IHK-Information. Franchising

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "IHK-Information. Franchising"

Transkript

1 IHK-Information Franchising Franchising hat in den letzten Jahren auch in Deutschland immer mehr an Bedeutung gewonnen. Mehr als 800 Franchisesysteme mit insgesamt Franchisenehmern erzielen einen Jahresumsatz von über 21 Mrd. Euro. Franchiseideen bieten für Existenzgründer die Möglichkeit, ein bereits erfolgreich erprobtes Konzept zu übernehmen. Franchising wird zunehmend aber auch von bereits bestehenden Unternehmen im Rahmen ihrer Konzeptumstellung bzw. Unternehmenserweiterung genutzt. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen ersten Einblick in die Thematik vermitteln. 1. Was bedeutet Franchising? 2. Wann kann man von echtem Franchising sprechen? 3. Welche Vor- bzw. Nachteile bietet Franchising für den Franchisenehmer? 4. Wann ist ein Unternehmenskonzept franchisefähig? 5. Wie kann ich feststellen, ob es sich um ein seriöses Franchise-System handelt? 6. Wie überprüfe ich ein Franchisesystem? 7. Was ist aus rechtlicher Sicht bereits vor Abschluss eines Franchisevertrages zu beachten? 8. Welche Punkte sollten im Franchisevertrag geregelt sein? 9. Was ist bei der Finanzierung zu beachten? 10. Checkliste I - Sind Sie als Franchise-Nehmer geeignet? 11. Checkliste II - So checken Sie den Franchise-Geber ab 12. Checkliste III - So schätzen Sie die Geschäftsidee richtig ein 13. Hilfereiche Adressen und Links 1. Was bedeutet Franchising? Franchising ist die entgeltliche Gewährung eines Nutzungsrechtes für Wettbewerbsvorteile an unabhängige Unternehmer, verbunden mit Weisungsrecht, Betreuung und Kontrolle. Das heißt der Franchisegeber entwickelt ein Geschäftskonzept von A bis Z. Hierzu gehört meist ein komplettes Produkt- bzw. Leistungsprogramm (inklusive Werbung, Namensgebung, Ladengestaltung bis hin zur Schulung). Der Franchisenehmer hat das Recht, das Franchisepaket gegen Entgelt zu nutzen. Er ist dabei im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Als Leistungsbeitrag liefert der Franchisenehmer Arbeit, Kapital und Informationen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sich genau an die Vorgaben des Franchisegebers zu halten. Üblicherweise besteht das Service-Paket, das der Franchisegeber dem Franchisenehmer zur Verfügung stellt, aus einmaligen und laufenden Leistungen. Auch die Gebühr, die der Franchisenehmer zahlen muss, setzt sich in der Regel aus einer einmaligen Einstiegsgebühr und einer laufenden Franchise-Gebühr (meist orientiert am Umsatz) zusammen. Franchising ist für den Franchisenehmer kein Finanzierungsmodell. Vielmehr sind für ihn hiermit oft erhebliche Investitionen verbunden, die er mit Eigenkapital bzw. einem Bankkredit abdecken muss. Franchising ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Als Grundlage kann jedoch der Europäische Verhaltenskodex für Franchising - zugleich Ehrenkodex für Mitglieder des Deutschen Franchiseverbandes e.v. - dienen. Darin finden sich auch Bestimmungen, die Franchising von

2 e.v. - dienen. Darin finden sich auch Bestimmungen, die Franchising von Lizenzverträgen bzw. bloßen Partnerschaftsverträgen abgrenzen. 2. Wann kann man von echtem Franchising sprechen? Das System sollte, wie auch im Europäischen Verhaltenskodex für Franchising festgeschrieben, der nachfolgenden Definition entsprechen: Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbständiger Unternehmen auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt am Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystem zur Sicherung eines systemkonformen Verhaltens. Das Leistungsprogramm des Franchisegebers ist das Franchise-Paket. Es besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchisenehmers und der Verpflichtung des Franchisegebers, den Franchisenehmer aktiv und laufend zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln. Der Franchisenehmer erhält - neben gewerblichen Schutz- und Urheberrechten - auch das Recht, das Know-how des Franchisegebers zu nutzen. Unter Know-how versteht man dabei nichtpatentierte praktische Kenntnisse, die auf Erfahrungen des Franchisegebers und Erprobungen durch diesen beruhen und die geheim, wesentlich und identifiziert sind. Geheim bedeutet, dass das Know-how in seiner Substanz, seiner Struktur oder der genauen Zusammensetzung seiner Teile nicht allgemein bekannt oder nicht leicht zugänglich ist; der Begriff ist nicht in dem engen Sinne zu verstehen, dass jeder einzelne Teil des Know-hows außerhalb des Geschäfts des Franchisegebers völlig unbekannt oder unerhältlich sein müsste. Wesentlich bedeutet, dass das Know-how Kenntnisse umfasst, die für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen an Endverbraucher, insbesondere für die Präsentation der zum Verkauf bestimmten Waren, die Bearbeitung von Erzeugnissen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, die Art und Weise der Kundenbedienung sowie die Führung des Geschäftes in verwaltungsmäßiger und finanzieller Hinsicht wichtig sind. Das Know-how muss für den Franchisenehmer nützlich sein; dies trifft zu, wenn es bei Abschluss der Vereinbarung geeignet ist, die Wettbewerbsstellung des Franchisenehmers insbesondere dadurch zu verbessern, dass es dessen Leistungsfähigkeit steigert und ihm das Eindringen in einen neuen Markt erleichtert. Identifiziert bedeutet, dass das Know-how ausführlich genug beschrieben sein muss, um prüfen zu können, ob es die Merkmale des Geheimnisses und der Wesentlichkeit erfüllt; die Beschreibung des Knowhows kann entweder in der Franchisevereinbarung oder in einem besonderen Schriftstück niedergelegt oder in jeder anderen geeigneten Form vorgenommen werden. Um über ein entsprechendes Know-how zu verfügen, muss der Franchisegeber vor der Gründung seines Franchisenetzes sein Geschäftskonzept schon in einem angemessenen Zeitraum und mit wenigstens einem Pilotobjekt selbst erfolgreich betrieben haben.

3 3. Welche Vor- bzw. Nachteile bietet Franchising für den Franchisenehmer? Der Franchisenehmer erhält durch Franchising die Möglichkeit ein bereits entwickeltes und erfolgreich erprobtes Konzept zu nutzen. Dazu gehört regelmäßig ein bereits bekannter geschützter Markenname und die Unterstützung durch den Franchisegeber beim Einkauf, bei der Betriebsführung und in allen Fragen des Marketing und der Konzeptweiterentwicklung. Die Kooperation mit dem Franchisegeber gibt dem Franchisenehmer die Möglichkeit auch gegenüber großen Mitbewerbern und anderen Verbundgruppen zu bestehen. Franchising hat für den Franchisenehmer aber auch zur Folge, dass er durch die Partnerschaft mit dem Franchisegeber in seinen unternehmerischen Entscheidungen stark eingeschränkt ist. Er muss sich in das System einfügen und ist darüber hinaus abhängig von der Geschäftspolitik und dem Wohlergehen des Franchisegebers und der anderen Franchisenehmer. Eine vorzeitige Beendigung der Franchisepartnerschaft ist für den Franchisenehmer meist mit Verlust verbunden. 4. Wann ist ein Unternehmenskonzept franchisefähig? Das Konzept muss nicht nur für den Franchisegeber, sondern auch für den Franchisenehmer tragfähig sein und auf einer möglichst originellen Idee beruhen. Außerdem darf es nicht für jedermann leicht kopierbar sein. Wichtige Bestandteile des Konzeptes sollten durch eingetragene Schutzrechte geschützt sein. Von Bedeutung ist auch das besondere Know-how, das auf den Erfahrungen des Franchisegebers basiert und so aufbereitet sein muss, dass es vom Franchisenehmer erfolgreich genutzt werden kann. Der Aufbau und Betrieb eines Franchisesystems verursacht erhebliche Marketingkosten. Das Konzept muss deshalb vor allem ertragsstark und nicht nur umsatzstark sein. Bis auf wenige Ausnahmen sind Discountgeschäfte nicht franchisefähig, im Gegensatz zu jenen Konzepten, die überdurchschnittliche Deckungsbeiträge ermöglichen. Erfüllt ein Unternehmenskonzept diese Kriterien, so muss der potentielle Franchisegeber berücksichtigen, dass mit dem Aufbau eines Franchisesystems zunächst erhebliche Investitionskosten verbunden sind. Auswahl und Betreuung der Franchisenehmer und die notwendige Verfeinerung und Weiterentwicklung des Systems erfordern Manpower und Kapital. Kann ein potentieller Franchisegeber dies leisten, so bietet der Aufbau eines Franchisesystems die Chance zu expandieren und mit innovativen Ideen schnell und nachhaltig neue Märkte zu erschließen. Im Gegensatz zu einem Filialsystem, bei dem jede neue Einheit einen zusätzlichen eigenen Kapital- und Personaleinsatz erfordert, wird dies bei einem Franchisesystem vom Franchisenehmer übernommen. Da der Franchisenehmer auf eigene Rechnung arbeitet und das volle wirtschaftliche Risiko trägt, ist er im allgemeinen wesentlich motivierter als ein Filialleiter. Beispiele in der Praxis haben gezeigt, dass Franchising auch zunehmend Bedeutung gewinnt bei der Umwandlung eines bereits bestehenden Filialsystems und bei der Privatisierung von ehemals staatlichen Wirtschaftseinheiten. 5. Wie kann ich feststellen, ob es sich um ein seriöses Franchise-System handelt? Da der Begriff Franchising weder geschützt noch gesetzlich explizit geregelt ist, kommt es immer wieder vor, dass sich auch unseriöse Unternehmen hiermit schmücken. Vor allem unter den Anzeigen in Tageszeitungen und Illustrierten finden sich gelegentlich sogenannte schwarze Schafe, die mit hohen Gewinnversprechen potentielle Franchisenehmer anlocken. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn

4 Bei Anzeigen keine Firmenadresse, sondern nur Telefon bzw. Fax angegeben wird Der Franchisegeber mit hohen Gewinnversprechen wirbt Die Unterlagen formal zu beanstanden sind, z. B. Rechtschreibfehler, kein im Geschäftsleben üblicher Briefbogen usw. Der Franchisegeber keinen Pilotbetrieb nachweisen kann und sich weigert, Einblick in betriebswirtschaftliche Zahlen zu gewähren Der Franchisegeber es ablehnt, Referenzadressen, z. B. von anderen Franchisenehmern, zu nennen Zeitdruck besteht, insbesondere keine ausreichend lange Zeit zur Prüfung der Unterlagen und des Franchisevertrages eingeräumt wird Vorabzahlungen zu leisten sind Ein Missverhältnis zwischen Franchisegebühr und den Leistungen des Franchisegebers besteht Der Eintrag der Schutzrechte nicht nachgewiesen werden kann Kein Franchisehandbuch vorliegt 6. Wie überprüfe ich ein Franchisesystem? Auch mit Hilfe des Franchising lässt sich verständlicherweise das wirtschaftliche Risiko einer Existenzgründung nicht ausschließen. Echtes Franchising bietet jedoch die Möglichkeit, ein bereits erprobtes Konzept zu nutzen. Der Franchisenehmer sollte vor Vertragsabschluss intensiv überprüfen, inwieweit das System sich in der Vergangenheit bereits bewährt hat und welche Punkte dafür sprechen, dass es sich auch in Zukunft weiter erfolgreich am Markt behaupten kann. Hierzu dienen die folgenden Fragen. Werden diese vom Franchisegeber nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet, so sollte er von der angestrebten Partnerschaft Abstand nehmen und gegebenenfalls nach einem anderen Franchisesystem suchen. Seit wann besteht die Firma des Franchisegebers? Seit wann gibt es das Konzept am Markt? Seit wann vergibt das Unternehmen Franchiselizenzen in Deutschland? Gibt es lediglich ein oder mehrere Pilotobjekte (Testgeschäfte)? Wie viel Franchisenehmer gibt es im System? Sind Franchisenehmer schon ausgeschieden und warum? Welche Marktbedeutung hat das System? Werden Betriebe vom Franchisegeber auch in Eigenregie betrieben? Liegt dem System der anerkannte Franchisebegriff zugrunde? Bestehen gewerbliche Schutzrechte z. B. für Marke, Warenzeichen usw.?

5 Kann der Franchisegeber die Eintragung der Schutzrechtenachweisen? Worin bestehen die Wettbewerbsvorteile des Konzepts? Wie werden diese nachgewiesen? Gibt es verlässliches betriebswirtschaftliches Zahlenmaterial als Erfolgsnachweis? Ist der Franchisegeber bei der Standortsuche behilflich? Gibt es ein Standortanforderungsprofil? Macht der Franchisegeber eine Standortanalyse? Werden vom Franchisegeber verlässliche betriebswirtschaftliche Daten nachgewiesen (z.b. für Wareneinsatz, Personalkosten, Betriebskosten usw.)? Welche Daten über die Marktverhältnisse werden zur Verfügung gestellt? Welche Leistungen bietet der Franchisegeber im einzelnen? Welche besonderen Dienstleistungen erbringt die Systemzentrale (Zentraler Einkauf, Marketing Produktentwicklung etc.)? Wie funktioniert die laufende Betreuung und Beratung? Gibt es Franchisebetreuer im System? Existiert ein umfangreiches Handbuch zur Betriebsführung? Ist das Franchisepaket hieb- und stichfest? Welche Gebühren werden für das Leistungspaket auf welcher Basis erhoben? Ist eine Einstiegsgebühr zu entrichten? Welche Bezugsverpflichtungen bestehen? Ist ein Werbekostenanteil zu entrichten? Nach welchen Kriterien wird der Werbekostenanteil erhoben? Welchen Leistungsbeitrag stellt der Franchisegeber selbst für Werbung zur Verfügung? Gibt es im System institutionalisierte Franchisenehmer-Gremien (Beiräte, Erfahrungsaustauschgruppen, Ausschüsse usw.)? Bietet der Franchisegeber die Möglichkeit, bestehende Franchisenehmer kennen zu lernen? Zu welchen Schulungen ist der Franchisenehmer vor Beginn der Selbständigkeit verpflichtet? Wie lange hat der Franchisenehmer Zeit, den Franchisevertrag vor Unterzeichnung zu prüfen? Legt der Franchisegeber ein Schreiben der Deutschen Ausgleichsbank in Bonn vor, worin bestätigt wird, dass einer öffentlichen Förderung von Franchisenehmern dieses Systems im Grundsatz nichts entgegensteht? Was kann ein Franchisenehmer verdienen?

6 Wie hoch ist die durchschnittliche Rendite eines Franchisebetriebes? Wie sind die Folgen der Vertragsbeendigung geregelt? Kann ich mich als Franchisenehmer mit dem Franchisesystem identifizieren? Besteht ein Vertrauensverhältnis zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber? Ist der Franchisegeber Mitglied im Deutschen Franchiseverband? Auch wenn es sich um ein seit langem erfolgreichen, seriösen Franchisegeber handelt, so bedeutet eine Partnerschaft für den Franchisenehmer nicht zwangsläufig wirtschaftlichen Erfolg. Von Bedeutung ist selbstverständlich auch die jeweilige Marktentwicklung. Beispiele aus der Praxis haben gezeigt, dass Franchisingunternehmen mit Hilfe des Franchisegebers auf konjunkturelle Schwankungen jedoch besser reagieren können als Unternehmen ohne eine derartige Partnerschaft. 7. Was ist aus rechtlicher Sicht bereits vor Abschluss eines Franchisevertrages zu beachten? Bereits mit Aufnahme der Vertragsverhandlungen entsteht ein vorvertragliches Vertrauensschuldverhältnis, das die beiden Partner im besonderen Maße zur Offenlegung der für die spätere Zusammenarbeit erheblichen Informationen verpflichtet. Aufgrund dieser Aufklärungspflicht sind Franchisegeber und - nehmer gehalten, sich einander richtig, vollständig und wahrheitsgetreu über die beiderseitigen Voraussetzungen der Franchise-Partnerschaft zu informieren. Hierzu gehören von Seiten des Franchisegebers: Angaben über die voraussichtlichen arbeitsmäßigen und finanziellen Belastungen, einschließlich aller notwendigen Aufwendungen und möglicher Verluste während der Anlaufphase Ausführliche Informationen zu den bisherigen Erfahrungen der anderen Franchisepartner bzw. des eigenen Pilotbetriebes mit Zahlenangaben Wahrheitsgemäße Angaben zur geplanten Marketing- und Werbekonzeption von Seiten des Franchisenehmers: Wahrheitsgemäße Angaben über die eigenen beruflichen Fähigkeiten, persönlichen Eigenschaften und finanziellen Möglichkeiten, soweit diese für das Franchisesystem von Bedeutung sind Kann ein Partner nachweisen, dass unzutreffende Informationen für ihn den Ausschlag gegeben haben, den Franchisevertrag abzuschließen, so kann er Schadensersatz verlangen!

7 8. Welche Punkte sollten im Franchisevertrag geregelt sein? Der Franchisevertrag dokumentiert die vertragliche Basis der Zusammenarbeit zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber. Er sollte schriftlich abgefasst werden und die Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner möglichst umfassend und eindeutig bezeichnen. Da sich Franchisesysteme stark voneinander unterscheiden und sich auf ganz unterschiedliche Branchen und Betriebstypen beziehen können, sind auch die Franchiseverträge unterschiedlich gestaltet. In der Regel sollte ein Franchisevertrag insbesondere die folgenden Punkte beinhalten: Vertragspartner Bezeichnung der natürlichen Person und des Unternehmens Gegenstand des Franchise-Vertrages Aufzählung der gewerblichen Schutzrechte, wie Markenname, Patente Hinweis auf das Handbuch, in dem das Know-how dargelegt ist Bezeichnung des Vertragsgebietes und Gewährung eines Gebietsschutzes Beginn der vertraglichen Bindung Pflichten des Franchisenehmers Förderung der Absatzziele des Franchisegebers Wahrung eines vorgegebenen Erscheinungsbildes und der im Handbuch aufgeführten Punkte und Pflege des Franchisingkonzeptes Zahlung einer einmaligen und einer laufenden Franchisegebühr Anmeldung des Gewerbes und Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, wie Arbeitsschutz, Hygiene, Brandschutz, Sicherheit, Tarifverträge Regionale Marketingaktivitäten auf eigene Kosten Aktives Personalmarketing Abschluss bestimmter Versicherungen Teilnahme an Werbeaktionen Teilnahme an Schulungen Teilnahme an Beiratssitzungen und Erfahrungsaustauschgruppen Ständige Unterrichtung und Datenaustausch mit dem Franchisegeber, insbesondere zu den eigenen Marketingaktivitäten und zum Geschäftsverlauf Duldung von Kontrollen durch den Franchisegeber Akzeptanz der Weisungsbefugnis des Franchisegebers

8 Wettbewerbsverbot während der Vertragsdauer Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (Anspruch auf Karenzentschädigung) Geheimhaltung der Systemdaten gegenüber Dritten Einverständnis, dass der Franchisegeber das Franchisesystem ständig an neue geänderte Marktverhältnisse anpassen kann Gegebenenfalls: Abnahme bestimmter Waren vom Franchisegeber und Verbot diese Ware an andere Unternehmen abzugeben (Vorgabe von Endverkaufspreisen durch den Franchisegeber sind nicht zulässig!) Einhaltung bestimmter Öffnungszeiten Verpflichtung, selbst jederzeit im Unternehmen anwesend zu sein und mitzuarbeiten Pflichten des Franchisegebers Erstellung einer Marktanalyse und Standortanalyse Unterstützung bei der Sortimentsfestlegung, bei der Personalauswahl, bei der Rentabilitätsvorschau, beim Bankgespräch und bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Eröffnung Verfügungsstellung der gewerblichen Schutzrechte und des Handbuchs mit dem speziellen Know-how Ständige Beratung und Unterstützung des Franchisenehmers Erhebung von Betriebsvergleichen und Weitergabe der Daten an den Franchisenehmer zur Erfolgskontrolle Konzeption von Schulungskursen, Franchisenehmer-Beiräten und Erfahrungsaustauschgruppen Überregionale Werbung Weiterentwicklung des Systems Ständige Unterrichtung des Franchisenehmers und gegenseitiger Datenaustausch Geheimhaltung der Daten des Franchisenehmers gegenüber Außenstehenden Beendigung des Franchisevertrages Festlegung der Dauer des Franchisevertrages und von Verlängerungsmöglichkeiten Kündigungstatbestände, wie z..b. Vertragsverletzung, evtl. aufgrund besonderer Umstände, wie wirtschaftliche Schwierigkeiten, Arbeitsunfähigkeit Ausgleichszahlungen nach Vertragsende (evtl. auch für den vom Franchisenehmer geschaffenen Kundenstamm)

9 Übernahmerecht und gegebenenfalls Übernahmeverpflichtung des Franchisegebers bezüglich systemspezifischer Waren und Gegenstände Rechtsnachfolge bei Tod des Franchisenehmers Bedingungen, nach denen der Franchisenehmer das Franchiseunternehmen verkaufen oder übertragen kann, sowie mögliche Vorkaufsrechte des Franchisegebers Bestimmungen über die sofortige Rückgabe des materiellen und immateriellen Eigentums des Franchisegebers oder eines anderen Inhabers nach Vertragsende Vertragsstrafen Belehrung über das Widerrufsrecht Gerichtsstand und Erfüllungsort Zur Vermeidung von unwirksamen Vertragsklauseln müssen sich Franchiseverträge daran orientieren, dass sich die Rechte und Pflichten der Vertragspartner - jedenfalls vom Grundsatz her - in einem Gleichgewicht befinden. Der Franchisegeber hat diesbezüglich eine besondere Verantwortung, da der Franchisenehmer in vielen Fällen seine persönlichen Ersparnisse gänzlich in die eigene Existenzgründung investiert und entsprechende Kredite aufnimmt. Die Rechtsprechung hat überzogene Franchisegebühren oder überhöhte Abnahmeverpflichtungen und auch jede sonstige unbillige Übervorteilung oder wirtschaftliche Knebelung des Franchisenehmer als sittenwidrig und damit als nichtig eingestuft. Unabhängig davon sollte der Franchisenehmer vor Vertragsabschuss intensiv prüfen, ob die Leistungen, zu denen sich der Franchisegeber vertraglich verpflichtet, in einem angemessenen Verhältnis zu den Franchisegebühren stehen. Auch ein Vertrag, der juristisch einwandfrei ist, garantiert nicht zwangsläufig den wirtschaftlichen Erfolg. Der Franchisenehmer trägt in jedem Fall das alleinige wirtschaftliche Risiko für sein Unternehmen. Der Franchisevertrag hat letztlich die Funktion eines Scheidungspapiers, d.h. er regelt die Folgen der Vertragsbeendigung. 9. Was ist bei der Finanzierung zu beachten? Franchise ist kein Finanzierungskonzept. Vielmehr müssen Existenzgründer, die sich mit Hilfe von Franchising selbständig machen wollen, besonders für etablierte Systeme meist erhebliche finanzielle Mittel bereitstellen. Viele Banken stehen heute der Finanzierung von Franchiseunternehmen durchaus positiv gegenüber, da das Unternehmenskonzept bereits erprobt ist und sich die Betriebe aus diesem Grund schneller und erfolgreicher am Markt etablieren können als Unternehmen ohne eine entsprechende Partnerschaft. Außerdem begrüßen es die Banken, dass der Unternehmer bereits vom Franchisegeber intensiv überprüft wurde und von diesem laufend in wirtschaftlichen Dingen unterstützt wird. Bei der Beurteilung des Kreditantrages betrachtet die Bank, wie bei jeder Existenzgründung bzw. - erweiterung, insbesondere das Konzept und die persönliche Eignung des Antragstellers. Bei Franchisesystemen überprüft die Bank darüber hinausgehend: Grad der Selbständigkeit des Franchisenehmers, sprich den vorhandenen unternehmerischen Entscheidungsspielraum alle Verpflichtungen des Franchisenehmers gegenüber dem Franchisegeber, insbesondere die Art der Bezugsbindung

10 Tragfähigkeit des Konzeptes Angemessenheit der Franchisegebühr Langfristigkeit der Kooperation. Hinsichtlich der Finanzierung können Sie als Gründer auf öffentliche Förderprogramme der KfW- Mittelstandsbank zugreifen. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf der Internetseite der IHK Pfalz unter unter der Dokumentennummer Checkliste I - Sind Sie als Franchise-Nehmer geeignet? Je mehr Fragen Sie mit Ja beantworten, desto besser sind Sie geeignet 1. Ihnen ist wirtschaftlcher Erfolg wichtiger als die unbedingte Verwirklichung eigener Ideen? 2. Sie können damit leben, daß der Name eines Franchise-Gebers über Ihrem Geschäftslokal steht und nicht Ihr eigener? 3. Es fällt Ihnen leicht, von außen vorgegebene Standards zu akzeptieren? 4. Sie können die Fachkompetenz anderer anerkennen und deren Ratschläge oder Anweisungen befolgen? 5. Sie können ab und zu Entscheidungen hinnehmen, die Ihnen nicht passen? 6. Sie können mit gleichberechtigten Partner zusammenarbeiten? 7. Sie sind bereit, ihre Erfahrungen an andere Franchise-Partner weiterzugeben und dafür Freizeit zu opfern? 11. Checkliste II - So checken Sie den Franchise-Geber ab 1. Wie lange ist der Franchise-Geber schon im Geschäft? 2. Wieviele Partner haben sich der Kette bereits angeschlossen? Wieviele sind wieder ausgeschieden? 3. Wie laufen ihre Geschäfte? (Lassen Sie sich eine Liste von Franchise-Nehmern geben, und rufen Sie diese an.) 4. Stimmen die Aussagen des Franchise-Gebers und die seiner Partner überein? Welche Diskrepanzen gibt es? 5. Ist der Franchise-Geber beim Deutschen Franchise-Verband bekannt oder sogar Mitglied? Prüfen Sie dies durch einen Anruf beim Verband nach. Mancher Anbieter schmückt sich mit der Mitgliedschaft, ohne in München eingeschrieben zu sein. 6. Sind die vom Franchise-Geber genannten Investitionssummen, Einkaufspreise, Gewinnmargen etc. marktüblich? Holen Sie Alternativangebote ein. 7. Stimmen die Angaben über Kosten? Ist zum Beispiel ein kalkulatorischer Unternehmerlohn vorgesehen?

11 8. Was müssen Sie an Gebühren zahlen, und was erhalten Sie dafür? Vergleichen Sie sie mit anderen Franchise-Anbietern. 9. Gehen Sie die Zahlen des Franchise-Gebers mit einem neutralen Berater genau durch. Bei abweichen den Werten fragen Sie beim Franchise-Geber nach. 10. Lassen Sie sich alle Leistungen des Franchise-Gebers genau erklären. Schauen Sie sich zum Beispiel den Versand und die Buchhaltung an. Reden Sie mit den später für Sie zuständigen Sachbearbeitern. Überzeugen Sie sich davon, dass die Zentrale personell den Betreuungsaufgaben gewachsen ist. 11. Lassen Sie sich das Handbuch zeigen, und verlangen Sie Einblick in den Schulungsplan. Sprechen Sie mit Ihrem Franchise-Betreuer. Mit ihm müssen Sie die nächsten Jahre auskommen. 12. Gibt es einen detaillierten Fahrplan des Franchise-Gebers für Ihre Existenzgründung, und zwar von der Kreditbeantragung bis zur Geschäftseröffnung? 12. Checkliste III - So schätzen Sie die Geschäftsidee richtig ein 1. Gibt es für die Geschäftsidee ein langfristiges Marketingpotential? Fallen Sie nicht auf kurzlebige Modetrends herein. Investitionen von mehreren hunderttausend Mark brauchen viele Jahre, bevor sie sich amortisieren. Fragen Sie nicht nur Ihre Freunde und Verwandten, ob Sie bei Ihnen kaufen würden. Testen Sie die Akzeptanz einer Dienstleistung zum Beispiel mit einer Kleinanzeige in Ihrer Lokalzeitung. 2. Befriedigen die angebotenen Waren oder Dienstleistungen einen regelmäßig anfallenden Bedarf? Produkte oder Dienstleistungen, die nur selten nachgefragt werden, eignen sich für Franchising nur bedingt. So kam eine Franchise-Kette, die Produkte für Linkshänder anbot, nicht aus den Startlöchern. 3. Bietet das Konzept besondere Wettbewerbsvorteile gegenüber den Mitbewerbern? Viele Franchise-Systeme locken Interessenten mit dem Spruch "Unser Produkt ist konkurrenzlos". Diese Aussage ist immer falsch! Jedes Produkt steht mit irgendeinem anderen im Kampf um Kunden. Kontaktlinsen konkurrieren mit Brillen, Hamburger mit Currywurst und Pommes Frites, die Magnetschwebebahn mit dem Flugzeug. 4. Ist die Erfolgsformel übertragbar? Ein erfolgreiches Einzelhandelsunternehmen muss nicht zwangsläufig auch eine erfolgreiche Franchise- Kette nach sich ziehen. Ein etabliertes und alteingesessenes Fachgeschäft kann deshalb so gut laufen, weil der Inhaber den heimischen Markt und seine Besonderheiten kennt. Versucht er diesen Erfolg woanders zu wiederholen, kann er genauso gut scheitern. Franchise-Konzepte müssen immer in einem so genannten Pilotladen getestet werden. Dieser Pilotladen kann auf keinen Fall das langjährige Einzelhandelsgeschäft des Systemgebers sein.

12 5. In welcher Phase befindet sich die Branche, in die Sie einsteigen wollen? Informieren Sie sich möglichst detailliert bei Fachverbänden und Branchenzeitschriften über die aktuelle Marktlage und die Zukunftsaussichten. Sprechen Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Industrie- und Handelskammer bzw. Ihrer Handwerkskammer. Falls Sie technische Ausrüstung über Ihren Franchise-Geber beziehen müssen, informieren Sie sich, ob Sie auch wirklich Geräte bekommen, die konkurrenzfähig sind. 13. Hilfereiche Adressen und Links Verbände und Institutionen Deutscher Fanchise-Verband (DFV) Luisenstr Berlin Tel: Fax: Der Deutsche Franchise-Verband e.v. hat sich 1978 als Fachinstitution und Interessenvertretung der deutschen Franchise-Wirtschaft gegründet. Franchise-Systeme die Mitglied des Verbandes sind, gelten als seriös. Deutscher Franchise-Nehmer Verband (DFNV) Bundesgeschäftsstelle - Celsiusstraße Bonn Tel: Fax: info@dfnv.de Der DFNV ist die Interessenvertretung der Franchise-Nehmer in Deutschland. Der Verband wurde 1995 gegründet. Ziel ist die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik und gegenüber den Franchise-Gebern. Deutsches Franchise-Institut GmbH (DFI) Fürther Straße Nürnberg Tel: Fax: info@franchise-institut.de Franchising-Seminare, Verträge, Handbücher, Finanzierung, Netzwerke, Controlling,..

13 Franchise-Institut für die deutsche Wirtschaft GmbH (FIW) Im Seefeld Rodenberg Tel: Fax: fiw@nbb-ag.de Das FIW hat in 1999 seine Arbeit aufgenommen. Zielsetzung des FIW ist es, der expandierenden Franchise-Wirtschaft qualifizierte wissenschaftliche Unterstützung zu gewähren. Franchise-CD 2003 Übersicht der bedeutenden Franchise-Systeme Europas FranchisePORTAL GmbH Heidestr. 30a Lohmar Tel: Fax: contact@franchiseportal.de Franchisebörse der KfW Mittelstandsbank Die Franchisebörse ( der KfW Mittelstandsbank bietet Ihnen einen Überblick der Franchisesysteme, deren Standardvertragsbedingungen eine Förderung für Franchisenehmer (Gründer) mit öffentlichen Fördermitteln der KfW Mittelstandsbank zulassen. Weitere Internetportale zum Thema Franchise finden Sie in der Broschüre Internetadressen der IHK Pfalz, zu beziehen bei Jasmin Luft, Tel , jasmin.luft@pfalz.ihk24.de oder als Download auf der Internetseite der IHK Pfalz unter Dokumentennummer: 515. Weitere Informationen zur Existenzgründung finden Sie im Internetportal der IHK/HWK-Starterzentren Rheinland Pfalz. Zur Kontaktaufnahme mit der für Ihren Standort zuständigen IHK wählen Sie bitte die Service-Hotline (14 Cent/Min.). Stand: August 2007 Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

1. Was bedeutet Franchising?

1. Was bedeutet Franchising? IHK-Information Franchise-Nehmer Franchising hat in den letzten Jahren auch in Deutschland immer mehr an Bedeutung gewonnen. Mehr als 910 Franchisesysteme mit insgesamt 56.00 Franchisenehmern erzielen

Mehr

FRANCHISE-HANDBUCH Der Ethikkodes des Deutschen-Franchise-Verbandes (DFV)

FRANCHISE-HANDBUCH Der Ethikkodes des Deutschen-Franchise-Verbandes (DFV) Seite 1 1.4.3. Der Ethikkodes des Deutschen-Franchise-Verbandes (DFV) ETHIKKODEX für Mitglieder und assoziierte Mitglieder des Deutschen Franchise-Verbandes e.v. Der nachfolgende Europäische Verhaltenskodex

Mehr

Franchising als Gründungsmodell. Berthold Becher Beratung & Service

Franchising als Gründungsmodell. Berthold Becher Beratung & Service Franchising als Gründungsmodell Berthold Becher Beratung & Service Franchising - Entstehung und Funktionsweise 2 Definition (Deutscher Franchise Verband e.v.) Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes

Mehr

WKE-LF10 Franchiseunternehmen gründen

WKE-LF10 Franchiseunternehmen gründen WKE LF 10: Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln Seite 1/6 Lernsituation WKE-LF10 Franchiseunternehmen gründen Situation Sie haben vor inzwischen zehn Jahren erfolgreich Ihre Ausbildung zum/r

Mehr

von Kenne & Dietrich Partnerschaft Rechtsanwalt Christian Treumann

von Kenne & Dietrich Partnerschaft Rechtsanwalt Christian Treumann Chancen des Franchising von Kenne & Dietrich Partnerschaft Rechtsanwalt Christian Treumann Kanzlei Erfurt, Anger 27, 99084 Erfurt Telefon +49 / 361 601 119 0 christian.treumann@vkdp.net Rechtsanwalt Christian

Mehr

Franchise im Handwerk

Franchise im Handwerk I N F O R M A T I O N Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Koblenz informiert zum Thema: Franchise im Handwerk Chance für Existenzgründer Zweites Standbein für bestehende Betriebe Was ist Franchise?

Mehr

Der Franchise-Vertrag. Checkliste für Franchise-Nehmer. Einleitung. Vorvertragliche Aufklärung

Der Franchise-Vertrag. Checkliste für Franchise-Nehmer. Einleitung. Vorvertragliche Aufklärung 1 Der Franchise-Vertrag Checkliste für Franchise-Nehmer Einleitung Es ist soweit: Sie sind bereit, sich mit einem starken Partner an Ihrer Seite als Franchise-Nehmer selbstständig zu machen. Dann ist es

Mehr

FRANCHISING CHANCEN FÜR EXISTENZGRÜNDER

FRANCHISING CHANCEN FÜR EXISTENZGRÜNDER Gründermesse EXISTENZ 2016 München, 12.11.2016 FRANCHISING CHANCEN FÜR EXISTENZGRÜNDER Ruth Dünisch Rechtsanwältin HERAUSFORDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN Quelle: Horx, Trendbüro Wissensökonomie Industriezeitalter

Mehr

Franchising eine Alternative?

Franchising eine Alternative? eine Alternative? Gründen mit fremden Ideen Quellen: Vorträge anlässlich des Gründertages Hannover 2008 - Henning Schiel, IHK Hannover - Torben Leif Brodersen, Deutscher Franchise Verband e.v. Unternehmensgründung

Mehr

FRANCHISING DISTRIBUTIONSKONZEPT ALS. MatzelO@aol.com. erstellt durch: Marcus Path Marcel Ogon Frank Langbehn. Februar 1998 BWL HFSU 02/1997-98

FRANCHISING DISTRIBUTIONSKONZEPT ALS. MatzelO@aol.com. erstellt durch: Marcus Path Marcel Ogon Frank Langbehn. Februar 1998 BWL HFSU 02/1997-98 FRANCHISING ALS DISTRIBUTIONSKONZEPT erstellt durch: Marcus Path Marcel Ogon Frank Langbehn Februar 1998 BWL HFSU 02/1997-98 P. O. L. Inhalt I. Definition Franchising II. III. IV. Franchising Vertrag /

Mehr

Referent: Dipl.-Kfm. Sven Pioch, ServiceProjektberatung Definition, Grundlagen, Franchisepartner, Gebühren, Verträge

Referent: Dipl.-Kfm. Sven Pioch, ServiceProjektberatung Definition, Grundlagen, Franchisepartner, Gebühren, Verträge Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg 2013 Seminarprogramm Berlin Titel: Jour-Fix Franchise Chance ohne Risiko!? Referent: Dipl.-Kfm. Sven Pioch, ServiceProjektberatung Definition, Grundlagen, Franchisepartner,

Mehr

Franchise im Handwerk

Franchise im Handwerk Die Betriebsberatung informiert zum Thema Franchise im Handwerk Rechtlicher Hinweis: Dieses Merkblatt gibt als Serviceleistung Ihrer Kammer nur erste Hinweise und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Mehr

Merkblatt Franchising

Merkblatt Franchising Merkblatt Franchising 2 Als Vater des modernen Franchising gilt der Amerikaner Ray Kroc: Neben seiner Idee; einem Stück Hackfleisch zwischen zwei Brötchenhälften - bot er 1955 gleichzeitig ein fertiges

Mehr

Franchising - Die Vor- und Nachteile

Franchising - Die Vor- und Nachteile Wirtschaft Hans-Jürgen Borchardt Franchising - Die Vor- und Nachteile Wie Klippen und Fallen vermieden werden Essay Franchising. Die Vor- und Nachteile im Überblick Teil I Notwendiges Basiswissen Was

Mehr

Franchise im Handwerk

Franchise im Handwerk Die Betriebsberatung informiert zum Thema Franchise im Handwerk Rechtlicher Hinweis: Dieses Merkblatt gibt als Serviceleistung Ihrer Kammer nur erste Hinweise und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Mehr

Erfolg im Netzwerk - Franchising als Gründungsalternative!? Impulsvortrag. Dipl.-Kfm. Sven Pioch

Erfolg im Netzwerk - Franchising als Gründungsalternative!? Impulsvortrag. Dipl.-Kfm. Sven Pioch Erfolg im Netzwerk - Franchising als Gründungsalternative!? Impulsvortrag am 09.11.11 von Dipl.-Kfm. Sven Pioch (Franchiseberater, Juror und Coach im Businessplan-Wettbewerb) im Rahmen des Jour-Fix Franchise

Mehr

Stellungnahme Mitglieder des Schweizer Franchise Verbands / Qualitätssicherung

Stellungnahme Mitglieder des Schweizer Franchise Verbands / Qualitätssicherung Stellungnahme Mitglieder des Schweizer Franchise Verbands / Qualitätssicherung Bitte in Blockschrift ausfüllen. Danke. Informationen über das Franchiseunternehmen bzw. -konzept Firma Name des Franchisesystems

Mehr

IHK-Merkblatt Stand:

IHK-Merkblatt Stand: IHK-Merkblatt Stand: 15.10.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Diplomarbeit. Franchisesysteme im Zeichen der Globalisierung. Chancen und Risiken. Helmut Grass. Bachelor + Master Publishing

Diplomarbeit. Franchisesysteme im Zeichen der Globalisierung. Chancen und Risiken. Helmut Grass. Bachelor + Master Publishing Diplomarbeit Helmut Grass Franchisesysteme im Zeichen der Globalisierung Chancen und Risiken Bachelor + Master Publishing Helmut Grass Franchisesysteme im Zeichen der Globalisierung Chancen und Risiken

Mehr

Checkliste Franchise- Vertrag des Deutschen Franchise Verbandes e.v.

Checkliste Franchise- Vertrag des Deutschen Franchise Verbandes e.v. Checkliste Franchise- Vertrag des Deutschen Franchise Verbandes e.v. Jeder Franchise-Vertrag wird auf das jeweilige Franchise-System zugeschnitten, so dass es keinen allgemein gültigen Mustervertrag gibt.

Mehr

ETHIKKODEX. für Mitglieder des Österreichischen Franchise-Verbandes.

ETHIKKODEX. für Mitglieder des Österreichischen Franchise-Verbandes. ETHIKKODEX für Mitglieder des Österreichischen Franchise-Verbandes. Der nachfolgende Europäische Verhaltenskodex stellt eine Neufassung des 1972 von der European Franchise Federation (EFF) herausgegebenen

Mehr

Definition: Franchising Offizielle Definition Deutscher Franchise-Verband e.v., (DFV)

Definition: Franchising Offizielle Definition Deutscher Franchise-Verband e.v., (DFV) Titel: Franchise Chance ohne Risiko!? Referenten: Torben L. Brodersen, Geschäftsführer Deutscher Franchise Verband Verbandsarbeit, Anforderungen an Franchisesysteme Dipl.-Kfm. Sven Pioch, ServiceProjektberatung

Mehr

Franchise Ideen für Gründer

Franchise Ideen für Gründer Franchise Ideen für Gründer Dr. Karl Heusch initiat GmbH, Köln by initiat Was ist Franchising? Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisier-tes Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmer

Mehr

Franchise-Gründungen sind erfolgreich(er) aber nur unter bestimmten

Franchise-Gründungen sind erfolgreich(er) aber nur unter bestimmten Auszug aus der F&C-Studie Nr. 19 (Oktober 2014) 1 Franchise-Gründungen sind erfolgreich(er) aber nur unter bestimmten Voraussetzungen Dies zeigt eine Studie des Internationalen Centrums für Franchising

Mehr

FRANCHISE-HANDBUCH. 1.4.2 Vor- und Nachteile des Franchising

FRANCHISE-HANDBUCH. 1.4.2 Vor- und Nachteile des Franchising Seite 1 1.4.2 Vor- und Nachteile des Franchising 1.4.2.1. Für den Franchise-Geber (FG) bzw. das gesamte Franchise-System Expansionsmöglichkeiten Für einen Unternehmer ist die Möglichkeit der schnellen

Mehr

Franchising Selbstständigkeit rund ums Auto interna

Franchising Selbstständigkeit rund ums Auto interna Franchising Selbstständigkeit rund ums Auto interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Was ist Franchising?... 9 Vor- und Nachteile des Franchising... 17 Franchise-Geber suchen den besten Partner

Mehr

Hotline: +49 (0)40 / 80 81 82 75

Hotline: +49 (0)40 / 80 81 82 75 Partnerschaft Die einen sagen Franchising, die anderen Partnerschaft - wir meinen das selbe. Die Partnerschaft mit HellNet ist eine Echte: Geben und Nehmen stehen gleichberechtigt nebeneinander und ermöglichen

Mehr

Franchising. Informationen. Marketing. Grundlagen

Franchising. Informationen. Marketing. Grundlagen Marketing Informationen Franchising Grundlagen Der Markterfolg der Franchisesysteme lässt sich beispielsweise daran aufzeigen, dass die Zahl der Franchisesysteme seit Jahren konstant zunimmt. Als Franchising-Nehmer

Mehr

Allgemeine Informationen für Franchise-Interessenten

Allgemeine Informationen für Franchise-Interessenten Allgemeine Informationen für Franchise-Interessenten Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Franchise-Partnerschaft mit QUE BAP interessieren. Im Folgenden möchten wir Sie kurz über die Bedeutung des Franchisenehmers

Mehr

Vor- und Nachteile des Franchising für den Franchisenehmer. Vor- und Nachteile des Franchising für den Franchisegeber

Vor- und Nachteile des Franchising für den Franchisenehmer. Vor- und Nachteile des Franchising für den Franchisegeber Franchising Der Europäische Verhalten Kodex, ist ein verpflichtender Ehrenkodex, der von verschieden Länder eingehalten werden muss, je nach ihrer Rechtslage. Der neuste trat am 1.Januar 1992 in Kraft.

Mehr

Existenzgründung als Franchise-Nehmer Agenda.

Existenzgründung als Franchise-Nehmer Agenda. Informationsveranstaltung für Existenzgründer im Landkreis Cham Existenzgründung als Franchise-Nehmer Orientierungshilfe 28.04.2015 - Herr Andreas Geiling, MBC 1 Kleemannstraße 14 93413 Cham Telefon: +49

Mehr

Franchise. Nr. 201/12

Franchise. Nr. 201/12 Franchise Nr. 201/12 Ansprechpartner: Alexander Fortunato Dipl.-Sozialwirt Univ. Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung Referat Gründungsförderung und Mittelstandsfinanzierung IHK Nürnberg

Mehr

In diesem Merkblatt zeigen wir Ihnen die Chancen, Risiken und mögliche Ansprechpartner

In diesem Merkblatt zeigen wir Ihnen die Chancen, Risiken und mögliche Ansprechpartner MERKBLATT Existenzgründung und Unternehmensförderung FRANCHISE Franchise ist ein Modell zum Start in die Selbständigkeit. Der Vorteil liegt darin, dass ein Franchise-Nehmer in der Regel mit einer bewährten

Mehr

Veranstaltungsreihe Erfolg ist die beste Existenzsicherung 18. Juni Franchising - Reinhard Wingral

Veranstaltungsreihe Erfolg ist die beste Existenzsicherung 18. Juni Franchising - Reinhard Wingral Veranstaltungsreihe Erfolg ist die beste Existenzsicherung 18. Juni 2015 Franchising - die unternehmerische Chance Reinhard Wingral Zur Person Erfahrung aus rund 300 Franchiseprojekten und über 1.200 Gründungen

Mehr

Franchising- von lokal zu global. Wie baue ich mein eigenes Franchisesystem auf? Franchising von lokal zu global!

Franchising- von lokal zu global. Wie baue ich mein eigenes Franchisesystem auf? Franchising von lokal zu global! Franchising- von lokal zu global Franchise Start Die Franchise Berater 15 Jahre Beratungserfahrung Franchise System für Berater Expertennetzwerk - Komplettlösungen Eigene Erfahrung als Franchise-Partner

Mehr

Franchise: Die clevere Gründungsalternative?

Franchise: Die clevere Gründungsalternative? Franchise: Die clevere Gründungsalternative? 1 Seite 1 von 14 Ihr Referent: Torben Leif Brodersen Geschäftsführer des DFV Geschäftsstelle: Deutscher Franchise-Verband e.v. Luisenstraße 41, 10117 Berlin

Mehr

Checkliste Franchise-Paket

Checkliste Franchise-Paket Checkliste Franchise-Paket Das Franchise-Paket ist zumeist ein grafischer Raster, der das gesamte Leistungspaket eines Franchise-Systems darstellt. Hier wird im Modulsystem - genau aufgelistet, welchen

Mehr

Der FranchisePORTAL-Leistungs-Check

Der FranchisePORTAL-Leistungs-Check Mit dem Leistungs-Check können Sie für Sie interessante Franchise-Systeme noch genauer unter die Lupe nehmen und prüfen, wie weit die Leistungen des Franchise-Gebers reichen. Denn beim Franchising sind

Mehr

Existenzgründung als Franchise-Nehmer Agenda.

Existenzgründung als Franchise-Nehmer Agenda. Informationsveranstaltung für Existenzgründer im Landkreis Cham Existenzgründung als Franchise-Nehmer Orientierungshilfe 19.11.2013 - Frau Beate Geiling 1 Kleemannstraße 14 93413 Cham Telefon: +49 (0)

Mehr

BWB - IHK Gründungsberatung bis 2015

BWB - IHK Gründungsberatung bis 2015 0 BWB - IHK Gründungsberatung bis 2015 Ihre Meinung über die Existenzgründungsberatung der IHK ist uns wichtig! Alle Angaben sind freiwillig. Einwilligungserklärung Datenschutz Frau Herr Name: Unternehmensbezeichnung

Mehr

Chance für Existenzgründer

Chance für Existenzgründer MERKBLATT Franchising Chance für Existenzgründer Stand: 08/2013 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn Tel.: +49 371 6900-1350 Fax: +49 371 6900-191350 E-Mail: mehlhorn@chemnitz.ihk.de Karla Bauer Tel.: +49 3741

Mehr

FRANCHISE- FAKTEN 2010 Erfolgreich selbstständig mit Sicherheit ZAHLEN, DATEN, FAKTEN ZU EINEM DYNAMISCHEN WIRTSCHAFTSZWEIG

FRANCHISE- FAKTEN 2010 Erfolgreich selbstständig mit Sicherheit ZAHLEN, DATEN, FAKTEN ZU EINEM DYNAMISCHEN WIRTSCHAFTSZWEIG FRANCHISE- FAKTEN 2010 Erfolgreich selbstständig mit Sicherheit ZAHLEN, DATEN, FAKTEN ZU EINEM DYNAMISCHEN WIRTSCHAFTSZWEIG Einleitung ZAHLEN, DATEN UND FAKTEN DER DEUTSCHEN FRANCHISE- WIRTSCHAFT Dr. h.c.

Mehr

CHECKLISTE FRANCHISE-PAKET

CHECKLISTE FRANCHISE-PAKET CHECKLISTE FRANCHISE-PAKET Das Franchise-Paket ist zumeist ein grafischer Raster, der das gesamte Leistungspaket eines Franchise-Systems darstellt. Hier wird im Modulsystem - genau aufgelistet, welchen

Mehr

Fall 5. Lukas Hetzel, André Schrago, Nathaniel Kleiner, Oliver Wamister 1

Fall 5. Lukas Hetzel, André Schrago, Nathaniel Kleiner, Oliver Wamister 1 Fall 5 Ihr Klient ist Hersteller eines taurinhaltigen Energiegetränkes. Das Produkt soll in ganz Europa vertrieben werden. Wie vertreiben Sie das Produkt? Kleiner, Oliver Wamister 1 Der angestrebte Absatzmarkt

Mehr

International Franchise Consultants Österreich

International Franchise Consultants Österreich 13. Wie lauten die Schlüsselbegriffe im Franchising? Das Franchise-ABC Beirat: Sorgt für mehr Nähe zu den einzelnen Franchise-Nehmern. Wie ein Brennglas fokussiert der Beirat die von den Franchise-Nehmern

Mehr

3. Partner-Check I Passe ich zu meinem Franchise-System? 4. Partner-Check II Passt mein Franchise-System zu mir?

3. Partner-Check I Passe ich zu meinem Franchise-System? 4. Partner-Check II Passt mein Franchise-System zu mir? Inhalt 1. Fragen über Fragen Wie und wo kann ich mich informieren? 2. Die Qual der Wahl Welche Franchise-Angebote kommen für mich in Frage? 3. Partner-Check I Passe ich zu meinem Franchise-System? 4. Partner-Check

Mehr

Franchising in Deutschland: Chancen für Existenzgründer

Franchising in Deutschland: Chancen für Existenzgründer Franchising in Deutschland: Chancen für Existenzgründer Ihr Referent Christoph Kolbe Pressereferent Geschäftsstelle: Deutscher Franchise-Verband e.v. Luisenstraße 41, 10117 Berlin Tel: 030/ 27 89 02-0

Mehr

Franchising - die Gründungsalternative

Franchising - die Gründungsalternative Franchising - die Gründungsalternative Ihr Referent Jan Schmelzle Leiter Plitik und Recht Geschäftsstelle: Deutscher Franchise-Verband e.v. Luisenstraße 41, 10117 Berlin Tel: 030/ 27 89 02-0 www.franchiseverband.cm

Mehr

Die Pflicht des Franchisegebers zu vorvertraglicher Aufklärung

Die Pflicht des Franchisegebers zu vorvertraglicher Aufklärung Georg Schäfer Die Pflicht des Franchisegebers zu vorvertraglicher Aufklärung Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 1. Kapitel: Einleitung 21 A. Ursprung und Entstehung des Franchising 23 B.

Mehr

Vorwort. Abkürzungsverzeichnis

Vorwort. Abkürzungsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XV I. Zur Geschichte des Franchising 1. Die Herkunft des Wortes: 1 2. Die ersten amerikanischen Franchise-Systeme 1 3. Das moderne" Franchising des Dienstleistungszeitalters

Mehr

Bewerbungsbogen für Franchise-Nehmer

Bewerbungsbogen für Franchise-Nehmer Bewerbungsbogen für Franchise-Nehmer Lieber Bewerber, liebe Bewerberin, wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer Lizenzpartnerschaft mit unserem Unternehmen BROT UND BRÖTCHEN. Bitte füllen Sie den folgenden

Mehr

& S3. Franchiseverträge. Dr. Jan Patrick Giesler. 3uristische GesamtbibÜothek Technische Universität Darmstadt. von. Rechtsanwalt, Bonn

& S3. Franchiseverträge. Dr. Jan Patrick Giesler. 3uristische GesamtbibÜothek Technische Universität Darmstadt. von. Rechtsanwalt, Bonn Franchiseverträge von Dr. Jan Patrick Giesler Rechtsanwalt, Bonn & S3 3uristische GesamtbibÜothek Technische Universität Darmstadt RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Köln Literaturverzeichnis Seite XV

Mehr

Franchising in Deutschland Chancen für Existenzgründer

Franchising in Deutschland Chancen für Existenzgründer Franchising in Deutschland Chancen für Existenzgründer Ihr Referent Torben Leif Brodersen Geschäftsführer Geschäftsstelle: Deutscher Franchise-Verband e.v. Luisenstraße 41, 10117 Berlin Tel: 030/ 27 89

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: McDonald's, SUBWAY und Fressnapf. Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: McDonald's, SUBWAY und Fressnapf. Das komplette Material finden Sie hier: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: McDonald's, SUBWAY und Fressnapf Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de III Unternehmen Beitrag 4 Franchising 1 von

Mehr

Der Businessplan. Warum nicht gleich richtig planen?

Der Businessplan. Warum nicht gleich richtig planen? Warum nicht gleich richtig planen? Der Businessplan Referenten: Lisa Haus Abteilungsleiterin Unternehmensgründung und Unternehmensförderung / Innovation der IHK Rheinhessen Jan Leyser Betriebswirtschaftlicher

Mehr

FranchisePORTAL GmbH Heidestr. 30a Lohmar

FranchisePORTAL GmbH Heidestr. 30a Lohmar Der Autor: Herr Dr. Hubertus Boehm SYNCON GmbH Nördliche Auffahrtsallee 25 D-80638 München Tel. 0049-(0)89-1591663-0 Fax 0049-(0)89-159663-4 boehm@syncon.de http://www.syncon.com Kurzprofil 1978 Mitgründer

Mehr

Muster Businessplan Auftraggeber erstellt unter Mitarbeit von kom pass gründungsberatung Markus Bodenmüller Keithstr Berlin Seite 1 von 8

Muster Businessplan Auftraggeber erstellt unter Mitarbeit von kom pass gründungsberatung Markus Bodenmüller Keithstr Berlin Seite 1 von 8 Muster Businessplan Auftraggeber erstellt unter Mitarbeit von kom pass gründungsberatung Markus Bodenmüller Keithstr. 2-4 10787 Berlin Seite 1 von 8 Inhaltsangabe: 1) Zusammenfassung... 3 2) Wie lautet

Mehr

Großwerden durch Franchising und Lizensierung

Großwerden durch Franchising und Lizensierung Großwerden durch Franchising und Lizensierung Win win durch Partnerschaft auf gleicher Augenhöhe Referent: Gregor Preuschoff 1 Agenda Franchising vs. Lizensierung Franchising in Deutschland Zahlen, Daten,

Mehr

Erfolg und Sicherheit durch einen starken Partner

Erfolg und Sicherheit durch einen starken Partner Erfolg und Sicherheit durch einen starken Partner Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten suchen viele Unternehmer und besonders Unternehmensgründer nach der größtmöglichen Absicherung ihrer Existenz.

Mehr

SCHRIFTENREIHE Handel und Marketing Hrsg.: Peter SCHNEDLITZ

SCHRIFTENREIHE Handel und Marketing Hrsg.: Peter SCHNEDLITZ SCHRIFTENREIHE Handel und Marketing Hrsg.: Peter SCHNEDLITZ Institut für Handel und Marketing Franchising als alternative Vertriebsform im Handel eine empirische Stärken- und Schwächenanalyse österreichischer

Mehr

Franchising das liebe Geld

Franchising das liebe Geld Franchising das liebe Geld Mag. Waltraud Martius SYNCON Österreich Josef-Mayburger-Kai 82. A 5020 Salzburg Tel +43 662 8742450. Fax +43 662 8742455 office@syncon.at. www.syncon.at SYNCON Deutschland Nördliche

Mehr

Weisungen des ETH-Rates über die Beteiligungen an Unternehmungen im ETH- Bereich (Beteiligungsweisungen ETH-Bereich)

Weisungen des ETH-Rates über die Beteiligungen an Unternehmungen im ETH- Bereich (Beteiligungsweisungen ETH-Bereich) Weisungen des ETH-Rates über die Beteiligungen an Unternehmungen im ETH- Bereich (Beteiligungsweisungen ETH-Bereich) vom 9. Juli 2014 Der ETH-Rat, gestützt auf Artikel 3a des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober

Mehr

Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer

Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer Kleemannstraße 14 D-93413 Cham Tel.: 0 99 71 / 85 78-0 Fax: 0 99 71 / 80 19 85 email: info@consultor.de home: www.consultor.eu/infobrief.htm Cham, im Januar 2008 Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber

Mehr

Franchising: Ideen für Gründer

Franchising: Ideen für Gründer Franchising: Ideen für Gründer Die 5 plus 1 Faktoren, die über Erfolg und Misserfolg als Franchise- Unternehmer entscheiden by initiat gmbh Niemand initiiert mehr Franchise-Gründungen Gegründet 2002 in

Mehr

Kreissparkasse Euskirchen. Aufbruch 2016 Das Forum für junge Unternehmen. Geld für die Gründung - Wie überzeuge ich meine Hausbank?

Kreissparkasse Euskirchen. Aufbruch 2016 Das Forum für junge Unternehmen. Geld für die Gründung - Wie überzeuge ich meine Hausbank? Aufbruch 2016 Das Forum für junge Unternehmen Geld für die Gründung - Wie überzeuge ich meine Hausbank? 1. Ihr Geschäftskonzept 2. Ihr Investitionsplan Agenda 3. Ihre Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau

Mehr

Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer

Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer Kleemannstraße 14 D-93413 Cham Tel.: 0 99 71 / 85 78-0 Fax: 0 99 71 / 80 19 85 email: info@consultor.de home: www.consultor.eu/infobrief.htm Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer

Mehr

Franchising LEKTION 23 1

Franchising LEKTION 23 1 LEKTION 23 1 Franchising Franchising ist eine Form geschäftlicher Kooperation. Dabei stellt ein Franchisegeber dem Franchisenehmer sein Know-how, also ein ganzes Paket von Erfahrungen und Informationen

Mehr

Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer ÜBERTRAGUNG DER FRANCHISE

Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer ÜBERTRAGUNG DER FRANCHISE Kleemannstraße 14 D-93413 Cham Tel.: 0 99 71 / 85 78-0 Fax: 0 99 71 / 80 19 85 email: info@consultor.de home: http://www.consultor.de/infobrief.htm Cham, im November/Dezember 2008 Steuern - Recht Infobrief

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

Stadt Oldenburg Amt für Wirtschaftsförderung Existenzgründungsberatung Gisela Spann. GINetzwerk. 25. Oktober 2007

Stadt Oldenburg Amt für Wirtschaftsförderung Existenzgründungsberatung Gisela Spann. GINetzwerk. 25. Oktober 2007 Stadt Oldenburg Amt für Wirtschaftsförderung Existenzgründungsberatung Gisela Spann GINetzwerk. 25. Oktober 2007 Die Wirtschaftsförderung - einer Ihrer Partner zum Thema Gründung - I. Existenzgründung

Mehr

Inhalt. 1. Franchise Start Seite 4. 2. Erfolgsfaktoren Seite 5. 3. Wettbewerbsvorteile-Alleinstellungsmerkmal Seite 6

Inhalt. 1. Franchise Start Seite 4. 2. Erfolgsfaktoren Seite 5. 3. Wettbewerbsvorteile-Alleinstellungsmerkmal Seite 6 Inhalt 1. Franchise Start Seite 4 2. Erfolgsfaktoren Seite 5 3. Wettbewerbsvorteile-Alleinstellungsmerkmal Seite 6 4. Sein eigener Chef werden! Seite 7-8 5. Kontinuierliche Betreuung Seite 9-11 6. Gebühren

Mehr

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien.

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien. Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, vertreten durch [ ] und [ ] nachstehend Organträgerin und Fraport Casa GmbH, vertreten durch Frau

Mehr

Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer

Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer Kleemannstraße 14 D-93413 Cham Tel.: 0 99 71 / 85 78-0 Fax: 0 99 71 / 80 19 85 email: info@consultor.de home: www.consultor.eu Cham, im Februar 2007 Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer

Mehr

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Franchise-System.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Franchise-System. Guten Tag! Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Franchise-System. Auf den folgenden Seiten möchten wir uns kurz vorstellen und Ihnen einen Ausblick auf Ihren Weg in die Selbständigkeit mit Colorfant

Mehr

INFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT

INFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT INFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT Sofern ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt, also ein Vertrag, 1. der bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 3 Franchise-Administrationsmanual... 19

Inhaltsverzeichnis. 3 Franchise-Administrationsmanual... 19 Inhaltsverzeichnis 1 Vom Unternehmen zum Franchisesystem............................ 1 1.1 Key Points eines Franchisesystems vom Produkt zum Franchiseprozess......................................... 2

Mehr

Franchise: berufliche Perspektiven für zukünftige Unternehmer

Franchise: berufliche Perspektiven für zukünftige Unternehmer Franchise: berufliche Perspektiven für zukünftige Unternehmer Thomas Hawich, finanziat Köln Sparkasse KölnBonn Gründercenter 19. November 2013 Agenda Über finanziat Einführung in das Thema Franchising

Mehr

Existenzgründung 1: Frauen machen sich selbständig

Existenzgründung 1: Frauen machen sich selbständig Fachseminar Existenzgründung 1: Frauen machen sich selbständig Know-how für Existenzgründerinnen Veranstaltungslink Programminhalt Mit dem Gründungsseminar für Frauen möchten wir Ihnen alle Fragen beantworten,

Mehr

Leitbild der WAG. Das sind die Regeln für unsere Arbeit:

Leitbild der WAG. Das sind die Regeln für unsere Arbeit: Leitbild der WAG Einige Wörter in diesem Leitbild sind unterstrichen. Das sind schwierige Wörter, die manche Menschen vielleicht nicht kennen. Diese Wörter werden am Ende erklärt. Wir wünschen uns eine

Mehr

WOZU BRAUCHT MAN EINEN BUSINESSPLAN? : ZUR BEREITSTELLUNG DER GELDMITTEL! DIE STRUKTUREN :

WOZU BRAUCHT MAN EINEN BUSINESSPLAN? : ZUR BEREITSTELLUNG DER GELDMITTEL! DIE STRUKTUREN : WOZU BRAUCHT MAN EINEN BUSINESSPLAN? : ZUR BEREITSTELLUNG DER GELDMITTEL! DIE STRUKTUREN : 1. Der Businessplan 1.1 Wozu braucht man einen Businessplan? Niemand würde einen Hausbau beginnen, solange dies

Mehr

Auszüge aus dem Aktiengesetz:

Auszüge aus dem Aktiengesetz: 15 Verbundene Unternehmen Auszüge aus dem Aktiengesetz: Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit

Mehr

Die Raiffeisenbank St. Georgen a. d. Stiefing ist so gut wie ihre Mitarbeiter.

Die Raiffeisenbank St. Georgen a. d. Stiefing ist so gut wie ihre Mitarbeiter. Leitbild Unsere Mitarbeiter unser Kapital Die Raiffeisenbank St. Georgen a. d. Stiefing ist so gut wie ihre Mitarbeiter. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie sich für die Verwirklichung des

Mehr

Die Merkmale des Franchising

Die Merkmale des Franchising Die Merkmale des Franchising Franchise-Systeme treten in vielfältigen Formen auf. Bei einem Teil der bestehenden Systeme wird der Begriff Franchising bewusst oder unbewusst gar nicht benutzt. Es gibt international

Mehr

Neue Regeln für den Geschäftsverkehr 2012: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Online-Handel. Newsletter März 2012

Neue Regeln für den Geschäftsverkehr 2012: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Online-Handel. Newsletter März 2012 2012: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Online-Handel 1. Einleitung 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen 2.1. Neue AGB-Kontrolle 2.2. Konsequenzen für die Praxis 2.3. Schlussfolgerungen 3. Neue Pflichten

Mehr

Vorschlag für eine Richtlinie (KOM(2002) 443 C5-0420/ /0222(COD)) Änderungsantrag 176 Artikel 2 Buchstabe pa (neu)

Vorschlag für eine Richtlinie (KOM(2002) 443 C5-0420/ /0222(COD)) Änderungsantrag 176 Artikel 2 Buchstabe pa (neu) 15. April 2004 A5-0224/176 ÄNRUNGSANTRAG 176 Änderungsantrag 176 Artikel 2 Buchstabe pa (neu) pa) verbundener Vertrag : ein mit einem Kreditvertrag verbundener Vertrag über die Lieferung einer Ware oder

Mehr

zur Beurteilung der geplanten selbständigen Tätigkeit nach 21 Aufenthaltsgesetz:

zur Beurteilung der geplanten selbständigen Tätigkeit nach 21 Aufenthaltsgesetz: An die Ausländerbehörde Fragebogen zur Beurteilung der geplanten selbständigen Tätigkeit nach 21 Aufenthaltsgesetz: Beurteilt werden: - unternehmerische Erfahrungen des Antragstellers - Tragfähigkeit der

Mehr

Sie benötigen folgende Unterlagen bzw. sollten folgende Dinge ausarbeiten.

Sie benötigen folgende Unterlagen bzw. sollten folgende Dinge ausarbeiten. Existenzgründung Sie benötigen folgende Unterlagen bzw. sollten folgende Dinge ausarbeiten. 1. Lebenslauf 2. Kurzkonzept 3. Kapitalbedarf 4. Finanzierung 5. Rentabilitätsvorschau 6. Zur abschließenden

Mehr

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und. Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung

Mehr

Franchise Potential für Integrationsfirmen

Franchise Potential für Integrationsfirmen Franchise Potential für Integrationsfirmen Ihr Referent Torben Leif Brodersen Geschäftsführer des DFV Geschäftsstelle: Deutscher Franchise-Verband e.v. Luisenstraße 41, 10117 Berlin Tel: 030/ 27 89 02-0

Mehr

Aufgaben und Fragestellungen

Aufgaben und Fragestellungen Aufgaben und Fragestellungen Gründerpersönlichkeit Der Spieler soll herausfinden, ob er über einen Gründercharakter verfügt. Geschäftsidee Was ist meine eigene Geschäftsidee? Fachkompetenz Warum brauche

Mehr

Selbstständigkeit wagen. Prof. Dr. Joachim Tanski Andreas Schreier Steffen Thoma Axel Singler

Selbstständigkeit wagen. Prof. Dr. Joachim Tanski Andreas Schreier Steffen Thoma Axel Singler Selbstständigkeit wagen Prof. Dr. oachim Tanski Andreas Schreier Steffen Thoma Axel Singler 2 Inhalt Teil 1: Existenzgründung Die Informationen sammeln 9 Warum in die berufliche Selbstständigkeit? 10 Chancen

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Handels- und Gesellschaftsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51952 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Inhalt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 1 1.

Mehr

: Fax: Name : Vorname: Anschrift : : -Adresse : derzeitiger Tätigkeitsbereich: Alter : Familienstand: DATUM der UNTERNEHMENSGRÜNDUNG:

: Fax: Name : Vorname: Anschrift : :  -Adresse : derzeitiger Tätigkeitsbereich: Alter : Familienstand: DATUM der UNTERNEHMENSGRÜNDUNG: Nach Bearbeitung bitte zurücksenden an die Wirtschaftsförderung Lüchow-Dannenberg Seerauer Str. 27 Seerauer Straße 27 29439 Lüchow Tel.: 05841-97 86 70 Fax : 05841-97 86 720 Mail info@wf-dan.de Internet

Mehr

Kaufvertrag. zwischen. und

Kaufvertrag. zwischen. und Kaufvertrag zwischen Herrn Gerhard Bangen Frau/Herrn/Eheleute und nachstehend Verkäufer genannt nachstehend Käufer genannt 1 Der Verkäufer verkauft dem Käufer die Katze der Rasse Bengal in der Farbe geb.

Mehr

Geschichte des Franchising

Geschichte des Franchising Geschichte des Franchising Ursprung des Begriffs Franchise Der Franchise-Begriff entstand im Frankreich des Mittelalters und bezeichnete die Befreiung von Zöllen Z und Steuern sowie den teilweisen Verzicht

Mehr

Der Franchisevertrag in Griechenland

Der Franchisevertrag in Griechenland Der Franchisevertrag in Griechenland Begriff Franchising Im Rahmen des Franchising überlässt der Franchisegeber dem Franchisenehmer, in der Regel ein Unternehmen mit einer ausgeprägten Organisationsstruktur

Mehr

P A R T N E R S C H A F T S - B E W E R B U N G

P A R T N E R S C H A F T S - B E W E R B U N G P A R T N E R S C H A F T S - B E W E R B U N G Eine Partnerschaft mit Dulce Das Dulce Franchise Konzept Babs und Matthias haben durch Ihre Passion für hochwertige natürliche Genüsse ein erfolgreiches

Mehr

Bilder jetzt online bestellen - Hochzeit, eine Übersicht unserer Arbeiten.

Bilder jetzt online bestellen - Hochzeit, eine Übersicht unserer Arbeiten. http://www.semling.ch/bytepix/user/showtext.php?what=agb Bilder jetzt online bestellen - Hochzeit, eine Übersicht unserer Arbeiten. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen semling fotografie & Foto-Mail

Mehr

9 Systembildung durch Kontraktvertrieb

9 Systembildung durch Kontraktvertrieb der Marke, mündet im Wesentlichen im Outsourcing gemäß PROF. DR. ZENTES. Ein Contract Manufacturing, also die Lizenzproduktion, als kooperatives Engagement führt zu einer hohen Flexibilität einerseits

Mehr