Beurteilungsgespräch B 2. Umsetzung der Beurteilung. Beurteilungsgespräch Weisungen

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1 B 2 Weisungen Das verstärkt die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schule. Es dient der Förderung der Schülerin oder des Schülers und der Gestaltung der Schullaufbahn. Aus den Weisungen zur Art der Beurteilung der Lernenden Art. 2 Inhalte und Formen der Beurteilung 1 Beurteilungsinhalte sind die Fachleistungen sowie das Arbeits-, Lernund Sozialverhalten der Lernenden. Die Beurteilungen sind auf die umfassende Förderung der Lernenden ausgerichtet. Die Themen der schulischen und beruflichen Laufbahn werden einbezogen. 2 Einmal jährlich, in der Regel im 2.Semester, findet das statt. Steht ein Wechsel in eine weiterführende Schule an, ist das vor der Entscheidung zum Übertritt zu führen. Die zuständige Klassenlehrperson lädt die Lernenden und deren Erziehungsberechtigte ein; es können weitere Lehrpersonen teilnehmen. 3 Als Grundlage des s dienen die Beurteilungen im letzten Zeugnis, differenzierte Feststellungen im Bereich der Fachleistungen sowie im Arbeits-/ Lern- und Sozialverhalten, eine Selbstbeurteilung der Lernenden und konkrete Beispiele von Schularbeiten. 4 Am Ende des s ist das «Formular zum» durch die zuständige Lehrperson zu erstellen. Es soll als internes Dokument zwischen den Beteiligten die Zusammenarbeit unterstützen und hat keine formal-rechtliche Bedeutung. 5 In den ersten beiden Schuljahren bildet ein Beurteilungsbogen verpflichtend die Basis des s. Ab der 3. Klasse ist die Verwendung der Beurteilungsbogen fakultativ. Sie sind nicht Bestandteile des Zeugnisberichtes. Art. 3 Art der Beurteilung 1 In der 1. und 2. Klasse finden die e auf der Basis eines Beurteilungsbogens statt, den die Lehrperson vorgängig erstellt. Eine Kopie des Beurteilungsbogens wird auf Wunsch den Erziehungsberechtigten für den internen Gebrauch abgegeben. Der Schulbesuch und die Durchführung des es werden in der 1. und 2. Klasse in einer Schulbestätigung festgehalten. 29

2 B 2.1 Ziele Ziele des s Im wird den Erziehungsberechtigten die Beurteilung durch die Lehrperson dargelegt und illustriert. Dabei soll diese durch die Selbstbeurteilung der Schülerin, des Schülers ergänzt werden. Für das lassen sich drei zentrale Zielsetzungen benennen: informieren austauschen Vereinbarungen treffen Das bildet eine wichtige und zugleich heikle Schnittstelle zwischen der Institution Schule und dem Elternhaus. Die beteiligten Personen nehmen das Kind, respektive die Schülerin, den Schüler in der Regel in unterschiedlichen Situationen und Rollen wahr. Es ergeben sich unweigerlich verschiedene Sichtweisen, aber auch unterschiedliche und zum Teil widersprüchliche Erwartungen und Ziele. Das ist demnach für alle Beteiligten eine komplexe Situation. Dieser Umstand verschärft sich, wenn das den einzigen Kontakt zwischen Schule und Elternhaus darstellt. Deshalb ist es wichtig, dass neben den en auch andere Formen des Kontaktes gepflegt werden. Je mehr sich eine Lehrperson ihrer eigenen Rolle sowie der Komplexität der Situation bewusst ist, desto erfolgreicher werden die Gespräche verlaufen. Ausserdem hängt die Qualität der e in hohem Masse von den Grundlagen ab, auf denen die Aussagen basieren, sowie von den kommunikativen Fähigkeiten der Lehrkraft. Das verstärkt die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schule im Hinblick auf die Förderung der Schülerin oder des Schülers sowie auf die Gestaltung der Schullaufbahn. 30

3 B 2.2 Gesprächsvorbereitung Leitfragen Gesprächsvorbereitung Die Gesprächsvorbereitung ist von zentraler Bedeutung. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle, den am Gespräch beteiligten Personen sowie den Grundlagen des Gesprächs. Diese Reflexion hilft der Lehrperson, klare Gesprächsziele zu setzen. Eine gute Vorbereitung erlaubt es, im Gespräch selber auf die Anforderungen der Situation zu reagieren, ohne das Ziel aus den Augen zu verlieren. Die nachfolgenden Leitfragen sollen die Gesprächsvorbereitung erleichtern. Leitfragen für die Gesprächsvorbereitung Wer ist am Gespräch beteiligt? Wie schätze ich die Situation der Schülerin, des Schülers ein? Welches könnten die Hoffnungen, Ängste und Erwartungen sein? Wie ist meine Beziehung zu dieser Schülerin, zu diesem Schüler? Welche Erfahrungen habe ich bisher mit ihr oder ihm gemacht? Welches Bild habe ich von den Erziehungsberechtigten? Welche Wertvorstellungen, Erwar tungen, Hoffnungen oder Ängste könnten sie mitbringen? Welche Sprache ist für sie vertraut? Wie ist mein Verhältnis zu den Erziehungsberechtigten? Welche Erfahrungen habe ich bisher mit ihnen gemacht? In welchem Zusammenhang? Wie geht es mir, wenn ich an das Gespräch denke? Welche Erfahrungen, Hoffnungen oder Befürchtungen habe ich? Was ist mir wichtig? Was ist das Ziel des Gesprächs? Was soll mit dem Gespräch erreicht werden? (Informationen, Vereinbarung, Entscheid ) Woran merke ich, dass das Ziel erreicht wird? Was will ich unbedingt verhindern? 31

4 B 2.2 Gesprächsvorbereitung Leitfragen Was will ich sagen? Was will ich erfahren? Was muss ich sagen, um das Ziel zu erreichen? Wo setze ich in meinen Aussagen Prioritäten? Worauf stützen sich meine Aussagen? (Arbeiten, Beobachtungen, Interpretationen...) Was möchte ich erfahren? Von wem? Welche wertenden Wörter will ich vermeiden? Welche zentralen Begriffe helfen? Welche Hilfsmittel will ich einsetzen? Welche Hilfsmittel setze ich zur Strukturierung des Gesprächs ein? Wie kann ich meine Aussagen veranschaulichen? Mit welchen Hilfsmitteln will ich die Selbstbeurteilung der Schülerin, des Schülers unterstützen? 32

5 B 2.3 Inhalte von en Inhalte von en Im sollen vor allem Lernfortschritte im Bereich der Fachleistungen und des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens aufgezeigt werden. Selbstverständlich müssen auch Defizite deutlich angesprochen werden, um ein realistisches Bild der Situation zu zeichnen und um zu verhindern, dass das Benennen von Defiziten der nächsten Stufe überlassen wird. Individuelle Bezugsnorm Im werden Lernfortschritte und Defizite in den einzelnen Leistungsbereichen aufgezeigt. Für einige Erziehungsberechtigte ist die Leistungsbeurteilung anhand der Zielerreichung schwer nachvollziehbar. So lässt sich die häufig gestellte Frage der Erziehungsberechtigten nach dem Stand innerhalb der Klasse erklären. Dieser stellt in ihren Augen eine Vergleichsgrösse dar, an der sie die Leistung ihres Kindes messen können. Dem Bedürfnis der Erziehungsberechtigten nach Orientierung sollte Rechnung getragen werden, ohne die anderen Bezugsnormen im Gespräch zu vernachlässigen. 33

6 B 2.3 Inhalte von en Bezugsnormen Bezugsnormen Die individuelle Bezugsnorm eignet sich am besten, um Lernfortschritte aufzuzeigen: Was hat sich seit dem letzten Gespräch verändert? Was hat die Schülerin oder der Schüler dazu gelernt? Lernzielorientierte Bezugsnorm Um aufzuzeigen, wie sich der individuelle Lernfortschritt in Bezug zu den Anforderungen verhält, muss zusätzlich die lernzielorientierte Bezugsnorm angewendet werden: Welche Anforderungen wurden gestellt? Wie verhält sich die Leistung zu den gestellten Anforderungen? Welche Ziele wurden wie gut erreicht? Wie hoch war das notwendige Mass an Unterstützung? Soziale Bezugsnorm Die soziale Bezugsnorm vergleicht die Leistungen der Schülerin, des Schülers mit einer repräsentativen Gruppe von Gleichaltrigen: Wo steht die Leistung der Schülerin, des Schülers in Bezug auf eine repräsentative Gruppe von Gleichaltrigen? 34

7 B 2.3 Inhalte von en Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten Leistungen veranschaulichen Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten Die Aussagen im dürfen sich nicht auf die erbrachten Fachleistungen beschränken, auch wenn diese für viele Erziehungsberechtigte im Mittelpunkt ihres Interesses stehen. Konkrete Beobachtungen zum Arbeitsund Lernverhalten helfen, die erbrachten Fachleistungen richtig zu verstehen und allfällige Defizite zu ergründen. Ausserdem liefern Beobachtungen zum Arbeits- und Lernverhalten wichtige Hinweise für anstehende Schullaufbahnentscheide. Am schwierigsten dürften Aussagen zu Defiziten im Sozialverhalten zu kommunizieren sein. Für manche Erziehungsberechtigte ist es schwer nachvollziehbar, weshalb das Sozialverhalten überhaupt beurteilt wird. In diesem Fall ist es wichtig, dass die Lehrperson klar stellt, dass die Beurteilung des Sozialverhaltens zu ihren Pflichten gehört. Die Aussagen zum Sozialverhalten müssen sich auf Beobachtungen aus dem schulischen Kontext beschränken. Es ist nicht zulässig, daraus Urteile über andere Lebensbereiche oder gar über die Persönlichkeit der Schülerin, des Schülers abzuleiten. Im müssen auch Aussagen zum Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten gemacht werden. Leistungen veranschaulichen Sowohl die Aussagen zu den erbrachten Fachleistungen als auch zum Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten sind für die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler besser nachvollziehbar, wenn sie anhand von Arbeitsergebnissen und Beobachtungen veranschaulicht werden. Erziehungsberechtigte sind in der Regel mit der pädagogischen Fachsprache wenig vertraut. Entsprechend wenig nützen ihnen Begriffe wie «Transferkompetenz» oder «Kooperationsfähigkeit». Hingegen gibt es wahrscheinlich Arbeiten der Schülerinnen und Schüler, an denen man erkennen kann, ob es ihnen gelungen ist, das Gelernte zu übertragen, oder es kann anhand konkreter Situationen aufgezeigt werden, wie die Schülerin oder der Schüler in einer Gruppe arbeitet. Dabei darf Veranschaulichung nicht mit Beweisführung verwechselt werden. Es geht nicht darum, den Erziehungsberechtigten anhand von Indizien zu beweisen, dass unser Urteil unfehlbar ist. Diese Haltung wäre dem eingangs geforderten Austausch wenig dienlich. Die Beurteilung wird mit konkreten Beobachtungen und repräsentativen Arbeitsergebnissen veranschaulicht. 35

8 B 2.3 Inhalte von en Selbstbeurteilung Sichtweise der Erziehungsberechtigten Massnahmen vereinbaren Selbstbeurteilung Die Schülerinnen und Schüler sollen im Gelegenheit haben, ihre Selbstbeurteilung einzubringen. Dies setzt allerdings voraus, dass dem Gespräch eine regelmässige Selbstbeurteilung im Unterricht vorausgeht und dass die Schülerinnen und Schüler wissen, zu welchen Kriterien sie sich selber beurteilen sollen. Die Beurteilung der Lehrperson wird durch die Selbstbeurteilung der Schülerinnen und Schüler ergänzt. Sichtweise der Erziehungsberechtigten Im treffen unterschiedliche Sichtweisen aufeinander. Die Erziehungsberechtigten erleben ihr Kind in einem andern Kontext als die Lehrperson. Es macht deshalb wenig Sinn, wenn die Erziehungsberechtigten vor dem Gespräch oder im Gespräch den Auftrag erhalten, ihr Kind nach denselben Kriterien zu beurteilen wie die Lehrperson. Hingegen ist es aufschlussreich, wenn die Erziehungsberechtigten von Beobachtungen und Erfahrungen aus dem familiären Kontext berichten. Diese Schilderungen können zum besseren Verständnis für das Verhalten der Schülerin, des Schülers beitragen und wertvolle Hinweise für sinnvolle Massnahmen oder Abmachungen liefern. Beobachtungen und Beurteilungen in Schule und Elternhaus werden ausgetauscht und allenfalls ergründet. Massnahmen verbindlich vereinbaren Das soll sich nicht auf den Austausch von Sichtweisen beschränken. Im Gespräch werden Massnahmen zur Förderung der Schülerin, des Schülers besprochen und verbindlich vereinbart. In die Umsetzung der Massnahmen können alle am Gespräch beteiligten Personen einbezogen werden. Im Gespräch werden Massnahmen zur Förderung der Schülerin, des Schülers besprochen und verbindlich vereinbart. 36

9 B 2.3 Inhalte von en Schullaufbahn Schullaufbahn Die Prognose ist eine wichtige und zugleich heikle Funktion der Beurteilung. Erziehungsberechtigte haben ein Anrecht zu erfahren, wie die Lehrperson die Chancen für die künftige Schullaufbahn einschätzt. Andererseits kann es kontraproduktiv sein, sich zu früh auf eine Prognose festzulegen. Wie also soll sich die Lehrperson in diesem Spannungsfeld verhalten? Es gibt kein Rezept, das dieses Spannungsfeld aufheben könnte. Es ist aber wenig förderlich, den Erziehungsberechtigten aus Gründen der Schonung eine Prognose vorzuenthalten. Die Prognose soll Bestandteil des es sein. Sie soll allerdings nicht im Mittelpunkt stehen, ausser wenn es sich um Übertrittsgespräche handelt. Ausserdem muss betont werden, dass es sich um eine vorläufige und nicht um eine definitive Einschätzung handelt. Im werden Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Schullaufbahn soweit als möglich und sinnvoll besprochen und geklärt. 37

10 B 2.4 Gesprächsverlauf Gesprächsverlauf Ein klar strukturierter Gesprächsverlauf hilft allen Beteiligten, beim Thema zu bleiben und das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Kontaktaufnahme Interesse und Offenheit gegenüber den Beteiligten signalisieren zur aktiven Gesprächsteilnahme ermutigen Übersicht Ziel des Gespräches Inhalt und Ablauf vorgesehene Dauer Information und Austausch Darstellung der Beobachtungen und Beurteilungen der Lehrperson Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler Beobachtungen und Erfahrungen der Erziehungsberechtigten Ergründung von allfälligen Schwierigkeiten wichtige Informationen zusammenfassen überprüfen, wo sich die Beteiligten einig sind und wo unterschiedliche Einschätzungen sichtbar geworden sind Folgerungen vorläufige Prognose aus Sicht der Lehrperson bekannt geben Raum geben für Reaktionen gegebenenfalls Massnahmen besprechen Vereinbarungen treffen Gesprächsabschluss Zusammenfassung der wichtigsten Gesprächspunkte und Ergebnisse Vereinbarungen überprüfen und schriftlich festhalten Verabschiedung 38

11 B 2.4 Gesprächsverlauf Formular Formular zum Das Formular ist von der 1. bis zur 9. Klasse verbindlicher Bestandteil der Beurteilung. Kapitel C 3.2 Dieses Formular ist im Anschluss an das jährliche gemeinsame durch die zuständige Lehrperson auszufüllen und durch die am Gespräch beteiligten Personen im Sinne der Kenntnisnahme zu visieren. Das Formular kann auch für weitere Gespräche verwendet werden. Das Formular hat keine formal-rechtliche Relevanz. Kanton Appenzell A.Rh. Erziehungs- und Kulturdirektion Verbindlich Klasse Schuljahr: Name: Klasse: Aussagen und Bemerkungen zur Schul- und Lernsituation des Schülers / der Schülerin: Praxismappe zur Schülerinnen- und Schülerbeurteilung im Kanton Appenzell Ausserrhoden Vereinbarte Abmachungen und / oder Massnahmen aus dem Gespräch (Wer macht was, wie oft, wann werden die Abmachungen von wem überprüft, ): SchuleAR Erziehungsdirektion Nächster Gesprächstermin: Weitere Bemerkungen: Ort: Unterschrift verantwortliche Lehrperson: Datum: Unterschrift Erziehungsberechtigte: In der Praxismappe seht Ihnen ein Leitfaden für das zur Verfügung. Unterschriften weiterer Lehr- und Fachpersonen: Unterschrift Schülerin / Schüler: Bitte zum nächsten mitbringen. 39

12 B 2.5 Gesprächsführung Verhalten in schwierigen Situationen Gesprächsführung Die Leitung des Gesprächs liegt bei der Lehrperson. Sie steuert das Gespräch aktiv und ist dafür besorgt, dass die wesentlichen Inhalte zur Sprache kommen und der Charakter des s gewahrt wird. Da die Beteiligten in unterschiedlichen Rollen am Gespräch beteiligt sind, ist es wichtig zu entscheiden, an wen welche Informationen oder Fragen gerichtet werden. Weder die Schülerinnen und Schüler noch die Erziehungsberechtigten sollen ausschliesslich Zuhörende sein. Dazu müssen sie von der Gesprächsleitung aktiv in das Gespräch einbezogen werden. Es ist naheliegend, dass sich im aus den eingangs erwähnten Gründen schwierige Situationen ergeben können. Folgende Verhaltensweisen können in schwierigen Gespächssituationen eine Hilfe sein: Förderliches Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen Paraphrasieren (das Gehörte spiegeln durch Wiederholung mit eigenen Worten) Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es Ihnen darum Dem Verstandenen Ausdruck geben Das kann ich gut nachvollziehen Ich glaube verstanden zu haben, worum es Ihnen geht Gefühle ansprechen Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie das ärgert Sind Sie enttäuscht, dass Ihr Sohn Bedeutsamkeit formulieren Ich kann mir gut vorstellen, dass für Sie ein grosser Wunsch zerstört wird Unter Umständen ist es Ihnen nicht so wichtig Verdecktes entziffern Wenn ich Ihnen zuhöre, gewinne ich den Eindruck Zwischen den Zeilen meine ich zu hören Jetzt muss ich überprüfen, ob Sie mir damit sagen wollen Abgrenzen Wenn Sie diesen Punkt mit mir besprechen möchten, müssen wir einen zusätzlichen Termin vereinbaren Mit diesem Problem müssen Sie sich an eine andere Stelle wenden 40

13 B 2.6 Beizug von Dolmetschern oder Dolmetscherinnen Beizug von Dolmetschern oder Dolmetscherinnen Sind die Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern aus sprachlichen Gründen nicht in der Lage, sich aktiv am zu beteiligen, ist ein Dolmetscher bzw. eine Dolmetscherin beizuziehen. Die zuständige Lehrperson vereinbart mit den Erziehungsberechtigten den Beizug eines Dolmetschers (Sprache, Herkunft, ev. Besonderheiten). Die Lehrperson vereinbart (zum Beispiel über die Schulleitung) mit einem Dolmetscher oder einer Dolmetscherin den Termin und erteilt vorgängig notwendige formale Informationen (zum Beispiel zum Konzept der Beurteilung, zum Schulsystem, etc.). Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher haben ihre Aufgabe auf die «Übersetzung» zu beschränken und sollen nicht «Partei» ergreifen. Sie werden durch die Gemeinde entschädigt. Die Kosten für die Dolmetscherdienste sind als Aufwendungen für die Fördermassnahmen für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler beim Kanton subventionsberechtigt. Bezug der kantonalen Dolmetscherliste: Lehrmittelverwaltung, Kapitel C 1 41

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