Schadensfall des Monats (Ausgabe Oktober 2013)
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- Heinz Lehmann
- vor 6 Jahren
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1 Dr. Sönke Borgwardt Diplom-Ingenieur Freischaffender Landschaftsarchitekt AIK SH Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau der IHK zu Lübeck Winsener Straße 9 D Kattendorf Tel.: Fax: Schadensfall des Monats (Ausgabe Oktober 2013) Kategorie 1. Pflasterbau 1.3 Ausführungsmängel Sorglosigkeit Diverse Titel Zahlreiche Mängel an Klinkerpflaster durch Fehler in der Bauausführung Bild 1: Bewegungsflächen aus Pflasterklinker auf Privatgrundstück Sachverhalt Nach Aktenlage beauftragte der Antragsteller den Antragsgegner mit der Durchführung von Pflasterbauarbeiten unter anderem für die Grundstücksauffahrt und Wegeflächen auf seinem Grundstück (Bild 1).
2 2 Gegenstand der Beweisfragen ist die Feststellung von Mängeln sowie die Benennung der entsprechenden Mängelbeseitigungsmaßnahmen und deren Kosten. Erhebungen Die streitgegenständlichen Pflasterflächen befinden sich als Auffahrt vor der Garage und als Wegeflächen auf einem Privatgrundstück auf einer Fläche von insgesamt etwa 130 m 2. Das Pflaster besteht aus Klinkerpflaster mm, ungefast im Ellenbogen- und Reihenverband längs zur Bewegungsrichtung. Die Einzelflächen sind eingefaßt in einer Klinker-Rollschicht. Die Flächen werden augenscheinlich hinsichtlich Zustand und Gesamteindruck sowie durch folgende Messungen begutachtet: Gesamt- und Teilgrößen, Längen und Breiten mit Streckenmeßgerät und Gliedermaßstab, Abweichungen von der Flucht als Abstandsmessung von der Schnur, Abweichungen von der Höhengleichheit als einfache Abstandsmessung, Abweichungen von der Ebenheit mit der 4-Meter-Richtlatte und Meßkeil, Fugenbreiten mit dem Meßschieber und Querneigungen mit elektronischer Wasserwaage. Untersuchungsergebnisse Die vorgefundenen Mängel zeigen sich als: Die Pflasterfugen sind etwa 1-2 mm breit und mit einem Sand der Körnung 0/2 mm gut verfüllt. Vereinzelt werden Abplatzungen an den Kanten der Pflastersteine festgestellt (Bild 2). Die Einfassungen der Pflasterflächen aus Klinker-Rollschichten zeigen einen sehr uneinheitlichen Höhenversatz zu den Pflasterflächen zwischen -5 und +20 mm (Bild 3). Die Fugen in Kurvenbereichen sind nur ungenügend verfüllt. Ein Pflasterornament ist nicht mittig zwischen den Einfassungen angelegt worden (Bild 4). In diesem Bereich liegen auch die Einfassungen nicht parallel zueinander, so daß die Wegebreite um etwa 50 mm variiert und daher die Pflastersteine im vorderen Bereich nicht fachgerecht zugeschnitten wurden (Bild 5). Im Bereich des vorderen Wegs verläuft die Flucht der durchgehenden Längsfuge des einmündenden Wegs nicht fluchtgerecht mit dem sich anschließenden Ellenbogenverband der Grundstücksauffahrt und weicht etwa um 30 mm ab (Bild 6).
3 Bild 2: Fugenausbildung Bild 3: Uneinheitliche Ausbildung der Randeinfassungen 3
4 Bild 4: Außermittiges Pflasterornament Bild 5 Nicht fachgerecht ausgeführte Schnittarbeiten 4
5 5 Bild 6: Ungleichmäßiger Verlauf der Fugenachse Schlußfolgerungen Die festgestellten Fehler resultieren maßgebend und ursächlich aufgrund folgender Mängel: Vereinzelt sind Abplatzungen an den Kanten der Pflastersteine vorhanden. Die Ursache hierfür ist in der Verwendung ungefaster Klinker im Zusammenhang mit der Verlegung mit zu engen Fugen oder unsachgemäßer Ausführung. Nach DIN 18318, Abschnitt [1] sind Pflasterklinker mit einer Fugenbreite von 3 bis 5 mm zu verlegen, um eine vollständige Verfüllung zu gewährleisten und somit ein Verkippen und Aneinanderschlagen zu vermeiden (Bild 7). Bild 7: Verkippung und Kantenbruch bei zu engen Fugen.
6 6 Nach Abschnitt der DIN sind Randeinfassungen höhen- und fluchtgerecht herzustellen. Die zulässige Abweichung der Auftrittsfläche beträgt 2 mm. Die Einfassungen in diesem Bereich sind von der Höhengleichheit her zwischen 5 und 20 mm sehr uneinheitlich und damit nicht fachgerecht ausgeführt. Das Pflasterornament zwischen hausseitigem Granitbord und Beet ist nicht mittig angelegt. Es liegt ein wesentlicher und begründeter Mangel vor. Nach DIN 18318, Abschnitt muß bei Anschlüssen die kürzere Länge der geschnittenen Pflastersteine mindestens die Hälfte der größten Kantenlänge des unbearbeiteten Normalsteins betragen. Die durchgehenden Längsfugen des Weges setzen sich nicht in den Längsfugen des Ellenbogenverbandes der Grundstücksauffahrt fort. Darüber hinaus müssen Fugenachsen nach Abschnitt der DIN einen gleichmäßigen Verlauf aufweisen. Maßnahmen Für das Richten der Einfassungen sind die vorhandenen Einfassungssteine aufzunehmen und zur Wiederverwendung zu lagern, anschließend sind sie in ein Betonfundament mit Rückenstütze wieder zu versetzen. Zur Erzielung fachgerechter Fugenbreiten sind die Pflastersteine neu zu verlegen. Hierbei sind zur Durchführung mängelfreier Randanschlüsse die Pflastersteine so zu verlegen, daß Schnittarbeiten minimiert werden und ansonsten nach den Anforderungen der DIN in Abschnitt entsprechen. Unter Umständen kann es hierzu erforderlich sein, das Verlegemuster aufzulösen [2]. Die Wiederherstellung des Pflasterornaments umfaßt die Leistungen, Aufnahme des Ornaments mit 0,7 m2, der Pflasterreihe mit 3,0 m und von 0,2 m2 Pflasterklinker und das anschließende erneute Verlegen. In diesem Bereich ist zusätzlich die Parallelität zwischen den Einfassungen herzustellen, hierzu sind die Einfassungssteine aufzunehmen und neu zu versetzen. Schadensvermeidung Die vorliegenden Mängel beruhen insgesamt auf nicht fachgerechten Leistungen des Bauunternehmers nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik und dem geltenden, hier einschlägigen Regelwerk. Eine größere Sorgfalt, einhergehend mit einer qualifizierten Bauleitung zur sachgerechten Überwachung der Arbeiten hätte hier vermutlich ausgereicht, ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Weiterführende Literatur [1] Deutsches Institut für Normung e.v. DIN (Hrsg.): DIN VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Verkehrswegebauarbeiten Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen. Ausgabe April [2] Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.v. SLG (Hrsg.): Dauerhafte Verkehrsflächen mit Betonpflastersteinen. Aktualisierte Fassung April 2010.
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