Beförderungsbedingungen& Tarifbestimmungen

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1 III. Fahrpreise Anlage 1: Übergangstarif(ÜTME) Übergangstarif Landkreis Uelzen/HVV für Zeitkarten nach Lüneburg(Zone 807) Uelzen 53,40 80,10 167,00 250,50 136,90 205,40 40,10 125,30 102,70 Bevensen 39,70 59,60 124,20 186,30 101,80 152,70 29,80 93,10 76,30 Bienenbüttel 30,10 45,20 94,00 141,00 77,10 115,70 22,60 70,50 57,80 nach Winsen(Zone 707) Uelzen 73,90 110,90 230,90 346,40 189,30 284,00 55,40 173,20 142,00 Bevensen 59,90 89,90 187,10 280,70 153,40 230,10 44,90 140,30 115,00 Bienenbüttel 49,00 73,50 153,10 229,70 125,50 188,30 36,80 114,90 94,20 nach Harburg(Süderelberaum) Uelzen 83,00 124,50 259,50 389,30 212,80 319,20 62,30 194,60 159,60 Bevensen 78,80 118,20 246,20 369,30 201,90 302,90 59,10 184,60 151,40 Bienenbüttel 70,10 105,20 219,10 328,70 179,70 269,60 52,60 164,40 134,80 Uelzen 88,50 132,80 276,70 415,10 226,90 340,40 66,40 207,60 170,20 Bevensen 84,20 126,30 263,20 394,80 215,80 323,70 63,20 197,40 161,90 Bienenbüttel 78,80 118,20 246,10 369,20 201,80 302,70 59,10 184,60 151,40 37

2 Übergangstarif Landkreis Rotenburg(Wümme)/HVV für Zeitkarten Wochenkarten Monatskarten Karten nach Tostedt(Zone 808) Sottrum 55,50 83,30 173,40 260,10 142,20 213,30 41,30 129,20 105,90 Rotenburg(W) 45,00 67,50 140,70 211,10 115,40 173,10 34,40 107,50 88,20 Scheeßel 37,50 56,30 117,20 175,80 96,10 144,20 28,10 87,90 72,10 Lauenbrück 30,60 45,90 95,70 143,60 78,50 117,80 23,00 71,80 58,90 Wochenkarten Monatskarten Karten nach Buchholz(Zone 708) Sottrum 67,50 101,30 211,00 316,50 173,00 259,50 51,50 161,00 132,00 Rotenburg(W) 62,00 93,00 193,70 290,60 158,80 238,20 46,50 145,20 119,10 Scheeßel 51,90 77,90 162,10 243,20 132,90 199,40 38,90 121,60 99,70 Lauenbrück 43,20 64,80 135,00 202,50 110,70 166,10 32,40 101,30 83,10 Wochenkarten Monatskarten Karten nach Harburg (Süderelberaum) Sottrum 85,70 128,60 267,70 401,60 219,50 329,30 64,30 200,90 164,70 Rotenburg(W) 80,40 120,60 251,40 377,10 206,10 309,20 60,40 188,60 154,70 Scheeßel 70,40 105,60 220,00 330,00 180,40 270,60 52,80 165,10 135,40 Lauenbrück 64,50 96,80 201,60 302,40 165,30 248,00 48,40 151,30 124,10 Wochenkarten Monatskarten Karten Sottrum 88,50 132,80 276,50 414,80 226,70 340,10 73,40 229,30 188,00 Rotenburg(W) 87,10 130,70 272,20 408,30 223,20 334,80 66,50 207,90 170,50 Scheeßel 82,20 123,30 257,00 385,50 210,70 316,10 61,70 192,80 158,10 Lauenbrück 77,30 116,00 241,50 362,30 198,00 297,00 58,00 181,20 148,60 38

3 Übergangstarif Landkreis Cuxhaven/HVV für Zeitkarten nach Stade(Zone 809) Cuxhaven 81,30 122,00 254,20 381,30 208,40 312,60 64,60 202,00 165,60 Otterndorf 68,40 102,60 213,80 320,70 175,30 263,00 52,20 163,10 133,70 Cadenberge 55,90 83,90 174,80 262,20 143,30 215,00 42,10 131,50 107,80 Wingst 51,60 77,40 161,40 242,10 132,30 198,50 38,80 121,20 99,40 Hemmoor 43,20 64,80 134,90 202,40 110,60 165,90 32,40 101,30 83,10 Hechthausen 35,40 53,10 110,50 165,80 90,60 135,90 26,60 83,10 68,10 nach Buxtehude(Zone 709) Cuxhaven 86,70 130,10 271,00 406,50 222,20 333,30 68,90 215,20 176,50 Otterndorf 83,20 124,80 260,00 390,00 213,20 319,80 65,40 204,30 167,50 Cadenberge 78,90 118,40 246,60 369,90 202,20 303,30 59,50 185,90 152,40 Wingst 75,40 113,10 235,50 353,30 193,10 289,70 56,70 177,30 145,40 Hemmoor 65,30 98,00 204,10 306,20 167,40 251,10 50,20 156,80 128,60 Hechthausen 56,40 84,60 176,40 264,60 144,60 216,90 42,30 132,30 108,50 nach Harburg(Süderelberaum) Cuxhaven 90,70 136,10 283,30 425,00 232,30 348,50 72,40 226,40 185,60 Otterndorf 88,00 132,00 275,10 412,70 225,60 338,40 71,40 223,10 182,90 Cadenberge 86,40 129,60 269,90 404,90 221,30 332,00 70,20 219,50 180,00 Wingst 85,80 128,70 268,20 402,30 219,90 329,90 69,60 217,50 178,40 Hemmoor 84,80 127,20 264,90 397,40 217,20 325,80 65,30 204,00 167,30 Hechthausen 80,50 120,80 251,70 377,60 206,40 309,60 61,60 192,40 157,80 Cuxhaven 93,80 140,70 293,10 439,70 240,30 360,50 74,50 232,70 190,80 Otterndorf 90,90 136,40 284,00 426,00 232,90 349,40 72,90 227,70 186,70 Cadenberge 89,40 134,10 279,40 419,10 229,10 343,70 71,70 224,20 183,80 Wingst 88,50 132,80 276,70 415,10 226,90 340,40 71,00 221,90 182,00 Hemmoor 87,50 131,30 273,30 410,00 224,10 336,20 65,70 205,40 168,40 Hechthausen 82,80 124,20 258,90 388,40 212,30 318,50 62,10 194,20 159,20 39

4 Anlage 2: Kombitarif metronom Cassen Eils Einzeltickets Tagesfahrt Saisonrückfahrt Einfache Fahrt Erwachsene 42,00 49,90 32,50 Kinder(4-14J.) 23,00 25,00 16,50 Schwerbehinderte 2 34,00 42,00 Familien(2 Erw.+3 Kinder) 110,00 129,00 Hunde 20,00 20,00 10,00 Gruppen Erwachsene*p.P. 35,00 44,50 Erwachsene**p.P. 32,00 42,50 Jugendliche*p.P.(15-17J.) 31,00 34,50 Kinder*p.P.(4-14J.) 23,00 25,00 2 ab70%beiausweisvorlage * ab10pers. **ab20pers. Preisänderungen durch Cassen Eils vorbehalten Anlage 3: Kombitarif metronom regiomaris Diese Kooperation ist vom gültig. Helgoland und Neuwerk Einfache Fahrt Hin- und Rückfahrt Erwachsener(1Erw.) 33,50 59,90 Familien-/Partnerkarte(2-5Erw.) 67,- 119,80 40

5 Definition Schüler und Studenten 1. Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildenderschulen berufsbildenderschulen EinrichtungendeszweitenBildungsweges Hochschulen,Akademien mitausnahmederverwaltungsakademien Volkshochschulen Landvolkshochschulen. Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Punkt 1 fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist; 3. Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen; 4. Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des 19 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des 40 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes, 37 Abs. 3 der Handwerksordnung, ausgebildet werden; 5. Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen. 6. Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist; 7. Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz der Verwaltung erhalten; 8. Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder eines vergleichbaren sozialen Dienstes. 41

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