufwendungen neu - Altersvorsorgeaufwendungen maximal pro Person Rürup-Rente(FLV /klassisch) Gesetzl. Rentenversicherung Sonstige Vorsorgeaufwendungen Arbeitnehm er maxim al Selbständige maximal Kranken-/Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Risiko-/B U-Versicherungen Unfallversicherung H aftpflichtversicherung alte Lebensversicherungen GKL /Produktmarketing Seite 10

12 Das Drei-Schichten- Modell der Altersversorgung - Erste Schicht - Die Basisversorgung: Im Rahmen der Günstigerprüfung bleibt der Vorwegabzug bis 2019 erhalten - Vorsorgeaufwendungen alt- - Günstigerprüfung bis Vorwegabzug (bis 2004) E U R O pro Person Kürzung bei Arbeitneh mern und Beamten um 16 % Bei einem Arbeitsentgelt von EU R O p.a.istder Vorwegabzug verbraucht Grundhöchstbetrag E U R O pro Person Hälftiger Höchstbetrag mit hälftiger Steuerwirksamkeit E U R O pro Person Vorwegabzug : EUR O 2011: EUR O 2012: EUR O : 300 EUR O 2020: 0 EURO Kürzung bei Arbeitneh mern und Beamten um 16 % Grundhöchstbetrag Hälftiger Höchstbetrag mit hälftiger Steuerwirksamkeit GKL /Produktmarketing Seite 11

13 Das Drei-Schichten- Modell der Altersversorgung - Erste Schicht - Die Basisversorgung: Beispielzur Günstigerprüfung im Jahre 2005 Selbständiger Rechtsanwalt,alleinstehend Abziehbar alt( 10 Abs.3 EStG) Kranken- und Pflegevers Haftpflichtversicherung Berufsunfähigkeitsvers Beiträge zum Versorgungswerk = insgesamt Davon abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen: Vorwegabzug Grundhöchstbetrag Hälftiger Höchstbetrag 667 Abziehbar insgesa mt: Abziehbar neu ( 10 Abs. 1 und Abs. 4 EStG) Beiträge zur Basisversorgung (Versorg.werk) ,davon absetzbar (62 %): Sonstige Vorsorgeaufwendungen: Kranken- und Pflegevers Haftpflichtversicherung Berufsunfähigkeitsvers = insgesamt Höchstbetrag ( 10 Abs. 4 EStG): Abziehbarinsgesamt: GKL /Produktmarketing Seite 12

14 Das Drei-Schichten- Modell der Altersversorgung - Erste Schicht - Die Basisversorgung: Beispielzur Günstigerprüfung im Jahre 2005 (ohne Basisrente) SelbständigerKaufmann, Ehefrau Hausfrau,zusam m en veranlagt Abziehbar alt( 10 Abs.3 EStG) Kranken- und Pflegevers Haftpflichtversicherung Kapital-LV (88 % von ) Beiträge zur Basisversorgung 0 = insgesamt Davon abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen: Vorwegabzug Grundhöchstbetrag Hälftiger Höchstbetrag Abziehbarinsgesamt: Abziehbar neu ( 10 Abs. 1 und Abs. 4 EStG) Beiträge zur Basisversorgung 0, davon absetzbar (60 %): 0 Sonstige Vorsorgeaufwendungen: Kranken- und Pflegevers Haftpflichtversicherung Kapital-LV (88 % v ) = insgesamt Höchstbetrag ( 10 Abs. 4 EStG): Abziehbarinsgesamt: GKL /Produktmarketing Seite 13

15 - Erste Schicht - Die Basisversorgung: Kürzung dessteuerlichen Förderrahmens um einen fiktiven Arbeitgeberanteil(i.S.d. 10 cabs. 3Nr. 1 und 2 EStG) Betroffen sind sozialversicherungsfreie Steuerpflichtige: Beamte, beherrschenden G mb H-Geschäftsführer, Vorstände einer Aktiengesellschaft Kürzung des Höchstbetrages,sofern eine......arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung besteht... Altersversorgung mit Beiträgen aufgebaut wird,die nach 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sind Der fiktive Gesamtbeitrag zur GR V beträgt 19,5 % (max. bis zum Einkom men BBG Ost in Höhe von EU R O) GKL /Produktmarketing Seite 14

16 - Erste Schicht - Die Basisversorgung: Keine Kürzung des Abzugsbetrages Ausnahme: Allein-GG F (BFH-Urteilvom , BStBl 2004 II, S.546) Grund: Allein-GGF werden wie Selbständige behandelt Pensionsrückstellungen beieinem Allein-G G F mindern den GmbH-Gewinn. Somit wird eine betriebliche Altersversorgung über eigene Mittelfinanziert Quelle: NWB Nr.50 vom GKL /Produktmarketing Seite 15

17 - Erste Schicht - Die Basisversorgung: Je mehr Einkünfte der nachgelagerten Besteuerung unterliegen, um so höher istim Alter der Steuersatz und somit die Steuerlast 100 % 90 % 80 % Steigende Rentenbesteuerung ab 2005 (2005: 50 % / EndZweite Schicht040: 100 % ) Festschreibung eines persönlichen Rentenfreibetrags in E U R O 70 % 60 % 50 % GKL /Produktmarketing Seite 16

18 Das Drei-Schichten- Modell der Altersversorgung - Erste Schicht - Die Basisversorgung: Besteuerung deraltersrente nach altem und neuem Recht Steuerunbelastete Altersrente für einen 65-jährigen Rentner Angaben: Eigene Berechnung -Alleinstehender Rentner Alleinstehender Rentner Steuerunbelastete Rente Ertragsanteil27 % Sonderausgabenabzug KVdR/PflVdR W erbungskosten- Pauschbetrag 102 Sonderausgaben- Pauschbetrag 36 = Zu verst.einkom m en Grundfreibetrag = Steuerbelastung 0 Steuerunbelastete Rente Besteuerungsant.50 % Sonstige Vorsorgeaufwendungen (KVdR /PflVdR) W erbungskosten- Pauschbetrag 102 Sonderausgaben- Pauschbetrag 36 = Zu verst.einkom m en Grundfreibetrag = Steuerbelastung 0 Berechnet nach dem Einkom mensteuertarif 2005 (inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer), Beitrag zur Krankenversicherung 14,0 %,Pflegeversicherung 1,7 % GKL /Produktmarketing Seite 17

19 - Erste Schicht - Die Basisversorgung: Die neue steuerliche Behandlung der Rentenleistungen ( 22 EStG) Schrittweiser Übergang zur vollen Steuerpflicht. Besteuerung von gesetzlichen Neu-/ Bestandsrenten ab 2005 mit 50 % (aufgrund der Arbeitgeber-Anteilezur G R V). Für neue, hinzukom mende Rentenleistungen: ab % steigt bis 2020 um jährlich 2 % ab % ab % steigt bis 2040 um jährlich 1 % ab % Maßgebend ist der Rentenbeginn bzw. beibereitslaufenden Renten der Besteuerungsanteilin Bildung / Festschreibung eines persönlichen Rentenfreibetrags (Folge: künftigerentensteigerungen werden vollversteuert). GKL /Produktmarketing Seite 18

20 - Erste Schicht - Die Basisversorgung:Beispielzur steuerlichen Behandlung der Rentenleistungen Ein Arbeitnehmer gehtim September 2005 in Altersrente Angaben: BMF In 2005: 4 x ges x 50 % (Besteuerungsanteilgemäß 2005) Abzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag 102 In 2005 zu versteuern In 2006: 6 x x (nach Anpassung) ges x 50 % (Besteuerungsanteilgemäß 2005) Abzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag 102 In 2006 versteuern Für die Restdauer wird ein Freibetrag von festgeschrieben. In 2007: 6 x x (nach Anpassung) ges Abzüglich persönlicher Rentenfreibetrag Abzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag 102 In 2007 zu versteuern GKL /Produktmarketing Seite 19

21 - Erste Schicht - Die Basisversorgung: Der Rentner ohne Steuerkarte wird zum Auslaufmodell (persönlicher Rentenfreibetrag) 50 % steuerpflichtig Rentenbeginn 100 % steuerpflichtig 50 % steuerpflichtig % steuerfrei - Persönlicher Rentenfreibetrag in EURO (lebenslang) - 50 % steuerfrei GKL /Produktmarketing Seite 20

22 Das Drei-Schichten- Modell der Altersversorgung - Erste Schicht - Die Basisversorgung: Besteuerung deraltersrente nach altem und neuem Recht Steuerunbelastetes Bruttoeinko m m en (in EURO) eines alleinstehenden Rentners(im Jahre 2004 und 2005) im Vergleich zu Pensionären, jeweils unter Berücksichtigung der geltenden Abzugs-, Pausch-und Freibeträge (inklusive Grundfreibetrag) Angaben: BMF GKL /Produktmarketing Seite 21

23 Das Drei-Schichten- Modell der Altersversorgung - Erste Schicht - Versorgungswerke: Öffnungsklausel( 22 EStG) für Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken und Selbständige Ausnahme von der nachgelagerten Besteuerung Ertragsanteilsbesteuerung auch auf Leibrenten, soweit diese über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren m aximal bis zum 31. Dezem ber 2004 aus oberhalb deshöchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlten Beiträgen beruhen. Öffnungsklauselgiltauch für einm alige Leistungen (z.b. Sterbegeld) Folge: Aufteilung der Rente in einen nachgelagert zu besteuernden Anteilund in einen mit dem Ertragsanteil zu besteuernden A nteil GKL /Produktmarketing Seite 22

24 Die Riester-Rente 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte (Fonds,Lebensversicherung, Sparpläne,...) 2. Schicht: Zusatzversorgung bzw. Riester-Rente (kapitalgedeckte Zusatzversorgung, betriebliche Altersversorgung) 1. Schicht: Basisversorgung / Rürup-Rente (Gesetzliche Rentenversicherung, die neue private Leibrentenversicherung,...) GKL /Produktmarketing Seite 23

25 -ZweiteSchicht - Kapitalgedeckte Zusatzversorgung ( Riester-Rente ) Über 30 Millionen Anspruchsberechtigte; davon ca. 24,5 Mio. Arbeitnehmer und 1,7 Mio. Bea mte Begünstigter Personen sind u.a. Arbeitneh mer Pflichtversicherte Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung, z.b. selbständige Handwerker Beamte,Angestellteim öffentlichen Dienst Pflichtversicherte in der Altersversicherung für Landwirte Ehegatten von geförderten Personen GKL /Produktmarketing Seite 24

26 -ZweiteSchicht - Kapitalgedeckte Zusatzversorgung ( Riester-Rente ):Definition A uszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr Zu Rentenbeginn müssen mindestens die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge zur Verfügung stehen Beleihbarkeitim Rah men einer Im mobilienfinanzierung möglich Lebenslange Leibrente oder Auszahlungsplan mit anschließender Restverrentung Zulagen-/Steuerförderung Nachgelagerte Besteuerung Kündigungsrecht / Anspruch den Vertrag ruhen zu lassen Geschützte Anwartschaften GKL /Produktmarketing Seite 25

27 -ZweiteSchicht - Kapitalgedeckte Zusatzversorgung ( Riester-Rente ):Änderungen Neuerungen seit2005: Ausweitung der vorvertraglichen Informationspflicht (z.b. Anlagemöglichkeiten, Darstellung Risikopotenzial, ) Statt 11 nur noch 5 Zertifizierungskriterien Dauerzulagenantrag Teilkapitalisierung bis 30 % möglich (Ertrag steuerpflichtig) Einheitlicher Sockelbetrag von 60 E U R O p.a.(differenzierung des Betrages mit/ohne Kind entfällt) Auszahlung von biszu 12 Monatsrenten in einem Betrag Abfindung von Kleinstrenten bis 1 % der monatlichen Bezugsgröße ( 93 Abs. 3 EStG i.v.m. 18 S G B IV) Ab 2006: Einheitliche Tarife für Männer /Frauen (Unisex-Tarife) GKL /Produktmarketing Seite 26

28 Die Rürup-Kommission: W eg vom Drei-Säulen-M odell und hin zum Drei-Schichten-Modell 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte (Fonds,Lebensversicherung, Sparpläne,...) 2. Schicht: Zusatzversorgung bzw. Riester-Rente (kapitalgedeckte Zusatzversorgung, betriebliche Altersversorgung) 1. Schicht: Basisversorgung / Rürup-Rente (Gesetzliche Rentenversicherung, die neue private Leibrentenversicherung,...) GKL /Produktmarketing Seite 27

29 -Dritte Schicht - Kapitalanlageprodukte Kapitalanlageprodukte Kapitalanlageprodukte sind Finanzdienstleistungen, die weder die Voraussetzungen für die Basisversorgung (erste Schicht) noch für die die Kapital gedeckte Zusatzversorgung (zweite Schicht), wie die Riester-Rente oder die betriebliche Altersversorgung erfüllen Beispiele Banksparpläne Investment-Fonds Bundesschatzbriefe Aktien Kapital-Lebensversicherungen GKL /Produktmarketing Seite 28

30 -Dritte Schicht - Reduzierung des Steuerprivilegs der Lebensversicherung seit Vertragsabschluss vor Vertragsabschlussin Ablaufleistung = Garantierte Leistung plus Überschussbeteiligung 100 % steuerfrei 1) Ablaufleistung = Garantierte Leistung plus Überschussbeteiligung Kapitalertrag = Ablaufleistung minus Prämiensum me 50 % steuerpflichtig 2) 50 % steuerfrei 2) 1) Versicherungsdauer mind. 12 Jahre 2) Versicherungsdauer mind. 12 Jahre und Endalter mind. 60 Jahre GKL /Produktmarketing Seite 29

31 -Dritte Schicht - Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen (nur bei Ausübung deskapitalwahlrechts) Prämien aus dem versteuerten Einkom men Steuerpflicht der Erträge ( 20 EStG) Zuflussprinzip-Besteuerung zum Auszahlungszeitpunkt Steuerpflichtige Erträge bei Vertragsablauf werden aufgrund der folgenden Differenzrechnung ermittelt: ausgezahlte Leistungen./. eingezahlte Beiträge (effektiv) = steuerpflichtiger Ertrag Ertrag = Einkünfte aus Kapitalvermögen, ein Sparerfreibetrag kann abgezogen werden Beiträge = Prämienbestandteile für Risikozusatzversicherungen (BUZ, UT,...) werden nicht berücksichtigt GKL /Produktmarketing Seite 30

32 -Dritte Schicht - Modifizierte Ertragsanteilbesteuerung von Leibrenten ( 22 EStG) Bei Zahlungen von lebenslangen Leibrenten, zu denen die Beiträge vollausversteuertem Einkom men erbracht wurden, gilt weiterhin die Ertragsanteilbesteuerung: sofort beginnende Rentenversicherung aufgeschobene Rentenversicherung Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen: neuer Zinsfaktor von 3,0 % (alt5,5 %) neue Sterbetafel1997/1999 (alt Tafel 86/ 88) Folge: Reduzierung der Ertragsanteile W ichtig: Die Reduzierung des Ertraganteils ab 2005 giltauch für bereitslaufende Leibrenten GKL /Produktmarketing Seite 31

33 -Dritte Schicht - Modifizierte Ertragsanteilbesteuerung von lebenslangen Leibrenten ( 22 EStG) 43 % 38 % Bis 2004 Ab % 26 % 32 % 22 % 29 % 20 % 27 % 18 % Alter 50 Alter 55 Alter 60 Alter 63 Alter 65 GKL /Produktmarketing Seite 32

34 -Dritte Schicht - M odifizierte Ertragsanteilbesteuerung von abgekürzten Leibrenten ( 55 EStD V) Reduzierung der Ertragsanteile für: abgekürzte Leibrenten (z.b. Tarif RST/N) Renten wegen Berufsunfähigkeit Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen: neuer Zinsfaktor von 3,0 % (alt5,5 %) Folge: Reduzierung der Ertragsanteile GKL /Produktmarketing Seite 33

35 -Dritte Schicht - Modifizierte Ertragsanteilbesteuerung von abgekürzten Leibrenten, zum Beispiel Berufsunfähigkeitsrenten / Waisenrenten ( 55 EStDV) Bis 2004 Ab % 28 % 21 % 16 % 19 % 12 % 9 % 5 % Dauer 20 Dauer 15 Dauer 10 Dauer 5 GKL /Produktmarketing Seite 34

36 Das Alterseinkünftegesetz - Weitere Änderungen - Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs.1 Nr.3 i.v.m.abs.4 EStG) Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu Unfall-und Haftpflichtversicherungen zu Risikoversicherungen auf den Todesfall zu alten Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht sowie Kapital-Lebensversicherungen (Beginn vor dem ) zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen Abzugsfähigkeitder sonstigen Vorsorgeaufwendungen Arbeitnehmer, Rentner /Pensionäre: maximal p.a. Steuerpflichtige,die Beiträge für die Krankenversicherung alleinetragen, bis zu einem Höchstbetrag von p.a. Abzugsbetrag nach Ansicht der Fachleutezu gering GKL /Produktmarketing Seite 35

37 Das Alterseinkünftegesetz - Weitere Änderungen - Abbau altersspezifischer Vergünstigungen Altersspezifische Vergünstigungen werden in Schritten bis 2040 abgebaut Arbeitneh mer-pauschbetrag Versorgungsfreibetrag Altersentlastungsbetrag Ziel: Steuerliche Gleichbehandlung aller Alterseinkünfte ab dem Jahre 2040 GKL /Produktmarketing Seite 36

38 Das Alterseinkünftegesetz - Weitere Änderungen - Abbau altersspezifischer Vergünstigungen Arbeitnehmer-Pauschbetrag ( 9 anr. 1 EStG) Er stehtarbeitneh mern sowie den Beziehern von Beamten- und W erkspensionen (Betriebsrenten)zu. Wegfalldes Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Pensionen und Betriebsrenten ab 2005 (zur Zeit 920 EURO) Berücksichtigung des Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 102 E U R O Ausgleich für den Wegfalldes Arbeitnehmer-Pauschbetragsin Form eines Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag (wegen unterschiedlicher Besteuerung von Renten und Pensionen) Gleichmäßige Reduzierung des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag für jeden ab 2006 in den Ruhestand tretenden Jahrgang GKL /Produktmarketing Seite 37

39 Das Alterseinkünftegesetz - Weitere Änderungen - Abbau altersspezifischer Vergünstigungen Versorgungsfreibetrag ( 19 Abs.2 EStG) Bezüge wegen Erreichens der Altersgrenze (Pensionen, Betriebsrenten aus Pensionszusagen, Unterstützungskassen) gelten als Versorgungsbezügefür Steuerpflichtige ab dem 63. Lebensjahr Jahr des Ruhestands In Prozent der Versorgungsbezüge Maximal in EURO Zuschlag in EURO ,0 % ,4 % ,8 % ,0 % ,0 % ,0 % 0 0 GKL /Produktmarketing Seite 38

40 Das Alterseinkünftegesetz - Weitere Änderungen - Abbau altersspezifischer Vergünstigungen Altersentlastungsbetrag ( 24 a EStG) Nur beieinkünften ab dem vollendeten 64.Lebensjahr (z.b.zinsen, Mieteinnahmen,Direktversicherung, Pensionskasse,-fonds), ausgenom men Versorgungsbezüge und Leibrenten Jahr In Prozent der Einkünfte 40,0 % 38,4 % 36,8 % 24,0 % 8,0 % 0,0 % Maximal in EURO GKL /Produktmarketing Seite 39

41 Das Alterseinkünftegesetz - Weitere Änderungen - Keine Renteistsicher: W as bedeutet das Rentenbezugsmitteilungsverfahren? M eldepflicht für alle Rentenleistungen ( 22 a EStG) Sicherstellung der Besteuerung Zentrale Erfassungsstelle (ZfA) bei der Bundesversicherungsanstaltfür Angestellte (BfA) Betroffen sind die... Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA,LVA,...) Pensionskassen und die Pensionsfonds, berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie privaten Versicherungsunternehmen Elektronische Datenübermittlung an die ZfA als Grundlage zur Besteuerung der Altersbezüge Gesonderte Mitteilung für jeden Vertrag /Rente GKL /Produktmarketing Seite 40

42 Das Alterseinkünftegesetz - Weitere Änderungen - Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren: So erfasst der Fiskus die Alterseinkünfte Altersrente Gesetzliche Rentenversicherung Mitteilung Altersrente Altersrente Berufsständische Versorgungswerke Betriebsrenten (z.b. Pensionskassen) Mitteilung Mitteilung Altersrente Private Rentenversicherungen Mitteilung Dat en Eventuell Steuernachzahlung Finanzamt fordert Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung auf GKL /Produktmarketing Seite 41

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